Kinder- und Jugendhilferecht

Liebe Nutzerinnen und Nutzer der Internet-Seiten des ABA Fachverbandes,

an dieser Stelle wollen wir Kolleginnen und Kollegen, die an Jugendhilferecht – vor allem mit Blick auf die Kinder- und Jugendarbeit – interessiert sind, ein Angebot zur Verfügung stellen. Die Redaktion über diese Seite ist von Rainer Deimel (1) und Prof. Dr. Gerhard Fieseler (2) übernommen worden.

Wir freuen uns, wenn wir Sie hier hin und wieder begrüßen können.

ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

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(1) Rainer Deimel ist Referent für Bildung- und Öffentlichkeitsarbeit beim ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

(2) Prof. Dr. Gerhard Fieseler ist Mitglied im Fachbeirat des ABA Fachverbandes Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Er ist einer der renommiertesten Juristen in Sachen Kinder- und Jugendhilfe sowie Familie in Deutschland. Auch nach seiner Emeritierung lehrt er noch an der Universität Kassel. Als Autor hat er sich ebenfalls einen Namen gemacht, so etwa bei dem Gemeinschaftskommentar zum Kinder- und Jugendhilferecht (zusammen mit Hans Schleicher). Mehr auf unserer Seite „Fachbeirat“

Kinder- und Jugendhilfe von A – Z

Im April 2008 haben wir begonnen, zusätzlich ein Glossar (Verzeichnis mit Begriffserklärungen) aufzubauen. Dieses finden Sie auf einer Extra-Seite.
Zum Glossar

Beiträge 

Die rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit: Das SGB VIII/KJHG. Weitere gesetzliche Grundlagen und Gesetzestexte entnehmen Sie bitte unserer Seite Gesetze (Kinder- und Jugendarbeit).

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Förderung freier Träger der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17. Juli 2009 in mehreren Verfahren von freien Jugendhilfeträgern gegen die sächsische Landeshauptstadt Dresden über die Fördervoraussetzungen aus öffentlichen Mitteln entschieden.

Während das Verwaltungsgericht Dresden die Klagen abwies, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Stadt verpflichtet, den Klägern nachträglich eine höhere Förderung zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen aufgehoben und die Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, weil es keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob und in welcher Höhe die freien Träger eine Eigenleistung erbracht haben. Das Gericht hat auch vorgegeben, wann ein Anspruch auf weitergehende Förderung freier Träger unter der Beachtung des Gebotes der Gleichbehandlung in Betracht kommt.

Hinweise zum Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. November 2010, mit dem dieses den Zuwendungsbescheid 2007 wegen Rechtswidrigkeit abhob und die Stadt Dresden zur Neubescheidung verpflichtete, sind dort ebenfalls zu finden.

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Objektive und subjektive Rechtsansprüche in Sachen einer bildungsorientierten Kinder- und Jugendarbeit

Ein Beitrag von Gerhard Fieseler – Dokumentation der Fachtagung „Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger – ein rechtsfreier  Raum der AGOT-NRW am 19. Juni 2006 in Dortmund. Die Veranstaltung beschäftigte sich mit der Pflichtigkeit der Kinder- und Jugendarbeit: Offene Arbeit ist keineswegs eine freiwillige Leistung!

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Feuer auf einem Abenteuerspielplatz

Eine benachtbarte Firma klagte gegen den Träger eines Abenteuerspielplatzes wegen Belästigungen durch Rauchentwicklung. Mit Datum vom 11. August 2009 wurde vor der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Vergleich geschlossen. Der Text des Vergleichs ist zur Information für möglicherweise andere Betroffene auf einer speziellen Seite zu finden.
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Führungszeugnisse

Das Thema „Führungszeugnisse“ ist mittlerweile so umfassend, dass wir uns dazu entschlossen haben, eine Spezialseite einzurichten. Bei Bedarf gelangen Sie hier dorthin:
Zur Detailseite

 

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Weitere Beiträge


Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung und zur Prüfung der persönlichen Eignung von Fachkräften (§§ 8a und 72a SGB VIII). Herausgeber der Arbeitshilfe sind der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Dezernat Jugend – Landesjugendamt – sowie die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg. Verfasser(innen) waren Ingo-Felix Meier, Birgit Ottens, Astrid Suerkemper und Irma Wijnvoor. Inhalt: Intentionen der gesetzlichen Regelung, Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Definition Kindeswohlgefährdung, Vereinarungen zwischen Jugendamt und Träger u.a. Die Broschüre wurde uns auf Veranlassung unseres Redaktionsmitglieds Prof. Dr. Gerhard Fieseler zur Verfügung gestellt.
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Untersuchung zu den Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Einrichtungen und Diensten nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII von Prof. Dr. Johannes Münder. Bearbeitung Gabriele Bindel-Kögel, Dr. Manfred Heßler und Angela Smessaert. Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2007 (53 Seiten, 255 KB)
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Anforderungen an die Strukturen der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe. Ein Eckpunktepapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter – beschlossen auf der 103. Arbeitstagung vom 19. bis 21. November 2007 in Münster.
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Für die Interessen junger Menschen: Die Jugendhilfeausschüsse. Eine Broschüre des Deutschen Bundesjugendrings, 2008 (24 Seiten, 966 KB) – Herunterladen

 

Privatgewerbliche Anbieter haben keinen Anspruch auf Anerklennung nach § 75 SGB VIII: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in einem Grundsatzurteil vom 22. April 2008 (Aktenzeichen 4 Bf 104/06) entschieden, dass privat-gewerbliche Träger keinen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII haben. Rechtskräftig wurde das Urteil am 15. Juli 2008.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg herunterladen 

 

Anonymsierte Stellungnahme des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (2005) zur Ablehnung einer Anerkennung eines freigewerblichen Anbieters nach § 75 SGB VIII
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Versagte Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII: Anonymisierte Stellungnahme des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (28.11.2005) zur gewerblichen Vermögensbildung (§ 55 Abgabenordnung)
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Föderalismusreform und Jugendhilfe (Ein Beitrag von Brigitte Kempkes, LAG KLAG NRW, September 2006 (4 Seiten, 21 KB)

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: Sicherung einer zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe nach Verabschiedung der Föderalismusreform (Position der AGJ, verabschiedet vom AGJ-Vorstand, Berlin 18./19. April 2007) (10 Seiten, 216 KB)
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Objektive und subjektive Rechtsansprüche in Sachen einer bildungsorientierten Kinder- und Jugendarbeit
(Ein Beitrag von Gerhard Fieseler) – Dokumentation der Fachtagung „Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger – ein rechtsfreier  Raum der AGOT-NRW am 19. Juni 2006 in Dortmund. Die Veranstaltung beschäftigte sich mit der Pflichtigkeit der Kinder- und Jugendarbeit: Offene Arbeit ist keineswegs eine freiwillige Leistung!
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Gesetzgeberische Absichten zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK).
Ein Beitrag von Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner. Eine Veröffentlichung aus den IKK-Nachrichten 1-2/2006. Die IKK-Nachrichten werden herausgegeben vom Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IKK) im Deutschen Jugendinstitut. Wir haben weiter unten das komplette Heft zum Herunterladen eingestellt. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung können Sie den Beitrag von Reinhard Wiesner hier separat herunterladen. Eingestellt am 6. April 2007 (8 Seiten, 46 KB)
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Prof. Dr. Johannes Münder: Untersuchung zu den Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Einrichtungen und Diensten nach § 8a Abs. 2 SGB VIII. Bearbeitung: Dr. Gabriele Bindel-Kögel, Dr. Manfred Heßler und Ref. jur. Angela Semssaert. Die Untersuchung wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Veröffentlicht 2007. (54 Seiten, 230 KB). Hier eingestellt am 21. April 2007.
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Empfehlungen des DPWV Gesamtverbandes: Hinweise zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII und zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen (DPWV Gesamtverband am 1. November 2006, 4 Seiten, 18 KB)

 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 8 a SGB VIII (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge am 27. September 2006) (20 Seiten, 131 KB)

 

IKK-Nachrichten 1-2/2006 – herausgegeben vom Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) beim Deutschen Jugendinstitut (dji): § 8 a SGB VIII – Herausforderungen bei der Umsetzung.
Eingestellt am 6. April 2007
Inhalt

  • Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner: Gesetzgeberische Absichten zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
  • Gila Schindler: Datenschutz und Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII
  • Dr. Heinz Kindler/Susanna Lillig: Was ist unter „gewichtige Anhaltspunkte“ für die Gefährdung eines Kindes zu verstehen? Probelme und Vorschläge zu einem neuen Begriff im Kinderschutzrecht
  • Prof. Dr. Reinhold Schone: Probleme und Hürden bei der Umsetzung des § 8 a SGB VIII
  • Klaus Theißen: Vereinbarungen und Kooperationen im Kontext des § 8 a SGB VIII. Entwicklungen, Effekte, Risiken und Nebenwirkungen
  • Dr. Stefan Rietmann: Probleme und Chancen interdisziplinärer Kooperation bei Kindeswohlgefährdungen
  • Christine Gerber: Kinderschutzarbeit im Dreieck zwischen standadisierten Verfahren, professionellem Handeln und strukturellen Rahmenbedingungen
  • Dr. Claudia Bundschuh: Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft (§ 8 a SGB VIII)

Datei herunterladen (Achtung! 48 Seiten, 4 MB)

Deutscher Kinderschutzbund (Landesverband NRW)/Institut für Soziale Arbeit: Kindesvernachlässigung – Erkennen – Beurteilen – Handeln. Auflage 2007. (96 Seiten, 1.150 KB)
Broschüre herunterladen

 

Manfred Busch/Gerhard Fieseler:
Ewige Förderung und Anerkennung als Jugendhilfeträger?
(Januar 2007)
Anträge auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII werden zunehmend auch von den Trägern gestellt, die bisweilen in anderen Bereichen tätig waren und von dort Fördermittel erhielten, mit der Intention, aus den „Fördertöpfen“ der Jugendhilfe Zuwendungen zu bekommen. Wie ist dem aus rechtlicher Sicht zu begegnen, und kann einem Träger, der nicht mehr im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, die Anerkennung aberkannt werden? (5 Seiten, 18 KB)
Hier eingestellt  im Februar 2007

 

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe:
Sicherung einer zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe nach Verabschiedung der Föderalismusreform – Position der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) – Beschlossen vom AGJ-Vorstand am 18. und 19. April 2007 in Berlin (10 Seiten, 216 KB)
Hier eingestellt am 17. Juli 2007

 

Aufsichtspflicht.de – Ein aktueller Online-Service für Jugendarbeiter

Alle, die als Verantwortliche in der Jugendarbeit als Betreuer, Trainer, Lehrer oder Funktionäre tätig sind, kommen nicht umhin sich früher oder später mit dem Thema Aufsichtspflicht auseinanderzusetzen. Dieses Online-Angebot, das von den Juristen Stefan Obermeier und Markus Laymann betreut, die selbst Erfahrungen in der Jugendarbeit haben. Die Internetseiten sollen allen ehren-, neben- und hauptberuflichen Mitarbeitern der Jugendarbeit helfen, dieses sensible Thema verantwortlich zu bearbeiten.
Der ABA Fachverband bietet selbst seit vielen Jahren Fortbildungen zum Thema an. Unser Ziel dabei ist es, Fachkräften Mut zu machen und sie beim Erwerb von mehr Sicherheit zu unterstützen. Etliche Publikationen hingegen verbreiten eher Angst und Schrecken, stellen „alles Denkbare“ in den Fokus und orientieren sich selten am realen Alltag. Dies ist bei Stefan Obermeier und Markus Laymann anders. Wir freuen uns über ihr Angebot und empfehlen seinen Gebrauch an dieser Stelle ausdrücklich. Die Rechtanwälte Obermeier und Laymann arbeiten mit dem Kreisjugendring Fürstenfeldbruck zusammen. (1)
Für konkrete Einzelfragen und zu vereinbarende Fortbildungen stehen wir zur Verfügung. Kontaktaufnahme – vor allem Fragen – bitte nicht per E-Mail, sondern ausschließlich telefonisch!
Auf die hilfreichen Seiten Aufsichtspflicht.de gelangt man mittels eines Mausklicks auf vorstehendes Logo.
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(1) Gestattet sei der Redaktion diese Randbemerkung: Die Stadt Fürstenfeldbruck ist seit längerer Zeit Mitglied im ABA Fachverband. In diesem oberbayerischen Landstrich ist man sich offensichtlich darüber im Klaren, wo Qualität zu finden ist: Obermeier, Laymann, ABA …

Weitere Rechtsseiten im ABA-Netz

Rechtsprechung und rechtlich Grundsätzliches zum Thema „Spielplätze“
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Rechtsprechung und rechtlich Grundsätzliches zum Thema „Bolzplätze“
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Rechtsprechung zu anderen Themen der Jugendhilfe
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Tipps

Das Kindschaftsrecht – Broschüre des Bundesministeriums der Justiz. Fragen und Antworten zum
– Abstammungsrecht
– zum Recht der elterlichen Sorge
– zum Umgangsrecht
– zum Namensrecht
-zum Kindesunterhaltsrecht
– zum gerichtlichen Verfahren
7. Auflage 2004 (38 Seiten, 894 KB). Hier eingestellt im September 2007
Zum Herunterladen Titel der Broschüre anklicken!

Ich habe Rechte: Ein Wegweiser des Bundesministeriums der Justiz durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen, 2004 (42 Seiten, 1,4 MB). Hier eingestellt im September 2007
Zum Herunterladen Titel der Broschüre anklicken!

Meine Erziehung – da rede ich mit! Ein hilfreicher Ratgeber des Bundesministeriums der Justiz für Jugendliche zum Thema Erziehung, 2007 (58 Seiten, 1,7 MB). Hier eingestellt im September 2007
Zum Herunterladen Titel der Broschüre anklicken!

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 31. August 2011 (de)

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