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Nutztiere

Auf Abenteuerspielplätzen gehört Tierhaltung nicht selten zu einem bedeuten Teil des pädagogischen Konzepts. Dies gilt insbesondere für Kinderbauernhöfe. Tiere sind in besonderer Weise in der Lage, den Prozess der Heranbildung des Verantwortungsbewusstseins bei Kindern günstig zu stimulieren; dies in einer emotional sehr förderlichen Weise. Fünf Konzeptbausteine gibt es hier im Netz unter dem Titel „Tierhaltung in der pädagogischen Arbeit“. In Teil 2 haben wir eine Prioritäten-Listen (Empfehlung) veröffentlicht. Hier wird deutlich, dass es vor allem Nutztiere – besonders größere – sind, die sich in der pädagogischen Praxis als besonders geeignet herausgestellt haben.

Aufgrund positiver Erfahrungen mit der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) möchten wir die Verantwortlichen in den Einrichtungen anregen, die Kooperation im Bedarfsfall zu suchen. Gleichzeitig kann erreicht werden, dass sich die betreffenden Einrichtungen vermehrt hinsichtlich der Ziele der GEH engagieren.

Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen wurde 1981 im niederbayerischen Rottal gegründet. Ursprünglich ein kleiner privater Verein, der hauptsächlich aus engagierten Landwirten, Tierhaltern und Züchtern bestand, zählt die GEH heute fast 200 Mitglieder. Viele tragen aktiv – sei es als Tierzüchter oder in der Verwaltung, in der Öffentlichkeitsarbeit oder als Landwirt – zur Erhaltung der alten und bodenständigen Rassen in ihrem landwirtschaftlichen Umfeld bei. Das Hauptziel ist die in-situ Erhaltung tiergenetischer Ressourcen, die standort- und nutzungsspezifisch gehalten und gezüchtet werden.

Die GEH erachtet es als wichtig, das möglichst viele der heute bedrohten Haustierrassen mit ihren positiven Eigenschaften wie Genügsamkeit, Robustheit und Widerstandsfähigkeit, Langlebigkeit und Fruchtbarkeit in einem dynamisch organisierten Zuchtrahmen erhalten werden.

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Artgerechte Tierhaltung


Foto: Pixelio

 

Tierschutz – und dazu gehören auch Aspekte der artgerechten Tierhaltung – sollte nicht wichtiger genommen werden als eine kindergerechte Stadtplanung. Allerdings sollten auch die Bedürfnisse der Tiere bei Planung und Gestaltung eines pädagogisch betreuten Spielplatzes so weit wie möglich berücksichtigt werden. Unter artgerechter Tierhaltung wird dabei keineswegs verstanden, dass die Haltungsbedingungen den Gegebenheiten von freigebenden Tieren entsprechen. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Tiere ein artgemäßes Verhalten und keine übermäßige Krankheitsauffälligkeit aufweisen. Die folgenden Grundsätze lehnen sich weitgehend an die vom europäischen Dachverband für Stadtbauernhöfe (European Federation of City Farms) erarbeiteten Empfehlungen an:

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Anregungen zum Hüttenbau

Der Hüttenbau ist in letzter Zeit auf einigen Abenteuerspielplätzen bisweilen „stiefmütterlich“ behandelt worden. Zum Teil ist dies auch auf die fehlende Erfahrung des Personals beim Bauen zurückzuführen. Bei unserem Besuch am 16. September 2008 auf dem Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen in Aachen wurde uns eine Bauweise vorgestellt, die es verdient, sich näher mit ihr zu befassen. Im Gegensatz zu „traditionellen“ Bauweisen (mindestens vier Pfosten eingraben und die Hütte anschließend mit Brettern umbauen) wurden wir mit der Möglichkeit vertraut, eine Hütte ohne Fundament zu errichten, die obendrein noch sehr stabil und regendicht ist.

Machen Sie sich ein Bild anhand der folgenden Fotos!

 

Interessante Bauweise auf dem Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen, Aachen


Foto: Rainer Deimel

Die Balken werden – wie auf dem Foto zu sehen – aufgestellt und verschraubt.


Foto: Rainer Deimel

Das Gestell steht fest auf dem Boden.


Foto: Rainer Deimel

Die Kinder nageln die Bretter – wie dargestellt – so an, dass die oberen die darunterliegenden jeweils „überlappen“. Dadurch wird eine Regendichtigkeit erreicht. Des Weiteren ist der Phantasie natürlich keine Grenze gesetzt.

Bauen mit Palettenholz

In früheren Jahren nahm sich die Holzbeschaffung meist relativ leicht aus. Vor allem im Ruhrgebiet wurde hervorragendes Bauholz zum Beispiel von benachbarten Zechen (etwa in Form von Abschwarten) zur Verfügung gestellt. Mittlerweile haben die meisten Zechen geschlossen. Darüber hinaus wird das „ausgediente“ Holz vielfach in den Firmen direkt geschreddert und zur Weiterverarbeitung an die Möbelindustrie bzw. andere Abnehmer verkauft. Gegenwärtig sind Abenteuerspielplätze zumeist auf die Beschaffung von ausgedienten Holzpaletten angewiesen. Wie Kinder damit ohne Anleitung bauen, kann man auf unserer Fotoseite zum Hüttenbau ansehen.

Dies ist nicht zu beanstanden, da Kinder über den Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Material Ideen entwickeln, was man damit alles tun kann, wie man Spielen und Konstuieren weiterentwickeln und „verbessern“ kann.

Mit ausgedienten Paletten kann man allerdings auch nahezu „perfekt“ bauen. Dies zeigen die Bilder, die wir im März 2011 auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst in Dortmund aufnehmen konnten. Die Mühe lohnt sich: Die Paletten werden vollständig auseinandergenommen, entnagelt und neu zusammengebaut.


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

Weitere Fotos aus der Serie sind auf der Fotoseite zum Hüttenbau zu sehen.

Haben Sie selbst auch gute Ideen – Anregungen, über die andere sich freuen? Sagen Sie uns Bescheid!

ABA Fachverband

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Gerichtlicher Vergleich: Feuer auf einem Abenteuerspielplatz

Feuer auf einem Abenteuerspielplatz – Ein gerichtlicher Vergleich

Mit Datum vom 11. August 2009 wurde vor der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Vergleich vereinbart. Klägerin war eine dem Spielplatz benachbarte Firma. Beklagt war der Träger des betreffenden Abenteuerspielplatzes. Nach erfolgreicher Beendigung des am selben Tag durch den Richter vorgenommenen Mediationsverfahrens wurde folgender Vergleich geschlossen:

Auf dem Abenteuerspielplatz werden drei Arten von Feuer betrieben. Es handelt sich um „große Feuer“, um Grillstellen und um einen sogenannten Feuerparcours. Insoweit verpflichtet sich der Beklagte, folgende Regelungen zu beachten.

 

1. „Große Feuer“

„Große Feuer“ werden von montags bis freitags nicht zwischen 7.00 und 16.00 Uhr betrieben.

2. Grillstellen und Feuerparcours

1. Die Grillstellen und der Feuerparcours werden während der Osterferien, Sommerferien und Herbstferien vor 16.00 Uhr nur an maximal zwei Tagen je Woche und maximal zwei Stunden betrieben. Dabei werden maximal vier Grillstellen eingerichtet. Begrenzungen für die Zeit zwischen 16.00 und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden bestehen nicht.

2. Außerhalb der vorgenannten Ferien werden in der Zeit vor 16.00 Uhr maximal sechsmal im Jahr maximal acht Grillstellen bis zu jeweils 2 Stunden betrieben. Begrenzungen für die Zeit zwischen 16.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden bestehen nicht.

3. Während der Zeiten vor 16.00 Uhr, in denen der Betrieb von Feuerparcours und Grillstellen nach dem vorgenannten Vergleich erlaubt ist, werden Grillstellen und Feuerparcours nicht gleichzeitig betrieben.

3. Informationspflicht

a) Betreibt der Beklagte während der vorgenannten Zeiten vor 16.00 Uhr Feuerstellen, wird er jeweils spätestens 14 Tage vorher die Klägerin darüber informieren. Außerdem wird er unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers bei der Klägerin anrufen und auf den bevorstehenden Feuerbetrieb hinweisen.

b) Der Beklagte wird zur Umsetzung der vorgenannten Informationspflichten einen internetfähigen PC für den Abenteuerspielplatz anschaffen und betreiben.

4. Sanktionen

Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen wird der Beklagte den Feuerbetrieb den jeweils folgenden Kalendermonat über aussetzen.


5. Kosten

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Vom Tonträger vorgespielt und genehmigt.

Dr. Grabosch (Richter)            Harder (Urkundsbeamtin)
Verwaltungsgericht Düsseldorf 3 K 5257/08

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