Seitens des ABA Fachverbandes gibt es seit längerem Bemühungen, Offene Arbeit und Behinderung stärker in den Fokus zu nehmen. Der „offizielle Auftakt“ hierzu war die Herausgabe der Broschüre von Petra Monshausen und Rainer Deimel „Die einzigen Behinderten, die es hier gibt, sind die Betreuer“. Diese Publikation erschien bereits 1990 in der NAGELKOPF-Reihe.
Bei dem leicht provokanten Titel handelte es sich um ein wörtliches Zitat eines Mitarbeiters in einer offenen Einrichtung auf die Frage von Petra Monshausen nach der Präsenz von Behinderten.
Die Bemühungen um das Thema sind inzwischen weiter fortgeschritten. Dokumentiert wird dies unter anderem durch Mitarbeit von Dirk Makoschey im Fachbeirat des Verbandes seit Anfang 2007. Hierzu der i-Punkt 2/2007: „Da der Bereich ‚Behinderung & Teilhabe‘ innerhalb des Verbandes bislang noch nicht explizit vertreten war, ist die Berufung von Dirk Makoschey eine große Bereicherung. Für Ideen, die die Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendarbeit sowie Rehabilitation/Integration betreffen, sind wir offen und freuen uns über entsprechende Kontakte.“
Wir haben uns entschlossen, hier als Unterverzeichnis der „NAGEL-Redaktion“ diese Seite einzurichten. Über Zuspruch freuen wir uns.
Themen
Inklusion und Offene Kinder- und Jugendarbeit
Anfang Oktober haben wir die Seite Alle reden von Inklusion – Yanneck macht’s einfach ins ABA-Netz gestellt. Dies geschah im Zusammenhang mit der Ehrung des Bauspielplatzes Friedenspark, Köln, in unserer Rubrik Qualität: Inspiration. Auf der Seite ist auch ein Kurzkonzept „Inklusion Bauspielplatz Friedenspark“ zu finden.
PferdeStärken
Ein Projekt der NaBeBa-Naturwerkstatt, Waltrop, in Kooperation mit dem ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Aufbau und Entwicklung freizeitpädagogischer Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Pferden (5. August bis 31. Dezember 2011) -> Zur Seite
Eingestellt am 25. Januar 2012 ->Stellungnahme herunterladen
Eingestellt am 25. Januar 2012 -> Informationsheft der „Aktion Mensch“ herunterladen
Ulla Keienburgs Blog: Pablo Pineda – Eine unmögliche Karriere?
Foto: Me too – Wer will schon normal sein? Spanien 2009 (Bild: prinz.de – übernommen von Ulla Keienburg)
Ich hatte nur zwei Fragen: „Bin ich dumm?“ Er antwortete: „Nein.“ „Kann ich weiter in die Schule gehen mit meinen Freunden?“ Er sagte: „Kein Problem.“ Der Rest, der war mir egal.“ -> Dorthin
Online-Handbuch „Inklusion als Menschenrecht“ gestartet
Infos, Spiele und Methoden zu den Themen Inklusion, Behinderung und Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Stiftung „Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“ haben das ansprechend gestaltete Online-Handbuch konzipiert und umgesetzt. Jeder Mensch hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es unter anderem in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Doch von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung behinderter Menschen ist es noch ein weiter Weg. Das Online-Handbuch „Inklusion als Menschenrecht“ will dazu beitragen, diesen Weg zu ebnen. Es ist eine einzigartige Sammlung an Informationen, Spielen und Methoden zu den Themen Inklusion, Behinderung und Menschenrechte.
Jugendhilfe-aktuell Newsletter vom 1. Dezember 2011
UN-Monitoring-Stelle: „Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken!“
UN-Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat für die Neuinterpretation des Begriffs „Behinderung“ geworben. Behinderung sei lange als Problem des Einzelnen betrachtet worden, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention setze dem ein anderes Verständnis von Behinderung entgegen. „Menschen mit Beeinträchtigungen sind nicht behindert, sie werden durch Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen behindert“, so Aichele.
Behinderung entstehe durch die Wechselwirkung zwischen Menschen und ihrer Umwelt und schränke behinderte Menschen in der gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte ein. Eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion über die Folgerungen sei dringend notwendig. Dieser Paradigmenwechsel müsse sich aber auch auf das Verständnis bestehender rechtlicher Bestimmungen auswirken. Ein Beispiel sei die Auslegung von Artikel 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. „Die Auslegung des verfassungsrechtlichen Begriffs Behinderung sollte zukünftig im Lichte der Konvention erfolgen“, betonte der Menschenrechtsexperte.
Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle und Autorin des gerade erschienenen Positionspapiers „Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention“, sagte: „Die Barrieren in den Köpfen sind nach wie vor vorhanden, und es gibt große Berührungsängste, die das Leben von Menschen mit Behinderungen unnötig erschweren. Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass Menschen mit Behinderungen häufiger in den Medien auftauchen und dass sie dort nicht nur als Exoten dargestellt werden.“ Solche Bilder verhinderten, die Barrieren zu erkennen, die Menschen an der gleichen Rechtsausübung hindern, und die notwendigen Schritte zur Überwindung zu identifizieren.
Deutsches Institut für Menschenrechte vom 1. Dezember 2011
Handlungbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechts von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK) normiert erstmals in völkerrechtlich bindender Weise die Menschenrechte der Menschen mit Behinderungen. Damit wird kein Sonderrecht für behinderte Menschen geschaffen, sondern fir allgemeinen Menschenrechte werden aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen klargestellt und konkretisiert. Die BRK trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft.
Mit Datum vom 26. August 2009 formuliert der Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband NRW, ein umfassendes Papier über die „Landespolitischen Handlungsbedarfe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen“. Darin geht es um ein inklusives Bildungswesen (Eine Schule für alle), allgemeine Zugänglichkeit („Barrierefreiheit“) in Bezug auf Bauen und Verkehr, selbstbestimmtes, barrierefreies Wohnen, barrierefreie öffentliche Zugänge zu Diensten und Einrichtungen, Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW u.a.m. Der ABA Fachverband schließt sich den Auffassung und Forderungen des SoVD an.
Aufmerksamkeit hat beim ABA Fachverband auch die differenzierte Betrachtung des SoVD erregt, wenn beispielsweise der Begriff „Zugänglichkeit“ im Zusammenhang mit „Barrierefreiheit“ benutzt wird. Nach Auffassung des ABA Fachverbandes sind in gewisser Weise „Barrieren“ erforderlich, um Menschen dazu zu animieren, Herausforderungen anzunehmen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit pädagogischen Programmen und Aktivitäten. So gesehen definiert „Barrierefreiheit“ nicht, sämtliche Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, sondern die Lebenswelt barrierebewusst zu gestalten, mit anderen Worten: Ausschlüsse und Aussondern gezielt zu vermeiden.
Dies ist kein rein philosophisches Thema, sondern darüber hinaus auch handfestes politisches und praktisches Handeln. (ABA Fachverband, 28. August 2009) – Zur Seite „Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in NRW“ wechseln
Total Normal – Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt
Bewegung statt Stillstand. Ein Projekt der Vereine ELE e.V. und MOBILE e.V., Dortmund. Faltblatt herunterladen
Pressemitteilung des ABA Fachverbandes vom 13. Januar 2007 zur Auftaktveranstaltung „Total Normal! Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt“
Edwards-Team unterstützt Stadtabenteuer für behinderte Jugendliche durch kostenlose Verpflegung
Dortmund: Behinderte Jugendliche erobern mutig neue Erlebnisräume in der Stadt. Bericht vom 20. April 2007.
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Selbstbestimmung erfahren durch Erlebnispädagogik – Dokumentation einer Fachtagung im Rahmen des Projekts “ total normal! Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt“ am 24. Juni 2008 in Dortmund (herausgegeben von Erleben Lernen Erfahren e.V. und MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.)
In dem Modellprojekt „total normal! Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt“ entwickelten die genannten Dortmunder Vereine gemeinsam ein innovatives Konzept. Über handlungsorientierte Methoden aus der Spiel- und Erlebnispädagogik konnten behinderten behinderten Jugendlichen Kernkompetenzen zum selbstbestimmten Leben vermittelt werden, sodass diese mehr Teilhabe in unserer Gesellschaft selbstbewusst einfordern und realisieren können. Das Kooperationsprojekt wurde über eine zweijährige Laufzeit vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Programm „Teilhabe für alle“ gefördert. Minister Karl-Josef Laumann war bei der Veranstaltung anwesend. Dokumentiert werden auch die Hintergründe des Modellprojekts. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden (56 Seiten, 3.931 KB).
Landesjugendamt Rheinland
Jugendhilfe-Report 3/2006
Schwerpunkt: Unterschiedlichkeit macht schlau! Gemeinsame Erziehung von Jungen und Mädchen mit und ohne Behinderung
Grundsätzliches
Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008)
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Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Externer Link zum Deutschen Institut für Menschenrechte: Behindertenrechtskonvention (Bild anklicken)
Wikipedia: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention
Lange Zeit wurde Behinderung als Problem des Einzelnen betrachtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention etbliert einen veränderten Blick auf Behinderung: Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, die werden – durch Barrieren der Umwelt – behindert. Dieser neue Behindertenbegriff setzt einen gesellschaftspolitischen Impuls, Behinderung anders zu deneken und bei der zukünftigen Fortentwicklung des Rechts und in der gesellschaftlichen Praxis zu betrachten.
Positionspapier Nr. 4 der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention – Herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte
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Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Externer Link) – Logo anklicken!
Externer Link zum Deutschen Institut für Menschenrechte (Logo anklicken!)