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Titelbilder des Kalenders im Wandel der Zeit

Seit 1995 gibt es den Interkulturellen Antirassismus- bzw. Menschenrechtekalender. Bis 2014 wurde er von Ralf-Erik Posselt im Namen der Initiative SOS Rassismus und dem Amt für Jugendarbeit der EKvW erstellt. Der Kalender 2015 war der erste, den der ABA Fachverband herausgab. Ralf-Erik Posselt  begleitete die Staffelübergabe an uns sehr engagiert und freut sich, dass der Kalender weiterhin viele Abnehmer_innen findet.

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Fotogalerie

Zebra-Postkarten

Das Antirassismus- und Menschenrechte-Zebra meldet sich auch außerhalb des Interkulturellen Menschenrechtekalenders zu Wort, zum Beispiel auf unseren Postkarten. Sie dürfen für nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendet werden. Mit einem Doppelklick auf das entsprechende Foto öffnet sich dieses in Originalgröße.  Mit der rechten Maustaste können Sie es dann auf Ihrem Computer speichern.

Die Sammlung wird kontinuierlich erweitert. Gern nehmen wir auch Anregungen zu neuen Motiven entgegen.

Design: Ulrike Löw. Alle Rechte liegen beim ABA Fachverband und Ulrike Löw.

Fotogalerie

NAGEL-Redaktion – Rauchen auf Spielplätzen

Foto: Andreas Morlok – Pixelio

 

Die Diskussion über die Durchsetzung des Rauchverbots in öffentlichen Räumen hat nun auch die Spielplätze erreicht. Die Einstellungen von Nichtrauchern und Rauchern stehen sich hier häufig kontrovers gegenüber. Eine einheitliche Lösung des Konflikts gestaltet sich als sehr schwierig. Es gibt in einigen Städten Ratsbeschlüsse, die das Rauchen auf Spielplätzen verbieten. In Essen gibt es keinen speziellen Beschluss und dementsprechend auch kein ausdrückliches Verbot, nur ein Verbot für Alkohol und für Tiere auf Spielplätzen.

Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen, die das Verhalten von Personen in öffentlichen Räumen regelt, gibt in § 10 (Kinderspielplätze) vor, dass die Benutzung von Spielplätzen sowie der Aufenthalt auf ihnen durch Hinweisschilder geregelt werden kann. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Vorgaben auf diesen Schildern verbindlich sind, sofern vorhanden. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsstrafen verfolgt werden.

Hinter der Tatsache, dass durch die Verordnung nicht noch mehr geregelt wird, steht der Gedanke, dass ein Spielplatz ein offener, sozialer Raum ist, auf dem übertrieben viele maßregelnde Verbote unangemessen sind. Spielplätze werden nicht nur von Kindern aufgesucht. Sie werden meist von Erwachsenen begleitet, während Spielplatzfesten nicht selten von der ganzen Familie. Somit ist ein Spielplatz auch Treffpunkt für Mütter und Väter, die das Aufstellen von Verboten als übertriebene Maßregelung verstehen würden. Es besteht die Gefahr, dass Verbote die Atmosphäre auf Spielplätzen negativ beeinflussen, vor allem, wenn es um die Durchsetzung dieser Verbote geht.

Mit dem Aufstellen von Hinweisschildern beschreitet man aus meiner Sicht diplomatischere Wege. Erwachsene haben Kindern gegenüber eine Vorbildfunktion: Von daher ist es unangemessen, den Kindern das Rauchen vorzuleben. Deswegen sollte auf Spielplätzen auf jeden Fall nicht geraucht werden! Hinweisschilder appellieren an die Vernunft der Erwachsenen. Somit sollten sie auch in den meisten Fällen funktionieren.

Andrea Boegel, Deutscher Kinderschutzbund Essen


Anmerkung der NAGEL-Redaktion:
 Diese Stellungnahme hat Andrea Boegel freundlicherweise aufgrund einer Anregung während des 3. ABA-Fachtags der Organisator(inne)n der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten erstellt; dieser fand am 10. März 2009 in Bochum statt.

 

NAGEL-Redaktion – Vereinbarung über die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate

Vereinbarung über die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate

 

Frau/Herr _______________________________________

 

ist ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate des Spielplatzes _____________________________

 

Grundsätzlich sind Paten frei in der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit.

Zu den Aufgaben können aber zum Beispiel gehören:

  • sich regelmäßig um den Spielplatz zu kümmern
  • bei Konflikten vermittelnd einzugreifen
  • Tierbesitzer freundlich auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen
  • Kindern Anregungen zum Spielen zu geben oder ein kleines Spielfest zu veranstalten
  • Informationen über Beschädigungen oder Verunreinigungen zu melden.

 

Bei Unfällen, die die Patin/der Pate bei ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erleidet, besteht Versicherungsschutz bei der Eigenunfallversicherung der Stadt Dortmund.

Es besteht Haftpflichtdeckungsschutz, den die Stadt Dortmund als Mitglied des kommunalen Schadensausgleiches Westdeutscher Städte in Bochum genießt.

Spielplatzpatinnen/-paten erhalten eine finanzielle Aufwandsentschädigung von pauschal

55,- Euro. Jährlich, z. B. für Telefonate, Porto etc.

Diese Vereinbarung kann jederzeit sowohl von der Patin/dem Paten als auch vom Jugendamt aufgekündigt werden, wobei Ansprüche gegeneinander nicht geltend gemacht werden können.

 

Mit der Weitergabe der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon) ist die Patin/der Pate 
einverstanden/nicht einverstanden. (Nicht zutreffendes bitte streichen)

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                  Patin/Pate

Im Auftrage

 

 

Dortmund, den _______________________

NAGEL-Redaktion – Beispiel Spielplatzsatzung Köln

1. Grundlage

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – hat 1980 das Spielplatzpatenprojekt ins Leben gerufen.

2. Zielsetzung des Projekts

Ziel des Projektes ist es,

  • interessierte Bürgerinnen und Bürger verantwortlich an der Arbeit der Stadtverwaltung in Bezug auf Spielplätze teilhaben zu lassen,
  • eine Identifikation der Bürger mit den vorhandenen Spielplätzen und Spielanlagen zu fördern,
  • und den Kindern einen Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der ihnen eine Hilfe bei der Vertretung ihrer Interessen ist.

3. Aufgaben der Spielplatzpaten

  • Die Aufgaben der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten bestehen darin, Ansprechpartner für die Kinder zu sein, ihnen Anregung und Anleitung zum Spielen zu geben,
  • gemeinsam mit anderen Spielplatzbesuchern aufkommende Probleme, wie z. B. Streitigkeiten, Verunreinigungen und Beschädigungen für alle zufriedenstellend zu lösen,
  • Defekte an Spielgeräten der Verwaltung zu melden, damit sie umgehend repariert werden können
  • und eventuell Spielfeste und Spielaktionen durchzuführen, die den Kontakt der Nachbarn des Spielplatzes zu den Kindern und untereinander fördern.

4. Organisation

Spielplatzpaten können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln werden, sowie Vereine und Initiativen, die eine Person als Ansprechpartner für die Verwaltung benennen. Die Übernahme einer Spielplatzpatenschaft erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Die Ausfüllung der Aufgaben liegt bei jedem Paten selbst. Haftungsrechtlich kann er nicht belangt werden.

Die Spielplatzpaten bekommen Unterstützung vom Amt für Kinderinteressen der Stadt Köln auch durch vierteljährliche Treffen mit gegenseitigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie Bearbeitung und Behebung der von den Spielplatzpaten genannten Mängel durch die hierfür zuständigen Fachämter.

Ein weiterer Austausch von Informationen zwischen den Paten untereinander und dem Amt für Kinderinteressen ist durch die vierteljährlich erscheinende Spielplatzpatenzeitung „Spielplatz aktuell“ gegeben, in denen u. a. Termine der Spielplatzpatentreffen, von Spielplatzfesten, Informationen über Ausleihmöglichkeiten von Spielen sowie allgemeine Informationen für Spielplatzpaten herausgegeben werden.

5. Kooperation mit der Kölner Polizei

1998 wurde eine Kooperation zwischen den Kölner Spielplatzpaten, der Kölner Polizei und dem Amt für Kinderinteressen gegründet. Die Bezirksbeamten der Polizei unterstützen die Spielplatzpaten vor Ort bei ihrem Bemühen um kindgerechtes Spielen auf dem Spielplatz.

6. Daten und Zahlen

In Köln gibt es derzeit rund 600 öffentliche Spielplätze. Mit Stand vom 01.08.2003 werden 203 Spielplätze von 197 Spielplatzpaten betreut.

7. Informationen zum Projekt

 

Weitere Informationen zum Projekt „Spielplatzpaten in Köln“ gibt die Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Amt für Kinderinteressen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon-Nr. (0221) 2 21-2 41 45 (Frau Arnoldi).

NAGEL-Redaktion – Sicherheit auf Spielplätzen und anderswo

Abbildung: Bündnis Recht auf Spiel/DKHW
Am 28. Mai ist Weltspieltag! Der ABA Fachverband begreift sich als Interessenvertretung für Kinder. Insofern ist ihm sehr daran gelegen, dass Kinder ihr Leben unbeschadet meistern. Dies allerdings können sie nur dann, wenn ihnen ausreichend Erfahrungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Nicht selten werden Kinder in gut gemeinter, aber pädagogisch verhängnisvoller Weise lediglich „beschützt“. In der Rechtsprechung wird ein solches Verhalten seitens Eltern und anderen Erziehungspersonen inzwischen als „überspannt“ betrachtet. Auch die gesetzlichen Unfallversicherer wissen inzwischen, dass zur Gefahrenabwehr auch der Umgang mit Risiken gehört. Junge Menschen benötigen ein vernünftiges Maß an Risiken, um an diesen zu wachsen und somit ein entsprechendes Bewusstsein und damit ein angemessenes Sicherheitsverhalten zu entwickeln. Von Joachim Ringelnatz stammt die nicht zu widerlegende Aussage: „Sicher ist, dass nichts sicher ist. Und das ist nicht sicher.“ So ist es! Gefährdungen sind niemals vollends auszuschließen. Allerdings erfahren junge Leute nur dann Unterstützung, wenn man sie ihre lebenswichtigen und Existenz sichernden Erfahrungen machen lässt. Ängstliche Behüter und Beschützer, die aus Furcht davor, es könne „etwas passieren“, alles Mögliches zu verhindern trachten, machen sich mit schuldig an tatsächlich vorkommenden Unfällen. Dieser Aspekt wird häufig ausgeblendet. Nach einem Unfall kommt dann nicht selten die „Bedenkerträger-Keule“: „Ich hab’s doch gleich geahnt!“ Und es werden unvernünftige Maßnahmen getroffen, die alle künftigen Gefahren eliminieren sollen. Ein wahrer Circulus vitiosus! Wie gesagt: Dem ABA Fachverband ist daran gelegen, dass Kinder nicht zu Schaden kommen. Wir können ihnen dabei helfen, indem wir sie vertraut machen für den Umgang mit Risiken. Risiko ist ein wichtiger Spielwert! Eine angemessen und verantwortliche Gefahrenabwehr befasst sich nicht damit, was alles gefährlich sein könnte, vielmehr nimmt sie tatsächliche und unkalkulierbare Gefährdungen – wie sie etwa vom Straßenverkehr ausgehen – ins Visier und schafft dort Abhilfe. Der ABA Fachverband hofft, dass es gelingt, diese Philosophie zunehmend in pädagogisch wirksame Kontexte hineinzunehmen. Dazu muss bei Eltern, Pädagogen, aber auch in Planungszusammenhängen ein entsprechendes Bewusstsein entwickelt werden. Seminare zum Thema können Mitgliedsorganisationen gern mit dem Verband vereinbaren.

Hagener Erklärung

Die Hagener Erklärung wurde einstimmig von den Teilnehmer(inne)n des ABA-Kongresses „Risiko als Spielwert“ am 29. November 1995 in Hagen verabschiedet. Der Kongress wurde von 80 Teilnehmer(inne)n besucht. Hagener Erklärung herunterladen
Abbildung: Bündnis Recht auf Spiel/DKHW
Am 28. Mai ist Weltspieltag!

Material

Zur Normung nach DIN EN 1176/1177 Wir empfehlen die Internetseiten der Bürogemeinschaft Sachverständigenbüro für Holzschutz in Hannover. Wenn Sie vorstehendes Logo anklicken, gelangen Sie auf die Linkliste des Büros. Von dort aus können sie sich im Netz „Holzfragen“ mühelos weiter durchklicken. Die Zeitschrift „Bauhandwerk“ 7-8/2004 (Bauverlag): „Diese Seite ist ein positives Beispiel dafür, was mit viel Engagement und Kompetenz online möglich ist. Zu den Themen Holz, Holzschutz und Holzschädlinge ist dies wohl eines der besten deutschsprachigen Portale mit zahlreichen illustrierten, praktischen Tipps und gut besuchten Fachforen.“ Gesetzliche Grundlagen und Tipps zur Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Spielplatzgeräten. Eine Arbeitshilfe der Fa. Eibe, März 2004 (24 Seiten, 770 KB) Arbeitshilfe herunterladen Checkliste: Spielplatz – Spielen? Aber sicher! Ein Faltblatt des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV, Wien) – Herunterladen Auszüge aus dem empfehlenswerten Buch „Spielgeräte: Sicherheit auf Europas Spielplätzen“ (Autoren: G. Agde, G. Beltzig, J. Richter und D. Settelmeier) können über einen externen Link geladen werden – Zum Link
Giftpflanzen

Das könnte weiter für Sie von Interesse sein:

Achtung, Risiko! Von trügerischen Sicherheiten und ungeahnten Folgen Wir danken der Redaktion von STADTundRAUM für die freundliche Überlassung dieses Beitrages, der als Kommentar in der Ausgabe 5/2003 veröffentlicht wurde. Ferner möchten wir auf unser Verzeichnis „Fachzeitschriften“ hinweisen, in dem wir die STADTundRAUM ausdrücklich empfehlen. ABA Fachverband Wartung von Spielgeräten Der Artikel erschien in der „spielart 4 – Ausgabe 2004“ der Firma KOMPAN Deutschland. Wir bedanken uns bei Frau Ramona-Christina Schwarz von der Marketing-Leitung für die Genehmigung, den Artikel hier einstellen zu können. Der sichere Spielplatz In letzter Zeit wird immer häufiger festgestellt, dass Spielgeräte aufgestellt werden, die nicht für den jeweiligen Einsatzort geeignet sind. Man findet solche Produkte nicht nur in Spielbereichen von Hotels, Gaststätten, Einkaufszentren oder auf Spielplätzen von Wohnungsbaugesellschaften, sogar in Schulen und Kindergärten tauchen in letzter Zeit Spielgeräte auf, die hier nicht aufgestellt werden dürfen. (2006 – 14 KB) Merkblatt für Spielplatzbetreiber der BAG Mehr Sicherheit für Kinder Planung und Errichtung einer Rollsportanlage (Skateranlage)
Foto: Forum Skate Association
Planung (Curb, Rail, Bank, Jump-Ramp, Quarter-Pipe, Spine-Pipe, Wall-Ramp, Fun-Box, Pyramide, Mini-Pipe, Half-Pipe), allgemeine Hinweise, Absturzsicherungen, Sicherheitsbereiche, Hinweistafeln, Wartung und Unterhalt (Publikation der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung) – Herunterladen Kinder brauchen Bewegung Faltblatt der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8007, 6 Seiten, 106 KB) Klettern: Sicher nach oben Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8013, 16 Seiten, 1,3 MB) Neuauflage 2010 vorstehender Broschüre „Klettern“: Klettern in Kindertagestätten und Schulen (BG/GUV-SI 8013, 24 Seiten, 1 MB) Alternative Nutzung von Sportgeräten Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8052, 30 Seiten, 5,83 MB) Sicherheit fördern im Kindergarten (Von Dr. Torsten Kunz) Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung – auch für andere Pädagogikbereiche geeignet (GUV-SI 8045, 43 Seiten, 1,3 MB) „Inlineskaten“ mit Sicherheit Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8012, 11 Seiten, 1,5 MB) Springen mit dem Minitrampolin Eine Broschüre von Hardi Frenger und Dieter Pieper, herausgegeben vom Bundesverband der Unfallkassen, München 2007 (GUV-SI 8033, 38 Seiten, 2.256 KB – eingestellt am 22. November 2007) Inhalt Springen mit dem Minitrampolin: Gerätesicherheit und Übungsorganisation, Verhaltenssicherheit und Hilfeleistung Praktische Übungen: Aufwärmen und vorbereitende Übungen, einfache Sprünge, Salto vorwärts, Stützsprünge, Überschläge Anhang: Literatur, Autoren, DIN-Norm Broschüre herunterladen Mut tut gut! Das wichtige Spiel der Kinder mit ihren Grenzen. Ein Beitrag von Dieter Breithecker und Hermann Städtler. Der Beitrag wurde von der „freizeit & spiel“ Mai/Juni 2007 veröffentlicht. Wir danken für die Genehmigung, den Artikel hier einstellen zu können. Artikel herunterladen

Einschätzungen

Bettina Schilling aus Köln betreibt seit Anfang 2009 die intereressanten Seiten spielplatztreff.de im Internet. Mit dem ABA Fachverband verbindet sie das gemeinsame Interesse an der Qualität von Spielplätzen. Aus diesem Grund gibt es berechtigterweise eine Kooperation zwischen dem Verband und Spielplatztreff.
Abbildung: Bündnis Recht auf Spiel/DKHW
Am 28. Mai ist Weltspieltag!
Titelfoto DER NAGEL – Herbst 1986

NAGEL-Redaktion – EN-Normen

EN-Normen 1176-1 bis 7

Die europaweit geltenden EN-Normen 1176-1 bis 7 regeln die (sicherheits-)technischen Anforderungen an Spielgeräte bzw. deren sicherheitstechnische Prüfung, Inspektion und Wartung.

In Zusammenhang damit legt eine weitere Norm (EN 1177) Werte für die stoßdämpfenden Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten fest bzw. beschreibt die Prüfungsmethode hierfür.

Die genannten Normen legen Sicherheitsstandards bei folgenden standortgebundenen Spielgeräten fest:

● auf öffentlichen Spielplätzen,

● in Kindergärten,

● in Schulen und ähnlichen Einrichtungen,

● im Privatbereich (z.B. Gastgärten, Wohnhausanlagen, Spielbereiche in Kaufhäusern).

Unter Spielplatzgeräten werden fix installierte Geräte im Innen- und Außenbereich verstanden. Diese können nach vorgegebenen oder eigenen Spielregeln benutzt werden und sind für ein oder mehrere Benutzer gedacht.

Die Norm legt Anforderungen an Geräte fest, um den Benutzer – bei voraussehbarer bzw. der Bestimmung entsprechender Nutzung des Gerätes – vor Gefahren zu schützen. Das bedeutet aber nicht, dass Aufsichtspersonen von Kindern, die an solchen Geräten spielen, von ihrer Aufsichtspflicht befreit sind.

Die Normen wenden sich in erster Linie an die Gerätehersteller und Spielplatzhalter. Sonderanfertigungen, wie z.B. im Selbstbau hergestellte Geräte sowie Einrichtungen, die in Doppelfunktion auch als Spielgerät dienen (z.B. bespielbare Skulpturen, Klopfstangen, alte Lokomotiven, Feuerwehrautos), sind jedoch ebenfalls davon betroffen.

Eine Ausnahme stellen Geräte und Bauwerke auf Bauspielplätzen bzw. Abenteuerspielplätzen dar, die von den Benutzern selbst gebaut werden. Diese Spielareale sind aus Sicherheitsgründen abgeschlossen und stehen unter ständiger pädagogischer Betreuung und Aufsicht. Man geht davon aus, dass die Betreuungsperson beim Bau „gefährlicher“ Spielgeräte eingreift. Daher müssen diese meist kurzlebigen Geräte auch nicht den Sicherheitsbestimmungen der Norm entsprechen.

Sollte allerdings ein solcherart hergestelltes Gerät später einmal auf einem frei zugänglichen Areal aufgestellt werden, unterliegt es wie jedes öffentlich aufgestellte Gerät den Forderungen der Norm.

Im Handel (Sport-, Spiel- und Freizeitbereich bis hin zu Baumärkten) sind auch „Spielgeräte“ aus Metall für den Privatgarten erhältlich. Diese Geräte werden als „Spielzeug“ gehandelt und unterliegen daher nicht den Spielgerätenormen.

Die Norm EN 1176/ Spielplatzgeräte besteht aus 7 Teilen:

● EN 1176 Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (gültig seit dem 1. November 1998)

● EN 1176 Teil 2: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln (gültig seit dem 1. November 1998)

● EN 1176 Teil 3: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen (gültig seit dem 1. November 1998)

● EN 1176 Teil 4: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen (gültig seit dem 1. November 1998)

● EN 1176 Teil 5: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells (gültig seit dem 1. November 1999)

● EN 1176 Teil 6: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte (gültig seit dem 1. Dezember 1997)

● EN 1176 Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (gültig seit 1. Dezember 1997)

sowie der Norm hinsichtlich Anforderungen/ Prüfverfahren an Spielplatzböden

● EN 1177: Stoßdämpfende Spielplatzböden, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren.

Der Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf in Selbstbau hergestellte Geräte, zum Bespielen von zur Verfügung gestellten Objekten (z.B. Skulpturen) und ist in analoger Weise auch auf naturnahe Gestaltung anzuwenden.

Die neue Norm gilt im Allgemeinen nicht rückwirkend für bestehende Geräte. Sie bezieht sich auf neu gestaltete Spielplätze seit dem 1. November 1998. Allerdings sind bestehende Spielgeräte, die gefährliche Mängel aufweisen, von der neuen Norm dennoch betroffen.

 

Als gefährliche Mängel gelten:

● Einzugsstellen beim Einsitzbereich von Rutschen, bei Feuerwehrstangen, bei Dächern, die weniger als 1m von einem Handlauf entfernt sind und

● Fangstellen für den Kopf, insbesondere bei flexiblen Öffnungen (Kletternetz) und Leitern mit Sprossenabständen zwischen 12 und 20 cm.

Diese Mängel sind auch nachträglich zu beheben.

Da die neue Norm sehr ausführlich ist (einige Gerätearten werden zusätzlich in Untergruppen unterteilt), lassen sich nicht immer knappe, allgemein gültige Aussagen für den Gerätetyp (z.B. Schaukel, Karussell, Wippe) treffen. Daher sollte insbesondere beim Selbstbau und bei der Sanierung bestehender Geräte die entsprechende Norm genau studiert bzw. der TÜV oder Fachfirmen konsultiert werden.

 

Die wichtigsten Neuerungen

● Es wird zwischen Spielgeräten, die für Kinder ab 3 Jahren, und Spielgeräten, die auch für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind, unterschieden. Das bedeutet insbesondere Veränderungen bei der Ausführung von bekletterbaren Spielgeräten.

● Sicherheitsabstände zwischen den Geräten werden in Abhängigkeit zur Fallhöhe gebracht.

● Es gibt keine verbindlichen Zusammenhänge bzw. Angaben über Fallhöhe und den zugehörigen falldämpfenden Böden. Es wird eine Eignungsüberprüfung jedes falldämpfenden Bodens empfohlen.

● Es gibt kaum fixe Angaben zu Öffnungsweiten. Stattdessen werden zur Überprüfung genau beschriebene Prüfkörper verwendet.

● Hersteller sind zur genauen Kennzeichnung der Spielgeräte sowie zu Angaben über Pflege, Wartung und empfohlenem Fallschutz verpflichtet.

● Dem Spielplatzhalter ist die Durchführung von Inspektion, Pflege und Wartung (mit schriftlichen Aufzeichnungen) dringend anzuraten.

 

Sicherheitsanforderungen an Spielplätze und Spielflächen/ Sicherheitsabstände

Die EN 1176 – 1. Teil geht davon aus, dass die Höhe des Gerätes und der Sicherheitsabstand in Zusammenhang stehen. (Sie definiert einen Fallraum, d.h. den Raum, den man bei einem Sturz einnehmen könnte. Je höher das Gerät, desto größer kann die Fläche sein, auf die man aufprallt.) Daher werden die Sicherheitsabstände in Abhängigkeit zur Fallhöhe gesetzt. Als Faustregel sollte man bei Geräten bis 1,5 m Fallhöhe mindestens 1,5 m Abstand zwischen statischen Geräten, bis 3 m Fallhöhe mindestens 2,5m annehmen. Bei Geräten mit beweglichen Teilen – wie Schaukel oder Karussell – sollte man sich an die Herstellerangaben bzw. an die Angaben der betreffenden Gerätenorm halten.

 

Sicherheitsanforderungen an Spielgeräte

Bei geschlossenen Geräten – die über 2 m Raumtiefe aufweisen (z.B. Spielhaus, Kletterturm, Baumhaus) – müssen mindestens 2 Eingänge vorhanden sein. Die Norm geht davon aus, dass im Brandfall evtl. ein Eingang unpassierbar sein könnte.

Die ursprüngliche Regelung der waagrechten und senkrechten Öffnungen wurde durch eine generelle Neudefinition ersetzt: Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass es zu keinen gefährlichen Fangstellen für Kopf, Körper, einzelne Gliedmaßen oder Kleidung kommt.

Das bedeutet, dass der Benutzer weder mit dem Kopf voran noch mit den Füßen voran im Gerät stecken bleiben darf. Das Spielgerät darf keine teilweise umschlossenen oder

V-förmigen Öffnungen, keine Scherstellen oder beweglichen Öffnungen aufweisen. Kleidung darf sich nicht in Spalten, V-förmigen Öffnungen, Spindeln/ drehenden Teilen oder Vorsprüngen verhängen können.

Seitens der Norm werden spezielle Prüfkörper zur Untersuchung vorgeschlagen. Diese sind in der EN 1176 – 1.Teil beschrieben. Beim Selbstbau von Geräten empfiehlt es sich daher Fachfirmen bzw. den TÜV zu kontaktieren, um die Erfordernisse im Einzelfall zu klären.

Klettertaue müssen an beiden Enden verankert sein.

 

Fallhöhe und Fallschutz

Die bisher verbindliche Tabelle über Fallhöhen und entsprechenden Fallschutz wird durch eine Tabelle, die lediglich der Orientierung dient, ersetzt. Die neue Norm geht davon aus, daß Böden im Hinblick auf Qualität große Differenzen aufweisen können und daher keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann. So kann ein gut gepflegter Rasen mit entsprechendem Erdboden für eine große Fallhöhe geeignet sein, ein schlecht gepflegter Rasen – der nur noch verdichtete Erde ist (steinhart im trockenen Zustand) – minimale falldämpfende Eigenschaften aufweisen.

Daher wird für „ungeprüften“ Rasen max. 1 m Fallhöhe erlaubt. Die neue europäische Norm fordert eine regelmäßige Prüfung der Böden und empfiehlt, bei Fallschutzplatten unbedingt ein Zertifikat (mit einer Angabe, für welche Fallhöhe der Belag geeignet ist) zu verlangen.

Bei losem Fallschutzmaterial (Sand, Kies, Rindenmulch und -häcksel) werden zur bisher geforderten Schichtdicke von 30 cm zusätzlich 20 cm gefordert, weil dieses Material „weggespielt“ wird („Löcher“ unter den Schaukelsitzen).

 

Fallhöhe und Absturzsicherung

Absturzsicherungen sind überall dort vorzusehen, wo es durch Drängen und Stoßen zu einem Sturz kommen kann.

Da die Norm davon ausgeht, dass auch Kinder unter 3 Jahren Spielgeräte benutzen könnten, müssen Geräte bereits ab einer Fallhöhe von 60 cm mit Brüstung oder Geländer ausgestattet sein oder für Kleinkinder unter 3 Jahren unzugänglich gemacht werden.

Es gibt – je nach Benutzergruppe – zwei Varianten der Geländerausführung:

● Bei Geräten, die für Kinder jeden Alters – also auch unter 3 Jahren – zugänglich sind, bedarf es ab einer Spielebene (Plattform) von 60cm Höhe einer Brüstung oder einer geschlossenen Begrenzung (Platten). Auch ein absolut „geschlossenes“ Gerät ist möglich. Dieses darf von außen nicht bekletterbar sein.

● Geräte, die nur für Kinder über drei Jahre gedacht sind, brauchen einen „erschwerten Zugang“. Plattformen mit 60 cm brauchen kein Geländer, Plattformen höher als 1 m Geländer und erst ab 2 m Fallhöhe eine Brüstung. Bei der Sanierung von „Altgeräten“ sind diese neuen Bestimmungen zu beachten.

 

Sicherheitsanforderungen an Spielgerätetypen

 

 

Klettergeräte und Spielturm

Die neuen Normen treffen eine Unterscheidung zwischen Geräten, die nur für Kinder, die älter als 3 Jahre sind, gedacht sind, und Geräte, die für alle Altersstufen, also auch für Kinder unter 3 Jahren, bespielbar sein sollen. Dieser Punkt ist sehr wichtig, weil er bedeutet, dass besonders bei Klettergeräten entweder auf einen erschwerten Zugang zu achten ist oder bereits ab 60 cm Höhe ein Geländer bzw. eine Brüstung vorgesehen werden muss.

Als erschwerter Zugang gelten Zugänge über schräge Rampen, über Balancierbalken, mittels eines Klettertaues oder einer Hangelstrecke.

Da die genannten Zugänge nur Beispiele für viele Möglichkeiten darstellen, empfiehlt es sich, die gewünschte Zugangsvariante mit dem TÜV abzuklären, insbesondere bei Selbstbau von Geräten bzw. bei der Gerätesanierung.

Die offenen Teile zwischen den Leitersprossen müssen entweder kleiner als 11 cm (bei Geräten für Kinder unter 3 Jahren kleiner als 8,9 cm) oder größer als 23 cm sein.

In der Praxis wird man daher die Öffnung generell größer als 23 cm machen bzw. die Situation mit dem TÜV oder einem Sachverständigen klären.

 

Rutsche

Bei kombinierten Rutschen (z.B. als Teil eines Kletterturmes) muss ab einer Fallhöhe von 1 m eine Absturzsicherung vorgesehen werden. Diese sollte 70-90 cm hoch und vor dem waagrechten Einsitzteil positioniert sein.

Die Länge des waagrechten Rutschenendes und die Höhe der Seitenwangen sind abhängig von der Rutschenhöhe:

Die Seitenwangen müssen entlang der Rutschstrecke fortlaufen: bis 1,5 m Rutschenhöhe mindestens 10 cm hoch, bis 2,5 m Rutschenhöhe mindestens 15 cm und über 2,5 m Rutschenhöhe mindestens 50 cm hoch.

Das waagrechte Rutschenende muss bei 1,2 m Rutschenhöhe mindestens 30 cm lang sein, bei höheren Rutschen zwischen 50 und 150 cm.

Der Abstand vom waagrechten Auslaufteil zum darunter liegenden Boden sollte max. 35 cm betragen.

Frei stehende Rutschen sollten einen Handlauf in mindestens 70 cm Höhe aufweisen.

 

Wippe

In der EN 1176 – 6. Teil werden 3 Wippgerätetypen mit unterschiedlichen Forderungen hinsichtlich Fallraum und Ausführung festgelegt.

Für alle Typen gilt aber folgendes:

● Um das Einquetschen zwischen Wippenende und Boden zu verhindern, müssen Wippen entweder eine Dämpfung, Fußstützen oder durch sonstige Maßnahmen mindestens 23cm Bodenfreiheit aufweisen.

● Handgriffe (Griffdurchmesser 16,3 mm) müssen so ausgeführt sein, dass sie keine Fangstellen für den Kopf bieten.

● Um Quetschungen im Auflagerbereich zu vermeiden, sollten Wippbalken nur eine geringe Querbewegung am Wippenende aufweisen.

 

Schaukeln

Der seitliche Abstand vom Schaukelsitz zum Schaukelgerüst und der Abstand zwischen den Schaukelsitzen ist in EN 1176 – 2. Teil neu geregelt. Er ist abhängig von der Schaukelhöhe (= Länge der Kettenaufhängung):

Der Wert entspricht bei den meisten Schaukeln in etwa dem bisher gültigen 70 cm Abstand, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Aufhängung nach oben hin schräg auseinanderläuft, um die Stabilität des Schaukelsitzes zu erhöhen.

Weiters werden die maximale freie Fallhöhe (als maximale freie Fallhöhe gilt die halbe Länge der Aufhängung + Sitzhöhe) und die Fläche des stoßdämpfenden Bodens angegeben. Bei 60° Auslenkung werden bei Fallschutzplatten (synthetischen Böden) zusätzlich 175 cm, bei losem Fallschutzmaterial zusätzlich 225 cm gefordert.

Schaukeln und Schwingseile dürfen nicht im selben Gerät kombiniert werden.

Die neue Norm empfiehlt ausdrücklich, Schaukeln in umrandeten Bereichen aufzustellen, um Unfälle durch das Hineinlaufen in den Schaukelbereich zu vermeiden. Die Zugänge zum Schaukelbereich sollten möglichst so ausgeführt sein, dass sich das Kind nur langsam nähern kann.

Bei Kombigeräten muss, wenn die Schaukelstütze z.B. Kletterfunktion aufweist, der seitliche Abstand vom Sitz zum Schaukelgerüst 1,5 m betragen.

 

Karussell

In der EN 1176 – 5. Teil werden 5 verschiedene Karusselltypen unterschieden. Das bedeutet, dass je nach Typ unterschiedliche Anforderungen gestellt werden und insbesondere dieser Teil umfangreich ist. Daher ist es empfehlenswert, sich sowohl für die Überprüfung als auch für die Sanierung über die spezifischen Erfordernisse zu informieren.

 

Naturnahe Elemente

Die Länge eines Kriechtunnels ist abhängig von seinem Durchmesser und seiner Ausführung:

Die Länge eines einseitig offenen Kriechtunnels (z.B. im Spielhügel integriert) darf max. 2 m betragen, der Durchmesser muss mindestens 75 cm aufweisen.

Bei Weidenhäuschen sollten die Sicherheitsauflagen analog angewendet werden, d.h. z.B. dass bei einer bekletterbaren Ausführung die Fallhöhe oder Fangstellen, die mehr als 60 cm über dem Boden liegen, ebenso wie bei herkömmlichen Spielgeräten zu beachten sind.

 

Instandhaltung und Wartung von Spielgeräten und Spielplätzen

Die Bestimmungen hinsichtlich Wartung gelten wie früher, sind allerdings exakter formuliert. Es wird dringend empfohlen, Aufzeichnungen in schriftlicher Form (z.B. mit Hilfe einer Checkliste) über die regelmäßige Prüfung (z.B. durch einen Bediensteten der Gemeinde) zu führen. Sie können im Zweifelsfall als Nachweis für die regelmäßige Wartung dienen. Genaue Angaben bezüglich der Pflichten des Spielplatzbetreibers/-halter enthält die EN 1176/7.

Die EN 1177 empfiehlt zusätzlich eine regelmäßige Bodenüberprüfung, da sich die Eigenschaften von Naturböden im Laufe der Zeit ändern können. Da bei losem Fallschutzmaterial die Pflege ein wichtiges Qualitätskriterium ist, sollte dieses regelmäßig gerecht, von Verschmutzungen befreit und unter das Spielgerät zurückgeschaufelt werden. Um die Pflege zu erleichtern, empfiehlt es sich, direkt am Gerät (z.B. bei der Schaukel auf dem Steher) eine Markierung für die geforderte Schichthöhe (Füllhöhe) anzubringen.

Die Stoßdämpfung von Naturböden kann im Zuge der jährlichen Inspektion durch eine Fachfirma, z.B. den TÜV, geprüft werden.

Hersteller müssen bei der Lieferung eines Spielgerätes sämtliche Angaben in Bezug auf Benützung, Wartung und Pflege des Gerätes bzw. Angaben zum Fallschutz geben.

Es ist daher empfehlenswert, dass der Gerätelieferant auch den Fallschutz liefert bzw. einbaut.

 

Hinweise für die Planung

Bei der Gestaltung/Möblierung von Spielplätzen mit Naturelementen wie Wurfsteine, Baumstämme, Kletterwände aus Naturstein, etc. sind die Bestimmungen der Normen „sinngemäß“ anzuwenden.

Sicherheit am Spielplatz ist nicht nur eine Frage der Sicherheit einzelner Geräte und deren Fallschutz/Sicherheitsabstände, sondern auch eine Frage der Gesamtgestaltung des Platzes (und dessen Zugänge).

Bei Gestaltung, Auswahl und Kombination von Spielgeräten sollte daher zwischen Sicherheit und Attraktivität abgewogen werden.

Die Unfallgefahr kann steigen, wenn Spielgeräte langweilig sind und zu unsachgemäßem Gebrauch anregen.

Der Versuch absolute Sicherheit zu erreichen, würde auch bedeuten, dem Menschen eine heile Welt vorzugaukeln und den Erfahrungsbereich „Gefahr“ aus der Erziehung des Kindes auszuklammern. Es geht nicht darum die Risiken abzuschaffen, sondern darum, das Kind mit ihnen vertraut zu machen.

Es ist daher Aufgabe der Spielplatzplanung, den Kindern Möglichkeiten zu schaffen „den Umgang mit sich selbst“ zu üben – ein persönliches Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Wenn Kinder in der Lage sind ihre Fähigkeiten richtig einzuschätzen und für sie bedrohliche Gefahren zu erkennen, würden sich die Spielplatzunfälle, welche durch unvorsichtiges, übermütiges und unsicheres Verhalten entstehen, verringern. Diese Unfälle machen ca. ein Fünftel aller Spielplatzunfälle aus.

Die Spielplatzplanung ist als „gelungen“ zu bezeichnen, wenn sie dem Benutzer die Möglichkeit bietet:

● Gefahren zu erkennen

● seine eigenen Fähigkeiten abschätzen zu lernen

● den Umgang mit Mut und Angst zu üben

● Hilfestellung durch andere zu erleben

● die eigenen Fähigkeiten – also sich selbst – und die Umwelt (Hilfestellung = Sozialkontakt, aber auch Begegnung mit dinglicher Umwelt) besser kennen zu lernen.

Eine „gelungene“ Spielplatzplanung berücksichtigt auch den Aufwand für die lt. EN geforderte „Inspektion, Wartung und Betrieb“, also die ständig wiederkehrenden Pflichten des Spielplatzbetreibers bzw. Spielplatzhalters. Denn dies mindert den Aufwand Ihrer Gemeinde.

Nebenbei eine wichtige Information: „Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.“ So lautet eine Antwort des DIN Institutes anlässlich einer Anfrage bezüglich Regressforderungen an das DIN (vgl. hierzu DIN 820-1 Abschnitt 6.6).

Das schon mehrfach genannte Normenwerk EN 1176-1 bis 7 bezieht sich auf Spielgeräte. Es schließt – wie schon erwähnt – Abenteuerspielplätze aus; gilt also nicht für betreute Spielbereiche. Es gilt jedoch auch für Geräte und Einrichtungen, die als „Spielgeräte“ aufgestellt werden, obwohl sie nicht als solche hergestellt sind (z.B.: Kunstwerk, Lokomotive, etc.).

Analog gilt dies also auch für natürliche und gestaltete Landschaftselemente wie z.B. Steinschichtungen, Trockenmauern, für naturnahe Bereiche sowie Bereiche zur Förderung des Naturerlebens und der Sinneswahrnehmung.

Für die Planung letztgenannter Bereiche sind insbesondere die Bestimmungen der EN 1176-1 und 1177 wichtig. Bei Fragestellungen, die diese Normen nicht erfassen – wie z.B. Wasserflächen – sind:

● die B 2607,

● die DIN 18034 und in weiterer Folge die bereits genannten Kriterien

● überschaubare Gefahr

● von vornherein erkennbare Gefahr

● Herausführen der Benutzer an ein gesundes Gefahrenbewusstsein

für die Planung heranzuziehen. Das bedeutet, dass z.B. eine Ufergestaltung so erfolgen muss, dass bespielbare Bereiche von nicht bespielbaren Teilen eindeutig zu unterscheiden sind. Das natürliche Angstempfinden der Kinder zu wecken ist das Gestaltungsziel.

Spielplatzplanungen sind – gegebenenfalls als Modell – von Sachverständigen oder dem TÜV zu prüfen. Es empfiehlt sich, die realisierte Einrichtung vor Inbetriebnahme des Platzes nochmals prüfen zu lassen. Im Zuge dieser Prüfungen sind auch die notwendigen Inspektions- und Wartungsanweisungen für den Betreiber/Halter festzuschreiben. Dies ist letztlich auch Ihre Aufgabe als Planverfasser.

Wenn für einen Spielplatz eine neue „Spielidee“ – also ein neues Spielgerät – entwickelt wird, müssen die entsprechenden Forderungen aus der Normenserie abgeleiten werden.

In Bezug auf eine Sicherheitsprüfung bzw. die Erstellung einer Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb gilt das vorher gesagte gleichermaßen.

Bei neuen Spielideen, naturnahen (unbetreuten) Bereichen, aber auch bei Spielpunkten in Parks und Fußgeherbereichen ist bei den Überlegungen zum Thema Sicherheit auch der Jahreszeitenwechsel und damit die Veränderung der Materialien bzw. deren Eigenschaften im „Spielbetrieb“ mit zu bedenken.

 

Zur Lage des Spielplatzes

Schon bei der Standortgestaltung sind Aspekte der Sicherheit zu bedenken.

Die Lage des Platzes bzw. die Gestaltung seines Umfeldes bzw. die Ausbildung der Erreichbarkeit sind ein wesentlicher Bestandteil der „Sicherheit des Platzes“.

Außerdem beeinflussen Standort und Zugänglichkeit des Spielplatzes wesentlich dessen Benutzungshäufigkeit und Benutzungsdauer.

Der Standort und die Benutzungshäufigkeit beeinflussen auch die Sicherheit von Mädchen auf dem Spielplatz. Lage und Gestaltung des Platzes sollen dafür sorgen, dass immer wieder Passanten den Platz queren oder daran vorbeikommen. So entsteht eine Form von Sozialkontrolle, die eine gewisse Sicherheit vor Belästigung garantiert.

Bei der Einfriedung der Spielplätze, bei der Gestaltung der Zugänge und bei der zusätzlichen Ausstattung (z.B. Trinkbrunnen, Waschgelegenheit etc.) sind die Bestimmungen der Norm zu beachten.

Wenn ein Spielplatz nur wenige Spielmöglichkeiten und nur kurzfristig interessante Spielmöglichkeiten bietet, kommt es meist dazu, dass Kinder Einrichtungen und Geräte missbräuchlich und unsachgemäß benutzen.

Die Autoren der Studie „Wie sicher sind Spielplätze in Wien?“ (Institut „Sicher Leben“, Wien 1997) stellen die Frage „Ob ein sicherer Spielplatz nicht geradezu eine unsachgemäße Verwendung der Spielgeräte herausfordert.“

Sie schreiben in der Studie, „dass kindliche Kreativität mit professioneller Ästhetik und akribischem Sicherheitsstreben kollidiert“. Zum Beispiel konnte beobachtet werden, dass auf einer Baustelle ungefähr 5 mal so viele Kinder spielten, als am daneben liegendem Kinderspielplatz. Es ist daher naheliegend, dass ein Spielplatz der zwar „sicher“ im Sinne der Normen ist, der aber wenig Anreiz für Spiel bietet, die Kinder zu unsachgemäßen Verhaltensweisen verleitet.

 

Gültigkeit der Normen

Die eingangs genannten EN-Normen gelten seit 1. Dezember 1997 (EN 1177) bzw. seit 1. November 1998.

Die Normen sind Regel der Technik, jedoch gesetzlich nicht verbindlich.

Auch für Fallhöhen > 60cm (z.B. bei Wipptieren) ist ein Boden mit stoßdämpfender Eigenschaft erforderlich.

Es gibt keine verbindliche Aussage zur Ausführung eines erschwerten Zuganges zu Geräten für Kinder unter drei Jahren.

 

Adolf Wocelka (Architekt Dipl.-Ing.) in der ÖGZ (Österreichische Gemeindezeitung) 12/99 – Österreichischer Städtebund

NAGEL-Redaktion – Projekt: „Spielplatzpaten in Köln“

1. Grundlage

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – hat 1980 das Spielplatzpatenprojekt ins Leben gerufen.

2. Zielsetzung des Projekts

Ziel des Projektes ist es,

  • interessierte Bürgerinnen und Bürger verantwortlich an der Arbeit der Stadtverwaltung in Bezug auf Spielplätze teilhaben zu lassen,
  • eine Identifikation der Bürger mit den vorhandenen Spielplätzen und Spielanlagen zu fördern,
  • und den Kindern einen Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der ihnen eine Hilfe bei der Vertretung ihrer Interessen ist.

3. Aufgaben der Spielplatzpaten

  • Die Aufgaben der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten bestehen darin, Ansprechpartner für die Kinder zu sein, ihnen Anregung und Anleitung zum Spielen zu geben,
  • gemeinsam mit anderen Spielplatzbesuchern aufkommende Probleme, wie z. B. Streitigkeiten, Verunreinigungen und Beschädigungen für alle zufriedenstellend zu lösen,
  • Defekte an Spielgeräten der Verwaltung zu melden, damit sie umgehend repariert werden können
  • und eventuell Spielfeste und Spielaktionen durchzuführen, die den Kontakt der Nachbarn des Spielplatzes zu den Kindern und untereinander fördern.

4. Organisation

Spielplatzpaten können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln werden, sowie Vereine und Initiativen, die eine Person als Ansprechpartner für die Verwaltung benennen. Die Übernahme einer Spielplatzpatenschaft erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Die Ausfüllung der Aufgaben liegt bei jedem Paten selbst. Haftungsrechtlich kann er nicht belangt werden.

Die Spielplatzpaten bekommen Unterstützung vom Amt für Kinderinteressen der Stadt Köln auch durch vierteljährliche Treffen mit gegenseitigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie Bearbeitung und Behebung der von den Spielplatzpaten genannten Mängel durch die hierfür zuständigen Fachämter.

Ein weiterer Austausch von Informationen zwischen den Paten untereinander und dem Amt für Kinderinteressen ist durch die vierteljährlich erscheinende Spielplatzpatenzeitung „Spielplatz aktuell“ gegeben, in denen u. a. Termine der Spielplatzpatentreffen, von Spielplatzfesten, Informationen über Ausleihmöglichkeiten von Spielen sowie allgemeine Informationen für Spielplatzpaten herausgegeben werden.

5. Kooperation mit der Kölner Polizei

1998 wurde eine Kooperation zwischen den Kölner Spielplatzpaten, der Kölner Polizei und dem Amt für Kinderinteressen gegründet. Die Bezirksbeamten der Polizei unterstützen die Spielplatzpaten vor Ort bei ihrem Bemühen um kindgerechtes Spielen auf dem Spielplatz.

6. Daten und Zahlen

In Köln gibt es derzeit rund 600 öffentliche Spielplätze. Mit Stand vom 01.08.2003 werden 203 Spielplätze von 197 Spielplatzpaten betreut.

7. Informationen zum Projekt

 

Weitere Informationen zum Projekt „Spielplatzpaten in Köln“ gibt die Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Amt für Kinderinteressen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon-Nr. (0221) 2 21-2 41 45 (Frau Arnoldi).

NAGEL-Redaktion – Beispiele


Hier können Sie sich hilfreiche Beispiele von Patenprojekten herunterladen, die im ABA Fachverband aktiv sind.

Projekt „Spielplatzpaten in Bochum“

Projekt „Spielplatzpaten in Dortmund“

Projekt „Spielplatzpaten in Krefeld“

Projekt „Spielplatzpaten Köln“

Faltblatt Köln: „Werden Sie Spielplatzpate!“

Projekt „Spielplatzpaten Mülheim an der Ruhr“

Vorbildlich! Beispiel aus Mülheim an der Ruhr: Spielplatz Papenbusch. Vorstehendes Foto entstand Ende April 2008 bei einer Anstreich-Aktion.

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NAGEL-Redaktion – Arbeitshilfen

Vereinbarungserklärung (Muster)
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Vereinbarung über die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate (Beispiel Dortmund)
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Spielplatzvereinbarung zwischen der Stadt Krefeld und den Krefelder Spielplatzpaten
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Versichert? Spielplatzpaten sind versichert!
Die Broschüre „Unfallversichert im Ehrenamt“ laden

Demografische Entwicklung und Jugendhilfe (2. Auflage, April 2007) – Basisinformationen mit Daten für das Rheinland bis 2025 aus der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (23 Seiten, 239 KB)
Material herunterladen

Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe bis zum Jahr 2015 in Westfalen-Lippe (erstellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, April 2007) (104 Seiten, 860 KB)
Material herunterladen

Mit vorstehendem Link können Sie sich ein Arbeitsheft der Stadt Oer-Erkenschwick (2009 herunterladen. Die Gemeinde hat uns dieses freundlicherweise für die Verwendung hier zur Verfügung gestellt. Für die Kooperation möchten wir uns vor allem bei den ehemaligen Studentinnen Jessica Broy und Jessica Schumacher bedanken.

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NAGEL-Redaktion – Dokumente der Patenarbeit in NRW

2010

Mit vorstehendem Link können Sie sich ein Arbeitsheft der Stadt Oer-Erkenschwick (2009 herunterladen. Die Gemeinde hat uns dieses freundlicherweise für die Verwendung hier zur Verfügung gestellt. Für die Kooperation möchten wir uns vor allem bei den ehemaligen Studentinnen Jessica Broy und Jessica Schumacher bedanken.

2009

Am 10. März 2009 fand im Stadtumbaubüro-West in Bochum der 3. Fachtag für die Organisatorinnen und Organisatoren von Spielplatzpatenschaften in Nordrhein-Westfalen statt.
Sie finden zum Herunterladen hier folgende Unterlagen:
ABA-Pressemitteilung zur Veranstaltung
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Protokoll der Veranstaltung
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Bericht über eine Untersuchung zur Freiflöchennutzung älterer Menschen
.
Dieser Bericht wurde von der stellvertretenden Sprecherin der Spielplatzpaten, Elfriede Majer beschafft. Er stammt von Prof. Dr. Grit Hottenträger, Jessica Jacoby, Elke Meuer und Florian Leidner (Fachhochschule Wiesbaden). Zum Thema Senioren- bzw. Mehrgenerationenspielplätze gab es auch einen Vortrag von Elfriede Majer während der Veranstaltung.
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2008

Am 18. Oktober 2008 fand in Mülheim an der Ruhr die diesjährige Landeskonferenz der Spielplatzpaten statt. Wir dokumentieren:

Die Pressemitteilung vom 18. Oktober 2008 zur Konferenz

Leider war der vorgesehene Referent Klaus Afflerbach vom Deutschen Grünen Kreuz(Sicherheit auf Spielplätzen) wegen einer Erkrankung ausgefallen. Er versäumte es allerdings nicht, die Paten vorbildlich mit Material zu versorgen. Die Checkliste „Sicherer Spielplatz“, die auch für Paten eine echte Hilfestellung sein kann, ist hier zum Herunterladen eingestellt. Sinnvollerweise sollte die Liste im Falle ihrer Verwendung von den Organisator(inn)en verbreitet werden.

In einer Erklärung des Deutschen Grünen Kruzes heißt es zu der Liste: Sicherer Spielplatz: Checkliste steht zur Verfügung! Um zu Beginn der diesjährigen Spielplatzsaison die Aufmerksamkeit auf notwendige Sicherheitskriterien für Spielplätze und Spielgeräte zu richten, regt das Forum Unfallprävention im Deutschen Grünen Kreuz e.V. (DGK) zu Aktionen vor Ort an. So zum Beispiel zu Spielplatzfesten, bei denen Eltern und Kinder nicht nur gemeinsam spielen, sondern auch den Blick auf notwendige Sicherheitsvorkehrungen und sichere Verhaltensweisen beim Spielen richten. Anlässlich des bundesweiten Aktionstages „Sicherer Spielplatz“ (25. März) stellt das Forum Unfallprävention im DGK unter dem Titel „Spielplatz-Check“ eine Übersicht zu Sicherheitskriterien für Spielgeräte zur Verfügung, mit der gravierende gerätetechnische Mängel identifiziert werden können.

Ein weiteres Anliegen: Helm ab! Fahrradhelme stellen beim Klettern und Toben an Spielgeräten ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Denn mit den Haltegurten können die Helme an engen Fangstellen oder Seilknoten hängen bleiben und zur Strangulationsgefahr werden. Zudem können spielende Kinder, die auf dem Spielplatz einen Fahrradhelm tragen, an engen Einstiegen und Durchlaufbarrieren, die meist an Kletter- und Rutschgeräten anzutreffen sind, mit dem Helm so heftig anstoßen, dass schwere Genickverletzungen die Folge sein können. Diese Unfallrisiken durch Fahrradhelme gelten übrigens nicht nur an Spielgeräten, – auch beim Klettern auf Bäumen bestehen ähnliche Gefahren.
Das Forum Unfallprävention im Deutschen Grünen Kreuz e.V. rät Trägern von Spielplätzen deshalb dazu, im Eingangsbereich von Spielplatzanlagen kindgerechte Warnhinweise in Form von Piktogrammen aufzustellen, mit denen Kinder und Eltern aufgefordert werden, die Fahrradhelme zum Spielen abzunehmen.

Checkliste „Sicherer Spielplatz“ herunterladen

Größeres Piktogramm herunterladen

Berichterstattung der WAZ Mülheim vom 20. Oktober 2008 zur Patenkonferenz

Protokoll der Spielplatzpaten-Konferenz 2008 vom 18. OktoberHerunterladen

Der 2. Fachtag der Organisator(innen) der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten-Projekte fand erfolgreich am 4. März 2008 in Krefeld statt. Ein Protokoll ist an die Teilnehmer(innen) versandt worden. Zum Fachtag wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Pressemitteilung herunterladen

2007

Fachtag für Organisatorinnen und Organisatoren von Spielplatzpatenschaften am 19. Juni 2007 in Dortmund
Protokoll des Fachtages herunterladen

Landeskonferenz NRW der Spielplatzpaten am 20. Oktober 2007
Pressemitteilung vom 21. Oktober 2007 herunterladen

Landeskonferenz der Spielplatzpaten am 20. Oktober 2007
Protokoll herunterladen

Die „freizeit & spiel“ November/Dezember 2007 veröffentlichte die Pressemitteilung des ABA Fachverbandes über die Landeskonferenz NRW der Spielplatzpaten.
Bericht aus der „freizeit & spiel“ herunterladen

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NAGEL-Redaktion – Spielplätze sind Hingucker – Spielplätze brauchen Paten!

 (Foto: spielplatztreff.de)

Gespräch mit Uwe Lersch, Spielflächenplaner aus Iserlohn 

Teil I: Sicherheit geht vor!

Anfang Juni kam der TÜV Rheinland in seinem Spielplatztest – in Auftrag gegeben von BILD der FRAU – zu Besorgnis erregenden Ergebnissen: Von 75 getesteten Spielplätzen waren nur sieben in einwandfreiem Zustand. Bei den anderen wurden teilweise so gravierende Mängel festgestellt, dass auf 16 Spielplätzen die Empfehlung„SOFORT SPERREN!“ ausgesprochen wurde.

Spielplatztreff ist an der Sache dran geblieben und hat nachgefragt! In einer 4-teiligen BLOG-Serie werden wir uns nicht nur mit dem Thema Sicherheit befassen, sondern prinzipiell interessante Aspekte zur Spielplatz-Thematik näher beleuchten.

Wir freuen uns sehr, dass sich Uwe Lersch, Spielflächenplaner aus Iserlohn, für diese BLOG-Serie die Zeit genommen hat und unsere Fragen beantwortet. Vielen Dank dafür!

Frage: Herr Lersch, bevor wir loslegen… was genau machen Sie als Spielflächenplaner?

Lersch: Wie bereits aus meiner Berufsbezeichnung hervorgeht, plane und realisiere ich Außenspielflächen. Ein ganz wichtiger Kern meiner Arbeit besteht jedoch darin, Entscheidungsträger und Betreiber von Spielflächen, die ja unterhaltspflichtig und sicherheitsverantwortlich sind, über zeitgemäße Außenspielpädagogik zu informieren, immer auch im Hinblick auf den aktuellen Stand der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie den Unterhaltskostenbetrachtungen. Dies geschieht sowohl in Form von Projekt-bezogenen Gesprächen als auch von Seminaren und Foren.

Frage: Sie kennen sich also mit Spielplätzen und Sicherheitsfragen bestens aus. Überrascht Sie das schlechte Abschneiden der Spielplätze im aktuellen Spielplatztest?

Lersch: Nein, durchaus nicht. Um dazu vorab eine berechtigte Klassifizierung vorzunehmen: Je gleichgültiger der politischen Ebene einer Kommune oder dem Vorstand einer Wohnungsbaugesellschaft oder eines Facility-Managers die Spielplatzfrage ist, desto schlechter ist auch die Spielplatzsituation insgesamt (Größe, Ausstattung, Sicherheit).

Soll bedeuten, dass der Betrieb von Spielflächen in Ballungsgebieten aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der sozialen Problemstellungen sehr viel ernster genommen wird als in ländlichen Gebieten. Der aktuelle Spielplatztest geht fälschlicherweise davon aus, dass die Spielplatzsicherheit in Ballungsgebieten aufgrund der sehr viel zahlreicheren Spielplätze pro Fläche mehr in Frage gestellt werden muss als in ländlichen Gebieten. Dem ist leider nicht so. Wir gehen nach Lage der Dinge sogar davon aus, dass die Spielplatzsicherheit in ländlichen Strukturen im Verhältnis zur Einwohnerzahl sehr viel schlechter da steht als in Ballungszentren. Leider hat sich der TÜV Rheinland/BILD der FRAU-Test nur auf Großstädte gestürzt. Ich kenne Kleinstädte, in denen 60 Prozent der Spielflächen aufgrund akuter Lebensgefahren sofort gesperrt werden müssten.

Die BILD der FRAU-Aktion entspricht darüber hinaus leider doch sehr dem Boulevard-Journalismus: Teilweise leicht überdramatisierte Ergebnisberichte und dann diese Mitmach-Aktion „Kinder-planen einen-Spielplatz“, wobei Kinder a) nicht wissen, was für ihre Entwicklung von Vorteil ist und b) das Ganze wieder in spielwertlosen Holzungetümen endet, die genau jene horrenden Unterhaltskosten verursachen, weswegen die unterhaltspflichtigen Instanzen mit Ihrer Sicherheit nicht hinterherkommen. Ein Aberwitz!

Das Gegenteil dieser Boulevard-Aktion ist jedoch genauso von Unschärfe geprägt: Fachzeitschriften wie „STADT und RAUM“ und „Play & Leisure“, die sich die Berichte über Spielgeräte direkt von den Herstellern schreiben lassen, mit dem Ergebnis, dass anscheinend alles toll ist. Kritisiert werden darf natürlich nicht, sonst bleiben die Anzeigen aus.

Frage: Wer kümmert sich generell um die Sicherheit der Spielplätze?

Lersch: Die unterhaltspflichtigen Betreiber der Spielflächen, überwiegend Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Kirchen und sonstige caritative Einrichtungen haben gemäß der DIN EN 1176 und 1177 (Spielgerätesicherheit sowie Herstellung, Betrieb und Unterhaltung stoßdämpfender Böden) die Aufgabe, eine wöchentliche Durchsicht und eine monatliche Wartungsinspektion durchzuführen. Die letztgenannte ist schriftlich zu dokumentieren.

Darüber hinaus ist eine jährliche Hauptinspektion durchzuführen, die u.a. auch das Freilegen von Fundamenten vorsieht, um die Stabilität von Spielanlagen genauestens zu überprüfen. Der Verlauf der Untersuchung ist exakt zu dokumentieren. Mängel werden durch Fotos zusätzlich definiert und sind umgehend abzustellen. Diese Arbeiten sind allesamt von „Sachkundigen für Spielplatzgeräte“ bzw. „Fachkräften für Kinderspielplätze“ oder höher qualifizierten Personen (z.B. amtlich anerkannte Sachverständige für Spielplätze) durchzuführen. Diese können der Organisation des Betreibers entstammen (Kommune z.B. Betriebshof / Wohnungsbau z.B. Hausmeister oder technische Dienste) oder es erfolgt die Vergabe der Leistungen an Dritte wie TÜV, DEKRA, Ingenieurbüros, aber auch renommierte Hersteller bieten diese Dienstleistung an.

Frage: Woran liegt es, dass trotz dieser gesetzmäßig vorgeschriebenen Kontrollen offensichtliche Mängel wie morsches Holz oder vorstehende Schrauben übersehen werden?

Lersch: In erster Linie aus den schon oben genannten Gründen! Sobald ich mangelhafte Spielflächen vorfinde, ist die Antwort seitens der Verwaltung überwiegend die gleiche: „Die Politik wälzt alles auf den Betriebshof ab, stellt aber keine Mittel zur Verfügung. Wir wissen, dass das alles morsch ist, dürfen es aber seitens der Politik wiederum nicht sperren oder abbauen, weil sich sonst die Eltern beschweren, dass keine Spielgelegenheiten mehr vorhanden sind.“

Ergo: Es wird nicht nichts übersehen, es wird einfach nichts instandgesetzt. Vielerorts wird auch gar nicht erst geprüft. Ich kenne Gemeinden, die haben zwei Jahre alte(!) Prüfberichte in der Schublade und seit dem nicht einen Mangel abgestellt. Obwohl in zwei Fällen in der Nachbargemeinde genau deswegen bereits  ein Kind zu Tode gekommen ist. Die Politik winkt ab!

Grundübel ist in Deutschland jedoch die sehr traditionelle Sichtweise der Erwachsenen zum Thema Spielflächen. Ob Politiker, Eltern oder Presse: Insgesamt bewegen wir uns im weltweiten Vergleich mit 42 Ländern auf den hintersten Plätzen, sprich, dem Niveau der 70er Jahre und das zum Nachteil unserer Kinder.

Frage: Es hat den Anschein, dass der schwarze Peter ausschließlich bei den Kommunen liegt. Sehen Sie hier noch andere Verantwortliche?

Lersch: Ich muss den Begriff „Kommune“ hier zwingend gegen den Begriff „Politik“ tauschen. Denn Kommune heißt vor allem auch Grünflächenamt, Jugendamt, Planungsamt sowie in kleinen Gemeinden auch „Soziales und Sport“ oder Tiefbauamt. Die Damen und Herren sind das Ende der Prozesskette, wenn es um die Gestaltung möglichst innovativer Spielflächen geht. Hier finden wir überwiegend sehr engagierte Leute, die sich wirklich reinhängen, jedoch der Willkür der Politik und deren Budgetierungen ausgesetzt sind.

Aber es geht ja noch weiter: Grundsätzlich ist Deutschland ein kinderfeindliches Land. Nach wie vor bekommen wir die Defizite um die Entwicklung des Menschen bis zum Erwachsenenalter nicht in den Griff: Ob mütterfeindliche Arbeitsplätze, Kinderbetreuung, Schulbildung, Spielflächen, Jugendzentren, Sportanlagen etc.:  Unsere Leistungsgesellschaft will mit Kindern möglichst wenig zu tun haben.

Was man von Kindern will, ist ihr Taschengeld. Dann ist aber auch Schluss. Und diese Einstellung projiziert sich hinein in die Einzelthemen wie Spielflächenbudget, Betrieb von Jugendzentren usw.  Ich meine, es wäre in Deutschland dringend Zeit für die Gründung einer Kinderpartei, um den Kindern, ähnlich wie in den skandinavischen Ländern, endlich eine feste Lobby zu geben.

Frage: Welchen Stellenwert hat das Thema Spielplatzsicherheit für Ihre Arbeit?

Lersch: Grundsätzlich: Spielplatzsicherheit besteht aus mehreren Faktoren: Vorne an selbstverständlich die Spielgerätesicherheit, dann die stoßdämpfenden Böden, ggf. sonstige stationäre Bauwerke wie Findlinge und Kletterfelsen, Einfriedung der Spielflächen, Zuwegung und Beschilderung. All diese Faktoren sind Grundlagen unserer Planungen sowie Abstimmungen mit  weiteren Planern und Betreibern, sprich, Unterhaltspflichtigen.

Spielplatzsicherheit heißt jedoch auch: Das Spiel selbst muss immer ein gewisses Risiko enthalten. Auch das ist in der DIN EN 1176 eindeutig vorgesehen, unabhängig von schlechten Materialien und mangelnder Kontrolle. Heißt: Verletzungen bis hin zu Brüchen und offenen Wunden dienen der wichtigen Gefahrenein- und Risikoabschätzung.  Was jedoch unbedingt vermieden werden muss, ist das Risiko zur Entstehung bleibender körperlicher und psychischer (traumatischer) Schäden.

Frage: Was können Eltern selbst tun, um für die Sicherheit ihrer Kinder auf Spielplätzen zu sorgen?

Lersch: Einfache Lösung: Bieten Sie Ihren Verwaltungsspitzen (Bürgermeister) eine klar strukturierte Organisation von Spielplatzpaten an. Diese überprüfen den laufenden Spielbetrieb auf Spielflächen in unmittelbarer Nähe Ihrer Wohnung. Halten Sie dazu Kontakt zu den ausführenden Stellen, insbesondere den Baubetriebshöfen. Entwickeln Sie ein Meldesystem, so dass vom Bürgermeister bis zum Baubetriebshof jeder erkennbare Mangel bekannt wird.

Perfekte Lösung: Gründen Sie in jeder Kommune einen Elternrat. Dazu sind aber ein paar wichtige Regeln zu beachten:

● Informieren Sie sich ausführlich über die Sachthemen. Stellen Sie nicht Ihre bisher gewachsene Meinung als Ziel Ihrer Arbeit nach vorne, sondern lesen Sie, hören Sie und fragen Sie Experten. Nichts ist schlimmer als eine Horde gesprächsresistenter Eltern.

● Gehen Sie mit einem klar gegliederten Programm auf Bürgermeister(innen) und Dezernenten(innen) zu, so verschaffen Sie sich  Gehör und Respekt. Werden sie damit eine feste Größe in Ihrer Kommune, so

● gewinnen Sie Einfluss auf die Spielflächensituation. Zeigen Sie dazu Kooperationsbereitschaft, was wiederum auf eine positive Resonanz bei der Verwaltung stößt und

● entwickeln Sie sich zu gefürchteten Sponsorengeld-Eintreibern, denen aufgrund der gewachsenen Bedeutung des Elternrats niemand so richtig etwas abschlagen kann.

(Quelle: Spielplatztreff vom 30. Juni 2009 – Interview: Bettina Schilling)

Teil II: Der Perfekte Spielplatz

Frage: Herr Lersch, gerade vor dem Hintergrund, dass unsere Nutzer auf Spielplatztreff selbst Spielplätze bewerten, frage ich Sie zunächst mal: Nach welchen Kriterien beurteilen Sie eigentlich Spielplätze?

Lersch: Aus professioneller Sicht eines Spielflächenplaners sind für mich folgende Kriterien bei der Beurteilung einer Spielfläche entscheidend:

Prio 1: Sicherheit auf dem Spielplatz
Da schaue ich, ob die Geräte den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen, ob zum Beispiel die  Mindesträume zwischen den Geräten vorhanden und die stoßdämpfenden Materialen noch in Ordnung sind. Ich überprüfe, ob die Spielfläche verkehrssicher eingefriedet und diese Einfriedung verletzungssicher und nicht „ohne Weiteres“ übersteigbar ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine vollständig vorhandene Beschilderung (Notrufnummern bei Unfällen, Bezeichnung des Spielplatzes und/oder Straßenname zur Orientierung) und die Bepflanzung mit ausschließlich ungiftigen Pflanzen.

Prio 2: Art der Spielgeräte
Wir sprechen bei professionell geplanten Spielplätzen von „intelligenten Spielflächen“. Diese sollten möglichst den komplexen Anforderungen der Zielgruppe entsprechen. Das heißt, die Entwicklungsschwerpunkte der jeweiligen Altersklasse berücksichtigen und fördern sowie zur Erweiterung der kognitiven, körperlichen und sozialen Kompetenzen beitragen. Spielgeräte mit  wiederkehrenden Spielwerten und hohem Aufforderungscharakter, die vielfältige Aktions- und Bewegungsmöglichkeiten bieten, sind hier dringend notwendig.

Prio 3: Gesamteindruck der Spielanlage
Hier achte ich darauf, ob die Geräte noch der oder den tatsächlich präsenten Altersklassen entsprechen und ob Spuren von Vandalismus/Graffiti zu erkennen sind. Entscheidend ist weiterhin, ob die Fläche rechtswidrig genutzt wird, zum Beispiel als Schlafstelle, Treffpunkt für Wohnungslose oder Drogenabhängige. Die Gefahren für Kinder, die von Drogenabfällen, Spritzen, Exkrementen ausgehen, sind nicht zu unterschätzen.

Prio 4: Verwendete Materialien für Spielgeräte
Diese Frage stellt sich vor allem für mich als Spielflächenplaner in meiner täglichen Arbeit, denn davon hängen nicht zuletzt die Unterhaltungskosten für den Spielplatzbetreiber ab. Weichhölzer oder minderwertige Harthölzer weisen einige Risiken auf, wie zum Beispiel Spannungsrisse oder Pilzparasitenbefall. Schlecht legierte Edelstähle oder schlecht verzinkte Baustähle bilden schnell Roststellen oder weisen minderwertige Schweißnähte auf. Einfachkunststoffe bleichen und härten schon nach 2-3 Jahren aus. Effiziente Gerätesysteme sollten bei geringen Unterhaltungskosten eine Standzeit von mindestens 12 Jahren haben. Hochwertige Spielgeräte können sogar auch bei intensiver Bespielung durchaus 30 Jahre alt werden.

Ein Leitsatz dazu: Hochwertige Materialien und technisch durchdachte Konstruktionen schaffen vielfältige Aktions- und Bewegungsmöglichkeiten bei langfristiger Standzeit und geringen Unterhaltungskosten.

Frage: Beschreiben Sie doch mal den perfekten Spielplatz!

Lersch: Natürlich sollte ein perfekter Spielplatz zunächst einmal alle Sicherheitsvorgaben erfüllen. Im Idealfall ist ein Spielplatz nur für eine Altersklasse (0-3; 2-4; 4-8; 8-12; 12-16) konzipiert. Denn nur dann gelingt es, die Spielfläche genau auf die Bedürfnisse dieser einen Altersklasse auszurichten. Ist die Spielfläche für zwei oder mehrere Altersklassen ausgelegt, was überwiegend der Fall ist, müssen zumindest deutliche räumliche und optische Trennungen mit separater Beschilderung dafür sorgen, dass die jüngeren Kinder nicht von den älteren „überrannt“ werden können. Eine perfekte Spielfläche sollte immer auch integrativ angelegt sein. Das heißt, sie enthält Spiel- und Aktivitätssysteme, die Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Handicaps einbeziehen und für Rollstuhl-gebundene Kinder barrierefrei angelegt sind. Der perfekte Spielplatz verzichtet auf eine Geländemodellierung (platzierte Felsen, Findlinge, Baumstämme, Hügel, etc.). Denn die Unterhaltungskosten sind in Abwägung zum spielflächenpädagogischen Nutzen zu hoch. Vielmehr bietet der perfekte Spielplatz auf einer planen Fläche altersgerechte Spielgeräte mit hohem Aufforderungscharakter und wiederkehrenden Spielwerten an.

Was den perfekten Spielplatz im Jahr 2009 nicht ausmacht sind traditionelle Einflüsse, Erwachsenensicht, erzwungene Pseudonatürlichkeit mit märchengleicher Optik, jedoch mangelnden Spielwerten. Spielgeräte, die zwar alle sicherheitstechnischen Auflagen erfüllen, jedoch trotzdem bedenklich sind, wie zum Beispiel Nestschaukeln auf relativ engen Spielflächen, Drehscheiben (Gefahrenquelle traumatischer Unfälle) oder Spielgeräte mit Fahrzeugaltreifen (Schadstoffbelastung).

Frage: Würden Sie sagen, Kinder sollten bei der Planung einer Spielfläche mit einbezogen werden, erst dann wird ein Spielplatz richtig gut?

Lersch: Nein, Kinder müssen überhaupt nicht bei der Planung eingebunden werden. Oft ist es eher hinderlich. Ich denke, gerade Kinderbefragungen in Deutschland sind überwiegend eine Farce. Wenn Kinder ihren Traumspielplatz basteln und malen sollen, entstehen vielleicht fantasievolle Entwürfe und Bilder. Aber das heißt nicht, dass am Ende ein geeigneter Spielplatz dabei herauskommt. Politisch gewünscht, spielraumpädagogisch eine Katastrophe. Denn Kinder wissen nicht, was aus spielraumpädagogischer, entwicklungspsychologischer sowie sicherheitstechnischer Sicht wichtig und richtig ist. 

Mit der Begründung „Ich weiß gar nicht, was Sie wollen, die Kinder nehmen es doch an“ wird diese Vorgehensweise dann gerechtfertigt. Aber kann uns das wirklich genügen? Viel wichtiger wäre doch die Fragestellung: Inwieweit unterstützt ein auf diese Weise entstandenes Spielangebot optimal die kindliche Entwicklung und wie intensiv und langfristig machen die Kinder davon Gebrauch?!

Am sinnvollsten gehen, aus meiner Sicht, die skandinavischen Länder mit dem Thema um. Dort wird eine Spielfläche zuerst von professionellen Spielflächenplanern unter Berücksichtigung der zielgruppenspezifischen Bedürfnisse und der laufenden Unterhaltskosten geplant. Umliegende Spielflächen werden als Referenzspielflächen sondiert. Erst dann testet eine Kindergruppe die verschiedenen Spielflächen, Geräte und Systeme ausgiebig, Fotos und Filmsequenzen begleiten die Tests. Im Anschluss daran präsentieren die Kinder ihre Eindrücke und stimmen ab, was ihnen am besten gefallen hat. So verschaffen sie sich vor Ort einen direkten Eindruck und können auf dieser Basis unmittelbar urteilen und entscheiden.

Fazit: Wenn schon Kinderbefragungen, dann nur mit koordinierter und professioneller Auswertung oder exakt nach skandinavischem Vorbild. Mein Tipp: Besuchen Sie mal Spielplätze in Bottrop – eine Stadt ohne Kinderbefragungen!!

Frage: Wo wir gerade bei Skandinavien sind … Wie stehen denn Deutschlands Spielplätze überhaupt im europäischen Ländervergleich da – haben Sie da Vergleichsgrößen?

Lersch: Das dänische Unternehmen, für das ich tätig bin, ist in 42 Ländern der Erde präsent. Um die Entwicklungen weltweit genau zu verfolgen und zu dokumentieren, unterhalten wir eine „Spiel-Institut“ genannte wissenschaftliche Einrichtung, die uns regelmäßig schult und laufende Ergebnisse zunächst intern, später auch für die weltweite Lehre und Forschung veröffentlicht.

Daher wissen wir sehr genau, welchen Platz unser Land bei Spielflächenanzahl, -größe und -budget im Verhältnis zu Bruttoinlandsprodukt und Bevölkerungsdichte einnimmt: Über Platz 36 kommen wir leider nicht hinaus. Beim Thema Kinderorientierung sieht es noch finsterer aus, hier belegen wir innerhalb der westeuropäischen Industrienationen den letzten Platz. Denn die Spielflächen in Deutschland entsprechen überwiegend nicht den aktuellen Bedürfnissen der Kinder – nicht zu verwechseln mit: „Wünsche der Kinder“. Wir schätzen den Anteil von nicht zielgruppenorientierten und vermeidbar unterhaltskostenträchtigen Spielflächen in Deutschland auf etwa 65 bis 70 Prozent – Tendenz schleichend rückläufig.

Frage: Was, glauben Sie, sind die Ursachen für das schlechte Abschneiden?

Lersch: Hier sehe ich drei Hauptgründe:

1. Wir nehmen das Thema Spielflächen in Deutschland nicht ernst genug.
2. Wir sehen Spielplätze immer noch überwiegend als ergänzenden Spaßfaktor an.
3. Und zu viele Menschen meinen, Sie könnten Spielflächen planen bzw. Geräte bestimmen.

So erlebe ich es oft in meiner Arbeit, dass sich Eltern von ihrem traditionellen Denken, ihren Erinnerungen an die eigene Kindheit beim Blick in einen Spielgerätekatalog leiten lassen. Oder Politiker weisen insbesondere vor Wahlperioden ihre Grünflächenplaner an, ein von Eltern gewünschtes Gerät anzuschaffen. Obwohl es die zuvor von gleicher Seite gekürzten Spielflächen- und Unterhaltungsbudgets restlos überfordert. Landschaftsarchitekten, die in Deutschland aufgrund unseres traditionellen Denkens automatisch als Spielflächenplaner kategorisiert werden, verwechseln oftmals intelligente Spielflächen mit naturbezogener Selbstverwirklichung – handgeschnitzte Holzskulpturen oder gestalterische Ansätze dominieren, spielflächenpädagogische Ansätze bleiben auf der Strecke.

Das ist zwar aus den verschiedenen Perspektiven betrachtet verständlich. Aber aus professioneller Sicht, muss die Spielflächenpädagogik – im Sinne einer ganzheitlichen Kindesentwicklung – dringend als eine feste Größe in allen Instanzen in Deutschland Einzug halten, damit notwendige Systeminnovationen überhaupt zum Zuge kommen können.

Positiv stimmt mich, dass die Zahl der Verantwortlichen, die die Notwendigkeiten der Spielflächenpädagogik ernst nimmt, stetig wächst. Das gilt vor allem für die Sachbearbeiter für Spielflächenplanung in den Ballungszentren. Diese sind zumeist studierte Landschaftsarchitekten, die sich ausschließlich mit Spielflächen beschäftigen und somit bestens im Thema sind. Im krassen Gegensatz dazu liegt die Zuständigkeit bei mittleren und Kleinstädten oftmals beim Tiefbauamt. Dort wird den Tiefbauingenieuren das Thema Spielflächengestaltung einfach „angehängt“, obwohl diese zumeist ohnehin nicht wissen, wie sie die Flut ihrer eigentlichen Aufgaben bewältigen sollen.

Die Optik der Spielflächen bringt es an den Tag. Für mich ist sie die Visitenkarte zur tatsächlichen Kinderorientierung einer Kommune bzw. Wohnungsbaugesellschaft.

(Quelle: Spielplatztreff vom 25. Juli 2009 – Interview: Bettina Schilling)

Teil III: Altersgerechte Spielplätze

Frage: Herr Lersch, Sie haben beim letzten Mal betont, Spielflächen sollten möglichst genau auf die Bedürfnisse der jeweils anvisierten Zielgruppe zugeschnitten sein. Warum ist das so wichtig?

Lersch: Ziel meiner Arbeit ist es, eine Spielfläche so zu planen, dass Kinder optimal gefördert werden. Gerade in unserer Industrie- und Leistungsgesellschaft, in der die Entwicklung von Kindern auf vielerlei Art und Weise behindert und eingeschränkt wird, ist das besonders wichtig. Denn leider finden wir heute mehr Kinder, die ihrem Entwicklungsstadium „hinterherlaufen“ als umgekehrt.

Ein Spielplatz sollte mehr sein als Spaß und Zeitvertreib. In der spielerischen Auseinandersetzung mit den Geräten findet Kompensation und Entlastung statt. Unbewältigte und bedrückende Erlebnisse werden spielerisch verarbeitet. Spontanes Handeln nach eigenen Intentionen (Selbstbestimmungsfunktion) unterstützt wesentlich die Entwicklung der Persönlichkeitsmerkmale. Die „Ergänzungsfunktion“ hingegen ermöglicht das spielerische Erfahren von in der Wirklichkeit nicht realisierbaren Tätigkeiten. Diese Anregung der Phantasie stimuliert die Sinne und steigert Lernvermögen und Konzentrationsfähigkeit.

Frage: Nach welchen Altersklassen unterscheiden Sie?

Lersch: Eigentlich ist eine Unterteilung in fünf Altersklassen optimal: 0-3, 2-4, 4-8, 8-12, 12-16 Jahre. So lässt sich am differenziertesten auf das jeweilige typische Spielverhalten eingehen. Da wir hier jedoch von öffentlichen Spielflächen reden, erfolgt bereits aus Kostengründen eine Reduzierung auf folgende vier Altersklassen. Ausnahmen kommen jedoch vor und sind in diesem Sinne positiv zu bewerten.

● 0-3 Jahre
Hier sind die Kinder in der Selbstentdeckungsphase – sie schmecken, fühlen und machen erste Bewegungserfahrungen, krabbeln, stehen, lernen laufen.
● 2-6 Jahre
In dieser Phase entwickeln sich die kognitiven Fähigkeiten (Bewusstseinsbildung) in Verbindung mit grundlegenden motorischen Fähigkeiten. Außerdem werden erste sozialeErfahrungen gemacht – mitspielen, mitspielen lassen, helfen, Initiative ergreifen, gewinnen, verlieren, sich durchsetzen, nachgeben etc.
● 6-12 Jahre
Im Hinblick auf die körperliche Entwicklung erzeugen erste deutliche Wachstumsschübe einen erhöhten Bewegungsdrang bei den Kindern. Dieser wird leider oft durch zu hohes Körperfett, mediale Überforderung und/oder ein Mangel an Bewegungsmöglichkeiten gebremst. Hinsichtlich der sozialen Entwicklung suchen Kinder den direkten Kontakt im gemeinsamen Spiel und im Sport. So trainieren sie soziale Kompetenzen wie helfen, Rücksicht nehmen, Kritikfähigkeit, Gerechtigkeit, Durchsetzungsvermögen, Meinungen vertreten usw.
● 12-16 Jahre
In der Jugendphase stehen die Kinder im Übergang vom Spiel in sportliche Aktivitäten, Treffen, „abhängen“, Eindruck machen, „cool“ sein.

Diese Verhaltensmuster beziehen sich auf einen gesunden Durchschnitt von Kindern und Jugendlichen. In sozialen Brennpunkten bzw. bei sich wiederholender Körperverletzung oder Missbrauch ist das Entwicklungsbild nachhaltig gestört bzw. liegen traumatische Störungen vor, die natürlich nicht durch das gewöhnliche Spiel verschwinden. Hier sind selbstverständlich direkte psychotherapeutische Maßnahmen gefordert.

Frage: Worauf müssen Sie bei der Planung von Spielflächen für die jüngeren Kinder ganz besonders achten?

Lersch: Sowohl in Betreuungseinsichtungen als auch auf Spielflächen sollten Kinder von 0-3 Jahren einen separaten oder eindeutig abgeteilten Bereich für sich bekommen. Da sie weder motorisch ausgeprägt noch orientierungsfähig sind, ist ein gemeinsames Spiel mit anderen Altersklassen nicht ergiebig bzw. sogar schädlich.

Der Mensch befindet sich bis zum Abschluss des vierten Lebensjahres in der Prägungsphase. Das bedeutet, dass in dieser Zeit alle grundlegenden Faktoren für das gesamte zukünftige Leben gesetzt werden. Negative Erlebnisse bis hin zu traumatischen Erfahrungen belasten ein Leben lang, häufig unbemerkt, bis gewisse Ereignisse oder Zustände die negative Prägung hervortreten lassen. Ein stressfreies, positives Umfeld und freies Spiel dagegen ist eine der wichtigen Grundlagen für ein ausgeglichenes Persönlichkeitsbild.

Die Spielgeräte dieser Altersklasse sind daher entsprechend sensibel ausgelegt. Fallhöhen unter 60 cm, flache Stufen, idealerweise mit Haltegriffen, kurze Rutschenabgänge sind genauso wichtig wie eine dezidierte farbliche Abstimmung. Federgeräte sind für diese Altersklasse im Federweg deutlich gedämpft.

Die Praxis zeigt jedoch leider: Das eine durchdachte Spielfläche der kindlichen Entwicklung nur wenig nützt, wenn Eltern nicht verstehen wollen, dass Kinder jeder Altersklasse sich auf Spielflächen ohne jede Hilfe oder Einwirkung selbständig entwickeln müssen. Ob hochheben, hineinsetzen, anschubsen oder verbale Regieanweisungen, all das ist Gift für eine freie Ausprägung durch Spiel.

Bei Kindern von 2-6 Jahren sollten Klettersysteme mittlere Fallhöhen besitzen. Da die maximale freie Fallhöhe gemäß der europäischen Norm (DIN EN 1176) drei Meter beträgt (gilt nicht für die Gesamthöhe von Raumkletternetzen), sprechen wir in diesem Fall von etwa 1,50 bis 2,20 m.

Grundsätzlich ist hier wie auch für die weiteren Altersklassen eine gesunde Mischung von statischen und dynamischen Geräten erforderlich. Bedeutet, Klettersysteme (leidiger Volksmund: Klettergerüst), die auch die kognitive Entwicklung fördern (Themenspiel unter Einsatz der Fantasie, bewegliche Anbauteile, farbliche Abstimmung der Bauteile – Grundfarben) müssen ebenso präsent sein wie Geräte, die unter Einsatz der eigenen Körperkraft eine „erzwungene Bewegung“ erzeugen wie z.B. Federgeräte, Schaukeln und ergonomisch sinnvolle „Dreheinrichtungen“.

Spielgeräte für diese und die folgenden Altersklassen brauchen sowohl eine aufforderungsstarke Formensprache wie auch den sehr wichtigen „wiederkehrenden Spielwert“. Die Erfahrung zeigt leider, dass hier die Erwachsenen mit ihren festgefahrenen Vorstellungen und der Überzeugung im Sinne der Kinder entscheiden zu können, häufig Innovation ausbremsen. Von Erwachsenen oft bevorzugte sogenannte „naturbelassene Abenteuerspielflächen“ sind dann das Ergebnis. Diese heißen jedoch nicht so, weil sie unter Betreuung von Jugendarbeitern auf naturbelassenen Flächen betrieben werden. Vielmehr wird diese Bezeichnung fälschlicherweise gerne für eine Ansammlung geschälter Stämme benutzt, die zu Türmen, Gängen und Plattformen verbunden wurden. Komplexe Kletterherausforderungen sucht man hier ebenso vergeblich wie wiederkehrende Spielwerte. Je nach Qualität der Hölzer und vorherrschenden Umwelteinflüssen können auch die Unterhaltskosten in unangenehme Höhen geraten.

Daher meine Empfehlung: Den eigenen Blick erst einmal nicht so sehr ins Gewicht legen, sondern informieren, lesen, nachfragen.

Frage: Welche Bedürfnisse der älteren Kinder bzw. Jugendlichen fließen in Ihre Spielflächenplanung mit ein?

Lersch: Bei Kindern von 6-12 Jahren dominiert der Anspruch an körperbetonten Herausforderungen. Daher hat auch die farbliche Abstimmung für die Spielgeräte keine wesentliche Bedeutung mehr. Außer natürlich als „eye-catcher“, um in dicht bebauten Bereichen oder als deutlicher Kontrast in bewaldeter Umgebung auf sich aufmerksam zu machen.

Intelligente Aktivitätssysteme für diese Altersklasse enthalten daher eine reichhaltige Kombination von Ansprüchen an Kraft und Bewegungsfähigkeit. Idealerweise sind diese vielschichtig ausgelegt, so dass auch Kinder, denen es schwerer fällt, die Möglichkeit gegeben wird, den „Helden“ des Spielgeräts allmählich nachzueifern.

Aus fachlicher Sicht als bedenklich einzustufen ist die allgemeine Ablehnung der Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren in unserem Land. Seit langem setzen wir uns in Deutschland im Rahmen unserer Gespräche mit den Kommunen für den Bau von Jugendtreffpunkten ein, die in den westeuropäischen Nachbarländern mit komplexen Kletterherausforderungen und intelligenten Spielsystemen ausgestattet sind.

Innerhalb der letzten zwei Jahre beobachten wir eine allmähliche Wendung zum besseren. Die allgemeine Rechtssprechung beurteilt die akustische Präsenz von Kindern und Jugendlichen immer mehr als gewöhnliches und damit hinnehmbares Umgebungsgeräusch. Auch verstehen immer mehr Menschen, dass die Ausgrenzung von Jugendlichen mitverantwortlich ist für Vandalismus und Randale. Großstädte entwickeln erfreulicherweise zunehmend Treff- und Aktivflächen für 12-16-jährige. Es wird allmählig erkannt: Zeitgemäß gestaltete Flächen für Jugendtreffpunkte sind Hingucker und stoßen bei der Zielgruppe auf eine hohe Akzeptanz. Vernachlässigte Flächen und Schmuddelecken strahlen Gleichgültigkeit aus und verleiten daher zu Vandalismus und sonstigem Missbrauch.

Frage: Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen, die Sie in Ihrer Planung berücksichtigen müssen?

Lersch: Ja. Nächste Frage. Nein, Spaß beiseite. Die mentale Überlegenheit der Frauen und die körperliche Überlegenheit der Männer zeigen sich bereits in der spielerischen Entwicklung im Kindesalter.

Jungs sind überwiegend Draufgänger, die erst hineinspringen und dann aus den blauen Flecken lernen. Mädchen hingegen beobachten zunächst, besprechen sich dann gerne, um letztendlich auszuprobieren.

In der Auswahl der Spielgeräte sind diese Unterschiede jedoch überschaubar: Ist eine ausreichend große Spielfläche vorhanden, macht eine Mädchenecke immer Sinn, welche eine Kombination von Balanciersystemen, Turn- und Reckstangen sowie Sitzgelegenheiten enthalten sollte.

Insgesamt lassen sich die Ansprüche von Mädchen und Jungen auf Spielflächen jedoch miteinander in Einklang bringen. Hersteller wie KOMPAN, die Spiel- und Aktivitätssysteme vor ihrer erstmaligen Präsentation über Jahre entwickeln und testen, lassen Bedürfnisse beider Geschlechter in die Geräteserien einfließen.

Frage: Welche besonderen Ansprüche stellen Spielplätze auf Schulhöfen?

Lersch: Mittlerweile finden wir auf Schulhöfen zweierlei Ansprüche vor, denen Spielflächen gerecht werden sollten.

Da sind zum einen die kurzen Pausen, innerhalb derer Wachstumsschübe, Müdigkeit und aufgestaute Kräfte aus Beinen und Oberkörper „herausgetrieben“ werden müssen. Diese erfordern in erster Linie hochbelastbare statische und dynamische Kletter- und Aktivitätssysteme. Leider gilt immer noch sehr häufig: Balancierbalken, Balancierstrecken mit Seiltechnik, Tischtennisplatten und Nestschaukeln oder auch sehr oft gar nichts prägen unsere Schulhöfe.

Zum anderen sind die Freizeiten im Rahmen der offenen Ganztagsschulen zu berücksichtigen, die zusätzlich Sport- und Entspannungsbereiche erfordern.

Erst seit verstärkt Fördervereine private Gelder in Spielgeräte investieren, werden zunehmend traditionelle Sichtweisen durch zeitgemäße Erfahrungswerte ersetzt. Es bleibt viel zu tun. Spielflächenplanung ist und bleibt eine Synthese aus Bedürfnis- und Unterhaltskostenorientierung.

Vielen Dank für das spannende Interview!

(Quelle: Spielplatztreff vom 9. September 2009 – Interview Bettina Schilling)

 

Gesprächs-Reihe wird fortgesetzt!

NAGEL-Redaktion – Kinder in NRW

                     

Kinder in NRW – Kinderschutzbundmagazin

Das Erscheinen der Zeitschrift „Kinder in NRW“ wurde leider mit Ablauf des Jahres 2009 eingestellt. Der ABA Fachverband empfiehlt eine Zusammenarbeit mit der bis dahin verantwortlichen Redakteurin Melanie Garbas, die nunmehr freiberuflich tätig ist.

2009

Kinder in NRW 1/2009
Perspektivwechsel für Kinder: Rechte stärken – Schutz verbessern: Politik und gesellschaft sind gefragt
Kinder in NRW 2/2009
Kleine Kinder für die Quote? – Medien auf dem Prüfstand. LBS legt Querschnittstudie zur Kindermeinung vor. Jugendgewalt: Präventionsmaßnahmen ausweiten. Hausaufgabenbetreuung
Achtung: In dieser Ausgabe wird über den 2. Teil der ABA-Erhebung „Spielplatzpaten in NRW“ berichtet! (Seite 28 f. – Artikel „Landauf, landab engagiert“ in der Rubrik „Blickpunkt Kind“.)
Kinder in NRW 3/2009
Offensiv gegen Kinderarmut – Engagiertes Lernen – Medien – Kinderrechte – Rechts- und Unrechtsbewusstsein – Meinungsfreiheit aus Kinderhand

2008

Kinder in NRW 1/2008
Kinderschutz und Kinderrechte gehören zusammen
Kinder in NRW 2/2008
Frühe Hilfen sind unverzichtbar. Hartz IV und Sozialhilfeleistungen.
Kinder in NRW 3/2008
NRW-Politik will den Kinderschutz verbessern. Kinderrechte: Bleiberecht für junge Flühtlinge. DKSB NRW bündelt Kompetenzen.
Achtung: In dieser Ausgabe wird über den 1. Teil der ABA-Erhebung „Spielplatzpaten in NRW“ berichtet! (Seite 23 – Artikel „Spielen in NRW“ in der Rubrik „Blickpunkt Kind“.)
Kinder in NRW 4/2008
Mit Kindern Regie führen: Junge Medienstars brauchen mehr Betreuung am Set. NRW-Haushalt 2009

2007

Kinder in NRW 1/2007
Oberste Prioritäten für Kinderschutzthemen. Eltern und kinder kommen in Bewegung.
Kinder in NRW 2/2007
Gut betreut und gefördert? Appell an NRW-Politiker: Das neue „KiBiz“ darf kein Spargesetz werden. Interview zum KiBiz mit Dieter Greese (Vorsitzender DKSB NRW).
Kinder in NRW 3/2007
Appell an Politik und Gesellschaft: Keine halben Sachen, wenn es um Kinderrechte geht. Kinderarmut: 815.000 Kinder in NRW betroffen
Kinder in NRW 4/2008
Kinderarmut, KiBiz & Co.: Kraftakt für Kinderinteressen – Maßnahmen in NRW müssen auf den Prüfstand

Zur Internetpräsentation des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Nordrhein-Westfalen

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