Christopher Roch

NAGEL-Redaktion – Die 1960-er Jahre

Die Entwicklung der Offenen Jugendarbeit bis Anfang der 60er Jahre führte diese in eine „Krise“: Das „Publikum“, das sich die Jugendfreizeitstätten herangezogen hatte, Jugendliche aus der Mittelschicht, blieben vermehrt den Häusern fern, da sie sich zunehmend andere Freizeitmöglichkeiten leisten konnten. Für die Rock’n Roll-Jugend waren die Häuser bisher nicht empfänglich. Auf diese Weise wurden sie gezwungen, sich anderen Gruppen gegenüber zu öffnen. Die Offene Jugendarbeit bekam inhaltliche Impulse durch C.W. Müller, den seinerzeitigen Leiter des „Hauses am Rupenhorn“, einer Bildungseinrichtung des Berliner Senats, sowie durch Lutz Rössner. Ihre Thesen konnten als Antwort auf die „Gautinger Beschlüsse“ aufgefasst werden.

Für C.W. Müller waren sowohl der Kommunikations- als auch der Emanzipationsaspekt von herausragender Bedeutung (1), ferner das Gesellungsbedürfnis der Jugendlichen. Jugendarbeit habe sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen zu orientieren. Dies wurde auch von Rössner so gesehen. Darüber hinaus vertrat dieser die Meinung, dass Jugendarbeit den Kontakt zwischen den Geschlechtern (erotische Beziehungen) nicht verhindern dürfe. (2) Hermann Giesecke warf diesen Ansätzen vor, sie kaprizierten sich zu stark auf den Freizeitbereich und seien in dem Sinne systemimmanent, als sie „Versagung und Unterdrückung im Arbeits- und Schulsektor“ (3) ausblendeten.

Empirisches Material wurde 1966 von Gustav Grauer gesammelt. (4) Hieraus geht hervor, dass sich die Zahl der Jugendfreizeiteinrichtungen von 110 im Jahre 1953 auf 1.148 erhöht hatte. Weiterhin geht aus der Studie hervor, dass die meisten Jugendfreizeiteinrichtungen in Nordrhein-Westfalen angesiedelt waren. In dieser Erhebung wurde erneut deutlich, dass die Zielgruppe der Offenen Jugendarbeit in erster Linie Jungen bzw. junge Männer waren (1/4 Mädchen, 3/4 Jungen). Unter 50 Prozent der Einrichtungen verfügten über hauptberufliche Mitarbeiter(innen); das Schlusslicht hinsichtlich des Personals bildeten die konfessionellen Einrichtungen. Grauer kritisierte ebenfalls – wie zuvor schon C.W. Müller – die zu starke funktionale Festlegung der Gebäude, die den Jugendlichen angeboten wurden, die dem festgestellten Gesellungsbedürfnis keineswegs entsprachen. Sie ähnelten im Angebot noch eher Volkshochschulen als Einrichtungen, in denen Jugendliche tatsächlich ihren Bedürfnissen nachkommen konnten.

Die politische und gesellschaftliche Situation in Westdeutschland charakterisierte während dieser Zeit die Regierung der großen Koalition unter dem Kanzler Kiesinger; Kennzeichen waren der kalte Krieg, die Notstandsgesetzgebung, immer noch vorhandener Wohnungsnotstand und die politische Unmündigkeit großer Teile der Bevölkerung.

Die sogenannte Studentenbewegung der 1960-er Jahre läutete das Ende der großen Koalition ein. Mit Beginn der sozial-liberalen Regierung in Bonn wurden die Weichen gestellt für eine Entspannungspolitik nach außen hin. Innenpolitisch wurden Hoffnungen geweckt auf ein „Mehr-Wagen-von-Demokratie“ (Willy Brandt). Eine Ankoppelung bzw. ein Einfließen studentischer Emanzipationsversuche an bzw. in die Interessenvertretungen der Arbeiternehmer, die Gewerkschaften, kam nicht zustande, zumindest nicht in der Zeit dieses „Aufbruchs“, wenngleich die Bedeutung der späteren Lehrlings- sowie der Schülerbewegung außer Zweifel stehen sollte.


Rudi Dutschke, eine der Leitfiguren der deutschen Studentbewegung in den 1960-er Jahren im März 1968 (Foto: Archiv der Frankfurter Rundschau)

Gleichsam können wir heute feststellen, dass die später oft geklagte Ich-Bezogenheit, die Suche nach Sinn, die Individualisierung und Pluralisierung der Gesellschaft, Symptome der sogenannten „Postmoderne“, eine Folge jenes emanzipatorischen Aufbruchs ist. „Der Politfreak, der nichts so sehr hasste wie die Normalität, hat die Normalität der deutschen Gesellschaft erst entwickelt.“ (5)


Attentat auf Rudi Dutschke am 11. April 1968 (hier sein Fahrrad) – reaktionäre Hetze war ein möglicher Hintergrund. Nach den neuen Erkenntnissen um den ehemaligen Polizisten Kurras, der mit der Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 erheblich zu den sogenannten Studentenunruhen beitrug, scheint nicht auszuschließen, dass möglicherweise auch die Stasi ihre Finger im Spiel hatte. (Foto: Archiv Frankfurter Rundschau)

Waren es zunächst die Halbstarkenkrawalle deklassierter Jugendlicher, die sich von den in der Nachkriegszeit etablierten kulturellen Mittelschichtstandards ausgegrenzt sahen, die Druck auf die Jugendhäuser, sich verstärkt zu öffnen, ausübten (6), so kamen in der zweiten Hälfte der 60er Jahre deutlich formulierte Emanzipationsbestrebungen, die auch Lehrlingskreise ergriff, hinzu. „Der Schub, der mit der Studentenbewegung ab 1968 einsetzte, differenzierte das Bild entscheidend.“ (7)


Plakat 1968: Aufruf zur Demonstration gegen die die seinerzeitige Notstandsgesetzgebung (Quelle: Haus der Geschichte, Bonn)

Begriffe wie „emanzipatorische Jugendarbeit“ und „proletarische Kinderarbeit“ wurden geprägt. Jugendarbeit sollte ein zentrales Politisierungsfeld werden. In dieser Zeit formierten sich die „Jugendzentrumsbewegung“ ebenso wie die „Abenteuerspielplatzbewegung“. Schüler und Lehrlinge initierten und erkämpften sich Jugendzentren, Studenten forderten und errichteten Kinderläden – dies vorwiegend in Westberlin – (8) und Abenteuerspielplätze.

Der fürsorgerische Aspekt wurde zugunsten emanzipatorisch-politischer Strömunen zurückgedrängt. Probleme sollten gewissermaßen „im Schlepptau“ miterledigt werden. (9) Weitere Funktionen lagen in der „Befriedigung ästhetisch-kultureller Bedürfnisse – vor allem nach Musik … Politisierung und mediale Produktionsformen gingen teils in neuen Synthesen zusammen – z.B. ‚Rock gegen Rechts‘ – oder grenzten sich voneinander ab.“ (10)


Plakat des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes 1986

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Fußnoten

(1) vgl. C. Wolfgang Müller, Helmut Kentler, Klaus Mollenhauer, Hermann Giesecke: Was ist Jugendarbeit? München, 7. Auflage 1975, S. 11 ff.; auch: C. Wolfgang Müller: Wozu dient das Freizeitheim und wie muss es aussehen? In: Der Rundbrief. Mitteilungsblatt des Senators für Jugend und Sport 5/6. Berlin 1962, S. 20
(2) vgl. Lutz Rössner: Jugend in der offenen Tür. Zwischen Chaos und Verartigung. München 1962
(3) Hermann Giesecke 1980, a.a.O., S. 57
(4) vgl. Gustav Grauer: Jugendfreizeitheime in der Krise. Weinheim/Basel 1973
(5) Matthias Horx: Aufstand im Schlaraffenland. Selbsterkenntnisse einer rebellischen Generation, München 1989, S. 198. Auf Seite 199 heißt es dort: „Wir müssen uns wohl damit abfinden, dass jenes gesellschaftliche Konglomerat, mit dem wir in die 90er Jahre gehen, jenes Wirrwarr aus netten Polizisten und vernagelten Fundis, kriselnden Familien und einsamen Singles, aus sich widersprechenden Strömungen der Kälte und Nähe, der Ignoranz und Aufmerksamkeit, der dummen und der klugen, der lauten und der leisen Töne, diese Demokratie-Baustelle, auf der um die Moral des Geldes heftig gestritten wird, dieser weder richtig europäische noch amerikanische, aber auch nicht mehr im originären Sinn ‚deutsche‘ Gesellschaft, dass diese abenteuerliche Konstruktion auch auf unser Konto, auf das Konto der rebellischen Generation geht. Ob das alles ist, was wir erreicht haben? Man muss andersherum fragen: Ist das etwa nichts?“
(6) vgl. Rainer Treptow: Stärkung der Kulturarbeit. In: Neue Praxis 1/1986
(7) ebenda
(8) vgl. hierzu: Autorenkollektiv: Schülerladen Rote Freiheit
(9) vgl. Treptow, a.a.O.
(10) ebenda

Weiterführende Links

Die 1960er-Jahre (Wikipedia)

APO (Außerparlamentarische Opposition) (Wikipedia)

Benno Ohnesorg (Wikipedia)

Lehrlingsbewegung (Wikipedia)

Rudi Dutschke (Wikipedia)

Studentenbewegung der 1960-er Jahre (Wikipedia)

Hinweis

Der Kölner Philosoph und Autor Richard David Precht (Jahrgang 1964) beschreibt in seinem sehr persönlichen Buch „Lenin kam nur bis Lüdenscheid“ sein Aufwachsen in einer linken Familie. Stellenweise muten die geschilderten Erlebnisse kurios an. Unter dem Strich allerdings verhehlt er nicht, dass er die Zeit nicht missen will. Eine Kurzrezension gab es im i-Punkt 1/2009 auf den Seiten 36 f.

NAGEL-Redaktion – Zur Geschichte der Offenen Arbeit mit Kindern

Offene Arbeit mit Kindern gibt es in Westdeutschland seit Mitte der sechziger Jahre. Den Anfang machten Initiativgruppen (Eltern, PädagogInnen, StudentInnen), die die soziokulturellen Lebensbedingungen in ihrem Wohnbereich verbessern wollten. Die erste Jugendfarm entstand 1962 in Stuttgart-Elsental, der erste Abenteuerspielplatz 1967 im Märkischen Viertel Berlins nach dem Vorbild der Gerümpel- und Bauspielplätze in Dänemark (1943), in England (1946) und den Robinsonspielplätzen der fünfziger und sechziger Jahre in der Schweiz. Ähnliche Initiativen errichteten weitere Abenteuerspielplätze, Robinsonspielplätze, Jugendfarmen und Kinderbauernhöfe, so daß in kürzester Zeit die Rede von einer „Abenteuerspielplatz-Bewegung“ gerechtfertigt war. Es folgten weitere Differenzierungen der Formen Offener Arbeit mit Kindern, etwa ab 1970 die Spielmobile, aber auch Kinderspielclubs und stadtteilbezogene Arbeit mit Kindern.

Diese Arbeitsbereiche Offener Arbeit mit Kindern entstanden im Zusammenhang einer Vielfalt von sozialen Experimenten der siebziger Jahre (Kinderläden, Alternativschulen, Wohngemeinschaften, Stadtteilarbeit und viele andere mehr). Alle entstanden im Zusammenhang der westdeutschen StudentInnenbewegung, also in einer Zeit, in der bis dato anerkannte Erziehungskonzepte und darüber hinaus die Soziale Arbeit insgesamt und die gesellschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit radikal hinterfragt wurden. Man kritisierte die vorfindbaren phantasielosen Spielplätze und die zunehmende Funktionalisierung der öffentlichen Lebensräume, in denen für spontanes Kinderspiel wenig Platz blieb. Man fand (und findet), die Möglichkeiten sinnlicher Erfahrung für Kinder seien eingeschränkt, die Kindheit insgesamt wäre kolonialisiert und kommerzialisiert und die zunehmende Verbreitung des Fernsehens hätte eine verheerende Wirkung auf Kinder. All diesen negativen Einflüssen sollte (und soll) Positives entgegengesetzt werden. StudentInnen, PädagogInnen und Eltern diskutierten Neills „Antiautoritäre Erziehung“ (1969), v. Braunmühls „Antipädagogik“ (1975), Makarenkos „Kollektiverziehung“ (1958) und andere alternative Konzepte, und sie versuchten, diese in ihren Initiativen und Projekten praktisch umzusetzen. Ihr Ziel war, die gesellschaftlichen Verhältnisse kurzfristig durch politische Aktion und langfristig durch eine alternative Kindererziehung zu verändern. 

Von Anfang an ließen sich die Fachkräfte der Offenen Arbeit mit Kindern durch die Diskussionen zweier verschiedener Arbeits- und Denkrichtungen inspirieren, durch die „Sozialpädagogik“ und die „Kulturarbeit“. Das Nebeneinander hat sich zeitweise zu einem Gegeneinander entwickelt und die Kontroverse der beiden Sichtweisen taucht in der Fachdiskussion immer wieder auf. KulturarbeiterInnen werfen den SozialpädagogInnen vor, sie würden „Defizitbearbeitung“ betreiben und die Kinder ausschließlich auf ihre Probleme reduzieren; die SozialpädagogInnen ihrerseits vermuten, daß die KulturarbeiterInnen lediglich Dinge tun, die ihnen selbst Spaß machen und ihre Angebote denjenigen unterbreiten, die pädagogisch ohnehin gut „versorgt“ sind. Um ein Verständnis für den Hintergrund dieser Vorwürfe zu wecken, zeigen wir kurz Entwicklungslinien beider Traditionen auf:

● Die sozialpädagogische Arbeit mit Kindern war – wie der gesellschaftspolitische Impetus der 70er Jahre insgesamt – alles andere als auf Defizitbearbeitung ausgerichtet (zum Beispiel die Kritik der kompensatorischen Erziehung). Seit den achtziger Jahren setzte in den Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik die sogenannte „pragmatische Wende“ zur Alltagsarbeit und zur Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ein. Je stärker die Lebenswelt in den Focus genommen wurde, desto deutlicher wurden auch Phänomene, die aus der Sicht sozialpädagogisch ausgebildeter Fachkräfte als „Probleme“ diagnostiziert wurden. Gemessen an den Zielsetzungen von Autonomie und Partizipation war und ist es naheliegend, die Kinder durch „Defizitbearbeitung“ erst einmal in die Ausgangsposition zu bringen, von der aus sie diese Ziele angehen können.Denn wem es aufgrund seiner persönlichen Ausstattung an Handlungskompetenzen mangelt, der kann schwerlich an einer gesellschaftlichen Entwicklung zu mehr Humanität et cetera teilhaben. Daher unterscheidet zum Beispiel Giesecke fein zwischen „Politik“ und „Pädagogik“. Letztere soll die Grundlagen und Fähigkeiten entwickeln, die für eine politische Tätigkeit notwendig sind, nämlich „grundlegende menschliche Fähigkeiten der Urteilskraft, Toleranz, Engagement für den Schwächeren, Solidarität, Kooperationsfähigkeit usw.“ (Giesecke 1980, 452).Viele Fachkräfte versichern glaubwürdig, daß immer mehr „problembelastete“ Kinder und Jugendlicher in die Offenen Einrichtungen kommen, weil sie hier erleben, daß die PädagogInnen auf ihre Bedürfnisse eingehen. 

● Die Kulturarbeit mit Kindern entstand in der gleichen politischen Aufbruchsituation wie die Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Arbeitskreis Jugendarbeit 1987, 43). Der „soziokulturelle Ansatz“ richtet sich gegen den bürgerlichen Kulturbegriff und die „Kultur der Herrschenden“. Kultur soll „für alle“ da sein, sie soll nicht mehr die „zum Konsumieren“, sondern die „zum Selbermachen“ und „ästhetisch-sinnliche Praxis“ sein. Die ersten soziokulturellen Zentren wollten Zentren ästhetisch-politischer Stadtteilkultur sein. Als KulturarbeiterInnen verstanden sich KünstlerInnen aller Sparten, MedienarbeiterInnen, LehrerInnen, FreizeitpädagogInnen, HandwerkerInnen, aber selten SozialarbeiterInnen oder SozialpädagogInnen. Kulturelle Angebote für Kinder entstanden zunächst in der Museumspädagogik oder in Jugendmusik- und -kunstschulen, und man gründete Bezirks- und Landesarbeitsgemeinschaften für kulturelle Jugendbildung, die als „kulturelles“ Pendant der Jugendverbände gelten können. Die „Pädagogische Aktion“ München, ein Zusammenschluß von KulturarbeiterInnen, der auch heute für Kulturarbeit innerhalb der Offenen Arbeit mit Kindern steht, führte zu Beginn der siebziger Jahre die Spielmobilarbeit ein, die heute einen wesentlichen Arbeitsbereich der Offenen Arbeit mit Kindern darstellt. KulturpädagogInnen bieten den Kindern „Raum, Zeit und Zeug zum Spielen“ an, um ihnen damit umfassende sinnlich-ästhetische Lernprozesse zu ermöglichen. Sie arbeiten punktuell und/oder projekthaft und betonen die Lust und den Spaß der gemeinsamen Sache. Problembearbeitung steht nicht im Vordergrund und auch spezifische Zielgruppen im sozialpädagogischen Sinne werden meist nicht berücksichtigt. Kultur ist „für alle“ da. 

Nach einem jahrelangen Nebeneinander beider Schwerpunkte kommt es seit Mitte der 80er Jahre zu verstärkter Konkurrenz. Vor allem in der Offenen Jugendarbeit scheint die „Sozialpädagogik“ in der Defensive. Viele Häuser der Offenen Tür ändern ihre Konzeption in Richtung „Kulturarbeit“, wahrscheinlich auch, weil sie mit den Problemen, die die traditionellen BesucherInnengruppen aus den unteren Schichten mitbringen, nicht mehr zurecht kommen. Die „sozialpädagogische Fraktion“ kritisiert an dieser Tendenz, daß sich dadurch Kinder und Jugendliche der unteren Schichten nicht mehr angesprochen fühlen und auf andere Formen der Sozialen Arbeit angewiesen sind wie zum Beispiel Streetwork (etwa Arbeitskreis Jugendarbeit 1987; Belardi 1986; Puhl 1982). Die „Kulturfraktion“ hält dagegen, daß es ohnehin nicht die Aufgabe Offener Kinder- und Jugendarbeit sein dürfe, Sozialpädagogik zu betreiben. Erstens sei sie aufgrund ihrer Infrastruktur überfordert, zweitens sei es auch aus politischen Gründen falsch, sich für die integrativen Zwecke des Sozialstaates vereinnahmen zu lassen (Treptow 1986). 

In der Offenen Arbeit mit Kindern gibt es moderatere Positionen und Diskussionsergebnisse. In Arbeitsgruppen des ABA Fachverbandes (Der Nagel 1986/87, 7 ff.) und der Fachtagung „Spiel- und Lebensraum Großstadt“ (1987) wurden eher Gemeinsamkeiten herausgestellt und eine Zusammenarbeit propagiert, denn „eine Aktion wird nicht dadurch schlecht, weil ein anderer sie veranstaltet …“ (vergleiche dazu auch den vermittelnden Aufsatz von Lukas 1989).

Im Jahre 1975 gab es schon 70 bis 80 Abenteuerspielplätze und ca. 5000 Initiativen, die einen solchen Platz einrichten wollten (Aurin-Schütt 1992, 28). Um 1980 existierten etwa 350 Einrichtungen mit ca. 2000 MitarbeiterInnen (Nahrstedt 1981). Damit war die „Abenteuerspielplatz-Bewegung“ jedoch auch schon auf ihrem Höhepunkt angelangt. In den folgenden Jahren lösten sich die meisten Initiativen wieder auf, und/oder die Kommunen übernahmen die Trägerschaft der Plätze, eine Entwicklung, die als zunehmende „Institutionalisierung“ und „Kommunalisierung“ bezeichnet wird. In Nordrhein-Westfalen befanden sich beispielsweise gegen Ende der achtziger Jahre etwa 70 % der Einrichtungen Offener Arbeit mit Kindern in kommunaler Trägerschaft (vergleiche Deimel 1987, 13; vergleiche dazu auch Kapitel 8). 

Zur Zeit gibt es in der Bundesrepublik etwa 300 Abenteuerspielplätze (Krauss 1994). Die Verbreitung von Spielmobilen wurde 1994 auf etwa 400 geschätzt (BAG Spielmobile 1994). Zum Umfang der Offenen Arbeit mit Kindern in Jugendzentren gibt es kaum Zahlen. In Nordrhein-Westfalen gab es Anfang der neunziger Jahre in 90 % der Offenen Jugendeinrichtungen Angebote für Kinder; und diese stellten im Durchschnitt 40 % der BesucherInnenzahlen – Tendenz steigend (Hubweber 1990).

Zum „Absterben“ der Initiativen sei gesagt, daß Bürgerinitiativen prinzipiell eine begrenzte Lebensdauer haben. Sie engagieren sich, solange es um ihre persönlichen Belange geht und da, wo innerhalb einer begrenzten Zeitspanne die eigenen Kinder unter optimalen Bedingungen aufwachsen sollen. Institutionen hingegen – dazu noch besetzt mit professionellen PädagogInnen (mit dem Interesse an einer langfristigen Sicherung ihrer Arbeitplätze) sind auf „ewiges Bestehen“ ausgerichtet. Die beklagte Kommunalisierung bietet für die Belange von Professionellen die beste Garantie, wenn auch um den Preis der bürokratischen Organisation der Arbeit. 

Auch in der ehemaligen DDR gab es eine gewisse „Bewegung“: Seit 1979 gründeten sich sogenannte „Spielwagen“-Gruppen (in Berlin, Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Potsdam, Rostock u.a.). Den Anfang machte die Gruppe „Spielwagen Berlin I“, die auch als einzige Gruppe gezielt Kontakt mit der politischen Administration aufnahm und mit ihr verhandelte. Die Initiativen setzten sich aus den verschiedensten technischen, künstlerischen und pädagogischen Berufen und quer durch die Altersgruppen zusammen. Sie führten in ihrer Freizeit Spielnachmittage, Spielaktionen und Spielfeste mit teilweise großen Kindergruppen durch. Problematisch war immer die Frage des Transportes der Spielgeräte; bis auf die Gruppe „Spielwagen Berlin I“ verfügte keine Initiative über ein angemessenes Fahrzeug. Um 1984/1985 gab es die ersten Versuche der Selbstdarstellung: die engagierten MitarbeiterInnen „verkauften“ ihre „volkskünstlerische Tätigkeit“ als „betreutes musisches Kinderspiel“ (Kirchner 1990, 83). 1986 knüpfte man die ersten internationalen Kontakte. 

Die Offene Arbeit mit Kindern wurde also auch in der DDR gegen den Widerstand der „offiziellen“ Politik durchgesetzt. Hinzu kamen Probleme ideologischer Art, denn die Arbeit mußte immer mit Blick auf das einheitliche „Bildungs- und Erziehungsziel“ in der DDR und mit Rücksicht auf die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung legitimiert werden. Die MitarbeiterInnen zogen ähnlich wie im Westen zunächst viele Kinder an; in neuerer Zeit scheint die Offene Arbeit mit Kindern jedoch in eine „Krise“ zu geraten: die Kinder bleiben aus (Kirchner 1990, 81). Kirchner meint, daß der Neuigkeitswert der Spielwagen nachgelassen hätte und daß Elemente der Spielwagen-Pädagogik im Laufe der Zeit in die offiziellen Kinderprogramme der DDR eingegangen seien. Er beklagt, daß es bisher kaum betreute Spielplätze auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gäbe. Ein anderer Punkt sei, daß sich die ostdeutschen Kinder im Verlauf der „Wende“ der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung angepaßt und eher konsumorientierten Freizeitangeboten zugewandt hätten. Auch in Ostdeutschland gibt es eine ausgeprägte Theoriediskussion, die Umsetzung der konzeptionellen Überlegungen scheitert aber oft an Finanzierungsbarrieren. Angesichts der immensen Aufgaben des „Aufbau Ost“ bleiben Angebote Offener Arbeit mit Kindern Luxus.

In Westdeutschland ist schon lange „Krisenstimmung“ angesagt: Zunächst hatten die ProtagonistInnen ihre Arbeit intensiv dokumentiert, wie Nahrstedt mit einer umfangreichen Literaturliste für die erste Hälfte der 70er Jahre beweist (Nahrstedt 1981, 5). Aber schon seit Ende der 70er Jahre attestieren BeobachterInnen vor allem der Abenteuerspielplatz-Pädagogik und viele MitarbeiterInnen sich selbst eine schwere Krise. Ein „Zeitzeuge“, der seit über 10 Jahren auf einem Abenteuerspielplatz arbeitet, schreibt: „Man wollte den – vorgeblichen – Muff und Staub dieser ‚geschlossenen‘ Arbeit abschütteln und zu neuen Ufern aufbrechen. … Die Offene Arbeit mit Kindern sollte ihre Adressaten klüger, begabter, reicher usw. machen, kurzum: Die Unterdrückung der Kinder sollte aufgehoben werden. Auf diesem Wege könne im Laufe der Zeit, so die Hoffnung, Emanzipation insgesamt auf eine breitere Basis gestellt werden. Am Anfang schien auch alles bestens zu laufen. Die alten Bastionen erzitterten. … Doch dann, weiß der Teufel warum, geriet der Emanzipationszug ins Stocken. Das, was wie eine Alternative zum Herkömmlichen aussah, erwies sich als mangelhafte Kopie. Denn im Grunde machte Offene Arbeit mit Kindern dasselbe, was schon immer lief, bisweilen sogar noch etwas dürftiger“ (Thilke 1987, 10). Thilke deutet damit an, daß das neue Arbeitsfeld nach einem hoffnungsvollen Start in andere als die geplanten Bahnen geriet: 

Mit der „politischen Wende“ von der sozial-liberalen Koalition zur CDU-Regierung wandelte sich das „Reform-Klima“ und auch die Abenteuerspielplatz-Bewegung „ermüdete“. Teilweise hatten die engagierten WegbereiterInnen der Offenen Arbeit mit Kindern die politischen und institutionellen Bedingungen unrealistisch eingeschätzt, und sie machten nun die Erfahrung, daß sie ihre Vorstellungen nicht so einfach umsetzen konnten. In der konkreten, kontinuierlichen Alltagsarbeit stellten sich zum Beispiel andere Probleme als die konzeptionell angedachten. Es ging um Alltagskonflikte, mühsame Materialbeschaffung usw.. Auch die Objekte der Bemühungen, nämlich die Kinder selbst, widersetzten sich so manchen Wünschen der MitarbeiterInnen nach Veränderung. Darüber hinaus haben sich auch die Interessen und Zielsetzungen von PädagogInnen gewandelt und die „neue Generation“ bezieht sich kaum auf die (noch so jungen) „Wurzeln“ der Offenen Arbeit mit Kindern. Als Hauptursache der Dauerkrise wird jedoch zu allen Zeiten und in Ost und West die restriktive Sparpolitik im Sozialbereich ausgemacht. 

Man kann den Wandel vom politischen „Aufbruch“ zur pädagogischen Arbeit in den Institutionen jedoch auch als „Wandel im Verständnis der Praxis“, als „pragmatische Wende“ und einen „Prozeß bewußter Pädagogisierung, der die methodischen und didaktischen Voraussetzungen dauerhafter Lernprozesse ihrer Bezugsgruppen in den Vordergrund rückt“ verstehen, wie es Barabas u.a. schon 1978 taten (Barabas u.a. 1978, 492 ff.). PädagogInnen, die die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen, kommen nämlich manchmal zu einer ganz anderen Praxis, als sie selbst zunächst gedacht haben. 

Darüber hinaus wandelt sich dieses Arbeitsfeld wie alle anderen Arbeitsfelder auch im Laufe der historischen Entwicklung. Die politischen Bedingungen ändern sich und damit auch die der Offenen Arbeit mit Kindern zugedachten Funktionen (vergleiche Kapitel 3). Auch die Ansprüche und Bedürfnisse aller Beteiligten müssen ständig neu ausgehandelt werden. Es ist gut möglich, daß einige PädagogInnen diesen Wandel nicht wahrhaben wollen, oder daß deren Richtung ihnen nicht behagt – was immerhin (persönliche) Krisen auslösen kann. Unserer Meinung nach hat das nun schon annähernd 15 Jahre andauernde Gerede von einer Krise diesen Begriff entwertet. Das Arbeitsfeld der Offenen Arbeit mit Kindern ist das Kind einer sozialen Bewegung. In dem Moment, in dem sie sich institutionalisiert, erreicht sie ein neues Stadium ihrer Entwicklung. Neue Probleme und Perspektiven stellen sich, die nicht mit einem weinerlichen Rückblick auf vergangene Zeiten zu bewältigen sind. Wir plädieren daher dafür, dieses Arbeitsfeld unter didaktischen Gesichtspunkten neu zu vermessen – in Kenntnis der Geschichtlichkeit der Offenen Arbeit mit Kindern und unter Berücksichtigung der zeitgenössischen gesellschaftlichen Herausforderungen. 

Neue Abenteuerspielplätze werden zur Zeit fast ausschließlich in Ostberlin und den neuen Bundesländern gegründet (etwa in Dresden, Berlin, Magdeburg, Hoyerswerda) und die durch den Vereinigungsprozeß und die wirtschaftliche Rezession zunehmende Finanznot der Kommunen bedroht derzeit viele Einrichtungen der Offenen Arbeit mit Kindern. Doch trotz „finanzieller Krise“ und „Krise des Selbstverständnisses“ gibt es heute eine Vielfalt von Ausprägungen Offener Arbeit mit Kindern. Auf dem „Grauen Markt“ kann man eine unübersehbare Anzahl von Praxisdokumentationen finden, die Trends und Arbeitsprinzipien abbilden. 

Weiterführende Literatur

Als „geschichtliche“ Dokumente bieten sich an: 

● Autorengruppe ASP/MV: Abenteuerspielplatz: wo Verbieten verboten ist. Reinbek 1973 (leider vergriffen, wird möglicherweise demnächst vom ABA Fachverband nachgedruckt)

● Autorengruppe Westberliner Volkstheaterkooperative: Blumen und Märchen. Stadtteilarbeit mit Kindern im Märkischen Viertel Berlin. Reinbek 1974 (leider vergriffen)

● Mayrhofer, Hans; Zacharias, Wolfgang: Aktion Spielbus. Spielräume in der Stadt – mobile Spielplatzbetreuung. Weinheim und Basel 1973

Neuere Aufsatzsammlungen, die auch die bisherige geschichtliche Entwicklung dokumentieren, sind: 

● Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze (Hg.): Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe. Eine Arbeitshilfe. Bezugsadresse: Haldenwies 14, 7000 Stuttgart 80

● Deutsches Kinderhilfswerk e.V.; Landesfachgruppe Spielmobil NRW; IPA – Recht auf Spiel e.V. (Hg.): Das Spielmobilbuch. Berlin 1990 (FIPP Verlag)

Mit der Offenen Arbeit mit Kindern unter den derzeitigen „Krisenbedingungen“ beschäftigen sich:

● Bähnisch, Dieter u.a.: Frostige Zeiten für die Kinder- und Jugendarbeit. Ein Gespräch In: Verbandskurier, 1. Quartal 1993, S. 4 – 15

● Fromme, Johannes: Perspektiven Offener Kinderarbeit. In: Harms, Mannkopf (Hrsg.): Spiel- und Lebensraum Großstadt. Berlin 1989; S. 95 – 102

● Hafeneger, Benno: Offene Kinder- und Jugendarbeit unter Krisenbedingungen. Zwölf Thesen zu neuen Herausforderungen. In: deutsche jugend, Heft 4, 1994, S. 181 – 184

● Hubweber, Norbert: Offene Kinder- und Jugendarbeit in NRW. Entwicklungen, Konzepte – Angebote – Daten. Expertise zum 5. Jugendbericht der Landesregierung. Kath. LAG Heim der Offenen Tür NRW, Marzellenstr. 32, 50668 Köln (Dokumentation der jugendpolitischen, institutionellen, personellen und konzeptionellen Entwicklungen in der Kinder und Jugendarbeit in den vergangenen 10 Jahren; Norbert Hubweber hat darüber hinaus eine Literatursammlung zur Offene Kinder- und Jugendarbeit für die Jahre 1955 – 1990 zusammengestellt.

● Kupfer, Hartmut: Liebe Antje (Ein Leserbrief). In: Verbandskurier, 1. Quartal 1993, S. 34 – 36 (Einschätzungen zum „Weg“ und zur Akzeptanz der Abenteuerspielplätze heute)

● Kupfer, Hartmut: Zur Situation der Offenen Arbeit mit Kindern. Einige kritische Anmerkungen. In:  Der Nagel, 56/1994, S. 63 – 66

● Schottmayer, Georg: Der betreute Spielplatz: Pädagogisches Relikt, zeitgemäßer Spielraum oder unverzichtbarer Lebensraum für Kinder? In: Verbandskurier. 2. – 4. Quartal 1993, S. 27 – 35

NAGEL-Redaktion – Die Etablierung der Offenen Arbeit mit Kindern

Ohne dass Deutschland bis dahin davon tangiert wurde, hatte sich im europäischen Ausland eine Variante Offener Arbeit für Kinder etabliert. So hatte der dänische Gartenbauarchitekt, Künstler und Kunstprofessor Carl Theodor Sørensen (1893-1979), der in Kopenhagen zeitweilig zuständig für die Errichtung von Spielplätzen war, bereits im Kriegsjahr 1943 den Prototypen des pädagogisch betreuten Spielplatzes geschaffen. Dieser entstand auf einer Fläche von 6.000 qm in Emdrup, einem Kopenhagener Vorort. Sørensen schlussfolgerte aufgrund seiner Beobachtung, dass die Kinder seine „schönen“ und erwachsenengerechten Spielplätze nicht bzw. nur wenig annahmen, diese müssten sich anderenorts Spielgelegenheiten erobern. Und er entdeckte sie auf Schrotthalden, Brauchflächen, Trümmergrundstücken und Baustellen. Hieraus konzipierte er in Zusammenarbeit mit dem Architekten D. Fink zunächst die Idee der „skrammellegepladsen“ (Gerümpelspielplätze). Das Spielangebot bestand aus Gerümpel, Schrott und Schutt jeglicher Art. Aus den Gerümpelspielplätzen entwickelten sich in Folge in weiten Teilen Dänemarks die „byggelegepladsen“ (Bauspielplätze).


Skrammellegeplads in Kopenhagen (Foto: Königlich Dänisches Ministerium des Äußeren, Kopenhagen, gefunden bei Gerhard Aick: Die Befreiung des Kindes, Schriftenreihe der IGA 1963 Hamburg – Repro: Rainer Deimel)

Auffallendes Merkmal der dänischen Bauspielplätze war die Intention, Kindern die Welt der Erwachsenen auf kindgemäße Art und Weise zugänglich zu machen: im Grunde wurde hier das Leben der Erwachsenenwelt auf Kinderterritorien nachgespielt, um den Umgang damit zu vermitteln. In diesem Kontext sollte erwähnt werden, dass Kinderinteressen in Skandinavien schon wesentlich länger eine wichtigere Rolle als beispielsweise in Deutschland spielen.


Bellhøj Skammellegeplads (Foto: abm.nu, ABA Fotobutikke)


Früher Byggelegeplads 1949 (Foto: Willy F. Hansen)


Byggelegeplads (Foto: Bymuseum Kopenhagen, Kulturministerium Dänemark)

Die britische Gartenbauarchtektin Lady Allen of Hurtwood verschaffte sich gegen Ende der 40er Jahre in Skandinavien einen Eindruck über diese Form Offener Arbeit mit Kindern. Sie nivellierte jenen konzeptionellen Ansatz, indem sie besagten offenen Einrichtungstypus ab 1948 in Großbritannien vornehmlich in verdichteten industriellen Ballungsgebieten (London. Manchester, Leeds usw.), in denen Kindern natürliche Spielräume in besonderem Maße abhanden gekommen waren, einführte, ein „künstliches Abenteuer“ sozusagen. Hier taucht dann auch erstmalig der Begriff „adventure playground“ (Abenteuerspielplatz) auf. (1)

Ein erster Abenteuerspielplatz entstand ebenfalls Anfang der 50er Jahre in den Niederlanden, nämlich in Amsterdam. Sein anfänglicher Name „Jongensland“ deutete bereits auf seine ursprüngliche konzeptionelle Intention hin: dieser im Amsterdamer Osten auf einer Halbinsel im Ijsselmeer gelegene Platz sollte präventtiv und interventiv wirksam werden. Seine Zielgruppe waren Jungen, die durch die Kriegs- und Nachkriegswirren stark gefährdet waren und als Straßenkinder ihr „Unwesen trieben“. Dieser über 40.000 qm große Platz existiert nach wie vor; seit geraumer Zeit ist er ein „normaler“ Abenteuerspielplatz, nennt sich „Jeugdland“ (Jugendland) und ist eingebettet in die Jugendhilfelandschaft der „Stichting Amsterdam-Oost“.


Jongensland in den 1950-er Jahren (Foto: Het Geheugen van Oost, Amsterdam)

In den Niederlanden hat sich die Idee der betreuten Spielplätze als Einrichtungen der Offenen Kinderarbeit seit Anfang der 50er Jahre verbreitet. Schwerpunkte bilden die Städte Utrecht und Arnheim. Seit Anfang der siebziger Jahre sind diese Plätze meist formell in Bouw- bzw Avontuurenspeelplatsen bzw. -tuins (Bau- bzw. Abenteuerspielplätze bzw. -gärten) umgewandelt worden. Die unterschiedlich starke Verbreitung ist dadurch erklärbar, dass es sich bei der Einrichtung derartiger Angebote um „freiwillige“ kommunale Aufgaben handelt. (2)

1956 wurde in der Schweiz, in Zürich, mit Unterstützung der Stiftung „Pro Juventute“ (3) der erste „Robinsonspielplatz“ eingerichtet, weitere im ganzen Land folgten. „Pro Juventute“ vertrat die Ansicht, ein Spielplatz müsse eine gewisse „Spieldramatik“ besitzen. (4) Der Begriff „Robinsonspielplatz“ wurde in Deutschland anders interpretiert. Hierzulande wurden etwa ab Anfang der 60-er Jahre sogenannte Robinsonspielplätze ohne die auf Abenteuerspielplätzen typische Eigenaktivität der Kinder installiert. Ausgehend von der „IGA 63“ (der Internationalen Gartenbau-Ausstellung, die 1963 in Hamburg stattfand), handelte es sich nicht selten dabei um groß dimensionierte und entsprechend kostspielige Projekte mit (starren) Geräten aus Holz und anderen Materialien: Hängebrücken, Forts, Blockhütten, Aussichts- und Klettertürmen. (5)


Planten un Blomen in Hamburg. Der abgebildete Spielplatz entstand zur IGA 1963. Das Foto stammt aus dem Jahr 2005 (Foto: Wolfgang Feld, eingestellt bei Wikipedia)

Ein vergleichbarer Spielplatztypus wurde auch in der DDR entwickelt. Obwohl diese Einrichtungen im offiziellen Sprachgebrauch „Spielanlagen“ (6) hießen, wurden sie häufig von der Bevölkerung als „Abenteuerspielplätze“ bezeichnet. Dieser Umstand erklärt, weshalb sich die AktivistInnen vor und auch nach „der Wende“ mit dem Begriff „Abenteuerspielplatz“ zunächst schwer taten.


Spielplatz in der DDR: Bewegungsmöglichkeiten für Kinder spielten seinerzeit in der DDR eine große Rolle (Quelle des Bildes: Spielanlagen für Kinder und Jugendliche, Bauakademie der DDR, 1979 – Repro: Rainer Deimel)

Im Gegensatz zu den ursprünglich in Westdeutschland als „Robinsonspielplatz“ und in der DDR als „Abenteuerspielplatz“ bezeichneten Anlagen fand und findet auf den Schweizer Robinsonspielplätzen Offene Arbeit statt. Sie sind betreut und verfügen über typische Bereiche wie Feuerstelle, Wasser, Tierhaltung usw. Der Bauspielplatz ist häufig ein separater Bereich innerhalb des Robinsonspielplatzes. Zeitweilig war oder ist der Bauspielbereich für Erwachsene, die nicht auf dem Platz arbeiten, nicht zugänglich ist, damit die Kinder ungestört sein können.

In Schweden wurde ab 1964, zunächst in Göteborg, ein weiterer offener Einrichtungstypus für Kinder geschaffen, die „Spielparks“, eine Idee, die auch in Finnland und Jahre später in Deutschland, nämlich in Hannover aufgegriffen wurde. In Finnland gibt es für Bauspielplätze auch die Bezeichnung „Konstruktionsspielplätze“.Obwohl Fachleute in Deutschland immer wieder auf die Bedeutung derartiger offener Angebote hingewiesen hatten, konnte bis zu den ausgehenden 60er Jahren diesbezüglich nichts bewegt werden.

Zeitgenössische Bilder


Spielplatz in Hamburg 1963 (Repro: Rainer Deimel)

Das Foto, das Gerhard Aick in der Schriftenreihe zur IGA 1963 unter dem Titel „Die Befreiung des Kindes – Kleine Kulturgeschichte des Spiels und des Kinderspielplatzes“ veröffentlichte, wurde von ihm folgendermaßen untertitelt: „In Deutschland sucht die Spielplatzgestaltung neue Wege. Hier ein Spielplatz in Hamburg mit Geräten in filigraner Stahlröhrenkonstruktion.“


Spielplatz in Zürich 1963 (Repro: Rainer Deimel)

Auch dieses Bild veröffentlichte Gerhard Aick in dem genannten Bändchen. Hier ist folgende Bildunterschrift zu finden: „Die Schweiz ist führend in der Spielplatzgestaltung: Kriechröhren, Pilzhütten, Schaukelbretter und Kletterturm mit Schutzdach auf einem Spielplatz in Zürich.“

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Fußnoten

(1) Großbritannien verfügt über ein dichtes Netz von adventure playgrounds; allein in London gibt es ca. 100.
(2) Ferner gibt es in den Niederlanden gegenwärtig zwischen 300 und 400 „Kinderboerderijen“ (Kinderbauernhöfe). Diese befinden sich in sehr unterschiedlicher Trägerschaft; oft sind die Betreiber Privatpersonen oder private Personenzusammenschlüsse (Hausfrauen, Rentner usw.), aber auch Gemeinden, Kirchen usw. Diese Kinderboerderijen haben eher den Charakter von Streichelzoos. Für diesen Einrichtungstypus tauchte in Belgien vor Jahren zutreffenderweise zeitweilig der Begriff „Vitrine-Zoo“ auf. Die Avontuuren- und Bouwspeelplatsen verfügen regelmäßig auch über eine Kinderboerderij.
(3) Die Stiftung „Pro Juventute“ fungierte längere Zeit als Dachverband für die Schweiz. Für einige Jahre existierte ein weiterer Dachverband für die Offene Kinderarbeit, „SpeuX“. Der Verband hat zwischenzeitlich seien Arbeit wieder eingestellt. „SpeuX“ war ein Kunstwort und wurde aus dem deutschen Begriff „Spiel“ und der französischen Analogie „Jeux“ zusammengesetzt.
(4) Gerhard Aick: Die Befreiung des Kindes, Hamburg 1963, S. 40
(5) Das zuvor genannte Bändchen von Gerhard Aick weist auf die seinerzeitige Entwicklung hin.(6) vgl.: Bauakademie der DDR/Institut für Städtebau und Architektur (Hg.): Spielanlagen für Kinder und Jugendliche, Berlin 1979

Hinweis

Hiltrud von Spiegel: Offene Arbeit mit Kindern – (k)ein Kinderspiel. Erklärungswissen und Hilfen zum methodischen Arbeiten. Münster 1997, Votum Verlag.
Das Buch ist inzwischen vergriffen. Unser Fachbeiratsmitglied Prof. Dr. Hiltrud von Spiegel hat uns das Manuskript dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können wir es Ihnen hier anbieten. Zum Buch gelangen Sie, wenn Sie vorstehenden Titel anklicken.

Das Kapitel „Zur Geschichte der Offenen Arbeit mit Kindern“ können Interessierte von hier aus auch direkt laden.

NAGEL-Redaktion – Gautinger Beschlüsse

Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge fasste 1953 die sogenannten Gautinger Beschlüsse (1). Hierbei handelte es sich um eine erste Orientierung für die neu entstehende Offene Jugendarbeit. Die hier formulierten Aussagen machen die damalige Sichtweise auf junge Menschen deutlich. Dort heißt es u.a.:

Die Aufgaben des Heims der offenen Tür

Das Heim der offenen Tür ist eine Freizeit- und Begegnungsstätte im freien Erziehungsraum und ergänzt die Erziehung im Elternhaus, in der Schule und im Beruf. Es dient der gesamten Jugend und muss allen offen stehen. Im Heim der offenen Tür soll der junge Mensch der sozialen Gesamheit begegnen; deshalb muss das Heim der offenen Tür die soziale Struktur der Gemeinde oder Nachbarschaft widerspiegeln.

Das Heim der offenen Tür vermittelt dem jungen Menschen das Gemeinschaftserlebnis und weist ihm Wege zur Welt der Erwachsenen. Dadurch lernt er, dass mit dem Erwerb von Rechten auch die Übernahme von Pflichten verbunden ist. Diese Erkenntnis bildet die Grundlage für die staats- und mitbürgerliche Pflicht.

Das Heim der offenen Tür hat die Aufgabe, im jungen Menschen die Kräfte zu wecken, die zu einer freien, selbstständigen und selbstverantwortlichen Persönlichkeit führen.

Durch Interessengruppen und Arbeitsgemeinschaft werden brachliegende Fähigkeiten und Neigungen erkannt und entwickelt. Damit wirkt das Heim der offenen Tür ausgleichend und fördernd zur Tätigkeit in der Schule und im Beruf.

Die Erziehungsarbeit im Heim der offenen Tür findet da ihre Grenze, wo es um die Formung der Persönlichkeit unter weltanschaulicher oder parteipolitischer Zielsetzung geht. 

Neben diesen allgemeinen Aufgaben ergeben sich aus der jeweiligen sozialen und politischen Situation besondere Aufgaben, für die das Heim der offenen Tür geeigneter Träger sein kann.

Quelle: Willy Klawe: Arbeit mit Jugendlichen, Juventa Verlag 1996, Seite 87 (zitiert nach Hermann Giesecke: Handbuch Kinder- und Jugendhilfe, 1983)

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(1) Nach der Tagungsstätte, dem Institut für Jugendarbeit des Bayerischen Jugendrings in Gauting, benannt.

 

NAGEL-Redaktion – Nach 1945

Nach 1945 wurde in der Jugendarbeit teils an den Traditionen der Weimarer Republik angeknüpft. Das Fundament für die Offene Jugendarbeit wurde in der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg – zunächst in der amerikanischen Zone – gelegt. Den Amerikanern kam es darauf an, junge Deutsche zu „demokratisieren“: Ehemaligen Faschisten bzw. faschistisch Erzogene sollten zu Demokraten nach US-Vorbild umerzogen werden; wesentliche Inhalte und Prinzipien der GYA-Heime (German Youth Activities) waren Offenheit (Freiwilligkeit), Mitbestimmung, „weltanschauliche Neutralität“ (1) und „staatspolitische Erziehung“, die spätere „politische Bildung“. In der britischen Zone war ein „demokratischer Grundkonsens“ konzeptionell leitend, in der französischen Zone sollte es zu einer Verbindung von Jugendarbeit und Volksbildung kommen und in der russischen Zone (der späteren DDR) wurde antifaschistische Jugendarbeit postuliert. (2)


Ehemaliges GYA-Heim (Anne-Frank-Haus) in Karlsruhe (Quelle: Stadt Karlsruhe – Stadtgeschichte, Foto: Schlesiger)

Die Jugendpolitik der Allierten wirkt bis in die Gegenwart hinein. Während sich die Briten in ihrer Besatzungszone deutlich „laxer“ in Bezug auf staatliche Einflussnahme als die Amerikaner verhielten, entstanden adäquate Trägerstrukturen: So ist nachvollziehbar, dass es bislang bezüglich der Trägerschaft (in der alten Bundesrepublik) ein deutliches Nord-Süd-Gefälle gab und gibt: Im Norden ist nach wie vor ein Übergewicht der kommunalen Träger feststellbar, während im Süden fast ausschließlich freie Träger vorzufinden sind. (3)

Während die FDJ (Freie Deutsche Jugend), die Jugendorganisation der KPD, in Westdeutschland durch die Adenauer-Regierung 1951 verboten wurde (4), erhielt die 1946 gegründete Organisation in der DDR den Status eines staatlichen – monopolistischen – Verbandes mit der Untergliederung der „Jungen Pioniere“ für Kinder von sechs bis 14 Jahren. Die Wertigkeit der FDJ als staatliche Organisation war insofern immens, als „Erziehung und Bildung“ in der DDR unter das Staatsmonopol fielen. Die Strukturen in der DDR waren mit denen in der BRD kaum vergleichbar. (5)


Gründungsfeier der FDJ im Berliner Friedrichstadtpalast in der DDR 1947 (Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-T1017-326)

Symptomatisch für die Jugend nach dem zweiten Weltkrieg war sowohl in den drei Westzonen als auch in der Ostzone die immense Zahl von Arbeitslosen und generell katastophale Lebensverhältnisse: viele Väter waren gefallen bzw. noch in Kriegsgefangenschaft, es herrschte absolute Wohnungsnot und Schulnotstand; es mangelte an Nahrung, Kleidung usw. Verschärft wurde dieser Zustand durch ein hohes Maß an Vertriebenen aus dem Osten, die häufig in provisorischen Massenunterkünften untergebracht waren.

Parallel zu den entstehenden Strukturen der Offenen Jugendarbeit nahmen in der 50er Jahren in Westdeutschland auch die Jugendverbände ihre Aktivitäten wieder auf. Diesen gelang es zunehmend, Einflüsse auf die entstehende bzw. entstandene Offene Jugendarbeit zu nehmen, sodass oftmals die Differenzierung zwischen verbandlicher und Offener Arbeit verwischt wurde: wenngleich das Postulat der freiwilligen Teilnahme nach außen hin erklärt wurde, stellte sich der Absicht, weltanschauliche und religiöse Tendenzen in die Offene Arbeit einzubringen, als nicht unproblematisch dar. Vor allem nach dem Rückzug der Amerikaner (GYA) führte dies zu einer Beschneidung der bisherigen Angebote, gepaart mit Jugendfürsorgeabsichten. Die Jugendfreizeitheime mussten „den Jugendverbänden ideologisch ihre Referenz erweisen, … möglichst viele ihrer Besucher zu einer (…) Mitgliedschaft zu animieren“. (6) Diese Intervention ging zu Lasten von Mitbestimmung und Freiwilligkeit; die Träger definierten in der Regel, was für die Jugendlichen „sinnvoll“ war. In der Folge dominierten dementsprechend „angepasste“ (Mittelschichts-)Jugendliche die Heime.


Gewagte Jugend (Foto: Chargesheimer, veröffentlicht in: Lutz Nierhammer et al.: „Die Menschen machen ihre Geschichte nicht aus freien Stücken, aber sie machen sie selbst“, Essen 2006)

Ferner war festzustellen, dass sich die Träger bis in die 50er Jahre koedukativen Freizeitmöglichkeiten widersetzten; dies nicht etwa in der heutigen Absicht, den Geschlechtern in emanzipatorischer Hinsicht Hilfestellungen zu gewähren, sondern um vermeintliche Gefährdungen, die vom anderen Geschlecht ausgingen, zu vermeiden. So findet sich noch in einem Tagungsbericht des Landesjugendamtes Rheinland aus dem Jahre 1960 der Hinweis, Mädchen würden in gemischten Heimen einen störenden Einfluss dadurch ausüben, indem sie „mit ihren Stöckelschuhen und Petticoatröcken durch das Heim gehen und es nach kurzer Zeit verlassen mit dem Ergebnis, dass die Jungen mit ihren Motorrädern hinterherjagen.“ (7)


Mädchen in gemischten Heimen stören (Quelle: Universität Ulm)

Die „Heime der teiloffenen Tür“, die ab 1950 in Nordrhein-Westfalen gegründet wurden, sind ein Ergebnis dieser Verschiebungen; waren es die Verbände, in deren Trägerschaft diese Variante „Offener Arbeit“ sich befanden. Giesecke vermisste hinter diesem Vorgang ein pädagogisches Konzept. Seiner Meinung nach ging es nicht darum, Angebote für nicht organisierte Jugendliche zu schaffen, sondern sich öffentliche Subventionen in die Verbandskasse einzuverleiben. (8)

1953 gab es 110 Freizeitheime, davon die meisten in Großstädten. Der überwiegende Teil (70 %) wurde kommunal getragen, ferner fungierten die Kirchen (9 %) und separate Vereine als Träger. (9)

Die ersten Richtlinien für die Offene Jugendarbeit wurden 1953 in Gauting, in Form der sogenannten Gautinger Beschlüsse gefasst. Hierin wurde eine Definition der Einrichtung sowie die Festschreibung bestimmter Standards vorgenommen, z.B. über die Öffnungszeiten. Ferner wurden konzeptionelle, programmatische und methodische Vorgaben gemacht. Wenngleich gewisse inhaltliche Analogien zu den GYA-Ansätzen nicht zu übersehen waren, blieben etliche Kritikpunkte bestehen, z.B. die sehr starke Orientierung an einer Mittelschichtsklientel, die Traditionsverhaftung in überkommenen Ansichten, die Ausklammerung des schwierigen Verhältnisses zwischen Offener Arbeit und der Verbandsjugendarbeit sowie die völlige Ausklammerung des (unverarbeiteten) Nazivermächtnisses. (10)

Die Praxis dieser betulichen Offenen Jugendarbeit sorgte dann dafür, dass ein Großteil der Jugendlichen sich anderweitig orientierte, nämlich in Szenen, in denen Raum für ihre Interessen vorhanden war. Ihren Ausdruck fand diese Kultur im Rock’n Roll und (1955/56) in den sogenannten „Halbstarkenkrawallen“. „Der Rock’n Roll war die Musik der Halbstarken in Blue Jeans und Lederjacken, die gegen Muff, enge und erotische Enthaltsamkeit zu rebellieren begann.“ (11)


„Halbstarke“ 1956 (Quelle: Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz)

Wie erwähnt war in der DDR als einzige Jugendorganisation die FDJ offiziell zugelassen. Ihr wesentliches Ziel war es, Parteikonformität gegenüber der SED zu erreichen. Sie diente als Kaderreserve nicht nur für die Partei, sondern suchte den Anschluss an alle relevanten Instanzen im Staat, etwa die Wirtschaft, das Militär, Schulen, Hochschulen und Betriebe. Ferner war die FDJ für eine systemkonforme Freizeitgestaltung verantwortlich. Sie war als Karrieresprungbrett für junge Menschen erforderlich (12). Jutta Ecarius und Cathleen Grunert beschreiben Kindheit und Jugend in der DDR als gegenüber der seinerzeitigen westdeutschen Sozialisation als „viel stärker institutionalisiert“. (13)


FDJ-Delegation beim Festumzug bei den 2. Weltjugendspielen im August 1949 in Budapest (Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-R78424)

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Fußnoten

(1) vgl. Lothar Böhnisch: Historische Skizzen zur offenen Jugendarbeit I, in: deutsche jugend 10/1984, S. 461
(2) vgl. Wolfgang Bauer: JugendHaus. Geschichte, Standort und Alltag Offener Jugendarbeit. Weinheim/Basel 1991, S. 28
(3) Seit Inkrafttreten des SGB VIII/KJHG (ab dem 1.1.1991) und mehr noch in Folge jüngerer Haushaltskonsolidierungsbemühungen seitens der Kommunen scheint es zu einer stärkeren Anpassung zu kommen: Es kann eine Art „Privatisierungstrend“ beobachtet werden; ehemals kommunale Einrichtungen werden in freie Trägerschaft überführt.
(4) vgl. Lutz von Werder: Sozialistische Erziehung in Deutschland 1848-1973, Frankfurt am Main 1974, S. 253
(5) Gleichwohl mag es erstaunen, dass in den über 40-Jahren BRD- und DDR-Geschichte die Interessenlagen der Jugendlichen sich nicht eklatant unterschieden. Dies kann beispielsweise auch dem Film „Das Jahrhundert des Kindes im Jahrhundert des bewegten Bildes“ entnommen werden, den Otto Schweizer und Donata Elschenbroich vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrage der FernUniversität Hagen produziert haben, Hagen 1998.
(6) Hermann Giesecke: Die Jugendarbeit. München, 3. Auflage 1975, S. 91
(7) Sabine Doll: Wir lassen uns nicht verdrängen. Mädchenarbeit in Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen (DER NAGELKOPF Nr. 9/1988), Unna (ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern) 1988, S. 7
(8) vgl. Hermann Giesecke 1975, a.a.O., S. 91 f.
(9) vgl.Franz-Josef Krafeld: Geschichte der Jugendarbeit, Weinheim 1984, S. 151
(10) vgl. hierzu auch: Wolfgang Bauer, a.a.O., S. 30 f; Hermann Giesecke: Politische Bildung in der Jugendarbeit, München 1980, S. 47; Lothar Böhnisch, a.a.O., S. 466; Peter Kohrs: Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 1985, S. 31
(11) Wolfgang Bauer, a.a.O., S. 31
(12) vgl. Ulrich Mählert/Gerd-Rüdiger Stephan: Blaue Hemden – Rote Fahnen. Die Geschichte der Freien Deutschen Jugend, Opladen 1996. Weitere Informationen zu dieser Thematik können entnommen werden aus: Hans-Jürgen von Wensierski: Freie Deutsche Jugend?, in: deutsche jugend 4/1998 sowie: Neunter Jugendbericht der Bundesregierung, Bonn 1994
(13) vgl. Jutta Ecarius/Cathleen Grunert: Verselbständigung als Individualisierungsfalle, in: Jürgen Mansel (Hg.): Glückliche Kindheit – Schwierige Zeit? Über die veränderten Bedingungen des Aufwachsenens, Opladen 1996, S. 196

Weiterführende Links

Zweiter Weltkrieg (Wikipedia)

Die 1940er-Jahre (Wikipedia)

Die 1950er-Jahre (Wikipedia)

NAGEL-Redaktion – Die Anfänge

Jugendarbeit kann als Element des Ausdifferenzierungsprozesses der Jugendpflege (Armenpflege) gewertet werden, die sich ab dem 17. und 18. Jahrhundert entwickelt hat. Verwiesen werden soll exemplarisch auf die von Friedrich Fröbel (1782 – 1852) konzipierte Idee der „Kinderverwahranstalten“ und Spielplätze, der späteren „Kindergärten“ und auf die Einrichtung des Rauhen Hauses für verwahrloste Jugendliche (1833) durch Johann Heinrich Wichern (1808 – 1881), dem Begründer der „Inneren Mission“ (Diakonisches Werk) der Evangelischen Kirche.


Abbildung: Aus Leipzigs Schreber-Plätzen in: Die Gartenlaube 1, 1883 (Repro: Rainer Deimel)

„Offene“ Formen von Jugendarbeit sind seit Anfang des Jahrhunderts 20. Jahrhunderts festzustellen, parallel dazu auch der weitere Ausbau verbandlicher Jugendarbeit. Im Zuge der Industrialisierung etablierten sich Arbeiterbildungsbewegungen. In dem Maße, wie innerhalb sozialistischer und sozialdemokratischer Strömungen der Wille, sich weiterzubilden und zu emanzipieren feststellbar war, kann auch der Versuch des Staats, Einfluss auf „die Jugend“ zu gewinnen, nicht übersehen werden. Aus diesem (staatlich orientierten) Kontext heraus entwickelten sich in Folge z.B. die Volkshochschulen. Dem wilhelminischen Staat lag wenig an der Erstarkung der Arbeiterbewegung. Insofern hatte er ein deutliches Interesse an Einflussnahme, was vor allem in Preußen zu beobachten war. Da sich Jugendarbeit um die Jahrhundertwende (vom 19. zum 20. Jahrhundert) – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung – ausschließlich an männliche Jugendliche wand  (1), bot sich als „Nebeneffekt“ eine militärische Rekrutierungsmöglichkeit an (2). Bürgerliche Bewegungen spielten für die weitere Differenzierung ebenso eine wichtige Rolle. Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang die sogenannte „Wandervogel“-Bewegung.

Reigentanz der Wandervögel 1920 (Quelle: M. Andritzky/K. J. Friedrich: Klappholttal/Sylt 1919 – 1989 – Repro: Rainer Deimel)

Während dieser Zeit, in den ersten 20 Jahren des vergangenen Jahrhunderts, wurde die Jugend als „spezifisches Lebensalter“ quasi entdeckt; es entstand ein förmlicher „Jugendkult“.


Strandleben in der 1920-er Jahren (Quelle: M. Andritzky/K. J. Friedrichs: Klappholttal/Sylt 1919-1989, Repro: Rainer Deimel)

Im Spektrum der reformpädagogischen Schulkonzepte wurden vor und vor allem nach dem ersten Weltkrieg (1914-1918) teilweise Ausnahmeprojekte organisiert, die bis heute von der Schule nicht mehr bzw. nur in seltenen Fällen Fällen wieder aufgegriffen wurden. Am ehesten sind diese Vorbilder gegenwärtig in den „am ehesten originär kinderspezifischen Ansätzen“ realisiert worden, etwa auf Abenteuerspielplätzen und Kinderbauernhöfen. (3) Exemplarisch sei hier etwa die 1910 gegründete Odenwaldschule genannt. Die traditionelle Drillschule – die „Buch- und Lernschule“ (4) – sollte zugunsten einer Schule überwunden werden, in der sich die Selbsttätigkeit und die schöpferischen Kräfte der jungen Menschen entfalten konnten. Unabhängig vom „Fach“, sollten handwerkliches Geschick, der konstruktive Umgang mit Material und Werkzeug sowie gemeinschaftliche Arbeit auf der Grundlage der „Schülerselbstverwaltung über die pseudodemokratischen Formen hinaus entfaltet werden“. (5)


Bemalung des Bibliothekszimmers auf der Schulfarm Scharfenberg, reformpädagogisches Projekt. Scharfenberg ist eine Insel im Tegeler See in Berlin. (Foto: Veröffentlicht in: Weimarer Republik, siehe Fußnote 5)


Heuernte auf der Schulfarm Scharfenberg (Foto: Veröffentlicht in: Weimarer Republik, siehe Fußnote 5)


Offenes“ Singen bei den „Kinderfreunden“ in den 1920er-Jahren. Die „Kinderfreunde“ waren eine sozialdemokratische Jugendpflegeorganisation. Quelle: Kunstamt Kreuzberg/Institut für Theaterwissenschaft der Universität Köln (Hg.): Weimarer Republik, Berlin/Hamburg, 3. Auflage 1977

Einen Hinweis auf – möglicherweise erste – offene Angebote für Kinder (vergleichbar den späteren Abenteuerspielplätzen) in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts liefert Wilhelm Reich (1897 – 1957). Er verweist auf die Kulturparks in Moskau: Während die Eltern den Park für ihre eigenen Reproduktionsinteressen nutzen konnten, gab es für Kinder eigene, pädagogisch betreute Angebote. „Auf diese Weise verschwand das öde, trostlose Bild des Kindes, das gelangweilt und widerwärtig an der Hand der Eltern im Park dahinschlendert. So lernten fremde Kinder einander kennen, freundeten sich gegenseitig an und trennten sich ebenso leicht und rasch wieder; gelegentlich führten sie eine geschlossene Freundschaft weiter. Die Kinder vom 2. bis 10. Lebensjahr wurden ganz ‚unordentlich‘ … zusammengebracht, jedes Kind bekam irgendein Instrument primitivster Art, wie einen Schlüssel, einen Löffel, einen Teller usw. in die Hand. Ein musikalischer Pädagoge setzte sich ans Klavier…, und im Laufe weniger Minuten hatte sich das wunderbarste Orchester hergestellt. … dass in diesem Kulturpark Kinder in einer derart fabelhaften Weise zusammengefaßt und unterhalten werden, ist spezifisch lebenspositiv.“ (6) Reich bezeichnet die beschriebene Form der Freizeitgestaltung für Kinder als „unorganisiert organisiertes Spiel“. Die Arbeiter-Illustrierte-Zeitung (AIZ) berichtete bereits 1930 von betreuten Bauspielplätzen in der Sowjetunion. (7) In der Stalin-Ära scheinen sich diese frühen Ansätze allerdings völlig zu verlieren.


Spielanlage in einem Kulturpark in Moskau in den 1920-er Jahren. Foto: Arbeiter-Illustrierte-Zeitung (AIZ) 40/1930 – (Repro: Rainer Deimel)

In Deutschland geschah der bis dahin deutlichste staatliche Zugriff auf die Jugendarbeit während des 3. Reiches: Die gesamte Jugend wurde gleichgeschaltet und zur „Hitlerjugend“ (HJ) zusammengefasst. Damit wurde eine Weiterentwicklung der Jugendarbeit gewaltsam für mehr als über ein Jahrzehnt unterbrochen.


HJ-Gruppe 1933 (Quelle: Bundesarchiv, Bild 119-5592-14A)


Reichsjugendtag 1934 (Quelle: Renzo Vespinani: Faschismus, Berlin/Hamburg 1976)


Nähstube des Bundes Deutscher Mädel (BDM), Berlin 1942. Die BDM-Gruppen galten als „Schwesternschaften der Hitlerjugend“ (Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-J02938)


Missbrauchte Jugend: Hitlerjugend im Kriegseinsatz 1943 (Quelle: Bundesarchiv, Bild 146-1974-120-37)

Gleichsam gibt es aus der Nazi-Epoche Hinweise auf das Entstehen von Formen offerer Arbeit mit Kindern: Derartige Formen – vornehmlich Spielplätze, Klubs und „Kinderecken“ (8) – wurden nämlich von den jüdischen Gemeinden in den Ghettos und Internierungslagern errichtet.


Spielende Kinder im Lodzer Ghetto 1941/42 (Archiv des Simon Wiesenthal Centers in Los Angeles, veröffentlich in George Eisen: Spielen im Schatten des Todes – Kinder und Holocaust, München/Zürich 1993)

Dies geschah zum einen vor dem Hintergrund, Kontrollen über die Kinderbanden einzurichten, die dort häufig zu einem massiven Problem wurden. Die Eltern waren aufgrund ihrer Zwangsarbeit häufig bis 14 Stunden fort, und von daher bestand dringender Betreuungsbedarf.


Trotzdem Ja zum Leben sagen: Im Ghetto erfanden die Kinder ihre eigenen Spiele und Spielsachen. Ghetto in Lodz, 1942. (Veröffentlicht in George Eisen: Spielen im Schatten des Todes – Kinder und Holocaust, München/Zürich 1993. Quelle: Museum der Ghettokämpfer, Israel)

Gleichermaßen gab es die Befürchtung, dass die Nazis bei „formaler“ gestalteten Einrichtungen für Kinder einen leichteren Zugriff auf jene gehabt hätten und sie schneller in Vernichtungslager hätten abtransportieren können. In diesen Bemühungen steckte unübersehbar auch die Hoffnung, das Grauen doch noch überleben zu können, wie von George Eisen dokumentiert wird (10).


Warschauer Ghetto 1943 (Quelle: jafi.org – Shoa)


Ghetto Warschau 1943 (Quelle unbekannt)

 

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Fußnoten

(1) Dies gilt übrigens bis in die jüngere Zeit hinein: Erst im Laufe der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden Konzepte auf ihre Geschlechtsspezifik hin untersucht und in Folge dazu stärker an Mädcheninteressen orientierte Korrekturen begonnen. Inzwischen gibt es ebenso Ansätze, eine geschlechtsbewusste Arbeit mit Jungen zu organisieren. 
(2) Aus unter anderem diesem Grund wurde übrigens 1717 von König Friedrich Wilhelm I. in Preußen auch die Schulpflicht eingeführt. Vgl. hierzu: Martin Schlu: Kulturgeschichte(martinschlu.de) und Wikipedia (Schulpflicht)
(3) Vgl. 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (Bonn 1998). Dort heißt es auf Seite 223: „Bei … Abenteuerspielplätzen scheinen sich am ehesten kinderspezifische Ansätze entwickelt zu haben.“ Dementsprechend heißt es in der Kommentierung der Bundesregierung in dem besagten Bericht in Punkt 19 auf Seite IX: „Die Bundesregierung sieht als wünschenswert an, die kinderbezogenen Angebote wie unter anderem Abenteuer-, Bau und Aktivspielplätze … und Spielmobile flächendeckend zu verstärken.“
(4) Volker Hoffmann: Anmerkungen zum Verhältnis von Massenschule und Versuchesschulen in der Weimarer Republik, in: Kunstamt Kreuzberg/Institut für Theaterwissenschaft der Universität Köln (Hg.): Weimarer Republik, Berlin/Hamburg, 3. Auflage 1977, Seite 565
(5) ebenda, eite 565 f.
(7) Wilhelm Reich: Die sexuelle Revolution, Frankfurt am Main, 8. Auflage 1979, S. 241 f.
(8) Arbeiter-Illustrierte-Zeitung (AIZ) 47, Berlin 1930, S. zitiert nach: Amt für industrielle Formgestaltung (AIF) der DDR/Finnischer Designerverband (ORNAMO): Plätze zum Spielen, Berlin/Helsinki 1985, S. 65
(9) Der Begriff „Kinderecken“ taucht übrigens nach dem Weltkried II. in Finnland erneut auf.
(10) vgl. George Eisen: Spielen im Schatten des Todes. Kinder und Holocaust. München/Zürich (Piper) 1993, S. 51 ff.

Weiterführende Links

Die 1900er-Jahre (Wikipedia)

Das 19. Jahrhundert (Wikipedia)

Die Wilhelminische Zeit (Wikipedia)

Die 1910er-Jahre (Wikipedia)

Der Erste Weltkrieg (Wikipedia)

Weimarer Republik (Wikipedia)

Die 1930er-Jahre (Wikipedia)

Der Hitlerfaschismus (Wikipedia)

Die 1940er-Jahre (Wikipedia)

Reformpädagogik (Wikipedia)

NAGEL-Redaktion – Geschichte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Von Rainer Deimel

 

Vorbemerkung

Die Anfänge

Nach 1945

Die Etablierung der Offenen Arbeit mit Kindern

Die 1960-er Jahre

„Bewegungen“

Die 1970-er Jahre

Spielmobile

Die 1980-er Jahre

Die 1990-er Jahre

Beginn des 21. Jahrhunderts – Text muss noch bearbeitet werden

Literatur- und Medienhinweise

Autor der hier eingestellten Texte ist Rainer Deimel, Referent für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit beim ABA Fachverband.

Die Kapitel können einzeln aufgerufen werden. Sofern sie noch nicht verlinkt sind, befinden sie sich noch in Arbeit.


Hinweis zur Quellenangabe

Bitte beim Zitieren angeben: Rainer Deimel: Zur Geschichte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – www. ABA-Fachverband.org -> NAGEL-Redaktion (bzw. andere Angaben berücksichtigen). Das Datum der Einstellung in das ABA-Netz befindet sich jeweils am Ende der Seiten.


Kinderrepublik der Roten Falken (Foto aus: Kunstamt Kreuzberg/Institut für Theaterwissenschaft der Universität Köln: Weimarer Republik, Berlin 1977)

Alle Seiten wurden mit zumeist historischen Fotos versehen. Die Quellen sind jeweils nach bestem Wissen deutlich vermerkt.

Sollten Sie selbst über Bilder verfügen, die möglicherweise besser bzw. zusätzlich in die Texte passen, freuen wir uns, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen würden.

NAGEL-Redaktion – Vorbemerkung

Der Titel dieses Versuchs assoziiert, „die“ Geschichte der Offenen Arbeit objektiv und schlüssig darzustellen. Diese Vorbemerkung scheint erforderlich, da es sich bei diesem Beitrag tatsächlich nur um einen weiteren Versuch handeln kann, möglichst zahlreiche Aspekte auf möglichst wenig Raum möglichst plausibel darzustellen und zu beleuchten.

Die Entwicklung der Offenen Arbeit hat – wie so Manches, was schließlich zu einem erträglichen Einvernehmen Teil zusammengewachsen sind, entstammen oft unterschiedlichen Ideen und Zusammenhängen. Offene Arbeit hat sich auf ganz differenten Gleisen entwickelt. Das trifft auch auf die inzwischen sogenannte Offene Kinder- und Jugendarbeit zu.

Fachlich betrachtet lag die Offene Arbeit genau richtig. Sie vermittelt etwa, was die Schule seit Jahrhunderten versucht: Über das Wohl und Wehe von Menschen zu entscheiden, ihre Zukunftschencen derart zu beiienflussen, ist erfreulicherweise nicht das Anliegen und die Aufgabe der Offenen Arbeit. Aufgabe der Offenen Arbeit ist, die Menschen dort abzuholen, wo sie stehen. Das hat sie oftgeschafft.

Bisher wurde zumeist die Geschichte der Offenen Jugendarbeit beschrieben. Jüngere Beiträge monieren die Ausgrenzung der Arbeit mit Kindern. Zum Teil reklamieren sie dann, sich mit der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ zu befassen. Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass es sich nach wie vor um die Geschichte der Offenen Jugendarbeit handelt, erweitert um die Kategorie „Kinder“, die sich aber die facto nicht widerspiegelt: es handelt sich regelmäßig um die Geschichte der Jugendfreizeitstätten, der Häuser der Offenen Tür, die meist irgendwann ab etwa 1980 Jahre ihre Angebote auch an Kinder richteten. Dabei wird völlig übersehen, dass die Offene Arbeit mit Kindern ihre spezifischen Ursprünge hatte und ihre eigenen Entwicklungen gemacht hat. Ich möchte es noch einmal ganz deutlich sagen: Die Geschichte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht identisch mit der Geschichte der „Offenen Türen“. „Offene Türen“ sind ein Angebotstypus unter mehreren. In einigen Passagen werden kinderspezifische Ansätze demzufolge stärker gewichtet.

Noch ein orthographischer Hinweis: Bis in die 90-er Jahre hinein, wurde regelmäßig die Schreibweise „offene Arbeit“ benutzt. Die Fachverbände verständigten sich in der Zwischenzeit darauf, den Begriff „offen“ als Substan-tiv zu benutzen. Dies geschah vor dem Hintergrund, die Etablierung der Offenen Arbeit als eine Säule der Jugendhilfe entsprechend zu würdigen. Wenn hier im Text hin und wieder die alte Form auftaucht, hat dies historische Hintergründe.

 

Fachliche Empfehlung

Ulrich Deinet, Benedikt Sturzenhecker (Hg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit, Wiesbaden (VS Verlag für Sozialwissenschaften) 2005, 3., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, 668 Seiten, ISBN978-3-8100-4077-0, 59,90 Euro. Rezension lesen

NAGEL-Redaktion – Zur Geschichte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Hier gibt es einige Seiten zur Geschichte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. 

Bei einem Verband, der ursprünglich aus der Abenteuerspielplatzbewegung hervorgegangen ist, werden die Abenteuerspielplätze selbstverständlich exponiert vorkommen; im Gegensatz zu anderen veröffentlichten Dokumenten, die sich ausschließlich auf die Offene Jugendarbeit kaprizieren.

 
Foto: ASP Mühle, Magdeburg (um 1990)

Zur Seite „Geschichte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ wechseln!

 

Vierzig Jahre Selbstverwaltete Jugendzentren

 

Hiltrud von Spiegel: Offene Arbeit mit Kindern – (k)ein Kinderspiel

Erklärungswissen und Hilfen zum methodischen Arbeiten. Münster 1997, Votum Verlag.
Das Buch ist inzwischen vergriffen. Unser Fachbeiratsmitglied Prof. Dr. Hiltrud von Spiegelhat uns das Manuskript dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können wir es Ihnen hier anbieten. Zum Buch gelangen Sie, wenn Sie vorstehenden Titel anklicken.

 Foto: pixelio
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NAGEL-Redaktion – Gerichtsurteile

Gerichtsurteile auf die der „i-Punkt“ hingewiesen hat

Arbeitsrecht: Kettenverträge

Wer als Aushilfe arbeitet, aber jeden Monat gleich lautende Lohnabrechnungen bekommt, gilt automatisch als fest eingestellt und genießt dadurch Kündigungsschutz. (Arbeitsgericht Frankfurt am Main 7 Ca 244/03)

i-Punkt 2-2004

Diverses zur Aufsichtspflicht

Ein elfjähriges Mädchen stieg aus dem Auto ihrer Mutter nach rechts aus, während letztgenannte links in einer Einbahnstraße hielt. Die sich öffnende Tür trifft ein vorbeifahrendes Auto. Die Mutter bzw. deren Autohaftpflichtversicherung haften für die Kratzer am Auto. Das Landgericht Mainz sah hierin eine Aufsichtspflichtverletzung. (Urteil Landgericht Mainz 6 S 15/98)

Während eines Fahrradausfluges fuhr die sechsjährige Tochter eine Fußgängerin an, nachdem die Kleine plötzlich so schnell vorausgefahren war, dass die Eltern sie nicht mehr sehen konnten. Die Eltern müssen für den Schaden aufkommen. Der Blick- und Rufkontakt zum Kind hätte aufrecht erhalten werden müssen. (Urteil Kammergericht Berlin 22 U 1221/96)

Ein dreijähriger Junge verschwand in einer Apotheke hinter der Theke, um dort zu einer Bonbonauslage zu gehen, die ihn angelockt hatte. Dabei kommt er an den Hauptstromschalter und schaltet die Elektroanlage aus. Unter anderem stürzt der Computer ab. Es entstand ein Schaden von 2200 ?. Die Mutter muss nicht haften. Es sei ihr nicht zuzumuten, ihr Kind stets an die Hand zu nehmen. (Urteil Landgericht Coburg 32 S 163/01)

InformationsDienst 12-2002

Aufsichtspflicht im Geschäft

Eltern verstoßen nicht gegen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie in einem Geschäft ihr Kind nicht ständig an der Hand führen. Ein solche Verpflichtung besteht nur, wenn eindeutig abzusehen ist, dass das Kind Schaden anrichten wird. Für unerwartete Schäden haftet daher der Ladenbesitzer, nicht die Eltern. (Landgericht Coburg 32 S 163/01)

i-Punkt 6-2004

Aufsichtspflicht und Haftung: Kinder müssen im Verkehr nicht ständig beobachtet werden

Bis zur Reform des Haftungsrechts mussten Eltern ihre Kinder ständig im Auge behalten, wenn sie sie zum Beispiel Fahrrad fahren ließen. Das führte in der Praxis zu einer Rundum-Haftung. Nach der Änderung des BGB gilt dies nicht mehr, wie auch ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach ausführte: Eine Mutter, die einige Meter vor ihrem Kind mit dem Fahrrad fährt, haftet nicht, wenn ein Auto aus einer Seitenstraße kommt und dabei von dem Fahrrad des Kindes gerammt wird. Früher hätte sie zumindest eine Teilschuld bekommen, weil sie das Kind nicht beobachten konnte – heute haftet allein der Autofahrer. (Landgericht Mönchengladbach 5 S 75/03)

i-Punkt 6-2004

Außenfläche Kindertagesstätte

Die Nachbarn einer Kindertagesstätte können es nicht verhindern, dass ein zur Tagesstätte gehörender Garten in eine Außenspielfläche umgewandelt wird. Der Lärm von in diesem Fall maximal 70 Kindern muss als „unvermeidbare Lebensäußerung“ hingenommen werden. (Verwaltungsgericht Düsseldorf 9 L 1204/03)

i-Punkt 5-2005

Ball auf dem Nachbargrundstück

Landet der Ball im Nachbargarten, dürfen Kinder ihn nicht holen, sondern sie müssen klingeln. Der Nachbar hingegen muss den Ball herausgeben und kann kein Fußballverbot vor seinem Haus verlangen. (Landgericht München 505454/03)

i-Punkt 3-2004

Bolzplatz und Nachbarschaft

Grenzt ein erst kurz zuvor eingerichteter Bolzplatz direkt an das Grundstück von Anwohnern und halten sich die bis zu 20 Jugendlichen nicht an die Öffnungszeiten der mangelhaft eingezäunten Anlage, muss die Gemeinde eine „nachbarschaftsverträgliche Weise“ der Nutzung sichern. Gelingt ihr das nicht, muss der Bolzplatz wieder geschlossen werden. (Verwaltungsgericht Minden 1 K 1027/02 und 1 K 3344/02)

i-Punkt 5-2005

Gesetzliche Unfallversicherung: Abhauen aus dem Kindergarten

Wenn ein Dreijähriger heimlich den Kindergarten verlässt und sich auf „dem Heimweg“ verletzt, muss die Gesetzliche Unfallversicherung eintreten. Kinder sind während des Besuchs in „Regelbetreuungseinrichtungen“ unfallversichert. Der Aufenthalt endet ? SGB VII ? erst, wenn das Kind abgeholt wird oder sich mit Einwilligung der Sorgeberechtigten auf den Weg macht. (Bundessozialgericht B 2 U 20/97 R). Anmerkung: Auch wenn sich das Kind ? mit Einwilligung ? auf den Weg macht, ist es versichert. Es sei denn, es ginge „zwischendurch“ zum Weihnachtmarkt, zum Friseur, zur besten Freundin… und bliebe dort. Sollte es Dinge tun, die mit „der Einrichtung“ nun gar nichts mehr zu tun haben, dann ist es vermutlich nicht mehr versichert.

InformationsDienst 2-2003

Gesetzliche Unfallversicherung: Handeln auf eigenes Risiko ? Verlust der gesetzlichen Unfallversicherung

Während einer Studienfahrt in die Toskana kletterte ein 18-jähriger Schüler über ein Fenstersims, um ins benachbarte Zimmer zu steigen. Sein Lehrer, der dies mitbekam, forderte ihn auf, zurückzugehen. Der junge Mann weigerte sich, fiel hinunter und brach sich mehrere Knochen. Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Der junge Mann habe sich schuldhaft und bewusst der Gefahr ausgesetzt.

i-Punkt 12-2003

Gesetzliche Unfallversicherung: Wegeunfall

Ein Autofahrer, der auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursacht, kann alle Kosten, die die Versicherung nicht bezahlt, als Werbekosten geltend machen. (Urteil Finanzgericht Hessen 9 K 438/99)

i-Punkt 10-2003

Auch Grundschüler muss mit einer Strafe rechnen

Hartnäckige Störenfriede müssen auch in der Grundschule mit harten Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das gilt vor allem, wenn die Eltern nicht bereit sind, an der Erziehung mitzuwirken. Eindeutig stellte sich das Verwaltungsgericht Minden hinter die Entscheidung einer Grundschule, die den Jungen 14 Tage vom Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen ausgeschlossen hatte. Wie die im Luchterhand-Verlag in Neuwied erscheinende Zeitschrift „SchulRecht“ dokumentiert, hatte der Junge wiederholt seinen Klassenkameradinnen „zwischen die Beine gefasst“. Laut Gericht hatten „eine Vielzahl von Ermahnungen und Gesprächen“ nicht dazu geführt, dass der Junge sein Verhalten änderte. Schließlich beschloss die Schule den sofortigen Unterrichtsauschluss. Prompt widersprach der Vater des Jungen und rügte vor allem Formalien. Das Verwaltungsgericht sah die Rechte des Kindes aber angesichts eines Ausschlusses von maximal 14 Tagen nicht verletzt. Die Klassenkonferenz sei sich zudem des Ausnahmecharakters des sofortigen Vollzugs bewusst gewesen. Rechtliches Gehör sei den Erziehungsberechtigten ausreichend gewährt gewesen, heißt es im Beschluss. Das Gericht sah es eher als das Problem des Vaters an, dass dieser die Klassenkonferenz verließ, weil sie sich seiner Bedingung nicht beugte, zunächst über das Fehlverhalten eines anderen Schülers zu reden. Angesichts der „Schwere des Fehlverhaltens“ sei die Maßnahme auch angemessen. Sie verletze keineswegs den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Durch sein unbestrittenes Verhalten habe der Junge die Rechte der Schülerinnen „erheblich verletzt“. Sogar noch schwerwiegendere Ordnungsmaßnahmen seien notfalls gerechtfertigt, meinten die Mindener Richter. Daran ändere auch nichts, dass der Vater des Schülers die Taten eher bagatellisiert habe. Auf dem Elternsprechtag fiel diesem nur ein flotter Spruch ein: „Scharfer Hecht, das beginnt ja früh.“ (Verwaltungsgericht Minden 2 L 89/00) (WAZ vom 6. Januar 2004)

i-Punkt 2-2004

Haftung: Keine Haftung für Hundebiss

Obwohl Hunde zumeist als „Luxustiere“ einzustufen sind, wird der Halter nicht in jedem Fall für einen Biss bestraft bzw. muss er nicht dafür haften. Das Oberlandesgericht Celle verwarf am 20. März 2002 die Revision der Generalstaatsanwaltschaft als unbegründet. In dem Fall hatte ein „Münsterländer“ einen zehnjährigen Jungen in die Hand gebissen, als dieser den angeleinten Hund streicheln wollte. Das Gericht vertritt die Auffassung, das derjenige, der einen fremden Hund streichelt, mit dem Risiko leben müsse, gebissen zu werden. (Oberlandesgericht Celle AZ 22 Ss 9/02)

InformationsDienst 4-2002

Haftung von Kindern: Bei geparkten Autos haften auch neunjährige Kinder ? Landgericht Trier korrigiert Gesetzgeber

Beschädigen Kinder ein ordnungsgemäß geparktes Auto, haften sie auch dann, wenn sie zwischen sieben und zehn Jahre alt sind. Mit diesem von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlichten Urteil korrigiert das Landgericht Trier den Gesetzgeber. Durch die Reform des Schadensersatzrechtes im Jahr 2002 hatte der Bundestag die „Verantwortlichkeitsgrenze“ bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug für Kinder von sieben auf zehn Jahre angehoben. Auch Kinder in diesem Alter sollen also nicht für den von ihnen angerichteten Schaden an einem Auto haften, unabhängig davon, ob das Auto fährt oder abgestellt wurde. Das Landgericht Trier entschied aber, dass auch Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für Schäden an geparkten Fahrzeugen haften können, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Unter sieben Jahren haften Kinder generell nicht. In diesem Fall hatte sich ein Neunjähriger mit seinem Bruder auf der Fahrbahn ein Wettrennen mit Kickboards geliefert. Er war zwar geübt, stürzte jedoch aus Unachtsamkeit. Sein Kickboard prallte gegen die linke Seite eines ordnungsgemäß geparkten Autos; an diesem entstand Sachschaden. Das Amtsgericht wies die Klage des Autobesitzers ab. Denn aufgrund des neuen Schadenersatzrechts würden Kinder bis zu zehn Jahren nicht haften, begründete das Amtsgericht. Die Richter am Landgericht Trier folgten dieser Meinung nicht. Da von einem geparkten Fahrzeug keine größere Gefahr ausgehe als von einer Mauer oder einem am Straßenrand abgestellten Fahrrad, sei nicht einzusehen, warum der Junge nicht haften solle. Die besondere Schutzvorschrift könne nur für den „fließenden Verkehr“, also für Unfälle mit fahrenden Autos gelten. Der Gesetzgeber habe bei seiner Reform die haftungsrechtliche Situation von Kindern im motorisierten Verlehr nachhaltig verbessern wollen. Dies könne allerdings nicht für abgestellte Fahrzeuge gelten. Das Kind wurde zum Schadenersatz verurteilt (Landgericht Trier 1 S 104/03) (WAZ vom 24. Februar 2004). Dass mit der Reform des Schadenersatzrechts die Gefahr einer weiteren Entmündigung junger Leute einherging, war von Anfang an nicht von der Hand zu weisen. Insofern wird die vom Landgericht Trier vorgenommene Korrektur vor dem Hintergrund größerer Chancen für die Entwicklung von Verantwortlichkeiten vom ABA Fachverband sehr begrüßt.

i-Punkt 4-2004

Haftung: Tannenbaum & Co.

Wird durch einen glimmenden Docht ein Brand ausgelöst, muss die Versicherung zahlen. Wer beim Verlassen der Wohnung die Kerzen löscht, hat der Vorsicht Genüge getan und handelt nicht grob fahrlässig. (Urteil Oberlandesgericht Köln 9 U 150/94)

Wer Kerzen auf einem bereits ausgetrockneten Weihnachtskranz anzündet, handelt fahrlässig. Wird dadurch ein Brand ausgelöst, muss die Hausrat-Versicherung keinen Cent zahlen. (Urteil Amtsgericht Frankfurt am Main 32 C 2697/98)

Echte Kerzen auf einem Tannenbaum sind grundsätzlich erlaubt. Die erhöhte Brandgefahr spielt keine Rolle. Bricht ein Feuer aus, muss die Versicherung den Schaden voll zahlen. (Urteil Oberlandesgericht Schleswig 3 U 22/97)

Verlässt eine Familie die Wohnung und vergisst sie dabei die brennenden Kerzen, muss die Versicherung im Falle eines Brandes voll bezahlen. Grund: In der Hektik der Weihnachtszeit könnte man durchaus die Kerzen vergessen. Das Gericht sah keine Fahrlässigkeit, sondern ein entschuldbares Augenblicksversagen. (Urteil Landgericht Oldenburg II U 161/99)

Wer Silvester eine Rakete zündet und damit jemanden verletzt, haftet dafür. Dass der Schütze die Person nur aus Versehen getroffen hat und die Flugbahn nicht vorhersehbar war, spielt dabei keine Rolle. (Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe 12 U 109/97)

InformationsDienst 1-2003

Haustiere

Im Konfliktfall handelt es sich bei einem Haustier um Hausrat. Ein Umgangsrecht mit Hausratsgegenständen schaffe keine verbindliche Klärung, sondern provoziere weitere Streitigkeiten. Das befand das Oberlandesgericht Schleswig in einem Revisionsverfahren und hob damit das Urteil des Amtsgerichts auf (Aktenzeichen 12 WF 46/98). Im vorliegenden Fall hatte ein Ehegatte im Scheidungsverfahren um ein Umgangsrecht mit einem gemeinsam Hund geklagt. Das Amtsgericht Bad Mergentheim hatte ein solches für das Wohlbefinden des Tieres für notwendig erachtet. Vor diesem Hintergrund: Im Fall von Tierhaltung in der Einrichtung beizeiten möglichst klare Vereinbarungen treffen!

i-Punkt 10-2003

Thema „Hundesteuer“: Hunde in Einrichtungen (etwa auf dem Abenteuerspielplatz)

Eine Gemeinde darf Hundesteuer nur von natürlichen Personen erheben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die Richter waren in einem Rechtsstreit grundsätzlicher Bedeutung zu der Auffassung gelangt, dass die Erhebung einer Hundesteuer von juristischen Personen, wie einer GmbH, nicht ihn Betracht komme. (13 L 2306/99)

i-Punkt 6-2003

Thema Inline-Skater

Wo dürfen Inline-Skater fahren? Nach augenblicklicher Rechtslage gelten sie als Fußgänger. Deshalb müssen sie innerorts auf dem Bürgersteig und außerorts auf der linken Straßenseite fahren. Wenn sie die Straße (Fahrbahn) nutzen müssten, wäre die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer größer. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für diesen Bereich zu präzisieren. (Urteil Bundesgerichtshof VI ZR 333/00)

Übt ein Inline-Skater auf einem Fahrrad- oder Fußgängerweg das Kurvenfahren, so trägt er 50 Prozent des Schadens, wenn ein nachfolgender Fahrradfahrer wegen des Schlangenlinien-Fahrens stark abbremsen muss und sich beim Sturz schwer verletzt. (Urteil Landgericht Coburg 11 o 320/02)

Stürzt eine Frau auf einem kombinierten Rad-/Fußweg mit ihren Inline-Skates wegen einer Bodenunebenheit, so kann sie die Kommune nicht belangen, weil sie sich bei ihrer „besonders gefahrenträchtigen“ Fortbewegungsart darauf hätte einstellen müssen. (Urteil Oberlandesgericht Koblenz 1 U 881/99)

InformationsDienst 5-2003

Wer eine für Fußgänger und Radfahrer ausgewiesene Baumallee mit Inline-Skates befährt, kann die Kommune nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich machen, wenn er wegen einer durch Baumwurzeln hervorgerufenen Bodenwelle stürzt und sich verletzt. Inline-Skater gehen freiwillig eine erhöhte Unfallgefahr ein. (Urteil Landgericht Trier 4 O 99/99)

i-Punkt 6-2003

Kindergeld

Wenn sich ein volljähriges Kind in einer Ausbildung befindet und den Eltern dadurch Kosten entstehen, muss Kindergeld gezahlt werden, egal welcher Beruf erlernt wird. (Urteil Finanzgericht Rheinland-Pfalz 4 K 2257/01)

i-Punkt 10-2003

Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bei Minderjährigen

Das Landgericht Bremen hatte sich damit zu beschäftigen, dass von einer Minderjährigen Daten abgefordert sind. Diese musste, wenn man auf der Seite weiterkommen wollte, ihre Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten abgeben. Diese Forderung verstößt bei Minderjährigen gegen den §§ 104 ff. BGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 1 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Nutzers, die, da sie minderjährig war, diesen Eingriff nicht überschauen konnte. (Landgericht Bremen 1 O 2275/00)

i-Punkt 12-2003

Produkthaftung

Verletzt sich ein vierjähriger Junge am Heiligen Abend beim Spielen mit seinen neuen Bauklötzen durch einen scharfen Splitter, muss der Hersteller nicht nur die Bauklötze umtauschen, sondern auch die Arztkosten voll bezahlen. Grundsätzlich gilt: Kommt es bei normaler Anwendung eines Produktes zu einer Verletzung, haftet der Verletzte nie selbst. (Urteil Bundesgerichtshof VI ZR 192/98)

InformationsDienst 1-2003

Reitunfall

ein Urteil, das für Einrichtungen mit Pferdehaltung von Interesse sein könnte

Wer ein fremdes Pferd geritten hat, kann Schmerzensgeld bekommen, wenn sie/er beweisen kann, dass das Pferd – unverschuldet von der Reiterin/vom Reiter – „durchgegangen“ ist. Zu dieser Auffassung gelangte das Oberlandesgericht Karlsruhe. Im verhandelten Fall war eine Frau mit neunjähriger Reiterfahrung in der Reithalle von einem Schulpferd gefallen und hatte sich dabei mehrere Wirbel gebrochen. Sie gab an, das Pferd habe gebuckelt und sei ohne ihr Verschulden „durchgegangen“. Die Halterin des Pferdes war anderer Auffassung. Sie habe beobachtet, wie die Reiterin beim Ausgaloppieren einen Steigbügel und dadurch das Gleichgewicht verloren habe. Deshalb sei sie vom Pferd gestürzt. Dieser Sichtweise folgten die Richter des Oberlandesgerichtes. Sie betonten, die Reiterin müsse beweisen, dass das Pferd durchgegangen sei. Diesen Nachweis habe sie nicht erbringen können. KeineR der umherstehenden ZeugInnen habe ein „Durchgehen“ beobachtet. Vielmehr sei es tatsächlich so gewesen, wie die Pferdebesitzerin angab. Folge: Kein Schmerzensgeld und kein Schadenersatz. Die Verletzte hat den Schaden selbst zu tragen. (OLG Karlruhe – 7 U 172/01)

i-Punkt 12-2003

Schulhof als Spielplatz

Die Anwohner einer Schule können sich nicht dagegen wehren, dass der Schulhof von der Stadt auch außerhalb der Unterrichtszeiten für Ballspiele freigegeben wird, da Kinderlärm tagsüber grundsätzlich zu dulden ist. (Verwaltungsgericht Koblenz 1 K 1074/03)

i-Punkt 5-2004

Kein Sorgerecht bei Gewalt

Ein gewalttätiger Mann, der seine Frau erheblich misshandelt hat, kann nicht das Mitsorgerecht fürs gemeinsame Kind einklagen. Das Bundesverfassungsgericht hat so im Fall einer Frau entschieden, die sich das Sorgerecht mit ihrem verurteilten Ex-Mann teilen sollte. (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1140/03)

i-Punkt 2-2004

Sportplatz als Nachbar

Zwar können Nachbarn eines Sportplatzes Vorkehrungen vom Betreiber der Sportstätte verlangen, dass keine Bälle auf das Grundstück fliegen. Ein Grundstückseigentümer darf jedoch keinen „NATO-Stacheldraht“ (in diesem Fall rund vier Meter) ausbreiten, um beispielsweise Kinder davon abzuhalten, irregeleitete Bälle zurückzuholen. (Verwaltungsgericht Minden 11 L 603/03)

i-Punkt 5-2004

 Lernen von Fairness im Spiel gehört zu den Aufgaben eines Sportvereins

Bei Anschlussmaßnahmen gegenüber Jugendlichen ist zu berücksichtigen, dass es zu den Aufgaben eines Sportvereins gehört, jugendliche Mitglieder an sportliches ?Fairplay? heranzuführen und damit zu deren Charakterbildung wesentlich beizutragen. Ein Ausschluss ist daher nur bei ?besonders gravierendem Fehlverhalten des Jugendlichen zulässig. (Amtsgericht Germersheim 2 C 866/90)

i-Punkt 7-2004

Steuerformulare

Steuerformulare müssen auch Laien verstehen können. Deshalb hat auch das Finanzamt einen Steuerbescheid nachträglich wieder zu ändern, wenn der Steuerzahler mangels Fachkenntnis falsche Angaben gemacht hat. (Urteil Finanzgericht Köln 8 K 9148/98)

i-Punkt 10-2003

Unfall auf einer Rodelpiste

Schuld lässt sich nicht immer auf andere abwälzen. Diese Erfahrung musste ein Mann machen, der durch einen Unfall beim Rodeln verletzt worden war. Mit seinen Enkeln hatte der Großvater sich auf einem Rodelhang vergnügt. Irgendwann legte er eine Pause ein. Plötzlich kamen zwei vierjährige Zwillinge auf ihrem Schlitten herangebraust, die mit ihm zusammenstießen. Prompt klagte der Mann gegen die Eltern: Sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Schadenersatz wollte er. Das sah das Landgericht Stuttgart nicht ein: Denn Vierjährige sind laut Urteil „durchaus in der Lage“, allein einen nicht sonderlich gefährlichen Rodelhang zu meistern. Der Großvater hätte selbst aufpassen müssen. (Landgericht Stuttgart 16 S 12/02) (WAZ vom 6. Januar 2004)

i-Punkt 2-2004

Zahlungsverantwortung von Kindern: Vereinsbeiträge

Allein dadurch, dass Eltern, deren minderjähriges Kind einem Angelverein beitritt, auf das Aufnahmeformular zusätzlich ihre Unterschrift setzen, sind sie nicht verpflichtet, Beitragsrückstände ihres Kindes zu begleichen. Anderes gilt nur, wenn die Zahlungsverantwortung aus dem Formular ?deutlich? hervorgeht. (Oberlandesgericht Hamm 15 W 195/99)

i-Punkt 7-2004

Vereinsrecht: Dienstleistungen als Vereinsbeitrag

Ein Verein kann in seiner Satzung Dienstleistungen als Mitgliedsbeitrag vorsehen. Vereinsrechtliche Arbeitspflichten dürfen aber nicht zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen umgehen. (Urteil Bundesarbeitsgericht 5 AZB 19/01)

InformationsDienst 1-2003

Verkehrssicherungspflicht: Eis auf dem Gehweg

Wer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft aufgrund eines vereisten Gehwegs stürzt, hat Pech gehabt. Denn die übliche Streupflicht von Grundstückeigentümern, Städten oder Gemeinden gilt hier nicht. (Urteil Oberlandesgericht Jena 3 U 565/98)

Wer um sechs Uhr morgens auf einem Gehweg wegen Eis und Schnee stürzt, kann den Hauseigentümer nicht belangen. Begründung: Die Streupflicht gilt erst ab sieben Uhr. (Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf 24 U 143/99)

InformationsDienst 1-2003

Verkehrssicherungspflicht: Fahrradfahrer müssen auf Unebenheiten selber achten

Stürzt ein Rennfahrer mit dem Fahrrad, weil er durch ein drei Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren ist, kann er von der Kommune keinen Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangen. Er muss nämlich auf solche geringfügigen Unebenheiten im Boden achten und sein Tempo entsprechend anpassen. (Oberlandesgericht Braunschweig 3 U 47/02)

i-Punkt 6-2004

Verkehrssicherungspflicht: Verkehrsunsichere Radwege

Radfahrer sind nicht dazu verpflichtet, einen offiziellen Radweg zu benutzen, wenn dieser nicht verkehrssicher ist. In diesem Fall war er zu schmal, mit Werbetafeln zugestellt und zugewachsen. (Verwaltungsgericht Berlin 27 A 241/01)

i-Punkt 6-2004

Weitere Urteile werden regelmäßig im i-Punkt veröffentlicht.

NAGEL-Redaktion – Kindheit


Foto: Rainer Deimel

Aktuell

Deutsches Komitee für UNICEF: Zur Lage der Kinder in Deutschland 2011/2012 – Bericht „Starke Eltern – starke Kinder. Kindliches Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe.“ AutorInnen: Hans Bertram, Steffen Kohl und Wiebke Rösler (Humboldt-Universität zu Berlin) – Veröffentlicht: 16. Dezember 2011 -> Herunterladen

UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2011/2012: „Starke Eltern – starke Kinder“ – Kindliches Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe (Zusammenfassung zentraler Ergebnisse) (Veröffentlicht: 16. Dezember 2011 -> Herunterladen

UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland – Gesamtübersicht der deutschen Bundesländer „Kindliches Wohlbefinden“ -> Herunterladen

Beiträge

Kinderarmut in einem reichen Land

Von Prof. Dr. Christoph Butterwegge

Obwohl die Kinder hierzulande seit geraumer Zeit zu den Hauptbetroffenen von Armut gehören, wird diese in der Öffentlichkeit noch immer kaum wahr- und ernstgenommen, weil unser Armutsbild von absoluter Not und Elend in der sog. Dritten Welt geprägt ist, was viele BürgerInnen daran hindert, vergleichbare Erscheinungen „vor der eigenen Haustür“ zu erkennen bzw. als gesellschaftliches Problem anzuerkennen (vgl. hierzu: Butterwegge 2009). Dabei kann Armut in einem reichen Land sogar beschämender, bedrückender und bedrängender sein, weil vor allem Kinder und Jugendliche in einer Konsumgesellschaft massivem Druck von Seiten der Werbeindustrie wie auch ihrer Peergroup ausgeliefert sind, durch das Tragen teurer Markenkleidung oder den Besitz immer neuer, möglichst hochwertiger Konsumgüter „mitzuhalten“.

Anmerkung: Den Beitrag von Prof. Dr. Christoph Butterwegge haben wir dem FORUM FÜR KINDER- UND JUGENDARBEIT 3. Quartal, September 2010, entnommen (Hrsg.: Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg). Wir danken dem Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg für die freundliche Genehmigung, den Beitrag verwenden zu dürfen.

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Kinderarmut

Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ 26 (vom 26. Juni 2006) der Wochenzeitung „Das Parlament“. 
Inhalt
Gerda Holz: Lebenslagen und Chancen von Kindern in Deutschland
Olaf Groh-Samberg/Matthias Grundmann: Soziale Ungleichheit im Kindes- und Jugendalter
Michael/Marcus Tamm: Kinderarmut in reichen Ländern
Carolin Reißlandt/Gerd Nollmann: Kinderarmut im Stadtteil: Intervention und Prävention
Christoph Butterwegge: Wege aus der Kinderarmut
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Kinderarmut und Generationengerechtigkeit

Ein Beitrag von Prof. Dr. Christoph Buggerwegge und Michael Klundt (Universität zu Köln, 2003)

Dem Familienhandbuch ist dieser Beitrag, der mehrfach im Netz zu finden ist, entnommen. Wir haben ihn hier ebenfalls für Interessierte zu Weiterbildungs- und Infomationszwecken eingestellt. In der Einleitung heißt es: „Immer mehr Minderjährige in der Bundesrepublik wachsen in Armut auf. Da Kinder und Jugendliche mittlerweile diejenige Altersgruppe bilden, die am häufigsten und stärksten davon betroffen ist, sprechen Sozialwissenschaftler/innen seit einigen Jahren von einer sog. Infantilisierung der Armut. In absoluten Zahlen liegt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die in der Bundesrepublik in Armut leben, bei etwa 2,8 Millionen. Somit wächst jedes fünfte Kind bzw. jeder fünfte Jugendliche im Alter bis zu 15 Jahren in (Einkommens-)Armut auf. Diese Problematik kann zu psychosozialen Belastungen bei den Kindern führen
und unter Umständen einen Ausschluss aus vielen sozialen und kulturellen Lebensbereichen nach sich ziehen. Damit ist die Chancengleichheit der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigt.“ 
Der Beitrag gliedert sich in folgende Kapitel:
1. Gesundheitliche und psychosoziale Folgend von Kinderarmut
2. Arme Junge, reiche Alte?
3. Ursachen und Struktur von (Kinder-)Armut
4. Fetischisierung von Familie und Kindern: ein Instrument zur Durchsetzung unsozialer Politik
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NAGEL-Redaktion – Generationen

Foto: R. Deimel

Demografischer Wandel: Handeln statt klagen

Der demografische Wandel wird oft als Katastrophe beschrieben: zu wenig Kinder, zu viele Rentner, kollabierende Sozialsysteme. Doch die befürchteten Probleme lassen sich verhindern, wenn die Generationen in einen Dialog treten. 

Ein Beitrag von Birgit Taffertshofer (Deutsches Jugendinstitut)

Eine Schreckenszahl geistert durch Deutschland. Sie dominiert alle Rentendebatten und lautet schlicht: Im Jahre 2050 wird ein Beschäftigter fast alleine für einen Rentner aufkommen müssen. Das regt düstere Fantasien an. Die Jüngeren sehen es schon voraus: Während sich heute muntere Rentner und Pensionäre auf einem Kreuzfahrtschiff vor Teneriffa sonnen, werden sie selbst im Alter in Armut leben, da ihre Nachkommen die wachsende Rentenlast nicht mehr schultern können. Da kommen Neid und Angst auf. Aber sieht der deutsche Alltag in 40 Jahren wirklich so lebensfeindlich aus? Bevölkern das Land lauter verelendete Greise? Deutschland 2050 – eine bankrotte Alten-Republik? 

Richtig ist: Deutschland altert – wie die meisten anderen europäischen Länder auch. Immer weniger Junge müssen für immer mehr Alte sorgen. Gleichzeitig wächst die soziale Ungleichheit in der gesamten Bevölkerung. Diese Entwicklungen werden, wenn man die Hände in den Schoß legt und schicksalsergeben abwartet, nicht nur die Sozialsysteme erschüttern. Sie haben auch gravierende Folgen für den Arbeitsmarkt, für Struktur- und Städteplanung, für Konsum und Kultur. 

Manche befürchten deshalb einen Kampf zwischen den Generationen. Auch die EU-Kommission warnt in dem neu erschienenen „Alterungsbericht 2009“ davor, dass die Wirtschaftskrise das Problem der alternden Bevölkerung in Europa drastisch verschärft. Nur tief greifende Veränderungen könnten das Aushöhlen der Solidarität zwischen Alt und Jung und den massiven Druck auf künftige Generationen vermeiden. 

Ein solcher Verteilungskrieg wurde schon oft beschworen, ausgebrochen ist er noch nie. Dennoch: Der Konfliktstoff nimmt zu. Momentan zahlt die Generation der Babyboomer, die in den sechziger Jahren geborenen geburtenstarken Jahrgänge, noch in das Rentensystem ein. So viel Geld wie jetzt wird die Rentenversicherung so schnell nicht wieder haben. Zudem werden die künftigen Ruheständler andere Probleme als ihre Vorgänger plagen, auch weil viele mehrfach unterbrochene Erwerbsbiografien haben werden. 

Rentenerhöhung? Wie ungerecht! 

Die Politik kann eine verbreitete Altersarmut aber verhindern. Tatsächlich sind an den Problemen des Sozialversicherungssystems ja nicht die vielen alten Menschen schuld, sondern hauptsächlich die beträchtlichen Steuer- und Beitragsausfälle aufgrund hoher Erwerbslosigkeit. Eine verantwortliche Politik muss gerade angesichts der geburtenschwachen Jahrgänge dafür sorgen, dass es weniger Arbeitslosigkeit gibt, die Erwerbstätigkeit der Frauen zunimmt, qualifizierte Fachkräfte zuwandern und die Älteren länger arbeiten. Die über 60-Jährigen sind ein Potenzial, das bisher nicht ausgeschöpft wird. Im August 2008 hatte nur etwa jeder Vierte im Alter zwischen 58 und 63 Jahren einen regulären Arbeitsplatz. In der Altersgruppe darüber sank die Quote sogar auf 7,4 Prozent. Menschen massenweise in die Frührente zu entlassen, wird sich künftig aber kein Staat mehr leisten können. Die Phase des Alters wird noch immer in eintönigen Farben ausgemalt, dabei wird sie immer länger und differenzierter. Längst gibt es Menschen, die sich nicht mehr einfach aufgrund ihres Geburtsdatums ausmustern lassen wollen. 

Die Regierungen müssen Gesetze gleichzeitig für heute und morgen formulieren, um Alten, Jungen und künftigen Generationen möglichst gerecht zu werden. Das ist ein schwieriger Balanceakt. Denn sowohl Rentner als auch Arbeitnehmer blicken oft nur auf ihre eigenen Interessen, wie auch die zurückliegenden Debatten in Deutschland zeigen: Rentenerhöhung trotz der schwersten Rezession in der Nachkriegszeit? Wie ungerecht! Mehr Kindergeld für Familien? Gerecht, unbedingt! Studiengebühren? Ungerecht, klar doch! Stets aber lässt sich auch das Gegenteil behaupten. 
Neue Altersstruktur, neue Geldströme 

Statt darüber zu diskutieren, wie ältere Menschen innovativ bleiben, missbrauchen Politiker und Lobbyisten die angebliche Vergreisung der Gesellschaft allzu oft, um die Älteren gegen die Jüngeren auszuspielen – und umgekehrt. Statt zu klären, wie sich Beruf und Familie besser vereinbaren lassen, wird allzu oft über Sozialkürzungen fabuliert. Statt sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche eine Ausbildung erhalten, die Chancenungleichheiten möglichst früh ausgleicht, wird allzu oft über Generationengerechtigkeit lamentiert. 

Nein, der demografische Wandel allein stellt keine Gefahr für die Gesellschaft dar, gefährlich ist nur, ihn zu ignorieren. Das Solidaritätsprinzip ist nicht am Ende. Es braucht aber neue Strukturen und andere Geldströme. Und es braucht den Dialog der Generationen, um die richtigen Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen zu finden. Wie sagte bereits Perikles, führender Staatsmann der griechischen Antike: „Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf sie vorbereitet zu sein.“

Anmerkung des DJI und der NAGEL-Redaktion: Die Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wollen im „DJI Bulletin“ 2/2009 (Heft 86) gemeinsam mit renommierten Gastautoren aufräumen mit Vorurteilen und Halbwahrheiten, die nur Ängste schüren. Sie zeigen auf, wie vielseitig und zugleich widersprüchlich die Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern, Lehrern und Schülern, Rentnern und Jugendlichen, Großeltern und Enkeln sind. Und sie suchen nach Orten, an denen sich die verschiedenen Generationen auch außerhalb der Familie begegnen können, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen. Das Heft kann im Netz des ABA Fachverbandes aus dem Verzeichnis „NAGEL-Redaktion“ -> „DJI Bulletin“ heruntergeladen werden. Empfohlen sei ferner ein Besuch im Netz des Deutschen Jugendinstituts.

Veröffentlicht im „DJI Bulletin“ 2/2009 und als Kolumne im i-Punkt 9/2009. Der Verwendung durch den ABA Fachverband erfolgte mit freundlicher Genehmigung von Birgit Taffertshofer.

Hier werden Sie nach und nach weitere Beiträge zum Thema Generationen/Demographie finden.

Weitere Beiträge zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite Kindheit im Verzeichnis NAGEL-Redaktion.

NAGEL-Redaktion – Feuer in der pädagogischen Arbeit


Foto: Abenteuerspielplatz Oberkassel (Düsseldorf)

„Wohltätig ist des Feuers Macht,
wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht,
und was er bildet, was er schafft,
das dankt er dieser Himmelskraft.
Doch furchtbar wird die Himmelskraft,

wenn sie der Fessel sich entrafft.“

Friedrich Schiller: Das Lied von der Glocke

Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nicht vom Spiel mit dem Feuer.

Oscar Wilde


Foto: Abenteuerspielplatz Oberkassel

Empfehlung des ABA Fachverbandes: Feuer

Im Band 44/2 (Bildband) des Buches „Kinderspielplätze – Beitrag zur kindorientierten Gestaltung der Wohnumwelt“, herausgegeben vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, in zweiter, veränderter Auflage zuletzt 1977 im Verlag W. Kohlhammer (Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz) erschienen, wird folgendes Experiment vorgeschlagen: Unter der Fragestellung „Brennt Styropor?“ wird dies getestet. Nach viel Feuer, schwarzem Qualm, und jeder Menge heißer Kunststofftropfen verwandelt sich das Material schließlich in Teer. Dieses Buch enthält ferner zahlreiche andere Beispiele für praktische Bildungsprozesse.

Undenkbar heute, Plastik, anderen Kunststoff, Autoreifen oder dergleichen zu verbrennen, auch wenn dies vor dreißig Jahren durchaus noch üblich war. Der Umweltschutz befindet sich gegenwärtig auf einem anderen Stand, was bei manchen ZeitgenossInnen auch schon mal zur Hysterie geführt hat. Ebenso ist man sich des gesundheitlichen Risikos für die Beteiligten besser im Klaren, wenn sie derartigen Rauchbelästigungen – wie etwa beim Verbrennen von Kunststoffen – ausgesetzt werden.

Nach wie vor ist Feuer allerdings ein Element, das in der Arbeit mit Kindern von unschätzbarem Wert ist. Feuer ist ein „abenteuerliches Element“. Immer wieder fasziniert es Kinder, Feuer zu beobachten und mit ihm zu spielen, wenn sie etwa mit Stöcken in ihm herumstochern. Auch um das Feuer herumzusitzen, die Wärme oder Hitze zu spüren und dabei zu beobachten, wie sich Materie verändert, ist für junge (und auch ältere) Menschen ein Erlebnis.

Feuer bildet

Beim Umgang mit Feuer entwickeln sich hervorragende Bildungsprozesse. Kinder erfahren auf ganz praktische Weise, was „heiß“ ist. Sagt man einem jungen Menschen „Pass auf, das ist heiß, geh da nicht dran!“, bleibt Hitze etwas sehr Abstraktes. Hat ein Kind die Chance, sich einmal – unter Aufsicht – die Finger verbrennen zu dürfen (sic!), findet im Gehirn die entsprechende „Synapsenschaltung“ statt: Es lernt die Bedeutung von Hitze kennen und kann dementsprechend lernen, vorsichtig zu sein. Folgende Beispiele haben ebenfalls etwas mit kindlicher Bildung zu tun. Sie werden wegen ihrer Vielschichtigkeit aber gesondert genannt.

Feuer ist gesund

Feuer wärmt, schützt mich somit vielleicht vor Unterkühlungen. Wichtiger noch: Beim Beobachten von Flammen und dem Wahrnehmen des Prasselns, das bei Brennvorgängen zu hören ist, fallen Kinder regelmäßig in Trance. Sie sehen Figuren, Landschaften, Kobolde und anderes, das ihnen gerade gefällt. Ihre Phantasie wird stark angeregt. Feuer wirkt gegen Stress und nährt die Intuition. Feuer wird somit zu einem unschätzbaren gesundheitsförderlichen Element.

Feuer dient der Nahrungszubereitung

Mit Feuer kann man kochen, backen, Kartoffeln braten und anderes mehr. Neben seiner Eigenschaft aufzuwärmen, kann Feuer somit als Überlebenshilfe begriffen werden.

Feuer fördert die Kreativität

Feuer verändert Materie bis hin zum ihrem Zerfall in Asche. Mit angekokelten Holzstöcken etwa kann man malen. Auf diese Weise sind auf Abenteuerspielplätzen und bei anderen Aktionen mit Feuer schon „echte Höhlenmalereien“ entstanden. Darüber hinaus ist kindlicher Phantasie keine Grenze gesetzt, sich auf kreative Prozesse mit zum Teil verbrannten Gegenständen oder auch mit Asche einzulassen. Asche ist kein Dreck, Asche ist steril.

Feuer ist gefährlich

Bisweilen sehen sich pädagogische Fachkräfte Vorurteilen von Eltern oder anderen unwissenden Erwachsenen ausgesetzt, wenn sie Feuer als pädagogisches Medium in die Arbeit einbringen. Bekannt geworden ist beispielsweise der Vorwurf, man erzöge die Kinder zu Brandstiftern. Das Argument, Feuer sei für Kinder ohnehin zu gefährlich, soll hier lediglich am Rand erwähnt werden. Ein Kind, dessen Entwicklungschancen von Eltern, ErzieherInnen oder anderen Erwachsenen nicht behindert werden, lernt schnell, dass Feuer gefährlich sein kann, wenn man die Kontrolle darüber verliert. Kein Kind, das eine Vorstellung über die Gefährlichkeit von Feuer entfalten konnte, wird jemals heimlich mit Streichhölzern zündeln und auf diese Weise größere Schäden anrichten, vorausgesetzt eine Auseinandersetzung über diese Aspekte findet in der pädagogischen Arbeit statt.

Der alte Spruch „Messer, Schere, Gabel, Licht ist für kleine Kinder nicht!“ hat sich mittlerweile als völliger Unsinn entpuppt. Der Aufdruck auf Zündholzschachteln „Von Kindern fernhalten!“ sollte verboten werden! Dahinter steckt genau jene Strategie, Kinder doof zu halten. Aber man gibt seine Verantwortung gern an die Erziehungsberechtigten ab, ähnlich wie Bauunternehmer dies mit ihrem unverschämten Spruch „Eltern haften für ihre Kinder!“ tun. Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, sonst nicht! Und je dümmer ein Kind, je weniger Entwicklungschancen man ihm einräumt, um so höher ist das Maß der zu führenden Aufsicht.

Umweltaspekte

Das Verbrennen zahlreicher Gegenstände, vor allem von Kunststoff, führt zu giftiger Rauchentwicklung, die krankheitsförderlich sein kann. Gegen das Verbrennen von Gegenständen, die „im Hausbrand üblich“ sind (trockenes Holz und Kohle), ist weder aus ökologischer, noch aus umweltrechtlicher Sicht etwas einzuwenden. Auf Nachfrage bestätigte das NRW-Umweltministerium dies gegenüber dem ABA Fachverband vor einiger Zeit.


Ordnungspoltische Aspekte

Da es oft keine verbindlichen Regelungen gibt, fallen praktische Maßnahmen zumeist in kommunale Zuständigkeiten. Man bekommt es dann zum Beispiel mit dem Ordnungsamt oder der Feuerwehr zu tun. Lustigste Begründung eines Ordnungsamtes, warum ein Abenteuerspielplatz „Feuerverbot“ bekam: Der Abenteuerspielplatz, dessen Gesamtkonzept – also auch die „Lizenz zum Feuermachen“ – vom Rat der Stadt beschlossen worden war, wollte sich dies vom Ordnungsamt bestätigen lassen. Sinngemäße Antwort: „Feuer ist in Ausnahmefällen gestattet. Da der Abenteuerspielplatz aber niemals in Ausnahmefällen, sondern regelmäßig Feuer macht, darf er niemals Feuer machen!“ Behördenlogik offensichtlich!

Der ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern empfiehlt:

  • Tragen Sie aktiv zur Entwicklung von Kindern bei und nutzen Sie dabei die Chancen, die das Element Feuer bietet!
  • Verwenden Sie nur Brennmaterial, das im Hausbrand üblich ist (trockenes Holz und Kohle). In der Regel dürfte dies Holz sein.
  • Vermeiden Sie nasses und behandeltes Holz!
  • Papier nimmt man zum Entfachen von Feuer, aber nicht als Brennmaterial.
  • Sprechen Sie mit den zuständigen Ordnungsbehörden (Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei) über den Sinn von Feuer in der pädagogischen Arbeit! Nehmen Sie möglicherweise diesen Text als Argumentationshilfe mit.
  • Machen Sie selbst – wenn Sie bisher noch keine Erfahrungen haben – ein Feuer, um zu lernen, wie es funktioniert! Vor allem macht man sich als Erwachsener vor Kindern ziemlich lächerlich, wenn man es nur unter größten Mühen schafft, das Feuer zum Brennen zu bringen.
  • Laden Sie unsichere Eltern zum Beobachten ein! Und achten Sie darauf, dass diese sich aufs Beobachten beschränken.
  • Trösten Sie Kinder, die sich die Finger verbrannt haben, und freuen Sie sich über ein Stück geleistete Bildungsarbeit.

Empfehlung des ABA Fachverbandes – aktualisiert am 18. Februar 2006


Foto: Abenteuerspielplatz Oberkassel (Düsseldorf)

Feuerpädagogik – Brandschutzerziehung von morgen (2010)

Fundiert und einen weiten thematischen Bogen spannend hat Thomas van Hal aus Dortmund 2010 seine Diplomarbeit „Feuerpädagogik – Brandschutzerziehung von morgen“ vorgelegt. Im Gegensatz zu vielen anderen Examensarbeiten liest sie sich spannend und liefert neben hilfreichen Erkenntnissen ebenso eine unterhaltsame Lektüre. Fachleute, die daran interessiert sind, Feuer als Medium in der Pädagogik stärker zu integrieren bzw. vorhaben, ihre Konzeption mit Blick auf Feuer fortzuschreiben, sind mit dieser Arbeit gut bedient. Wir bedanken uns bei Thomas van Hal, uns diese Arbeit als Bereicherung unseres Internets zur Verfügung gestellt zu haben. Schon seit seiner frühen Jugend war dieses Element einer seiner wichtigen Alltagsbegleiter. Seit 2004 engagiert er sich in der Dortmunder Feuerperformance- und -künstlergruppe Evil Flames. Seit 2008 ist er Bühnenpyrotechniker. Um sich weiterhin in Sachen „Feuerkompetenz“ zu engagieren, war es konsequent, 2009 den Verein Feuerpädagogik e.V. mitzubegründen, dessen Vorsitzender er ist. Wir empfehlen einen Besuch auf seiner Internetpräsenz.

Arbeit „Feuerpädagogik – Brandschutzerziehung von morgen“ herunterladen

Debatte um Osterfeuer in Dortmund 2010

Osterfeuer

Osterfeuer gibt es seit langem. Der Überlieferung nach diente es dazu, den Winter zu vertreiben. Dieser Glaube mutet aus heutiger Sicht ein wenig antiquiert an. Wie es bei anderen Ritualen auch der Fall war (etwa beim Tannenbaum), wurde das Abbrennen eines Osterfeuers gern in das christliche Brauchtum übernommen. Im lippischen Lügdebeispielsweise wird das Osterfeuer auf eine spezielle Art und Weise gepflegt, werden hier nämlich alljährlich riesige brennende Osterräder vom Osterberg herabgerollt. Lüdge selbst bezeichnet sich als Stadt der Osterräder.

Aus vom Urheber her jeweils nachvollziehbarer Sicht ist das Osterfeuer als solches inzwischen in die Diskussion geraten. So existiert in Dortmund etwa eine Osterfeuerverordnung, die am 3. Januar 2005 in Kraft getreten ist. 2010 „entflammt“ eine Debatte um Osterfeuer, in der sich verschiedene Organisationen gegen solche aussprechen, etwa der Tierschutzverein, der Naturschutzbund (NaBu), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz (AGARD).

Der ABA Fachverband steht in besonderer Weise für Tierschutz, artgerechte Tierhaltung und sinnvollen Naturschutz. Dabei wird der Mensch ausdrücklich als Bestandteil der Natur gesehen und nicht als ein – möglicherweise höherwertiges – Wesen, das außerhalb steht. Kinder müssen mithilfe der Pädagogik die Chance auf eine quasi ganzheitliche Entwicklung bekommen. Dazu gehören zahlreiche wichtige Erfahrungen, die sich etwa aus dem Umgang mit Tieren oder auch mit Feuer ergeben. Nur so können solche „Medien“ ihre Bildungswirkung entfalten. Dass praktischer Umgang mit „Medien“ (pädagogischen Mitteln) immer auch gewisse Risiken in sich birgt, ist nicht von der Hand zu weisen. Durch den Umgang mit Risiken lernen wir den Umgang damit. Durch ihre Verbannung schaffen wir ernsthafte Gefahren infolge tolerierter Unerfahrenheit und Unwissenheit. Was vermieden werden soll, wird geradezu erst heraufbeschworen. Man denke etwa an das zeitweise Zündeln von Kindern in Scheunen.

Abenteuerlust ist dem Menschen immanent – sie auszuleben gehört zum Heranwachsen. Sie zu unterbinden, zeitigt möglicherweise ganz andere Resultate, etwa das Abfackeln einer Scheune aus Unwissenheit, Sucht und andere Phänomene. Verbote führen selten zum gewünschten Erfolg. Praktische Auseinandersetzung mit Dingen ist immer erfolgreich. So gesehen müssen Kinder das „Rad immer wieder neu erfinden“, wie die geschätzte Kollegin Donata Elschenbroich, die früher beim Deutschen Jugendinstitut viele hilfreiche Erkenntnisse zutage gefördert und publiziert hat, es trefflich formulierte.

Weitere Dokumente zum Herunterladen


Foto: Abenteuerspielplatz Oberkassel (Düsseldorf)

Das Umweltbundesamt hat im Februar 2007 die Broschüre „Richtig Heizen mit Holz“ herausgegeben.

Holz ist ein klimaneutraler Brennstoff: Bei seiner Verbrennung entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe – wie lackiertem Holz, Spanplatten und Kunststoffverpackungen – stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Der Feinstaubausstoß der Millionen kleinen Holzfeuerungsanlagen in Deutschland ist ebenso hoch wie der von Pkw, Lkw und Motorrädern zusammen. Die Broschüre „Heizen mit Holz – ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ des Umweltbundesamtes (UBA) gibt Tipps, wie Bürgerinnen und Bürger die Umwelt- und Gesundheitsbelastungen ihrer Holzheizungen verringern und etwas für den Klimaschutz tun können. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Wer die Tipps der Broschüre umsetzt, kann das Klima schonen und die Umwelt schützen. (UBA)

Bezug: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, uba@broschuerenversand.de

Die Broschüre kann hier direkt heruntergeladen werden. (12 Seiten, 148 KB)

Aufgrund verstärkter Nachfragen haben wir die Hinweise der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zum Thema „Feuergefährliche Vorgänge“ hier eingestellt. Angesprochen werden:

Wunderkerzen und Feuerzeuge
Rauchen und brennende Kerzen
Bandpasten
Handfackeln
Lycopodium (Bärlappsporen)
Feuerspucken
Flüssiggas
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren
Pyrotechnik

Hinweise der VBG herunterladen

Die komplette Broschüre der VBG („Besondere szenische Effekte und Vorgänge“) kann man sich hier herunterladen (2006, 33 Seiten, 1.257 KB)

Die umfangreichste Sammlung zum pädagogischen Einsatz von Feuer, die wir kennen, hat die Provinzial-Versicherung herausgegeben (2003). Sie ist betitelt mit „Das Feuerideen-Mobil – spielerisch mit Feuer umgehen“. Auf 322 Seiten gibt es zahlreiche Anregungen, Vorschläge für Elterninformationen, Folien und anderes mehr. Konzipiert ist diese Sammlung in erster Linie für Grundschulen, interessant aber für alle, die sich mit Feuer in der pädagogischen Arbeit beschäftigen. (322 Seiten, 4,6 MB)

Broschüre herunterladen

Kleinkinder: Hände weg vom Lampenöl
Lampenöl ist für kleine Kinder äußerst giftig und kann schon in kleinen Mengen tödlich sein
Artikel von dpa/GesundheitPro vom 11. Dezember 2007 herunterladen

NAGEL-Redaktion – Fernsehen und Co.

Junge Menschen und Medien

Diese Seite haben wir Anfang 2007 ins Netz gestellt. Nach und nach sollen hier Beiträge zu finden sein, die sich kritisch mit dem Umgang mit Medien befassen sowie hilfreiches Material zum konstruktiven Einsatz bieten. Sollten Sie selbst über entsprechende Dokumente verfügen, die Sie uns zur Verfügung stellen können, würden wir uns freuen.

Die NAGEL-Redaktion

Zum (Herunter-)Laden

Bedenkenswertes

Zahlreiche Studien bestätigen: Fernsehen macht Kinder dumm
Kinder, die viel fernsehen, erreichen als junge Erwachsene einen schlechtern Schulabschluss als jene, die selterner „glotzen“. Neue Studien bestätigen zudem: Je früher Kinder vor dem Fernseher hocken, desto schwächer sind ihre späteren Lernerfolge. Und: Kinder mit einem Fernsehgerät in ihrem Zimmer haben durchschnittlich schlechtere Noten als Gleichaltrige ohne eigenen TV-Anschluss
Meldung aus „Medizinauskunft“ vom 19. September 2005 herunterladen

Macht Gernsehen blöd?
WAZ-Dokumentation „Macht Fernsehen blöd?“ herunterladen

Super-Nanny
Im Extrablatt 7/2005 haben wir uns mit der RTL-Serie Die Super Nanny befasst. Auszugsweise finden Sie die Texte hier wieder.
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Hilfsmittel

Elternratgeber: Gut hinsehen und zuhören!
Tipps für Eltern zum Thema „Mediennutzung in der Familie“. Herausgeber des Elternratgebers ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Inhalt: Was Eltern wissen müssen: Kinder nehmen Medien anders wahr! Hinweise zu Fernsehen, DVD und Video, Handys in der Familie, computer und Internet, Hörmedien, Kinder im Medienverbund, Werbung, Achtung Medien!, Zusammenfassung
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Der Sinn des Hörens
Wissenswertes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Reihe Mit Medien leben: gewusst wie!)
Inhalt:
Hörsinn – Willkommen in der Welt der Klänge
Unterschätzte Wirkung – Was Hören wichtig macht
Frühe Entwicklung – Der menschliche Hörsinn
Bleibende Schäden – Lärm und die Folgen
Basis für Kommunikation – Bewusstes Hören
Digitale Daten – Musik in moderner Form
Geprüfte Qualität – Orientierung im Angebotsdschungel
Beliebte Geschichten – Was Kindern wichtig ist
Breite Streuung – Übergreifende Einbettung von Hörthemen
Engagierte Experten – Initiativen und Projekte
Die Broschüre wurde 2009 von der Landesanstalt für Medien NRW herausgegeben.
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Förderung von Medienkompetenz im Kindergarten
Eine empirische Studie zu Bedingungen und Handlungsformen der Medienerziehung von Prof. Dr. Ulrike Six und Dr. Roland Gimmler (Institut für Kommunikationspsychologie, Medienpädagogik und Sprechwissenschaft , Abt. Kommunikationspsychologie und Medienpädagogik, an der Universität Koblenz-Landau. Die Studie wurde von der Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegeben. Hier können Sie die Zusammenfassung der 2006 veröffentlichten Studie herunterladen.
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Die TRICKBOXX – Ein Leifaden für die Praxis
Die von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) herausgegebene TRICKBOXX ist ein mobiles Trickfilmstudio, das sich vor allem für Kindergruppen eignet. Es bietet ihnen Einblicke in die Mediennutzung und Medienproduktion, fördert sie in der aktiven Auseinandersetzung mit Medien in ihrer Kompetenz, diese zu nutzen. Darüber hinaus bietet es Hinweise für kreative Gestaltungsmöglichkeiten ohne technischen Aufwand.
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Weitere Publikationen der Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen finden Sie, wenn Sie nachfolgendes Logo anklicken!

NAGEL-Redaktion – Schnittstelle Familienpolitik

Die Schnittstelle Familienpolitik ist ein Angebot des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (ies) an der Universität Hannover. 

Das Angebot dient der Unterstützung der Arbeit für und mit Familien und beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Familienpolitik umfasst ein breites Spektrum, das von der Arbeitswelt über Bildungs- und Freizeitangebote bis zu Wohnen und Gesundheit reicht. Die Vernetzung der unterschiedlichen Aktiven auf örtlicher und regionaler Ebene ist ein besonderes Anliegen. 

Die Schnittstelle Familienpolitik hat ihre Wurzeln im Projekt „Netzwerk für örtliche und regionale Familienpolitik“, das 1992 auf Anregung des Bundesfamilienministeriums ins Leben gerufen wurde und bis Ende 2004 durch das Bundesfamilienministerium und beteiligte Länder finanziert wurde.

Hier sind die Leitgedanken der Schnittstelle Familienpolitik zu finden.

Als Kooperationspartner hat der ABA Fachverband mit dem Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung vereinbart, die Veröffentlichungen „Schnittstelle Familienpolitik“ zum Herunterladen hier einzustellen.

Frühere Publikationen können direkt über die Seite der Schnittstelle Familienpolitik geladen werden.

ABA Fachverband

Zum Herunterladen

Das Netzwerk für örtliche und regionale Familienpolitik wird zur Schnittstelle Familienpolitik (1. Mai 2005)

Newsletter 1/2005
Newsletter 2/2005

Newsletter 1/2006
Newsletter 2/2006

Newsletter 1/2007

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