ABA-BLOG

Dokumentation des G5-Inklusionsprojekts „Under Construction“

Die Dokumentation des G5-Inklusionsprojekts ist nuUnderConstruction_Titeln auch online erhältlich. Sie besteht aus drei Teilen:

Gedruckte Versionen der Dokumentation, in einer Mappe zusammengefasst, sind bei der AGOT-NRW bestellbar. Bitte senden Sie dazu eine kurze E-Mail mit Adressdaten an info@agot-nrw.de.

Nutztiere

Auf Abenteuerspielplätzen gehört Tierhaltung nicht selten zu einem bedeuten Teil des pädagogischen Konzepts. Dies gilt insbesondere für Kinderbauernhöfe. Tiere sind in besonderer Weise in der Lage, den Prozess der Heranbildung des Verantwortungsbewusstseins bei Kindern günstig zu stimulieren; dies in einer emotional sehr förderlichen Weise. Fünf Konzeptbausteine gibt es hier im Netz unter dem Titel „Tierhaltung in der pädagogischen Arbeit“. In Teil 2 haben wir eine Prioritäten-Listen (Empfehlung) veröffentlicht. Hier wird deutlich, dass es vor allem Nutztiere – besonders größere – sind, die sich in der pädagogischen Praxis als besonders geeignet herausgestellt haben.

Aufgrund positiver Erfahrungen mit der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) möchten wir die Verantwortlichen in den Einrichtungen anregen, die Kooperation im Bedarfsfall zu suchen. Gleichzeitig kann erreicht werden, dass sich die betreffenden Einrichtungen vermehrt hinsichtlich der Ziele der GEH engagieren.

Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen wurde 1981 im niederbayerischen Rottal gegründet. Ursprünglich ein kleiner privater Verein, der hauptsächlich aus engagierten Landwirten, Tierhaltern und Züchtern bestand, zählt die GEH heute fast 200 Mitglieder. Viele tragen aktiv – sei es als Tierzüchter oder in der Verwaltung, in der Öffentlichkeitsarbeit oder als Landwirt – zur Erhaltung der alten und bodenständigen Rassen in ihrem landwirtschaftlichen Umfeld bei. Das Hauptziel ist die in-situ Erhaltung tiergenetischer Ressourcen, die standort- und nutzungsspezifisch gehalten und gezüchtet werden.

Die GEH erachtet es als wichtig, das möglichst viele der heute bedrohten Haustierrassen mit ihren positiven Eigenschaften wie Genügsamkeit, Robustheit und Widerstandsfähigkeit, Langlebigkeit und Fruchtbarkeit in einem dynamisch organisierten Zuchtrahmen erhalten werden.

Tierhaltung in der pädagogischen Arbeit

Die nachstehende konzeptionelle Betrachtung in fünf Teilen wurde 1997 und 1998 erarbeitet und erschien zuerst in unserer Fachzeitschrift DER NAGEL. Aufgrund der nach wie vor lebhaften Nachfrage haben wir uns dazu entschlossen, sie geringfügig überarbeitet ins Internet zu stellen. Anregungen und andere Rückmeldungen sind uns sehr willkommen.

NAGEL-Redaktion 

Artgerechte Tierhaltung


Foto: Pixelio

 

Tierschutz – und dazu gehören auch Aspekte der artgerechten Tierhaltung – sollte nicht wichtiger genommen werden als eine kindergerechte Stadtplanung. Allerdings sollten auch die Bedürfnisse der Tiere bei Planung und Gestaltung eines pädagogisch betreuten Spielplatzes so weit wie möglich berücksichtigt werden. Unter artgerechter Tierhaltung wird dabei keineswegs verstanden, dass die Haltungsbedingungen den Gegebenheiten von freigebenden Tieren entsprechen. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Tiere ein artgemäßes Verhalten und keine übermäßige Krankheitsauffälligkeit aufweisen. Die folgenden Grundsätze lehnen sich weitgehend an die vom europäischen Dachverband für Stadtbauernhöfe (European Federation of City Farms) erarbeiteten Empfehlungen an:

Anregungen zum Hüttenbau

Der Hüttenbau ist in letzter Zeit auf einigen Abenteuerspielplätzen bisweilen „stiefmütterlich“ behandelt worden. Zum Teil ist dies auch auf die fehlende Erfahrung des Personals beim Bauen zurückzuführen. Bei unserem Besuch am 16. September 2008 auf dem Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen in Aachen wurde uns eine Bauweise vorgestellt, die es verdient, sich näher mit ihr zu befassen. Im Gegensatz zu „traditionellen“ Bauweisen (mindestens vier Pfosten eingraben und die Hütte anschließend mit Brettern umbauen) wurden wir mit der Möglichkeit vertraut, eine Hütte ohne Fundament zu errichten, die obendrein noch sehr stabil und regendicht ist.

Machen Sie sich ein Bild anhand der folgenden Fotos!

 

Interessante Bauweise auf dem Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen, Aachen


Foto: Rainer Deimel

Die Balken werden – wie auf dem Foto zu sehen – aufgestellt und verschraubt.


Foto: Rainer Deimel

Das Gestell steht fest auf dem Boden.


Foto: Rainer Deimel

Die Kinder nageln die Bretter – wie dargestellt – so an, dass die oberen die darunterliegenden jeweils „überlappen“. Dadurch wird eine Regendichtigkeit erreicht. Des Weiteren ist der Phantasie natürlich keine Grenze gesetzt.

Bauen mit Palettenholz

In früheren Jahren nahm sich die Holzbeschaffung meist relativ leicht aus. Vor allem im Ruhrgebiet wurde hervorragendes Bauholz zum Beispiel von benachbarten Zechen (etwa in Form von Abschwarten) zur Verfügung gestellt. Mittlerweile haben die meisten Zechen geschlossen. Darüber hinaus wird das „ausgediente“ Holz vielfach in den Firmen direkt geschreddert und zur Weiterverarbeitung an die Möbelindustrie bzw. andere Abnehmer verkauft. Gegenwärtig sind Abenteuerspielplätze zumeist auf die Beschaffung von ausgedienten Holzpaletten angewiesen. Wie Kinder damit ohne Anleitung bauen, kann man auf unserer Fotoseite zum Hüttenbau ansehen.

Dies ist nicht zu beanstanden, da Kinder über den Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Material Ideen entwickeln, was man damit alles tun kann, wie man Spielen und Konstuieren weiterentwickeln und „verbessern“ kann.

Mit ausgedienten Paletten kann man allerdings auch nahezu „perfekt“ bauen. Dies zeigen die Bilder, die wir im März 2011 auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst in Dortmund aufnehmen konnten. Die Mühe lohnt sich: Die Paletten werden vollständig auseinandergenommen, entnagelt und neu zusammengebaut.


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

Weitere Fotos aus der Serie sind auf der Fotoseite zum Hüttenbau zu sehen.

Haben Sie selbst auch gute Ideen – Anregungen, über die andere sich freuen? Sagen Sie uns Bescheid!

ABA Fachverband

Gerichtlicher Vergleich: Feuer auf einem Abenteuerspielplatz

Feuer auf einem Abenteuerspielplatz – Ein gerichtlicher Vergleich

Mit Datum vom 11. August 2009 wurde vor der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Vergleich vereinbart. Klägerin war eine dem Spielplatz benachbarte Firma. Beklagt war der Träger des betreffenden Abenteuerspielplatzes. Nach erfolgreicher Beendigung des am selben Tag durch den Richter vorgenommenen Mediationsverfahrens wurde folgender Vergleich geschlossen:

Auf dem Abenteuerspielplatz werden drei Arten von Feuer betrieben. Es handelt sich um „große Feuer“, um Grillstellen und um einen sogenannten Feuerparcours. Insoweit verpflichtet sich der Beklagte, folgende Regelungen zu beachten.

 

1. „Große Feuer“

„Große Feuer“ werden von montags bis freitags nicht zwischen 7.00 und 16.00 Uhr betrieben.

2. Grillstellen und Feuerparcours

1. Die Grillstellen und der Feuerparcours werden während der Osterferien, Sommerferien und Herbstferien vor 16.00 Uhr nur an maximal zwei Tagen je Woche und maximal zwei Stunden betrieben. Dabei werden maximal vier Grillstellen eingerichtet. Begrenzungen für die Zeit zwischen 16.00 und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden bestehen nicht.

2. Außerhalb der vorgenannten Ferien werden in der Zeit vor 16.00 Uhr maximal sechsmal im Jahr maximal acht Grillstellen bis zu jeweils 2 Stunden betrieben. Begrenzungen für die Zeit zwischen 16.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden bestehen nicht.

3. Während der Zeiten vor 16.00 Uhr, in denen der Betrieb von Feuerparcours und Grillstellen nach dem vorgenannten Vergleich erlaubt ist, werden Grillstellen und Feuerparcours nicht gleichzeitig betrieben.

3. Informationspflicht

a) Betreibt der Beklagte während der vorgenannten Zeiten vor 16.00 Uhr Feuerstellen, wird er jeweils spätestens 14 Tage vorher die Klägerin darüber informieren. Außerdem wird er unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers bei der Klägerin anrufen und auf den bevorstehenden Feuerbetrieb hinweisen.

b) Der Beklagte wird zur Umsetzung der vorgenannten Informationspflichten einen internetfähigen PC für den Abenteuerspielplatz anschaffen und betreiben.

4. Sanktionen

Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen wird der Beklagte den Feuerbetrieb den jeweils folgenden Kalendermonat über aussetzen.


5. Kosten

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Vom Tonträger vorgespielt und genehmigt.

Dr. Grabosch (Richter)            Harder (Urkundsbeamtin)
Verwaltungsgericht Düsseldorf 3 K 5257/08

Gerichtsurteile zum Thema „Abenteuerspielplätze“

Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs

Das „Abenteuerspielplatz-Urteil“

 

„Ein Abenteuerspielplatz, der im Wesentlichen von älteren Kindern benutzt wird, soll nun aber nicht nur ein die Phantasie anregendes, schöpferisches Spiel ermöglichen; sein Zweck ist es auch, in besonderer Weise die Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos zu vermitteln, um seine Benutzer so aus moderner pädagogischer Sicht frühzeitig auf die Gefahren des täglichen Lebens einzustellen und sie lernen zu lassen, diese zwar zu wagen, sie aber auch zu beherrschen. Dieser Zweck der Körper- und Persönlichkeitserziehung würde vereitelt, wenn die Kinder und Jugendlichen dort nur geringen, ohne weiteres zu beherrschenden und kontrollierten Gefahren ausgesetzt werden dürften, wie z.B. auf Klettergerüsten, Rutschen, Schwebebalken usw., die auf sonstigen Spielplätzen aufgestellt werden. Er kann nur erreicht werden, wenn den älteren Kindern ein nicht vollkommen behütetes Milieu geboten wird, das in etwa Ersatz bietet für die heute kaum mehr gegebene Möglichkeit zum Spiel in freier Natur.“

So heißt unter anderem in der Begründung des so genannten „Abenteuerspielplatz-Urteils“ des Bundesgerichtshofs. In der Verhandlung, die am 25. April 1978 mit dem Fazit endete, dass ein Abenteuerspielplatz in gewisser Weise gefährlich sein muss, um seinen Zweck zu erfüllen, wurde – aus juristischer Sicht – ein pädagogischer Markstein gesetzt. Dieses Urteil wurde seitens des ABA Fachverbandes seit jeher begrüßt und verbreitet, dies zuletzt in unserer Reihe ABA TexteDienst (Nr. 1) in der 7. Auflage (1999). Nunmehr haben wir es Interessierten zur Nutzung hier zum Herunterladen zugänglich gemacht.

 

Aktuell

Landgericht Mönchengladbach stärkt die Konzeptionen von Abenteuerspielplätzen

Ältere Kinder sind für Verletzungen, die sie sich beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz zuziehen, selbst verantwortlich, wenn es sich dort um ein überschaubares Terrain handelt und mögliche Gefährdungen offensichtlich und sofort erkennbar sind. Vor allem Bagatellverletzungen kommen beim Spielen immer wieder vor und rechtfertigen kein Schmerzensgeld. Diese vernünftige Sichtweise musste das Landgericht Mönchengladbach Eltern nahebringen. Wir möchten uns vor dem Vorwurf hüten, den besagten Eltern sei es möglicherweise um einen materiellen Profit gegangen. Vielmehr kommen wir nicht umhin, zu konstatieren, dass bei ihnen ein alltagsgemäßes Maß an pädagogischem Realismus nicht ausreichend entwickelt war.
Erfreulicherweise bezieht sich Richter Kreuels beim Landgericht Mönchengladbach inhaltlich stark auf das Grundsatzurteil – das so genannte „Abenteuerspielplatz-Urteil“ – des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1978.
Die Tatsache, dass die Mitarbeiter des Abenteuerspielplatzes die Kindergruppe auf die typischen Gefährdungen hinwiesen, reichte dem Richter aus, keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erkennen zu können.

Das Urteil klärt überdies noch einige andere Umstände:
1. Da der Unfall im Zusammenhang mit einer schulischen Aktivität stand, kann mittlerweile getrost angenommen werden, dass auch solche nicht in jedem Falle idiotensicher sein müssen. Nach diesem Urteil sollte sich kein Lehrer mehr mit dem Hinweis auf „das eine Bein im Gefängnis“ herausreden können, wenn er Kinder in schultypischer Art und Weise in ihrer Entwicklung behindert. Hoffentlich spricht sich diese Botschaft in der Schule herum!
2. Auch selbstgebaute Geräte – ob mit oder ohne Zutun der Kinder – sollten nunmehr unter die erweiterten Grenzen der Verkehrssicherungspflicht auf einem Abenteuerspielplatz fallen.
3. Der Einbezug von Kindern in die Konstruktion von Hütten und Geräten auf einem Abenteuerspielplatz wird ausdrücklich als Erhöhung des Spielreizes gewürdigt. Vor diesem Hintergrund sind selbst übliche DIN-Abweichungen hinzunehmen.
4. Die Mitarbeiter – analog dazu auch Lehrer – kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach, wenn sie vor allem Kinder, denen die Spielmöglichkeiten noch nicht sehr vertraut sind, auf mögliche Gefährdungen hinweisen. Risiken gehören auf einem Abenteuerspielplatz zur konzeptionellen Zweckbestimmung hinzu.
Ein Abenteuerspielplatz ist in erster Linie für ältere Kinder konzipiert – also solche im Schulalter. Diese sind gehalten, selbst ausreichende Sorgfalt beim Spielen walten zu lassen, um sich nicht zu verletzen.

Landgericht Mönchengladbach

 

Gerichtlicher Vergleich: Feuer auf einem Abenteuerspielplatz

Eine benachtbarte Firma klagte gegen den Träger eines Abenteuerspielplatzes wegen Belästigungen durch Rauchentwicklung. Mit Datum vom 11. August 2009 wurde vor der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Vergleich geschlossen. Der Text des Vergleichs ist zur Information für möglicherweise andere Betroffene auf einer speziellen Seite zu finden.

 

Frühere Urteile

Stadt haftet nicht für Augenverletzung auf Abenteuerspielplatz

Die Stadt Bayreuth muss nicht für die Folgen einer Augenverletzung haften, die ein Jugendlicher beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz erlitten hat. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth lehnte die Klage eines heute 17-Jährigen auf 11.000 Euro Schadenersatz ab. Beim Spielen auf dem Abenteuerspielplatz war dem Jungen im Mai 2000 ein Holzsplitter ins linke Auge geflogen. Durch die Verletzung verlor der Jugendliche fast die gesamte Sehkraft des Auges. Beim Spielen auf einem Abenteuerspielplatz müssten, wie beim Sport auch, gewisse Risiken in Kauf genommen werden, argumentierte das Gericht. Die Stadt Bayreuth habe als Betreiberin die Pflicht, Gefahren zu begrenzen. Dieser Pflicht sei die Stadt nachgekommen, indem sie täglich Werkzeuge und Material kontrollierte und auch aussortierte.

Ebenfalls abgewiesen wurde die Klage gegen einen 15-jährigen Spielkameraden. Dieser hatte mit einem Hammer einen Nagel aus dem Holzbalken ziehen wollen. Dabei hatte sich der Splitter gelöst und das Auge des Freundes verletzt. Der 15-Jährige habe ihn gewarnt, er solle zurück treten. Dies habe das Opfer auch getan. Dass der Freund trotzdem in einer Entfernung von vier Metern verletzt wurde, habe außerhalb der Vorstellungskraft des 15-Jährigen gelegen. meinten die Richter.

(Landgericht Bayreuth 23 O 351/03) dpa

 

Aufsichts- und Verkehrsicherungspflicht auf einem Bauspielplatz im Rahmen einer Stadtteilerholung

Zwei bayerische Gerichte kommen zu zwei völlig unterschiedlichen Einschätzungen einer Situation. Hierbei geht es um den Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht und ggf. der Verkehrssicherungspflicht auf einem Bauspielplatz. Bei dieser Auseinandersetzung soll es nicht um Gerichtsschelte gehen; vielmehr soll versucht werden, pädagogisch-fachliche Sichtweisen in die von der Rechtsprechung hier behandelte Thematik einzuführen. Ferner können die beiden Urteile im Originaltext nachgelesen werden.

 

Zur Seite Abenteuerspielplätze

 

 

 

Wasser-Sand-Matsch

Auf dieser Seite sehen Sie einen Wasser-Sand-Matsch-Bereich in Aktion. Ferner gibt es Bilder über sein Entstehen. Die Fotos wurden auf dem Abenteuerspielplatz „Ankerplatz“ in Sankt Augustin aufgenommen und uns von diesem freundlicherweise zur Verwendung zur Verfügung gestellt.

Wir wünschen beim Betrachten viel Vergnügen und würden uns freuen, wenn es gelänge, mit diesen Bildern inspirierend zu wirken.

Wasser-Sand-Matsch-Bereich in Aktion

Errichtung des Wasser-Sand-Matsch-Bereichs

 

Kultur macht STARK – Bündnisse für Bildung

„Entdecker gesucht!“ in BottropBfB_Absendermarke_hoch

In 2016 bilden der ABA Fachverband e.V., das Spielmobil Rollmobs in Bottrop, das Familienzentrum der AGSB Bottrop e.V. mit der Kita Rappelkiste und Kunstreich im Pott e.V. das lokale Bildungsbündnis in Bottrop.

Am Borsigweg werden Kinder zu Entdeckern, 22. Oktober 2016, WAZ

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Der ABA Fachverband e.V., das Spielmobil Rollmobs in Bottrop, Kunstreich im Pott e.V. und der Abenteuer- und Aktivspielplatz Devensstraße unter Trägerschaft des BDKJ haben im Jahr 2015 mit insgesamt sechs Maßnahmenabschnitten und 26 Maßnahmetagen ein lokales Bildungsbündnis in Bottrop gebildet.

Klangspiele im Stadtteil beenden Musikprojekt, 2. November 2015, Stadt Bottrop

Kinder zeigen ihre Projekte auf dem Berliner Platz, 29. Oktober 2015, WAZ

Das Motto „Kinder willkommen!“ gilt auch in Bottrop, 20. September 2015, WAZ

Batenbrock wird zum Trickfilm-Thema, 5. Mai 2015, WAZ

Impressionen des Projekt „Hörbar“ – Audioguide für Batenbrock!

Engagement bei der Betreuung von Flüchtlingen: Versicherungsschutz

Folgendes Informationsschreiben erhielt der ABA Fachverband von der UNION Versicherungsdienst GmbH, auf das wir aus aktuellem Anlass hinweisen:

Planen Sie ein Engagement bei der Betreuung von Flüchtlingen?

Denken Sie bitte an Ihren Versicherungsschutz!

Viele Vereine, soziale Einrichtungen und Bürger engagieren sich in der so wichtigen Betreuung von Flüchtlingen. Teilweise schwer traumatisiert, ist Hilfe dringend notwendig.

Stellenausschreibung

Für den Bike- und Skatepark in Recklinghausen werden ab sofort folgende Stellen auf geringfügiger Beschäftigungsbasis ausgeschrieben:

2 Mitarbeiter

Arbeitsfeld:

  • Aufsicht im Bike- und Skatepark
  • Kontrollen der Anlagen im Bereich Sicherheit und Sauberkeit
  • Ausführung einfacher Reparaturarbeiten
  • Betreuung des Jugendcafes/Kiosk

Presseservice – Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015

Herzlich willkommen und vielen Dank an Ihrem Interesse an „Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015“. Hier erhalten Sie alle wichtigen Presse-Informationen zum Projekt auf einen Blick.

Ihre Ansprechpartnerin ist Nicola Hengst-Gohlke:

c/o Spielplatzpaten für Mettmann, Postfach 20 02 25, 40811 Mettmann
Festnetz: + 49 2104 81 901 82, Mobil: + 49 176 54 82 45 28
info@spielplatzpaten.com, www.spielplatzpaten.com

 

ALLGEMEINES

Hintergrundinformation – Tage der Spielplatzpaten 2015

Vorstellung Bewegungs- und Ernährungsmobil – BEMIL

 

SANDRA BORGMANN  – Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten

Vorstellung Sandra Borgmann – Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten-Projekte

Videobotschaft der neuen Botschafterin für Spielplatzpaten in NRW, Sandra Borgmann

Sandra Borgmann, WDR 2 MonTalk, 8. Juni 2015, MPD 3-Download (ab Minute 42:14 spricht sie über die Spielplatzpaten)

 

ABSCHLUSSVERANSTALTUNG

Spielplatzpatenkonferenz am 14. November 2015, Oberhausen

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Filmbeitrag für das Engagement der Spielplatzpaten in NRW. Auch Sandra Borgmann, die prominente Botschafterin der Spielplatzpaten NRW, spricht über die wichtige Arbeit der engagierten Freiwilligen.

Einladung zur 16. Konferenz der Spielplatzpaten in NRW, Oberhausen
Hintergrundinformation für die Presse

SPIELFESTE IN DEN KOMMUNEN 

Mettmann (31. Oktober 2015)

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Filmbeitrag von micro films über das Spielfest, auch als Dankeschön für die Auszubildenden der Kreissparkasse Düsseldorf, die am Aktionstag der Wirtschaft einen eintägigen Einsatz als Spielplatzpaten hatten 

Ein bunter Spielplatz begeistert die Nachbarschaft, 5. November 2015, Schaufenster Mettmann

Bunter Spielplatz begeistert die Nachbarschaft, 5. November 2015, Taeglich ME

Ein buntes Fest, 4. November 2015, SuperTipp Online


Bottrop (29. August 2015)

Paten feiern Fest im Ehrenpark, 30. August 2015, WAZ

Paten des Ehrenparks feiern ihr Sommerfest, 22. August 2015, WAZ

 

Wuppertal (28. August 2015)

300 Besucher feiern den Tag der Spielplatzpaten, 29. August 2015, WZ

Ein Fest für die Spielplatzpaten, 22. August 2015, wuppertaler rundschau

Tag der Spielplatzpaten: Fest an der Samoastraße, 20. August, 2015, wuppertal.de

 

Krefeld (23. August 2015)

Spielplatz zum Leben erweckt, 8. August 2015, WZ

Ein geheimer, märchenhafter Ort, 7. August 2015, WZ

 

Köln (22. August 2015)

Ein großes Fest für die Spielplatzpaten, 27. August 2015, Kölner Rundschau

Spielplatzpaten im Einsatz, 27. August 2015, Blogbeitrag auf Spielplatztreff.de

 

Düsseldorf (15. August 2015)

RP, Benrather Tageblatt, 15. August 2015, Terminankündigung

RP, Mitmachfest auf dem Mehrgenerationen-Spielplatz, 12. August 2015 und
RP-Online, Mitmachfest auf dem Mehrgenerationen-Spielplatz, 12. August 2015

Wochenpost Düsseldorf Süd, Spielplatzfest mit Bewegungsmobil, 12. August 2015

 

Oberhausen (31. Juli 2015)

keine Presseveröffentlichung

 

Hagen (11. Juni 2015)

Gestern war Tag der Spielplatzpaten NRW, 107.7 radiohagen, 12. Juni 2015

Tage der Spielplatzpaten NRW: Spielfest in Hohenlimburg, TV 58. De, 9. Juni 2015

Großes Fest auf dem Spielplatz an der Elseyer Straße, 6. Juni 2015, WAZ

Tag der Spielplatzpaten, Hohenlimburger Blatt, 1. Juni 2015

Tag der Spielplatzpaten am 11. Juni in Hohenlimburg, 27. Mai 2015, hagen.de

 

Essen (30. Mai 2015)

Terminankündigung, Borbeck Kurier, 27. und 29. Mai 2015

 

Mettmann (29. Mai 2015)

Eine ganze Schule ist in Bewegung, 30. Mai 2015, Taeglich ME

Sport und Spielfest rund um die GGS Herrenhauser Straße, 29. Mai 2015

Spielfest auf dem Spiel- und Bolzplatz Oderstraße, 23. Mai 2015, Schaufenster Mettmann

 

Mülheim an der Ruhr (28. Mai 2015)

Weltspieltag und Tage der Spielplatzpaten, 28. Mai 2015, livekritik.de

Weltspieltag und Tage der Spielplatzpaten NRW am 28.5.2015, Mülheimer Nachrichten / Der Blog für Mülheim

„Spielen verbindet Jung und Alt – Tage der Spielplatzpaten NRW!“, Stadt Mülheim an der Ruhr, 2. Juni 2015

Spielen für Jung und Alt, Mülheimer Woche, 30. Mai 2015

Weltspieltag an der Ruhr, WAZ 28.Mai 2015 und Viel Spaß am Weltspieltag, WAZ 29. Mai 2015

 

AUFTAKTVERANSTALTUNG 

in Düsseldorf (23. März 2015)

Pressemitteilung – Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015 – Auftakt in Düsseldorf

Tagesordnung – Fachtag für die Organisator_innen von Spielplatzpaten 2015

Wir stellen vor – Unsere neue Botschafterin der nordrhein-westfälischen Spielplatzpatenprojekte, die Schauspielerin Sandra Borgmann

 

Das Logo der Spielplatzpaten im ABA Fachverband:RTEmagicC_Logo_Spielplatzpaten.jpg

Frisch aus dem Tonstudio | Musikclip des Songs „Coming Out“ online

United We Come Together – Ein Medien-Musikprojekt des ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V und Björn Frahm (Filmemacher/Musiker) in Kooperation mit dem Together Essen.

LAY BACK AND ENJOY ...

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Mehr Informationen

Tage der Spielplatzpaten in NRW 2015

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© ABA Fachverband

Organisation von dezentralen Spielplatzfesten in NRW mit dem Schwerpunkt der Gesundheits-/Ernährungs- und Bewegungsförderung und abschließender Fachtagung zu diesem Thema

Bereits in den Jahren 2009 und 2010 durfte der Verband mit Hilfe von Mitteln aus dem damaligem „Pakt mit der Jugend“ des Landes NRW Spielplatzfeste und Fortbildungen in verschiedenen Kommunen organisieren, die auch der Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Spielplatzpaten dienten. Darüber hinaus wurde ein regionales und ein überregionales Treffen von Spielplatzpaten organisiert, welche die fachliche Weiterbildung und den Erfahrungsaustausch förderten. Die Veranstaltungen stießen auf überaus positive Resonanz bei den Beteiligten sowie in den örtlichen und überörtlichen Medien. Mittlerweile haben sehr viele neue Spielplatzpaten ihr „Amt“ angetreten, während damalige Paten aus unterschiedlichen Gründen ausgeschieden sind.

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