NAGEL-Redaktion – Arbeitsgrundlagen und Ziele

ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Der ABA Fachverband betrachtet als Hauptgrundlage seines Tätigwerdens den Paragraphen 11 des SGB VIII:

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.

(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

Ferner handelt er im Auftrag des Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes des Landes Nordhrein-Westfalen vom 12. Oktober 2004 (Gesetzestext herunterladen).

Er sieht sich in Übereinstimmung mit dem jugendpolitischen Grundverständnis des Landes NRW. Dies ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch

● die Bedeutung der Selbstorganisation der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen und des ehrenamtlichen Engagements;

● die allgemeine Förderung junger Menschen durch Angebote der Freizeit und Bildung und Kinder- und Jugenderholung;

● die Überwindung sozialer Benachteiligung durch eine gezielte Förderung betroffener junger Menschen;

● das gleichberechtigte Miteinander zu fördern und Diskriminierungen abzubauen;

● die Gewährleistung einer pluralen, vielfältigen und fachlich kompetenten Angebotsstruktur von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Der ABA Fachverband begreift sich im Einklang mit den Prinzipien des Kinder- und Jugendplanes des Landes NRW:

● Emanzipation
● Partizipation
● Integration

Der ABA Fachverband unterstützt Konzeptionen, die von den Prämissen

● Bildung
● Gesundheitsförderung (Salutogenese)
● Familienunterstützung und -begleitung

getragen werden.

Ziele des Verbandes

● Förderung der individuellen Entwicklung junger Menschen, ihrer Phantasie und Kreativität

● Eintreten für die politische Umsetzung der Rechte junger Menschen

● Entwicklung sozialer Kompetenz

● Vermittlung kultureller und künstlerischer Fähigkeiten

● Förderung der Identitätsbildung in unterschiedlichen Gruppen und Milieus

● Unterstützung der Auseinandersetzung mit Fremden im Sinne interkultureller Arbeit

● Erweiterung gesellschaftlicher Partizipationschancen

● Verbesserung der Kommunikation und Interaktion

● Sensibilisierung für das Verhältnis zwischen Mensch und Umwelt

● Stärkung der Wahrnehmung für gesellschaftliche und politische Entwicklungen

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Kontakt

ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V.
Clarenberg 24
44263 Dortmund
Tel. 0231/985 20 53 – 02363/56 96 80
Mobil 0179.211 04 73
Fax 0231/985 20 55- 02363/56 96 81
E-Mail

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