Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Ansichten benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Mehr zu dieser Aktion kann über die Seite Aus Politik & Zeitgeschehen 2011 nach im ABA-Netz nachgelesen werden. Mit seiner Unterschrift kann man sich auch am Appell beteiligen. Dorthin
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Weiterführende Links
Demokratie im Internet: Abgeordnetenwatch
WordPress ist ein Programm, mit dem in erster Linie etwa so genannte Blog-Plattformen erstellt werden können. Entstanden ist hier unter anderem eine muntere Gemeinde, die sich aktiv um die Pflege des demokratischen Gemeinwesens bemüht. Auf die deutschen Seiten gelangt man mittels Klicks auf vorstehendes Logo.
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Scharia („Sozialpädagogik am Puls der Zeit“)
Sägefisch (Blog von Jacques Auvergne)
Eifelginster („Pfadfinderische Islamkritik“)
Universelle Menschenrechte
Eine aktive Bloggerin ist auch Ümmühan Karagözlü. Sie hat ihre Auftritte in einer eigenen Präsentation (Sozialpädagogik aktuell) sowie auf Word Press.
Ekrem Senol aus Köln betreibt unter dem Namen JurBlog den „Blog der dritten Generation“ mit zahlreichen Beiträgen aus Recht und Politik. Migrationsthemen gehören ebenfalls zum Spektrum.