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Konzeptionen zum Thema „Abenteuerspielplätze“

Exemplarisch gibt es als Arbeitshilfen hier Konzeptionen von Abenteuerspielplätzen zum Herunterladen.

Rahmenkonzeption Herunterladen

Einzelne Einrichtungen

Abenteuerspielplatz Oggersheim, Ludwigshafen

Abenteuerspielplatz Panama, Dresden

Abenteuerspielplatz Oggersheim, Ludwigshafen

Gerne können Sie unsere Arbeit unterstützen und anderen Interessierten helfen! Schicken Sie Ihr Konzept – als PDF- oder RTF-Datei an die Redaktion.

Konzept an den ABA Fachverband verschicken

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Nutztiere

Auf Abenteuerspielplätzen gehört Tierhaltung nicht selten zu einem bedeuten Teil des pädagogischen Konzepts. Dies gilt insbesondere für Kinderbauernhöfe. Tiere sind in besonderer Weise in der Lage, den Prozess der Heranbildung des Verantwortungsbewusstseins bei Kindern günstig zu stimulieren; dies in einer emotional sehr förderlichen Weise. Fünf Konzeptbausteine gibt es hier im Netz unter dem Titel „Tierhaltung in der pädagogischen Arbeit“. In Teil 2 haben wir eine Prioritäten-Listen (Empfehlung) veröffentlicht. Hier wird deutlich, dass es vor allem Nutztiere – besonders größere – sind, die sich in der pädagogischen Praxis als besonders geeignet herausgestellt haben.

Aufgrund positiver Erfahrungen mit der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) möchten wir die Verantwortlichen in den Einrichtungen anregen, die Kooperation im Bedarfsfall zu suchen. Gleichzeitig kann erreicht werden, dass sich die betreffenden Einrichtungen vermehrt hinsichtlich der Ziele der GEH engagieren.

Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen wurde 1981 im niederbayerischen Rottal gegründet. Ursprünglich ein kleiner privater Verein, der hauptsächlich aus engagierten Landwirten, Tierhaltern und Züchtern bestand, zählt die GEH heute fast 200 Mitglieder. Viele tragen aktiv – sei es als Tierzüchter oder in der Verwaltung, in der Öffentlichkeitsarbeit oder als Landwirt – zur Erhaltung der alten und bodenständigen Rassen in ihrem landwirtschaftlichen Umfeld bei. Das Hauptziel ist die in-situ Erhaltung tiergenetischer Ressourcen, die standort- und nutzungsspezifisch gehalten und gezüchtet werden.

Die GEH erachtet es als wichtig, das möglichst viele der heute bedrohten Haustierrassen mit ihren positiven Eigenschaften wie Genügsamkeit, Robustheit und Widerstandsfähigkeit, Langlebigkeit und Fruchtbarkeit in einem dynamisch organisierten Zuchtrahmen erhalten werden.

Tierhaltung in der pädagogischen Arbeit

Die nachstehende konzeptionelle Betrachtung in fünf Teilen wurde 1997 und 1998 erarbeitet und erschien zuerst in unserer Fachzeitschrift DER NAGEL. Aufgrund der nach wie vor lebhaften Nachfrage haben wir uns dazu entschlossen, sie geringfügig überarbeitet ins Internet zu stellen. Anregungen und andere Rückmeldungen sind uns sehr willkommen.

NAGEL-Redaktion 

Artgerechte Tierhaltung


Foto: Pixelio

 

Tierschutz – und dazu gehören auch Aspekte der artgerechten Tierhaltung – sollte nicht wichtiger genommen werden als eine kindergerechte Stadtplanung. Allerdings sollten auch die Bedürfnisse der Tiere bei Planung und Gestaltung eines pädagogisch betreuten Spielplatzes so weit wie möglich berücksichtigt werden. Unter artgerechter Tierhaltung wird dabei keineswegs verstanden, dass die Haltungsbedingungen den Gegebenheiten von freigebenden Tieren entsprechen. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Tiere ein artgemäßes Verhalten und keine übermäßige Krankheitsauffälligkeit aufweisen. Die folgenden Grundsätze lehnen sich weitgehend an die vom europäischen Dachverband für Stadtbauernhöfe (European Federation of City Farms) erarbeiteten Empfehlungen an:

Anregungen zum Hüttenbau

Der Hüttenbau ist in letzter Zeit auf einigen Abenteuerspielplätzen bisweilen „stiefmütterlich“ behandelt worden. Zum Teil ist dies auch auf die fehlende Erfahrung des Personals beim Bauen zurückzuführen. Bei unserem Besuch am 16. September 2008 auf dem Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen in Aachen wurde uns eine Bauweise vorgestellt, die es verdient, sich näher mit ihr zu befassen. Im Gegensatz zu „traditionellen“ Bauweisen (mindestens vier Pfosten eingraben und die Hütte anschließend mit Brettern umbauen) wurden wir mit der Möglichkeit vertraut, eine Hütte ohne Fundament zu errichten, die obendrein noch sehr stabil und regendicht ist.

Machen Sie sich ein Bild anhand der folgenden Fotos!

 

Interessante Bauweise auf dem Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen, Aachen


Foto: Rainer Deimel

Die Balken werden – wie auf dem Foto zu sehen – aufgestellt und verschraubt.


Foto: Rainer Deimel

Das Gestell steht fest auf dem Boden.


Foto: Rainer Deimel

Die Kinder nageln die Bretter – wie dargestellt – so an, dass die oberen die darunterliegenden jeweils „überlappen“. Dadurch wird eine Regendichtigkeit erreicht. Des Weiteren ist der Phantasie natürlich keine Grenze gesetzt.

Bauen mit Palettenholz

In früheren Jahren nahm sich die Holzbeschaffung meist relativ leicht aus. Vor allem im Ruhrgebiet wurde hervorragendes Bauholz zum Beispiel von benachbarten Zechen (etwa in Form von Abschwarten) zur Verfügung gestellt. Mittlerweile haben die meisten Zechen geschlossen. Darüber hinaus wird das „ausgediente“ Holz vielfach in den Firmen direkt geschreddert und zur Weiterverarbeitung an die Möbelindustrie bzw. andere Abnehmer verkauft. Gegenwärtig sind Abenteuerspielplätze zumeist auf die Beschaffung von ausgedienten Holzpaletten angewiesen. Wie Kinder damit ohne Anleitung bauen, kann man auf unserer Fotoseite zum Hüttenbau ansehen.

Dies ist nicht zu beanstanden, da Kinder über den Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Material Ideen entwickeln, was man damit alles tun kann, wie man Spielen und Konstuieren weiterentwickeln und „verbessern“ kann.

Mit ausgedienten Paletten kann man allerdings auch nahezu „perfekt“ bauen. Dies zeigen die Bilder, die wir im März 2011 auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst in Dortmund aufnehmen konnten. Die Mühe lohnt sich: Die Paletten werden vollständig auseinandergenommen, entnagelt und neu zusammengebaut.


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

Weitere Fotos aus der Serie sind auf der Fotoseite zum Hüttenbau zu sehen.

Haben Sie selbst auch gute Ideen – Anregungen, über die andere sich freuen? Sagen Sie uns Bescheid!

ABA Fachverband

Gerichtlicher Vergleich: Feuer auf einem Abenteuerspielplatz

Feuer auf einem Abenteuerspielplatz – Ein gerichtlicher Vergleich

Mit Datum vom 11. August 2009 wurde vor der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Vergleich vereinbart. Klägerin war eine dem Spielplatz benachbarte Firma. Beklagt war der Träger des betreffenden Abenteuerspielplatzes. Nach erfolgreicher Beendigung des am selben Tag durch den Richter vorgenommenen Mediationsverfahrens wurde folgender Vergleich geschlossen:

Auf dem Abenteuerspielplatz werden drei Arten von Feuer betrieben. Es handelt sich um „große Feuer“, um Grillstellen und um einen sogenannten Feuerparcours. Insoweit verpflichtet sich der Beklagte, folgende Regelungen zu beachten.

 

1. „Große Feuer“

„Große Feuer“ werden von montags bis freitags nicht zwischen 7.00 und 16.00 Uhr betrieben.

2. Grillstellen und Feuerparcours

1. Die Grillstellen und der Feuerparcours werden während der Osterferien, Sommerferien und Herbstferien vor 16.00 Uhr nur an maximal zwei Tagen je Woche und maximal zwei Stunden betrieben. Dabei werden maximal vier Grillstellen eingerichtet. Begrenzungen für die Zeit zwischen 16.00 und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden bestehen nicht.

2. Außerhalb der vorgenannten Ferien werden in der Zeit vor 16.00 Uhr maximal sechsmal im Jahr maximal acht Grillstellen bis zu jeweils 2 Stunden betrieben. Begrenzungen für die Zeit zwischen 16.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden bestehen nicht.

3. Während der Zeiten vor 16.00 Uhr, in denen der Betrieb von Feuerparcours und Grillstellen nach dem vorgenannten Vergleich erlaubt ist, werden Grillstellen und Feuerparcours nicht gleichzeitig betrieben.

3. Informationspflicht

a) Betreibt der Beklagte während der vorgenannten Zeiten vor 16.00 Uhr Feuerstellen, wird er jeweils spätestens 14 Tage vorher die Klägerin darüber informieren. Außerdem wird er unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers bei der Klägerin anrufen und auf den bevorstehenden Feuerbetrieb hinweisen.

b) Der Beklagte wird zur Umsetzung der vorgenannten Informationspflichten einen internetfähigen PC für den Abenteuerspielplatz anschaffen und betreiben.

4. Sanktionen

Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen wird der Beklagte den Feuerbetrieb den jeweils folgenden Kalendermonat über aussetzen.


5. Kosten

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Vom Tonträger vorgespielt und genehmigt.

Dr. Grabosch (Richter)            Harder (Urkundsbeamtin)
Verwaltungsgericht Düsseldorf 3 K 5257/08

Gerichtsurteile zum Thema „Abenteuerspielplätze“

Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs

Das „Abenteuerspielplatz-Urteil“

 

„Ein Abenteuerspielplatz, der im Wesentlichen von älteren Kindern benutzt wird, soll nun aber nicht nur ein die Phantasie anregendes, schöpferisches Spiel ermöglichen; sein Zweck ist es auch, in besonderer Weise die Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos zu vermitteln, um seine Benutzer so aus moderner pädagogischer Sicht frühzeitig auf die Gefahren des täglichen Lebens einzustellen und sie lernen zu lassen, diese zwar zu wagen, sie aber auch zu beherrschen. Dieser Zweck der Körper- und Persönlichkeitserziehung würde vereitelt, wenn die Kinder und Jugendlichen dort nur geringen, ohne weiteres zu beherrschenden und kontrollierten Gefahren ausgesetzt werden dürften, wie z.B. auf Klettergerüsten, Rutschen, Schwebebalken usw., die auf sonstigen Spielplätzen aufgestellt werden. Er kann nur erreicht werden, wenn den älteren Kindern ein nicht vollkommen behütetes Milieu geboten wird, das in etwa Ersatz bietet für die heute kaum mehr gegebene Möglichkeit zum Spiel in freier Natur.“

So heißt unter anderem in der Begründung des so genannten „Abenteuerspielplatz-Urteils“ des Bundesgerichtshofs. In der Verhandlung, die am 25. April 1978 mit dem Fazit endete, dass ein Abenteuerspielplatz in gewisser Weise gefährlich sein muss, um seinen Zweck zu erfüllen, wurde – aus juristischer Sicht – ein pädagogischer Markstein gesetzt. Dieses Urteil wurde seitens des ABA Fachverbandes seit jeher begrüßt und verbreitet, dies zuletzt in unserer Reihe ABA TexteDienst (Nr. 1) in der 7. Auflage (1999). Nunmehr haben wir es Interessierten zur Nutzung hier zum Herunterladen zugänglich gemacht.

 

Aktuell

Landgericht Mönchengladbach stärkt die Konzeptionen von Abenteuerspielplätzen

Ältere Kinder sind für Verletzungen, die sie sich beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz zuziehen, selbst verantwortlich, wenn es sich dort um ein überschaubares Terrain handelt und mögliche Gefährdungen offensichtlich und sofort erkennbar sind. Vor allem Bagatellverletzungen kommen beim Spielen immer wieder vor und rechtfertigen kein Schmerzensgeld. Diese vernünftige Sichtweise musste das Landgericht Mönchengladbach Eltern nahebringen. Wir möchten uns vor dem Vorwurf hüten, den besagten Eltern sei es möglicherweise um einen materiellen Profit gegangen. Vielmehr kommen wir nicht umhin, zu konstatieren, dass bei ihnen ein alltagsgemäßes Maß an pädagogischem Realismus nicht ausreichend entwickelt war.
Erfreulicherweise bezieht sich Richter Kreuels beim Landgericht Mönchengladbach inhaltlich stark auf das Grundsatzurteil – das so genannte „Abenteuerspielplatz-Urteil“ – des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1978.
Die Tatsache, dass die Mitarbeiter des Abenteuerspielplatzes die Kindergruppe auf die typischen Gefährdungen hinwiesen, reichte dem Richter aus, keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erkennen zu können.

Das Urteil klärt überdies noch einige andere Umstände:
1. Da der Unfall im Zusammenhang mit einer schulischen Aktivität stand, kann mittlerweile getrost angenommen werden, dass auch solche nicht in jedem Falle idiotensicher sein müssen. Nach diesem Urteil sollte sich kein Lehrer mehr mit dem Hinweis auf „das eine Bein im Gefängnis“ herausreden können, wenn er Kinder in schultypischer Art und Weise in ihrer Entwicklung behindert. Hoffentlich spricht sich diese Botschaft in der Schule herum!
2. Auch selbstgebaute Geräte – ob mit oder ohne Zutun der Kinder – sollten nunmehr unter die erweiterten Grenzen der Verkehrssicherungspflicht auf einem Abenteuerspielplatz fallen.
3. Der Einbezug von Kindern in die Konstruktion von Hütten und Geräten auf einem Abenteuerspielplatz wird ausdrücklich als Erhöhung des Spielreizes gewürdigt. Vor diesem Hintergrund sind selbst übliche DIN-Abweichungen hinzunehmen.
4. Die Mitarbeiter – analog dazu auch Lehrer – kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach, wenn sie vor allem Kinder, denen die Spielmöglichkeiten noch nicht sehr vertraut sind, auf mögliche Gefährdungen hinweisen. Risiken gehören auf einem Abenteuerspielplatz zur konzeptionellen Zweckbestimmung hinzu.
Ein Abenteuerspielplatz ist in erster Linie für ältere Kinder konzipiert – also solche im Schulalter. Diese sind gehalten, selbst ausreichende Sorgfalt beim Spielen walten zu lassen, um sich nicht zu verletzen.

Landgericht Mönchengladbach

 

Gerichtlicher Vergleich: Feuer auf einem Abenteuerspielplatz

Eine benachtbarte Firma klagte gegen den Träger eines Abenteuerspielplatzes wegen Belästigungen durch Rauchentwicklung. Mit Datum vom 11. August 2009 wurde vor der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Vergleich geschlossen. Der Text des Vergleichs ist zur Information für möglicherweise andere Betroffene auf einer speziellen Seite zu finden.

 

Frühere Urteile

Stadt haftet nicht für Augenverletzung auf Abenteuerspielplatz

Die Stadt Bayreuth muss nicht für die Folgen einer Augenverletzung haften, die ein Jugendlicher beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz erlitten hat. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth lehnte die Klage eines heute 17-Jährigen auf 11.000 Euro Schadenersatz ab. Beim Spielen auf dem Abenteuerspielplatz war dem Jungen im Mai 2000 ein Holzsplitter ins linke Auge geflogen. Durch die Verletzung verlor der Jugendliche fast die gesamte Sehkraft des Auges. Beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz müssten, wie beim Sport auch, gewisse Risiken in Kauf genommen werden, argumentierte das Gericht. Die Stadt Bayreuth habe als Betreiberin die Pflicht, Gefahren zu begrenzen. Dieser Pflicht sei die Stadt nachgekommen, indem sie täglich Werkzeuge und Material kontrollierte und auch aussortierte.

Ebenfalls abgewiesen wurde die Klage gegen einen 15-jährigen Spielkameraden. Dieser hatte mit einem Hammer einen Nagel aus dem Holzbalken ziehen wollen. Dabei hatte sich der Splitter gelöst und das Auge des Freundes verletzt. Der 15-Jährige habe ihn gewarnt, er solle zurück treten. Dies habe das Opfer auch getan. Dass der Freund trotzdem in einer Entfernung von vier Metern verletzt wurde, habe außerhalb der Vorstellungskraft des 15-Jährigen gelegen. meinten die Richter.

(Landgericht Bayreuth 23 O 351/03) dpa

 

Aufsichts- und Verkehrsicherungspflicht auf einem Bauspielplatz im Rahmen einer Stadtteilerholung

Zwei bayerische Gerichte kommen zu zwei völlig unterschiedlichen Einschätzungen einer Situation. Hierbei geht es um den Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht und ggf. der Verkehrssicherungspflicht auf einem Bauspielplatz. Bei dieser Auseinandersetzung soll es nicht um Gerichtsschelte gehen; vielmehr soll versucht werden, pädagogisch-fachliche Sichtweisen in die von der Rechtsprechung hier behandelte Thematik einzuführen. Ferner können die beiden Urteile im Originaltext nachgelesen werden.

 

Zur Seite Abenteuerspielplätze

 

 

 

Wasser-Sand-Matsch

Auf dieser Seite sehen Sie einen Wasser-Sand-Matsch-Bereich in Aktion. Ferner gibt es Bilder über sein Entstehen. Die Fotos wurden auf dem Abenteuerspielplatz „Ankerplatz“ in Sankt Augustin aufgenommen und uns von diesem freundlicherweise zur Verwendung zur Verfügung gestellt.

Wir wünschen beim Betrachten viel Vergnügen und würden uns freuen, wenn es gelänge, mit diesen Bildern inspirierend zu wirken.

Wasser-Sand-Matsch-Bereich in Aktion

Errichtung des Wasser-Sand-Matsch-Bereichs

 

Presseservice – Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015

Herzlich willkommen und vielen Dank an Ihrem Interesse an „Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015“. Hier erhalten Sie alle wichtigen Presse-Informationen zum Projekt auf einen Blick.

Ihre Ansprechpartnerin ist Nicola Hengst-Gohlke:

c/o Spielplatzpaten für Mettmann, Postfach 20 02 25, 40811 Mettmann
Festnetz: + 49 2104 81 901 82, Mobil: + 49 176 54 82 45 28
info@spielplatzpaten.com, www.spielplatzpaten.com

 

ALLGEMEINES

Hintergrundinformation – Tage der Spielplatzpaten 2015

Vorstellung Bewegungs- und Ernährungsmobil – BEMIL

 

SANDRA BORGMANN  – Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten

Vorstellung Sandra Borgmann – Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten-Projekte

Videobotschaft der neuen Botschafterin für Spielplatzpaten in NRW, Sandra Borgmann

Sandra Borgmann, WDR 2 MonTalk, 8. Juni 2015, MPD 3-Download (ab Minute 42:14 spricht sie über die Spielplatzpaten)

 

ABSCHLUSSVERANSTALTUNG

Spielplatzpatenkonferenz am 14. November 2015, Oberhausen

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Mehr Informationen

Filmbeitrag für das Engagement der Spielplatzpaten in NRW. Auch Sandra Borgmann, die prominente Botschafterin der Spielplatzpaten NRW, spricht über die wichtige Arbeit der engagierten Freiwilligen.

Einladung zur 16. Konferenz der Spielplatzpaten in NRW, Oberhausen
Hintergrundinformation für die Presse

SPIELFESTE IN DEN KOMMUNEN 

Mettmann (31. Oktober 2015)

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Mehr Informationen

Filmbeitrag von micro films über das Spielfest, auch als Dankeschön für die Auszubildenden der Kreissparkasse Düsseldorf, die am Aktionstag der Wirtschaft einen eintägigen Einsatz als Spielplatzpaten hatten 

Ein bunter Spielplatz begeistert die Nachbarschaft, 5. November 2015, Schaufenster Mettmann

Bunter Spielplatz begeistert die Nachbarschaft, 5. November 2015, Taeglich ME

Ein buntes Fest, 4. November 2015, SuperTipp Online


Bottrop (29. August 2015)

Paten feiern Fest im Ehrenpark, 30. August 2015, WAZ

Paten des Ehrenparks feiern ihr Sommerfest, 22. August 2015, WAZ

 

Wuppertal (28. August 2015)

300 Besucher feiern den Tag der Spielplatzpaten, 29. August 2015, WZ

Ein Fest für die Spielplatzpaten, 22. August 2015, wuppertaler rundschau

Tag der Spielplatzpaten: Fest an der Samoastraße, 20. August, 2015, wuppertal.de

 

Krefeld (23. August 2015)

Spielplatz zum Leben erweckt, 8. August 2015, WZ

Ein geheimer, märchenhafter Ort, 7. August 2015, WZ

 

Köln (22. August 2015)

Ein großes Fest für die Spielplatzpaten, 27. August 2015, Kölner Rundschau

Spielplatzpaten im Einsatz, 27. August 2015, Blogbeitrag auf Spielplatztreff.de

 

Düsseldorf (15. August 2015)

RP, Benrather Tageblatt, 15. August 2015, Terminankündigung

RP, Mitmachfest auf dem Mehrgenerationen-Spielplatz, 12. August 2015 und
RP-Online, Mitmachfest auf dem Mehrgenerationen-Spielplatz, 12. August 2015

Wochenpost Düsseldorf Süd, Spielplatzfest mit Bewegungsmobil, 12. August 2015

 

Oberhausen (31. Juli 2015)

keine Presseveröffentlichung

 

Hagen (11. Juni 2015)

Gestern war Tag der Spielplatzpaten NRW, 107.7 radiohagen, 12. Juni 2015

Tage der Spielplatzpaten NRW: Spielfest in Hohenlimburg, TV 58. De, 9. Juni 2015

Großes Fest auf dem Spielplatz an der Elseyer Straße, 6. Juni 2015, WAZ

Tag der Spielplatzpaten, Hohenlimburger Blatt, 1. Juni 2015

Tag der Spielplatzpaten am 11. Juni in Hohenlimburg, 27. Mai 2015, hagen.de

 

Essen (30. Mai 2015)

Terminankündigung, Borbeck Kurier, 27. und 29. Mai 2015

 

Mettmann (29. Mai 2015)

Eine ganze Schule ist in Bewegung, 30. Mai 2015, Taeglich ME

Sport und Spielfest rund um die GGS Herrenhauser Straße, 29. Mai 2015

Spielfest auf dem Spiel- und Bolzplatz Oderstraße, 23. Mai 2015, Schaufenster Mettmann

 

Mülheim an der Ruhr (28. Mai 2015)

Weltspieltag und Tage der Spielplatzpaten, 28. Mai 2015, livekritik.de

Weltspieltag und Tage der Spielplatzpaten NRW am 28.5.2015, Mülheimer Nachrichten / Der Blog für Mülheim

„Spielen verbindet Jung und Alt – Tage der Spielplatzpaten NRW!“, Stadt Mülheim an der Ruhr, 2. Juni 2015

Spielen für Jung und Alt, Mülheimer Woche, 30. Mai 2015

Weltspieltag an der Ruhr, WAZ 28.Mai 2015 und Viel Spaß am Weltspieltag, WAZ 29. Mai 2015

 

AUFTAKTVERANSTALTUNG 

in Düsseldorf (23. März 2015)

Pressemitteilung – Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015 – Auftakt in Düsseldorf

Tagesordnung – Fachtag für die Organisator_innen von Spielplatzpaten 2015

Wir stellen vor – Unsere neue Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpatenprojekte, die Schauspielerin Sandra Borgmann

 

Das Logo der Spielplatzpaten im ABA Fachverband:RTEmagicC_Logo_Spielplatzpaten.jpg

Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze

Vorbemerkung

Die hier veröffentlichten Standards und Qualitätskriterien wurden von den KollegInnen des Berliner Dachverbandes AkiB entwickelt. Sie wurden von den Verbänden, die Abenteuerspielplätze usw. organisieren, in dieser Form akzeptiert und werden so als Empfehlungen vertreten. Die im Text erwähnten Angebots- und Leistungsblätter sind in der Komplett-Dokumentation enthalten. (Herausgeber: Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V., Redaktion: Maritta Giermann, Oliver Ginsberg, Martyn Sorge, Berlin 1998). Der Gesamtkatalog kann beim ABA Fachverband angefordert werden (8 Euro).

 

Anmerkung zu den Standards und Qualitätskriterien

Im Herbst 1995 begann der Landesarbeitskreis der Berliner Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe intensiv Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze zu diskutieren. Diese Plätze tragen verschiedene Namen. Sie werden zum Beispiel Abenteuerspielplatz, Kinderbauernhof, Jugendfarm, Bauspielplatz, Aktivspielplatz, Robinsonspielplatz usw. genannt. Unabhängig von ihrer Bezeichnung stellen diese Einrichtungen wichtige Elemente der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und die jeweilige Nachbarschaft dar. Sie übernehmen damit gesetzlich festgelegte Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem VIII. Sozialgesetzbuch (KJHG).

Aus der Diskussion entstanden die „Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze“. Sie beziehen sich sowohl auf Qualitäten als auch auf die Leistungsfähigkeit von pädagogisch betreuten Spielplätzen. Sie können auch als Evaluationsmodell für einzelne Einrichtungen genutzt werden. Für die Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen (Bereitstellung von Flächen, leistungsgerechte Förderung) sind allerdings auch die politischen EntscheidungsträgerInnen verantwortlich. Es ist klar, dass in nicht wenigen innerstädtischen Gebieten nur sehr kleine Flächen für diese Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden (können). Dies wirkt sich unter Umständen auf die Leistungsfähigkeit der Plätze aus, muss jedoch nicht grundsätzliche Qualitäten in Frage stellen (zum Beispiel: Qualifikation der MitarbeiterInnen, Partizipation der Zielgruppen, Erreichung inhaltlicher Ziele, Zufriedenheit der Zielgruppen, soziale Akzeptanz etc.). 

Die Standards und Qualitätskriterien sollen einen Beitrag dazu leisten, die Förderungspolitik in der Kinder- und Jugendhilfe auf eine sachliche bzw. fachlich nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Sie sollen aber auch gegenüber politischen EntscheidungsträgerInnen als Argumentation zur Sicherung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen dienen. Der Landesverband der Berliner Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe (AKiB) hat auf dieser Grundlage den Angebots- und Leistungskatalog für pädagogisch betreute Spielplätze erarbeitet. Beide zusammen ergeben eine sinnvolle Grundlage für Leistungsvereinbarungen zwischen Trägern und der Verwaltung.

Die in den jeweiligen Angebots- und Leistungsblättern (A/L-Blätter) genannten Qualitätsindikatoren nehmen Bezug auf die folgenden „Standards und Qualitätskriterien“. Sie stellen nur einen Teilbereich der Qualitätskriterien dar und erlauben keine erschöpfende Evaluation der Einrichtung als Ganzes. (Das ganze ist mehr als die Summe seiner Teile). Umgekehrt lassen sich die in den „Standards und Qualitätskriterien“ genannten Indikatoren nicht immer auf jede Einzelleistung anwenden. In den Angebots- und Leistungsblättern sind lediglich die Indikatoren aufgeführt, die eine leistungsspezifische Evaluation erlauben. In der folgenden Übersicht sind für diese Indikatoren jeweils Kapitel und Seite des SQPbS angegeben, um die Referenz zu erleichtern.

 

Qualitätsindikatoren in den A/L-Blättern

Fundstelle im SQPbS

Vielfalt

Kap. I, 1.1.

S. 3

     

Artenvielfalt

Kap. I, 4.

S. 5

Struktur- und Ausstattungsvielfalt

Kap. I, 5.2.

S. 5/6

Angebots- und Themenvielfalt

Kap. II, 1.3.

S. 8

     

Fachlichkeit

Kap.I, 3.1./3.2./3.3.

S. 4/5

     

Kontinuität

Kap. I, 1.1.

S. 3

     

Integrativität

Kap. I, 1.1.

S. 3

     

Partizipativität

Kap. II, 1.1.

S. 8

     

Termintreue

Kap. II, 3.

S. 9

     

Bekanntheitsgrad/Akzeptanz

Kap. III, 1.1./4.

S. 10/11

     

Nutzungsgrad/Attraktivität

Kap. III, 1.2./3.

S. 10/11

     

Vernetzungsgrad

Kap. I, 2.4./III, 4.

S. 4/S.11

 

Übersicht über die Qualitätsbereiche

 

I. STRUKTURQUALITÄT (35 Prozent)

II. PROZESSQUALITÄT (15 Prozent)

 
     

1. Zielstellung/Prinzipien

1. Input

 

1.1. Leitbild/ Arbeitsprinzipien

1.1. Beteiligung der Zielgruppen 

 

1.2. Ziele/Arbeitsinhalte

1.3. Zielgruppen

1.2. Kontinuierliche Bedarfsfeststellung

1.3. Methodenauswahl/Angebots- und Themenvielfalt

 
     

2. Organisation

2. Planung

 

2.1. Zuständigkeiten/Entscheidungsstrukturen

2.1. Angebotspläne/Programme

 

2.2. Verhaltenspfade/Verfahrensabläufe

2.2. Dienstplanung

 

2.3. Interne Kommunikationsstruktur

2.3. Finanzplanung

 

2.4. Vernetzung/Kooperation

2.4. Reserven/Freiräume

 
     

3. Personal/MitarbeiterInnen/

Fachlichkeit der Arbeit

3. Umsetzung/Termintreue

 
 

4. Evaluation 

 

3.1. Qualifikation/Suche/ Auswahl/

3.2. Einsatz

4.1. Auswertung des Feedbacks

 

3.3. Weiterbildung/Personalentwicklung

4.2. Systematische Evaluation

 

3.4. Zufriedenheit

   
 

III. ERGEBNISQUALITÄT (50 Prozent)

 

4. Tierhaltung

   

5. Ressourcen

1. Erreichung der Betriebsziele

 
     

5.1. Flächen/Räumlichkeiten

1.1. Erreichung der Zielgruppen/zielgruppenspezifische 

 

5.2. Ausstattung/Erfahrungsfelder

Akzeptanz

 

5.3. Öffnungszeiten

1.2. Auslastung der Einrichtung/Attraktivität

 

5.4. Finanzen/Eigenleistungen

1.3. Wirtschaftlichkeit

 

5.5. Gerätepool

1.4. Eigenleistungen/Drittmittel

 
     

6. Management

2. Erreichung der inhaltlichen Ziele

 
     

6.1. Information/Akquisition

3. Zufriedenheit Zielgruppen

 

6.2. Zukunftssicherung/Innovation

   

6.3. Qualitäts- und Kostenkontrolle

4. Soziale Akzeptanz/Gemeinwesenbezug/

 

6.4. Krisenbewältigung

Vernetzungsgrad

 

I. STRUKTURQUALITÄT

1. Zielstellung und Prinzipien

1.1. Leitbild/Arbeitsprinzipien

Pädagogisch betreute Spielplätze erweitern neben Schule und Familie wesentlich den kindlichen bzw. jugendlichen Sozialisationsrahmen und unterstützen die gesamte Persönlichkeitsentwicklung der Heranwachsenden. Die Plätze sind ganzjährig geöffnet, verfügen über ein vielfältiges Angebot an Erfahrungsfeldern und sind immer pädagogisch betreut. Sie sind darüber hinaus Stätten sozialer Begegnung und Integration. Sie fördern dabei durch Bereitstellung selbständig nutzbare Strukturen sowie im Rahmen animatorischer Angebote nicht nur Kontakte unter den Kindern und Jugendlichen, sondern auch zwischen den Generationen und Kulturen. Dabei kommen folgende Arbeitsprinzipien zum Tragen:

  • Offenheit (offene Gruppen, keine Ausgrenzung)
  • Freiwilligkeit (die Teilnahme soll durch Animation und Motivation erreicht werden)
  • Kostenfreiheit (schließt Beiträge zu einzelnen Angeboten nicht aus)
  • Kontinuität (Verbindlichkeit von Angeboten und Bezugspersonen)
  • Veränderbarkeit (Flexibilität in Bezug auf Interessen und Bedürfnisse der Zielgruppen)
  • Gestaltbarkeit (physische und ideelle Freiräume zur Verwirklichung eigener Ideen)
  • Vielfalt (als Struktur-, Ausstattungs-, Angebots-, Themen- und ggf. Artenvielfalt – vgl.: Kap. I, 4./5.)
  • Transparenz (Durchschaubarkeit und Regelhaftigkeit von Strukturen)
  • Partizipation (Mitwirkung der Zielgruppen an Gestaltung und Angeboten – vgl.: Kap II, 1.1.)
  • Unterstützung der Selbstorganisation der Zielgruppen
  • Integration (verschiedener gesellschaftlicher Gruppen)

1.2. Ziele/Arbeitsinhalte

Spezifische Arbeitsinhalte und Ziele ergeben sich aus einer Bedarfsanalyse, die dem sozialen Umfeld und den strukturellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Es lassen sich aber allgemeinverbindliche Ziele und Arbeitsinhalte benennen, die auch für andere Bereiche der Jugendarbeit gelten. Diese sind größtenteils in § 74 KJHG formuliert:

  • Gemeinschaftsfähigkeit
  • Verantwortlichkeit
  • Selbstbewusstsein
  • Demokratieverständnis
  • Soziales Engagement
  • Abbau von Benachteiligungen
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
  • Herausbildung einer Geschlechtsidentität
  • Ökologische Handlungskompetenz
  • Toleranz und Verständnis für andere Kulturen
  • Generationsübergreifende Kontakte
  • Gesundheitsförderung
  • Partizipation und Selbstorganisation

1.3. Zielgruppen

Die Kernzielgruppe pädagogisch betreuter Spielplätze sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren, insbesondere die sogenannten „Lückekinder“, die in der klassischen Angebotsstruktur benachteiligt sind, unabhängig von Rasse, Nationalität oder Geschlecht. Zur erweiterten Zielgruppe gehören aber auch Kleinkinder, ältere Jugendliche und Erwachsene, junge Familien und SeniorInnen.

2. Organisation

2.1. Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen

Wie andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollten auch pädagogisch betreute Spielplätze eine transparente Struktur von Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufen bzw. -kompetenzen aufweisen. Diese werden beispielsweise in Satzungen, Geschäftsordnungen, Stellenausschreibungen, Platzregeln und Selbstdarstellungen formuliert. Für spezielle Arbeitsbereiche (Tierhaltung, Werkstatt etc.) sollte es eine fachlich fundierte Zuständigkeit geben.

2.2. Verhaltensregeln und Verfahrensabläufe

Im Umgang mit den Zielgruppen sollten für sensible Schnittstellen (häufig wiederkehrende Situationen, bei denen die Begegnung mit Kindern, Jugendlichen und Eltern weitreichende Konsequenzen für das Gelingen oder Misslingen der Arbeit mit sich bringt) Verhaltenspfade festgelegt bzw. formuliert werden. Es sollten auch Verfahren für die Schlichtung innerbetrieblicher Streitigkeiten etc. entwickelt werden.

2.3. Interne Kommunikationsstruktur

Das Funktionieren der innerbetrieblichen Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der selbst gesetzten Ziele. Regelmäßige Teamsitzungen gehören dazu genauso wie eine frühzeitige und umfassende Berichterstattung bei Auftreten veränderter Rahmen- und Arbeitsbedingungen etc. 

2.4. Vernetzung/Kooperation

Keine Einrichtung existiert im „luftleeren Raum“. Die Vernetzung sowohl mit gleichartigen Einrichtungen als auch mit anderen Einrichtungen (beispielsweise aus dem sozialen Umfeld) ist wichtig, um synergetische Effekte auszunutzen und Ressourcen effizient zu nutzen. Vernetzung ist keine statische Angelegenheit, sondern die aktive Gestaltung von Kommunikation und Kooperation.

3. Personal/MitarbeiterInnen/Fachlichkeit der Arbeit

3.1. Qualifikation/Suche/Auswahl

Zu besetzende Stellen auf pädagogisch betreuten Spielplätzen werden öffentlich ausgeschrieben. In den Stellenbeschreibungen wird auf spezifische Arbeitsbedingungen und Qualifikationen hingewiesen. Die personelle Fachlichkeit kann als gewährleistet gelten,

  • wenn eine der Arbeit entsprechende Ausbildung abgeschlossen wurde oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich besteht;
  • bei ausgewogener Besetzung mit weiblichen und männlichen MitarbeiterInnen;
  • bei Anwesenheit von mindestens zwei qualifizierten, regulären Fachkräften während der gesamten Betreuungszeit für die Gewährleistung der Grundversorgung (vgl. Anlage 2)

3.2. Einsatz 

Unabhängig von der beruflichen Qualifikation bzw. Berufserfahrung muss dafür Sorge getragen werden, dass die MitarbeiterInnen (auch freiwillige) so eingesetzt werden, dass sie weder über- noch unterfordert sind. Dabei sollte immer Spielraum zur Entfaltung von Eigeninitiative gegeben sein. Es sollte vermieden werden, unangenehme Arbeiten regelmäßig an MitarbeiterInnen mit geringerer Qualifikation zu delegieren. Der Einsatz der MitarbeiterInnen erfolgt überwiegend im Freien und orientiert sich vor allem am Besucheraufkommen (flexible Arbeitszeiten-Regelungen).

3.3. Weiterbildung/Personalentwicklung

Es findet eine kontinuierliche Weiterbildung an mindestens 40 Stunden im Jahr statt. Über Bereitstellung von Fachliteratur und die regelmäßige Information über Fortbildungsmöglichkeiten wird die Eigenmotivation zur Fortbildung gestärkt. 

3.4. Zufriedenheit

Die Zufriedenheit von MitarbeiterInnen ist wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit. Sie läßt sich u.a. an Fehlzeiten und am Fluktuationsgrad bemessen, andererseits auch an der Übernahme von Verantwortung und Eigeninitiative über die vertragliche Arbeitsverpflichtung hinaus.

4. Tierhaltung

Soweit es die Flächenausstattung zulässt, betreiben die Einrichtungen Tierhaltung. Artenvielfalt wird angestrebt, dabei sollten mindestens zehn der folgenden Tierarten bzw. -gruppen gehalten werden: Ponys, Großpferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hunde, Katzen, Frettchen, Gänse, Enten, Hühner, sonstige Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse, sonstige Säuger, Fische, Amphibien, Reptilien. Dabei werden die Grundsätze artgerechter Haltung und des Tierschutzes beachtet. Insbesondere ist auf ausreichenden Bewegungsraum und die Ermöglichung arteigenen Verhaltens zu achten. Eine ausschließliche Käfighaltung bzw. Haushaltung findet grundsätzlich nicht statt. 

5. Ressourcen

5.1. Flächen/Räumlichkeiten

Für die adäquate Umsetzung der inhaltlichen Ziele steht eine Fläche von 6.000 m² bis 15.000 m² zur Verfügung. Als Aufenthaltsmöglichkeiten für kritische Witterungsbedingungen und für Werkstätten stehen beheizte Räumlichkeiten von 100 m² bis 250 m² zur Verfügung. Dabei soll sowohl Raum für spezifische Angebot, als auch zur freien Nutzung/Gestaltung zur Verfügung stehen. (Orientierungswerte für spezielle Flächen finden sich in Anlage 4). Ein Trinkwasseranschluss ist obligatorisch, ein Stromanschluss sinnvoll. Auf Abwasserentsorgung kann bei Sicherstellung von adäquaten Alternativen verzichtet werden.

5.2. Erfahrungsfelder/Ausstattung

Eine Struktur- und Ausstattungsvielfalt der Einrichtung wird angestrebt. Strukturvielfalt liegt vor, wenn vier der folgenden sechs Erfahrungsfelder abgedeckt sind. Ausstattungsvielfalt liegt vor, wenn mindestens neun der folgenden zwölf Ausstattungsmerkmale erfüllt sind:

 

Erfahrungsfelder:

 

  • sozialer Bereich 

 

  • landwirtschaftlich-gärtnerischer Bereich 

 

  • handwerklich-technischer Bereich 

 

  • kreativ-schöpferischer Bereich 

 

  • Natur-/Umweltbereich 

 

  • senso-motorischer Bereich 

Ausstattungsmerkmale: 

  • Freiflächen und überdachte Aufenthaltsbereiche (mindestens zum Teil heizbar) 
  • Küche 
  • Werkstätten mit Lagerräumen
  • Bauspielbereich
  • Wasserbereich(e)
  • Feuerstelle(n)
  • Grünflächen, Gärten und Gehölze
  • Tiergehege bzw. Reitkoppel und Ställe
  • Bühne bzw. Raum für Veranstaltungen
  • Spiel- und Sportflächen
  • Klettermöglichkeiten 
  • Kleinkinderspielbereich

5.3. Öffnungszeiten/Betreuungszeiten

Die Plätze sollen ganzjährig nutzbar sein. Die Öffnungszeiten lassen sich nur zielgruppen- und bedarfsorientiert konkretisieren. Eine durchschnittliche Öffnungsdauer von wöchentlich mindestens 40 Stunden ist für den Grundbetrieb angemessen. Die Betreuung spezieller Zielgruppen und die sozialräumlichen Bedingungen (zum Beispiel unterdurchschnittliche Freiflächenversorgung der Nachbarschaft) können eine erweiterte Öffnungszeit erforderlich machen. Die Betreuung soll auch an Wochenenden und in der Ferienzeit gewährleistet sein

5.4. Finanzen/Eigenleistungen

Der Finanzbedarf ist abhängig von Größe, Besucheraufkommen, Betreuungsumfang und Angebotsstruktur. Der Bedarf zur Absicherung des Grundbetriebs mit mind. zwei gleichzeitig anwesenden Fachkräften (vgl. I.3.1. bzw. III.1.2. + 1.3.) entspricht der Förderung von 3,5 Stellen zuzüglich der Kosten für Unterhaltung und Tierversorgung (vgl. Anlage 5) plus 8 Prozent Aufschlag für das Projektmanagement. Ein erhöhter Grundbedarf ergibt sich, wenn:

  • der Grundbedarf an pädagogisch betreuten Spielplätzen im Stadtteil zu weniger als 50 Prozent abgedeckt ist 
  • die Bevölkerungsdichte den städtischen Durchschnittswert um mindestens 50 Prozent übersteigt
  • die Freiflächenversorgung mindestens 50 Prozent unter dem städtischen Durchschnittswert liegt
  • die Versorgung mit allgemeinen Spielplatz- oder Sportflächen mindestens 50 Prozent unter dem Richtwert liegt
  • die Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt liegt. Dieser Fall liegt zum Beispiel vor, wenn:
  • die Zahl der Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfänger mindestens 50 Prozent über dem Durchschnittswert liegt
  • der Anteil von MigrantInnen bzw. AusländerInnen mindestens 50 Prozent über dem Durchschnittswert liegt

Diese finanzielle Grundabsicherung sollte auf kommunaler Ebene bzw. durch die jeweils für Jugendhilfeplanung verantwortliche Stelle gewährleistet sein. Auf ihrer Basis lässt sich ein zusätzlicher Eigenleistungsbeitrag (freiwillige Arbeitsleistung plus Geld und Materialspenden) im Wert von 10-20 Prozent des Finanzvolumens erbringen. Eine ausreichende Grundförderung ist mittel- bis langfristig auch Voraussetzung zur sinnvollen Integration von Beschäftigungsmaßnahmen, PraktikantInnen, Zivildienstleistenden etc. 

5.5. Gerätepool

Eine komplette Ausstattung einer Einrichtung mit technischen Geräten (nicht zu verwechseln mit der Ausstattung im Bereich der Erfahrungsfelder) ist nicht Voraussetzung für eine qualitative Arbeit, wenn die Nutzung der notwendigen Geräte im Bedarfsfall über einen gemeinsamen Gerätepool mit anderen Einrichtungen gewährleistet ist. Dadurch werden Ressourcen effizienter genutzt und eine Vernetzung mit anderen Einrichtungen unterstützt.

6. Management

6.1. Information/Akquisition

Die Einrichtungen bemühen sich um umfassende Berichterstattung bzw. Information über ihre Arbeit und die Angebote. Mögliche Informationsquellen können sein:

  • Arbeitsberichte/Projektberichte
  • Erstellung eines spezifischen Produkt- und Leistungskataloges
  • Selbstdarstellungen, Faltblätter bzw. Programme 
  • Presse- bzw. Medienerklärungen
  • Informationstafeln
  • Informationsbüro/-referentIn mit regelmäßigen Sprechzeiten (bei größeren Einrichtungen sinnvoll)

Als Maßstab der Informationsqualität dient insbesondere der Bekanntheitsgrad der Einrichtung und der speziellen Angebote bei der/den angesprochenen Zielgruppe/n sowie den Förderstellen. Wichtig ist darüber hinaus die Verfolgung einer aktiven Akquisitionspolitik, d.h. Kontaktaufnahme mit potentiellen freiwilligen MitarbeiterInnen, Spendern und Sponsoren sowie Drittmittelquellen. Als Qualitätsmaßstab kann zum Beispiel die Erreichung des o.g. Eigenleistungsanteils angesehen werden. Möglich ist auch die Realisierung von zusätzlichen Angeboten bzw. Projekten über Drittmittel.

6.2. Zukunftssicherung/Innovation

Zukunftssicherung bezieht sich zum einen auf die perspektivische Formulierung von mittel- bis langfristigen Entwicklungsplänen bzw. -programmen. Zum anderen ist hier die Initiierung bzw. die Durchführung innovativer Angebote bzw. Angebotsformen angesprochen. Die bloße Fortschreibung bisheriger Angebote über einen längeren Zeitraum genügt nicht diesem Qualitätsmerkmal. Ebenso wenig geht es lediglich um die Umsetzung von Neuheiten. Innovationen müssen sich vielmehr auf eine verobjektivierbare soziale, politische, ökonomische oder ökologische Entwicklung bzw. einen erkennbaren Handlungsbedarf beziehen. 

6.3. Qualitäts- und Kostenkontrolle

Die Einrichtungen verfügen über ein System der Qualitäts- und Kostenkontrolle. Dazu ist zum einen eine ordentliche Buchhaltung Voraussetzung, andererseits müssen Qualitätsparameter bzw. Leistungsziele formuliert werden, die überprüfbar sind. Die Ergebnisse der Überprüfung sind Bestandteil der Ergebnisqualität. Für die Beurteilung des Managements ist zunächst wichtig, daß ein System der Qualitäts- und Kostenkontrolle existiert und angewendet wird. Der vorliegende Katalog von Qualitätskriterien kann dabei zur Evaluation herangezogen werden. Im Übrigen gelten die Regeln der ordentlichen Buchhaltung.

6.4. Krisenbewältigung

Jede Einrichtung ist bisweilen mit Ereignissen konfrontiert, welche die gesamte Einrichtung oder wesentliche Teile der Arbeit in Frage stellen können. Ein Kriterium zur Beurteilung der Managementqualität ist, dass sich anbahnende Krisen rechtzeitig erkannt, dass Interventionsstrategien entwickelt und nicht zuletzt, dass solche Krisen bewältigt werden.

II. PROZESSQUALITÄT

1. Input

1.1. Beteiligung der Zielgruppen

Die Beteiligung der Zielgruppen an der Gestaltung der Einrichtung und der Entwicklung bzw. Planung der Angebote ist wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Arbeit. 

Partizipationsmöglichkeiten sind u.a.:

  • persönliche Gespräche, Kinderplenum, Nachbarschaftsversammlungen, Elternsprechstunden etc.
  • öffentliche Mitgliederversammlungen
  • Sammlung von Verbesserungsvorschlägen, anonyme Meinungsumfragen, Meckerkasten
  • Aufgreifen von Eigeninitiativen der Zielgruppen 
  • Zukunftswerkstätten o.ä. partizipatorische Planungsprozesse 

Häufigkeit und Umfang von Partizipationsmöglichkeiten kennzeichnen die Partizipativität.

1.2. Kontinuierliche Bedarfsfeststellung

Die kontinuierliche Bedarfsfeststellung erfordert zum einen die Überprüfung bestehender Angebote bzw. ihrer Nutzung sowie die Auseinandersetzung mit neuen Ansprüchen und Ideen, die im Rahmen der Partizipationsprozesse erkennbar geworden sind. Dazu ist wenigstens einmal jährlich eine „Angebotsinventur“ vorzunehmen, was sinnvollerweise im Zusammenhang mit einer umfassenden Evaluation der Arbeit geschieht. Bedarfsfeststellung kann auch aufsuchende Jugendarbeit beinhalten, da Bedarf bzw. Bedürfnisse möglicherweise nicht innerhalb der Einrichtung erkennbar sind.

1.3. Methodenauswahl/Angebots- und Themenvielfalt

Ob die ausgewählten Methoden geeignet sind, wird in der Regel erst rückblickend erkennbar. Entscheidend für die Prozessqualität ist, dass über die Auswahl überhaupt reflektiert wird bzw. dass ein bewusster Auswahl- und Entscheidungsprozess stattfindet. Grundsätzlich ist immer eine Angebots- und Themenvielfalt anzustreben. Von Angebotsvielfalt kann dann ausgegangen werden, wenn mindestens die Hälfte aller Angebote eines Quartals bzw. einer Jahreszeit sich von den Angeboten des vorherigen Quartals bzw. der vorherigen Jahreszeit unterscheidet. Themenvielfalt ist gegeben, wenn mindestens vier der folgenden Themenfelder abgedeckt sind: Natur und Umwelt, Gesundheit und Ernährung, Kunst und Kultur, Politik und Soziales, Handwerk und Technik.

2. Planung

2.1. Angebotspläne/Programme

Die Einrichtungen betreiben eine kontinuierliche Angebotsplanung. Dies schlägt sich zum Beispiel in der Herausgabe von Informationsblättern zu Art, Umfang, Zeitpunkt und eventuellen Kosten spezieller Angebote oder auch in der Herausgabe regelmäßiger Programme bzw. Produkt- und Leistungskataloge nieder. Auch die jeweilige Aktualisierung von Selbstdarstellungen ist hier angesprochen. Hinweise können aber auch vor Ort auf Tafeln etc. angebracht sein. Auch Bemerkungen zur angesprochenen Zielgruppe können dabei eine Rolle spielen.

2.2. Dienstpläne

Dienstpläne sind wichtig zur Identifizierung der Ansprechpersonen bzw. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unter den MitarbeiterInnen sowie für die BesucherInnen. Letzteres macht die Veröffentlichung in irgend einer Form notwendig. In den Bereich der Dienstplanung fällt auch eine geregelte Urlaubsplanung. Die Festlegung der Verantwortlichkeit durch Dienstpläne kann auch in Versicherungsfällen wichtig sein.

2.3. Finanzplanung

Die Finanzplanung wird in der Regel jeweils für ein Jahr im Voraus erstellt. Sie enthält zum einen die wichtigsten Ausgabenposten im Rahmen zu erwartender Einnahmen bzw. Fördermittel, sowie eine Prioritätenliste für den Fall, dass diese hinter den Erwartungen zurückbleiben. Auch die Bildung von Rückstellungen für Notfälle ist notwendiger Bestandteil der Finanzplanung.

2.4. Reserven/Freiräume

Sowohl zeitlich als auch materiell sollten immer Freiräume für unvorhergesehene bzw. spontane Maßnahmen beibehalten werden. Dies ist wichtig für die Flexibilität und eventuelle Krisenbewältigung sowie die Basis für Eigeninitiative und Innovation. Dazu gehört beispielsweise, dass über Zeiten für Vorbereitungen, Teamsitzungen, Evaluationsprozesse etc. hinaus ein Teil der Arbeitszeit der MitarbeiterInnen aus der Betreuungsarbeit ausgenommen bleibt.

3. Umsetzung/Termintreue

Die Einrichtungen bemühen sich um eine Umsetzung der Programmpläne und Entwicklungsziele. Die Umsetzung lässt sich auf verschiedene Art und Weise dokumentieren. Eine gängige Form der Dokumentation ist die Herausgabe eines Jahresberichtes, in dem die geleistete Arbeit eines Jahres mit den Planvorstellungen abgeglichen wird. Dieser Bericht sollte auch eine grobe finanzielle Jahresbilanz und eine Übersicht über Besucheraufkommen bzw. Besucherstruktur enthalten. Spezielle Projekte oder Veranstaltungen können auch separat dokumentiert werden. Für die Dokumentation eignen sich auch audiovisuelle Medien. Ein wichtiger Qualitätsindikator zur Bestimmung der Zuverlässigkeit bzw. einer adäquaten Umsetzung ist die Termintreue. Sie bemisst sich am Einhaltungsgrad vereinbarter bzw. angekündigter Termine und sollte bei mindestens 90 Prozent liegen

4. Evaluation

4.1. Auswertung des Feedbacks

Die Einrichtungen bemühen sich um eine kontinuierliche Sammlung und Auswertung des verbalen oder nonverbalen Feedbacks seitens der Zielgruppen. Die Auswertung kann im Rahmen regelmäßiger Besprechungstermine, im Zuge der Nachbereitung des Arbeitstages, im Anschluss an spezielle Veranstaltungen oder über partizipatorische Evaluationsveranstaltungen (Kinderplenum, Teestunde etc.) geschehen (vgl. 1.1. Beteiligung von Zielgruppen). Sammlung von Feedback kann auch erfolgen über Meckerwand, Briefkasten, Gästebuch, Abschlussberichte von PraktikantInnen, Bufdi etc. Die Auswertung sollte protokolliert bzw. dokumentiert werden.

4.2. Systematische Evaluation

Mindestens einmal jährlich sollte eine umfassende Selbstevaluation stattfinden, in der systematisch alle Qualitätsaspekte der Einrichtung „abgearbeitet“ werden. Diese Selbstevaluation läßt sich gegebenenfalls durch Hinzuziehung einer Supervisionskraft unterstützen, sie kann aber auch im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Trägers stattfinden. Die Arbeit auf dem pädagogisch betreuten Spielplatz sollte für diesen Zeitraum ruhen.

III. ERGEBNISQUALITÄT

1. Erreichung der Betriebsziele

1.1. Erreichung der Zielgruppen/zielgruppenspezifische Akzeptanz

Die angestrebte Kernzielgruppe sollte mindestens 50 Prozent des Besucheraufkommens darstellen. Dabei ist nicht allein die reine Besucherzahl entscheidend, sondern auch die Aufenthaltsdauer und die Betreuungszeit. Die Einrichtung sollte auch bei der Mehrheit der Kinder im Einzugsbereich bekannt sein, welche die Einrichtung nicht besuchen und von diesen zumindest akzeptiert werden.

1.2. Auslastung der Einrichtung/Attraktivität

Die Auslastung gilt als wichtigster Indikator für die Attraktivität einer Einrichtung. Eine Auslastung der Einrichtung ist dann gegeben, wenn durchschnittlich mindestens drei Viertel der Kapazität einer Einrichtung ausgelastet sind. Für die Tageskapazität einer Einrichtung kann bei einer adäquaten Ausstattung ein Richtwert von 50-60 m² Fläche pro NutzerIn angenommen werden, unter der Voraussetzung, dass in etwa ein Betreuungsschlüssel von 1:25 (Eine Betreuungskraft pro 25 Kinder/Jugendliche und Tag) erreicht wird. Für soziale Brennpunkte kann auch ein Betreuungsschlüssel von 1:10 bis 1:15 erforderlich sein.

1.3. Wirtschaftlichkeit

Ein durchschnittlicher Kostensatz von maximal 10 -15 DM (5,11 – 7,65 Euro) pro BesucherIn und Tag bzw. 15 – 20 DM (7,65 – 10,23 Euro) je BesucherIn aus der Kernzielgruppe und Tag sollte im Grundbetrieb bei Standardausstattung und normaler Betreuungsanforderung erreicht werden. Dies wird anhand der folgenden Beispielrechnung illustriert:

  • Bei 300.000 DM (153.390 Euro) Grundförderung, 300 Öffnungstagen und einem Kostensatz von 10 bzw. 20 DM (5,11 bzw. 10,23 Euro) pro BesucherIn und Tag ergibt sich ein Mindestbesucheraufkommen von maximal 100 BesucherInnen pro Tag insgesamt bzw. mind. 50 BesucherInnen pro Tag aus der Kernzielgruppe. 

Ein wichtiger Grundsatz zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit ist neben der Auslastungsgewährleistung einer Einrichtung die Forderung, dass bei Investitionen und Anschaffungen mit einem Wert über 800 DM (409 Euro) vor der Entscheidung grundsätzlich Kostenvergleiche eingeholt werden, um das günstigste Angebot zu ermitteln. Bei Materialverbrauch zum Beispiel im Rahmen von Kurs- oder Werkstattangeboten ist grundsätzlich von einer sozialverträglichen Kostenbeteiligung auszugehen, um einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Wiederverwertung von Materialien hat Vorrang vor Neukauf. Die gemeinsame Nutzung von teuren Maschinen und Geräten mit anderen Einrichtungen sollte genauso selbstverständlich sein wie energieeffiziente Architektur und Geräte. 

1.4. Eigenleistungen/Drittmittel

Unter Voraussetzung einer adäquaten Grundförderung ist je nach sozialen Rahmenbedingungen ein Eigenleistungsanteil (Gegenwert unbezahlter Arbeit, Eigeneinnahmen, Sach- und Geldspenden) von 10-20 Prozent vom Gesamtwert der Leistungen realistisch und sollte von den Einrichtungen erbracht werden. Zur Vermeidung von Verzerrungen in der Angebotsstruktur und zur Gewährleistung der Kontinuität sollte der Anteil an Drittmitteln zur Finanzierung von Sondermaßnahmen nicht mehr als 25 Prozent des gesamten Leistungsvolumens betragen. Dies betrifft nicht einmalige Zuwendungen für Investitionen, sondern v.a. Honorarkräfte und befristete Beschäftigungsmaßnahmen. Der Grundbetrieb ist mittel- bis langfristig durch eine kommunale Regelfinanzierung sicherzustellen.

2. Erreichung der inhaltlichen Ziele

Ob die unter Punkt I.1.2. genannten Ziele erreicht werden, lässt sich teilweise nur über einen längeren Zeitraum feststellen. Zur Dokumentation kommen z.B. Fallbeschreibungen, Projektberichte oder sozialempirische Studien in Frage. Da solche Verfahren relativ aufwendig sind, sprengen sie in der Regel die Arbeitskapazitäten der Einrichtungen. Hier lassen sich u.a. über Zusammenarbeit mit universitären Forschungseinrichtungen Evaluationsmethoden entwickeln und anwenden. Der Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen wird sich auch indirekt an der Repräsentation benachteiligter Zielgruppen in der Besucherstruktur ablesen.

3. Zufriedenheit der Zielgruppen

Für die Evaluation der Zufriedenheit mit der Einrichtung, den MitarbeiterInnen und Angeboten seitens der Zielgruppen bzw. NutzerInnen gibt es eine Reihe von direkten und indirekten Methoden. Es kommen zum Beispiel in Frage:

  • persönliche Gespräche
  • anonyme Umfragen, „Hitlisten“
  • Registrierung der Aufenthaltsdauer und -häufigkeit 
  • Feststellung der Akzeptanz von „Spielregeln“ 
  • Ermittlung der Unterstützung der Einrichtung bzw. Übernahme von Verantwortung für die Einrichtung

4. Soziale Akzeptanz/Gemeinwesenbezug / Vernetzungsgrad

Ein wichtiger Maßstab für die Akzeptanz im sozialen Umfeld ist der Umfang der freiwilligen Mitarbeit in der Einrichtung. Die Anzahl ehrenamtlich geleisteter Arbeitsstunden sollte in der Größenordnung von 10 -20 Prozent der bezahlten Arbeitsstunden liegen.

Darüber hinaus können auch Unterschriftenlisten oder Schreiben an politische EntscheidungsträgerInnen Aufschluss über die soziale Akzeptanz geben. 

Die Kooperationsbereitschaft anderer Institutionen bzw. Einrichtungen mit dem pädagogisch betreuten Spielplatz bzw. dessen Vernetzungsgrad ist ein weiterer Indikator dafür. Für kooperative Beziehungen kommen beispielsweise in Frage: 

  • Einrichtungen oder Träger, die Leistungen nach dem KJHG erbringen;
  • Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG;
  • Sonstige Träger öffentlicher Belange wie: Bildungseinrichtungen, Umweltverbände, soziale Einrichtungen und Dienste, Gesundheitsdienste, religiöse Gemeinschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbände, Parteien, Stiftungen, Polizei, Gerichte und Strafvollzugsanstalten;
  • Wirtschaftsbetriebe wie: kommunale Betriebe, lokale Gewerbetreibende und Firmen, Banken und Versicherungen, Aktiengesellschaften und transnationale Konzerne.

Eine allgemeinere Form der gesellschaftlichen Akzeptanz erschließt sich unter Umständen auch über Häufigkeit und Umfang der Berichterstattung in Medien bzw. Fachzeitschriften.

 

 

 

 

Abenteuerspielplätze – ohne geht’s nicht!

Von Rainer Deimel

Vor wenigen Tagen machte der Verband der Kinderärzte wieder einmal deutlich, dass es um die Gesundheit von Kindern in diesen Zeiten vergleichsweise schlecht bestellt ist. Einer der Hauptgründe hierfür: Kinder bewegen sich immer weniger! Die körperliche Leistungsfähigkeit ist bei Kindern in den letzten 25 Jahren um mehr als zehn Prozent zurückgegangen. Dies hat zur Folge, dass inzwischen schon jedes achte Kind unter Bewegungsstörungen leidet. In Deutschland sind, so die Kinderärzte, nur 18 Prozent der Mädchen und 29 Prozent der Jungen zwischen 11 und 15 Jahren an mindestens fünf Tagen in der Woche körperlich aktiv. Empfehlung der Ärzte: Schulkinder sollten sich mindestens eine Stunde am Tag bewegen und dies möglichst draußen an der frischen Luft.

Wir können feststellen, dass natürliche Bewegungsräume für Kinder zusehends knapper werden. Der Straßenverkehr hat beispielsweise in der Stadt Essen in den letzten dreißig Jahren des vergangenen Jahrhunderts um das 500-fache zugenommen, ein Zuwachs, den man sich in seiner konkreten Dimension kaum noch vorstellen kann. Wir gehen davon aus, dass Essen lediglich ein Beispiel für die Situation insgesamt ist.

Des Weiteren kommen die (Aus-)Wirkungen des Fernsehens und anderer Medien – wie Computer und elektronisches Spielzeug – hinzu. Kinder werden von diesen Medien immer mehr in Beschlag genommen. Natürlich haben die Eltern dies mitzuverantworten. Nicht selten werden sie dabei auch von dem Gedanken geleitet, das Leben vor den Geräten sei sicherer als in der „Welt draußen“. Die „gefühlte Angst“ vor den Gefahren der Welt ist bei vielen Menschen gestiegen, ohne dass es tatsächlich Hinweise hierfür gibt. Dies könnte eine Folge der Informationsflut sein, die bisweilen die Realitäten verschiebt. Mittlerweile gibt es ausreichend Hinweise darauf, dass diejenigen Kinder, die am meisten fernsehen oder vor dem Computer sitzen, am stärksten verblöden.

Vor über einem halben Jahrhundert, in den 1940er Jahren, war der dänische Kunstprofessor und Gartenbauarchitekt C. Th. Sørensen in Kopenhagen für die Planung und den Bau von Spielplätzen zuständig. Er stellte fest, dass bereits 1943 Kinder die von ihm geplanten herkömmlichen Spielplätze nicht oder nur wenig nutzten. Dies bewog ihn dazu, herauszufinden, wo sich die Kinder aufhielten und wo sie spielten. Fernseher gab es zu dieser Zeit noch nicht. Spielen fand hauptsächlich draußen statt. Sørensen fand die Kinder auf Baustellen, Schrott- und Schutthalden, auf Trümmergrundstücken, Erdhügeln, Brachgeländen, im Gebüsch usw. Aus seinen Beobachtungen entstand ein Planungskonzept. Er entwickelte in Kopenhagen und Umgebung zuerst den Gerümpel- und später den Bauspielplatz. Einige Jahre später informierte sich die englische Gartenarchitektin Lady Allen of Hurtwood in Dänemark über Bauspielplätze. Vor dem Hintergrund einer anderen Infrastruktur in England entwickelte sie das Konzept weiter. Sie war der Auffassung, solche Plätze gehörten in erster Linie in die stark verdichteten Industriezonen des Landes, eine Situation, die sich durchaus mit der heutigen vergleichen lässt; dies allerdings mit dem Unterschied, dass sich die heutige krasser darstellt. Die Lady nannte ihre Plätze „Abenteuerspielplätze“, ein nach wie vor stimmiger Begriff.

„Abenteuer“ ist ein gewisses Wagnis, auf das Menschen sich einlassen, ohne sich dabei ins Unglück zu stürzen. Beim Abenteuer ist der Ausgang des Prozesses nicht von vornherein klar; Kinder begeben sich auf einen Weg, wobei dessen Ausgang und Verlauf sie möglicherweise überraschen wird, sie in jedem Fall aber dazulernen werden: Kinder lernen nämlich ganzheitlich mit all ihren Sinnen. Sie lernen durch Sehen, Hören, Fühlen, Schmecken, Riechen und Begreifen. Erst wenn ihre Sinne ausreichend stimuliert wurden, sind sie in der Lage, auch kognitiv, also denkend, zu lernen. So nimmt es nicht wunder, wenn ein Kind, das nicht mehr rückwärts balancieren kann, auch nicht in der Lage ist, Mathematik zu verstehen.

Keine andere Einrichtung ist derart imstande, Bildung und Gesundheit so günstig zu beeinflussen, wie dies Abenteuerspielplätze (*) sind. Dies bestätigte auch der 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (1998), in dem die Kommission feststellt, dass sich bei Abenteuerspielplätzen „am ehesten originäre kinderspezifische Ansätze entwickelt“ hätten. Demzufolge empfahl seinerzeit die Bundesregierung, unter anderem Abenteuerspielplätze „flächendeckend zu verstärken“. Einzelne Kommunen und Träger haben darauf reagiert; bei weitem allerdings nicht so viele, wie es für eine vorteilhafte Entwicklung von Kindern erforderlich gewesen wäre. Wenn wir allerdings davon ausgehen, dass es nie zu spät ist, eine glückliche Kindheit zu haben, dann sollten sich PolitikerInnen und JugendhilfeplanerInnen auf ihre besondere Verantwortung gegenüber Kindern besinnen.

Als zumindest unverantwortlich muss ein Verhalten gedeutet werden, lediglich die Zustände gegenwärtiger Kindheit zu bedauern und gleichzeitig die förderlichste Alternative, wie eben das Konzept „Abenteuerspielplatz“, zu ignorieren. Die Stadt Nürnberg soll hier als gutes Beispiel genannt werden: Nach wie vor ist man dort dabei, Abenteuerspielplätze konsequent auf- und auszubauen. Im Nobelinternat „Schloss Salem“ in der Nähe des Bodensees gibt es – wie selbstverständlich – einen Abenteuerspielplatz und eine Jugendfarm: Reiche Leute wissen eben, was für ihre Kinder gut ist.

In Zeiten, in denen Kinder immer unbeweglicher und ungeschickter werden, in denen ihr gesundheitlicher Zustand als zunehmend bedenklich einzustufen ist, in Zeiten, in denen Kinder offensichtlich auch zunehmend dümmer werden, da grenzt die Überlegung, bestehende Abenteuerspielplätze einzuschränken oder gar zu schließen, an ein jugendpolitisches Fiasko. Abenteuerspielplätze sind zeitgemäßer und erforderlicher denn je!

Abenteuerspielplätze stehen für Gemeinschaftsfähigkeit, Verantwortungs- und Selbstbewusstsein, Demokratieverständnis, soziales Engagement, Abbau von Benachteiligungen, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, ökologische, handwerkliche sowie künstlerische Handlungskompetenzen, Toleranz und Verständnis für andere Kulturen, generationsübergreifende Kontakte, Gesundheitsförderung, Teilhabe und Selbstorganisation und anderes mehr.

Abenteuerspielplätze bieten Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten in sozialer, handwerklich-technischer sowie künstlerischer Hinsicht. Sie organisieren Natur- und Umwelterlebnisse. Und schließlich stimulieren sie alle Sinne des Kindes.

Abenteuerspielplätze sind regelmäßig ausgestattet mit Freiflächen und überdachten Aufenthaltsbereichen. Sie verfügen über eine Küche, Werkstätten, zahlreiche Lagermöglichkeiten, Bauspiel-, Wasser- sowie Wasser-Sand-Bereiche. Ferner gibt es normalerweise Feuerstellen, Grünflächen, Gärten und Gehölze, Spiel- und Sportflächen, Klettermöglichkeiten sowie Räume für Veranstaltungen. Zahlreiche Abenteuerspielplätze organisieren Tierhaltung; dies ist nicht selten die einzige Möglichkeit, Kindern einen für ihre Entwicklung bedeutsamen Kontakt zu Tieren überhaupt zu ermöglichen.

In Nordrhein-Westfalen ist vor allem der ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung von Abenteuerspielplätzen interessiert. Dort erhalten Sie, wenn Sie wollen, weitere Informationen.

Fußnote

(*) Und ihre Varianten Bauspielplätze, Kinder- und Jugendbauernhöfe sowie andere vegleichbare Einrichtungen. Aus Finnland beispielsweise weiß man von „Konstruktionsspielplätzen“. In  der Schweiz heißen die Plätze „Robinsonspielplätze“.

Abenteuerspielplätze

Abbildung: Bündnis Recht auf Spiel/DKHW

Am 28. Mai ist Weltspieltag!

Spartenfaltblatt (2012)

Die Abenteuerspielplätze gehören quasi zur Keimzelle des ABA Fachverbandes Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Verband wurde 1971 als Arbeitsgemeinschaft gegründet. 1973 wurde er als „Landesarbeitsgemeinschaft Abenteuer-, Bau- und Aktivspielplätze Nordrhein-Westfalen“ (LAG ABA) in das Vereinsregister eingetragen – daher das Kürzel „ABA“. Im Laufe seiner Geschichte hat sich der Verband dreimal umbenannt, zunächst in „Landesverband Abenteuer-, Bau- und Aktivspielplätze“, später in „ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern“ und zuletzt in „ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V.“. Das Kürzel wurde beibehalten, was wir aus heutiger Sicht sehr vernünftig finden, da es durchaus einige Vorteile bietet.

Dieses wahrliche Abenteuer-Foto hat uns der geschätzte Schweizerische Kollege Toni Anderfuhren zur Verfügung gestellt. Wir wollen es Ihnen nicht vorenthalten.

Verständigt haben wir uns im Verband seit längerem darauf, als Oberbegriff für den genannten Einrichtungstyp den Begriff „Abenteuerspielplatz“ zu verwenden. „Bauspielplatz“ greift unseres Erachtens nicht weit genug, da er lediglich das kindliche Bauen als Aktivität unterstellt. „Aktivspielplatz“ halten wir als Begriff für tautologisch; wir betrachten kindliches Spiel jederzeit als aktiv. Der Begriff Abenteuerspielplatz tauchte erstmalig im englischen Sprachgebrauch auf (adventure playground). In Deutschland, wo ebenfalls zuerst der Begriff „Abenteuerspielplatz“ verwandt wurde, wurde die so genannte Abenteuerspielplatz-Bewegung Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts durch Studenten- und Elterninitiativen organisiert. Diesen wurde nicht selten linkes Umstürzlertum unterstellt. Von daher schien die Bezeichnung „Aktivspielplatz“ eine bewusste Abgrenzung zu sein, um nicht unnötig in Verdacht zu geraten. Dieses Bemühen hat leider übersehen, dass man kindliches Spiel und dessen Bedeutung damit auch in gewisser Weise diskreditiert.

„Abenteuer“ begreifen wir als einen Handlungsprozess mit vorläufig unbekanntem Ausgang. Diesem Prozess ist ein enormer Bildungsfaktor immanent; ebenso beinhaltet „Abenteuer“ immer auch Gesundheitsförderung.

Foto: Abenteuerspielplatz Oberkassel, Düsseldorf

Häufig wird von Nichtsachkundigen gefragt, ob es sich bei diesem Einrichtungstyp nicht um ein traditionelles, längst überholtes Relikt aus der APO-Zeit handele. Dem kann nur entgegnet werden, dass es vor allem für Kinder zwischen 6 und 10/12 Jahren keine sachgerechtere Einrichtung gibt, die derart konstruktiv imstande wäre, ihre Entwicklung im Sinne von Bildung, Kreativität, Sozialverhalten und Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Foto: Abenteuerspielplatz Oberkassel, Düsseldorf

Nach Auffassung von Prof. Werner Thole von der Universität Kassel sind der ABA Fachverband und der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze die „offensivsten Interessenvertretungen“ für Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen in Deutschland; sie hätten über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus fachliche Anerkennung erlangt (Werner Thole: Kinder- und Jugendarbeit. Eine Einführung. Juventa Verlag, Weinheim und München 2000, Seite 121).

Foto: Rainer Deimel (2010)

Vertreterin der Abenteuerspielplätze im Sprecherrat des ABA Fachverbandes ist Sandra Baier vom Abenteuerspielplatz Schelpmilser Weg in Bielefeld.

ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Foto: Rainer Deimel (2010)

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Der ABA Fachverband erklärt sich mit der Hamburger Kampagne „Entschlossen Offen!“ solidarisch.

Zum Hintergrund der Kampagne

Kampagnenbroschuere

Hüttenbau

Abenteuerspielplatz Hilden (Foto: Rainer Deimel)

Als Anregung zum Bauen haben wir eine Reihe von Fotos – entstanden ab 2008 – ins Netz gestellt; dies vor dem Hintergrund, dass das praktische Konstruieren auch zahlreichen Mitarbeitern als Methode bzw. Kompetenz abhanden gekommen ist. Allerdings gibt es sie noch, die Plätze, auf denen Bauen zum Alltag der Kinder gehört. Der Hüttenbau auf Abenteuerspielplätzen ist nicht nur eine lustvolle Angelegenheit, da Kinder sich als kompetent erfahren. Ebenso lernen sie auch ihre Grenzen kennen und diese zu erweitern. Im Sinne von Bildung ist der Hüttenbau eine unschätzbar wichtige Erfahrung für Kinder. Die einstellten Bilder sprechen für sich – wie wir hoffen.

Wasser-Sand-Matsch

Wasser-Sand-Matsche-Bereiche gehören zu den Klassikern auf Abenteuerspielplätzen. Auf sinnliche und lustvolle Weise erleben Kinder mehrere sogenannte Urelemente, nämlich Wasser, Erde und Luft. Beispielhaft haben wir hier einige Fotos vom Abenteuerspielplatz „Ankerplatz“ in Sankt Augustin (Rhein-Sieg-Kreis) eingestellt, die dieser uns freundlichweise zur Verfügung gestellt hat. Neben einigen Bildern in Aktion haben sie auch die Möglichkeit, sich über das Entstehen dieses spektakulären Bereichs zu informieren.

Anregungen zum Thema „Abenteuerspielplätze“

Foto: Rainer Deimel

Möchten Sie Neues erfahren? Wie kann man einen Abenteuerspielplatz weiterentwickeln? Zu diesem Thema haben wir Seiten eingerichtet. Interesse?

Ungewöhnliche Anregungen zum Thema „Hüttenbau“

Andere ungewöhnliche Anregungen

Konzeptionen zum Thema „Abenteuerspielplätze“

Haben Sie Interesse an exemplarischen Abenteuerspielplatz-Konzeptionen? Dann klicken Sie auf das nachfolgende Bild!

Foto: Abenteuerspielplatz „Alte Ziegelei“, Bielefeld

Weitere Seiten zum Thema im ABA-Netz

Hier sind verschiedene Beiträge, Konzepte usw. zum Thema zu finden. Unter anderem gibt es hier zum Beispiel eine Seite, auf der wir die 1982 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung herausgegebene Broschüre „Pädagogisch betreute Spielplätze“ (Modellprojekt) untergebracht haben – eine echte historische Präsenz.

Standarts und Qulitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze

Gerichtsurteile zum Thema „Abenteuerspielplätze“

Um auf die Seite zu gelangen, bitte das Paragraphen-Symbol anklicken!

Weitere Links zum Thema

Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze

Landesverband Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe in Berlin

Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg

Zürcher Gemeinschaftszentren

Abenteuerspielplatz Düsseldorf-Eller, 2008 (Foto: Rainer Deimel)

Kinder brauchen solche Plätze

Von Gert Wagner und Lorenz Gradl


Foto: Bauspielplatz Langwasser (2003)

30 Jahre ist jetzt Nürnbergs erster Bauspielplatz alt (2003). Für einen Spielplatz natürlich schon ein sehr hohes Alter. Trotzdem ist es wichtig, dass der Spielplatz – anders als die Aktiven der ersten Stunde – eigentlich nicht gealtert ist. Manche haben seinerzeit gedacht, dass einem derartigen Spielplatz wohl kein langes Überleben beschieden sein würde, doch er hat nicht nur überlebt, sondern war Beispiel für viele weitere derartige Plätze in Nürnberg. Diese Einrichtungen sind kein Selbstzweck, sondern dienen der Entwicklung unserer Kinder. Man hat die Kenntnis gewonnen – nicht zuletzt durch derartige Plätze – dass Spielen für Kinder mehr ist als unterhaltsames Freizeitvergnügen, Spielen ist Lernen und ganz wesentlich für die Persönlichkeitsentwicklung.

Tausende von Kindern haben so auf dem Bauspielplatz Langwasser neue Erfahrungen gemacht, sozialen Umgang erlernt, genau so wie das Arbeiten im Team und solidarisches Verhalten. Internationalität ist Alltag und so wird automatisch ein echter Bei­trag zu Toleranz und gegen Ausländerfeindlichkeit geleistet. Viele Nutzer dieses Platzes hatten und haben es zu Hause nicht leicht und tun sich in der Schule und oft auch in ihrem sozialen Umfeld schwer. Hier auf dem Baui können sie sich selbst beweisen und Selbstvertrauen gewinnen. Das rechtfertigt auch Ausgaben, die durch den Betrieb des Platzes für die öffentliche Hand entstehen.

ABA Fachverband empfiehlt

Eckhard Schiffer: „Der entfremdete Hunger – Weltzerstörende Unersättlichkeit als verzweifelte Suche nach Sinn und Geborgenheit“

1990 RECOM – Basel, Baunatal
197 Seiten
ISBN 3-315-00068-9

Die starke Zunahme von Hungerkrankheiten (Ess-, Brech-, Krankheiten, Spielsüchte, „Null-Bock- Syndrom“) in den letzten zwanzig Jahren haben den Autor zum Verfassen dieses Buches bewogen.
Vielen Menschen ist das ursprüngliche Hunger- und Sättigungsgefühl verlorengegangen. Sie versuchen durch immer größeren Konsum und stärkere Reize, diesen Verlust auszugleichen. Satt werden sie dabei jedoch nicht, weil auch die Vorstellung, wie und durch was Befriedigung erlangt werden kann nicht mehr vorhanden ist. Über den Verlust an Sinnerfahrung, der damit einhergeht, führt dies zu einer Zerstörung der inneren und äußeren Welt.
Ausgehend von Fallbeispielen zeigt der Autor Ursachen dieser Entwicklung, aber auch Möglichkeiten zur Vorbeugung auf.

 

Eckhard Schiffer: „Warum Huckleberry Finn nicht süchtig wurde – Anstiftung gegen Sucht und Selbstzerstörung bei Kindern und Jugendlichen“

(1993) Auflage 1999 Beltz Verlag, Weinheim. Basel
152 Seiten, 10 Euro
ISBN 3-407-22004-9

Wie hätte Huckleberry Finn süchtig werden können? Er hat seine Träume ja ausgelebt! Andere Kinder und Jugendliche können das nicht. Eckhard Schiffer zeigt, wie Sucht entsteht und welche Möglichkeiten es gibt, ihr vorzubeugen.
Wenn Huckleberry Finn nicht süchtig wurde, dann deshalb, weil er sich das Recht und die Zeit nahm, seine Sehnsüchte und Träume auszuleben, meint Eckhard Schiffer und zeigt, dass viele Kinder und Jugendliche diese Möglichkeit nicht haben. Anhand von Krankengeschichten wird deutlich, wie Sucht entsteht, welches Ursachengeflecht sie auslösen kann und wie man ihr wirksam vorbeugen kann, konkret und praktisch.

 

Eckhard Schiffer: „Warum Hieronymus B. keine Hexe verbrannte – Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen erkennen – Gewalt vorbeugen“

(1994) Auflage 2001 Beltz Verlag, Weinheim. Basel
254 Seiten, Euro 13
ISBN 3-407-22026-x

Eckhard Schiffer zeigt in diesem Buch, wie Gewalttätigkeit entsteht und wie man ihr vorbeugen kann. Überzeugend, verständlich und mit vielen Fallbeispielen berichtet er, wie Jugendliche großen seelischen Druck kreativ und konstruktiv abbauen können.
„Lehrling legte Bombe aus Spaß am großen Knall“: eine Überschrift, schon ein paar Jahre alt, aus der Osnabrücker-Zeitung. Die Fälle von scheinbar grundloser, spontaner Gewalt, insbesondere von Jugendlichen, nehmen in beunruhigendem Maße zu. Schon Kinder schockieren uns durch Brutalität. Eckhard Schiffer zeigt in diesem Buch, wie Gewalttätigkeit entsteht und wie man ihr vorbeugen kann. Möglichkeiten sieht er besonders dort, wo schöpferische Kräfte zur Entfaltung gebracht werden können. Überzeugend, verständlich und mit vielen Fallbeispielen berichtet der erfolgreiche Autor, wie Jugendliche großen seelischen Druck kreativ und konstruktiv abbauen können.

 

Eckhard Schiffer: „Der kleine Prinz in Las Vegas“

(1997) Auflage 2001 Beltz Verlag, Weinheim. Basel
229 Seiten, 13 Euro
ISBN 3-407-22105-3

Unsichtbare Qualitäten jedes Menschen werden mit den Augen des kleinen Prinzen sichtbar gemacht: Erinnerungen an Möglichkeiten, die den spielenden und technisch orientierten Menschen (homoludens und homo faber) miteinander versöhnen.
Der Autor erinnert dazu an die schöpferischen Möglichkeiten, die in jedem von uns vorhanden sind und beschreibt, wie sich unsere spielerische Intelligenz, wenn wir sie nur zulassen, auf alle Lebensbereiche positiv auswirkt: auf unsere Zukunftspläne, unsere Arbeit und unsere zwischenmenschlichen Beziehungen. Anhand von Fallgeschichten und alltäglichen Erfahrungen zeigt Eckhard Schiffer, wie wir spielerische Intelligenz auch nutzen können, um Krankheit, Resignation und emotionaler Leere zu entgehen.
Der Psychotherapeut und Arzt Eckhard Schiffer erinnert in seinem Buch an die spielerisch schöpferischen Möglichkeiten, die in jedem Menschen vorhanden sind. Anhand von Fallbeispielen aus seiner eigenen Praxis und alltäglichen Erfahrungen beschreibt er, wie wir die emotionale Leere füllen können, die unser Dasein und unsere Gesellschaft zunehmend bedroht.
Der Druck, den eine von Konkurrenzmentalität bestimmte Gesellschaft auf uns alle ausübt, nimmt immer mehr zu. Und immer mehr Menschen finden keine andere Lösung, als sich in Krankheit, Sucht oder Resignation zu flüchten, um der inneren Leere, zu entkommen. Spielerische Intelligenz, die ein entscheidendes Humanum darstellt, bleibt dabei auf der Strecke.
Um den spielenden und technisch orientierten Menschen (Homo ludens und Homo faber) zu versöhnen, entwirft der Autor konkrete Utopie einer menschlicheren Gesellschaft als Gegenentwurf zu einer Welt, die von Gewalt und zunehmender Verrohung gekennzeichnet ist. Er will unsichtbare Qualitäten jedes Menschen mit den Augen des kleinen Prinzen sichtbar machen, Erinnerungen an Möglichkeiten, die „uns gut tun“.

Anmerkung: „Der Kleine Prinz in Las Vergas“ ist unseres Erachtens das Grundlagenwerk für diejenigen, die sich erstmalig mit Eckhard Schiffers Inhalten befassen wollen. ABA Fachverband

 

Eckhard Schiffer: „Wie Gesundheit entsteht – Salutogenese: Schatzsuche statt Fehlerfahndung“

2001 Beltz Verlag, Weinheim. Basel
254 Seiten, 13 Euro
ISBN 3-407-22090-1

Nicht nach Fehlern und Störungen, die zur Krankheit führen, will er suchen, sondern nach schöpferischen Kräften, die seelische und körperliche Gesundheit ermöglichen: Gesundheit als Schatzsuche im Spiel, im Dialog und in der Suche nach Lebenssinn. Dabei stützt sich der Autor zum einen auf das Salutogenese-Konzept des amerikanisch-, israelischen-, Gesundheitsforschers „Aaron Antonovsky“ und dessen Ausführungen zum „Kohärenzgefühl“ des Menschen. Zum anderen bezieht er so unterschiedliche Geschichten wie „Tausendundeine Nacht“, „Pu der Bär“ und „Auf der Suche nach der verlorenen Zeit“ in sein Erklärungskonzept ein und ebenso die Biografien von Künstlern und Schriftstellern wie Joan MirÓ, Jean-Jacques Rousseau oder Albert Camus.
„Alles das, was in der „schönen“ Literatur schon lange bekannt ist, soll anhand neuer Modelle zur Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung weiter verdeutlicht werden. Seit geraumer Zeit richtet sich nämlich das Interesse nicht mehr nur auf die Entstehung von Krankheit (Pathogenese), sondern auch auf die Entstehung von Gesundheit (Salutogenese).“ Oder anders formuliert: „Was haben eigentlich „Gute Nacht- Geschichten“ mit Gesundheit, und „die Unfähigkeit zum Dialog“ mit Krankheit zu tun?“ Eckhard Schiffer

 

Eckhard und Heidrun Schiffer: „Nachdenken über Zappelphilipp – ADS: Beweg-Gründe und Hilfen“

2002 Beltz Verlag, Weinheim, Basel
131 Seiten, 12 Euro
ISBN 3-407-22844-9

Genetische Defizite, wie insbesondere von ärztlicher Seite und der Pharmaindustrie immer wieder hervorgehoben wird, Hirnstörungen, die man am besten mit Psychostimulanzien wie Ritalin behandelt? Aber wenn genetisch bedingt, warum wird das ganze Ausmaß dieser „Hirnstörung“ erst jetzt deutlich? Die Autoren dieses Buches orten denn auch die Gründe, weshalb viele unserer Kinder unter den Symptomen leiden, die unter ADS zusammengefasst werden, eher in unserer Gesellschaft. Kinder, die mit immer mehr optischen Reizen überflutet werden, denen immer weniger Bewegungsmöglichkeiten geboten und deren Phantasie und „innere Bilder“ von den Medien gestohlen werden, reagieren einfach so, wie es das „Krankheitsbild“ ADS umschreibt. Und sie reagieren auf das, was ihnen da angeboten wird, durchaus „gesund“, weshalb eine „Therapie“ auch am besten dort ansetzt, wo ADS entsteht, nämlich in der nächsten Umgebung des „betroffenen“ Kindes.
Eingehend auf das Wechselspiel biologischer und sozialer Faktoren geht es Heidrun und Eckhard Schiffer im Wesentlichen darum, wie den ADS-Symptomen präventiv begegnet werden kann. Ihre Vorschläge reichen von ganz einfachen Mitteln wie der „Gute-Nacht-Geschichte“ über die sinnvolle Einrichtung des Kinderzimmers bis hin zu einem adäquat vorbeugenden Unterricht in der Grundschule – Möglichkeiten, das Problem an der Wurzel zu packen statt Medikamente zu verordnen, was den Autoren, wenn überhaupt, nur im Einzelfall sinnvoll erscheinen.
Nachbemerkung: Alle Veröffentlichungen unseres Beiratsmitgliedes Eckhard Schiffer sowie von Eckhard und Heidrun Schiffer verdienen eine uneingeschränkte Empfehlung durch den ABA Fachverband. Sie sind in einer verständlichen und metaphernreichen Sprache verfasst, helfen so nicht nur wesentlich zu wichtigen Erkenntnissen; sie vermitteln die Inhalte auch so, dass sie praxisrelevant weiterhelfen können. Es macht überdies auch noch Spaß, sie zu lesen. In dem Buch „Nachdenken über Zappelphilipp – ADS: Beweg-Gründe und Hilfen“ weisen Heidrun und Eckhard Schiffer auch darauf hin, dass das Tätigwerden von Kindern auf einem Abenteuerspielplatz in der Regel sinnvoller und hilfreicher ist als die Medikation etwa mit Ritalin.

inform – Jugendhilfe & Schule

Diese SRTEmagicC_jusinform.jpgeite wurde im April 2006 angelegt. Eingestellt werden hier die Ausgaben der Zeitschrift „inform“, die vom Landesjugendamt Rheinland mehrmals jährlich herausgegeben werden.

Die Inhalte betreffen die Offene Ganztagsschule im Primarbereich und andere Schnittstellen, wie z. B. den Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule, den Übergang von der Schule in den Beruf, Schulmüdenprojekte und die Schulsozialarbeit.

Suchen Sie Kontakt zur Redaktion von „inform“, wenden Sie sich bitte an

Alexander MavroudisRTEmagicC_AlexMavroudis.jpg
LVR, Dez. 4 „Schulen, Jugend“
50663 Köln
Hermann-Pünder-Straße 1
Telefon 0221/809-6932

 

Folgende Ausgaben der „inform“ können Sie herunterladen:

2012

inform 1/2012
Bildungslandschaft gemeinsam anpacken – Ganztagsschule, Ort der Freundschaft – Wie ticken Jugendliche 2012 – Starke Eltern, starke Kinder – Kommunaler Index für Inklusion – Sprachbildung im Ganztag – Ganztag: Mehr als nur Betreuung – Bildung braucht Freiräume

2011

inform 1/2011
Bildungslandschaften in Bewegung: Bildungsnetzwerke * Jugendämter * Ganztag * Soziale Gerechtigkeit * Bildungspaket * Inklusion * Praxis * u.a.

inform 2/2011
Präventionsketten: Kommunen positionieren sich – Fachliche Maßstäbe – Ganztag weiterentwickeln – u.a.

2010

inform 1/2010
Ganzatg in der Sek. I: Impuls für kooperative Praxis?…! Kooperation von Schulen mit der Kinder- und Jugendhilfe im Ganztag: Zugänge und Praxisbezüge (Alexander Mavroudis). Flexibel und bedarfsgerecht: Inhaltliche Grundlagen des Ganztags in der Sek. I (Norbert Reichel). Individuelle Förderung: Herausforderung und Chance (Andreas Schleicher). Fördern und Fordern: Eine solomonische Formel (Jürgen Oelkers). U.a.m.

inform 2/2010
Niemanden ausgrenzen! Kompetenzzentren – ein Baustein inklusiver Bildung: Beiträge von Ralph Fleischhauer, Renate Katz u.a. Schlaglicht: Worauf man achten muss, wenn man die Begegnung von Schule und Jugendhilfe gestalten will (Rainer Meerkamp). Ganztag NRW: Studie „Träger in der OGS“. Zahlreiche weitere Beiträge.

2009

inform 1/2009
Lerngesundheit: Anerkennung statt Demütigung (Eckhard Schiffer: Lerngesundheit durch Ressourcenorientierung) – Des Weiteren u.a.: Kinder sind Expertinnen und Experten – Jugend gestaltet Zukunft – Bericht: Anerkennungsjahr im Offenen Ganztag – Kongress „Aufwachsen offensiv mitgestalten“ (Leverkusen, 30. und 31. März 2009) – Ganztagserlass

inform 2/2009
Memorandum Kinderarmut: Politische Froderungen – präventive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und des Bildungssystems – Deutscher Bundestag: Stellungnahme „Kinderkommission gegen Kinderarmut“ – LVR-Koordinierungsstelle und Sonderprojektförderung „Kinderarmut“ – Kinder wollen glücklich sein – dem Glück auf der Spur (Von Dr. Christian Alt) – Kinder brauchen Freunde (Von Hans Oswald) – Mobbing in der Schule – „Lecker Schule Klausen“: Kooperation von Jugendhilfe und Schule (Von Richard Ulrich) – Vision 2025: Ideenwettbewerb für Jugendliche des MGFFI – u.a.

inform 3/2009
Die Gender-Box im Verbundprojekt „Lernen für den GanzTag“: Geschlechterpädagogische Arbeit mit Mädchen und Jungen im Ganztag. Jungen und Mädchen gleichermaßen fördern. Kommunale Bildungslandschaften: Eine geeignete Konzeptfigur für die Förderung mehrdimensionaler Bildung. Bildung – Integration – Teilhabe: Kinder- und Jugendpolitik gestalten. Kultur & Schule: Bildungangebote der LVR-Museen und Kultureinrichtungen. Schulamt und Jugendamt Neuss gestalten den Übergang „Kita – Grundschule“. Chancen für gesundes Aufwachsen: 13. Kinder- und Jugendbricht.

2008

inform 1/2008
Bildungslandschaften gemeinsam gestalten. Diskussionspapier des Deutschen Vereins. Aachener Erklärung des Deutschen Städtetags „Bildung in der Stadt“. Bildungslandschaften gemeinsam gestalten im Kölner Modellprojekt Altstadt-Nord.

inform 2 + 3/2008
Alltag aus meiner Sicht. Schule und Jugendhilfe mit Aussicht – und warum Ganztagsschulen neue Formen der Bildungsplanung verlangen. Ganztag & Bildungsplanung. Ganztagsoffensive Sek. I. Lebens- und Berufsplanung mit Jungen. Ausbau Schulsozialarbeit.

inform 4/2008
IGLU-E 2006: Die Länder der Bundesrepublik Deutschland im nationalen und internationalen Vergleich – Ausgewählte Forschungsergebnisse. Zukunftsvermögen Bildung. Jungs in der Grundschule. Selbstständige Schulen und regionale Bildungsnetzwerke. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule. Lernen vor Ort.

2007

inform 1/2007
Ganztag: Was sagen Fach- und Lehrkräfte, Eltern und Kinder?
Jugendarbeit bildet, Kinderschutz, Recht auf Bildung

inform 2/2007
Individuelle Förderung
Kinder und Gewalt – Kindeswohlgefährdung

inform 3/2007
Absturz verhindern. Hilfen zur Erziehung und Schule sichern gemeinsam.
Kita & Schule. Kinderschutz. Ganztag & Kommune. EU-Förderung 2007-2013

inform 4/2007
Ganztagsschulen kooperieren – Empirische Befunde. Junge Muslime in Schule und Bildung. Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Kommunale Qualitätszirkel. PISA 2006. IGLU 2006

2006

inform 1/2006
Gesundheit – Ernährung, Bewegung, Entspannung im Ganztag – Menschenrecht Bildung

inform 2/2006
Hauptschülerinnen und Hauptschüler – engagiert, motiviert, Flexibel?

inform 3/2006
Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt

inform 4/2006
Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag

2005

inform 1/2005
Schule und Jugendsozialarbeit – Aus Erfahrung lernen – 8. Kinder- und Jugendbericht NRW

inform 2/2005
Jungs in der Schule – „Gender“ im Blick von Sozial- und Schulpädagogik

inform 3/2005
Neue Lernkulturen durch außerschulische Akteure?

inform 4/2005
Zwölfter Kinder- und Jugendbericht – Schon gelesen?

2004

inform 1/2004
Ganztag gestalten – Lern- und Lebensraum für Kinder – Jugendarbeit erhalten und verbessern

inform 2/2004
Schulmüde? Schulische Reintegration durch Kooperation

inform 3/2004
Schulsozialarbeit steuern & qualifizieren

inform 4/2004
Erfolg durch Kooperation – Lebenswelten von Kindern – Theaterpädagogik gegen Gewalt

Zum inform-Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland.

 

Hier steht ferner zur Verfügung:

RTEmagicC_Logo_LVR_01.jpgRundschreiben 43/7/2006 des Landesjugendamtes Rheinland vom 9. Oktober 2006

  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW in gemeinsamen Angelegenheiten von Jugendhilfe und Schulen
  • 2. Schulrechtsänderungsgesetz. Dargestellt werden die Änderungen, die die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe betreffen.

 

Weitere Dokumente zum Thema

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS): Jugendhilfe und Schule effektiv vernetzen – Impulse für beide Partner (Mai 2008). Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Baden-Württemberg (April 2008). Kommentar der GEW hierzu: Ein bemerkenswertes Papier! Mittel- bis langfristiges Ziel sei die Schaffung kommunaler Bildungslandschaften. Kernsätze des Papiers sind

  • Offene Ganztagsschulen lösen die Erwartungen noch nicht ein
  • Kostenpflichtige Bildungsangebote verstärken Prozesse sozialer Selektivität
  • Schulsozialarbeit zumindest an jeder Ganztagsschule
  • Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Schulgesetz verankern

Das Papier zeichnet sich von vielen anderen insbesondere durch die klare Sprache und die deutliche Benennung von Perspektiven aus. Es ist erkennbar, dass die Jugendhilfe in Baden-Württemberg verbindliche Schritte zur Verbesserung der Kooperationsbeziehungen und zum Ausbau von Schulsozialarbeit erreichen will. (Bernhard Eibeck/Sibylle Wrede, GEW)

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