NAGEL-Redaktion – Behindert?

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„Die unverdünnte Hölle“

Dieser beachtliche Artikel wurde im SPIEGEL 2/2009 veröffentlicht. Er beschäftigt sich anlässliche der Ratifizierung der UN-Konmvention über die Rechte Behinderter mit der Situation behinderter Menschen in Deutschland. Diese werden laut SPIEGEL in Deutschland ausgegrenzt und in Sonderschulen, Werkstätten und Heime abgeschoben. Ferner: Es müsse nach Inkrafttreten der UN-Konvention ein radikales Umdenken erfolgen. Die Bundesregierung signalisiere hingegen: Alles soll so bleiben, wie es ist. Den Originalartikel laden Sie mittels eines Klicks auf vorstehende Abbildung. Der reine Text ist ebenfalls eingestellt. Interessierte können ihn hier herunterladen.

Manifest der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“

Am 29. Januar 2009 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ mit dem Manifest „Inklusive Bildung – Jetzt!“ an die Öffentlichkeit getreten. Darin wird auf die kürzlich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bezug genommen, mit der sich die Bundesrepublik verpflichtet, Kindern mit und ohne Behinderungen ein gemeinsames (inklusives) Bildungssystem anzubieten. Eine Behinderung darf nicht mehr Anlass sein, ein Kind aus der allgemeinen Schule zu verweisen. Vielmehr müssen alle erforderlichen Hilfen zum Kind gebracht werden. Die Bundesarbeitgemeinschaft fordert alle Verantwortlichen auf, zügig für die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung zügig zu sorgen: die Kultusministerkonferenz, die Kultusministerien der Länder, aber auch die Bundesregierung, die völkerrechtlich für die Umsetzung der Konvention verantwortlich ist. Wer will, kann das Manifest durch Unterschrift unterstützen. Sowohl Manifest als auch Unterstützerliste können hier heruntergeladen werden.
Manifest als PDF herunterladen
Unterstützerliste als PDF herunterladen

 

Gutachten zum Recht auf Bildung nach Artikel 24 des UN-Abkommens über die Rechte Behinderter

Gutachten zu den völkerrechtlichen und innerstaatlichen Verpflichtungen aus dem Recht auf Bildung nach Art. 24 des UN-Abkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und zur Vereinbarkeit des deutschen Schulsystems mit den Vorgaben des Übereinkommens – Erstellt im Auftrag der GEW von Prof. Dr. Ralf Poscher (Ruhr universität Bochum) et. al., veröffentlicht im August 2008 – Herunterladen

 

Foto: Dirk Makoschey (saugfuss.de)

 

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