Als Fachverband setzen wir uns dafür ein, Fachkräfte und Einrichtungen gezielt im Bereich Kinderschutz zu unterstützen und weiterzubilden. Gleichzeitig ist es uns ein zentrales Anliegen, auch Kinder und Jugendliche selbst zu stärken und aufzuklären. Damit die Inhalte aus unseren Fortbildungen nicht nur theoretisch bleiben, sondern dort wirksam werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – bei den Kindern und Jugendlichen –, haben wir ergänzendes Arbeitsmaterial entwickelt.
„Wie sieht so ein Schutzkonzept denn dann aus, habt ihr Beispiele?“, werden wir auf Fortbildungen häufiger gefragt. Schutzkonzepte sind für jede Einrichtung individuell und gibt es keine feste Regel, wie sie auszusehen haben.
Neben dem Schutzkonzept zur Prävention (sexualisierter) Gewalt ist auch ein Sexualpädagogisches Konzept ein wichtiger Bestandteil der Prävention und darüber hinaus ungemein wichtig für die selbstbestimmte und positive psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der OKJA.
Um den Prozess der Erstellung eines Sexualpädagogischen Konzeptes zu erleichtern und zu unterstützen, haben wir ein Beispiel-Konzept erstellt mit den für uns wichtigen Inhalten. Es soll euch bei der Erstellung eures individuellen Konzeptes Orientierung und Ideen geben und ist zusätzlich mit Kommentaren versehen. Wir freuen uns über jegliche Rückmeldungen und Ergänzungen
Die Potential- und Risikoanalyse ist das Kernstück der Erstellung eines Schutzkonzeptes. Durch sie werden die präventiven und gefährdenden Faktoren ermittelt. Wir haben eine kleine Sammlung an Methoden zusammengestellt, um mit Jugendlichen schützende Faktoren und Gefahren in deiner Einrichtung zu ermitteln. Zur Methodensammlung …
Wir haben einen Beobachtungsbogen erstellt, der in der OKJA genutzt werden kann, um Hinweise auf Gefährdungen einzelner Kinder und Jugendlicher zu dokumentieren und, wenn nötig, weitere Schritte zu planen. Diesen wollen wir nun mit euch erproben – also meldet euch gern unter joke.foerster@aba-fachverband.org, wenn ihr Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge habt. Zum Bogen …
Bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes gehen die Anforderungen über die Erfordernisse des alten Bundeskinderschutzgesetzes deutlich hinaus und verlangen, auch Risiken innerhalb der Einrichtung zu bewerten und zu berücksichtigen. In dem Entwurf des Kinderschutzgesetzes NRW von November 2021 wird in § 11 die Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt und soll Bedingung für den Erhalt von Landesförderungen werden.
ABA-Mitglieder begreifen sich als Solidargemeinschaft. Sie setzen sich in besonderer Weise für die Belange der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein.
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