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NAGEL-Redaktion – Spielräume


Foto: Rainer Deimel

Als als einem frühen Verfechter von Abenteuerspielplätzen, die als eine der gelungsten sozial- und kulturpädagogischen Einrichtung gelten müssen, war vom ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen früher nicht selten zu hören, dass es sich bei der Schaffung traditioneller Spielplätze um „herausgeschmissenes Geld“ handelt. Erste „Zugeständnisse“ wurde in der ASP-Szene in den späten siebziger Jahren des 20. Jahrhundert gemacht, wo sich die Verantwortlichen vorstellten, „konventionelle Spielgeräte“ könnten als eine Art „Durchlauferhitzer“ etwa im Eingangsbereich von Abenteuerspielplätzen installiert werden. Die Erkenntnis, dass Spielplätze im traditionellen Sinne durchaus von Kindern als langweilig begriffen werden, ist nicht einmal eine aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Vielmehr beobachtete dies bereits Anfang der 40-er Jahre der dänische Gartenarchitekt und Kunstprofessor Theodor Carl Sørensen, um aus jener Wahrnehmung heraus für Kinder attraktivere Spielangebote zu schaffen. Sørensen gilt als einer der „Väter“ der Abenteuerspielplatzbewegung in Europa. 

Einige Spielgerätehersteller haben die frühere Kritik des ABA Fachverbandes durchaus geteilt und mit großem Engagement attraktive Möglichkeiten geschaffen. Nennen möchten wir hier vor allem die Fa. Richter Spielgeräte, mit der der ABA Fachverband seit langem erfolgreich kooperiert. Bei Richter heißt es: „Ganzheitlichkeit gehört zu unserem Anliegen. Wir fühlen uns verbunden mit allem Lebenden. Verantwortlich damit umzugehen, ist Voraussetzung für unser Handeln. Wir arbeiten für Menschen, vor allem aber für Kinder. Dabei haben wir die Sicherung ihres zukünftigen Lebens immer im Blick. Wir achten und schützen die Umwelt. Wir arbeiten ökologisch orientiert.“ Und weiter: „Beinahe hätten die Erwachsenen es nicht gemerkt. Kinder, eigentlich alle Menschen, brauchen Raum zum Spielen – am liebsten überall. Spielplätze sind ein Ersatz für verloren gegangene Spielräume.“ Diese Auffassung teilt der ABA Fachverband durchaus. Und dies gilt umso mehr, wenn man den Umstand, dass Kinder immer mehr dazu angehalten und verführt werden, sich möglichst wenig im Freien aufzuhalten, sich aus Sicherheitsgründen nach Möglichkeit nicht mehr zu bewegen.

Zu dieser verhängnisvollen Entwicklung braucht es quasi eine Gegeninszenierung. Wir müssen Kinder – Menschen im Grunde generell – wieder stärker dazu „verführen“, draußen zu spielen und herumzutoben. Angesichts der beklagten Gesamtentwicklung sind Plätze, die attraktives, spannendes und phantasieanregendes Spiel ermöglichen, heute wichtiger denn je.

Die Entwicklung der Spielplätze hat eine gewisse Tradition. „Die Zeit“ vom 19. Dezember 2007 schrieb im Zusammenhang mit dem kreativen Spielplatzentwickler Günter Beltzig: „Zu verdanken haben wir Spielplätze vor allem zwei Bewegungen des 19. Jahrhunderts. Eine reformpädagogische Aufbruchsstimmung sorgte für den Geist: Bis dahin war Spielen in der Kindheit nicht vorgesehen, galt als Müßiggang und Zeitverschwendung. Friedrich Fröbel, ein Schüler Pestalozzis, rief 1837 den ersten ‚Kindergarten’ ins Leben, indem er Kinder in seinen eigenen Garten zum Spielen einlud. Die ersten Spielplätze waren eher Sportplätze, die oft auch aus der Bewegung rund um Turnvater Jahn entstanden. Der öffentliche Spielplatz, wie wir ihn kennen, setzte sich in Deutschland erst dann durch, als durch die fortschreitende Urbanisierung immer mehr natürlicher Spielraum verloren ging.“ (Quelle: DIE ZEIT vom 19. Dezember 2007)

Insgesamt geht die Entwicklung weiter. Zunehmend wird beispielsweise die „Spielleitplanung“ mit Interesse zur Kenntnis genommen. In Sachen Spielleitplanung hat sich mittlerweile Dortmund als erste Großstadt „auf den Weg gemacht“.

Gern können Sie uns fragen, wenn es Ihnen um zeitgemäße Spielplätze und Spielorte geht. Wir bitten allerdings davon abzusehen, sich bei uns zu erkundigen, was wir davon halten, Spielgeräte in Hallen unterzubringen, um sie anschließend als so genannte „Indoor“-(Abenteuer-)Spielplätze gewinnbringend zu vermarkten. Sollten Sie daran Interesse haben, gehen sie zunächst einmal in eine solche Halle und lauschen und riechen Sie! Möchten Sie für solche Zumutungen Geld bezahlen?


Foto: Pixelio

Ergebnisse der Erhebung des ABA Fachverbandes in NRW 2008

2008 hat der ABA Fachverband in zwei Runden Daten erfasst und ausgewertet, um näheren Aufschluss über Spielplätze und ehrenamtliche Spielplatzpaten in Nordhrein-Westfalen zu bekommen. Befragt wurden sämtliche 397 Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Insofern sind die Ergebnisse als repräsentativ zu werten. In der erste Runde waren die 149 Städte beteiligt, in denen es ein eigenes Jugendamt gibt. In einem zweiten Durchgang wurden die Daten der 248 Gemeinden ohne Jugendamt erhoben. Diese Diffenzierung erschien insofern sinnvoll, da die Organisation der Paten recht unterschiedlich ist. Aufgrund der Fülle des Materials sind Angaben und Auswertungen auf speziellen Seiten zu finden. – Wechsel in den Bereich „Spielplatzerhebung NRW 2008“

Aktuell


 

Die Stadt als Spielraum 

Spielplätze sind wichtig, keine Frage. Aber sie sind nicht alles. Kinder und Jugendliche spielen und treffen sich auch an anderen Orten. Deshalb ist es zunehmend wichtig, das gesamte Wohnumgfeld als Spielraum zu begreifen und erfahrbar zu machen. Bettina Schilling von „Spielplatztreff“ hat mit Christina Peterburs, Stadtplanerin im Planungsbüro Stadt-Kinder in Dortmund, gesprochen. -> Zum Interview (13. Dezember 2012)

 

Mehr Natur für Großstadtkinder 

Kinder, die in ihrer Freizeit unbeaufsichtigt durch die Natur streifen, die Höhlen bauen, auf Bäume klettern, in Bachläufen waten oder Frösche fangen kommen oft nur noch in Büchern vor. Der Tagesablauf von Kindern ist heute – oft aus Angst vor verpassten Bildungschancen – überwiegend reglementiert und durchgeplant. Es fehlt die Zeit für freies Spiel und es fehlt besonders in Großstädten an geeigneten Flächen, wo Kinder unberührter Natur begegnen können.

Das Projekt Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin (abgeschlossen im Februar 2012) hat systematisch nach Möglichkeiten gesucht, diesem Trend etwas entgegen zu setzen. Bettina Schilling von Spielplatztreff hat mit Irma Stopka, der Projektleiterin über Naturerfahrungsräume (NERäume) gesprochen. -> Dorthin

Info:
 Dr. Hans-Joachim Schemel, Sprecher des Arbeitskreises Städtische Naturerfahrungsräume, definierte den NERaum in „Kinder und Natur in der Stadt“ (2008, S. 79ff.) wie folgt: „Ein städtischer Naturerfahrungsraum … ist eine weitgehend ihrer natürlichen Entwicklung überlassene, mindestens ein Hektar große ‚wilde’ Fläche im Wohnumfeld, auf der Kinder und Jugendliche frei, ohne pädagogische Betreuung und ohne Geräte spielen können. Mindestens die Hälfte der Fläche des NERaumes entwickelt sich ohne menschliche Eingriffe, die anderen Teilräume können durch extensive Pflege offen gehalten werden.“ -> Mehr Infos zum Arbeitskreis  

 

Bedenkliches 

Mehr als ein Drittel der Kommunen gab im Jahr 2010 deutlich weniger für den Erhalt von Spielplätzen aus, ermittelte der Bundesverband für Freiraum-Gestaltung (BFG) in einer breit angelegten Umfrage. Das wird sich aus Sicht des Verbandes erheblich auf die Qualität der Spielräume auswirken. Dr. Anke Münster hat die Ergebnisse zusammengefasst. Sie sind auf einer speziellen Seite zu finden. Nachfolgendes Bild anklicken!

Sparen à la Löningen (Niedersachsen) …


Foto: Anne Rameil

Frühe Aussagen und Gedanken

Pieter Bruegel d.Ä.: Kinderspiele (1560)

Unter dem Einfluss der Französischen Revolution entstand auch in Deutschland – zum Beispiel bei Peter Villaume (1746-1825) – der Plan zu einem öffentlichen Spielplatz. Dort sollten Kinder aller Stände unter der Aufsicht von Pädagogen gemeinschaftlich spielen. Grundgedanke dabei war, hierdurch das Gefühl der Gleichheit zu wecken und die Kinder so schon früh auf das Leben in einem von Villaume gewünschten bürgerlich-demokratischen Volksstaat vorzubereiten.

„Schulet Kinder durch Kinder! Der Eintritt in den Kinderspielplatz ist für sie einer in ihre große Welt. Habt keine Freude am Ge- und Verbieten, sondern am kindlichen Freihandeln.“ (Jean Paul, 1763-1825, aus: Levana oder Erziehlehre, 1806)

„Das Spielen der Kinder geschieht auf einem geräumigen Spielplatze, der mit reinem, nicht zu feinem Sande bestreut, und von dem ein kleinerer Teil gegen Regen, Sonne und Schnee, von oben bedeckt ist. Die Lehererinn greift nicht stets in die Spiele der Kinder ein, läßt sie mehr für sich laufen, springen und spielen und versorgt sie mit hinreichendem, aber sehr einfachem Spielzeuge.“ Spielzeug, das die Kinder erhalten, sind (zum Beispiel) Bälle, Knicker, Peitschen, Puppen und dergleichen. „Nützliche Beschäftigung  und Gewöhnung in angenehmer, dem Körper und Geiste zuträglicher Weise, veranlaßt die Lehrerinn, sich mit der Abwechslung der Beschäftigungs-Gegenstände sowohl nach dem Wetter zu richten, als nach der Aufgelegtheit der Kinder, nach ihrem sich zeigenden Bedürfniß und Verlangen, nach der Jahreszeit u.s.w. So oft man passende lebende Gegenstände aus der freien Natur erhalten kann, als Pflanzen, Blumen, Käfer und andere kleine Thiere, werden diese benutzt, da sie todten Abbildungen weit vorzuziehen sind.“ (Theodor Fliedner, 1800-1864, aus: Liederbuch für Kleinkinderschulen und die Klassen der Elementarschulen, 1842)

„Die ersten Lebensjahre sind für das ganze weitere Leben entscheidend, auch was die Gesundheit der Kinder anbetrifft. Deshalb ist in diesen Jahren der Kampf um die Gesundheit außerordentlich wichtig. Es müssen Kinderspielplätze geschaffen und alle möglichen Maßnahmen getroffen werden, damit die Kinder im Sommer sehr viel im Freien sind und auch im Winter frische Luft schöpfen können. Das alles ist äußerst wichtig. Auch die Ernährung der Kinder spielt eine sehr große Rolle.“ (Nadeshda K. Kruspskaja, 1869-1939, aus: Allrussische Konferenz der Erzieher an Vorschuleinrichtungen, veröffentlicht 1948/deutsch 1967)


Foto: Günter Beltzig

„Der junge Mensch braucht seinesgleichen, nämlich Tiere, überhaupt Elementares, Wasser, Dreck, Gebüsch, Spielraum. Man kann ihn auch ohne das alles aufwachsen lassen, mit Teppichen, Stofftieren oder auf asphaltierten Straßen und Höfen. Er überlebt es, doch man soll sich dann nicht wundern, wenn er später bestimmte soziale Grundleistungen nie mehr erlernt, zum Beispiel ein Zugehörigkeitsgefühl zu einem Ort und einer Initiative.“ (Alexander Mitscherlich, 1908-1982)

Kinderspielplatz

Ein Kinderspielplatz ist ein Ort, an dem mehrere verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit denen Kinder (meist bis 12 Jahre) spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten und sind teilweise durch Zäune von umliegenden Straßen geschützt. Selten gehört auch ein Bolzplatz zu dem Areal eines Spielplatzes. Optimal ist die Integrierung in Grünflächen und die Zuordnung von Rasenflächen.


Foto: Pixelio

Die meisten Städte und Gemeinden haben in ihrer Bauordnung Passagen zu Spielplätzen verankert. Kaum ein größeres Wohnprojekt darf ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden. Öffentliche und kommunale Spielplätze sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit zu überprüfen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften sind gehalten, regelmäßig den Sand in den Kästen zu erneuern. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot.

Das Sozialverhalten, das Kinder auf dem Spielplatz entwickeln, wird zu Fähigkeiten, die bis in ihr Erwachsensein wirksam werden. Studien stellten fest, dass Spielplätze zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung der Kinder außerhalb des häuslichen Bereiches gehören. Die meisten Formen des Spiels sind für gesunde Entwicklung wesentlich, aber freies, spontanes Spiel, wie es auf Spielplätzen auftritt, ist die vorteilhafteste Art des Spiels.

Spielplätze und Spielgeräte müssen seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. Davor galt die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Merkblätter der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung).

Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt die schwächere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.

Diese Normen (besondere die 1176 und 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Die Normen bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik geben. Damit ist man letztendlich nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig, wenn man gegen einer dieser Normen verstoßen hat. Außerdem kann auch jemand bestraft werden, der die Normen einhält und zwar z. B. wegen eines Urteils des Oberlandesgericht Celle vom 28. Mai 2003 – 9U 7/03: Der Hersteller eines Spielgerätes hat in Bezug auf dessen konstruktive Anforderungen allerdings regelmäßig die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten: Damit darf er sich begnügen, soweit diese Regeln nicht hinter der technischen oder wissenschaftlichen Entwicklung und jüngeren Gefahrenerkenntnissen hinterherhinken. Also müssen auch neue Unfallereignisse berücksichtigt werden ohne dass diese in Normänderungen berücksichtigt werden.

Die EN 1176 bestimmt beispielsweise: Bis zu einer Fallhöhe von 0,60 ergeben sich keine Anforderungen an den Fallraum, er ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten. Für Fallhöhen von 0,60 cm bis 1,50 m muss der Fallraum 1,50 m breit sein und der Untergrund im Fallraum muss aus Rasen bestehen. Ab einer Fallhöhe von 1,50 m ist geeigneter Sand, Feinkies oder Rindenmulch in ausreichender Schichtdicke (mindestens 20 cm) erforderlich. Spielgeräte sind alle 1 bis 3 Monate auf Funktion und Stabilität zu prüfen (Hausmeister), und jährlich durch einen Sachkundigen auf Verschleiß oder Verrottung zu kontrollieren.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderspielplatz)

Der Spielplatzentwickler Günter Beltzig in der „Zeit“

Seit 30 Jahren erfindet Günter Beltzig Spielgeräte und erschafft Spielplatzlandschaften. Wenn Freizeitparks, öffentliche Einrichtungen oder Kommunen Kindern nicht die Standardwippe und die 08/15-Schaukel aus dem Katalog bestellen wollen, wenden sie sich an ihn. An 3500 Anlagen hat er mitgewirkt, rund 300 gehen auf seine Urheberschaft zurück – die archimedischen Schrauben gehören dazu, bei denen Kinder mit ihrer Beinkraft Wasser befördern, das Spiellabyrinth im Schlosspark Schönbrunn in Wien und der Wasserspielbereich im Deutschen Museum in München.


Foto: Günter Beltzig

 Artikel „Matsch und Wasser gegen die Langeweile“ aus der ZEIT vom 19. Dezember 2007 herunterladen


Foto: Günter Beltzig

Spielplatzpaten im ABA Fachverband


Der ABA Fachverband organisiert Spielplatzpaten und Patenprojekte in Nordrhein-Westfalen. Es gibt hierzu regelmäßige Angebote. Mehr erfahren Sie zum Thema auf der entsprechenden Seite des Verbandes.


Foto: Pixelio

Spielleitplanung


Spielleitplanung am Beispiel Rheinland-Pfalz

Spielleitplanung am Beispiel Dortmund

Infoblatt herunterladen

Konzept herunterladen

Verwaltungsvorlage herunterladen

Stadtinterne Seite (Link)

Kinderfreundliche Stadtgestaltung (DKHW) – Beste Beispiele: Dortmund (Link) 


Spielleitplanung und das Deutsche Kinderhilfswerk


Spielleitplanung mit dem Planungsbüro Stadt-Kinder

Inzwischen haben wir zum Thema „Spielleitplanung“ eine separate Seite im Verzeichnis NAGEL-Redaktion angelegt. Dorthin


Foto: Pixelio

Urteile und rechtlich Grundsätzliches zum Thema „Spielplatz“

Immer wieder gab es Versuche von Anwohnern – nicht selten, wenn „die eigenen Kinder aus dem Haus waren“ -, Spielplätze in der Nachbarschaft auf juristischem Wege zu verhindern oder zumindest ihren Betrieb stark einzuschränken. Wurde in früheren Zeiten kindliches Spielen seitens der Rechtsprechung immer wieder auch mal eingeschränkt, kann dies inzwischen kaum noch beobachtet werden. Die Gerichte sind sich – quer durch die Instanzen – weitgehend einig darüber, dass Kinderspiel eine „natürliche Lebensäußerung“ und von der Gesellschaft grundsätzlich hinzunehmen ist. Anlässlich eines aktuellen Urteils des Verwaltiungsgerichts Koblenz haben wir eine neue Seite „Spielplatzurteile“ eingerichtet, die wir im Laufe der Zeit ergänzen werden. In besagtem Urteil bestätigte das Verwaltungsgericht Koblenz die gängige Rechtsprechung: Spielplätze sind für Anwohner zumutbar.

Urteile und rechtlich Grundsätzliches zum Thema „Spielplätze“.
Sie erreichen bei Interesse die Seite, wenn Sie auf vorstehendes Symbol klicken. 

Urteile und rechtlich Grundsätzliches zum Thema „Bolzplatz“

Spiel- und Bolzplätze werden häufig von der Rechtsprechung gegeneinander abgegrenzt. Aus diesem Grund gibt es zum Thema „Bolzplätze“ eine spezielle Seite mit Urteilen.

Urteile und rechtlich Grundsätzliches zum Thema „Bolzplätze“.
Sie erreichen bei Interesse diese Seite, wenn Sie auf vorstehendes Symbol  klicken. 

Sicherheit auf Spielplätzen und anderswo

Zum Thema „Sicherheit“ haben wir einen speziellen Bereich im ABA-Netz. Er ist über das Hauptmenü zugänglich. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, von hier aus dort hin zu wechseln.
Wechsel zur Seite „Sicherheit auf Spielplätzen“

Jetzt auch noch Seniorenspielplätze?

Was ist ein „Seniorenspielplatz“?

Es handelt sich dabei um eine Art Fitnesspark, der besonders für die Bedürfnisse von älteren Menschen ausgelegt ist. Verschiedene Geräte sollen ältere Menschen dazu anregen, sich auf den Plätzen in aller Öffentlichkeit sportlich zu betätigen und sich im Alter fit zu halten.

Die Idee eines solchen Platzes, der in erster Linie älteren Menschen als Fitnessparcours und Begegnungsort dienen soll, klingt auf den ersten Blick etwas gewagt. Denn die Tatsache, dass sich gestandene Leute in freier Natur an Spielgeräten austoben, klingt für viele erst einmal ungewohnt. Doch warum nicht? So wie es für Kinder wichtig ist, motorische Fähigkeiten zu erlernen, so wichtig ist es für Senioren, sich diese zu erhalten und fit zu bleiben. Zudem ist herausgefunden worden, dass die Kombination von geistiger und körperlicher Aktivität Demenz verzögern kann.

Woher kommt das Konzept?

Das Konzept kommt ursprünglich China, wo in den Parkanlagen und Fußgängerzonen vieler großer Städte solche Plätze bereits eingerichtet wurden und wo diese Art der gemeinsamen sportlichen Bestätigung längst zur Kultur gehört. Von Asien aus hat sich das Konzept dann langsam nach Europa ausgebreitet und ist schließlich auch in Deutschland übernommen worden.

Was passiert in Deutschland?

Auch in den Deutschland wird in den Gemeinden immer häufiger darüber nachgedacht, „Seniorenspielplätze“ zu bauen. Inwieweit eventuelle Planungen inzwischen fortgeschritten sind, erfahren Sie in der Rubrik „Aktuelle Entwicklungen“ auf der Seite von „zukunft finden„. Ob in Ihrer Umgebung bereits ein Fitnessparcours existiert, können Sie dort in der deutschlandweiten Liste bestehender „Seniorenspielplätze“ herausfinden. Sollten Sie einen Parcours kennen, der noch nicht in der Liste auftaucht, wenden Sie sich bitte an „zukunft finden“.

Sollte man den Begriff „Seniorenspielplätze“ verwenden?

 Bleibt die Frage, wie eine adäquate Bezeichnung der Fitnessparcours für ältere Menschen lauten könnte. Vielerorts wird der Begriff „Seniorenspielplatz“ verwendet, wobei zumeist mit Nachdruck, darauf hingewiesen wird, dass dies nur ein Arbeitstitel sei. Schließlich läge nichts ferner, als die eigentlichen Nutzer des Fitnessparcours in irgendeiner Art und Weise zu diskriminieren. Die Frage der richtigen Namensgebung ist jedoch nicht ganz so einfach zu lösen, weshalb teilweise die Begriffe Mehrgenerationenplatz oder Generationenpark für das gleiche Konzept verwendet werden. Die Redaktion von „zukunft finden“ hatversucht zu differenzieren und herauszufinden, welcher der Begriffe für die Fitnessparcours am besten geeignet ist  Mehr hierzu auf der angegebenen Seite (Quelle: zukunft finden, Hamburg – Thema „Seniorenspielplätze“)

Empfohlene Links

 
Richter Spielgeräte, Frasdorf


Günter Beltzig Spieldesign, Hohenwart

 

 
Wikipedia

Wikipedia zum Thema „Kinderspielplätze“

Wikipedia zum Thema „Natur-Erlebnis-Raum“

Wikipedia zum Thema „Seniorenspielplätze“

 

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NAGEL-Redaktion – Was sind Spielplatzpaten?

Spielplatzpaten

Von Christa Burghardt und Rainer Deimel

Übernahme von Spielplatzpatenschaften

Für Menschen, die eine verbindliche Verantwortung für einen Spielplatz übernehmen wollen, gibt es die Möglichkeit, „Spielplatzpate“ zu werden.

Sinn und Zweck der Spielplatzpatenschaft

Wie die Erfahrung zeigt, sind Spielplätze oftmals in einem sehr schlechten Zustand. Der Spielplatzeigentümer (Privatbesitzer oder Kommune) ist aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage, den Spielplatz ausreichend zu warten. Um diesem Missstand abzuhelfen, kann ein Spielplatzpate ergänzend eingesetzt werden, regelmäßige Kontrollbesuche durchzuführen. Diese haben unter anderem zum Ziel, bestehende Mängel und Gefahren zu beseitigen, damit der Spielplatz jederzeit bespielbar ist und Kinder sich dort ungefährdet aufhalten und betätigen können.

Wie wird man Spielplatzpate?

In zahlreichen Städten gibt es bereits Spielplatzpatenschaften. Es existieren unterschiedliche Patenschaftsmodelle. Zum Beispiel übergibt die Gemeinde die ehrenamtliche Betreuung der öffentlichen Spielplätze an Privatpersonen, Vereine, Elterninitiativen, Schulklassen usw., die günstigerweise aus der näheren Umgebung der Spielanlage kommen sollten. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung betreuen sie den ihnen anvertrauten Kinderspielplatz. Dort, wo es keine Patenschaftsmodelle gibt, können die Bürger(innen) oder Vereine sich an die zuständige Behörde (Jugendamt, Grünflächenamt usw.) bzw. an den Besitzer wenden, um eine Patenschaft anzuregen und Einzelheiten abzuklären.


Foto: Rainer Deimel

Mitarbeitersuche

Eine Mitarbeitersuche ist sinnvoll, um

● sich den Arbeitsaufwand zu teilen;
● eine Vertretung im Krankheitsfalle oder bei Urlaub zu haben und
● sich über die Belange im Quartier und anderes austauschen zu können. (1)

Kontaktaufnahme

Kontakte nicht nur zu dem Besitzer/Träger, sondern auch zu den
● Kindern und Eltern,
● anderen Paten/Patinnen (Erfahrungsaustausch),
● Initiativen,
● Vereinen,
● Behörden,
● Presse usw.
werden unter Umständen notwendig, um die Interessen der Kinder bzw. des Spielplatzes zu vertreten.

Partizipation/Beteiligung von Kinder, Jugendlichen und Familien

Der Sinn von Beteiligung ist in der pädagogischen Fachwelt längst bekannt. Die Bewohner fühlen sich ernster genommen. Auch die politische (Langzeit-)Wirkung innerhalb einer lebendigen demokratischen Gesellschaft ist von herausragender Bedeutung. Ihre Umsetzung hält leider im Alltag nicht immer mit dem Erkenntnisstand Schritt. Es sind auch Konstellationen zu beobachten, wo man es zweifellos mit einer Schein-Partizipation zu tun hat. Junge Menschen spüren sehr bald und deutlich, wenn sie nicht ernst genommen werden. Eine wichtige Faustregel ist, dass es von der Durchführung des Beteiligungsverfahrens bis zur Realisierung eines neuen bzw. renovierten Spielplatzes nicht länger als ein Jahr dauern darf, besser noch, wenn es innerhalb von ca. sechs Monaten geschieht. Während des Verfahrens müssen ferner die Grenzen der Beteiligung deutlich sein, etwa bezüglich des vorhandenen Geldes und anderer Ressourcen.

Beteiligungsverfahren haben sich in der Praxis immer wieder als sinnvoll erwiesen, um potenzielle Ehrenamtliche für ihr Umfeld zu interessieren und schließlich als neue Paten zu gewinnen.

Grenzen der Patentätigkeit

Der Tätigkeit als Spielplatzpate sind Grenzen gesetzt. Er ist kein Spielplatzpolizist, sondern ein Partner für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Anwohner usw. Die Gesamtverantwortlichkeit für den Spielplatz liegt selbstverständlich bei dem Spielplatzträger/-besitzer, der mit dem Paten alle Maßnahmen abstimmen muss. Auch muss klar sein, dass kinderfreundliche Spielplatzgestaltung kein Synonym für „Randalesicherheit“ ist. Dass Ausrüstung und Möblierung eines Spielplatzes einem gewissen Verschleiß und auch Zerstörungen unterliegen, muss einkalkuliert werden.

Es soll noch eine Abgrenzung vorgenommen werden: Aus Berlin etwa sind Sponsorenaktivitäten bekannt geworden, z.B. in Form von Stiftungen und Schenkungen (z.B. Spielgeräte, Bänke usw.). Die Stifter werden dort als Spielplatzpaten bezeichnet. Dies entspricht nicht dem Verständnis von Patenschaften, wie sie hier thematisiert werden.

Kritik an dem Patenschaftsmodell

Es besteht die Gefahr, dass der Spielplatzbesitzer sich in allem auf die Spielplatzpaten verlässt und somit versucht, sich aus der Verantwortung herauszunehmen. Durch eine gute Zusammenarbeit kann das jedoch verhindert werden. Die Auflistung der Betätigungsmöglichkeiten zeigt, wie vielfältig die Aufgaben der Paten sein können; sie darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Pate bzw. eine Patengruppe verpflichtet wird, diese Maximalanforderung zu erfüllen. Dies würde das Ziel, ehrenamtliches Engagement freundlich zu fördern, konterkarieren und in der Praxis vermutlich dazu führen, dass sich keine Paten finden ließen bzw. diese vermutlich schnell wieder absprängen. Jeder Pate sollte sich nach seinen individuellen Möglichkeiten und Interessen einsetzen können, sofern letztgenannte eine wohlverstandene Patenschaft nicht zweifelhaft erscheinen lassen. Patenschaften werden hin und wieder auch von Nachbarn fehlinterpretiert. So „verwechseln“ manche Anwohner(innen) die Paten mit dem örtlichen Stadtreinigungsamt. Hin und wieder wird über Konflikte mit Hundehalter(innen) berichtet. Die genannten Aspekte machen eine besondere Verantwortlichkeit der Koordinationsstelle für Patenschaften deutlich. Daneben ist auch nicht auszuschließen, dass sich jemand als Spielplatzpate bewirbt, der über eine „Blockwartmentalität“ verfügt und das Ehrenamt dafür als praktikables Vehikel empfindet. Einem solchen Verhalten müsste dann entgegengewirkt werden, notfalls durch Beendigung der Spielplatzpatenschaft.

Betätigungsmöglichkeiten für Spielplatzpaten

Welche Aufgaben auf den einzelnen Paten/die einzelne Patin zukommen, ist recht unterschiedlich und hängt sowohl von den getroffenen Vereinbarungen als auch vom persönlichen Engagement der Betreffenden ab. Folgende Betätigungsmöglichkeiten können in Frage kommen:

Kontrollbesuche

sollten regelmäßig, möglichst täglich, durchgeführt werden, um kleinere Missstände zu beseitigen bzw. um größere Mängel an den Besitzer zu melden, damit diese behoben werden.

Pflegearbeiten

● können anfallen durch die Beseitigung von Unrat und Abfällen;
● durch die Pflege der Grünanlagen;
● durch die Säuberung der Spielgeräte, Bänke usw.

► Renovierungsarbeiten

in Form von kleineren Reparaturen oder Anstreicharbeiten an den Spielgeräten, Bänken und Umzäunungen könnten durchgeführt werden.

Gestaltungsmöglichkeiten

● bieten sich an durch das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, Blumen, Heilpflanzen oder Wildkräutern;
● durch das Aufhängen von Nistkästen für Vögel, Bruthilfen für Insekten usw.
● durch das Bemalen von Spielgeräten, Asphalt- und Plattenböden (z.B. mit Hinkelkästen);
● durch das Anbringen oder Bereitstellen von beweglichen Spielmaterialien (Holz, Steine, Kisten, Autoreifen usw.).


Foto: Pixelio


Spielangebote

können durchgeführt werden (z.B. an bestimmten Tagen in der Woche unter Mithilfe von Eltern und Kindern, aus der Nachbarschaft oder durch Unterstützung von Mitarbeiter(innen) des Jugendamtes bzw. freier Träger. Es bieten sich an

● kleinere Spielangebote (Spielnachmittage, die ohne großen Materialaufwand stattfinden können);
● größere Spielaktionen, die lange vorbereitet werden müssen und den Einsatz von zusätzlichem Spielmaterial erfordern;
● Kinderfeste, die möglichst von einem größeren Mitarbeiterteam vorbereitet und durchgeführt werden sollten;
● eine mobile Spielplatzbetreuung (z.B. in Zusammenarbeit mit einem Spielmobil);
● Bereitstellung von beweglichem Spielmaterial (wie beschrieben), das unter Umständen in einer Spielkiste (Baubude, Garage, Container usw.) lagern kann und zu bestimmten Zeiten an die Kinder herausgegeben wird.

Anschaffungen

● könnten notwendig werden, um Reparaturen oder Renovierungsarbeiten auszuführen (z.B. Kauf von Farben), aber auch um
● neue Spielgeräte bereitzustellen.

Finanzierungsmöglichkeiten

müssten gesucht werden, um anfallende Kosten zu decken und zwar durch

● Anfrage/Anforderung bei dem Spielplatzbesitzer;
● durch Sponsoren (z.B. Geschäftsleute aus der Umgebung);
● durch Straßensammlungen in der Nachbarschaft;
● durch die Organisation eines Spiellfestes (Verwendung der Überschüsse);
● durch einen Antrag auf öffentliche Bezuschussung usw.

Koordinationsstelle

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine kontinuierliche Begleitung von Patenschaftsprojekten durch eine Koordinationsstelle unbedingt erforderlich ist, wenn ein Patenprojekt nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt sein soll. Ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) benötigen Aufmerksamkeit, Bestätigung und Hilfestellungen in als problematisch erlebten Situationen. Ehrenamtliches Engagement ist nicht selbstverständlich, sondern muss regelmäßig gepflegt werden. Spielplatzpaten/Spielplatzpatinnen brauchen eine professionelle Begleitung. Hierzu bieten sich Fortbildungen an, die Spaß machen und Bestätigung geben, Feste, Öffentlichkeitsarbeit usw. Eine einfache Übernahmevereinbarung über ein Gelände reicht nicht aus.

Es haben sich unterschiedliche Formen von Koordinationsstellen etabliert. Nicht selten liegt die Verantwortung in Händen kommunaler Büros für Kinderinteressen, bei Kinderbeauftragten oder Jugendämtern. Patenschaftsprojekte werden auch von freien Trägern (z.B. von Ortsverbänden des Deutschen Kinderschutzbundes, den „Falken“ usw.) und von Wohnungsgesellschaften organisiert.


Foto: Rainer Deimel

Rechtliche Aspekte

Es erscheint in jedem Falle sinnvoll, ein Patenschaftsprojekt vertraglich zu regeln. Wie bekannt, lauert „der Teufel“ manchmal im Detail. Um nicht der Gefahr zu erliegen, ehrenamtliches Engagement in Form von Patenschaften auszubeuten, sollten folgende Aspekte beachtet werden:

Die Verkehrsicherungspflicht verbleibt in jedem Falle beim Träger bzw. Besitzer des Spielplatzes, d.h. dieser ist letztendlich für die Sicherheit seiner Anlage juristisch verantwortlich.

Wenn ein Patenschaftsprojekt organisiert wird, sollte dies dem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband, Eigenunfallversicherung) mitgeteilt werden. Wenn jemand wie ein hauptberuflich Beschäftigter im öffentlichen Rahmen beschäftigt wird, begründet dieses ein beitragsfreies Versicherungsverhältnis, sichert somit das berechtigte Interesse Ehrenamtlicher, „im Falle eines Falles“ nicht unabgesichert auskommen zu müssen (Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Renten usw.).

Von beachtlicher gesellschaftlicher Relevanz ist inzwischen das Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern geworden. Leider lässt sich nicht ausschließen, dass sich Pädophile möglicherweise über eine Spielplatzpatenschaft die Nähe zu Kindern zu schaffen versuchen. Die im ABA Fachverband organisierten Patenprojekte sind durchweg bemüht, eine Eignung vor einem vertraglichen Abschluss gewissenhaft zu überprüfen. Belegt wird eine solche ggf. durch ein polizeiliches Führungszeugnis. Seitens des ABA Fachverbandes existiert ferner die Empfehlung, eine Ehrenerklärung abzuschließen. Zweifel an einer Eignung sind allerdings auch dann indiziert, wenn Interessierte ordnungspolitische Vorstellungen bezüglich des Amtes allzu sehr in den Vordergrund stellen.

Neuere Erkenntnisse zum ehrenamtlichen Engagement

Eine Erhebung des ABA Fachverbandes in Nordrhein-Westfalen (2008/2009) hat ergeben, dass ehrenamtliches Potenzial in zahlreichen Zusammenhängen vorhanden ist. Allerdings muss eine gute Betreuung und Begleitung sowie ein förderlicher Service für die Engagierten organisiert werden; dies betrifft sowohl die Kommunal- als auch die Landesebene. Ehrenamtlichkeit ist kein Akt des Altruismus, vielmehr geht einem solchen immer auch das eigene Interesse der Freiwilligen voraus. Dieses Eigeninteresse muss, damit es sich im Gemeinwesen entfalten kann, formell und informell gewürdigt werden. Kompetenzen und Anregungen hierzu sowie den erforderlichen fachlichen Austausch organisiert der ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V.

Ehrenamtliches Engagement – wenn keine vordergründige Ausbeutung mitschwingt – geht auch nicht zu Lasten von Hauptamtlichkeit. Vielmehr fällt auf, dass die Kommunen regelmäßig dort, wo sie in hauptberufliches Personal investieren, ein Vielfaches an bürgerschaftlichem Engagement akquirieren können.

Die Verpflichtung, Kindern über ihr potenzielles natürliches Spielumfeld hinaus Spielflächen – auch in Form von möblierten Plätzen – zur Verfügung zu stellen, wird immer deutlicher. Der Trend, dass Kinder nicht mehr einfach „in den Wald“ zum Spielen gehen, ist auch in ländlichen Gebieten unübersehbar. Geschuldet ist dies zumeist neben einem zunehmenden Einsatz häuslicher virtueller und anderer technischer Medien der gestiegenen funktionalisierten Flächennutzung durch Verkehr und Kommerz, Änderungen elterlichen Verhaltens und Handelns sowie der Ausweitung des temporären Zugriffs von Schulen auf die Kinder.

Derartige gesellschaftliche Umgestaltungen wurden in etlichen der befragten Kommunen zur Kenntnis genommen; dementsprechend wurde gehandelt. Deutlich wurde dies beispielsweise im Bemühen um die Installierung von Spielplätzen, die vor Jahrzehnten in ländlichen Gebieten im Grunde völlig unbekannt waren. So verfügen beispielsweise die Kur- und Heilbäder in NRW über eine recht hohe Dichte von Spielmöglichkeiten.

Bei den ländlichen Gemeinden konnte überdies festgestellt werden, dass alle verantwortlichen hauptberuflichen Mitarbeiter in „technischen Ämtern“ (in der Regel im Grünflächen- oder Bauamt) beschäftigt sind. Auch hier bestätigte sich zum Teil die These, die bereits nach der ersten Runde der Befragung aufgestellt werden konnte: Je mehr eine Gemeinde in Hauptamtlichkeit investiert, umso größer ist der „ehrenamtliche Effekt“.

Ein weiterer interessanter Aspekt: Da es sich bei vielen Gemeinden um einen flächenmäßig umfassenden Zusammenschluss ehemaliger Dörfer handelt, spielt hier das Gemeinwesen häufig noch eine andere Rolle, als dies in größeren Gemeinden – zumal in Großstädten – der Fall ist. So kümmert sich beispielsweise der Ortvorsteher persönlich um die Ehrenamtlichen. Bisweilen gibt es in den Dörfern nur einen Spielplatz; die Identifikation der Bevölkerung mit „ihrem Spielplatz“ ist hoch. Äußerst positiv wirkt sich die „persönliche Ansprache“ der Engagierten durch die Kommune aus: Die Menschen fühlen sich in ihrem Engagement bestätigt und angenommen, wenn ihr Einsatz nicht als selbstverständlich betrachtet wird. Erfolgreich sind dementsprechend Einladungen zu Veranstaltungen, auf denen etwa mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken gedankt wird.

Interessant auch der Gesichtspunkt, dass und wie in manchen Gemeinden die Verantwortlichen auf die Wünsche der Bevölkerung zur Errichtung von Spielplätzen reagieren: Auch in dörflichen Strukturen wird seitens der Eltern bzw. der Nachbarschaft der Wunsch vermehrt vorgetragen, die Gemeinde solle einen Spielplatz für die Kinder im Ort errichten. Angesichts knapper öffentlicher Kassen wird in solchen Fällen auch versucht, die Bevölkerung als Paten in die Verantwortung einzubinden. Städtische Mitarbeiter äußerten gegenüber dem ABA Fachverband, dieses Vorgehen sei recht erfolgreich. Weiterer Gewinn: Wie bereits zuvor berichtet, wächst auf diese Weise die Identifikation der Dorfbevölkerung mit „ihrem Spielplatz“.

Konflikte und „Vandalismus“

Immer mehr stellt sich seitens der Spielplatzpaten der Bedarf an Kompetenzvermittlung bezüglich möglicher Konfliktlösungen im Alltag dar. Der ABA Fachverband ist bemüht, diesem Erfordernis nachzukommen; dies gilt vor allem für aktuell geplante Vorhaben.

Allzu gern schwingt auch der leidige Begriff des „Vandalismus“ in diesem Zusammenhang mit. (2) Würde man den Begriff gegenwärtig historisch einigermaßen korrekt verwenden, stünde er eher für kulturelle Umwälzungen, das Schaffen eigener Identität und die Überwindung von Mangelsituationen. Mit anderen Worten: Wenn Jugendliche „vandalisieren“, spricht dies eher für eine Abgrenzung gegenüber überkommenen gesellschaftlichen Erwartungen und vor allem für einen Mangel, den junge Menschen erleben. Sie finden nicht genügend Terrain, ihre Interessen auszuleben. In diesem Kontext wird auch der Begriff der „Prävention“ häufig missverständlich genutzt, geht es doch dabei nicht in erster Linie darum, Bestehendes zu erhalten, sondern junge Menschen davor zu bewahren, sich selbst – möglicherweise aus Unerfahrenheit oder auch aus Frustrationen heraus – nachhaltige Schäden zuzufügen.

Christa Burghardt ist Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes in Hagen

Rainer Deimel ist Referent für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit beim ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V.

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Fußnoten

(1) In manchen Fällen haben die Spielplätze mit Patenschaften gar den Ruf einer „Problemlöse-Instanz“. So war von Paten kürzlich wörtlich zu erfahren: „Kommt zum Spielplatz, ‚wenn was ist‘. Da könnt Ihr Eure Sorgen loswerden. Und vielleicht wird Euch da sogar geholfen.“

(2) Im 18. Jahrhundert wurde der Begriff „Vandalismus“ mit Rückblick auf die Plünderung Roms durch die Vandalen, einem germanischen Volksstamm, im Jahre 455 geprägt. Angesprochen wurde hier ein fanatisches zielloses Zerstören. Dieser Aspekt wird den Vandalen – immerhin ein Kulturvolk, soweit man das aus heutiger Sicht zu beurteilen vermag – allerdings nicht gerecht; vielmehr wurde dieses Bild durch das bedrohte Römische Reich geprägt.

Gründlich überarbeiteter Text vom 14. Mai 2010

Der Text fußt auf einer Arbeit aus dem Jahr 1999, weitere Aktualisierung am 8. August 2007.

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NAGEL-Redaktion – Studie zur beruflichen Situation der jungen Generation 2010: Je jünger, desto prekärer

Der Aufschwung geht an den jungen Menschen vorbei. Gerade sie sind von prekären Arbeitsverhältnissen wie Praktika, Leiharbeit und befristete Jobs besonders betroffen. Das belegt eine Studie von TNS Infratest. Die IG Metall hatte das Institut beauftragt zu erforschen, welche Entwicklungen die berufliche Situation der jungen Generation bestimmen. Wir informieren über die prägnantesten Ergebnisse und Botschaften. Im Fokus der TNS Infratest-Studie steht die Generation der 14- bis 34-Jährigen sowie deren Stimmung und Zukunftserwartung. Das Institut untersuchte, welche Einstellungen, Ängste und Erwartungen aktuell junge Menschen insbesondere zur beruflichen Situation und Perspektive prägen und – wie sich diese gegenüber der Vorläuferstudie aus 2009 verändert haben.

Junge werden abgehängt

Infratest führte die repräsentative Befragung im September 2010 durch, deren Ergebnisse Detlef Wetzel am 18. Oktober 2010 in Frankfurt vorstellte. „Im wirtschaftlichen Aufschwung werden die Jungen abgehängt und im Erwerbsleben an den Rand gedrängt. Der Aufschwung geht an der jungen Generation vorbei“, attestierte der Zweite Vorsitzende der IG Metall.

Die Prekarisierung der jungen Generation steige auf hohem Niveau auch nach der Krise weiter an und werde zu einer entscheidenden strukturellen Erfahrung, kritisierte der Gewerkschafter. Dies zeige sich insbesondere am hohen Anteil befristeter Stellen. Mehr als ein Viertel der befragten jungen Erwerbstätigen gab an, im bisherigen Berufsleben nur befristet beschäftigt gewesen zu sein. Ein Fünftel der Beschäftigten unter 35 arbeitet in Teilzeit, obwohl bei der Mehrheit der Wunsch nach einer Vollzeitstelle bestehe. Auch der häufig in Aussicht gestellte „Klebeeffekt“, wonach Leiharbeit zur Übernahme führe, bleibt eine Ausnahme und hat sich gegenüber dem Vorjahr noch verschlechtert. 

Topthema der IG Metall

Angesichts der Debatte um Fachkräftemangel und Zuwanderung kritisierte Wetzel, dass Fachkräftepotenziale durch Aus- und Weiterbildung nicht hinreichend genutzt würden. Politik, die die Entfaltungsmöglichkeiten und Perspektiven der jungen Generation derart stiefmütterlich behandle, gefährde die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und führe in eine zweite Bildungskatastrophe, sagte Wetzel. Deshalb mache die IG Metall die Lebens- und Arbeitsbedingungen der jungen Beschäftigten auf betrieblicher und gesellschaftlicher Ebene zum Topthema. „Es ist Aufgabe der Politiker und Unternehmer, die Zukunftschancen der Jungen zu verbessern. Wir werden als IG Metall bessere Zukunftschancen nicht nur einfordern, sondern unsere betrieblichen und tarifpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten weiter nutzen“, betonte Wetzel.

Die prägnantesten Ergebnisse und Kernbotschaften

• Prekäre Arbeit nimmt bei den jungen Beschäftigten überproportional zu.
• Mehr als ein Viertel der unter 35-Jährigen war bisher ausschließlich befristet beschäftigt.
• Junge Menschen haben kaum Chancen, aus der Leiharbeit herauszukommen.
• Je besser der Schulabschluss, desto größer die Zufriedenheit.

Prekäre Arbeit nimmt bei den jungen Beschäftigten überproportional zu

Praktika, Leiharbeit, befristete Beschäftigung – die Studie belegt: Prekäre Arbeitsverhältnisse betreffen junge Menschen überproportional. Mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen bis 24 Jahre sind befristet oder in Leiharbeit beschäftigt oder gehen einer ABM/SAM-Maßnahme nach.

Gegenüber 2009 arbeiten zwei Prozent mehr in prekären Jobs, die unter 35 Jahre alt sind. Ihr Anteil erreichte die 30 Prozent-Marke. Besonders gravierend trifft es die 20- bis 24-Jährigen: Mit neun Prozent stieg ihr Anteil an den prekär Beschäftigten auf 45 Prozent und toppte sogar das Krisenjahr 2009. Bei den über 35-Jährigen blieb der Anteil unverändert bei 16 Prozent. Die sich abzeichnende Folge: Die bestehenden Sozialversicherungssysteme sind durch die zunehmenen prekären Beschäftigungsverhältnisse gefährdet.

Mehr als ein Viertel der unter 35-Jährigen ist befristet beschäftigt

Gerade Berufseinsteiger machen die bittere Erfahrung: Der ehemals klassische Weg „Schule – Ausbildung/Studium – unbefristete Beschäftigung“ stellt zunehmend die Ausnahme dar. 36 Prozent der 20- bis 24-Jährigen haben bisher ausschließlich befristet gearbeitet. Trotz Aufschwung sind aktuell 28 Prozent der jungen Erwerbstätigen, die unter 35 sind, seit ihrem Berufseinstieg befristet beschäftigt. Ihr Anteil ist seit 2009 noch mal um sechs Prozent gestiegen. Damit bestätigt die Studie, dass prekäre Arbeit kein vorübergehendes Phänomen zu Beginn des Berufslebens ist, sondern langfristige Realität für viele.

Die sich abzeichnende Folge: Befristung hat – wie andere Formen prekärer Beschäftigung – weitreichende Konsequenzen auf das Privatleben. Jungen Menschen fehlt die Sicherheit, ihr Leben und ihre Zukunft zu planen – von Familiengründung über Immobilienerwerb bis hin zur Altersvorsorge.

Kaum Chancen, aus der Leiharbeit herauszukommen

Die Behauptung, Leiharbeit habe eine strukturelle Brückenfunktion in ein festes Arbeitsverhältnis beim Entleihbetrieb, haben die Infratest-Forscher eindeutig widerlegt. Eine solche Übernahme („Klebeeffekt“) bleibt die Ausnahme und ist trotz Aufschwung erneut gesunken. Der sogenannte „Klebeeffekt“ bei jungen Leiharbeiternehmern, die unter 35 sind, liegt aktuell bei rund sieben Prozent. 2009 waren es noch neun Prozent. Noch seltener wären Übernahmen, wenn sie nicht von Gewerkschaften durch betriebliche Vereinbarungen ermöglicht würden.

Fazit: Junge Menschen, die ihren Berufseinstieg mit Leiharbeit beginnen, haben wahrscheinlich kaum eine Chance, später fest angestellt zu werden.

Je besser der Schulabschluss, desto größer die Zufriedenheit

Ob ein guter Hauptschulabschluss besser ist als ein schlechter Realschulabschluss – darüber gehen die Meinungen auseinander. Fakt ist jedoch laut Studie: Realschulabsolventen und Abiturienten sind wesentlich zufriedener als Schulabgänger mit Hauptschulabschluss.

Aktuell sind 74 Prozent der Schulabgänger mit mittlerer Reife und sogar 82 Prozent mit Abitur oder Hochschulabschluss mit ihrer beruflichen Entwicklung zufrieden. Bei den Hauptschulabgängern sind es nur 47 Prozent und damit sogar sechs Prozent weniger als im Vorjahr.

Fazit: Die Zufriedenheit mit der beruflichen Entwicklung hängt stark vom eigenen Schulabschluss ab.

IG Metall vom 18. Oktober 2010

Weitere Informationen:

IG Metall zum Thema – Auf dieser Seite gibt es die Möglichkeit, sich die TNS-Infratest-Studie herunterzuladen.

IG Metall: Studie 2010 (Generation prekär)

IG Metall: Studie 2009 (Motiviert und ausgebremst)

 

NAGEL-Redaktion – Studie zur beruflichen Situation der jungen Generation 2010: Je jünger, desto prekärer Read More »

NAGEL-Redaktion – Qualitätsstandards – Vorschlag GEW und ver.di (2009)

Ein Vorwort

Begünstigt durch das schlechte Abschneiden in den PISA-Studien verstärkte sich in Deutschland die Diskussion um die Ganztagsschule. In der Grundschule begann eine breiter angelegte Umstrukturierung ab dem Jahr 2003. Immer mehr Grundschulen fügten an ihren Unterricht das Modell der „Offenen Ganztagsgrundschule“ an. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und ver.di haben diesen Prozess in Ostwestfalen-Lippe besonders intensiv und kritisch begleitet. Beide Gewerkschaften haben andere Vorstellungen von der Gestaltung eines Ganztages für Schülerinnen und Schüler. Sie vertreten Modelle, in denen Schule ganztägig zu einem lebendigen Lern- und Lebensumfeld – und zwar für alle die Schule besuchenden Kinder – entwickelt wird. Die Landesregierung war nicht bereit, in den Grundschulen die Weichen in diese Richtung zu stellen. Im Gegenteil, bereits bestehende Ganztagsgrundschulen mussten ihr Engagement einstellen und das neue Modell der OGS übernehmen. Grund: Die Kosten sind geringer.

Dass die Landesregierung nicht wüsste, wie es besser geht, kann man nicht sagen. Sie finanziert aus politisch opportunen Gründen qualifizierte Konzepte, wenn es um die Sicherung der Hauptschulen geht; hier wird ein Personalzuschlag von 30 Prozent ermöglicht, den es so in keiner anderen Schulform gibt.

Unberücksicht bleiben bei fast allen Konzepten die Arbeitsplatzinteressen der Beschäftigten. Die ausgeweiteten Arbeitszeiten in der Schule führen zur weiteren Belastung, für die den Lehrkräften kein zeitlicher Ausgleich und kein angemessener Arbeitsplatz angeboten werden. Insbesondere aber die Beschäftigten der Offenen Ganztagsgrundschulen arbeiten meistens in finanziell unattraktiver Teilzeit und werden häufig -selbst wenn die Träger dies gerne umsetzen würden- nicht tariflich bezahlt, denn das System OGS ist unterfinanziert.

GEW und ver.di haben vor diesem Hintergrund mit den Beschäftigten Standards diskutiert und aufgestellt. Am 9. März 2009 wurden sie von 100 pädagogischen Mitarbeitern von ostwestfälischen offenen Ganztagsschulen in Herford verabschiedet. Sie sollen ein Anstoß für die Diskussion sein, zunächst den offenen Ganztag qualifizierter zu gestalten. Sie sollen aber zugleich auch Prüfstein für das Engagement von Trägern und Kommunen und die künftigen Entscheidungen von Politikern in Nordrhein-Westfalen sein.

Sabine Unger (GEW OWL, Vorsitzende), Brigitta Schulze (GEW OWL, Vorsitzende Fachgruppe Sozailpädagogische Berufe), Hermann Janßen (ver.di, Bezirk Herford-Minden-Lippe, stellvertretender Geschäftsführer)

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Qualitätsstandards der OGS


1. Beitragsfreiheit für jedes Kind

● Täglich ein warmes, kostenloses und gesundes Mittagessen
● Kostenfreie Teilnahme aller Kinder an der OGS und an Maßnahmen bis 13 Uhr

2. Personelle Ausstattung

Die gute und nachgewiesene Qualifikation des gesamten Personals ist eine Voraussetzung. Das pädagogisch eingesetzte Personal muss entsprechende Abschlüsse aufweisen. Es sind multikulturelle Teams nötig. Es sollten multiprofessionelle Teams gebildet werden. Multiprofessionalität muss durch die Ausstattung mit finanziellen Mitteln ergänzt werden können. Die Beschäftigung von 1-Euro-Kräften ist nur zusätzlich zuzulassen. Das Abdecken von Personalbedarfen mit diesen Kräften ist unzulässig.

Solange es in NRW keine verbindlichen Ganztagsschulen gibt, müssen die Grundschulen die Betreuung bis 13 Uhr ebenfalls angebotsorientiert weiter anbieten können.

Personal:

● 10 Kinder/35 Wochenstunden (Verzahnungsstunden GS-OGS, Vor-/Nachbereitung, Teambesprechungen, Beratung …)
● Zusätzlicher Pool für Vertretung einrichtungsübergreifend

Weiteres Personal:

● Ressourcen für multiprofessionelle Dienstleistungen: Kinder- und Jugendhilfe, Psychologen, Therapeuten, …
● Qualifizierte Honorarkräfte für die AGs und Projekte

Bezahlung der Beschäftigten:

● Die Bezahlung muss nach den gültigen Eingruppierungstarifen erfolgen, die die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern vereinbart haben.
● Honorarkräfte für AGs müssen mit mindestens 20 Euro bezahlt werden.


3. Aufgaben

Die Zeitressource muss folgende Aufgaben abdecken:

● Arbeit mit den Kindern
● Bedarfsgerechte Betreuung in Kernzeiten der Ferien
● Vor- und Nachbereitung, Förderplanung
● Teambesprechungen, Supervision
● Einarbeitung und Anleitung von PraktikantInnen
● Elternarbeit in Einzelgesprächen, bei Hausbesuchen oder an Elternabenden
● Gespräche mit dem Träger, den LehrerInnen, der Schulleitung
● Hospitationen im Unterricht; ggf. eigenständige Angebote
● Kooperation mit den Partner, die in der OGS Angebote machen
● Kooperation mit Unterstützungssystemen: Kinder- und Jugendhilfe, Jugendamt, Therapeuten, …
● Verwaltung und Abrechnungen
● Fortbildung des Personals, z.T. auch gemeinsam mit den Lehrkräften
● Förderung von Kinderbeteiligung (z. B. „Kinderrat“) und partizipativen Prozessen (Rückmeldungen von Kindern, Eltern, Beschäftigten)


4. Pädagogische und organisatorische Koordinierung

● Einrichtung einer OGS-Leiter-Stelle; Ausstattung der Leitung mit Büro und entsprechender Ausstattung
● Anteilige Freistellung der Leitung (analog zur Kita-Leitung)
● Feste Ansprechpartner und Absprachen zur Aufgabenverteilung: Träger, Schulleitung, Lehrer, OGS
● Regelmäßige Treffen zur Koordinierung und pädagogischen Konsultation unter anderem vor Elternsprechtagen
● Integration des OGS-Personals in die schulischen Gremien; Verankerung in den entsprechenden Paragraphen des SchulG
● Verankerung von OGS-Themen auf der Tagesordnung der Schulgremien
● Integration der Elternvertreter in die schulischen Gremien; gesetzliche Verankerung

5. Räume

● Gruppen-/Klassenraum mit Nebenraum
● Essraum und Küche
● Rückzugs- oder Ruheraum
● Toberaum
● Sichere Flure, in denen eine päd. Gestaltung möglich ist
● Personalraum und Büro
● Kinder- und Personaltoiletten
● Räume für Elternarbeit und Begegnungsmöglichkeiten

 

6. Sonstige Ausstattungen und Bedingungen

● Etat für Bau, Instandhaltung, Renovierung, Ausstattung der Einrichtungen und Ersatzanschaffungen
● Etat für Lern-, Förder- und Spielmaterialien
● Etat für Exkursionen, Ausflüge u. Ä.
● Außenanlagen, die zum freien Spiel anregen
● Einbeziehung von Gesundheitsfaktoren: Lärmschutzmaßnahmen, passende Möblierung für das Personal, Gefährdungsbeurteilung und Gesundheitszirkel

 

Einstimmig verabschiedet am 9. März 2009 von 100 Kolleginnen und Kollegen der Offenen Ganztagsgrundschulen in Herford

Stand 9. März 2009  ©AG OGS GEW-verdi: Sabine Unger und Hermann Janßen, Ostwestfalen-Lippe

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NAGEL-Redaktion – Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen

Die Evangelische Gesamtschule im Stadtteil Bismarck nahm ihren Betrieb im Sommer 1998 auf und wird zur Zeit von fast 1.000 Kindern besucht. Da die Schule noch im Aufbau ist, steigt deren Zahl ebenso wie die der derzeit knapp 70 Lehrerinnen und Lehrer weiterhin an. In diesem Schuljahr haben wir die Jahrgangsstufe 12 erreicht, die ersten 170 Schülerinnen und Schüler besuchen nun die Oberstufe der EGG (wie die Schule oft in Kurzform genannt wird).

Als Schule in privater Trägerschaft – sie ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche von Westfalen – ist die EGG einem besonderen reformpädagogischen Ansatz verpflichtet:

Die vier Buchstaben „F E L S“ stehen als Kürzel für ein Konzept, das sich so beschreiben lässt:

  • Als ‚Familienschule’ will sie zwar keine Konkurrenz zum häuslichen Umfeld sein, aber doch durch eine familiäre Atmosphäre für ein Klima sorgen, in dem sich die Kinder und Jugendlichen „zu Hause“ fühlen.
  •  Als ‚Erziehungsschule’ will sie Akzente setzen gegen eine Kultur des Wegschauens und die Charakterbildung nicht weniger ernst nehmen als die Wissensvermittlung.
  • Der Begriff der ‚Lebensschule’ verweist auf Lernkonzepte, die Musik, Theater, Handwerk, Sport, Spiel und alljährliche Klassenfahrten in den Unterrichtsalltag einbeziehen.
  • Schließlich versteht sie sich nicht zuletzt auch als ‚Stadtteilschule’, die in Gelsenkirchen-Bismarck in vielfältiger Weise mit dem lokalen Umfeld verknüpft ist.

Die Attraktivität der EGG ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und sorgt dafür, dass die Schulleitung das jährliche Anmeldeverfahren mit einem lachenden und einem weinenden Auge sieht. Von den deutlich mehr als 300 Aufnahmewünschen aus dem ganzen Stadtgebiet können maximal 150 berücksichtigt werden. Die dadurch bedingten vielen Absagen sorgen für Enttäuschung bei denen, die keinen der begehrten Plätze bekommen konnten.

Gute Voraussetzungen für die Umsetzung der pädagogischen Konzepte bietet auch die einzigartige und vielfach preisgekrönte Architektur. Da ist einmal ein großzügiges Hauptgebäude mit Bibliothek, Aula, Mensa, attraktiven Fachräumen und einem begrünten, offenen Lichthof, der eher an ein Caféhaus als an eine Schule denken lässt. Zum anderen bewundern Besucher immer wieder die Klassenhäuser, die auf zwei Etagen den Schülerinnen und Schülern viel Raum lassen und für jede Klasse einen eigenen Garten ebenso wie einen eigenen Sanitärbereich bereit halten.

Kinder unterschiedlicher Konfession und Nationalität leben und lernen gemeinsam an der EGG, die einen Schwerpunkt auch im Bereich des interkulturellen Lernens setzt. Gut 20% der Schülerschaft sind türkischer Herkunft, die meisten von ihnen sind Muslime. Ein eigener islamischer Religionsunterricht gehört für sie zum Stundenplan, eine Selbstverständlichkeit für eine Schule, in der die religiöse Dimension im Schulleben einen wichtigen Platz einnimmt.

Kontakt

Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen
Laarstraße 41
45889 Gelsenkirchen
0209/983030

Vorgestellt im i-Punkt 7/2005.

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