PRÄVENTION (SEXUALISIERTER) GEWALT - KINDERSCHUTZ
Der ABA Fachverband versteht sich als Netzwerk für die Interessen, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention und sieht es als seine Aufgabe an, das Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit diesbezüglich zu qualifizieren und zu vernetzen. Dabei setzen wir nicht nur auf Vermittlung theoretischen Wissens, sondern betrachten die Erweiterung von Handlungskompetenzen als zentral. Im Sinne der Kinderrechte steht neben notwendigem strukturellem Schutz auch die aktive Stärkung der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt unseres Handelns – denn starke Kinder sind geschützter.
Nach §11 des Landeskinderschutzgesetzes NRW sind Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Dieses Konzept muss Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Machtmissbrauch in der Einrichtung enthalten. Darüber hinaus müssen im Konzept Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen festgeschrieben sein, um bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung fachlich angemessen handeln zu können. Schutzkonzepte beleuchten systematisch begünstigende und hemmende Faktoren für (sexualisierte) Gewalt. Ein Schutzkonzept darf nicht „für die Schublade“ erstellt werden, sondern muss umgesetzt und laufend überprüft werden. Daher beteiligen Schutzkonzepte Kinder und Jugendliche an der Ermittlung von Risiken und der Setzung von Standards, enthalten eine ausführliche Risikoanalyse und eine grundlegende Sensibilisierung sowie Verpflichtung aller beteiligten Gruppen. Für pädagogische Fachkräfte sind hierbei Selbstreflexion und die Auseinandersetzung mit den Machtstrukturen innerhalb der eigenen Einrichtung zentral.
Schutzkonzepte sind nicht deshalb wichtig, weil sie (sexualisierte) Gewalt zuverlässig verhindern könnten; sie sind wertvoll, weil sie den Blick weiten, Gefahren bewusst machen und reduzieren, aber nicht ausblenden.
Im Projekt Prävention (sexualisierter) Gewalt befähigen wir Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zur Erstellung von Schutzkonzepten, begleiten sie in der Erprobung dieser und stehen beratend zur Seite. Dazu gibt es eine entsprechende Arbeitshilfe und Fortbildungsreihe.
Um pädagogischen Fachkräften Handlungssicherheit zu vermitteln, befasst sich die Fortbildungsreihe mit
- Grundlagen und Begriffsdefinitionen, bspw. der Unterscheidung zwischen Erziehungsgewalt und Kindesmisshandlung,
- den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem SGB VIII und Landeskinderschutzgesetz NRW
- der Prävention von (sexualisierter) Gewalt, u.a. durch eine Risikoanalyse, das Wissen über Täter*innenstrategien und einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen sowie Kinder und Jugendliche,
- und den Interventionen, bspw. bei Hinweisen auf Gewalt innerhalb der Einrichtung sowie die Rehabilitation der Mitarbeiter*in, wenn sich ein Verdacht als unbegründet erweist.
Darüber hinaus halten wir als Fachverband vertieftes Wissen über sexuelle Bildung sowie die Diversität von Identitäten und Lebenswelten für unumgänglich, um junge Menschen zu stärken und sie vor Gewalt zu schützen.
Noch Fragen oder Interesse an einer der Fortbildungen? Die Ansprechperson für Prävention (sexualisierter) Gewalt und Kinderschutz ist Joke Förster.