Neben dem Schutzkonzept zur Prävention (sexualisierter) Gewalt ist auch ein Sexualpädagogisches Konzept ein wichtiger Bestandteil der Prävention und darüber hinaus ungemein wichtig für die selbstbestimmte und positive psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der OKJA.
Um den Prozess der Erstellung eines Sexualpädagogischen Konzeptes zu erleichtern und zu unterstützen, haben wir ein Beispiel-Konzept erstellt mit den für uns wichtigen Inhalten. Es soll euch bei der Erstellung eures individuellen Konzeptes Orientierung und Ideen geben und ist zusätzlich mit Kommentaren versehen. Wir freuen uns über jegliche Rückmeldungen und Ergänzungen
Die Potential- und Risikoanalyse ist das Kernstück der Erstellung eines Schutzkonzeptes. Durch sie werden die präventiven und gefährdenden Faktoren ermittelt. Wir haben eine kleine Sammlung an Methoden zusammengestellt, um mit Jugendlichen schützende Faktoren und Gefahren in deiner Einrichtung zu ermitteln. Zur Methodensammlung …
Wir haben einen Beobachtungsbogen erstellt, der in der OKJA genutzt werden kann, um Hinweise auf Gefährdungen einzelner Kinder und Jugendlicher zu dokumentieren und, wenn nötig, weitere Schritte zu planen. Diesen wollen wir nun mit euch erproben – also meldet euch gern unter joke.foerster@aba-fachverband.org, wenn ihr Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge habt. Zum Bogen …
Bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes gehen die Anforderungen über die Erfordernisse des alten Bundeskinderschutzgesetzes deutlich hinaus und verlangen, auch Risiken innerhalb der Einrichtung zu bewerten und zu berücksichtigen. In dem Entwurf des Kinderschutzgesetzes NRW von November 2021 wird in § 11 die Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt und soll Bedingung für den Erhalt von Landesförderungen werden. Die Schutzkonzepte sollen verschiedene Formen der Gewalt berücksichtigen und einrichtungsspezifisch mit Teilhabe der Kinder und Jugendlichen erstellt werden.
Damit werden die Träger Offener Kinder- und Jugendarbeit vor die Aufgabe gestellt, sich innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Jahren mit Bezug zum Kindesschutz grundlegend neu zu orientieren. Gleichwohl fangen die Träger nicht bei null an, sind sie doch seit Jahren an die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes und über Vereinbarungen und Verpflichtungen in der kommunalen Förderlandschaft an Konzepte sowie Verfahrensregeln gebunden. Dennoch bedeutet die erneute Auseinandersetzung (mit Kindesschutz) viel notwendige und sinnvolle Arbeit für die Träger, Einrichtungen und Mitarbeiter*innen. Der ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V. unterstützt seine Mitglieder, Träger und Einrichtungen dabei.
ABA-Mitglieder begreifen sich als Solidargemeinschaft. Sie setzen sich in besonderer Weise für die Belange der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein.
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