NAGEL-Redaktion – Vereinbarung über die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate

Vereinbarung über die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate

 

Frau/Herr _______________________________________

 

ist ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate des Spielplatzes _____________________________

 

Grundsätzlich sind Paten frei in der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit.

Zu den Aufgaben können aber zum Beispiel gehören:

  • sich regelmäßig um den Spielplatz zu kümmern
  • bei Konflikten vermittelnd einzugreifen
  • Tierbesitzer freundlich auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen
  • Kindern Anregungen zum Spielen zu geben oder ein kleines Spielfest zu veranstalten
  • Informationen über Beschädigungen oder Verunreinigungen zu melden.

 

Bei Unfällen, die die Patin/der Pate bei ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erleidet, besteht Versicherungsschutz bei der Eigenunfallversicherung der Stadt Dortmund.

Es besteht Haftpflichtdeckungsschutz, den die Stadt Dortmund als Mitglied des kommunalen Schadensausgleiches Westdeutscher Städte in Bochum genießt.

Spielplatzpatinnen/-paten erhalten eine finanzielle Aufwandsentschädigung von pauschal

55,- Euro. Jährlich, z. B. für Telefonate, Porto etc.

Diese Vereinbarung kann jederzeit sowohl von der Patin/dem Paten als auch vom Jugendamt aufgekündigt werden, wobei Ansprüche gegeneinander nicht geltend gemacht werden können.

 

Mit der Weitergabe der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon) ist die Patin/der Pate 
einverstanden/nicht einverstanden. (Nicht zutreffendes bitte streichen)

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                  Patin/Pate

Im Auftrage

 

 

Dortmund, den _______________________

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