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Gerichtsurteile zum Thema „Abenteuerspielplätze“

Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs

Das „Abenteuerspielplatz-Urteil“

 

„Ein Abenteuerspielplatz, der im Wesentlichen von älteren Kindern benutzt wird, soll nun aber nicht nur ein die Phantasie anregendes, schöpferisches Spiel ermöglichen; sein Zweck ist es auch, in besonderer Weise die Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos zu vermitteln, um seine Benutzer so aus moderner pädagogischer Sicht frühzeitig auf die Gefahren des täglichen Lebens einzustellen und sie lernen zu lassen, diese zwar zu wagen, sie aber auch zu beherrschen. Dieser Zweck der Körper- und Persönlichkeitserziehung würde vereitelt, wenn die Kinder und Jugendlichen dort nur geringen, ohne weiteres zu beherrschenden und kontrollierten Gefahren ausgesetzt werden dürften, wie z.B. auf Klettergerüsten, Rutschen, Schwebebalken usw., die auf sonstigen Spielplätzen aufgestellt werden. Er kann nur erreicht werden, wenn den älteren Kindern ein nicht vollkommen behütetes Milieu geboten wird, das in etwa Ersatz bietet für die heute kaum mehr gegebene Möglichkeit zum Spiel in freier Natur.“

So heißt unter anderem in der Begründung des so genannten „Abenteuerspielplatz-Urteils“ des Bundesgerichtshofs. In der Verhandlung, die am 25. April 1978 mit dem Fazit endete, dass ein Abenteuerspielplatz in gewisser Weise gefährlich sein muss, um seinen Zweck zu erfüllen, wurde – aus juristischer Sicht – ein pädagogischer Markstein gesetzt. Dieses Urteil wurde seitens des ABA Fachverbandes seit jeher begrüßt und verbreitet, dies zuletzt in unserer Reihe ABA TexteDienst (Nr. 1) in der 7. Auflage (1999). Nunmehr haben wir es Interessierten zur Nutzung hier zum Herunterladen zugänglich gemacht.

 

Aktuell

Landgericht Mönchengladbach stärkt die Konzeptionen von Abenteuerspielplätzen

Ältere Kinder sind für Verletzungen, die sie sich beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz zuziehen, selbst verantwortlich, wenn es sich dort um ein überschaubares Terrain handelt und mögliche Gefährdungen offensichtlich und sofort erkennbar sind. Vor allem Bagatellverletzungen kommen beim Spielen immer wieder vor und rechtfertigen kein Schmerzensgeld. Diese vernünftige Sichtweise musste das Landgericht Mönchengladbach Eltern nahebringen. Wir möchten uns vor dem Vorwurf hüten, den besagten Eltern sei es möglicherweise um einen materiellen Profit gegangen. Vielmehr kommen wir nicht umhin, zu konstatieren, dass bei ihnen ein alltagsgemäßes Maß an pädagogischem Realismus nicht ausreichend entwickelt war.
Erfreulicherweise bezieht sich Richter Kreuels beim Landgericht Mönchengladbach inhaltlich stark auf das Grundsatzurteil – das so genannte „Abenteuerspielplatz-Urteil“ – des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1978.
Die Tatsache, dass die Mitarbeiter des Abenteuerspielplatzes die Kindergruppe auf die typischen Gefährdungen hinwiesen, reichte dem Richter aus, keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erkennen zu können.

Das Urteil klärt überdies noch einige andere Umstände:
1. Da der Unfall im Zusammenhang mit einer schulischen Aktivität stand, kann mittlerweile getrost angenommen werden, dass auch solche nicht in jedem Falle idiotensicher sein müssen. Nach diesem Urteil sollte sich kein Lehrer mehr mit dem Hinweis auf „das eine Bein im Gefängnis“ herausreden können, wenn er Kinder in schultypischer Art und Weise in ihrer Entwicklung behindert. Hoffentlich spricht sich diese Botschaft in der Schule herum!
2. Auch selbstgebaute Geräte – ob mit oder ohne Zutun der Kinder – sollten nunmehr unter die erweiterten Grenzen der Verkehrssicherungspflicht auf einem Abenteuerspielplatz fallen.
3. Der Einbezug von Kindern in die Konstruktion von Hütten und Geräten auf einem Abenteuerspielplatz wird ausdrücklich als Erhöhung des Spielreizes gewürdigt. Vor diesem Hintergrund sind selbst übliche DIN-Abweichungen hinzunehmen.
4. Die Mitarbeiter – analog dazu auch Lehrer – kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach, wenn sie vor allem Kinder, denen die Spielmöglichkeiten noch nicht sehr vertraut sind, auf mögliche Gefährdungen hinweisen. Risiken gehören auf einem Abenteuerspielplatz zur konzeptionellen Zweckbestimmung hinzu.
Ein Abenteuerspielplatz ist in erster Linie für ältere Kinder konzipiert – also solche im Schulalter. Diese sind gehalten, selbst ausreichende Sorgfalt beim Spielen walten zu lassen, um sich nicht zu verletzen.

Landgericht Mönchengladbach

 

Gerichtlicher Vergleich: Feuer auf einem Abenteuerspielplatz

Eine benachtbarte Firma klagte gegen den Träger eines Abenteuerspielplatzes wegen Belästigungen durch Rauchentwicklung. Mit Datum vom 11. August 2009 wurde vor der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Vergleich geschlossen. Der Text des Vergleichs ist zur Information für möglicherweise andere Betroffene auf einer speziellen Seite zu finden.

 

Frühere Urteile

Stadt haftet nicht für Augenverletzung auf Abenteuerspielplatz

Die Stadt Bayreuth muss nicht für die Folgen einer Augenverletzung haften, die ein Jugendlicher beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz erlitten hat. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth lehnte die Klage eines heute 17-Jährigen auf 11.000 Euro Schadenersatz ab. Beim Spielen auf dem Abenteuerspielplatz war dem Jungen im Mai 2000 ein Holzsplitter ins linke Auge geflogen. Durch die Verletzung verlor der Jugendliche fast die gesamte Sehkraft des Auges. Beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz müssten, wie beim Sport auch, gewisse Risiken in Kauf genommen werden, argumentierte das Gericht. Die Stadt Bayreuth habe als Betreiberin die Pflicht, Gefahren zu begrenzen. Dieser Pflicht sei die Stadt nachgekommen, indem sie täglich Werkzeuge und Material kontrollierte und auch aussortierte.

Ebenfalls abgewiesen wurde die Klage gegen einen 15-jährigen Spielkameraden. Dieser hatte mit einem Hammer einen Nagel aus dem Holzbalken ziehen wollen. Dabei hatte sich der Splitter gelöst und das Auge des Freundes verletzt. Der 15-Jährige habe ihn gewarnt, er solle zurück treten. Dies habe das Opfer auch getan. Dass der Freund trotzdem in einer Entfernung von vier Metern verletzt wurde, habe außerhalb der Vorstellungskraft des 15-Jährigen gelegen. meinten die Richter.

(Landgericht Bayreuth 23 O 351/03) dpa

 

Aufsichts- und Verkehrsicherungspflicht auf einem Bauspielplatz im Rahmen einer Stadtteilerholung

Zwei bayerische Gerichte kommen zu zwei völlig unterschiedlichen Einschätzungen einer Situation. Hierbei geht es um den Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht und ggf. der Verkehrssicherungspflicht auf einem Bauspielplatz. Bei dieser Auseinandersetzung soll es nicht um Gerichtsschelte gehen; vielmehr soll versucht werden, pädagogisch-fachliche Sichtweisen in die von der Rechtsprechung hier behandelte Thematik einzuführen. Ferner können die beiden Urteile im Originaltext nachgelesen werden.

 

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Wasser-Sand-Matsch

Auf dieser Seite sehen Sie einen Wasser-Sand-Matsch-Bereich in Aktion. Ferner gibt es Bilder über sein Entstehen. Die Fotos wurden auf dem Abenteuerspielplatz „Ankerplatz“ in Sankt Augustin aufgenommen und uns von diesem freundlicherweise zur Verwendung zur Verfügung gestellt.

Wir wünschen beim Betrachten viel Vergnügen und würden uns freuen, wenn es gelänge, mit diesen Bildern inspirierend zu wirken.

Wasser-Sand-Matsch-Bereich in Aktion

Errichtung des Wasser-Sand-Matsch-Bereichs

 

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Presseservice – Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015

Herzlich willkommen und vielen Dank an Ihrem Interesse an „Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015“. Hier erhalten Sie alle wichtigen Presse-Informationen zum Projekt auf einen Blick.

Ihre Ansprechpartnerin ist Nicola Hengst-Gohlke:

c/o Spielplatzpaten für Mettmann, Postfach 20 02 25, 40811 Mettmann
Festnetz: + 49 2104 81 901 82, Mobil: + 49 176 54 82 45 28
info@spielplatzpaten.com, www.spielplatzpaten.com

 

ALLGEMEINES

Hintergrundinformation – Tage der Spielplatzpaten 2015

Vorstellung Bewegungs- und Ernährungsmobil – BEMIL

 

SANDRA BORGMANN  – Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten

Vorstellung Sandra Borgmann – Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten-Projekte

Videobotschaft der neuen Botschafterin für Spielplatzpaten in NRW, Sandra Borgmann

Sandra Borgmann, WDR 2 MonTalk, 8. Juni 2015, MPD 3-Download (ab Minute 42:14 spricht sie über die Spielplatzpaten)

 

ABSCHLUSSVERANSTALTUNG

Spielplatzpatenkonferenz am 14. November 2015, Oberhausen

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Mehr Informationen

Filmbeitrag für das Engagement der Spielplatzpaten in NRW. Auch Sandra Borgmann, die prominente Botschafterin der Spielplatzpaten NRW, spricht über die wichtige Arbeit der engagierten Freiwilligen.

Einladung zur 16. Konferenz der Spielplatzpaten in NRW, Oberhausen
Hintergrundinformation für die Presse

SPIELFESTE IN DEN KOMMUNEN 

Mettmann (31. Oktober 2015)

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Mehr Informationen

Filmbeitrag von micro films über das Spielfest, auch als Dankeschön für die Auszubildenden der Kreissparkasse Düsseldorf, die am Aktionstag der Wirtschaft einen eintägigen Einsatz als Spielplatzpaten hatten 

Ein bunter Spielplatz begeistert die Nachbarschaft, 5. November 2015, Schaufenster Mettmann

Bunter Spielplatz begeistert die Nachbarschaft, 5. November 2015, Taeglich ME

Ein buntes Fest, 4. November 2015, SuperTipp Online


Bottrop (29. August 2015)

Paten feiern Fest im Ehrenpark, 30. August 2015, WAZ

Paten des Ehrenparks feiern ihr Sommerfest, 22. August 2015, WAZ

 

Wuppertal (28. August 2015)

300 Besucher feiern den Tag der Spielplatzpaten, 29. August 2015, WZ

Ein Fest für die Spielplatzpaten, 22. August 2015, wuppertaler rundschau

Tag der Spielplatzpaten: Fest an der Samoastraße, 20. August, 2015, wuppertal.de

 

Krefeld (23. August 2015)

Spielplatz zum Leben erweckt, 8. August 2015, WZ

Ein geheimer, märchenhafter Ort, 7. August 2015, WZ

 

Köln (22. August 2015)

Ein großes Fest für die Spielplatzpaten, 27. August 2015, Kölner Rundschau

Spielplatzpaten im Einsatz, 27. August 2015, Blogbeitrag auf Spielplatztreff.de

 

Düsseldorf (15. August 2015)

RP, Benrather Tageblatt, 15. August 2015, Terminankündigung

RP, Mitmachfest auf dem Mehrgenerationen-Spielplatz, 12. August 2015 und
RP-Online, Mitmachfest auf dem Mehrgenerationen-Spielplatz, 12. August 2015

Wochenpost Düsseldorf Süd, Spielplatzfest mit Bewegungsmobil, 12. August 2015

 

Oberhausen (31. Juli 2015)

keine Presseveröffentlichung

 

Hagen (11. Juni 2015)

Gestern war Tag der Spielplatzpaten NRW, 107.7 radiohagen, 12. Juni 2015

Tage der Spielplatzpaten NRW: Spielfest in Hohenlimburg, TV 58. De, 9. Juni 2015

Großes Fest auf dem Spielplatz an der Elseyer Straße, 6. Juni 2015, WAZ

Tag der Spielplatzpaten, Hohenlimburger Blatt, 1. Juni 2015

Tag der Spielplatzpaten am 11. Juni in Hohenlimburg, 27. Mai 2015, hagen.de

 

Essen (30. Mai 2015)

Terminankündigung, Borbeck Kurier, 27. und 29. Mai 2015

 

Mettmann (29. Mai 2015)

Eine ganze Schule ist in Bewegung, 30. Mai 2015, Taeglich ME

Sport und Spielfest rund um die GGS Herrenhauser Straße, 29. Mai 2015

Spielfest auf dem Spiel- und Bolzplatz Oderstraße, 23. Mai 2015, Schaufenster Mettmann

 

Mülheim an der Ruhr (28. Mai 2015)

Weltspieltag und Tage der Spielplatzpaten, 28. Mai 2015, livekritik.de

Weltspieltag und Tage der Spielplatzpaten NRW am 28.5.2015, Mülheimer Nachrichten / Der Blog für Mülheim

„Spielen verbindet Jung und Alt – Tage der Spielplatzpaten NRW!“, Stadt Mülheim an der Ruhr, 2. Juni 2015

Spielen für Jung und Alt, Mülheimer Woche, 30. Mai 2015

Weltspieltag an der Ruhr, WAZ 28.Mai 2015 und Viel Spaß am Weltspieltag, WAZ 29. Mai 2015

 

AUFTAKTVERANSTALTUNG 

in Düsseldorf (23. März 2015)

Pressemitteilung – Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015 – Auftakt in Düsseldorf

Tagesordnung – Fachtag für die Organisator_innen von Spielplatzpaten 2015

Wir stellen vor – Unsere neue Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpatenprojekte, die Schauspielerin Sandra Borgmann

 

Das Logo der Spielplatzpaten im ABA Fachverband:RTEmagicC_Logo_Spielplatzpaten.jpg

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Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze

Vorbemerkung

Die hier veröffentlichten Standards und Qualitätskriterien wurden von den KollegInnen des Berliner Dachverbandes AkiB entwickelt. Sie wurden von den Verbänden, die Abenteuerspielplätze usw. organisieren, in dieser Form akzeptiert und werden so als Empfehlungen vertreten. Die im Text erwähnten Angebots- und Leistungsblätter sind in der Komplett-Dokumentation enthalten. (Herausgeber: Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V., Redaktion: Maritta Giermann, Oliver Ginsberg, Martyn Sorge, Berlin 1998). Der Gesamtkatalog kann beim ABA Fachverband angefordert werden (8 Euro).

 

Anmerkung zu den Standards und Qualitätskriterien

Im Herbst 1995 begann der Landesarbeitskreis der Berliner Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe intensiv Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze zu diskutieren. Diese Plätze tragen verschiedene Namen. Sie werden zum Beispiel Abenteuerspielplatz, Kinderbauernhof, Jugendfarm, Bauspielplatz, Aktivspielplatz, Robinsonspielplatz usw. genannt. Unabhängig von ihrer Bezeichnung stellen diese Einrichtungen wichtige Elemente der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und die jeweilige Nachbarschaft dar. Sie übernehmen damit gesetzlich festgelegte Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem VIII. Sozialgesetzbuch (KJHG).

Aus der Diskussion entstanden die „Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze“. Sie beziehen sich sowohl auf Qualitäten als auch auf die Leistungsfähigkeit von pädagogisch betreuten Spielplätzen. Sie können auch als Evaluationsmodell für einzelne Einrichtungen genutzt werden. Für die Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen (Bereitstellung von Flächen, leistungsgerechte Förderung) sind allerdings auch die politischen EntscheidungsträgerInnen verantwortlich. Es ist klar, dass in nicht wenigen innerstädtischen Gebieten nur sehr kleine Flächen für diese Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden (können). Dies wirkt sich unter Umständen auf die Leistungsfähigkeit der Plätze aus, muss jedoch nicht grundsätzliche Qualitäten in Frage stellen (zum Beispiel: Qualifikation der MitarbeiterInnen, Partizipation der Zielgruppen, Erreichung inhaltlicher Ziele, Zufriedenheit der Zielgruppen, soziale Akzeptanz etc.). 

Die Standards und Qualitätskriterien sollen einen Beitrag dazu leisten, die Förderungspolitik in der Kinder- und Jugendhilfe auf eine sachliche bzw. fachlich nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Sie sollen aber auch gegenüber politischen EntscheidungsträgerInnen als Argumentation zur Sicherung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen dienen. Der Landesverband der Berliner Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe (AKiB) hat auf dieser Grundlage den Angebots- und Leistungskatalog für pädagogisch betreute Spielplätze erarbeitet. Beide zusammen ergeben eine sinnvolle Grundlage für Leistungsvereinbarungen zwischen Trägern und der Verwaltung.

Die in den jeweiligen Angebots- und Leistungsblättern (A/L-Blätter) genannten Qualitätsindikatoren nehmen Bezug auf die folgenden „Standards und Qualitätskriterien“. Sie stellen nur einen Teilbereich der Qualitätskriterien dar und erlauben keine erschöpfende Evaluation der Einrichtung als Ganzes. (Das ganze ist mehr als die Summe seiner Teile). Umgekehrt lassen sich die in den „Standards und Qualitätskriterien“ genannten Indikatoren nicht immer auf jede Einzelleistung anwenden. In den Angebots- und Leistungsblättern sind lediglich die Indikatoren aufgeführt, die eine leistungsspezifische Evaluation erlauben. In der folgenden Übersicht sind für diese Indikatoren jeweils Kapitel und Seite des SQPbS angegeben, um die Referenz zu erleichtern.

 

Qualitätsindikatoren in den A/L-Blättern

Fundstelle im SQPbS

Vielfalt

Kap. I, 1.1.

S. 3

     

Artenvielfalt

Kap. I, 4.

S. 5

Struktur- und Ausstattungsvielfalt

Kap. I, 5.2.

S. 5/6

Angebots- und Themenvielfalt

Kap. II, 1.3.

S. 8

     

Fachlichkeit

Kap.I, 3.1./3.2./3.3.

S. 4/5

     

Kontinuität

Kap. I, 1.1.

S. 3

     

Integrativität

Kap. I, 1.1.

S. 3

     

Partizipativität

Kap. II, 1.1.

S. 8

     

Termintreue

Kap. II, 3.

S. 9

     

Bekanntheitsgrad/Akzeptanz

Kap. III, 1.1./4.

S. 10/11

     

Nutzungsgrad/Attraktivität

Kap. III, 1.2./3.

S. 10/11

     

Vernetzungsgrad

Kap. I, 2.4./III, 4.

S. 4/S.11

 

Übersicht über die Qualitätsbereiche

 

I. STRUKTURQUALITÄT (35 Prozent)

II. PROZESSQUALITÄT (15 Prozent)

 
     

1. Zielstellung/Prinzipien

1. Input

 

1.1. Leitbild/ Arbeitsprinzipien

1.1. Beteiligung der Zielgruppen 

 

1.2. Ziele/Arbeitsinhalte

1.3. Zielgruppen

1.2. Kontinuierliche Bedarfsfeststellung

1.3. Methodenauswahl/Angebots- und Themenvielfalt

 
     

2. Organisation

2. Planung

 

2.1. Zuständigkeiten/Entscheidungsstrukturen

2.1. Angebotspläne/Programme

 

2.2. Verhaltenspfade/Verfahrensabläufe

2.2. Dienstplanung

 

2.3. Interne Kommunikationsstruktur

2.3. Finanzplanung

 

2.4. Vernetzung/Kooperation

2.4. Reserven/Freiräume

 
     

3. Personal/MitarbeiterInnen/

Fachlichkeit der Arbeit

3. Umsetzung/Termintreue

 
 

4. Evaluation 

 

3.1. Qualifikation/Suche/ Auswahl/

3.2. Einsatz

4.1. Auswertung des Feedbacks

 

3.3. Weiterbildung/Personalentwicklung

4.2. Systematische Evaluation

 

3.4. Zufriedenheit

   
 

III. ERGEBNISQUALITÄT (50 Prozent)

 

4. Tierhaltung

   

5. Ressourcen

1. Erreichung der Betriebsziele

 
     

5.1. Flächen/Räumlichkeiten

1.1. Erreichung der Zielgruppen/zielgruppenspezifische 

 

5.2. Ausstattung/Erfahrungsfelder

Akzeptanz

 

5.3. Öffnungszeiten

1.2. Auslastung der Einrichtung/Attraktivität

 

5.4. Finanzen/Eigenleistungen

1.3. Wirtschaftlichkeit

 

5.5. Gerätepool

1.4. Eigenleistungen/Drittmittel

 
     

6. Management

2. Erreichung der inhaltlichen Ziele

 
     

6.1. Information/Akquisition

3. Zufriedenheit Zielgruppen

 

6.2. Zukunftssicherung/Innovation

   

6.3. Qualitäts- und Kostenkontrolle

4. Soziale Akzeptanz/Gemeinwesenbezug/

 

6.4. Krisenbewältigung

Vernetzungsgrad

 

I. STRUKTURQUALITÄT

1. Zielstellung und Prinzipien

1.1. Leitbild/Arbeitsprinzipien

Pädagogisch betreute Spielplätze erweitern neben Schule und Familie wesentlich den kindlichen bzw. jugendlichen Sozialisationsrahmen und unterstützen die gesamte Persönlichkeitsentwicklung der Heranwachsenden. Die Plätze sind ganzjährig geöffnet, verfügen über ein vielfältiges Angebot an Erfahrungsfeldern und sind immer pädagogisch betreut. Sie sind darüber hinaus Stätten sozialer Begegnung und Integration. Sie fördern dabei durch Bereitstellung selbständig nutzbare Strukturen sowie im Rahmen animatorischer Angebote nicht nur Kontakte unter den Kindern und Jugendlichen, sondern auch zwischen den Generationen und Kulturen. Dabei kommen folgende Arbeitsprinzipien zum Tragen:

  • Offenheit (offene Gruppen, keine Ausgrenzung)
  • Freiwilligkeit (die Teilnahme soll durch Animation und Motivation erreicht werden)
  • Kostenfreiheit (schließt Beiträge zu einzelnen Angeboten nicht aus)
  • Kontinuität (Verbindlichkeit von Angeboten und Bezugspersonen)
  • Veränderbarkeit (Flexibilität in Bezug auf Interessen und Bedürfnisse der Zielgruppen)
  • Gestaltbarkeit (physische und ideelle Freiräume zur Verwirklichung eigener Ideen)
  • Vielfalt (als Struktur-, Ausstattungs-, Angebots-, Themen- und ggf. Artenvielfalt – vgl.: Kap. I, 4./5.)
  • Transparenz (Durchschaubarkeit und Regelhaftigkeit von Strukturen)
  • Partizipation (Mitwirkung der Zielgruppen an Gestaltung und Angeboten – vgl.: Kap II, 1.1.)
  • Unterstützung der Selbstorganisation der Zielgruppen
  • Integration (verschiedener gesellschaftlicher Gruppen)

1.2. Ziele/Arbeitsinhalte

Spezifische Arbeitsinhalte und Ziele ergeben sich aus einer Bedarfsanalyse, die dem sozialen Umfeld und den strukturellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Es lassen sich aber allgemeinverbindliche Ziele und Arbeitsinhalte benennen, die auch für andere Bereiche der Jugendarbeit gelten. Diese sind größtenteils in § 74 KJHG formuliert:

  • Gemeinschaftsfähigkeit
  • Verantwortlichkeit
  • Selbstbewusstsein
  • Demokratieverständnis
  • Soziales Engagement
  • Abbau von Benachteiligungen
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
  • Herausbildung einer Geschlechtsidentität
  • Ökologische Handlungskompetenz
  • Toleranz und Verständnis für andere Kulturen
  • Generationsübergreifende Kontakte
  • Gesundheitsförderung
  • Partizipation und Selbstorganisation

1.3. Zielgruppen

Die Kernzielgruppe pädagogisch betreuter Spielplätze sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren, insbesondere die sogenannten „Lückekinder“, die in der klassischen Angebotsstruktur benachteiligt sind, unabhängig von Rasse, Nationalität oder Geschlecht. Zur erweiterten Zielgruppe gehören aber auch Kleinkinder, ältere Jugendliche und Erwachsene, junge Familien und SeniorInnen.

2. Organisation

2.1. Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen

Wie andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollten auch pädagogisch betreute Spielplätze eine transparente Struktur von Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufen bzw. -kompetenzen aufweisen. Diese werden beispielsweise in Satzungen, Geschäftsordnungen, Stellenausschreibungen, Platzregeln und Selbstdarstellungen formuliert. Für spezielle Arbeitsbereiche (Tierhaltung, Werkstatt etc.) sollte es eine fachlich fundierte Zuständigkeit geben.

2.2. Verhaltensregeln und Verfahrensabläufe

Im Umgang mit den Zielgruppen sollten für sensible Schnittstellen (häufig wiederkehrende Situationen, bei denen die Begegnung mit Kindern, Jugendlichen und Eltern weitreichende Konsequenzen für das Gelingen oder Misslingen der Arbeit mit sich bringt) Verhaltenspfade festgelegt bzw. formuliert werden. Es sollten auch Verfahren für die Schlichtung innerbetrieblicher Streitigkeiten etc. entwickelt werden.

2.3. Interne Kommunikationsstruktur

Das Funktionieren der innerbetrieblichen Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der selbst gesetzten Ziele. Regelmäßige Teamsitzungen gehören dazu genauso wie eine frühzeitige und umfassende Berichterstattung bei Auftreten veränderter Rahmen- und Arbeitsbedingungen etc. 

2.4. Vernetzung/Kooperation

Keine Einrichtung existiert im „luftleeren Raum“. Die Vernetzung sowohl mit gleichartigen Einrichtungen als auch mit anderen Einrichtungen (beispielsweise aus dem sozialen Umfeld) ist wichtig, um synergetische Effekte auszunutzen und Ressourcen effizient zu nutzen. Vernetzung ist keine statische Angelegenheit, sondern die aktive Gestaltung von Kommunikation und Kooperation.

3. Personal/MitarbeiterInnen/Fachlichkeit der Arbeit

3.1. Qualifikation/Suche/Auswahl

Zu besetzende Stellen auf pädagogisch betreuten Spielplätzen werden öffentlich ausgeschrieben. In den Stellenbeschreibungen wird auf spezifische Arbeitsbedingungen und Qualifikationen hingewiesen. Die personelle Fachlichkeit kann als gewährleistet gelten,

  • wenn eine der Arbeit entsprechende Ausbildung abgeschlossen wurde oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich besteht;
  • bei ausgewogener Besetzung mit weiblichen und männlichen MitarbeiterInnen;
  • bei Anwesenheit von mindestens zwei qualifizierten, regulären Fachkräften während der gesamten Betreuungszeit für die Gewährleistung der Grundversorgung (vgl. Anlage 2)

3.2. Einsatz 

Unabhängig von der beruflichen Qualifikation bzw. Berufserfahrung muss dafür Sorge getragen werden, dass die MitarbeiterInnen (auch freiwillige) so eingesetzt werden, dass sie weder über- noch unterfordert sind. Dabei sollte immer Spielraum zur Entfaltung von Eigeninitiative gegeben sein. Es sollte vermieden werden, unangenehme Arbeiten regelmäßig an MitarbeiterInnen mit geringerer Qualifikation zu delegieren. Der Einsatz der MitarbeiterInnen erfolgt überwiegend im Freien und orientiert sich vor allem am Besucheraufkommen (flexible Arbeitszeiten-Regelungen).

3.3. Weiterbildung/Personalentwicklung

Es findet eine kontinuierliche Weiterbildung an mindestens 40 Stunden im Jahr statt. Über Bereitstellung von Fachliteratur und die regelmäßige Information über Fortbildungsmöglichkeiten wird die Eigenmotivation zur Fortbildung gestärkt. 

3.4. Zufriedenheit

Die Zufriedenheit von MitarbeiterInnen ist wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit. Sie läßt sich u.a. an Fehlzeiten und am Fluktuationsgrad bemessen, andererseits auch an der Übernahme von Verantwortung und Eigeninitiative über die vertragliche Arbeitsverpflichtung hinaus.

4. Tierhaltung

Soweit es die Flächenausstattung zulässt, betreiben die Einrichtungen Tierhaltung. Artenvielfalt wird angestrebt, dabei sollten mindestens zehn der folgenden Tierarten bzw. -gruppen gehalten werden: Ponys, Großpferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hunde, Katzen, Frettchen, Gänse, Enten, Hühner, sonstige Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse, sonstige Säuger, Fische, Amphibien, Reptilien. Dabei werden die Grundsätze artgerechter Haltung und des Tierschutzes beachtet. Insbesondere ist auf ausreichenden Bewegungsraum und die Ermöglichung arteigenen Verhaltens zu achten. Eine ausschließliche Käfighaltung bzw. Haushaltung findet grundsätzlich nicht statt. 

5. Ressourcen

5.1. Flächen/Räumlichkeiten

Für die adäquate Umsetzung der inhaltlichen Ziele steht eine Fläche von 6.000 m² bis 15.000 m² zur Verfügung. Als Aufenthaltsmöglichkeiten für kritische Witterungsbedingungen und für Werkstätten stehen beheizte Räumlichkeiten von 100 m² bis 250 m² zur Verfügung. Dabei soll sowohl Raum für spezifische Angebot, als auch zur freien Nutzung/Gestaltung zur Verfügung stehen. (Orientierungswerte für spezielle Flächen finden sich in Anlage 4). Ein Trinkwasseranschluss ist obligatorisch, ein Stromanschluss sinnvoll. Auf Abwasserentsorgung kann bei Sicherstellung von adäquaten Alternativen verzichtet werden.

5.2. Erfahrungsfelder/Ausstattung

Eine Struktur- und Ausstattungsvielfalt der Einrichtung wird angestrebt. Strukturvielfalt liegt vor, wenn vier der folgenden sechs Erfahrungsfelder abgedeckt sind. Ausstattungsvielfalt liegt vor, wenn mindestens neun der folgenden zwölf Ausstattungsmerkmale erfüllt sind:

 

Erfahrungsfelder:

 

  • sozialer Bereich 

 

  • landwirtschaftlich-gärtnerischer Bereich 

 

  • handwerklich-technischer Bereich 

 

  • kreativ-schöpferischer Bereich 

 

  • Natur-/Umweltbereich 

 

  • senso-motorischer Bereich 

Ausstattungsmerkmale: 

  • Freiflächen und überdachte Aufenthaltsbereiche (mindestens zum Teil heizbar) 
  • Küche 
  • Werkstätten mit Lagerräumen
  • Bauspielbereich
  • Wasserbereich(e)
  • Feuerstelle(n)
  • Grünflächen, Gärten und Gehölze
  • Tiergehege bzw. Reitkoppel und Ställe
  • Bühne bzw. Raum für Veranstaltungen
  • Spiel- und Sportflächen
  • Klettermöglichkeiten 
  • Kleinkinderspielbereich

5.3. Öffnungszeiten/Betreuungszeiten

Die Plätze sollen ganzjährig nutzbar sein. Die Öffnungszeiten lassen sich nur zielgruppen- und bedarfsorientiert konkretisieren. Eine durchschnittliche Öffnungsdauer von wöchentlich mindestens 40 Stunden ist für den Grundbetrieb angemessen. Die Betreuung spezieller Zielgruppen und die sozialräumlichen Bedingungen (zum Beispiel unterdurchschnittliche Freiflächenversorgung der Nachbarschaft) können eine erweiterte Öffnungszeit erforderlich machen. Die Betreuung soll auch an Wochenenden und in der Ferienzeit gewährleistet sein

5.4. Finanzen/Eigenleistungen

Der Finanzbedarf ist abhängig von Größe, Besucheraufkommen, Betreuungsumfang und Angebotsstruktur. Der Bedarf zur Absicherung des Grundbetriebs mit mind. zwei gleichzeitig anwesenden Fachkräften (vgl. I.3.1. bzw. III.1.2. + 1.3.) entspricht der Förderung von 3,5 Stellen zuzüglich der Kosten für Unterhaltung und Tierversorgung (vgl. Anlage 5) plus 8 Prozent Aufschlag für das Projektmanagement. Ein erhöhter Grundbedarf ergibt sich, wenn:

  • der Grundbedarf an pädagogisch betreuten Spielplätzen im Stadtteil zu weniger als 50 Prozent abgedeckt ist 
  • die Bevölkerungsdichte den städtischen Durchschnittswert um mindestens 50 Prozent übersteigt
  • die Freiflächenversorgung mindestens 50 Prozent unter dem städtischen Durchschnittswert liegt
  • die Versorgung mit allgemeinen Spielplatz- oder Sportflächen mindestens 50 Prozent unter dem Richtwert liegt
  • die Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt liegt. Dieser Fall liegt zum Beispiel vor, wenn:
  • die Zahl der Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfänger mindestens 50 Prozent über dem Durchschnittswert liegt
  • der Anteil von MigrantInnen bzw. AusländerInnen mindestens 50 Prozent über dem Durchschnittswert liegt

Diese finanzielle Grundabsicherung sollte auf kommunaler Ebene bzw. durch die jeweils für Jugendhilfeplanung verantwortliche Stelle gewährleistet sein. Auf ihrer Basis lässt sich ein zusätzlicher Eigenleistungsbeitrag (freiwillige Arbeitsleistung plus Geld und Materialspenden) im Wert von 10-20 Prozent des Finanzvolumens erbringen. Eine ausreichende Grundförderung ist mittel- bis langfristig auch Voraussetzung zur sinnvollen Integration von Beschäftigungsmaßnahmen, PraktikantInnen, Zivildienstleistenden etc. 

5.5. Gerätepool

Eine komplette Ausstattung einer Einrichtung mit technischen Geräten (nicht zu verwechseln mit der Ausstattung im Bereich der Erfahrungsfelder) ist nicht Voraussetzung für eine qualitative Arbeit, wenn die Nutzung der notwendigen Geräte im Bedarfsfall über einen gemeinsamen Gerätepool mit anderen Einrichtungen gewährleistet ist. Dadurch werden Ressourcen effizienter genutzt und eine Vernetzung mit anderen Einrichtungen unterstützt.

6. Management

6.1. Information/Akquisition

Die Einrichtungen bemühen sich um umfassende Berichterstattung bzw. Information über ihre Arbeit und die Angebote. Mögliche Informationsquellen können sein:

  • Arbeitsberichte/Projektberichte
  • Erstellung eines spezifischen Produkt- und Leistungskataloges
  • Selbstdarstellungen, Faltblätter bzw. Programme 
  • Presse- bzw. Medienerklärungen
  • Informationstafeln
  • Informationsbüro/-referentIn mit regelmäßigen Sprechzeiten (bei größeren Einrichtungen sinnvoll)

Als Maßstab der Informationsqualität dient insbesondere der Bekanntheitsgrad der Einrichtung und der speziellen Angebote bei der/den angesprochenen Zielgruppe/n sowie den Förderstellen. Wichtig ist darüber hinaus die Verfolgung einer aktiven Akquisitionspolitik, d.h. Kontaktaufnahme mit potentiellen freiwilligen MitarbeiterInnen, Spendern und Sponsoren sowie Drittmittelquellen. Als Qualitätsmaßstab kann zum Beispiel die Erreichung des o.g. Eigenleistungsanteils angesehen werden. Möglich ist auch die Realisierung von zusätzlichen Angeboten bzw. Projekten über Drittmittel.

6.2. Zukunftssicherung/Innovation

Zukunftssicherung bezieht sich zum einen auf die perspektivische Formulierung von mittel- bis langfristigen Entwicklungsplänen bzw. -programmen. Zum anderen ist hier die Initiierung bzw. die Durchführung innovativer Angebote bzw. Angebotsformen angesprochen. Die bloße Fortschreibung bisheriger Angebote über einen längeren Zeitraum genügt nicht diesem Qualitätsmerkmal. Ebenso wenig geht es lediglich um die Umsetzung von Neuheiten. Innovationen müssen sich vielmehr auf eine verobjektivierbare soziale, politische, ökonomische oder ökologische Entwicklung bzw. einen erkennbaren Handlungsbedarf beziehen. 

6.3. Qualitäts- und Kostenkontrolle

Die Einrichtungen verfügen über ein System der Qualitäts- und Kostenkontrolle. Dazu ist zum einen eine ordentliche Buchhaltung Voraussetzung, andererseits müssen Qualitätsparameter bzw. Leistungsziele formuliert werden, die überprüfbar sind. Die Ergebnisse der Überprüfung sind Bestandteil der Ergebnisqualität. Für die Beurteilung des Managements ist zunächst wichtig, daß ein System der Qualitäts- und Kostenkontrolle existiert und angewendet wird. Der vorliegende Katalog von Qualitätskriterien kann dabei zur Evaluation herangezogen werden. Im Übrigen gelten die Regeln der ordentlichen Buchhaltung.

6.4. Krisenbewältigung

Jede Einrichtung ist bisweilen mit Ereignissen konfrontiert, welche die gesamte Einrichtung oder wesentliche Teile der Arbeit in Frage stellen können. Ein Kriterium zur Beurteilung der Managementqualität ist, dass sich anbahnende Krisen rechtzeitig erkannt, dass Interventionsstrategien entwickelt und nicht zuletzt, dass solche Krisen bewältigt werden.

II. PROZESSQUALITÄT

1. Input

1.1. Beteiligung der Zielgruppen

Die Beteiligung der Zielgruppen an der Gestaltung der Einrichtung und der Entwicklung bzw. Planung der Angebote ist wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Arbeit. 

Partizipationsmöglichkeiten sind u.a.:

  • persönliche Gespräche, Kinderplenum, Nachbarschaftsversammlungen, Elternsprechstunden etc.
  • öffentliche Mitgliederversammlungen
  • Sammlung von Verbesserungsvorschlägen, anonyme Meinungsumfragen, Meckerkasten
  • Aufgreifen von Eigeninitiativen der Zielgruppen 
  • Zukunftswerkstätten o.ä. partizipatorische Planungsprozesse 

Häufigkeit und Umfang von Partizipationsmöglichkeiten kennzeichnen die Partizipativität.

1.2. Kontinuierliche Bedarfsfeststellung

Die kontinuierliche Bedarfsfeststellung erfordert zum einen die Überprüfung bestehender Angebote bzw. ihrer Nutzung sowie die Auseinandersetzung mit neuen Ansprüchen und Ideen, die im Rahmen der Partizipationsprozesse erkennbar geworden sind. Dazu ist wenigstens einmal jährlich eine „Angebotsinventur“ vorzunehmen, was sinnvollerweise im Zusammenhang mit einer umfassenden Evaluation der Arbeit geschieht. Bedarfsfeststellung kann auch aufsuchende Jugendarbeit beinhalten, da Bedarf bzw. Bedürfnisse möglicherweise nicht innerhalb der Einrichtung erkennbar sind.

1.3. Methodenauswahl/Angebots- und Themenvielfalt

Ob die ausgewählten Methoden geeignet sind, wird in der Regel erst rückblickend erkennbar. Entscheidend für die Prozessqualität ist, dass über die Auswahl überhaupt reflektiert wird bzw. dass ein bewusster Auswahl- und Entscheidungsprozess stattfindet. Grundsätzlich ist immer eine Angebots- und Themenvielfalt anzustreben. Von Angebotsvielfalt kann dann ausgegangen werden, wenn mindestens die Hälfte aller Angebote eines Quartals bzw. einer Jahreszeit sich von den Angeboten des vorherigen Quartals bzw. der vorherigen Jahreszeit unterscheidet. Themenvielfalt ist gegeben, wenn mindestens vier der folgenden Themenfelder abgedeckt sind: Natur und Umwelt, Gesundheit und Ernährung, Kunst und Kultur, Politik und Soziales, Handwerk und Technik.

2. Planung

2.1. Angebotspläne/Programme

Die Einrichtungen betreiben eine kontinuierliche Angebotsplanung. Dies schlägt sich zum Beispiel in der Herausgabe von Informationsblättern zu Art, Umfang, Zeitpunkt und eventuellen Kosten spezieller Angebote oder auch in der Herausgabe regelmäßiger Programme bzw. Produkt- und Leistungskataloge nieder. Auch die jeweilige Aktualisierung von Selbstdarstellungen ist hier angesprochen. Hinweise können aber auch vor Ort auf Tafeln etc. angebracht sein. Auch Bemerkungen zur angesprochenen Zielgruppe können dabei eine Rolle spielen.

2.2. Dienstpläne

Dienstpläne sind wichtig zur Identifizierung der Ansprechpersonen bzw. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unter den MitarbeiterInnen sowie für die BesucherInnen. Letzteres macht die Veröffentlichung in irgend einer Form notwendig. In den Bereich der Dienstplanung fällt auch eine geregelte Urlaubsplanung. Die Festlegung der Verantwortlichkeit durch Dienstpläne kann auch in Versicherungsfällen wichtig sein.

2.3. Finanzplanung

Die Finanzplanung wird in der Regel jeweils für ein Jahr im Voraus erstellt. Sie enthält zum einen die wichtigsten Ausgabenposten im Rahmen zu erwartender Einnahmen bzw. Fördermittel, sowie eine Prioritätenliste für den Fall, dass diese hinter den Erwartungen zurückbleiben. Auch die Bildung von Rückstellungen für Notfälle ist notwendiger Bestandteil der Finanzplanung.

2.4. Reserven/Freiräume

Sowohl zeitlich als auch materiell sollten immer Freiräume für unvorhergesehene bzw. spontane Maßnahmen beibehalten werden. Dies ist wichtig für die Flexibilität und eventuelle Krisenbewältigung sowie die Basis für Eigeninitiative und Innovation. Dazu gehört beispielsweise, dass über Zeiten für Vorbereitungen, Teamsitzungen, Evaluationsprozesse etc. hinaus ein Teil der Arbeitszeit der MitarbeiterInnen aus der Betreuungsarbeit ausgenommen bleibt.

3. Umsetzung/Termintreue

Die Einrichtungen bemühen sich um eine Umsetzung der Programmpläne und Entwicklungsziele. Die Umsetzung lässt sich auf verschiedene Art und Weise dokumentieren. Eine gängige Form der Dokumentation ist die Herausgabe eines Jahresberichtes, in dem die geleistete Arbeit eines Jahres mit den Planvorstellungen abgeglichen wird. Dieser Bericht sollte auch eine grobe finanzielle Jahresbilanz und eine Übersicht über Besucheraufkommen bzw. Besucherstruktur enthalten. Spezielle Projekte oder Veranstaltungen können auch separat dokumentiert werden. Für die Dokumentation eignen sich auch audiovisuelle Medien. Ein wichtiger Qualitätsindikator zur Bestimmung der Zuverlässigkeit bzw. einer adäquaten Umsetzung ist die Termintreue. Sie bemisst sich am Einhaltungsgrad vereinbarter bzw. angekündigter Termine und sollte bei mindestens 90 Prozent liegen

4. Evaluation

4.1. Auswertung des Feedbacks

Die Einrichtungen bemühen sich um eine kontinuierliche Sammlung und Auswertung des verbalen oder nonverbalen Feedbacks seitens der Zielgruppen. Die Auswertung kann im Rahmen regelmäßiger Besprechungstermine, im Zuge der Nachbereitung des Arbeitstages, im Anschluss an spezielle Veranstaltungen oder über partizipatorische Evaluationsveranstaltungen (Kinderplenum, Teestunde etc.) geschehen (vgl. 1.1. Beteiligung von Zielgruppen). Sammlung von Feedback kann auch erfolgen über Meckerwand, Briefkasten, Gästebuch, Abschlussberichte von PraktikantInnen, Bufdi etc. Die Auswertung sollte protokolliert bzw. dokumentiert werden.

4.2. Systematische Evaluation

Mindestens einmal jährlich sollte eine umfassende Selbstevaluation stattfinden, in der systematisch alle Qualitätsaspekte der Einrichtung „abgearbeitet“ werden. Diese Selbstevaluation läßt sich gegebenenfalls durch Hinzuziehung einer Supervisionskraft unterstützen, sie kann aber auch im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Trägers stattfinden. Die Arbeit auf dem pädagogisch betreuten Spielplatz sollte für diesen Zeitraum ruhen.

III. ERGEBNISQUALITÄT

1. Erreichung der Betriebsziele

1.1. Erreichung der Zielgruppen/zielgruppenspezifische Akzeptanz

Die angestrebte Kernzielgruppe sollte mindestens 50 Prozent des Besucheraufkommens darstellen. Dabei ist nicht allein die reine Besucherzahl entscheidend, sondern auch die Aufenthaltsdauer und die Betreuungszeit. Die Einrichtung sollte auch bei der Mehrheit der Kinder im Einzugsbereich bekannt sein, welche die Einrichtung nicht besuchen und von diesen zumindest akzeptiert werden.

1.2. Auslastung der Einrichtung/Attraktivität

Die Auslastung gilt als wichtigster Indikator für die Attraktivität einer Einrichtung. Eine Auslastung der Einrichtung ist dann gegeben, wenn durchschnittlich mindestens drei Viertel der Kapazität einer Einrichtung ausgelastet sind. Für die Tageskapazität einer Einrichtung kann bei einer adäquaten Ausstattung ein Richtwert von 50-60 m² Fläche pro NutzerIn angenommen werden, unter der Voraussetzung, dass in etwa ein Betreuungsschlüssel von 1:25 (Eine Betreuungskraft pro 25 Kinder/Jugendliche und Tag) erreicht wird. Für soziale Brennpunkte kann auch ein Betreuungsschlüssel von 1:10 bis 1:15 erforderlich sein.

1.3. Wirtschaftlichkeit

Ein durchschnittlicher Kostensatz von maximal 10 -15 DM (5,11 – 7,65 Euro) pro BesucherIn und Tag bzw. 15 – 20 DM (7,65 – 10,23 Euro) je BesucherIn aus der Kernzielgruppe und Tag sollte im Grundbetrieb bei Standardausstattung und normaler Betreuungsanforderung erreicht werden. Dies wird anhand der folgenden Beispielrechnung illustriert:

  • Bei 300.000 DM (153.390 Euro) Grundförderung, 300 Öffnungstagen und einem Kostensatz von 10 bzw. 20 DM (5,11 bzw. 10,23 Euro) pro BesucherIn und Tag ergibt sich ein Mindestbesucheraufkommen von maximal 100 BesucherInnen pro Tag insgesamt bzw. mind. 50 BesucherInnen pro Tag aus der Kernzielgruppe. 

Ein wichtiger Grundsatz zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit ist neben der Auslastungsgewährleistung einer Einrichtung die Forderung, dass bei Investitionen und Anschaffungen mit einem Wert über 800 DM (409 Euro) vor der Entscheidung grundsätzlich Kostenvergleiche eingeholt werden, um das günstigste Angebot zu ermitteln. Bei Materialverbrauch zum Beispiel im Rahmen von Kurs- oder Werkstattangeboten ist grundsätzlich von einer sozialverträglichen Kostenbeteiligung auszugehen, um einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Wiederverwertung von Materialien hat Vorrang vor Neukauf. Die gemeinsame Nutzung von teuren Maschinen und Geräten mit anderen Einrichtungen sollte genauso selbstverständlich sein wie energieeffiziente Architektur und Geräte. 

1.4. Eigenleistungen/Drittmittel

Unter Voraussetzung einer adäquaten Grundförderung ist je nach sozialen Rahmenbedingungen ein Eigenleistungsanteil (Gegenwert unbezahlter Arbeit, Eigeneinnahmen, Sach- und Geldspenden) von 10-20 Prozent vom Gesamtwert der Leistungen realistisch und sollte von den Einrichtungen erbracht werden. Zur Vermeidung von Verzerrungen in der Angebotsstruktur und zur Gewährleistung der Kontinuität sollte der Anteil an Drittmitteln zur Finanzierung von Sondermaßnahmen nicht mehr als 25 Prozent des gesamten Leistungsvolumens betragen. Dies betrifft nicht einmalige Zuwendungen für Investitionen, sondern v.a. Honorarkräfte und befristete Beschäftigungsmaßnahmen. Der Grundbetrieb ist mittel- bis langfristig durch eine kommunale Regelfinanzierung sicherzustellen.

2. Erreichung der inhaltlichen Ziele

Ob die unter Punkt I.1.2. genannten Ziele erreicht werden, lässt sich teilweise nur über einen längeren Zeitraum feststellen. Zur Dokumentation kommen z.B. Fallbeschreibungen, Projektberichte oder sozialempirische Studien in Frage. Da solche Verfahren relativ aufwendig sind, sprengen sie in der Regel die Arbeitskapazitäten der Einrichtungen. Hier lassen sich u.a. über Zusammenarbeit mit universitären Forschungseinrichtungen Evaluationsmethoden entwickeln und anwenden. Der Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen wird sich auch indirekt an der Repräsentation benachteiligter Zielgruppen in der Besucherstruktur ablesen.

3. Zufriedenheit der Zielgruppen

Für die Evaluation der Zufriedenheit mit der Einrichtung, den MitarbeiterInnen und Angeboten seitens der Zielgruppen bzw. NutzerInnen gibt es eine Reihe von direkten und indirekten Methoden. Es kommen zum Beispiel in Frage:

  • persönliche Gespräche
  • anonyme Umfragen, „Hitlisten“
  • Registrierung der Aufenthaltsdauer und -häufigkeit 
  • Feststellung der Akzeptanz von „Spielregeln“ 
  • Ermittlung der Unterstützung der Einrichtung bzw. Übernahme von Verantwortung für die Einrichtung

4. Soziale Akzeptanz/Gemeinwesenbezug / Vernetzungsgrad

Ein wichtiger Maßstab für die Akzeptanz im sozialen Umfeld ist der Umfang der freiwilligen Mitarbeit in der Einrichtung. Die Anzahl ehrenamtlich geleisteter Arbeitsstunden sollte in der Größenordnung von 10 -20 Prozent der bezahlten Arbeitsstunden liegen.

Darüber hinaus können auch Unterschriftenlisten oder Schreiben an politische EntscheidungsträgerInnen Aufschluss über die soziale Akzeptanz geben. 

Die Kooperationsbereitschaft anderer Institutionen bzw. Einrichtungen mit dem pädagogisch betreuten Spielplatz bzw. dessen Vernetzungsgrad ist ein weiterer Indikator dafür. Für kooperative Beziehungen kommen beispielsweise in Frage: 

  • Einrichtungen oder Träger, die Leistungen nach dem KJHG erbringen;
  • Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG;
  • Sonstige Träger öffentlicher Belange wie: Bildungseinrichtungen, Umweltverbände, soziale Einrichtungen und Dienste, Gesundheitsdienste, religiöse Gemeinschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbände, Parteien, Stiftungen, Polizei, Gerichte und Strafvollzugsanstalten;
  • Wirtschaftsbetriebe wie: kommunale Betriebe, lokale Gewerbetreibende und Firmen, Banken und Versicherungen, Aktiengesellschaften und transnationale Konzerne.

Eine allgemeinere Form der gesellschaftlichen Akzeptanz erschließt sich unter Umständen auch über Häufigkeit und Umfang der Berichterstattung in Medien bzw. Fachzeitschriften.

 

 

 

 

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Abenteuerspielplätze – ohne geht’s nicht!

Von Rainer Deimel

Vor wenigen Tagen machte der Verband der Kinderärzte wieder einmal deutlich, dass es um die Gesundheit von Kindern in diesen Zeiten vergleichsweise schlecht bestellt ist. Einer der Hauptgründe hierfür: Kinder bewegen sich immer weniger! Die körperliche Leistungsfähigkeit ist bei Kindern in den letzten 25 Jahren um mehr als zehn Prozent zurückgegangen. Dies hat zur Folge, dass inzwischen schon jedes achte Kind unter Bewegungsstörungen leidet. In Deutschland sind, so die Kinderärzte, nur 18 Prozent der Mädchen und 29 Prozent der Jungen zwischen 11 und 15 Jahren an mindestens fünf Tagen in der Woche körperlich aktiv. Empfehlung der Ärzte: Schulkinder sollten sich mindestens eine Stunde am Tag bewegen und dies möglichst draußen an der frischen Luft.

Wir können feststellen, dass natürliche Bewegungsräume für Kinder zusehends knapper werden. Der Straßenverkehr hat beispielsweise in der Stadt Essen in den letzten dreißig Jahren des vergangenen Jahrhunderts um das 500-fache zugenommen, ein Zuwachs, den man sich in seiner konkreten Dimension kaum noch vorstellen kann. Wir gehen davon aus, dass Essen lediglich ein Beispiel für die Situation insgesamt ist.

Des Weiteren kommen die (Aus-)Wirkungen des Fernsehens und anderer Medien – wie Computer und elektronisches Spielzeug – hinzu. Kinder werden von diesen Medien immer mehr in Beschlag genommen. Natürlich haben die Eltern dies mitzuverantworten. Nicht selten werden sie dabei auch von dem Gedanken geleitet, das Leben vor den Geräten sei sicherer als in der „Welt draußen“. Die „gefühlte Angst“ vor den Gefahren der Welt ist bei vielen Menschen gestiegen, ohne dass es tatsächlich Hinweise hierfür gibt. Dies könnte eine Folge der Informationsflut sein, die bisweilen die Realitäten verschiebt. Mittlerweile gibt es ausreichend Hinweise darauf, dass diejenigen Kinder, die am meisten fernsehen oder vor dem Computer sitzen, am stärksten verblöden.

Vor über einem halben Jahrhundert, in den 1940er Jahren, war der dänische Kunstprofessor und Gartenbauarchitekt C. Th. Sørensen in Kopenhagen für die Planung und den Bau von Spielplätzen zuständig. Er stellte fest, dass bereits 1943 Kinder die von ihm geplanten herkömmlichen Spielplätze nicht oder nur wenig nutzten. Dies bewog ihn dazu, herauszufinden, wo sich die Kinder aufhielten und wo sie spielten. Fernseher gab es zu dieser Zeit noch nicht. Spielen fand hauptsächlich draußen statt. Sørensen fand die Kinder auf Baustellen, Schrott- und Schutthalden, auf Trümmergrundstücken, Erdhügeln, Brachgeländen, im Gebüsch usw. Aus seinen Beobachtungen entstand ein Planungskonzept. Er entwickelte in Kopenhagen und Umgebung zuerst den Gerümpel- und später den Bauspielplatz. Einige Jahre später informierte sich die englische Gartenarchitektin Lady Allen of Hurtwood in Dänemark über Bauspielplätze. Vor dem Hintergrund einer anderen Infrastruktur in England entwickelte sie das Konzept weiter. Sie war der Auffassung, solche Plätze gehörten in erster Linie in die stark verdichteten Industriezonen des Landes, eine Situation, die sich durchaus mit der heutigen vergleichen lässt; dies allerdings mit dem Unterschied, dass sich die heutige krasser darstellt. Die Lady nannte ihre Plätze „Abenteuerspielplätze“, ein nach wie vor stimmiger Begriff.

„Abenteuer“ ist ein gewisses Wagnis, auf das Menschen sich einlassen, ohne sich dabei ins Unglück zu stürzen. Beim Abenteuer ist der Ausgang des Prozesses nicht von vornherein klar; Kinder begeben sich auf einen Weg, wobei dessen Ausgang und Verlauf sie möglicherweise überraschen wird, sie in jedem Fall aber dazulernen werden: Kinder lernen nämlich ganzheitlich mit all ihren Sinnen. Sie lernen durch Sehen, Hören, Fühlen, Schmecken, Riechen und Begreifen. Erst wenn ihre Sinne ausreichend stimuliert wurden, sind sie in der Lage, auch kognitiv, also denkend, zu lernen. So nimmt es nicht wunder, wenn ein Kind, das nicht mehr rückwärts balancieren kann, auch nicht in der Lage ist, Mathematik zu verstehen.

Keine andere Einrichtung ist derart imstande, Bildung und Gesundheit so günstig zu beeinflussen, wie dies Abenteuerspielplätze (*) sind. Dies bestätigte auch der 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (1998), in dem die Kommission feststellt, dass sich bei Abenteuerspielplätzen „am ehesten originäre kinderspezifische Ansätze entwickelt“ hätten. Demzufolge empfahl seinerzeit die Bundesregierung, unter anderem Abenteuerspielplätze „flächendeckend zu verstärken“. Einzelne Kommunen und Träger haben darauf reagiert; bei weitem allerdings nicht so viele, wie es für eine vorteilhafte Entwicklung von Kindern erforderlich gewesen wäre. Wenn wir allerdings davon ausgehen, dass es nie zu spät ist, eine glückliche Kindheit zu haben, dann sollten sich PolitikerInnen und JugendhilfeplanerInnen auf ihre besondere Verantwortung gegenüber Kindern besinnen.

Als zumindest unverantwortlich muss ein Verhalten gedeutet werden, lediglich die Zustände gegenwärtiger Kindheit zu bedauern und gleichzeitig die förderlichste Alternative, wie eben das Konzept „Abenteuerspielplatz“, zu ignorieren. Die Stadt Nürnberg soll hier als gutes Beispiel genannt werden: Nach wie vor ist man dort dabei, Abenteuerspielplätze konsequent auf- und auszubauen. Im Nobelinternat „Schloss Salem“ in der Nähe des Bodensees gibt es – wie selbstverständlich – einen Abenteuerspielplatz und eine Jugendfarm: Reiche Leute wissen eben, was für ihre Kinder gut ist.

In Zeiten, in denen Kinder immer unbeweglicher und ungeschickter werden, in denen ihr gesundheitlicher Zustand als zunehmend bedenklich einzustufen ist, in Zeiten, in denen Kinder offensichtlich auch zunehmend dümmer werden, da grenzt die Überlegung, bestehende Abenteuerspielplätze einzuschränken oder gar zu schließen, an ein jugendpolitisches Fiasko. Abenteuerspielplätze sind zeitgemäßer und erforderlicher denn je!

Abenteuerspielplätze stehen für Gemeinschaftsfähigkeit, Verantwortungs- und Selbstbewusstsein, Demokratieverständnis, soziales Engagement, Abbau von Benachteiligungen, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, ökologische, handwerkliche sowie künstlerische Handlungskompetenzen, Toleranz und Verständnis für andere Kulturen, generationsübergreifende Kontakte, Gesundheitsförderung, Teilhabe und Selbstorganisation und anderes mehr.

Abenteuerspielplätze bieten Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten in sozialer, handwerklich-technischer sowie künstlerischer Hinsicht. Sie organisieren Natur- und Umwelterlebnisse. Und schließlich stimulieren sie alle Sinne des Kindes.

Abenteuerspielplätze sind regelmäßig ausgestattet mit Freiflächen und überdachten Aufenthaltsbereichen. Sie verfügen über eine Küche, Werkstätten, zahlreiche Lagermöglichkeiten, Bauspiel-, Wasser- sowie Wasser-Sand-Bereiche. Ferner gibt es normalerweise Feuerstellen, Grünflächen, Gärten und Gehölze, Spiel- und Sportflächen, Klettermöglichkeiten sowie Räume für Veranstaltungen. Zahlreiche Abenteuerspielplätze organisieren Tierhaltung; dies ist nicht selten die einzige Möglichkeit, Kindern einen für ihre Entwicklung bedeutsamen Kontakt zu Tieren überhaupt zu ermöglichen.

In Nordrhein-Westfalen ist vor allem der ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung von Abenteuerspielplätzen interessiert. Dort erhalten Sie, wenn Sie wollen, weitere Informationen.

Fußnote

(*) Und ihre Varianten Bauspielplätze, Kinder- und Jugendbauernhöfe sowie andere vegleichbare Einrichtungen. Aus Finnland beispielsweise weiß man von „Konstruktionsspielplätzen“. In  der Schweiz heißen die Plätze „Robinsonspielplätze“.

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