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NAGEL-Redaktion – „BalanceAkt Kinderrechte“ – ein Skulpturenprojekt in Hagen

Ein gelungenes Beispiel einer Kooperation zwischen dem Mehrgenerationenhaus des Deutschen Kinderschutzbundes, Kommune und Wirtschaft

Ist das Zusammenspiel von Mehrgenerationenhäusern, der Kommune und der Wirtschaft zu schaffen? Viele MGH-Häuser haben bereits gute Erfahrungen sammeln können. Ein 2010 entstandenes und äußerst interessantes Projekt in Hagen zeigt auf, wie es im Einzelfall gelingen kann. In diesem Fall ist es ein Skulpturenprojekt für Kinderrechte, das trotz knapper Finanzen realisiert wird. Kostenpunkt: ca. 40.000,- Euro.

Idee

Weltweit einmalig soll in Hagen ein Skulpturenkomplex zum Thema „Kinderrechte“ entstehen, das dauerhaft im öffentlichen Raum präsentiert wird. Standort wird der Dr. Ferdinand-David-Park sein, der idealerweise genau am Rathaus, dem Allerwelthaus und dem Kinderschutzbund mit seinem „Ein Haus für Kinder“ liegt. Den Mittelpunkt wird die Bronze-Skulptur „BalanceAkt Kinderrechte“ bilden. Dazu gehören 12 Stelen zum Thema Kinderrechte. 

Ziel

Mit diesem Projekt sollen die Kinderrechte nicht nur öffentlich nachzulesen sein. Sie sollen auch einen Impuls für unsere Stadt, die Region, unser Land und darüber hinaus geben, Kinderrechte zu respektieren und konsequent umzusetzen.

Entstehung der Idee – eine internationale Geschichte

Nach dem Besuch einiger russischer Kinderheime in der Partnerstadt Smolensk hat die Geschäftsführerin des Hagener Kinderschutzbundes, Christa Burghardt, auf ihrer Rückreise in Moskau bei einem Spaziergang zufällig die Skulpturengruppe „Die Laster der Erwachsenen“ des Künstlers Michael Schemjakin entdeckt. 15 einzelne, große Bronze-Skulpturen zeigen kreisförmig angeordnet sehr plastisch menschliche Laster, unter denen insbesondere Kinder zu leiden haben, beispielsweise einen Mann, der ein Kind mit einem Rohrstock schlägt. Sie entwickelte die Idee, dass es als Gegenstück eine Skulpturengruppe geben müsste, die darstellt, was Kinder brauchen, beispielsweise Liebe, Geborgenheit, verlässliche Eltern usw. Damit war schnell die Verbindung zu den Kinderrechten hergestellt, die von den Vereinten Nationen am 20.11.1989 verabschiedet und inzwischen von den meisten Staaten der Welt unterzeichnet worden sind, in Deutschland am 5.4.1992. Zurück in Hagen konnte der Vorsitzende des Vereins Freundeskreis Hagen Smolensk e.V., Hans-Werner Engel, für die Skulpturen-Idee begeistert werden. Daher kam man überein, alle notwendigen Aktivitäten zu entfalten, um in Hagen ein solches Skulpturen-Projekt zu verwirklichen – auch als eine schöne und dauerhafte Ausdrucksform der Städtepartnerschaft Hagen-Smolensk.

Skulptur „BalanceAkt Kinderrechte“

Die aus Bronze gefertigte Skulptur stellt ein Kind dar, das ein Buch mit den Kinderrechten hoch hält, während es über einen mit Mosaiksteinen versehenen Regenbogen balanciert. Die fragile Gestaltung der Plastik soll darauf hinweisen, wie gefährdet die Kinderrechte heute noch immer sind, obwohl sie von so vielen Nationen anerkannt werden. Das Kunstwerk wird von dem Künstler Prof. Alexander Parfeonov aus Smolensk (der russischen Partnerstadt Hagens) geschaffen.

12 Stelen über Kinderrechte

Die Skulptur „BalanceAkt Kinderrechte“ erhält eine wichtige Ergänzung durch 12 Stelen, die als ein „Pfad der Kinderrechte“ durch den Park führen. Es gibt zwei Laufrichtungen. Beginnend am Rathaus wird es eine Stele geben, auf der ein Buch aufliegt, in dem die Kinderrechte nachgelesen werden können. Der Weg in den Park führt an 10 gradlinigen Stelen vorbei, die einzelne Paragraphen der Kinderrechte aufzeigen. Am Ende befindet sich eine Stele, auf der wiederum ein Buch aufliegt, in dem das Projekt dargestellt wird sowie Sinnsprüche und Statements rund um das Thema. Dieses Ende ist zugleich der Anfang des Weges in die entgegengesetzte Richtung. Hier wird im Vorbeigehen (auf den Rückseiten der Kinderrechte-Stelen) zu lesen sein „Was Kinder brauchen“. Damit ist der Gegenpart zu der Skulpturengruppe in Moskau hergestellt. Die gradlinigen Kinderrechte-Stelen werden von dem Hagener Edelstahldesigner Dirk Surma gestaltet und korrespondieren mit dem Kunstwerk „Die sieben Weisen“ von Eva Niestrath-Berger, das ebenfalls im Park steht. 

Begleitprojekte

Der Kinderschutzbund wird in Kooperation mit Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen Begleitprojekte durchführen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen angeregt werden, sich mit den Kinderrechten und Bedürfnissen von Kindern zu beschäftigen, sei es durch Mal- oder Kunstprojekte, Gedichte, Deutsch- oder Politikunterricht etc. Auch über die Presse soll auf die Kinderrechte aufmerksam gemacht werden. Die Bevölkerung soll sensibilisiert werden, sich mit den Kinderrechten zu beschäftigen und sich dazu zu äußern. Gute Sinnsprüche und Zitate, gerne auch aus dem Kindermund, sollen in das Buch der Stele „Was Kinder brauchen“ einfließen. Die Ergebnisse der Begleitprojekte sollen auch im Internet öffentlich gemacht werden.

Schirmherrschaft

Besonders erfreulich ist, dass die Schirmherrschaft für das Kinderrechte-Skulpturenprojekt von dem Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Jörg Dehm, und seiner Ehefrau übernommen wurde.

Übergabe der Skulptur und Stelen 

Genau am internationalen Weltkindertag, dem 20. September 2010, werden das Kunstwerk sowie die Kinderrechte-Stelen anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft Hagen-Smolensk in einem Festakt mit anschließendem Kinderfest übergeben. 

Die Finanzierung des Projektes

Die Finanzierung des Projektes erfolgt ausschließlich durch Spenden. Neben Dienstleistungs- und Geldspenden von Privatpersonen und aus der Wirtschaft ist es besonders erfreulich, dass die Partnerstadt Smolensk und die Bezirksvertretung Mitte der Stadt Hagen das Kinderrechte-Projekt fördert. Zurzeit werden noch ca. 10.000,- €uro benötigt. Wer sich an der Verwirklichung dieses Projektes finanziell beteiligen möchte, ist herzlich willkommen. 

Spendenkonten

Sparkasse Hagen, BLZ 450 500 01, Stichwort „Kinderrechte-Skulptur“
Konto: Freundeskreis Hagen-Smolensk oder 100 157 068 oder
Konto: Kinderschutzbund: 107.017.172 

Die Kinderrechte sind zum Schutz von Kindern verabschiedet worden, um ihnen ein Leben in Würde und Geborgenheit zu ermöglichen. 

Zur Erreichung dieses Ziel ist es unbedingt nötig, dass sie sowohl den Erwachsenen als auch den Kindern gleichermaßen bekannt sind. Das Skulpturenprojekt in Hagen leistet einen wichtigen Beitrag dazu.

Weitere Infos

Deutscher Kinderschutzbund, OV Hagen vom – Von Christa Burghardt, Mehrgenerationenhaus Hagen/DKSB Hagen – Mitteilung an den ABA Fachverband vom 10. Mai 2010 – Der DKSB Hagen ist seit langem aktives Mitglied im ABA Fachverband

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NAGEL-Redaktion – Liberalität

Albert Einstein: „Handle niemals gegen das Gewissen, selbst wenn der Staat es fordert.“

Als Gegensatz zum Neoliberalismus können wir Liberalität begreifen. „Die ‚Neoliberalen‘ sind eine Landplage – weltweit“, schreibt Albrecht Müller im „Kritischen Jahrbuch 2007 – Nachdenken über Deutschland“ (Kirchsahr 2008, Helmut Schmidt Medien, S. 189). Und weiter: „Die herrschende Wirtschaftsideologie hinterlässt in den von ihr besetzten Ländern nicht nur eine Wüste von sozialer Ungerechtigkeit und Unsicherheit. Sie verträgt sich im Kern auch nicht mit der Idee der Demokratie. Und sie ist nicht einmal sonderlich effizient, weil die ihr zu Grunde liegenden Vorstellungen vom Funktionieren eines Marktes einfach zu primitiv sind.“

Schauen wir im Duden unter „Liberalität“ nach, stoßen wir auf die Erklärung „Freiheitlichkeit“ und „Vorurteilslosigkeit“. Seltsamerweise ist es die „APO-Generation“, die – einmal an der Regierung – sich aus- und andauernd Neues überlegt, was es zu verbieten gelte. Sei es das Rauchverbot von 2008 oder auch so obskure Ideen – ebenfalls 2008 von der Bundestagsabgeordneten Miriam Gruß ausgedacht -, Überraschungseier verbieten zu wollen.

Der französische Philosoph, Psychologe und Soziologe Michel Foucault (1929-1984) hat uns hinterlassen, dass es unter anderem sehr darauf ankäme, möglichst wenig regiert zu werden; dies könnte ein Markenzeichen für Demokratie sein.

Wir begreifen die Kunst, sich wenig regieren zu lassen als „Liberalität“. Und dies hat mit Neoliberalismus nichts und mit Liberalismus nur bedingt zu tun. Die Reglementierungswut zahlreicher Regenten legislativer und exekutiver Art steht uns zeitweise so sehr gegen den Strich, dass wir uns entschlossen haben, diese Seite anzubi

Gern nehmen wir passende Beiträge – Ernstgemeintes, Satiren usw. – entgegen, wenn Sie glauben, Sie sollten hier in Zukunft zu finden sein.

Beitrag per E-Mail schicken

Rosa Luxemburg: „Freiheit ist immer Freiheit der anders Denkenden.“

Beiträge, die Sie hier finden

Pressefreiheit

Grundgesetz, Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Eine etwas andere Position nimmt der Bürgermeister von Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein), der parteilose Tassilo von Bary, ein. Er nennt es der „taz“ gegenüber „Liebensentzug“, wenn er das „Stormaner Tagesblatt“, das ihm nicht willig genug berichtete, boykottiert. Die „taz“ vom 16. März 2009 („Provinzpösschen“) und vom 23. März 2009 („Kein Provinzpösschen“) berichtete.
Artikel herunterladen

Bätzingsche Verbotsorgien

Wer stoppt Sabine Bätzing? Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (SPD) befindet sich auf einem verbissenen Feldzug gegen Rauschmittel. Wilhelm Klümper kommentiert in der WAZ vom 22. Dezember 2008 – Kommentar herunterladenSabine Bätzing auf abgeordnetenwatch.de

Recht aufs Laster

Die Popsängerin Annett Louisan hat genug von der Intoleranz der Nichtraucher.In der Dezember-Ausgabe 2008 von „Kultur Spiegel“ schreibt sie über Diskriminierung, massive Intoleranz, Aggressionen, Unvollkommenheit und Schwächen – und, dass sie große Lust bekommt, etwas Verbotenes gerade wegen des Verbots zu tun. – Herunterladen

Respekt, Alter! Achtung voreinander ist keine Mode

Prof. Klaus Kocks äußert sich in seiner Kolumne in der „Frankfurter Rundschau“ vom 27. November 2008 zu „frechen Jugendlichen aus dem Migrantenmilieu“, „Ghetto-Plebs“, fehlendem Respekt und Proleten, bei denen es sich im Zweifelsfall um noble Regierungsbeamte – nebst Gattin – handelt. – Herunterladen

Unmoral der Werteapostel

Die „taz“ vom 19. Januar 2009 veröffentlichte einen lesenswerten Vorabdruck aus dem Buch „Politik der Paranoia. Gegen die neuen Konservativen“ von Robert Misik, das im Januar 2009 im Aufbau Verlag erschienen ist. Diesen Vorabdruck „Unmoral der Werteapostel“ können Interessierte hier herunterladen. Darüber hinaus empfehlen wir die Lektüre des gesamtes Buchs. Bibliographische Angaben gibt es unterhalb des Textes (Vorabdruck). Weitere lesenwerte Veröffentlichungen des österreichischen Autors gibt es ebenfalls im Aufbau Verlag.

„Unmoral der Werteapostel2 (Vorabdruck) herunterladen

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NAGEL-Redaktion – Geschlechtergerechtigkeit

Schülerin aus Afghanistan trotzt den Taliban

Foto: Reuters

Der Bericht ging durch einen Großteil der deutschen Presse. Afghanische Mädchen wurden auf dem Weg zur Schule in der Provinz Kandahar mit Säure angegriffen. Unter der Herrschaft der Taliban von 1996 bis 2001 war Mädchen der Schulbesuch verboten. Die 17-jährige Schamsia wurde schwer verletzt. Im Krankenhaus sagte sie: „Selbst wenn sie es noch hundert Mal versuchen, werde ich den Schulbesuch fortsetzen.“ Mit ihrer Courage wird sie zum Vorbild. Deshalb räumen wir ihr hier diesen Platz ein. – Bericht aus der „Welt“ vom 16. November 2008 herunterladen

Ein überraschendes Interview: Der frühere Auslandskorrespondent Christoph Hörstel, ausgewiesener Afghanistan-Kenner, erklärt im Interview, warum, die Amerikaner die Taliban und afghanische Terroristen unterstützen. Hörstel: Die „Taliban sind keine Marsbewohner“. So lautet auch der Titel des brisanten Interviews in der „taz“ vom 11. Dezmber 2008. – Herunterladen

Geschlechtergerechtigkeit: Fachlicher Informationsbaustein (Materialsammlung für die Praxis)

Ein Beitrag von Delia Schröder, Deutsches Jugendinstitut (Projekt Fachlich-wissenschaftliche Begleitung „Lokale Bündnisse für Familie“), München, September 2004 – Zum Herunterladen Titel anklicken!

Gender Gleichstellung Geschlechtergerechtigkeit

Herausgegeben vom Zentrum polis, einer Initiative des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Abt. Politische Bildung) der Republik Österreich gibt es vorstehende Broschüre von Philipp Leeb, Renate Tanzberger und Bärbel Traunsteiner. Enthalten sind Texte, Unterrichtsbausteine sowie Projekte. Erschienen ist die Broschüre im Febraur 2008 in der 2. Auflage (Wien). Interessiert? Bitte den Titel anklicken!

Bereits im Jahr 2000 gab es in der Reihe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (Beilage der Zeitung „Das Parlament“) ein Themenheft zur Geschlechtergerechtigkeit (Ausgabe B 31-32/2000). Die gedruckte Ausgbe ist vergriffen. Zu finden sind die Beiträge auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Inhalt

Männer und Frauen – als Team unschlagbar (Gertud Höhler)
Geschlechterarrangements in der Bundesrepublik (Ulla Weber/Barbara Schaeffer-Hegel)
Die Modernisierung weiblicher Lebenslagen (Birgit Geissler/Mechthild Oechsle)
Geschlechtergerechtigkeit als Männlichkeitskritik (Peter Döge)
Innovative Pozentiale von Politikerinnen (Brigitte Geißel)
Geschlechterdemokartie im europäischen Kontext (Beate Hoecker)

Interessierte werden auf die Seiten der bpb weitergeleitet (vorstehende Abbildung anklicken!).

 

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NAGEL-Redaktion – (Nicht)Behinderung – Vielfalt des Lebens

Seitens des ABA Fachverbandes gibt es seit längerem Bemühungen, Offene Arbeit und Behinderung stärker in den Fokus zu nehmen. Der „offizielle Auftakt“ hierzu war die Herausgabe der Broschüre von Petra Monshausen und Rainer Deimel „Die einzigen Behinderten, die es hier gibt, sind die Betreuer“. Diese Publikation erschien bereits 1990 in der NAGELKOPF-Reihe.

Bei dem leicht provokanten Titel handelte es sich um ein wörtliches Zitat eines Mitarbeiters in einer offenen Einrichtung auf die Frage von Petra Monshausen nach der Präsenz von Behinderten.

Die Bemühungen um das Thema sind inzwischen weiter fortgeschritten. Dokumentiert wird dies unter anderem durch Mitarbeit von Dirk Makoschey im Fachbeirat des Verbandes seit Anfang 2007. Hierzu der i-Punkt 2/2007: „Da der Bereich ‚Behinderung & Teilhabe‘ innerhalb des Verbandes bislang noch nicht explizit vertreten war, ist die Berufung von Dirk Makoschey eine große Bereicherung. Für Ideen, die die Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendarbeit sowie Rehabilitation/Integration betreffen, sind wir offen und freuen uns über entsprechende Kontakte.“

Wir haben uns entschlossen, hier als Unterverzeichnis der „NAGEL-Redaktion“ diese Seite einzurichten. Über Zuspruch freuen wir uns.

Themen

Inklusion und Offene Kinder- und Jugendarbeit

Anfang Oktober haben wir die Seite Alle reden von Inklusion – Yanneck macht’s einfach ins ABA-Netz gestellt. Dies geschah im Zusammenhang mit der Ehrung des Bauspielplatzes Friedenspark, Köln, in unserer Rubrik Qualität: Inspiration. Auf der Seite ist auch ein Kurzkonzept „Inklusion Bauspielplatz Friedenspark“ zu finden.

PferdeStärken

Ein Projekt der NaBeBa-Naturwerkstatt, Waltrop, in Kooperation mit dem ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Aufbau und Entwicklung freizeitpädagogischer Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Pferden (5. August bis 31. Dezember 2011) -> Zur Seite


Eingestellt am 25. Januar 2012 ->Stellungnahme herunterladen


Eingestellt am 25. Januar 2012 -> Informationsheft der „Aktion Mensch“ herunterladen


Ulla Keienburgs Blog: Pablo Pineda – Eine unmögliche Karriere?


Foto: Me too – Wer will schon normal sein? Spanien 2009 (Bild: prinz.de – übernommen von Ulla Keienburg)

Ich hatte nur zwei Fragen: „Bin ich dumm?“ Er antwortete: „Nein.“ „Kann ich weiter in die Schule gehen mit meinen Freunden?“ Er sagte: „Kein Problem.“ Der Rest, der war mir egal.“ -> Dorthin


Online-Handbuch „Inklusion als Menschenrecht“ gestartet

Infos, Spiele und Methoden zu den Themen Inklusion, Behinderung und Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Stiftung „Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“ haben das ansprechend gestaltete Online-Handbuch konzipiert und umgesetzt. Jeder Mensch hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es unter anderem in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Doch von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung behinderter Menschen ist es noch ein weiter Weg. Das Online-Handbuch „Inklusion als Menschenrecht“ will dazu beitragen, diesen Weg zu ebnen. Es ist eine einzigartige Sammlung an Informationen, Spielen und Methoden zu den Themen Inklusion, Behinderung und Menschenrechte.

Internet-Präsenz

Jugendhilfe-aktuell Newsletter vom 1. Dezember 2011


UN-Monitoring-Stelle: „Wir sind alle aufgefordert, Behinderung neu zu denken!“

UN-Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat für die Neuinterpretation des Begriffs „Behinderung“ geworben. Behinderung sei lange als Problem des Einzelnen betrachtet worden, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention setze dem ein anderes Verständnis von Behinderung entgegen. „Menschen mit Beeinträchtigungen sind nicht behindert, sie werden durch Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen behindert“, so Aichele.

Behinderung entstehe durch die Wechselwirkung zwischen Menschen und ihrer Umwelt und schränke behinderte Menschen in der gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte ein. Eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion über die Folgerungen sei dringend notwendig. Dieser Paradigmenwechsel müsse sich aber auch auf das Verständnis bestehender rechtlicher Bestimmungen auswirken. Ein Beispiel sei die Auslegung von Artikel 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. „Die Auslegung des verfassungsrechtlichen Begriffs Behinderung sollte zukünftig im Lichte der Konvention erfolgen“, betonte der Menschenrechtsexperte.

Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle und Autorin des gerade erschienenen Positionspapiers „Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention“, sagte: „Die Barrieren in den Köpfen sind nach wie vor vorhanden, und es gibt große Berührungsängste, die das Leben von Menschen mit Behinderungen unnötig erschweren. Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass Menschen mit Behinderungen häufiger in den Medien auftauchen und dass sie dort nicht nur als Exoten dargestellt werden.“ Solche Bilder verhinderten, die Barrieren zu erkennen, die Menschen an der gleichen Rechtsausübung hindern, und die notwendigen Schritte zur Überwindung zu identifizieren.

Deutsches Institut für Menschenrechte vom 1. Dezember 2011


Handlungbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechts von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK) normiert erstmals in völkerrechtlich bindender Weise die Menschenrechte der Menschen mit Behinderungen. Damit wird kein Sonderrecht für behinderte Menschen geschaffen, sondern fir allgemeinen Menschenrechte werden aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen klargestellt und konkretisiert. Die BRK trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft.

Mit Datum vom 26. August 2009 formuliert der Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband NRW, ein umfassendes Papier über die „Landespolitischen Handlungsbedarfe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen“. Darin geht es um ein inklusives Bildungswesen (Eine Schule für alle), allgemeine Zugänglichkeit („Barrierefreiheit“) in Bezug auf Bauen und Verkehr, selbstbestimmtes, barrierefreies Wohnen, barrierefreie öffentliche Zugänge zu Diensten und Einrichtungen, Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW u.a.m. Der ABA Fachverband schließt sich den Auffassung und Forderungen des SoVD an.

Aufmerksamkeit hat beim ABA Fachverband auch die differenzierte Betrachtung des SoVD erregt, wenn beispielsweise der Begriff „Zugänglichkeit“ im Zusammenhang mit „Barrierefreiheit“ benutzt wird. Nach Auffassung des ABA Fachverbandes sind in gewisser Weise „Barrieren“ erforderlich, um Menschen dazu zu animieren, Herausforderungen anzunehmen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit pädagogischen Programmen und Aktivitäten. So gesehen definiert „Barrierefreiheit“ nicht, sämtliche Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, sondern die Lebenswelt barrierebewusst zu gestalten, mit anderen Worten: Ausschlüsse und Aussondern gezielt zu vermeiden.

Dies ist kein rein philosophisches Thema, sondern darüber hinaus auch handfestes politisches und praktisches Handeln. (ABA Fachverband, 28. August 2009) – Zur Seite „Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in NRW“ wechseln


Total Normal – Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt

Bewegung statt Stillstand. Ein Projekt der Vereine ELE e.V. und MOBILE e.V., Dortmund. Faltblatt herunterladen

Pressemitteilung des ABA Fachverbandes vom 13. Januar 2007 zur Auftaktveranstaltung „Total Normal! Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt“

Edwards-Team unterstützt Stadtabenteuer für behinderte Jugendliche durch kostenlose Verpflegung

Dortmund: Behinderte Jugendliche erobern mutig neue Erlebnisräume in der Stadt. Bericht vom 20. April 2007.
Herunterladen

Selbstbestimmung erfahren durch Erlebnispädagogik – Dokumentation einer Fachtagung im Rahmen des Projekts “ total normal! Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt“ am 24. Juni 2008 in Dortmund (herausgegeben von Erleben Lernen Erfahren e.V. und MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.)

In dem Modellprojekt „total normal! Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt“ entwickelten die genannten Dortmunder Vereine gemeinsam ein innovatives Konzept. Über handlungsorientierte Methoden aus der Spiel- und Erlebnispädagogik konnten behinderten behinderten Jugendlichen Kernkompetenzen zum selbstbestimmten Leben vermittelt werden, sodass diese mehr Teilhabe in unserer Gesellschaft selbstbewusst einfordern und realisieren können. Das Kooperationsprojekt wurde über eine zweijährige Laufzeit vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Programm „Teilhabe für alle“ gefördert. Minister Karl-Josef Laumann war bei der Veranstaltung anwesend. Dokumentiert werden auch die Hintergründe des Modellprojekts. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden (56 Seiten, 3.931 KB).

Landesjugendamt Rheinland
Jugendhilfe-Report 3/2006

Schwerpunkt: Unterschiedlichkeit macht schlau! Gemeinsame Erziehung von Jungen und Mädchen mit und ohne Behinderung

Grundsätzliches

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008)
-> Herunterladen

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
-> Herunterladen

Externer Link zum Deutschen Institut für Menschenrechte: Behindertenrechtskonvention (Bild anklicken)


Wikipedia: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention

Lange Zeit wurde Behinderung als Problem des Einzelnen betrachtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention etbliert einen veränderten Blick auf Behinderung: Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, die werden – durch Barrieren der Umwelt – behindert. Dieser neue Behindertenbegriff setzt einen gesellschaftspolitischen Impuls, Behinderung anders zu deneken und bei der zukünftigen Fortentwicklung des Rechts und in der gesellschaftlichen Praxis zu betrachten.
Positionspapier Nr. 4 der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention – Herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte
-> Herunterladen

Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Externer Link) – Logo anklicken!

Externer Link zum Deutschen Institut für Menschenrechte (Logo anklicken!)

NAGEL-Redaktion – (Nicht)Behinderung – Vielfalt des Lebens Read More »

NAGEL-Redaktion – Behindert?

Foto: Bold Stock – fotosearch.de

Auf dieser Seite werden nach und nach Beiträge eingestellt, nachdem sie die Redaktion erreicht haben.

Empfehlen möchten wir hier den Besuch unserer Seite (Nicht)Behinderung – Vielfalt des Lebens im Verzeichnis NAGEL-Redaktion. Beiträge finden Sie auch im Verzeichnis NRW-Bündnis „Eine Schule für alle“ (dort auf der Startseite sowie unter „Aktualitäten“ und „Dokumente – Argumente“).

 

Foto: adpic.de

„Die unverdünnte Hölle“

Dieser beachtliche Artikel wurde im SPIEGEL 2/2009 veröffentlicht. Er beschäftigt sich anlässliche der Ratifizierung der UN-Konmvention über die Rechte Behinderter mit der Situation behinderter Menschen in Deutschland. Diese werden laut SPIEGEL in Deutschland ausgegrenzt und in Sonderschulen, Werkstätten und Heime abgeschoben. Ferner: Es müsse nach Inkrafttreten der UN-Konvention ein radikales Umdenken erfolgen. Die Bundesregierung signalisiere hingegen: Alles soll so bleiben, wie es ist. Den Originalartikel laden Sie mittels eines Klicks auf vorstehende Abbildung. Der reine Text ist ebenfalls eingestellt. Interessierte können ihn hier herunterladen.

Manifest der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“

Am 29. Januar 2009 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ mit dem Manifest „Inklusive Bildung – Jetzt!“ an die Öffentlichkeit getreten. Darin wird auf die kürzlich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bezug genommen, mit der sich die Bundesrepublik verpflichtet, Kindern mit und ohne Behinderungen ein gemeinsames (inklusives) Bildungssystem anzubieten. Eine Behinderung darf nicht mehr Anlass sein, ein Kind aus der allgemeinen Schule zu verweisen. Vielmehr müssen alle erforderlichen Hilfen zum Kind gebracht werden. Die Bundesarbeitgemeinschaft fordert alle Verantwortlichen auf, zügig für die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung zügig zu sorgen: die Kultusministerkonferenz, die Kultusministerien der Länder, aber auch die Bundesregierung, die völkerrechtlich für die Umsetzung der Konvention verantwortlich ist. Wer will, kann das Manifest durch Unterschrift unterstützen. Sowohl Manifest als auch Unterstützerliste können hier heruntergeladen werden.
Manifest als PDF herunterladen
Unterstützerliste als PDF herunterladen

 

Gutachten zum Recht auf Bildung nach Artikel 24 des UN-Abkommens über die Rechte Behinderter

Gutachten zu den völkerrechtlichen und innerstaatlichen Verpflichtungen aus dem Recht auf Bildung nach Art. 24 des UN-Abkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und zur Vereinbarkeit des deutschen Schulsystems mit den Vorgaben des Übereinkommens – Erstellt im Auftrag der GEW von Prof. Dr. Ralf Poscher (Ruhr universität Bochum) et. al., veröffentlicht im August 2008 – Herunterladen

 

Foto: Dirk Makoschey (saugfuss.de)

 

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