PRÄVENTION (SEXUALISIERTER) GEWALT - KINDERSCHUTZ
Der ABA Fachverband versteht sich als Netzwerk für die Interessen, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention und sieht es als seine Aufgabe an, das Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit diesbezüglich zu qualifizieren und zu vernetzen.
Die Grundlagen des Kinderschutzes

§11 Landeskinderschutzgesetz NRW
Nach §11 des Landeskinderschutzgesetzes NRW sind Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Dieses muss Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Machtmissbrauch in der Einrichtung enthalten.

Starke Kinder sind geschütze Kinder!
Wir setzen nicht nur auf Vermittlung theoretischen Wissens, sondern betrachten die Erweiterung von Handlungskompetenzen als zentral. Im Sinne der Kinderrechte steht neben notwendigem strukturellem Schutz auch die aktive Stärkung der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt unseres Handelns – denn starke Kinder sind geschützter.

Schutzkonzepte geben Sicherheit!
Darüber hinaus müssen im Konzept Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen festgeschrieben sein, um bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung fachlich angemessen handeln zu können. Schutzkonzepte beleuchten systematisch begünstigende und hemmende Faktoren für (sexualisierte) Gewalt.
Die Funktion eines Schutzkonzeptes
Ein Schutzkonzept darf nicht „für die Schublade“ erstellt werden, sondern muss umgesetzt und laufend überprüft werden.
Daher beteiligen Schutzkonzepte Kinder und Jugendliche an der Ermittlung von Risiken und der Setzung von Standards, enthalten eine ausführliche Risikoanalyse und eine grundlegende Sensibilisierung sowie Verpflichtung aller beteiligten Gruppen.
Für pädagogische Fachkräfte sind hierbei Selbstreflexion und die Auseinandersetzung mit den Machtstrukturen innerhalb der eigenen Einrichtung zentral.
Schutzkonzepte sind nicht deshalb wichtig, weil sie (sexualisierte) Gewalt zuverlässig verhindern könnten; sie sind wertvoll, weil sie den Blick weiten, Gefahren bewusst machen und reduzieren, aber nicht ausblenden.
Im Projekt Prävention (sexualisierter) Gewalt befähigen wir Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zur Erstellung von Schutzkonzepten, begleiten sie in der Erprobung dieser und stehen beratend zur Seite. Dazu gibt es eine entsprechende Arbeitshilfe und Fortbildungsangebote (aktuelle Veranstaltungen hier).
fortbildung im aba fachverband
Um pädagogischen Fachkräften Handlungssicherheit zu vermitteln, befassen sich unsere Fortbildungsreihen mit:
- Grundlagen und Begriffsdefinitionen, bspw. der Unterscheidung zwischen Erziehungsgewalt und Kindesmisshandlung
- rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem SGB VIII und Landeskinderschutzgesetz NRW
- Prävention von (sexualisierter) Gewalt, u.a. durch eine Risikoanalyse, das Wissen über Täter*innenstrategien und einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen sowie Kinder und Jugendliche
- Interventionen, bspw. bei Hinweisen auf Gewalt innerhalb der Einrichtung sowie die Rehabilitation der Mitarbeiter*in, wenn sich ein Verdacht als unbegründet erweist.
Du hast Fragen?
Joke Förster (xier) ist deine Ansprechperson zum Thema Prävention (sexualisierter) Gewalt und Kinderschutz!
Mail: joke.foerster[at]aba-fachverband.org
