Empfehlung „Geflügelhaltung in Zeiten der Vogelgrippe“

Foto: Rainer Deimel
Foto: Rainer Deimel

Empfehlung des ABA Fachverbandes Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Zum zweiten Mal gilt ab dem 17. Februar 2006 wieder eine Stallpflicht für Geflügel, nachdem bei verendeten Wildvögeln in Deutschland auch erstmalig die Vogelgrippe festgestellt wurde. Diese wird ausgelöst durch das Virus H5N1. Als besondere Gefahr wird gefürchtet, dass sich das H5N1 mit anderen Grippeviren verbinden und so ein neues „Super-Virus“ entstehen könnte. Dies wiederum könnte zu einer Epidemie führen, die imstande wäre, ganze Länder oder gar Erdteile zu befallen. Wir hätten es dann mit einer Pandemie zu tun.

Trotz des möglicherweise geringen Risikos empfiehlt der ABA Fachverband, sich unbedingt an die Stallpflicht zu halten. Alternativ können Vögel in einer überdachten Voliere untergebracht werden. Die Überdachung darf nicht mit der Voliere enden, sondern muss überstehen. Damit soll verhindert werden, dass der zufällig von infizierten Zugvögeln abgeworfene Kot in das Gehege geraten kann.

Das Auftreten der Vogelgrippe auf Rügen, von der bislang nur Wildvögel betroffen waren, macht deutlich, dass sich ein mögliches Risiko unbemerkt eröffnen kann. Bei den verendeten Vögeln auf Rügen handelte es sich zuerst nicht um Zugvögel. Sie müssen demnach in irgendeiner Weise mit Zugvögeln in Kontakt gekommen sein. Dies kann etwa in der Form geschehen, dass Kot von Zugvögeln in das Wasser gefallen ist, aus dem die später infizierten Tiere anschließend getrunken haben.

Wir stellen fest:

  • Das tägliche Ausmisten und Reinigen der Ställe bindet unverhältnismäßig viel Arbeitskraft.
  • Durch das Abkoten in den Ställen unterliegen diese einer wesentlich höheren Abnutzung.
  • Die Tiere werden durch das langfristige Wegsperren in auf Dauer unverantwortlicher Weise gestresst und neurotisiert.
  • Die Kosten für Einstreu und anderes Material sind deutlich höher als üblich.
  • Tierheime lehnen die Aufnahme von Geflügel ab.
  • Fazit: Bei weiter andauernder Belastung steht die Geflügelhaltung in der pädagogischen Arbeit in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zu ihrem bisher unbestrittenen Nutzen.

Da damit zu rechnen ist, dass die Vogelgrippe einstweilen zum Alltag gehören wird, sollte infolgedessen überlegt werden, Geflügel bis auf Weiteres abzuschaffen. Es kann versucht werden, Hühner, Enten, Gänse, Puten usw. abzugeben, zum Beispiel an Landwirte. Unter Umständen muss auch über Schlachten nachgedacht werden, nicht über das so genannte Keulen, was in der Regel erst dann praktiziert ist, wenn die Seuche bereits ist größerem Maße ausgebrochen ist.

Szenario: Vögel in einer pädagogischen Einrichtung infizieren sich unverhofft. Da diese Tiere meistunmittelbare Kontakte zu Kindern haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein Kind ansteckt, das bereits grippal infiziert ist, eine Influenza also in sich trägt. Folgt man den geäußerten Erkenntnissen der Virologen, könnte dies Folgen haben, die kaum auszudenken sind. Nicht auszuschließen, dass eine Einrichtung, in der dies passierte, erhebliche Probleme wegen fahrlässigen bzw. gar grob fahrlässigen Verhaltens bekäme.

ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

 

Ergänzende Hilfen zum Thema

Weitergehende Hinweise können hier geladen werden.

Hilfreicher Text von Tarik Ahmia und Wolfgang Löhr aus der „taz“ vom 22. Februar 2006: Keine Panik!
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Muss ich mein Ei jetzt hart kochen? Was Sie schon immer über die drohende Vogelgrippe wissen wollten: Wie gefährlich ist dieses Virus? Darf ich noch nach Asien reisen? Keine Panik, hier sind sie: die häufigsten Fragen und wichtigsten Antworten von Nick Reimer – veröffentlicht in der „taz“ vom 19. Oktober 2005.
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Kommentar: Gekeulte Kreaturen – Ethische Aspekte

Empfehlung vom 15. Februar 2006
Aktualisierung: 23. April 2009
Letzte Aktualisierung: 24. September 2014