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NAGEL-Redaktion – Peters Kochrezepte

Inhalt dieser Seite

● Kohlrabieintopf
● Pelmeni
● Lasagne
● Hefezöpfe
● Brennnesselspinat
● Möhreneintopf
● Tomatensuppe
● Himmel un Ääd

Die Rezepte können Sie jeweils zur praktischen Verwendung zum Ausdrucken herunterladen.

Januar 2009: Kohlrabieintopf

Hallo! Ich habe als erstes Kochrezept hier den Kohlrabieintopf ausgesucht, weil ich es damit geschafft habe, den Kindern dieses Gemüse etwas näher zu bringen. Vorher war zu hören: „Igitt, so was esse ich nicht!“. Wenn etwas mehr Kohlrabi gekauft wird, als ich im Rezept angegeben habe, essen die Kinder ihn auch liebend gerne roh, zum Beispiel beim Schnibbeln. Mittlerweile wollen in Dormagen einige Kinder sogar immer wieder Kohlrabi in verschiedenen Variationen kochen! Von zu Hause kannten die Kinder die Kohlrabi leider nicht …!
Peter Hermann

 Foto: pauline/pixelio

Rezept für Kohlrabi-Eintopf in großer Schrift als PDF herunterladen

Februar 2009: Pelmeni

Hallo! Diesen Monat habe ich ein Rezept für Pelmeni (gefüllte russische Nudeln) ausgesucht. Dieses Rezept habe ich von der Mutter eines unserer Kinder bekommen – außerdem interessiert mich die russische Küche. Die Pelmeni werden immer gerne gegessen. Für das Rezept ist eine Pelmeni-Form sehr von Vorteil. Leider sind die Formen aber in Deutschland sehr schwer zu bekommen. Ich habe unsere Form über „eBay“ erstanden. Man kann es aber auch auf gut sortierten russischen Märkten bzw. in russischen Supermärkten versuchen. Original russisch wäre das Rezept mit 150 g Rind, 150 g Schwein und 200 g Huhn. Da aber Gehacktes vom Huhn so gut wie nicht zu bekommen ist, habe ich das Rezept mit Gehacktem „halb und halb“ geschrieben. Für Moslems kann man ja mit anderen Hackfleischsorten variieren. Am Ende des Rezeptes habe ich noch eine Rezept-Variante aufgeschrieben für diejenigen, die keine Form zur Verfügung haben. Pelmeni isst man „original russisch“ nur mit Schmand. Die Kinder bei uns mögen die Pelmeni aber auch gerne mit Ketchup. Das Rezept müsste für ca. 5-7 Kinder reichen. 
Peter Hermann

Rezept für Pelmeni (gefüllte russische Nudeln) in großer Schrift herunterladen

März 2009: Lasagne

Hallo! Diesen Monat habe ich ein Rezept für Lasagne ausgesucht. Die Lasagne wird bei uns immer gerne gekocht und gegessen. Das nachfolgende Rezept ist für 8 bis 10 Personen gedacht. Guten Appetit!
Peter Hermann

 Foto: surom92/pixelio

Rezept für Lasagne herunterladen

 

April 2009: Hefezöpfe

Hallo! Für den April habe ich ein Rezept für Hefezöpfe ausgewählt. Die Hefezöpfe sind in der Zubereitung zwar recht zeitintensiv, aber auch sehr lecker! Viele Grüße!
Peter Hermann

 Foto: Maiha/pixelio

Rezept für Hefezöpfe herunterladen

Mai 2009: Brennnesselspinat

Hallo! Diesmal gibt es ein auf den ersten Blick ungewhönliches Rezept. Allerdings ist der Brennnesselspiant ein altes rheinisches Gericht, das davon zeugt, wie bodenständig früher hierzulande gekocht wurde. Guten Appetit und viel Freude bei der Zubereitung! Und: die Handschuhe nicht vergessen! Viele Grüße!
Peter Hermann

 Foto: Rainer Deimel

Rezept für Brennnesselspinat herunterladen

Juni 2009: Möhreneintopf mit Speck

Hallo! Letztes Mal konntet Ihr ein rheinisches und zudem ungewöhnliches Rezept ausprobieren, nämlich Brennnesselspinat. Manchmal koche ich auch auf die traditionelle westfälsche Art. Deshalb gibt es hier das Rezept für Möhreneintopf. Guten Appetit und viel Freude bei der Zubereitung! Viele Grüße!
Peter Hermann

 Foto: pixelio

Rezept für den Möhreneintopf herunterladen

Juli 2007: Tomatensuppe

Hallo! Passend zum Sommer – so hoffe ich – gibt es hier ein Rezept für eine leichte Kost, nämlich Tomatensuppe. Guten Appetit! Viele Grüße!
Peter Hermann

 Foto: adlernest/pixelio

Rezept für Tomatensuppe herunterladen

August 2009: Himmel un Ääd


Foto: Wikipedia (Abgebildet ist ein „Himmel und Erde“-Gericht aus Westfalen mit Bratwurst und Speckzwiebeln)

Hallo! Hin und wieder gab es hier auch „typische“ nordrhein-westfälische Rezepte. Diesmal ist hier das vor allem im Rheinland verbreitete Rezept „Himmel und Ääd“ zu finden. Das Gericht ist auch in Westfalen, Niedersachsen, Schlesien und auch in Holland (dort als „heißer Blitz“) bekannt. Klassischerweise wird Blutwurst verwandt. Ich selbst bevorzuge allerdings die Variante mit Leberwurst. Viel Erfolg bei der Zubereitung! Viele Grüße!
Peter Hermann

Rezept „Himmel un Ääd“ herunterladen

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NAGEL-Redaktion – Kinderarmut in einem reichen Land

Von Prof. Dr. Christoph Butterwegge

Obwohl die Kinder hierzulande seit geraumer Zeit zu den Hauptbetroffenen von Armut gehören, wird diese in der Öffentlichkeit noch immer kaum wahr- und ernstgenommen, weil unser Armutsbild von absoluter Not und Elend in der sog. Dritten Welt geprägt ist, was viele BürgerInnen daran hindert, vergleichbare Erscheinungen „vor der eigenen Haustür“ zu erkennen bzw. als gesellschaftliches Problem anzuerkennen (vgl. hierzu: Butterwegge 2009). Dabei kann Armut in einem reichen Land sogar beschämender, bedrückender und bedrängender sein, weil vor allem Kinder und Jugendliche in einer Konsumgesellschaft massivem Druck von Seiten der Werbeindustrie wie auch ihrer Peergroup ausgeliefert sind, durch das Tragen teurer Markenkleidung oder den Besitz immer neuer, möglichst hochwertiger Konsumgüter „mitzuhalten“.

Umfang, Erscheinungsformen und Folgen der Kinderarmut

Begreift man den Sozialhilfe-/Sozialgeldbezug als Armutsindikator, erreichte die Kinderarmut ihren traurigen Rekordstand im März 2007, d.h. auf dem Höhepunkt des letzten Konjunkturaufschwungs. Nie zuvor und nie danach lebten ähnlich viele, nämlich fast 1,93 Millionen von 11,44 Millionen Kindern unter 15 Jahren, die es damals insgesamt gab, nach Daten der Bundesagentur für Arbeit in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, landläufig „Hartz-IV-Haushalte“ genannt. Rechnet man die übrigen Betroffenen (Kinder in Sozialhilfehaushalten, in Flüchtlingsfamilien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ca. ein Drittel weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von sog. Illegalen, die keine Transferleistungen beantragen können) hinzu und berücksichtigt zudem die sog. Dunkelziffer (d.h. die Zahl jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham, falschem Stolz oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen), lebten etwa 2,8 bis 3,0 Millionen Kinder, d.h. jedes vierte Kind dieses Alters, auf oder unter dem Sozialhilfeniveau.

Folgt man der Armutsdefinition, wie sie die Organisation für ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Europäische Union (EU) und die Bundesregierung verwenden, wonach das Einkommensarmutsrisiko bei 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens beginnt, und legt Daten des regelmäßig vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erhobenen Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) zugrunde, waren im Jahr 2005 ca. 26 Prozent der Kinder bis 15 Jahre betroffen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2008, S. 306). Auch nach neueren DIW-Daten finden sich bei Kindern weit überdurchschnittliche Armutsrisiken (vgl. Grabka/Frick 2010).

(Kinder-)Armut ist zweifellos mehr, als wenig Geld zu haben, denn sie bedeutet für davon Betroffene auch, persönlicher Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten beraubt, sozial benachteiligt und (etwa im Hinblick auf Bildung und Kultur, Wohlergehen und Gesundheit, Wohnen und Wohnumfeld, Freizeit und Konsum) unterversorgt zu sein. Wenn man im Sinne des sog. Lebenslagenansatzes qualitative und nichtmonetäre Kriterien für das Armsein anlegt, steigt die Zahl armer Kinder sogar auf 3 bis 3,3 Millionen. Kinder sind in aller Regel arm, weil ihre Eltern arm oder verstorben sind. Alleinerziehende, Mehrkinder- und Migrantenfamilien (vgl. dazu: Butterwegge 2010) leiden besonders stark unter der sozialen Unsicherheit, Existenzangst und materiellen Not.

Ursachen der (Kinder-)Armut: Globalisierung, soziale Polarisierung und Prekarisierung

Kinder gehören zu den Hauptbetroffenen einer Entwicklung, welche die sog. Hartz-Gesetze eher noch verstärken; vor allem in Ostdeutschland, wo die Arbeitslosenquote und die Zahl der Alleinerziehenden besonders hoch sind (vgl. hierzu: Butterwegge u.a. 2008, S. 108 ff.). Untersucht man die Gründe für (Kinder-)Armut in Deutschland, verstärkt die Wiedervereinigung nur die negativen Auswirkungen der Globalisierung, neoliberalen Modernisierung bzw. Restrukturierung von Staat und Gesellschaft nach dem Vorbild des Marktes, die man seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 beobachten kann (vgl. hierzu: Butterwegge 2006, S. 115 ff.; Butterwegge 2007, S. 195 ff.).

Auslöser einer Armutsentwicklung in Familien, deren am leichtesten verletzliche Mitglieder die Kinder bilden, sind häufig der Tod des Alleinernährers, die Erwerbslosigkeit von Eltern(teilen) und deren Trennung bzw. Scheidung. Die eigentlichen Ursachen für eine Prekarisierung der familiären Lebensbedingungen gründen aber tiefer: in gesellschaftlichen Wandlungsprozessen. Macht man den als „Globalisierung“ bezeichneten Prozess einer Umstrukturierung fast aller Gesellschaftsbereiche nach Markterfordernissen, einer Ökonomisierung und Kommerzialisierung für die Pauperisierung, soziale Polarisierung und Entsolidarisierung verantwortlich, liegen die Wurzeln des vermehrten Auftretens von (Kinder-)Armut auf drei Ebenen:

Im Produktionsprozess löst sich das „Normalarbeitsverhältnis“ (Ulrich Mückenberger), von der Kapitalseite unter den Stichworten „Liberalisierung“, „Deregulierung“ und „Flexibilisierung“ vorangetrieben, tendenziell auf. Es wird zwar keineswegs ersetzt, aber durch eine steigende Zahl atypischer, prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse, die den so oder überhaupt nicht (mehr) Beschäftigten wie ihren Familienangehörigen weder ein ausreichendes Einkommen noch den gerade im vielbeschworenen „Zeitalter der Globalisierung“ erforderlichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung stark relativiert.

Im Reproduktionsbereich büßt die „Normalfamilie“, d.h. die z.B. durch das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht staatlicherseits subventionierte traditionelle Hausfrauenehe mit ein, zwei oder drei Kindern, in vergleichbarer Weise an gesellschaftlicher Relevanz ein. Neben sie treten Lebens- und Liebesformen, die tendenziell weniger materielle Sicherheit für Kinder gewährleisten (sog. Ein-Elternteil-Familien, „Patchwork-Familien“, hetero- und homosexuelle Partnerschaften usw.).

Hinsichtlich der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates bedingt der forcierte Wettbewerb zwischen „Wirtschaftsstandorten“ einen Abbau von Sicherungselementen für „weniger Leistungsfähige“, zu denen allemal Erwachsene gehören, die (mehrere) Kinder haben. Kinder sind nicht zuletzt deshalb stark von Arbeitslosigkeit und/oder Armut betroffen, weil das neoliberale Projekt eines „Umbaus“ des Wohlfahrtsstaates auf Kosten vieler Eltern geht, die weniger soziale Sicherheit als vorherige Generationen genießen.

(Kinder-)Armut kann nicht ohne ihr Pendant, den in wenigen Händen konzentrierten Reichtum, verstanden werden. Neben der Spaltung in Arm und Reich, die zu einer Gefahr für den sozialen Frieden wird, tritt eine Trennlinie deutlicher hervor, die innerhalb der Armutspopulation selbst verläuft. Stark zugenommen hat die Zahl jener Personen, deren Einkommen trotz Lohnarbeit in Form eines oder mehrerer Arbeitsverhältnisse nicht oder nur knapp über der Armutsgrenze liegt („working poor“). Andererseits verfestigt sich die perforierte, Langzeit- bzw. Mehrfacharbeitslosigkeit älterer und/oder gering qualifizierter Personen zur Dauerarbeitslosigkeit, wodurch eine Schicht total Deklassierter, vom Arbeitsmarkt wie auch von der gesellschaftlichen Teilhabe Ausgeschlossener („underclass“), entsteht. Während die Dauerarbeitslosen quasi den „sozialen Bodensatz“ bilden, verkörpern Niedriglohnempfänger/innen, oftmals Migrant(inn)en und ethnischen Minderheiten entstammend, das „Treibgut“ des Globalisierungsprozesses (vgl. hierzu: Butterwegge/Hentges 2009).

Interventions- und Präventionsmaßnahmen gegen Kinderarmut

Nötig wäre ein Paradigmawechsel vom „schlanken“ zum interventionsfähigen und -bereiten Wohlfahrtsstaat. Denn gute Bildungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen sind für eine gedeihliche Entwicklung und freie Entfaltung der Persönlichkeit sozial benachteiligter Kinder unentbehrlich, weshalb sie nicht – dem neoliberalen Zeitgeist entsprechend – privatisiert, sondern weiterhin öffentlich finanziert und ausgebaut werden sollten. Karl August Chassé, Margherita Zander und Konstanze Rasch (2007, S. 342) fordern daher eine stärkere Zusammenarbeit bzw. Verzahnung von Schule und Jugendhilfe: „Öffnungen der Schule gegenüber dem Stadtteil bzw. dem Freizeitbereich könnten einerseits zu einer gemeinwesenorientierten Schule führen. Auf der anderen Seite müssten die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe – sicherlich oft in Kooperation mit den Schulen, vor allem im Kontext von Ganztagsschulen – lebensweltnahe attraktive Freizeit-, Förder- und Bildungsangebote entwickeln, mit denen die Kinder erreicht werden können, die von herkömmlichen Vereinen und kommerziellen Angeboten keinen Gebrauch machen können.“

Angesichts der durch Kinderarmut verstärkten Chancenungleichheit in der Gesellschaft bildet sie eine zentrale Herausforderung für die Schule. Da jene Infrastruktur weitgehend fehlt, die es auch Alleinerziehenden erlaubt, neben der Familien- noch Erwerbsarbeit zu leisten, liegt hier – neben der notwendigen Erhöhung monetärer Transfers zu Gunsten sozial benachteiligter Kinder – ein wichtiger Ansatzpunkt für Gegenmaßnahmen. Ganztagsschulen, die (preisgünstige oder unentgeltliche) Kindergarten-, Krippen- und Hortplätze ergänzen sollten, hätten einen pädagogisch-sozialen Doppeleffekt: Einerseits würden von Armut betroffene oder bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert als bisher, andererseits könnten ihre Mütter leichter als sonst einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, was sie finanzielle Probleme besser meistern ließe. Ergänzend dazu müssten (größere) Unternehmen für Alleinerziehende günstige Arbeitszeitmodelle und/oder Betriebskindergärten anbieten. Durch die Ganztags- als Regelschule lassen sich soziale Handikaps insofern kompensieren, als eine bessere Versorgung der Kinder mit Nahrung (gemeinsame Einnahme des Mittagessens), eine gezielte Unterstützung vor allem leistungsschwächerer SchülerInnen bei der Erledigung von Hausaufgaben und eine sinnvollere Gestaltung der Freizeit möglich wären (vgl. dazu: Hammer 2010).

Die deutschen Städte und Gemeinden sind aus finanziellen Gründen (sinkende Steuereinnahmen bei steigenden Sozialausgaben) immer weniger in der Lage, ihre Regelaufgaben im Kinder- und Jugendhilfebereich zu erfüllen, von freiwilligen Leistungen ganz zu schweigen. Gleichwohl sind Schule und Jugendhilfe gleichermaßen gefordert, im Rahmen ihrer beschränkten Möglichkeiten für alle jungen Menschen befriedigende Lebensverhältnisse und ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu schaffen. Wenn ihr mehr Mittel zur Verfügung stünden, könnte die Jugend- und Sozialarbeit ein Stützpfeiler im Kampf gegen die Armut sein. Die kommunale Sozialpolitik dürfte nicht zulassen, dass Beratungs- und Betreuungsangebote aufgrund staatlicher Sparmaßnahmen und leerer öffentlicher Kassen verringert werden.

 

 

Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2008): Lebenslagen in Deutschland. Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Bonn

Butterwegge, Carolin (2010): Armut von Kindern mit Migrationshintergrund. Ausmaß, Erscheinungsformen und Ursachen, Wiesbaden

Butterwegge, Christoph (2006): Krise und Zukunft des Sozialstaates, 3. Aufl. Wiesbaden

Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf (2007): Kritik des Neoliberalismus, Wiesbaden

Butterwegge, Christoph/Klundt, Michael/Belke-Zeng, Matthias (2008): Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland, 2. Aufl. Wiesbaden

Butterwegge, Christoph (2009): Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird, Frankfurt am Main/New York

Butterwegge, Christoph/Hentges, Gudrun (Hrsg.) (2009): Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung. Migrations-, Integrations- und Minderheitenpolitik, 4. Aufl. Wiesbaden

Chassé, Karl August/Zander, Margherita/Rasch, Konstanze (2007): Meine Familie ist arm. Wie Kinder im Grunschulalter Armut erleben und bewältigen, 3. Aufl. Wiesbaden

Grabka, Markus M./Frick, Joachim R. (2010): Weiterhin hohes Armutsrisiko in Deutschland: Kinder und junge Erwachsene sind besonders betroffen, in: Wochenbericht des DIW 7, S. 2-11

Hammer, Veronika (2010): Bildungspolitik mit dem Ziel verbesserter Partizipation von armen Kindern, in: Ronald Lutz/Veronika Hammer (Hrsg.), Wege aus der Kinderarmut. Gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen und sozialpädagogische Handlungsansätze, Weinheim/München, S. 22-39

 

 

Vignettenvorschläge

● (Kinder-)Armut kann nicht ohne ihr Pendant, den in wenigen Händen konzentrierten Reichtum, verstanden werden.

● Die deutschen Städte und Gemeinden sind immer weniger in der Lage, ihre Regelaufgaben im Kinder- und Jugendhilfebereich zu erfüllen, von freiwilligen Leistungen ganz zu schweigen.

● Wenn man im Sinne des sog. Lebenslagenansatzes qualitative und nichtmonetäre Kriterien für das Armsein anlegt, steigt die Zahl armer Kinder sogar auf 3 bis 3,3 Millionen.

● Nötig wäre ein Paradigmawechsel vom „schlanken“ zum interventionsfähigen und -bereiten Wohlfahrtsstaat.

● Öffnungen der Schule gegenüber dem Stadtteil bzw. dem Freizeitbereich könnten zu einer gemeinwesenorientierten Schule führen.

● Auf der anderen Seite müssten die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe mit den Schulen lebensweltnahe attraktive Freizeit-, Förder- und Bildungsangebote entwickeln …

● … mit denen Kinder erreicht werden können, die von herkömmlichen Vereinen und kommerziellen Angeboten keinen Gebrauch machen können.

● Wenn ihr mehr Mittel zur Verfügung stünden, könnte die Jugend- und Sozialarbeit ein Stützpfeiler im Kampf gegen die Armut sein.

 

Anmerkung der NAGEL-Redaktion: Vorstehenden Beitrag von Prof. Dr. Christoph Butterwegge haben wir dem FORUM FÜR KINDER- UND JUGENDARBEIT 3. Quartal, September 2010, entnommen (Hrsg.: Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg). Wir danken dem Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg für die freundliche Genehmigung, den Beitrag verwenden zu dürfen.

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Die Zeitschrift erschien 2010 im 25. Jahr. Im FORUM FÜR Kinder- UND JUGENDARBEIT sind regelmäßig erhellende Beiträge für die Profis in der Kinder- und Jugendarbeit, kinder- und jugendpolitisch Interessierte wie Verantwortliche sowie andere Fachleute zu finden. Das FORUM erscheint viermal jährlich und kann als Jahresabonnement für 25,– Euro bezogen werden.

Bestelladresse: 

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NAGEL-Redaktion – Kinderrechte – Kindeswohl

 Von Antje Meyer

Kinder und Rechte

Wie sich eine Gesellschaft ihren Kindern gegenüber verhält, sagt viel über sie aus. Hinlänglich bekannt sind mittlerweile die uns heute grausam und unverständlich vorkommenden Verhaltenspraxen der letzten Jahrhunderte von Erwachsenen ihren Kindern gegenüber.

Bis ins 16. Jahrhundert hinein gab es die Lebensphase „Kindheit“ gesellschaftlich nicht. Kinder waren keine eigenen Wesen mit dem Recht, versorgt, genährt, erzogen zu werden oder überleben zu dürfen. Sei es aus großer wirtschaftlicher und existentieller Not der Eltern, sei es wegen Krankheiten, Seuchen und hoher Sterblichkeitsrate, wegen Unwissenheit, aus Angst, Argwohn oder Aberglaube, sei es aus der Unfähigkeit der gefühlsmäßigen Bindung zu Kindern: Kinder wurden misshandelt, ermordet, verkauft, ausgebeutet, gequält, geschlagen und vernachlässigt. Kinder waren den Erwachsenen und den sie umgebenden Verhältnissen schutzlos ausgeliefert, da sie eben wie Erwachsene für ihre Existenz selber sorgen mussten oder „entfernt“ wurden (vgl. Johansen: Betrogene Kinder, Frankfurt am Main 1986, S. 118).

Aus Tagebüchern und Briefen ab dem 17. Jahrhundert ist eine Veränderung gegenüber Kindern zumindest in den wohlhabenden bürgerlichen Familien spürbar: Erwachsene genießen es, mit den Kindern „zu tändeln“, sie spüren Zuneigung und geben diese auch; das Leben ihrer Kleinen liegt ihnen am Herzen. Gewaltanwendung gegenüber Kindern nimmt jedoch nicht ab. Prügeln gilt als Erziehungsmittel.

„Die körperliche Strafe war ein traditionelles Erziehungsmittel, um Gehorsam zu erreichen und um die ‚Seele zu retten‘. Man stellte sich noch bis in die Neuzeit hinein lange vor, selbst wenn Kinder unschuldig geboren wurden ? nicht als Wechselbälger oder sonst vom Teufel und von Dämonen Besessene ?, ergreife die allenthalben in der Welt verbreitete Sünde von ihnen Besitz. Ihr Fleisch müsse gepeinigt werden, damit es dem Teufel oder bösen Geistern darin nicht wohlsein könne.“ (Johansen: a.a.O., S. 120).

Zum Zwecke der Erziehung werden Kinder gedemütigt, ihnen wird Angst gemacht, sie werden zum Gehorsam gezwungen durch Herstellung großer Abhängigkeit. Zum Zwecke der Erziehung wird ihr Freiraum unter die völlige Kontrolle des Erwachsenen gebracht.

Mit Erscheinen des Romans „Emile“ von Jean Jacques Rousseau macht die pädagogische Fachwelt einen Wendepunkt im Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kindern fest: Rousseau plädiert dafür, Kinder auch als Kinder zu behandeln und anzuerkennen, dass sie sich durch sorgfältige erzieherische Einwirkung auf sie erst entwickeln.

Im Gegensatz zu jahrhundertelanger Ansicht, dass Kinder verdorben oder vom Teufel besessen seien und daher geschlagen werden mussten, wenn sie sich gut entwickeln sollten, ging Rousseau davon aus, dass Kinder von Natur aus gut seien und ihre natürlichen Tugenden nur geschickt freigesetzt werden mussten.

Kinder werden bei ihm zum Objekt elterlicher Planung. Zwar spricht er sich für eine Erziehung ohne Züchtigung aus, jedoch für eine den Willen des Kindes geschickt manipulierende Erziehung, die das Kind ganz der Autorität des Erwachsenen ausliefert.

„Es gibt keine vollkommenere Unterwerfung als die, der man den Schein von Freiheit zugesteht.“ (Johansen, a.a.O., S. 123).

In der Praxis ist das Kind in der Familie den Erwachsenen gänzlich ausgeliefert. Das durch geschickte erzieherische Manipulation traktierte und von Erwachsenen beschützte Kind der bürgerlichen Klasse steht dem unterernährten, um seine Existenz kämpfenden Arbeiterkind gegenüber. Erst im späten 19. Jahrhundert wird Kinderarbeit verboten und werden auch diese Kinder nach bürgerlichen Erziehungsnormen erzogen.

Die beiden Erziehungsvorstellungen, Erziehung durch Härte und Unnachgiebigkeit und Erziehung durch Milde und Verständnis konkurrieren bis heute miteinander (vgl. deMause: Hört ihr die Kinder weinen? Frankfurt am Main 1980, S. 588).

Die Bedeutung des Kindes für die Erwachsenen steigt, insofern auch die Bedeutung des Privaten, der Familie, des Individuums und seiner Leistungen steigt. Kinder werden zum Kapital der Familie und des Staates, sie sind Zukunfts- und Hoffnungsträger. Die Kinder- und Jugendschutzgesetze sind Ausdruck des Interesses und der Verantwortung der Öffentlichkeit gegenüber den Kindern der ganzen Gesellschaft. Das 19. Jahrhundert wird als die Zeit gesehen, in der öffentliche Institutionen begannen – nicht zuletzt durch massives Aufmerksammachen von Seiten privater Initiativen ? Kinder als Kinder zu sehen und ihre Verletzlichkeit und Hilflosigkeit unter Fürsorge zu stellen. Nicht zuletzt prophezeite Ellen Kaye, dass das 20. Jahrhundert das Jahrhundert des Kindes werde.

Kinder heute sind medizinisch, pädagogisch, sozial und ökonomisch gut versorgt. Kinder- und Jugendschutzgesetze sind Grundlagen für die gesunde und freie Entwicklung von Kindern, denn sie schränken z.B. die Kinderarbeit ein und damit die Gefahren für die Entfaltung des Kindes. Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch und Kinder- und Jugendhilfegesetz schaffen Grundlagen für den Eingriff des Staates in elterliche Gewalt, falls diese versagt.

Welches Recht aber hat ein Kind?

Im Paragraphen 1 des BGB heißt es:

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Dies entspricht auch dem Grundgesetz Art. 2:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (…).

Ausgeübt bzw. eingeschränkt wird dieses Recht allerdings durch das Elternrecht, denn: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern (…). SGB VIII (KJHG) § 1.

Hier entsteht also das Dilemma zwischen dem Haben eines Grundrechts und der Fähigkeit, sein Recht auch kompetent und selbstverantwortlich auszuüben. Das Grundgesetz hat die Ausübung der Rechte des Kindes in die Verantwortung der Eltern gelegt. Sollten diese versagen, kann der Staat eingreifen als Inhaber des Wächteramtes und Schützer der Grundrechte.

Der Status des Kindes ist durch Unmündigkeit gekennzeichnet – trotz vieler kleiner Verbesserungen seiner verfahrensrechtlichen Stellung. Bei Missbrauch der elterlichen Gewalt kann das Kind sich zwar an öffentliche Stellen oder z.B. die Lehrerin wenden, die Pflicht zur Anhörung bleibt aber davon unberührt (vgl. Lutz Dietze: Elternrecht-Kindesrecht, in: Melzer/Sünke (Hrsg.): Wohl und Wehe der Kinder. Weinheim/München 1989, S. 113).

Kinderschutzgesetze haben nicht verhindern können, dass Kinder auch im 20. Jahrhundert misshandelt und missbraucht werden. Kinder können durch den Eingriff des Staates nur bedingt in ihren Rechten geschützt werden, z.B. wenn sie offensichtlich vernachlässigt worden sind; aber sie können nicht vor dem Staat selbst geschützt werden, z.B. bei Versäumnissen in staatlich organisierter Erziehung, wenn sie etwa aus der elterlichen Sorge herausgekommen wurden.

Maßnahmen, die Kinder in ihrer Entwicklung fördern oder schützen sollen, sind bis jetzt Maßnahmen von Erwachsenen für andere Erwachsene, Handlungsanleitungen, Verfahrensregeln und Verbote. Diese Maßnahmen sind ja gar nicht abzulehnen. Häufig sind es Forderungen, die eigentlich Selbstverständlichkeit sein sollten und alle, Erwachsene, Jugendliche und Alte angehen ? so etwa Tempo 30, fußgängerorientierte Ampelschaltung, Naherholungsgebiete, Informations- und Beratungsstellen, Spielecken in Ämtern (vgl. Wiebusch: Stadtkindheit, in: Blätter der Wohlfahrtspflege 4/1990, S. 101).

Kinderrechte hingegen müssten Rechte sein, die die Interessen von Kindern, und das sind Versorgung, Zuneigung, Bildung, Zukunft, absichern. Für diese Sicherung wäre aber die Einklagbarkeit eines solchen Rechts und die Vertretung der eigenen Sache durch das Kind selbst Voraussetzung. Die Forderung nach mehr Rechten für Kinder müsste zumindest das wesentliche Grundrecht der Selbstbestimmung, der Teilhabe an der Gestaltung dieser Rechte versuchen zu gewährleisten, sollen Kinderrechte über Schutzrechte allein hinausgehen.

Die völlige Gleichstellung und Gleichberechtigung von Erwachsenem und Kind zu fordern, ist jedoch blauäugig und im Grunde kinderfeindlich. Kinder sind keine Erwachsenen; sie können nicht gleichberechtigt ihre Interessen vertreten, da ihr Entwicklungsstand, ihre Ausdrucksfähigkeit usw. sie zu Schwächeren gegenüber den Älteren und Erfahreneren macht, da diese nur ihren Stand und ihre Art der Durchsetzung von Interessen zulassen.

Ebenso wie für andere „Benachteiligte“ in unserer Gesellschaft, deren Selbstvertretungsmöglichkeit eingeschränkt ist, muss es einen Delegierten des Kindes geben, einen unabhängigen Vertreter, der mit dem Kind zusammen für das Kind dessen Rechte wahrnimmt. Der Schwerpunkt muss hier einerseits auf Unabhängigkeit dieser Person und andererseits auf das Zusammen mit dem Kind gelegt werden. Ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Klienten, Kinder haben in unserer Gesellschaft keinen „professionellen Vertreter“.

Dieses Modell erfordert ein gründliches Umdenken. Hier wäre das Bild der Ebenbürtigkeit, des Rechtes des Kindes auf Achtung für das Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern leitend. Eltern und Staat empfinden sich ja bisher als Vertreter des Kindes, aber sie können ja ebenfalls elementare Rechte des Kindes verletzen, sodass Voraussetzung für eine volle Anerkennung der Rechte von Minderjährigen der Rechtsschutz zugunsten des Kindes ist. Im neuen KJHG haben die Gesetzgeber zwar kinderfreundliche Aspekte eingebracht; diese reichen im Sinne der Verwirklichung von Ebenbürtigkeit aber nicht aus. Zwar haben etwa Richter die Pflicht, bei den die Kinder betreffenden Entscheidungen, z.B. Sorgerecht, die Kinder anzuhören ? aber wie macht man das, wer bildet darin aus, dieses Anhören durchzuführen, um zum Beispiel erkennen zu können, wo mit Angst und Manipulation gearbeitet wurde, oder um dem Kind eine Atmosphäre zu schaffen, die es ihm ermöglicht, sich frei zu äußern?

Das Bundesverfassungsgericht hat die rechtliche Stellung von Minderjährigen insofern aufgewertet, als dass es fordert, bei Streitfragen einen eigenständigen und unabhängigen Vertreter des Kindes hinzuzuziehen (vgl. Ludwig Salgo: Kind und Recht, in: Blätter der Wohlfahrtspflege 4/1990, S. 106). Wie sich das umsetzen soll, steht noch aus, ebenso wie die juristische Absicherung der ersten Artikel des Grundgesetzes auch für Kinder. Dass die Grundrechte nicht eindeutig für Kinder gelten, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt: So bestimmen die Eltern den Aufenthaltsort und den Umgang des Kindes (§§ 1631 und 1634 BGB). Kinder brauchen als Individuen und als Gesamtheit Rechte und Vertretung. Die Konvention der Rechte der Kinder der Vereinten Nationen postuliert das Wahrnehmen des Kindes als Person. Und dies ist die wichtige Grundlage bei der Überprüfung und Neugestaltung rechtlicher Regelungen, die die Kinder betreffen. Die Rechte von Kindern als Schwächere müssen ihnen von den Stärkeren gegeben werden. Erst dann ist auch Hoffnung, dass die kommende Generation einen Schritt weiter in der Humanisierung der Beziehungen zwischen den Menschen kommt. Denn ihr Rechtsbewusstsein entwickelt sich nicht zuletzt daraus, wie sie heute behandelt wird.

 

Das Wohl des Kindes

Zum Wohl des Kindes – damit wurden und werden Maßnahmen, Gesetze, Forderungen, aber auch Eingriffe in die Freiheit des Kindes begründet. Was aber ist das Wohl des Kindes wirklich?

Im juristischen Sinne wird darunter vor allem die Sicherung der materiellen Versorgung verstanden. Ethisch gesehen ist die Antwort auf diese Frage die Antwort auf die Frage nach dem Sinn und Zweck des Lebens. Das Wohl des Kindes ist dann nicht nur, immer „das Beste“ für die Kinder zu gewährleisten, zu organisieren, bereitzustellen und ihnen zukommen zu lassen, sondern dieses „Beste“ auch im historischen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den Generationen, also auf die Zukunft der Menschen hin zu sehen. Dieses „Beste“ verändert sich stets, muss also auch immer wieder überprüft werden. Das „Beste“ kann dann auch nicht nur ein Einziges sein, etwa gute Ernährung, denn Ernährung, Bildung, Kleidung, Wärme, Zuneigung, Freunde, Gesundheit, Zukunft greifen ineinander und machen das „Beste“ ja erst aus.

Um das „Beste für das Kind“ zu definieren, wäre es erforderlich, festzustellen, wie Kinder heute leben. Hier könnte man einen „Bericht zur Lage der Kinder der Nation“ erstellen. Nur hierüber ließe sich ja überhaupt feststellen, was vorhanden ist und was fehlt. Ein solcher Bericht müsste aber so gestaltet sein, dass er eine Grundlage bildet für eine Überprüfung dessen, was bis jetzt ? beim jetzigen Stand der Entwicklung und Erkenntnis ? als „das Beste“ angesehen wurde. Ansätze für Kinderberichte hat es ja schon gegeben: Gesundheitsbehörden haben den Zusammenhang von Stickstoffgehalt in der Luft und Atemwegserkrankungen bei Kindern nachgewiesen (vgl. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Hamburg, Hamburg 1990); Schulpädagogen stellen fest, dass es offensichtlich in den letzten Jahren immer weniger gelingt, Kindern das Rechnen beizubringen; Krankenkassen haben erforscht, dass Bewegungsmangel die Unfallhäufigkeit bei Kindern steigen lässt.

Was fehlt ist allerdings eklatant angesichts der beunruhigenden Aussagen solcher partiellen Berichte: Die Empfehlung und Forderung geeigneter Maßnahmen, um die erkannten Ursachen abzustellen. Hierfür fehlt es an Möglichkeiten, die Probleme überhaupt an die verantwortlichen Stellen heranzubringen, geschweige denn, diese zur Veränderung zu zwingen.

 

Kinderbeauftragte

Diese Ohnmacht und das Wissen darum, dass vorhandene Institutionen, die für das Kindeswohl zuständig sind, fehlbar sind, versagen oder verweigern, führte zur Forderung nach geeigneten Interessensvertretern für die Belange der Kinder in unserer Gesellschaft. 1987 entstand die sogenannte Kinderkommission im Bundestag, die aus Vertretern der damals vier Parteien des Bundestages SPD, CDU, FDP und den Grünen bestand. Diese erklärten als Beauftragte ihrer Fraktionen den Willen, zur Verbesserung der Situation der Kinder in unserer Gesellschaft eng zusammenzuarbeiten; sie wollten Gesetzesinitiativen und Anträge auf ihre Wirksamkeit auf Kinder überprüfen, Kinderfragen in den Bundestag einbringen, Kontakte mit Kinderverbänden knüpfen. Ihre Aufgaben sahen sie in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Jugendschutz, Wohnungs-, Umwelt- und Familienpolitik, Medien, Erziehung, ohne sich als „Obererzieher der Nation“ zu definieren. Die Hoffnung, „Kinder-Anwalt“ sein zu können, ging nicht in Erfüllung, denn die Kinderkommission hat keine Handhabe, d.h. sie muss nicht gehört werden, ihre Vorschläge haben empfehlenden Charakter. So gesehen schraubten die vier Vertreter die in sie gesetzten Hoffnungen auch schnell selbst wieder herunter, als sie vorrangig in der Schaffung von Aufgeschlossenheit gegenüber Kinderproblemen in ihren Fraktionen und dem Setzen von Impulsen bei bestimmten Fragen, z.B. Kriegsspielzeug, Tempo-30-Zonen und körperliche Züchtigungen ihre Aufgabe sehen. Sie appellieren nicht zuletzt auch als Politiker an ihre Fraktionskollegen mit dem Hinweis darauf, dass es für Politiker sehr wohl ziemlich gefährlich sein kann, Kinder und Jugendliche nicht zu berücksichtigen.

Das Vertrauen der Jugendlichen in den demokratischen Staat ist nicht zuletzt deswegen gestört, weil dessen Vertreter zu arrogant sind, ihre zukünftige Generation wirklich wahrzunehmen.

Kinderbeauftragte gibt es auch in einigen Kommunen. Über das Für und Wider, über die Wirksamkeit wird immer noch gestritten und sollte es auch. Denn Kinderbeauftragte haben natürlich nicht die Macht, Kinder wirklich unmittelbar und direkt zu vertreten, noch nicht einmal ändern können sie selbst etwas. Ebenso begrenzt wie beim Datenschutzbeauftragten oder bei der Ausländerbeauftragten sind auch die Funktionen des Kinderbeauftragten einzuschätzen: Er kann auf Missstände und Missbräuche hinweisen und diese aufdecken; er kann Veränderungen anregen, Vorschläge machen und Stellung beziehen.

So liegt etwa im Kompetenzbereich des Kinderbeauftragten von Pinneberg, Klaus Sommer, der einerseits auf dem Abenteuerspielplatz arbeitet und andererseits im Rathaus ein Büro hat,

– den Bürgermeister in kinderrelevanten Fragen zu beraten;
– zu Planungen der Verwaltung Stellung zu nehmen und Vorschläge zu machen;
– Stellung zu nehmen bei
    – Neu- und Umbau von Kindereinrichtungen
    – Verbesserungsvorschlägen für alte Einrichtungen
    – Spielplatz- und Schulhofgestaltung
    – Wohnflächengestaltung
    – Verkehrsberuhigung
    – Veranstaltungen;
– Beraten von Bürgern, Verbänden und Kindern;
– Ansprechpartner sein für Bürger, Kinder, Verbände, Institutionen.

Ein Kinderbeauftragter vertritt also nur indirekt die Interessen des Kindes. Die Streitfrage bei der ganzen Diskussion um die Kinderrechte und beim Für und Wider von Kinderbeauftragten liegt jedoch darin, wer, wie und wann Auftrag und Mandat auch für das einzelne Kind erhalten kann oder soll, um für dieses das Recht einzufordern bzw. auszuüben.

Kinderbeauftragte können also Impulse geben. Und wenn sie, wie Till Eulenspiegel in Düsseldorf, täglich in dieser Verkleidung durch die Straßen gehen, können auch Kinder wirklich einen Menschen für sich erobern, der ihre Interessen – und das sind manchmal Alltagssorgen – mit ihnen vertritt.

Die Zunahme an Kinderbüros, Kindervertretern, Kinderparlamenten usw. lässt befürchten, dass hier viele Erwachsene ein neues und zur Zeit Aufmerksamkeit erregendes Arbeitsfeld für sich aufbauen, das aber nicht von den Kindern ausgeht. Die allerdings, die seit mehr als 20 Jahren mit Kindern und für Kinder arbeiten, die ErzieherInnen und SozialpädagogInnen in Häusern der Jugend, Jugendclubs, auf Abenteuerspielplätzen, Spielhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen und die Elterninitiativen, die sich wegen des Mangels an Betreuungsplätzen zusammengesetzt haben, müssen sich verschaukelt vorkommen, wenn nun „Experten“ ihre langjährig geäußerten und mit Geldmangel abgelehnten Forderungen als „neue Erkenntnisse und neue Forderungen“ verkaufen. Hier müssen alle, denen das Wohl der Kinder am Herzen liegt, die Kinderpädagogen und die Kinderpolitiker, zusammenarbeiten.

aus: DER NAGEL 54/1992

 

Kleine Literaturauswahl

Philippe Ariès: Geschichte der Kindheit
München, 1978 (Deutscher Taschenbuch Verlag) – Original: München, 1975 (Carl Hanser Verlag)


Lloyd deMause (Hrsg.): Hört ihr die Kinder weinen? Einen psychogenetische Geschichte der Kindheit
Frankfurt am Main, 1977 ( Suhrkamp Verlag)


Alice Miller: Am Anfang war Erziehung
Frankfurt am Main, 1980 (Suhrkamp Taschenbuch, 1983)


Katharina Rutschky: Deutsche Kinder-Chronik. 400 Jahre Kindheitsgeschichte. Wunsch- und Schreckensbilder aus vier Jahrhunderten
Köln, 1983 (Verlag Kiepenheuer & Witsch) -> Katharina Rutschky auf Wikipedia


Katharina Rutschky (Hrsg.): Schwarze Pädagogik. Quellen zur Naturgeschichte der bürgerlichen Erziehung
Berlin, Wien, 1977 (Ullstein-Buch) -> Katharina Rutschky auf Wikipedia

 
Martin Schröder (Hrsg.): Kindheit – ein Begriff wird mündig. Miteinander wachsen statt erziehen

Wolfratshausen, 1992 (Drachen Verlag)
Beiträge:
– Hans-Egbert Treu: Wie die Angst Eltern zu Verfolgern ihrer Kinder werden lässt
– Heinz Stefan Herzka: Autoritätskritische Erziehung – dialogische Entwicklung
– Bernd Sensenschmidt: „Erziehung“ als Politk-Ersatz?
– Hans-Joachim Maaz: Eltern und Kinder im Spannungsfeld individueller, familiärer und 
  gesellschaftlicher Konflikte
– Ekkehard von Braunmühl, Martin Schröder: Beziehung ohne Erziehung
– Mike Weimann: ERZIEHUNG? MACHT? SPASS? – eine Wanderausstellung
– Katharina Rutschky: Wozu braucht unsere Gesellschaft Kinder?
– Bertrand Stern: Sind Kinder auch Menschen?
– Gerhard Krusat: Erzieherische Züchtigung – Releikt aus Faustrecht und Leibeigenschaft
– Claudia Prónay: Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien – zwischen Risiko und Chance 
   eines „österreichischen Weges“
– Bernd Sensenschmidt: Schule: Wider die Natur des lernenden Individuums?
– Elke Erb: Die Mitgift der Alten (Zum Thema „Schule“)
– Dokumente im Anhang

 

 

Shulamith Shahar: Kindheit im Mittelalter
München, Zürich, 1991 (Artemis & Winkler Verlag) – Hebräische Originalausgabe: Tel Aviv, 1990 (Dvir Publishing House)

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NAGEL-Redaktion – MIT STARREM BLICK AUF DIE KOMMUNE

Zu den Rahmenbedingungen der Offenen Arbeit aus Sicht einer Jugendamtsleiterin

Von Hanna-Elisabeth Deußer

Wie soll es mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weitergehen, wenn nur noch in den Kommunen über die Vergabe der Mittel entschieden wird? Ich habe mich verstärkt mit dem neuen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder befasst, vor allem mit den Auswirkungen auf die Kommunen, muss mich verstärkt mit der Frage befassen, wie sollen alle Heimunterbringungen ab 1995 bezahlt werden, wenn die Verpflichtung für den überörtlichen Träger dann endgültig weggefallen ist und habe bei all diesen Gedanken die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die kommunale Neuordnung der Mittelvergabe für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gedanklich an den Rand gedrängt. Dies schildere ich, weil ich glaube, dass dies symptomatisch für alle Kommunalverwaltungen ist, die immer stärker in die Pflicht genommen werden und immer weniger in der Lage sind, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Dabei geraten die Aufgaben an den Rand, die nicht die eindeutige gesetzliche Absicherung haben, wie das im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) oder bei Heimunterbringungen der Fall ist. Der Hinweis, in § 79 Abs. 2, Satz 3 KJHG einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden, ist zwar löblich, aber zu wenig.

Eigentlich bin ich über diese Entwicklung, die Verantwortung für die Jugendhilfeaufgaben eindeutiger den Kommunen zu übertragen, erfreut und begrüße die Entwicklung. Nach meinem Demokratieverständnis müssen die Angelegenheiten, die die Kommunen betreffen, auch dort alleine geregelt werden und freigehalten werden von dirigistischen Maßnahmen seitens der Länder oder sogar seitens des Bundes. Diese Garantie der Selbstverwaltung hat Verfassungsrang, und man sollte sich daher dazu zwingen, dies auch positiv zu sehen, trotz allem Jammern über die fehlenden Gelder. Dies fällt schwer genug, da besonders in den Kommunen viel zu viele Kommunalpolitiker fordern, ein anderer als sie möge doch bitte die eine oder die andere Angelegenheit regeln, nach Möglichkeit das Land oder sogar der Bund.

Korrekterweise ist aber auch zu sagen, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen niemals den Stellenwert hätte, wenn man den Ausbau alleine den Kommunen überlassen hätte. Selbst in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums und wirtschaftlichen Aufschwungs wurde in den Kommunen eher das Geld für Stadthallen, Straßen etc. und nicht für Offene Kinder- und Jugendarbeit ausgegeben. Insofern hat das Land NRW mit seinem Landesjugendplan eine Entwicklung gefördert, von der andere Bundesländer nur träumen.

Man kann nur darüber spekulieren, welch politischer Hintergrund besteht, die Entscheidungsbefugnis für die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf die Kommunen zu verlagern, ob dies eine weitere Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung ist oder andere Gründe hat; zu ändern ist es nicht mehr, und ich wollte es auch nicht ändern, da diese Neuordnung ungeheure Chancen bietet. Es muss nun vor Ort entschieden werden, welcher Träger Mittel bekommt. Es muss weiter entschieden werden, wie hoch die Mittel sind, es muss entschieden werden, wer keine Mittel bekommt und all dies müssen die Kommunalpolitiker vor Ort verantworten, und zu all diesen Fragen müssen die Kommunalpolitiker vor Ort Antworten geben, vorausgesetzt, sie werden dazu gefragt. In den Haushaltsstellen des Jugendamtes wird in Zukunft über Mittel entschieden – nicht nur über solche für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, sondern auch über alle anderen Mittel, wie die für Kindergärten und erzieherische Hilfen -, die Politiker anderer Ausschüsse erblassen lassen werden. Der Jugendhilfeausschuss wird in Zukunft in den Kommunen derart hohe Haushaltsgelder zu verwalten haben, der es notwendig macht, in den Jugendhilfeausschuss nicht mehr ausschließlich Newcomer und Sozialfälle oder Politlehrlinge abzustellen. Bei solch gravierenden Entscheidungen werden sich wohl oder übel die Politiker mit Dingen befassen müssen, die in den Parteien größeren Einfluss haben, als dies derzeit in der Regel die Jugendpolitiker haben. Und diese Politiker, die über diese Mittel zu entscheiden haben, müssen gefordert werden von allen Beteiligten in der Jugendhilfe. Sie müssen Stellung beziehen zu Entscheidungen, die sie vor Jahren niemals treffen mussten, weil sie in der Regel vom Land getroffen wurden. Sie können sich dann auch nicht mehr damit herausreden, das Land habe keine Mittel bereitgestellt, sondern sie müssen erklären, warum sie selbst nur so viel und nicht mehr Mittel bereitgestellt haben. Dabei wird es niemanden interessieren, woher diese Mittel kommen. Sie werden dabei in die Pflicht genommen, ihre Angelegenheiten bzw. die gemeindlichen Angelegenheiten selbst zu regeln im Interesse der Bevölkerung, die sie auch wieder wählen soll. Angelegenheiten der Jugend sind überwiegend und ausschließlich kommunale Angelegenheiten, da die Struktur einer Gemeinde das Jugendalter und die Bedingungen für Jugendliche prägt, und somit die Verantwortung für das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen alleine in den Kommunen liegt.

Diese lange Vorrede war notwendig , um deutlich zu machen, dass ich diese Entwicklung befürworte und auch hoffe, dass sich die Jugendämter dieser Entwicklung stärker stellen, habe dabei jedoch meine Bedenken: Die interessante Frage für PraktikerInnen in den Einrichtungen dabei ist, wie diese bei diesem Spiel mitspielen können, wie können sie beteiligt sein, wenn die Karten verteilt werden, wie können sie Einfluss nehmen auf Entscheidungen in den Kommunen, und wie können sie vor allem von der Verwaltung der Mittel für ihre Arbeit jeweils profitieren:

Die Vorentscheidungen über die Vergabe der Mittel wird im Jugendhilfeausschuss getroffen und erst danach im Rat. Bevor der Jugendhilfeausschuss sich jedoch damit befasst, befasst sich in der Regel ein Unterausschuss damit, vor allen Dingen aber die Verwaltung des Jugendamtes. Es ist nicht zu unterschätzen, welche Wirkungen die Beschlussvorlagen haben, die von der Verwaltung ausgearbeitet werden. Das Jugendamt hat viele Möglichkeiten, Anträge positiv wie auch negativ zu beeinflussen. Da dies häufig im Vorfeld geschieht, gibt es für die Träger kaum Möglichkeiten, darauf einzuwirken. Aus diesem Grund ist es notwendig, erforderlich und für die gesamte Arbeit wünschenswert, wenn eine Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Jugendamtes erfolgt. Das Jugendamt sollte dann auch Einblick in die Arbeit bekommen, um so viel wie möglich über die Arbeit erzählen zu können, denn eine Arbeit, die man umfangreicher kennt, kann besser und positiver beurteilt werden. Dies ist jedoch nur eine von vielen Notwendigkeiten, die nicht zu unterschätzen ist. Weiterhin sollte es allen in der Offenen Arbeit Tätigen gelingen, ein Gremium zu schaffen, das paritätisch besetzt ist und dadurch auch einen gewissen Einfluss haben kann. In Remscheid wurde Ende 1990 eine Arbeitsgemeinschaft gemäß Â§ 78 KJHG gegründet, die sich „Arbeitsgemeinschaft Offene Jugendarbeit“ nennt. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind sowohl die städtischen, vor allem aber auch die freien Träger vertreten. Leider sind es bei den freien Trägern meistens nur kirchliche Träger. Es fehlen in Remscheid zusätzliche freie Träger und Jugendverbände, die auch Offene Kinder- und Jugendarbeit machen. Diese Arbeitsgemeinschaft hat einen Geschäftsführer für zwei Jahre, verfügt über einen eigenen Haushaltstitel für die Geschäftsführung und hat sich zur Aufgabe gesetzt, im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu koordinieren, zu beraten und vorab Entscheidungen zu treffen. Dies hat zur Folge, dass Entscheidungen, die in dieser Angelegenheit getroffen wurden, vom Jugendhilfeausschuss in der Regel einstimmig beschlossen und weiter empfohlen werden. Der Jugendhilfeausschuss billigt dieser Arbeitsgemeinschaft das Fachverständnis zu, die Entscheidungen fachlich ausreichend zu beurteilen. Diese Beurteilung der Arbeitsgemeinschaft ist jedoch auch davon geprägt, dass die Verwaltung des Jugendamtes diese Arbeitsgemeinschaft als sehr positiv beurteilt, ja die Arbeitsgemeinschaft selbst initiiert hat, in der Arbeitsgemeinschaft vertreten ist und sehr viel Hilfestellung gibt. Diese Zusammenarbeit wird im Jugendhilfeausschuss als so positiv gewertet, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Remscheid derzeit auf offene Ohren trifft. Dies ist nichts besonderes, da die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Remscheid so stiefmütterlich behandelt wurde und ein solches Randgruppendasein führte, dass es nur besser werden konnte, ohne dass wir eine Vorreiterrolle gewonnen haben. Für die Aufstockung des Haushaltstitels für die Offene Kinder- und Jugendarbeit war es aber notwendig, entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten, die seitens der Verwaltung geleistet wurde, die ihren Rückhalt aber auch bei den freien Trägern braucht. So haben wir in Remscheid ein ganz anderes Problem, als es in anderen Städten wohl der Fall ist, nämlich befürchten zu müssen, dass die Haushaltsmittel in 1991 nicht in vollem Umfang abgerufen werden, was wiederum Auswirkungen auf den Haushalt für 1992 hätte, der seitens der Verwaltung durchaus erhöht wurde.

Die Initiative seitens der Verwaltung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stärker an der politischen Entscheidung zu beteiligen, rührte in Remscheid daher, dass die freien Träger unterrepräsentiert sind im Jugendhilfeausschuss. Von den Jugendverbänden wurden Vertreter in den Jugendhilfeausschuss gewählt, die zur Offenen Arbeit, ja zur Kinder- und Jugendarbeit überhaupt, kaum oder wenig Beziehungen haben. Hier müssen die Interessen der Jugendverbände anders vertreten werden, als dies bei uns der Fall ist. So denke ich, dass nach der nächsten Kommunalwahl die Politiker an der Arbeitsgemeinschaft „Offene Jugendarbeit“ nicht so ohne weiteres vorbeikommen können, da ich hoffe, dass diese Arbeitsgemeinschaft dann darauf aufmerksam machen wird, nach welchen Kriterien der Rat die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wählt. Dies wurde nach der letzten Wahl zum Jugendhilfeausschuss unwidersprochen hingenommen und wäre ein möglicher Weg gewesen, bereits damals auf die fehlende Beteiligung von Jugendhilfe bzw. Offener Arbeit im Jugendhilfeausschuss hinzuweisen. Zwar wäre es auch damals bereits zu spät gewesen, hätte aber einiges bewirken können.

Die Vertretung im Jugendhilfeausschuss ist aus vielen Gründen wichtig (Entscheidungsbefugnis, Antragsrecht, Mitspracherecht). Da die stimmberechtigten Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt werden, muss die Vertretungskörperschaft deutlich darauf hingewiesen werden, wen sie wählt. Dies bedeutet, dass die Vertreter der Kinder- und Jugendarbeit vorher Kontakt zu allen Parteien und nicht nur zu den GRÜNEN suchen müssen. Bei diesen Kontakten zu den Parteien muss deutlich werden, dass es hier nicht um Interessenvertretung von Trägern, sondern allein um Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen geht, und dass eine Nichtwahl zur Folge hat, dass hier Kinder- und Jugendinteressen nicht oder zu wenig berücksichtigt werden. Bei den Vertretern der Träger, die dann in den Jugendhilfeausschuss entsandt werden bzw. genannt werden, sollte es sich um kompetente Mitarbeiter handeln, nicht um Randfiguren, die zu der Sache wenig beizutragen haben. An einem starken Jugendhilfeausschuss, vor allem aber an starken Vertretern der freien Träger und der Jugendverbände kommt kein Rat ohne weiteres Drumherum. Die freien Träger unterliegen nicht dem Vorwurf, sie würden Parteipolitik machen, und sie haben nicht die Beschränkungen der Verwaltung auf sich zu nehmen, eine abgestimmte Verwaltungsmeinung in die Öffentlichkeit zu tragen. Entscheidungen, die gegen Kinder- und Jugendinteressen gehen, können von freien Verbänden in anderer Form in die Öffentlichkeit getragen werden, als dies bei Parteien der Fall ist.

Dies alles setzt natürlich eine hohe Fachlichkeit und eine hohe Kompetenz voraus. Die Fachlichkeit muss mehr sein als das Wissen um pädagogische Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Vertreter der freien Verbände in den Jugendhilfeausschüssen sollten durchaus in der Lage sein, die Vertreter der politischen Parteien argumentativ „in die Tasche zu stecken.“

Für eine seriöse Vertretung von Kinder- und Jugendangelegenheiten kommt es meines Erachtens auch noch darauf an, von einer „Kirchturmpolitik“ abzusehen und unabhängig von eigenen Trägerinteressen auch die Kinder- und Jugendinteressen zu sehen. Dazu ist es aber notwendig, eine Mehrheitsmeinung hinter sich zu wissen und auch zu wissen, dass diese Mehrheit für ihre Meinung durchaus streiten wird. Einzelkämpfer fallen, selbst wenn sie im Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder vertreten sind, mit Sicherheit schnell „auf die Nase“, wenn andere Einzelkämpfer besser argumentieren können.

Für wichtig halte ich es, unabhängig von den Erprobungen in Neuss und Oberhausen, auf örtlicher Ebene sich an den Planungen zu beteiligen. Diese Planung muss meines Erachtens gemeinsam mit den örtlichen Jugendämtern erfolgen. Dazu halte ich eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG für das richtige Forum. Auch in die Debatte über Förderungsgrundsätze muss sich die Arbeitsgemeinschaft einschalten. Grundsätze, die dort gemeinsam mit den örtlichen Jugendämtern erarbeitet wurden und von den freien Trägern im Jugendhilfeausschuss vertreten werden, werden weniger gekippt als unabgestimmte Vorlagen verschiedener Träger.

aus: DER NAGEL 54/1992

Kommentar der NAGEL-Redaktion (August 2004): Hanna-Elisabeth Deußer war seinerzeit Jugendamtsleiterin in Remscheid. Die Zusammenarbeit mit ihr war ein gutes Erlebnis. Inzwischen ist sie Leiterin der Sozialabteilung im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein und hat ? nach eigenem Bekunden ? „(leider) mit der Jugendhilfe nichts mehr zu tun“. Wir glauben dennoch, dass sie ihre Arbeit in Sachen Sozialhilfe, Behindertenpolitik, Pflegeversicherung usw. kompetent ausführt und für das nördliche Bundesland eine Bereichung ist.

 

NAGEL-Redaktion – MIT STARREM BLICK AUF DIE KOMMUNE Read More »

NAGEL-Redaktion – Kinderbeauftragte als aktuelles Auslauf-Modell des Jugendhilfe-Marktes

Von Michael Polubinksi

Als Institution sind Kinderbeauftragte/Kinderbüros   vergleichsweise jung. Allerdings sind sie – in der Sprache der „Kids“ ausgedrückt – bereits „Dinos“ der Jugendhilfe. Spätestens seitdem sich die Ansätze outputorientierter Jugendhilfe   verbreiten, besitzen Kinderbüros das Qualitätsmerkmal „Auslaufmodelle“. Dabei hat es in der Nachkriegsgeschichte jugendpolitisch ohnehin nie eine Begründung gegeben, Kinderbüros zu installieren. Schon das alte Jugendwohlfahrtsgesetz wie das gegenwärtige Kinder- und Jugendhilfegesetz   mit seinem querschnittspolitischen Einmischungsauftrag boten/bieten ausreichende Instrumentarien für eine engagierte Kinderpolitik, wenn Politik es denn nur gewollt hätte – oder will. Es ist offensichtlich nie laut genug die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt worden. Auch jetzt noch verlieren sich Gegner und Befürworter von Kinderbüros in Fragestellungen nach organisatorischer Ansiedlung von Kinderbeauftragten  , ohne die Notwendigkeit der Existenz bewiesen zu haben. Dieser Beitrag will den angedeuteten, zugebenermaßen provokanten Thesen nachgehen. Es werden Ansätze zur Diskussion gestellt, die Wege seriöser Interessenvertretung von Kindern abseits populistischer Pfade aufzeigen. Indes werden jeder Gemeinde und jedem Verband, die Kinderbüros betreiben, nur gute Absichten unterstellt.

1. Zur Notwendigkeit

Um es vorweg zu sagen: Die Gründe, mit denen mancherorts die Einsetzung von Kinderbeauftragten gefordert wird, sind ernst zu nehmen. Fast jeder Lebensbereich in den Städten und Gemeinden betrifft Kinder direkt oder mittelbar. Das gilt für die Stadtplanung, Umwelt, Wohnungen, Arbeitslosigkeit, Medien u.a.m. Es gibt gegenüber Kindern keine neutrale Politik. Es gibt Politik für und Politik gegen Kinder.   Von daher sollte sich Jugendhilfe als Anwalt mit Einmischungsstrategien verstehen, damit stabile und förderliche Sozialisationsbedingungen entstehen.   Es gab bereits vor Jahren warnende Hinweise, wonach die Institution „Kinderbeauftragter“ genau für die erwähnten anspruchsvollen Aufgaben untauglich ist. Nordrhein-Westfalens ehemaliger Innenminister Schnoor sieht eine Gefahr von Beauftragten darin, dass Verantwortung von der Gesamtpolitik abgewälzt wird. Auf einer kinderpolitischen Tagung formulierte er weiter: „Nach dem Motto: Für Kinderfragen ist der Kinderbeauftragte verantwortlich, stehlen sich die Politiker aus ihrer Zuständigkeit und Verantwortung. Solche Alibiinstitutionen nützen uns gar nichts, im Gegenteil, sie schaden nur.“   Der Einsatz von Kinderbeauftragten muss im Kontext jener Unfähigkeit gesehen werden, Gesamtzusammenhänge kommunaler Politik adäquat bearbeiten zu können – letztlich eine Bankrotterklärung der Kommunalpolitik.  

2. Zum Beauftragten(un)wesen

Die Frage, ob Beauftragte ein bewährtes Lösungsmuster oder nur Feigenblatt für komplexe Querschnittsaufgaben sind, verdient vertieft erörtert zu werden. Die Wissenschaft sieht das Beauftragtenwesen kritisch. Das verrät beispielsweise eine pointierte Beschreibung der drei Kennzeichen von Beauftragten:
„Zum einen die Ausgliederung aus der herkömmlichen Behördenorganisation mit sachlicher Unabhängigkeit und eigenem bürokratischen Unterbau; zum anderen die Freistellung von linearer Verwaltungstätigkeit zugunsten eines administrativen Sonderanliegens; und zum dritten die dadurch angestrebte Beschwichtigung eines politischen Störungsbefundes (sei es allgemeine Unüberschaubarkeit des Apparates, sei es ein sachspezieller Ansprechbarkeitsmangel für die Bürger, sei es ein Zukurzkommen bestimmter gesellschaftlicher Zwecke im bisherigen Verwaltungsansatz).“  
Der strukturelle Webfehler im Beauftragtenwesen liegt offenbar darin, dass begrenzte Aspekte einen selbstständigen, absolutierten Stellenwert erhalten und resistent gegenüber Abwägungsprozessen verschiedener Interessen sind.   Wenn Aufgaben von Beauftragten wahrgenommen werden, bleibt es häufig unbemerkt, dass eine Aufgabe von den Zuständigen auf die Unzuständigen verlagert worden ist. Witzigerweise münden Beauftragtenstrukturen häufig in Ämter, Abteilungen oder andere „klassische“ Organisationsformen  , die eigentlich ersetzt werden sollten. Es ist offenkundig, dass Defizite in der täglichen Verwaltungsarbeit selber anzugehen sind. Etwaige Störungen zwischen Bürgern und Verwaltung sind nur bei der Behörde selbst, ihrem Aufbau, Ablauf und Selbstverständnis zu bekämpfen und nicht durch die Sonderinstallation von Beauftragten.   So kommen Kinderbeauftragte erwartungsgemäß zu dem Ergebnis, dass sie unter einem besonderen Legitimationsdruck stehen. In einer Selbsteinschätzung erklären sie zur eigenen Wirksamkeit, dass sie „mittelmäßig“ sei, wenn sie etwa die öffentliche Meinung oder kommunales Handeln zugunsten von Kindern beeinflussen wollen.   Wenn es richtig ist, dass „das Verwaltungsimperium keine Veranstaltung zur sozialen Auslastung oder Sinnentfaltung der Amtswalter darstellt und auch keine Arbeitsbeschaffungseinrichtung bedeutet“  , sind Kinderbeauftragte verzichtbar.

3. Zum Umbau von Verwaltungen

Mit Hochdruck werden gegenwärtig viele Gemeindeverwaltungen umstrukturiert. „Neues Steuerungsmodell“ ist das Stichwort, bei dem sich Verwaltungen produktorientiert organisieren. Das andere Zauberwort ist „lean management“. Dieses Konzept ist aus Japan importiert worden: Das „schlanke“ Management will Produkte und Dienstleistungen mit niedrigem Aufwand und hoher Qualität erstellen. Bei den Reformbestrebungen wollen sich die Verwaltungen von bisheriger „organisierter Unverantwortlichkeit“ verabschieden. Ziel ist die Ergebnisverantwortung möglichst auf einer tiefen Hierarchiestufe. Auch die Institution Kinderbüro muss sich dieser Strukturdiskussion stellen. Wenn es zu dem Leitbild einer Gemeinde gehört, dass Belange von Kindern einen hohen Stellenwert besitzen, dann ist jeder Mitarbeiter diesem Leitbild in seinem Tagesgeschäft verpflichtet. Dann bedarf es keiner ständigen personellen Begleitung (= Kinderbüro), dass an selbstverständliche Pflichten erinnert wird. Das Kinderbüro ist dann so notwendig wie die in der Sozialarbeit häufig belächelte „konfliktfreie Moderation einer Tupper-Party“.  

4. Alternative

Als billiger populistischer Trick von Politikern ist die Installierung von Kinderbeauftragten einmal kritisiert worden. Zu den vermuteten Motiven weiter: „… und können sich dann wieder desinteressiert ihren alten ‚Spielwiesen‘ widmen oder zurücklehnen; sie haben Kinderpolitik gemacht.“   Wie lässt sich also Politik tatsächlich in die Verantwortung nehmen, damit Kinderinteressen in möglichst allen Politikbereichen kompetent und seriös berücksichtigt werden? Wie rückt Kinderpolitik vom Rand in den Mittelpunkt? Solange Kommunitarismus-Ansätze   in Westeuropa noch nicht verbreitet sind, wird es erfolgreiche amerikanische Beispiele wie KidsPlace   in Seattle hier wohl nicht geben. Das Wohl der Kinder muss stattdessen zur „Chefsache der Politik“ gemacht werden. Ein vorzeigbares wie übertragbares Modell ist die Philosophie der Frauenförderung in Wuppertal. Die Gleichstellungsstelle für Frauenfragen war früher wie herkömmliches Beauftragtenwesen mit all den Schieflagen als Stabsstelle des Oberstadtdirektors organisiert: Das Problembewusstsein in den Ämtern war unzureichend, Zielvorgaben waren unklar, Erfolge waren von Kooperationspartnern (Zufallsprinzip) abhängig.   Zwischenzeitlich ist Frauenförderung als „Gemeinschaftsaufgabe“ definiert und zu einem zentralen Thema der Wuppertaler Verwaltungsreform erhoben worden. Politik für Frauen ist nunmehr integraler Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Frauenförderung ist gleichsam Teil der Unternehmensstrategie. Die Chefebene (Zentrale Steuerung) hat die Zielvorgabe „Frauenförderung“ implementiert. Die Fachbereiche haben frauenfördernde Unternehmensziele eigenverantwortlich zu realisieren.
Auf die Jugendhilfe/Kinderpolitik übertragen bedeutet das: Verwaltungsführung und Gremien in der Gemeinde definieren sehr genau, wie etwa eine kinder- und jugendfreundliche Stadt auszusehen hat. Die Ämter und Dienste haben das Ergebnis verantwortlich umzusetzen. Letztlich müssten Planungsamt, Gartenamt … in einen Wettbewerb treten und genau dokumentieren, inwieweit ihre Produkte kinder- und jugendpolitische Gütesiegel tragen/verdient haben. Wichtigste Vorab-Investition dafür dürften gründliche Diskussionen über das Leitbild   sein, wie Kinder- und Jugendpolitik künftig aussehen soll. Es müssen hinreichend klare Vorstellungen zur angestrebten Entwicklung erarbeitet werden. Leitbildarbeit ist Ausgangspunkt einer systematischen Stadtentwicklung.   Bei der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Kinder- und Jugendpolitik“ müssen die einzelnen (Fach-)Bereiche eine Hilfestellung (Service) erhalten. Schließlich muss ein Controlling installiert werden. Anhand von Messgrößen werden Zielvorgaben und Ergebnisse durch ein kinder- und jugendspezifisches Controlling   überprüft.

5. Fazit

Die jeweiligen Situationen in den Gemeinden und Städten sind zu unterschiedlich, als dass ein für alle verbindliches Rezept geliefert werden könnte. Daher kann dieser Beitrag nur Eckpunkte bieten, die künftig berücksichtigt werden können. Der Zeitpunkt für eine inhaltliche Neuorientierung dürfte günstig sein, da viele Städte und Gemeinden gegenwärtig neue Strukturen entwickeln. Festhaltenswerte Eckpunkte aus der Sicht des Verfassers sind:

  • Kinderbüros/Kinderbeauftragte sind untauglich, um Interessen von Kindern wirkungsvoll zu verfolgen. Sie schaden sogar.
  • Interessen von Kindern sind zu wichtig, als dass sie nach dem Prinzip „Hoffnung“ am Rande mitbearbeitet werden. Jugendhilfeausschüsse müssen sich ihrer großen Verantwortung bewusst werden und Kinderpolitik effektiv in Gesamtpolitik einspielen.
  • Mithin muss Kinderpolitik integraler Bestandteil von Stadtentwicklung sein.
  • Damit Kinderpolitik diese Gemeinschaftsaufgabe wird, muss sie zu den Leitbildern einer Gemeinde zählen. Das setzt mühsame, aber lohnenswerte Ziel- und Prioritätendiskussionen voraus.
  • Die Seriosität von Kinderpolitik ist ablesbar an Organisationsformen und Instrumenten: Es sind Messgrößen – so schwierig das sein mag – zu entwickeln, womit Zielvorgabe und Ergebnisse abgepüft werden (Controlling).

Vorstehender Artikel erschien in DER NAGEL 57/1995. Michael Polubinski arbeitete seinerzeit als Sozialarbeiter und Diplompädagoge in der Jugendförderung. Gegenwärtig ist er Leiter des City-Managements bei der Stadt Herten.

Eingestellt ins Internet im April 2003

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