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ABA-Regionaltreffen

Die kommenden ABA-Regionaltreffen sind geplant in Präsenz, eine kurzfristige Umwandlung in Onlinetreffen bei angespannter Corona-Lage ist möglich. Die Uhrzeiten sind jeweils von 10 bis max 13 Uhr.

Coronatechnisch möchten wir alle bitten, mindestens einen Selbsttest vor der Veranstaltung zu machen. Alle, die nicht geboostert sind, bringen bitte ihren negativen offiziellen Bürgertest mit, der nicht älter als 24 h ist. Der Status wird kontrolliert. Wir werden Tests vor Ort haben.

Um Anmeldung/Absage wird gebeten: stefan.melulis@aba-fachverband.org.

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LAG Spielmobile in NRW, 16. Februar 2022, 10.30 bis max. 14:20 Uhr

Anreise ab 10 Uhr, Beginn des Treffens 10.30 Uhr, Ende gegen 14.20 Uhr. Die Parkplatzsituation ist dort mehr als schwierig. In ca. 10 Gehminuten Entfernung sind das Parkhaus Wehrhahn und das Parkhaus Worringer Straße. Dagegen ist in nur 5 Gehminuten Entfernung die Bahnhaltestelle Düsseldorf-Wehrhahn mit S-Bahn Anbindung. Man muss dann an der Kirche vorbei durch ein rotes Tor über den Hof und zu JFE (Jugendfreizeiteinrichtung).


Coronatechnisch möchten wir alle bitten, mindestens einen Selbsttest vor der Veranstaltung zu machen. Alle die nicht geboostert sind, bringen bitte ihren negativen offiziellen Bürgertest mit, der nicht älter als 24 h ist. Der Status wird kontrolliert. Für die Raumgröße sollten es nicht mehr als 20 Personen werden, was nach bisherigen Erfahrungen unproblematisch ist. Trotzdem bitte eine Rückmeldung an Nina (nina.riedel@flingern-mobil.de) wer kommt (Essensplanung).


Wir haben vorgesehen, die Veranstaltung wieder hybrid anzubieten. Zoom-Link https://us06web.zoom.us/j/86891884474?pwd=eWtVOTFENTFpN3hWWTUrbDM3cVgrdz09, Meeting-ID: 868 9188 4474, Kenncode: 293053

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Wichtige Informationen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung

  1. Welche Regelungen haben Vorrang? Infektionsschuzgesetz des Bundes (IfSG) und Coronaschutzverordnung:

Die Veränderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (IfSG) vom 22.04.2021 sehen eine Reihe von Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor, welche in den Paragraphen 28 und 28 a bis c des IfSG verankert sind.

· Die beschriebenen und vorgegebenen Schutzmaßnahmen und -vorgaben im IfSG bieten einen verbindlichen Rahmen für alle Bundesländer. Den einzelnen Bundesländern obliegt jedoch weitergehende Maßnahmen und Anordnungen zu erlassen. Auch sind durch die genannten Paragraphen des IfSG nicht alle Bereiche des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens abgebildet.

· Aus diesem Grund ist auch weiterhin die CoronaSchVO – für einige Bereiche der Jugendförderung eventuell auch die CoronaBetrVO – planungsrelevant. Die CoronaSchVO kann verschärfende Reglungen über die Inhalte des IfSG beinhalten.

· Sollte eine regionale Allgemeinverfügung existieren und Gültigkeit haben, so ist diese ebenfalls für die Planung von Jugendförderangeboten zu berücksichtigen, wenn diese speziell Angebote nach Paragraph 7 der CoronaSchVO anspricht.

· Ein wichtiger und maßgeblicher Orientierungspunkt ist ein Inzidenzwert von 100 (100 infizierte Personen auf 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche). Eine kurze Übersicht über die geltenden Regelungen bei Unter- oder Überschreiten dieses Wertes finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt-corona.

  1. Auswirkungen der bundesweiten Notbremse auf die Jugendförderung in NRW:

Für die Jugendförderung ergeben sich aus den Änderungen des IfSG vom 22.04. keine direkten Auswirkungen. D. h. es müssen beim Erreichen eines bestimmten Inzidenzwertes (bspw. 100) nicht zwingend Präsenzangebote abgesagt oder Einrichtungen geschlossen werden. Es gelten weiterhin die nach § 7 CoronaSchVO beschriebenen Regelungen.

Dennoch sollte die Notwendigkeit zur Durchführung der Angebote und zur Öffnung von Einrichtungen für Präsenzangebote geprüft werden, um zu einer Minimierung von Kontakten und Mobilität beizutragen. Nicht jede Möglichkeit der Durchführung von Angeboten muss im vollem Umfang umgesetzt werden. Gleichwohl sollten die Angebote der Jugendförderung – gerade auch dort, wo wieder auf Wechsel- und Distanzunterricht zurückgefahren wurde – mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten erreichbar und offen sein, um die Belastungen, Herausforderungen und schwierigen Situationen von Kindern und Jugendlichen in diesen Zeiten auffangen zu können. Die Umsetzung von Angeboten der Jugendförderung sollte vor Ort – entsprechend der Anforderungen – gemeinsam geklärt und abgestimmt werden.

· Bitte machen Sie, wenn umsetzbar, von digitalen und / oder kontaktlosen Angeboten Gebrauch.

· Bitte halten Sie ein Mindestangebot für die Zielgruppe der Jugendförderung auf Grundlage des IfSG und der CoronaSchVO vor. Stimmen Sie sich bei Bedarf mit den notwendigen Stellen in der örtlichen Ordnungsbehörde, dem zuständigen Jugendamt und den Einrichtungs- und Angebotsträgern ab.

· Bitte prüfen und berücksichtigen Sie, ob für Ihren Zuständigkeitsbereich, Ihr Angebot oder Ihre Einrichtung eine Allgemeinverfügung (der jeweiligen Kommune oder des Kreises) vorliegt, welche spezifische Regelungen für die Jugendförderung (Angebote nach § 7 CoronaSchVO) beinhaltet.

· Bitte lesen Sie die geltenden gesetzlichen Regelungen (§§ 28 bis 28 c des IfSG) und die Landesverfügungen (§§ 2 bis 4a sowie § 7 der CoronaSchVO).

Bitte leiten Sie die Mail über ihre Verteiler an Ihre Kolleg*innen und Einrichtungen weiter.

Bei offenen Fragen, Anmerkungen oder Rückmeldungen wenden Sie sich gerne per Mail an mich.

Mit freundlichen Grüßen.

Im Auftrag.

Jonas Theßeling

Jonas Theßeling
Fachreferent Jugendförderung

LVR-Fachbereich Jugend (43.13)

LVR-Landesjugendamt Rheinland

Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
Raum C123
Tel 0221 809-6222

jonas.thesseling@lvr.de
www.lvr.de

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Kinder und Jugendliche nicht draußen lassen – Plädoyer für eine nachhaltige kommunale Politik

Von Winfried Pletzer

  1. Riskantes Aufwachsen in erodierenden Sozialgefügen

Eine Bestandsaufnahme insbesondere der städtischen Lebenswelten von Kindern zeigt zunehmend riskanter werdende Chancen des Aufwachsens in unserer Gesellschaft:

„Kinder sind eine Minderheit!“
40 Prozent aller Kinder sind Einzelkinder – nur ca. 15 Prozent aller Haushalte in den Städten sind Familien.

„Kinder sind ein ‚Armutsrisiko’“
Der Anteil von Familien und Alleinerziehenden unter den Sozialhilfeempfängern ist besonders hoch. „Die ‚Normalfamilie’ ist ein Minderheitenmodell?“ Scheidungsraten, Patchwork-Familien und –Identitäten

„Die Toleranz der Gesellschaft gegenüber Kindern ist zu gering!“
Kinderlärm ist Belästigung – Familien werden nicht ausreichend unterstützt.

„Kinder in Städten haben immer weniger Frei- und Spielräume!“
Verbaute Städte – Nachverdichtung – langweilige, genormte Spielplätze

„Spontanes Spielen auf der Straße findet nur noch wenig statt!“
Eltern haben Angst – Eltern verabreden ihre Kinder – Kinder haben Termine

„Autos nehmen Platz und Bewegung!“
Gefahren lauern überall – Autos stehen gesetzlich mehr Stellfläche zu als Kindern Spielflächen.

„Kinder leben zunehmend in Medienwelten!“
Individualisierung durch Fernsehen und PC – Sinneswahrnehmungen schwinden, Gemeinschaft erleben ist ungewohnt.

„Eltern nehmen sich zu wenig Zeit für Kinder!“
Doppelverdiener – Kinder sind anstrengend.

„Kinder werden nicht wirklich ernst genommen!“
Kinderinteressen kommen immer zu kurz.

  1. Widerspruchserfahrungen belasten soziale Bewältigungskapazitäten

Die „riskanter werdenden Chancen von Kindern und Jugendlichen beim Heranwachsen“ entsprechen den Problemen und Gefährdungen der Erwachsenenwelten: Wachsende gesellschaftliche Problemlagen, gesellschaftliche Polarisierungen in den Städten, Strukturumbrüche der Industriegesellschaft verändern den Lebensalltag der Stadtbewohner/-innen. Dabei nehmen soziale und räumliche Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen in den Städten der Bundesrepublik deutlich zu. Die sozial- und wirtschaftsräumlichen Trennungen (Wohnungs- und Arbeitsmärkte) verstärken sich. Ausgegrenzte Bewohner/-innen leiden unter der „Segmentierung“ von Lebens- und Arbeitswelten. Persönliche Notlagen vieler Familien erzeugen wachsende soziale Gefährdungen insgesamt.

In den Sonntagsreden von Politiker/-innen und leider auch in der Alltagsrealität der Kommunalpolitik baut man auf den Fortbestand der Leistungen der Familien, die aber unter den beschriebenen Bedingungen zu den am höchsten belasteten Gesellschaftsteilen zählen. Die immer häufigeren Spannungsverhältnisse der sozialen Existenzgrundlagen, die sich vor allem auf die örtlichen, auf der kommunalen Ebene auswirken, verschärfen die Lebensbedingungen in den Städten deutlich. Insbesondere führen sie zu einer extremen Belastung der heute bei uns lebenden Familien, die sich immer weniger auf den sozialen, nachbarschaftlichen Zusammenhalt und auf gesellschaftliche Solidarität verlassen können.

Einerseits erleben Kinder und ihre Eltern die unendliche Freiheit für die Gestaltung eigener Lebensentwürfe, andererseits muss diese Individualisierung durch die radikale Lockerung von sozialen und kulturellen Bindungen erkauft werden. Dies bedingt eine wertemäßige und moralische Widersprüchlichkeit sowie große Zukunftsunsicherheiten, die sie oftmals an die Grenze ihrer sozialen Bewältigungskapazitäten bringt.

Die „Erosion der sozialen Existenzgrundlagen und des Humanvermögens unserer Gesellschaft“ trifft vor allem die Schwachen unserer Gesellschaft: Familien und die Kinder und Jugendlichen.

  1. Riskante Ausgangslagen für das Gemeinwesen als Herausforderung für kommunale Politik

Der soziale und kulturelle Strukturwandel bringt die Kommunen häufig an die Grenzen ihrer sozial- und infrastrukturpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten. Soziale Problemlagen belasten, zusätzlich zu den enormen kommunalen Finanzierungsnöten, immer deutlicher die kommunalen Existenzgrundlagen.

Es wird deutlich, dass sich die Probleme nicht lösen lassen durch strukturelle Manipulationen der Sozialversicherungssysteme. Die Überlastung der Solidarbeziehungen wird letztendlich vor Ort, in den Kommunen, durch die Rekultivierung der sozialen Lebenswelten kompensiert werden müssen. Dort gilt es, geeignete, nachhaltig angelegte Konzepte des kommunalen Sozialwesens zu entwickeln.

Konzepte, die geeignet sind, u. a. Strukturen des Gemeinwesens wieder neu zu beleben und neu zu schaffen, Konzepte, die Kindern und Jugendlichen vor Ort erlauben, ihre sozialen Kompetenzen zu schärfen und zu entwickeln, die Möglichkeiten und Anstöße zum „Empowerment“ für junge Menschen und für Erwachsene bereitstellen.

Die Dynamik dieser Entwicklungen wird nicht bestimmt werden durch die Bildungskultur oder Sozialpolitik der Länder, sie wird sich entscheiden an den Möglichkeiten des Lernens vor Ort, in den Stadtteilen und in den Gemeinden. Diese Möglichkeiten werden bereitgestellt durch die lokale Kommunalpolitik und letztendlich auch durch die Pädagogen und Pädagoginnen vor Ort.

  1. Anfragen an eine nachhaltige Kommunalpolitik für Kinder

Wohlgemeinte Initiativen und Ansätze einer kommunalen Politik für Kinder gibt es zuhauf:
● „Kinder müssen Vorfahrt haben“ (der Bundeskanzler)
● „Kinderpolitik ist nicht nur eine Politik für Kinder, sondern auch eine Politik mit Kindern und durch Kinder“ (die Bundesjugendministerin)

  • „(Die Bundesregierung)… hält es grundsätzlich für sinnvoll, wünschenswert und möglich, Kindern die Chance zu geben, für ihre eigenen Belange einzutreten“ (die Bundesregierung)
    ● „Die Kinderkommission setzt sich dafür ein, dass Ihr, wo immer es vernünftig und sinnvoll ist, entsprechend Euren Alters und Eurer Entwicklung selbst entscheidet oder an Entscheidungen mit beteiligt werdet…“ (Kinderkommission im Deutschen Bundestag)

Die Aufrufe höchster bundespolitischer Instanzen und Mandatsträger/-innen gegen den politischen Generationenegoismus bleiben auf kommunaler Ebene nicht ohne Widerhall. In vielen Stadtteilen, Gemeinden und auch Landkreisen sammeln Stadt- und Gemeinderät/-innen, Bürgermeister/-innen und Verwaltungsmitar-beiter/-innen ihre Erfahrungen mit den vielfach von ihnen selbst inszenierten Kinderparlamenten, Kinderkommissionen, Kinder- und Jugendforen oder den wieder entdeckten Jungbürgerversammlungen. Oftmals erleiden diese Alibi- und Showveranstaltungen schonungslos Schiffbruch. Zu deutlich ist allen Beteiligten die Kurzfristigkeit und Kurzsichtigkeit der Bemühungen.

Forderungen nach ernst zu nehmenden kommunalen Konzepten zur Integration von Kindern und Jugendlichen in das Gemeinwesen nähren sich oftmals an vollmundigen Absichtserklärungen der Politikerinnen, vielerlei Appellen und Aufrufen verschiedener Kinder- und Jugendkommissionen und einer Flut weiterer Veröffentlichungen oftmals selbsternannter (natürlich erwachsener) Experten.

Wie sehen aber die strukturellen Bedingungen vor Ort für eine nachhaltig positiv gestaltete Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft aus?

Welche Sozialisationsbedingungen müssen wir arrangieren und anbieten, die es erlauben, dass Kinder und Jugendliche wieder mehr soziale Kompetenzen und Ressourcen erwerben, damit sie erfahren und erlernen, was Zusammenhalt, Solidarität und Gemeinwesen bedeutet?

Wie vermitteln wir den Jüngsten unserer Gesellschaft Sicherheit, Rückhalt, nicht nur im familiären Nahraum, sondern auch im Stadtteil, innerhalb der Nachbarschaft?

  1. Orientierungspunkte zur Dimensionierung einer nachhaltigen Kommunalpolitik für Kinder

Im Folgenden sollen Skizzen und Impulse zur Dimensionierung einer nachhaltigen kommunalen Politik für Kinder und Jugendliche in den Gemeinden dargestellt werden. Einer kommunalen Kinderpolitik, die sich nicht nur als Fußnote der Kommunalpolitik für Erwachsene darstellt, sondern die Sorge für das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Kernbereich einer verantwortungsbewussten kommunalpolitischen Tätigkeit stellt.

5.1. Kinder und Jugendliche als integralen Teil des Gemeinwesens identifizieren

Kinder sind Teil des lebendigen Gemeinwesens. Sie orientieren sich in kleinen, überschaubaren und politischen gesellschaftlichen Bereichen, mit ihren Möglichkeiten und Grenzen. Deshalb stellt ihr Stadtteil, ihre Gemeinde einen idealen und natürlichen Bezugsrahmen bereit. Kinder und Jugendliche benötigen in ihrer unmittelbaren Umgebung Lern- und Erfahrungsfelder, um ihre Aufgabe als zukünftige Bürgerinnen und Bürger kennen zu lernen und einzuüben. Damit sie sich mit ihrem Wohnort, mit ihrer Gemeinde identifizieren und an ihrer Entwicklung aktiv Anteil haben, benötigen sie Impulse, Aufforderung und Gelegenheiten, auch Hilfestellungen und Begleitung zur Mitwirkung und Beteiligung.

Zukunft gestalten für Kinder und Jugendliche im Stadtteil und in der Gemeinde ist damit eine Querschnittsaufgabe der Kommunalpolitik. Kommunale Kinder- und Jugendpolitik wird zum roten Faden in der Stadt- und Gemeindeentwicklung:
● bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes
● bei der Bearbeitung des Bebauungsplanes
● bei der Abwägung der verschiedenen Belange
● bei der Behandlung der Tagesordnung nicht nur in den Kultur-, Jugend- und Sozialausschüssen
● beim Einräumen eines Mitwirkungs- und Mitspracherechtes von Experten/-innen für Zukunftsfragen, den Kindern und Jugendlichen
● bei der Gestaltung einer lebendigen, kulturellen und sozialen Infrastruktur, in der die gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit ihren festen Platz hat.

Einen positiven Status für Kinder und Jugendliche im Stadtteil zu entwickeln bedeutet, die besonderen Lebensbedingungen von Jungen und Mädchen in den Gemeinden differenziert wahrzunehmen und bei sie betreffenden Entscheidungen zu berücksichtigen. Angebote für Jugendliche, ihre alters- und geschlechtsspezifischen Interessen und Bedürfnisse dürfen nicht nur Randthemen der Stadtteilentwicklung bleiben. Letztlich bewirkt nur Mitbeteiligung und Ernst-genommen-werden eine Integration in die Gemeinde und in das Leben des Stadtteils.

Dafür ist ein neuer Dialog erforderlich. Für ein Gelingen ist es notwendig, Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen und falsche Bilder voneinander zu revidieren. Dies ist nur in einem längerfristigen und gemeinsamen Prozess möglich, der auf der Bereitschaft aufbaut, mit- und voneinander lernen zu wollen. Diese Herangehensweise verschafft auf lange Sicht Jugendlichen einen Platz in der Gesellschaft und erzeugt ein positives Klima, welches grundlegend präventiv wirkt.

5.2. Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit weiter entwickeln: Offene Arbeit mit Kindern als ein Schlüsselbereich für Partizipation von Kindern

Eine gute Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil stellt viele Möglichkeiten bereit, damit Kinder und Jugendliche ihre Rolle als aktive und engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger erfahren und erproben können.

● Die Städte stellen Räumlichkeiten für das Eigenengagement und die Eigeninitiative von jungen Menschen zur Verfügung. Der selbstorganisierte und selbst verwaltete Jugendtreff gehört in vielen Gemeinden und Stadtteilen zum Standard der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
● Die Kommunen fördern die örtlichen Jugendgruppen, Jugendgemeinschaften und Jugendverbände und stärken auf diese Weise das Eigenengagement von Kindern und Jugendlichen.
● Sie schaffen und unterstützen eigene politische Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
● Sie bieten ergänzend zu den freien Trägern eigene Jugendfreizeitaktivitäten an, mit denen Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgefordert werden.
● Die Kommunen errichten in eigener Trägerschaft Einrichtungen der Jugendarbeit oder beteiligen sich an den Betriebskosten von Einrichtungen anderer Träger,
● Sie beschäftigen pädagogische Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.
● Städte und Gemeinden fördern die Beschäftigung von hauptberuflichen Fachkräften der Jugendarbeit bei den freien Trägern.
● Sie unterstützen die Zusammenarbeit im Bereich der Kinder und Jugendarbeit.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit stellt dabei einen Schlüsselbereich dar, mit dem und über den Kinder und auch Jugendliche Einfluss auf das Gemeinwesen ihres Stadtteils nehmen können. Denn gerade die Elemente einer offensiven offenen Arbeit mit Kindern stellen viele Ansatzpunkte für einen geeigneten Einstieg in eine beteiligungsorientierte Jugendpolitik in den Stadtteilen und in den Kommunen dar.

5.3. Offensive familienpolitische Konzepte auch in der Kommunalpolitik erarbeiten

Kommunale Politik für Kinder und Jugendliche wird sich in erster Linie als kommunale Familienpolitik darstellen müssen. Kommunale Familienpolitik,
● die sich gegen die strukturelle Benachteiligung von Familien wendet,
● die sich gegen eine soziale Ausgrenzung von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen wendet,
● die sich gegen materielle Not von Familien mit Kindern und den unteren Schichten unserer Bevölkerung wendet.

Es gilt also Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, die bestehende Benachteiligungen abbaut, und die eine gezielte Armutsbekämpfung in den Vordergrund rückt.

Es wird um die Stützung und den Aufbau einer sozialen Solidarität gehen, die eine Wiederbelebung eines funktionierenden Gemeinwesens erlaubt.

Es wird auf eine soziale Kommunalpolitik ankommen, die mit dem Ziel erfolgreich ist, Selbsthilfe und Selbstverantwortung neu zu beleben und zu stärken.

Dies muss einhergehen mit Impulsen zur Stärkung der informellen Hilfsbeziehungen in und zwischen den Familien und in der Nachbarschaft.

Selbsthilfe im Rahmen der Stadtteile muss Vorrang haben, lokale Selbsthilfestrukturen müssen gefördert, lokale Initiativen unterstützt werden.

Familienergänzende Angebote, also auch eine bedarfsgerechte Versorgung mit Tageseinrichtungen müssen zunehmend geschaffen werden, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern, vor allen Dingen aus sozial unteren Schichten ermöglicht wird.

5.4. Eine neue Chance für die Schule: Schule als Teil des Gemeinwesens begreifen und umgestalten

Die Diskussion zu Schule und Bildungslandschaft ist in Gang gekommen. Die Schule auf dem Prüfstand muss sich kritische Fragen gefallen lassen:

● Trägt sie tatsächlich zur Verbreiterung der Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen bei oder beschränkt sie sich nach wie vor lediglich auf einseitige Wissensvermittlung?
● Wird der pädagogische Auftrag in den Grundschulen ernst genommen oder wird dort nur eine zielgerechte Form des Lernens praktiziert?
● Werden Kinder und Jugendliche in Entscheidungsprozesse innerhalb der Schule mit einbezogen, ist ihnen eine reale Mitbestimmung möglich?
● Wie verfährt die Schule mit Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen?

Die derzeitige Diskussion zur Bildungs- und Schulpolitik ist in erster Linie für die Schule eine Chance, sich selbst – in ihrer eigenen Verantwortung und Zuständigkeit – so zu verbessern, dass die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen Eingang finden in den schulischen Alltag. Damit gäbe es endlich auch eine Chance, die Schule nicht nur als „abstrakt-verkopften Wissenstrichter“ zu begreifen und sie weiterhin als eine, von der sonstigen Lebenswelt der Kinder abgegrenzte Institution zu erfahren.

Die neuen Möglichkeiten wie Ganztagesschule, Nachmittagsangebote usw. bergen Spielräume, um neue Lern- und Lehrformen zu entwickeln und die Schule stärker als bisher als Lebensraum für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Dazu ist es allerdings notwendig, dass die Schule in Zukunft mehr mit ihren Partnern aus dem gesellschaftlichen Umfeld kooperiert und vor allem auch die Schüler und Schülerinnen selbst ernsthaft an ihrer Weiterentwicklung beteiligt.

Lebenswelt- und Gemeinwesenorientierung bedeutet eine Öffnung der Schule – hin zum Gemeinwesen. Dies stellt auch eine Befreiung der Schule aus ihrem vormittäglichen Bildungsisolationismus dar.

5.5. Für eine Kommunalpolitik der aktiven Mitwirkung: Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder schaffen

Das örtliche Gemeinwesen lebt durch die Beteiligung und durch das Engagement möglichst vieler Personen und Organisationen. Innerhalb der Gemeinde sollen deshalb ausgeprägte Möglichkeiten der Beteiligung für andere bestehen.

Durch Beteiligung
● sichert die Erwachsenenwelt den Kindern und Jugendlichen die Grundrechte zu, die ihnen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zustehen,
● erhalten junge Menschen bereits heute die Möglichkeit, verantwortungsbewusst an politischen Entscheidungen in ihrem Lebensumfeld mitzuwirken,
● werden politische Zusammenhänge für Mädchen und Jungen lebendiger und durchschaubarer, dadurch können sie sich stärker mit dem demokratischen Gemeinwesen ihres Stadtteils identifizieren,
● wird sichergestellt, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht übersehen werden.

Beteiligung kann damit ein Beitrag zur besseren Qualität von politischen Entscheidungen sein.

Eine Pädagogik des Sozialraums bedeutet die Realisierung einer Pädagogik der aktiven Beteiligung und der aktiven Mitwirkung. Eine (Wieder-)Belebung der sozialen Landschaft beginnt mit einer Wiederbelebung des Beteiligungs- und Mitwirkungsgedankens.

Wo bleibt diesbezüglich aber die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, z. B. an den Belangen der Bauleitplanung? Wo bleibt die geforderte Beteiligung an der Jugendhilfeplanung der Jugendämter? Reale Mitwirkungsaktionen bleiben allzu oft Show- und Alibiveranstaltungen, Einmal-Aktionen, die nur eine Pseudo-Beteiligung ermöglichen. Vielfach ist zwar guter Wille vorhanden, es fehlt in der Kommunalpolitik aber oftmals an den entscheidenden Impulsen zur Umsetzung und zur kontinuierlichen Vitalität der Veranstaltungen der kommunalen Kinderpolitik.

Die Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten ist groß. Jede Kommune und jeder Stadtteil hat bei entsprechendem Engagement die Möglichkeit, die bestmögliche Form zu entwickeln. Kleine, auf einen Ortsteil bezogene Modelle sind dabei oftmals besser, als unüberschaubare, langwierige Projekte, denen dann nach wenigen Monaten der Schwung fehlt. Beteiligung muss wachsen können – die Chancen zur Weiterentwicklung sollte man nutzen.

5.6. Integration von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen: die Verinselung, Spezialisierung und Expertisierung der Kindheit aufheben

Selbst in kleineren Kommunen gelingt es immer seltener, sich offensiv mit der Gestaltung von Lebensräumen für Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Die Alltagsdiskussion in der (Kommunal-)Politik wird bestimmt durch Detail- und Sachfragen. Aufgrund deren Überdimensionierung ist es nicht mehr möglich, die elementaren Lebensfragen von Kindern, Jugendlichen und Familien zukunftsweisend zu verhandeln. Es entsteht ein „Bermudadreieck“ der sozialen Lebensräume und dadurch eine strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber den Schwächsten in unserer Gesellschaft. Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen geraten ob dieser Dominanz in hoffnungslosen Rückstand bzw. sie sind hoffnungslos unterlegen in der Konkurrenz zu Partikularinteressen unterschiedlichster Interessensgruppen.

Wenn also Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft ernst genommen werden will, dann muss sie auch ausdrücklich zugelassen werden: So z. B. bei Planungsvorhaben in den Gemeinden, indem die Mitsprache- und Entscheidungsrechte der Kinder und Jugendlichen konsequent miteinbezogen werden. Nur durch die Verstärkung von Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche selbst wird es gelingen, die Anliegen der Heranwachsenden deutlich zu machen, nur so wird es gelingen, auch der Kommunalpolitik die berechtigten Anliegen der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen, nur so wird es gelingen, ein geeignetes kommunalpolitisches Bewusstsein zu schaffen, aus dem aktives kommunales Handeln resultieren kann. Damit sind Kinder und Jugendliche nicht nur Objekte von Planungen und Entscheidungen, sondern sie haben die Möglichkeit, als Träger von Grundrechten ernst genommen zu werden.

Solange Kinder und Jugendliche als eigenständige Bevölkerungsgruppe nicht mehr Gewicht erlangen, solange die Lebenswelt „Kindheit“ nicht als Ganzes wahrgenommen wird, müssen wir uns weiterhin mit einer Institutionalisierung der Kindheit, eine Spezialisierung und Expertisierung dieses Thema auseinander setzen und müssen damit leben, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden auf viele politische Ressort- und Verwaltungsebenen aufgespaltet bleiben. Damit werden die Belange der Kinder nachrangig behandelt, hin- und hergeschoben, gegenseitig abgeblockt und oftmals instrumentalisiert.

Die Anforderungen einer Regeneration eines Neuwachsens einer demokratischen Gesellschaft machen jedoch eines notwendig: Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Erfahrung des Nichtgebrauchtwerdens sammeln, dies schreckt ab, dies macht uninteressiert und konterkariert die Zielsetzung, Kinder und Jugendliche zu demokratisch-politischer Willensbildung zu befähigen.

Diese Anforderungen gelten auch für die fachpolitische Ebene. Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, aktiv in die Gestaltung des Gemeinwesens einzugreifen, ist gleichzeitig Aufforderung, Auftrag und Chance für die pädagogischen Mitarbeiter/-innen der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen.

  1. „Kinder und Jugendliche fähig für ein lebendiges Gemeinwesen machen!“

Gemeinwesenorientierte Offene Arbeit mit Kindern als Chance für lebendige Stadtteilarbeit

Erziehung für Kinder und Jugendliche ist Aufgabe des Stadtteils, Teil der Nachbarschaft, Teil des Gemeinwesens. Erziehung definiert sich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur erfolgreich als Teil eines sich formierenden Gemeinwesens gestaltet werden kann. Erziehung ist deshalb auch kommunale Aufgabe und diese Aufgabe reduziert sich nicht nur auf das Zur-Verfügung-Stellen von Ressourcen im Bereich der Jugendhilfe, sie reduziert sich nicht auf den Bau eines vorbildlichen Abenteuerspielplatzes oder auf die Schaffung von kindgerechten Fußgängerüberwegen.

Solange Offene Arbeit mit Kindern lediglich in den Sandkisten der Abenteuerspielplätze stattfindet, solange sich Entwicklungen der Offenen Jugendarbeit lediglich auf Diskussionen zum Jugendhaus reduzieren, bleibt die Pädagogik der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne des Postulats „Gemeinwesenorientierung“ so leer, wie die Sprache der Politiker/-innen zum Thema „Partizipation“. Eine Pädagogik oder eine Jugendplanerische Fachdiskussion, die sich lediglich auf die Schaffung von gestalteten Spielräumen, auf die Ausstattung von Jugendzentren bezieht, greift zu kurz – solange sie nicht in einem sozialen, und auch kommunalpolitischen Gesamtzusammenhang eingebunden ist.

Eine nachhaltige pädagogische Arbeit mit Kindern ist im Gesamtkontext „Sozialraum und Gemeinwesen“ direkt verwurzelt. Die Offene Arbeit mit Kindern bietet mit der Gemeinwesenorientierung ihrer Arbeitskonzepte große Chancen für eine lebendige Stadtteilarbeit

● Chance Mitgestaltung des Gemeinwesens – mit und im Interesse der Kinder: In der Regel vertreten Kinder keine Partikularinteressen, sie vertreten nicht ausschließlich „Inselwünsche“. Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen sind Grundbedürfnisse zur Gestaltung des Gemeinwesens schlechthin. Offene Arbeit mit Kindern ist damit nicht nur Arbeit mit den Kindern als Teilmenge des Gemeinwesens, Offene Arbeit mit Kindern entwickelt sich aufgrund dieser Vorgaben zur Gemeinwesenarbeit – zur gemeinwesenorientierten Kinder- und Jugendarbeit. Der § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, in dem die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit als ein Teilbereich der Jugendarbeit schlechthin definiert wird, erfährt so eine neue Dimension. Offene Arbeit setzt sich nicht nur für die Interessen der Kinder ein – sondern darüber hinaus – im Interesse der Kinder, für die Gestaltung des ganzen Gemeinwesens.
● Chance Weiterentwicklung der Schule: Offene Arbeit mit Kindern kann Schule in ihrer Weiterentwicklung wirkungsvoll unterstützen. Die Offene Jugendarbeit besitzt ein riesiges Repertoire an Erfahrungen, Methoden, Arbeitsgrundsätzen, Inhalten und schließlich an Kompetenzen um Schule zu unterstützen. Zusammenarbeit ist deshalb gefordert.
● Chance Lebenssouveränität: Die Angebote der Offenen Arbeit unterstützen Kinder und Jugendliche beim Aufbau ihrer sozialen Kompetenzen und beim Erlernen von Lebenssouveränität.
● Chance Nachbarschaftserfahrungen: Gemeinwesenorientierte Aktionen der Abenteuer- und Bauspielplätze wirken auch in die Nachbarschaft und in den Stadtteil. Mit den Aktionen der Offenen Arbeit können damit die wichtigen Soiidarerfahrungen in der Nachbarschaft gesammelt werden. Offene Arbeit ermöglicht den Kindern die Erfahrung von Zusammenhalt, Verbundenheit, Nachbarschaft und Gemeinwesen
● Chance Solidarerfahrungen: Gemeinwesenorientierte Offene Arbeit mit Kindern ermöglicht Erfahrung von sozialem Eingebundensein, von Solidarität, von Hilfe und Unterstützung innerhalb des Stadtteils.
● Chance Verstärkung der Kinderrechte: Offensive gemeinwesenorientierte Arbeit mit Kindern verstärkt die Bedeutung der Kinderwelt in der Öffentlichkeit. Mit ihrer Arbeit wird auf die Rechte und Erwartungen der Kinder aufmerksam gemacht.
● Chance Interessensvertretung: Gemeinwesenorientierte Kinder- und Jugendarbeit verschafft den Anliegen von Kindern innerhalb des Gemeinwesens Raum und unterstützt sie bei der Verwirklichung ihrer Interessen.
● Chance: Interessensvermittlung: Offene Arbeit mit Kindern vermittelt zwischen den Bedürfnissen der Kinder und der Kommunalpolitik.

Die Offene Arbeit mit Kindern kann Kindern und Jugendlichen eine reale Chance geben, ihre Fantasien und kreativen Lebensentwürfe umzusetzen. Die Abenteuer- und Bauspielplätze geben Kindern und Jugendlichen nicht nur eine Chance, ihre Fantasie zu entfalten, sondern sie geben ihnen auch eine Chance, diese Fantasie Wirklichkeit werden zu lassen. Dies kann nur gelingen durch eine nachhaltige Offene Arbeit, die in enger Verbindung zum Gemeinwesen, zur Kommunalpolitik steht. Deshalb definiert sich die Qualität der Offenen Arbeit weniger im Rahmen der pädagogisch-animatorischen Leistungsfähigkeit, sondern an der Anfrage nach nachhaltiger Wirksamkeit der Arbeit bei den Kindern sowie im Lebensumfeld der Kinder.

  1. Chancen einer offensiven kommunalen Politik für Kinder nutzen!

Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil und in den Gemeinden stärken!

Einrichtungen und Dienste der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind heute anerkanntermaßen ein notwendiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden (Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung). Damit ist die Jugendarbeit Teil des roten Fadens einer zukunftsweisenden „Städtischen bzw. Kommunalen Jugendpolitik“. Die Gestaltung einer Infrastruktur der Jugendarbeit in den Stadtteilen und Gemeinden ist ein Beitrag zur Erhaltung und Sicherung eines funktionierenden Gemeinwesens schlechthin. Im Verhältnis zu diesen „Chancen“ bleiben die finanziellen Belastungen der Kommunen relativ gering. Die Aufwendungen zur Unterstützung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit kosten nicht die Welt. Die relativ geringen Haushaltsmittel dafür können auch in Zeiten der kommunalen Finanzkrisen – entsprechende Aufgeschlossenheit und guten Willen vorausgesetzt – von den Städten und Gemeinden durchaus erbracht werden.

Und abseits aller „Zuständigkeitsargumentationen und Finanzierungsprobleme“: Ist die Sorge der örtlichen Gemeinschaft für die Entwicklung ihrer jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht eine Investition, die sich auf Dauer rechnet?

Kommunalpolitik ist damit aufgefordert, aktive Konzepte für die Entwicklungschancen von Kindern und jungen Menschen in den Gemeinden zu verwirklichen. Beispiele und Elemente dieser örtlichen Politik für Kinder und Jugendliche liegen vor. Es geht letztendlich um den „langen Atem“ der Umsetzung und Verwirklichung vor Ort.

Zum Autor

Winfried Pletzer, Politologe und Dipl.-Sozialpädagoge, mehrjährige leitende Tätigkeit im Rahmen der Infrastrukturentwicklung für Jugendarbeit in einer kommunalen Gebietskörperschaft; seit 1993 beim Bayerischen Jugendring zuständig für Organisationsentwicklung und Fachberatung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Gemeinde-Jugendarbeit in Bayern, Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen. Dem ABA Fachverband ist er seit vielen Jahren fachlich verbunden.

Diesen Beitrag verfasste Winfried Pletzer anlässlich des 30jährigen Bestehens des Bauspielplatzes Langwasser (Nürnberg). Erschienen ist der Beitrag zunächst in dem Buch „Wo die Kinder spielen(d) lernen“, erschienen 2003 im emwe-Verlag, Nürnberg 2003. Die Verwendung hier geschieht mit freundlicher Genehmigung des Teams vom Bauspielplatz und des emwe-Verlages.

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Die Profis kommen …

Von Ralf-Erik Posselt

Mit der Etablierung der Offenen Arbeit entstand auch das Problem der verantwortlichen Leitung der Einrichtungen. Ausgebildete Profis gab es immer noch nicht; die Jugendpflege als eigene fachlich Disziplin entwickelte sich gerade erst. Ehemalige Jugendleiter und Pfadfinderführer, engagierte „Jugendfreunde“, umgeschulte Bergarbeiter, freigesetzte Soldaten waren häufig die ersten Leiter von Häusern der Offenen Tür.

Mit dem Aufbau der „Höheren Fachschulen für Sozialarbeit“ (1962) und Sozialpädagogik (1967) wurden auch die ersten professionellen Mitarbeiter(innen) qualifiziert. Mitte der 1960er-Jahre gab es in der Bundesrepublik schon ca. 1.200 Jugendeinrichtungen mit ca. 550 hauptamtlichen Mitarbeiter(innen). Erst im Verlauf der 1970er-Jahre, als der Problemdruck in den Jugendszenen und den Jugendhäusern auch fachlich fundiert in die Öffentlichkeit und die Politik getragen wurde, kam es zu einer Professionalisierungswelle in den Jugendhäusern. Hintergrund dazu war oft auch das (unprofessionelle) Scheitern selbstverwalteter Jugendzentren, in denen häufig „alle für alles – und keiner für etwas Genaues“ zuständig waren. Um dem Chaos bei Abrechnungen, Berichterstattung, Konzeption, Aufsichtspflicht usw. abzuhelfen, wurde politisch häufig die finanzielle Weiterförderung an die Einstellung eines verantwortlichen Profis gekoppelt. Viele Träger kleinerer Einrichtungen sahen sich angesichts der öffentlichen Diskussion um die Problematik in der Jugendarbeit (Probleme, die Jugendliche machen …) genötigt, Profis einzustellen, um das Haus nicht schließen zu müssen. Ende der 1970er-Jahre gab es so allein in NRW mehr als 1.000 professionelle Mitarbeiter(innen) in der Offenen Arbeit.

Seit Mitte der 1960er-Jahre macht die Entwicklung deutlich, dass besonders in der Offenen Arbeit die Zielperspektiven von Jugendarbeit und Politik auseinanderdrifteten. Der Anspruch des Staates auf ideologische Reproduktion, soziale Kontrolle und Fürsorge durch die Jugendarbeit wird von vielen Jugendlichen und Pädagog(inn)en zumindest theoretisch abgelehnt.

Das Konzept „Offene Arbeit“ steht seit Mitte der 1970er-Jahre massiv in der Kontroverse mit der staatlichen Jugendpolitik, was vielfältige Auseinandersetzungen – zum Beispiel auf den Jugendhilfetagen 1970 in Nürnberg und 1984 in Bremen nach sich zog. Protokolle der dortigen „Jugendpolitischen Foren“ sprechen dafür eine deutliche Sprache. Auffallend dabei war, dass aus der Jugendarbeit heraus selber Positionen formuliert, mit Überschriften versehen und offensiv in die Gesellschaft, Politik sowie die pädagogische Diskussion getragen wurden.

Der sozialintegrative Ansatz
scheiterte zumindest als Überschrift und Leitidee in der Offenen Arbeit an der nicht enden wollenden Diskussion darüber, wer sich wo und wie zu integrieren habe und ob damit möglicherweise Unterordnung der Jugend, verstanden als Einfügung der Jugend in die bestehende („verruchte“) Erwachsenengesellschaft, gemeint sein könnte (Assimilation).

Der bedürfnisorientierte Ansatz
versuchte als sozialpädagogische Maxime an den Bedürfnissen der Betroffenen anzusetzen – oder: die Jugendlichen mit ihren Bedürfnissen ernst zu nehmen und dort abzuholen, wo sie stehen –, was relativ alt und wenig umstritten war. Strittiger waren die Antworten auf die Fragen, welche Bedürfnisse unterstellt werden und wie sie festzustellen und umzusetzen wären.

Dieser eher reformerische Ansatz geriet in der folgenden Diskussion auf eine Nebengleis: „Wer, bitte, definiert hier das Bedürfnis von wem?“, führte zum Protest von vielen Jugendlichen und der Forderung, die eigenen Bedürfnisse selbst zu bestimmen – wenn schon, denn schon! – und auch auszuleben.

„Die eigene Erfahrung lehrt, dass Bedürfnisse etwas sehr Persönliches sind: Sie werden geprägt durch die jeweilige Lebensgeschichte und die Schlussfolgerungen, die das Individuum daraus zieht. So können z.B. Vorlieben für oder Abneigungen gegen bestimmte Freizeitaktivitäten zusammenhängen mit positiv oder negativ besetzten Erfahrungen in Familie, Schule oder Clique, mit nur für die jeweilige Person bedeutsamen Schlüsselerlebnissen, mit dem Verhältnis zum eigenen Körper oder zum anderen Geschlecht. Zudem spielen unbewusste Ängste oder auch Allmachtsphantasien, persönliche Motive, Vorbilder, Werte, Ziele und vieles andere mehr eine Rolle …“ (Diethelm Damm in: Ulrich Deinet/Benedikt Sturzenhecker (Hg.): Handbuch Offene Jugendarbeit, Münster 1998, Seite 222)

Der emanzipatorische Ansatz
wurde über die Reformbewegungen an den Universitäten und Schulen – zuerst noch als stark politisch gefärbter (Kampf-)Begriff „Antikapitalistisch und Emanzipatorisch“ – in den 1970er-Jahren in die Jugendarbeit getragen. Aufgegriffen wurde dabei vor allem der emanzipatorische Anteil, verstanden als „Befreiung von Zwang“ und Entwicklung zur Mündigkeit. Die Individualität jedes Einzelnen, die Förderung individueller besonderer Fähigkeiten, die Differenzierung von Programmangeboten, die Parteinahme für Unterprivilegierte, die Unterstützung von „Selbstbefreiung aus Abhängigkeiten“ traten in den Vordergrund und führten zu einer bunten Vielfalt von Initiativen, Selbsthilfegruppen, Schülerinitiativen usw. In den Jugendhäusern entstanden Diskussionen über Entscheidungsprozesse und Beteiligte, Vollversammlungen, Mitbestimmungsmodelle ebenso wie ein häufig ausgesprochenes autoritätskritisches Klima.

Der stadtteilorientierte Ansatz
entwickelte sich als fachlicher Impuls und Praxisprojekt der Hochschulen in Kooperation mit bereitwilligen Jugendhäusern vor allem in großstädtischen Ballungsräumen (Berlin, Ruhrgebiet, Frankfurt, München). Dabei standen das alltägliche Leben, die Lebensbedingungen, die Wohn- und Nachbarschaftsverhältnisse, die Treffpunkte, geheimen Rückzugsorte und „Trampelpfade“ der Jugendlichen als Anknüpfungspunkte für das, was geschehen sollte, im Vordergrund. Viele Jugendeinrichtungen versuchten, im Vordergrund. Viele Jugendeinrichtungen versuchten kooperierende Projekte und Initiativen unter Einbeziehung von benachbarten Vereinen, Gruppen und Firmen (Nachbarschaftsfeste, gemeinsame Konzerte, Trödelmärkte, sportliche Veranstaltungen, Ausflüge, ökologische Projekte, kulturelle Feste usw. bis hin zu öffentlichen Hearings zur Lage und Perspektive von Jugendarbeit im Stadtteil).

Der geschlechtsspezifische Ansatz
formulierte sich aus zuerst eher zaghaften Versuchen, Anfang der 1980er-Jahre Mädchen aus den von ihnen zugewiesenen Rollen (als Anhängsel der Jungen) herauszulösen. Weil die Frage nach der Rolle und der Beteiligung von Mädchen in der (jungend- und männerdominierten) Offenen Arbeit lange ungehört und unbeantwortet blieb, gründeten couragierte Frauen aus der Offenen Arbeit Mitte der 80er-Jahre in Gladbeck das erste Mädchenzentrum und legten damit das Fundament für ein Forschungsvorhaben mit weitreichenden Konsequenzen. In der Folge kam es zu weiteren Gründungen von Mädchenhäusern ebenso wie zur Initiierung von Mädchenarbeit, Mädchenräumen, Mädchentagen, Mädchenfreizeiten, Mädchentheatergruppen und Mädchenaktionstagen in den Jugendzentren. In der zweiten Hälfte der 90er-Jahre stabilisierte sich der Trend zur geschlechtsspezifischen Arbeit als „parteiliche Mädchenarbeit“ und „reflektierte Arbeit mit Jungen und Männern“ neben der koedukativen Praxis als Querschnittsaufgabe.

Der Ansatz der akzeptierenden Arbeit
wurde nach den gewalttätigen und rassistischen Übergriffen Anfang der 1990er-Jahre zuerst als „Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Jugendcliquen“ entwickelt. Hintergrund dazu bildete eine stark angewachsene Attraktivität von rechten Deutungsmustern, rechtsextremistischen Gruppen und neuen, jugendlich wirkenden „Führerfiguren“ (Kühnen, Borchert, Worch …) in den Jugendszenen. Bei der akzeptierenden Jugendarbeit ging es vor allem darum, mit sonst kaum erreichbaren Jugendlichen – mit Kontakten zum rechtsextremistischen Spektrum durch Hinwendung zu ihrem Lebensmilieu, ihren Lebenslagen, ihrer Alltagswelt über Vertrautheit und Akzeptanz – Umgang zu entfalten „Jugendarbeit mit diesen Jugendlichen ist in ganz besonderer Weise darauf angewiesen, deren Ideen und Vorstellungen aufzugreifen und deren Umsetzung zu fördern …“ (Krafeld, LzpB, Band 4, 1992). Dieser Ansatz – ausgehend von hochmotivierten und fachlich wie menschlich qualifizierten Pädagog(inn)en mit klaren Perspektiven – geriet in immer heftigere Kritik. Weil für viele Erwachsene und Szenen die Maßstäbe nicht so genau genommen wurden, weil oft das geeignete Personal für diesen pädagogisch-politischen Drahtseilakt fehlte, kam es häufiger vor, dass angesichts des Rumorens in der Szene jene zu Jugendleitern wurden, die zwar von den Jugendlichen akzeptiert waren, aber selber aus dem rechtsextremistischen Milieu entstammten. Damit war der politische und pädagogische Konflikt programmiert und die akzeptierende Jugendarbeit so gut wie erledigt.

Zur Arbeit mit rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
entwickelten sich mit Ende der 1990er-Jahre unterschiedliche Strategien in der Offenen Arbeit. Zum einen ging es dabei um die strikte Ausgrenzung bis hin zur gewalttätigen Auseinandersetzung („Haut die Glatzen, bis sie platzen …“), zum anderen um die Erkenntnis: Nicht mehr bei den Problemen ansetzen, die Jugendliche machen, sondern bei denen, die sie haben. Action- und erlebnisorientierte Projekte, riskante Abenteuererfahrungen, „Kampftrinken“, „Sau raus lassen“, Fan-Initiativen, Kooperation mit Streetwork usw. sind nur Stichworte für eine Vielfalt von Projekten zur Kontaktaufnahme und Einbeziehung von Jugendlichen, um Ohnmächtigkeiten und Vereinsamungsprozesse (Individualisierung) zu überwinden. In diesem Zusammenhang tauchte der Begriff „Empowerment“ auf, der einen Entwicklungsprozess beschreibt, in dem Menschen Kraft gewinnen, um ein nach eigenen Maßstäben „besseres“ Leben zu leben. Dabei geht es darum, Menschen zur Entdeckung ihrer eigenen Stärken zu ermutigen und ihre Fähigkeiten zur Selbstbestimmung und Selbstveränderung zu stärken. Offene Jugendarbeit bekommt so den Auftrag, sich mit jungen Menschen zu verständigen, um herauszufinden, zu begreifen, zu erfahren und zu versehen, was Sinn ergibt, Wert hat, als Regel taugt und deshalb für alle gelten kann und soll.

Der sozialräumliche Ansatz
kennzeichnet sich durch die zentralen Begriff „Raum“ und „Aneignung“, durch die Kritik der „Enteignung“ sozialer, kultureller, kreativer Räume und Territorien und der konzeptionellen Entwicklung und „Aneignung von Räumen“, d.h. deren Inbesitznahme, Gestaltung und Veränderung …“ (vgl. Ulrich Deinet, in: Ulrich Deinet/Benedikt Sturzenhecker (Hg.): Handbuch Offene Jugendarbeit, 1998)

Über die Schritte

  1. Analyse der Ort und Räume von Kindern und Jugendlichen
  2. Analyse des Jugendhauses als Bestandteil sozialer Infrastruktur
  3. Entwicklung konzeptioneller Differenzierung
  4. Sozialräumliche Orientierung als kontinuierlicher Prozess der Konzeptevaluation
    entfaltet sich eine neue pädagogische Qualität zwischen strukturierter Kompetenz und Beziehungsarbeit.

Zur Person

Ralf-Erik Posselt

● Pädagoge und Diakon
● Referent im Amt für Jugendarbeit und dem
● Bündnisbüro für Toleranz und Zivilcourage der
● Evangelischen Kirche von Westfalen
● Gründungsmitglied von ARIC-NRW, IDA, Aktion Courage, Schule ohne Rassismus
● Koordinator von SOS-Rassismus-NRW und dem Villigster Deeskalationsteam Gewalt und Rassismus/Gewalt Akademie Villigst
● Lehrtrainer der Gewalt Akademie Villigst

Die Profis kommen … Read More »

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