Sexueller Missbrauch – Aufdeckung oder Aufklärung?

Zum Umgang mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs

Von Susanne und Heinz Offe

Seit Mitte der 80er Jahre verbreitete sich das Wissen, dass sexueller Missbrauch wesentlich häufiger vorkommt, als man sich bis dahin vorgestellt hatte. Aufgrund der Tatsache, dass es für missbrauchte Kinder schwierig ist, anderen von ihren Erlebnissen zu berichten, entwickelte sich auf Seiten der professionellen Helfer eine engagierte Haltung, die dazu führte, jede Beschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs als glaubwürdig und zutreffend anzusehen.

Inzwischen ist bekannt, dass es auch zahlreiche unzutreffende Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs gibt. Vom Missbrauchsverdacht Betroffene, die sich fälschlich beschuldigt fühlen, haben sich inzwischen in der BRD zusammengeschlossen, um sich gegen einen „Missbrauch mit dem Missbrauch“ zu wehren und auf ihn öffentlich aufmerksam zu machen. In Zeitschriften und im Fernsehen wird auf die z.T. katastrophalen Folgen hingewiesen, die unzutreffende Beschuldigungen und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen (Unterbringung der Kinder in Heimen oder Pflegefamilien, z.T. Trennung der Eltern, z.T. Untersuchungshaft des Beschuldigten etc.) nicht nur für den Beschuldigten selbst, sondern auch für die auf diese Weise angeblich geschützten Kinder haben.

Die z.T. sehr emotionalisiert geführte Debatte um die Häufigkeit zutreffender und falscher Beschuldigungen macht es den Mitarbeitern sozialer Berufe wie z.B. ErzieherInnen, Jugendamts-MitarbeiterInnen u.a. schwer, im Einzelfall angemessen und sachlich mit dem Verdacht des Missbrauchs umzugehen. Im folgenden soll auf einige der diagnostischen Probleme, die sich bei der Abklärung des sexuellen Missbrauchs stellen, eingegangen werden, um zu verdeutlichen, wie unzutreffende Beschuldigungen zustande kommen und auch über längere Zeit hinweg aufrecht erhalten werden.

Entstehungszusammenhänge für unzutreffende Beschuldigungen

Der sexuelle Missbrauch ist aufgrund der öffentlichen Diskussion im gesellschaftlichen Bewusstsein besonders präsent. Daher entsteht im konkreten Fall der Verdacht des sexuellen Missbrauchs leichter. Dies gilt sowohl für einen zutreffenden als auch für einen unzutreffenden Verdacht. Falsche Beschuldigungen treten ebenso wie begründete in verschiedenen Lebenskontexten auf.

Es gibt jedoch Zusammenhänge, in denen unzutreffende Beschuldigungen besonders leicht erhoben werden. Es handelt sich u.a. um Fälle, in denen Eltern sich um das Sorge- oder Umgangsrecht nach der Trennung heftig streiten, und um Fälle, in denen bei Kindern im Vorschulalter der Verdacht aufgrund von auffälligen Verhaltensweisen im Kindergarten oder in anderen Betreuungssituationen entsteht und durch ErzieherInnen formuliert wird. In beiden – sich überschneidenden – Fallgruppen handelt es sich meist um Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren. Bei diesen jungen Kindern besteht das Problem, dass sie selbst noch wenig Auskunft geben können, sodass ihre Äußerungen und Verhaltensweisen einen besonderen Interpretationsspielraum beinhalten. Falsche Beschuldigungen entstehen in dieser Altersstufe deswegen besonders häufig, weil bei den jungen Kindern derartige Äußerungen und auffallende Verhaltensweisen von Erwachsenen falsch gedeutet werden.

Dass in konflikthaften Trennungssituationen, in denen der Ärger und das wechselseitige Misstrauen der Eltern ein hohes Niveau erreichen, der Verdacht des Missbrauchs zu Unrecht aufkommen kann, ist leicht nachzuvollziehen. Der Verdacht stützt sich z.T. auf Äußerungen der Kinder, die von besorgten Müttern überinterpretiert werden. Noch häufiger ist die Interpretation von ungewöhnlichem Verhalten der Kinder, das auf der Basis der intensiven öffentlichen Diskussion des Themas und aufgrund  der emotionalen Situation der Mütter, die im Trennungskonflikt den Vätern alles Schlechte zutrauen, leicht zu der Schlussfolgerung führt, dass der getrennt lebende oder geschiedene Vater das Kind missbrauche. Mütter sind von ihren Befürchtungen häufig sehr überzeugt, selbst wenn der Vorwurf nicht zutrifft. Wir fanden in unserer Tätigkeit als gerichtspsychologische Gutachter bisher jedoch keinen Fall, dass der Vorwurf ausschließlich aus taktischen Gründen in Auseinandersetzungen um das Sorge- und Umgangsrecht vorgebracht wird.

In Fällen, in denen der Verdacht vom Kindergarten ausgeht, liegen ebenfalls in den seltensten Fällen eindeutige Aussagen der Kinder über Missbrauchshandlungen vor. Meist gründet sich der Verdacht auf Zeichnungen und Verhaltensauffälligkeiten, die in Symptomlisten enthalten sind, oder auf uneindeutige und verschieden interpretierbare Aussagen der Kinder. Meist richtet sich auch in diesen Fällen der Verdacht spontan gegen die Väter. Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung, die auch in einem irreführenden Buchtitel („Väter als Täter“) ihren Niederschlag gefunden hat, zeigen empirische Untersuchungen jedoch, dass nur bei einem geringen Anteil der Missbrauchsfälle die leiblichen Väter die Täter waren.

Fehlerquellen bei der Entstehung und Abklärung des Verdachtes

Es gibt kein eindeutiges Interpretationssystem von Kinderzeichnungen, aufgrund dessen aus Zeichnungen verlässlich auf einen sexuellen Missbrauch geschlossen werden kann. Wenn Kinder z.B. längliche Gegenstände oder Raketen zeichnen, Häuser mit Schornsteinen malen, aus denen Rauch kommt, oder einen „penisartigen“ Entenschnabel zeichnen, sind dies keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch.

Ebenso lässt sich sexueller Missbrauch nicht aufgrund von Verhaltenssymptomlisten diagnostizieren, die auffällige Verhaltensweisen auch andere Ursachen haben können. Das einzige Symptom, dem nach der vorliegenden Literatur ein gewisser diagnostischer Wert zukommt, ist „altersunangemessenes sexualisiertes Verhalten“. Diese Formulierung macht deutlich, dass es auch altersangemessenes sexualitätsbezogenes Verhalten von Vorschulkindern gibt. Einen ernsthaften Hinweis (wenn auch keinen Beweis) auf sexuellen Missbrauch gibt unangemessenes sexualisiertes Verhalten dann, wenn es häufig auftritt, und zwar auch gegenüber dem Kind nicht vertrauten Personen, und wenn es mit aggressiven Handlungsanteilen verbunden ist. Kein Hinweis auf sexuellen Missbrauch ist es dagegen, wenn ein Kind sich mit gespreizten Beinen in den Sandkasten setzt und Sand zwischen den Beinen verreibt. Auch wenn sich ein Kind, das von einer Erzieherin auf den Arm genommen wird, nicht im „Äffchen-Sitz“ (d.h. mit um den Körper der Erzieherin gelegten Beinen) festhält, sondern sich zu befreien versucht, ist dies nicht als Hinweis auf einen Missbrauch zu werten. Beide Verhaltensweisen sind von Erzieherinnen als Begründungen für einen Missbrauchsverdacht genannt worden. Wenn das Spreizen der Beine als sexualisiertes Verhalten oder das Nicht-Spreizen der Beine als Ausdruck sexueller Traumatisierung verstanden werden, so handelt es sich um überzogene und willkürliche Interpretationen. Wenn erst einmal ein Verdacht vorhanden ist, wird leicht jedes Verhalten als Anzeichen für einen Missbrauch gesehen.

Auch wenn bei einem Kind Verhaltensstörungen auftreten, zeigt dies zunächst nur, dass es ihm nicht gut geht und dass es erheblichen Belastungen ausgesetzt ist, die seine Entwicklung beeinträchtigen. Es gibt keine Verhaltens-Symptome, die einen Rückschluss auf sexuellen Missbrauch als spezifische Ursache zulassen. Die Art der Symptome erlaubt keine zuverlässige Diagnose über die Art der Belastungen. Verhaltensauffälligkeiten sind ein Grund zur Besorgnis; sie sollten Anlass geben, die Art der Belastungen genauer zu klären und nach möglichen Hinweisen zu suchen. Wenn dabei der Blickwinkel von vornherein auf den Verdacht des sexuellen Missbrauchs verengt wird, bedeutet dies keine Hilfe für das Kind, sondern in der Konsequenz oft eine erhebliche zusätzliche Belastung.

Das Spiel mit anatomisch ausgebildeten Puppen ist ebenfalls keine zuverlässige Methode zur Diagnose des sexuellen Missbrauchs. Amerikanische Untersuchungen haben ergeben, dass sich Kinder, die missbraucht worden sind, nicht eindeutig von Kindern, die nicht missbraucht worden sind, aufgrund ihres Spiels mit den Puppen unterscheiden lassen. Es ist z.B. kein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch des Kindes, wenn das Kind beim Ausziehen der Puppen über die Genitalien erschrickt und die Puppen wieder weglegt, ebenso wenig, wenn es das entgegengesetzte Verhalten zeigt und für die Genitalien der Puppe Interesse zeigt. Beide Reaktionen liegen im Normbereich. Es zeigt sich an einem Beispiel wiederum, dass jedes Verhalten mit einem sexuellen Missbrauch in Verbindung gebracht wird. Diese Auffassung schließt die Möglichkeit aus, feststellen zu können, dass kein Missbrauch stattgefunden hat.

Einige Untersuchungen zum Spielverhalten mit anatomisch ausgebildeten Puppen zeigen im Gegensatz zu der bisher verbreiteten Meinung, dass Kinder, die sexuell missbraucht worden sind, sexualitätsbezogene Spiele teilweise eher vermeiden als nicht missbrauchte Kinder. Eine wichtige Informationsquelle, um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs zu klären, ist die Befragung der Kinder. Dabei werden die Kinder häufig zunächst von Personen befragt, die von dem Missbrauch überzeugt sind. Die Mütter möchten sich über ihren Verdacht vergewissern; die KindergärtnerInnen führen Befragungen durch und führen Protokolle über jede ihnen verdächtig erscheinende Äußerung. Sogenannte „Aufdeckungsgespräche“ dienen, wie der Name sagt, dazu, einen Missbrauch aufzudecken, wobei die fragende Person meist davon ausgeht, dass ein Missbrauch vorliegt und ihre Aufgabe nur darin sieht, ihn nachzuweisen. Bei einer derartigen Voreingenommenheit müssen fehlerhafte Befragungsergebnisse die Folge sein. Diese Fehler kommen einerseits dadurch zustande, dass die Antworten der Kinder durch die Art der Fragestellung beeinflusst werden (suggestive Einflüsse), und andererseits durch einseitige Interpretationen der so erhaltenen kindlichen Antworten. Die Erkenntnis, dass grundsätzlich durch jede Befragung Einfluss auf die Vorstellungen des Kindes vom Befragungsgegenstand genommen wird, sollte dazu führen, Befragungen an strengen methodischen Regeln zu orientieren, die dazu dienen, suggestive Einflüsse zu minimieren. Anderenfalls ergibt sich leicht eine Beeinflussung der Kinder, die so weit gehen kann, dass die Kinder ausführlich von Missbrauchserlebnissen berichten, ohne sie tatsächlich erlebt zu haben.

Es wird bisher zu wenig berücksichtigt, dass besonders junge Kinder in hohem Maße suggestibel sind und dass ihre Aussagen wesentlich von den Voreinstellungen der fragenden Personen beeinflusst werden. Dies ist um so mehr der Fall, wenn die fragende Person eine für die Kinder wichtige Bezugsperson ist. Wenn Mütter oder KindergärtnerInnen von dem Missbrauch überzeugt sind, können sie wiederholte Befragung erreichen, dass das Kind ihnen berichtet, was sie hören wollen.

Damit soll nicht gesagt werden, dass man in Kinder alles Beliebige hineinfragen kann. Kinder sind in unterschiedlichem Ausmaß suggestibel. Je sicherer sie sich ihrer Kenntnisse und ihrer Erinnerungen sind, desto weniger Wirkung haben suggestive Einflüsse. Wenn sie jedoch nach Situationen oder Verhaltensweisen gefragt, von denen sie kein sicheres Wissen haben, neigen vor allem jüngere Kinder dazu, entsprechend den von ihnen wahrgenommenen Erwartungen und Sichtweisen der Befrager zu antworten. Bei Befragungen muss daher immer die Möglichkeit von Suggestionswirkungen bedacht werden. Berichte jüngerer Kinder sind oft wenig ausführlich.

Daher ist es oft erforderlich, Kindern gezielte Fragen zu stellen. Es ist bekannt, dass bei derartigen Fragen fehlerhafte Angaben gegenüber Spontanberichten der Kinder zunehmen. Oft werden die Kinder gefragt, ob eine konkrete Missbrauchs-Situation oder Missbrauchshandlung, die der Befrager für möglich hält, stattgefunden hat. Damit werden den Kindern Informationen vorgegeben, denen sie nur noch zustimmen und die sie in weiteren Befragungen verwenden können. Kinder neigen dazu, Fragen mit Ja zu beantworten, wenn die Frage die Möglichkeit einer Ja- oder Nein-Antwort zulässt. Sie neigen auch dazu, Fragen zu beantworten, indem sie die Informationen verwenden, die ihnen in den Fragen vorgegeben werden. Der Grund für dieses Antwortverhalten von Kindern ist darin zu sehen, dass sie gern eine gute Beziehung zu der sie befragenden Autoritätsperson herstellen möchten. Diese Antwort-Tendenzen haben für zukünftige Befragungen der Kinder Folgen.

Um dies an einem erfundenen und absichtlich extrem gewählten Beispiel zu verdeutlichen: Wenn ein Kind auf die Frage eines Erwachsenen, ob sein Vater es missbraucht habe, mit Ja antwortet, um mit dem Befrager, der dies offensichtlich erwartet, Übereinstimmung herzustellen, so wird es möglicherweise bei einer nächsten Befragung, in der ihm die offene Frage gestellt wird, was sein Vater mit ihm gemacht habe, antworten: „Mein Vater hat mich missbraucht“. Auf die Frage, was er denn genau gemacht habe, wird das Kind zunächst nicht antworten können, was oft als eine aufgrund der Missbrauchserfahrung verständliche Verschlossenheit interpretiert wird. Um Kindern die Aussage zu erleichtern, werden z.B. Fragen gestellt, auf die das Kind mit Ja oder Nein antworten kann, z.B. „Hat er dich vielleicht an der Scheide angefasst?“, was dem Kind neue Informationen gibt. In weiteren Befragungen über Missbrauchshandlungen (oder auch über andere Ereignisse) kann es so dazu kommen, dass Kinder ausführlich über Erlebnisse berichten, die niemals stattgefunden haben. Diese Kinder lügen nicht; sie sind vom Realitätsgehalt ihrer Angaben überzeugt, da sie glauben, dass Erwachsene wissen, was sie erlebt haben, und sie in gutem Glauben die Meinung der Erwachsenen übernehmen. Sie unterscheiden auch selbst nicht so genau wie ein Erwachsener zwischen erlebten und ausführlich mit ihnen besprochenen Inhalten, was die Übernahme der Meinung von bedeutsamen Erwachsenen nahe legt.

Daraus ergibt sich als Schlussfolgerung: Je mehr Information eine Frage enthält, desto geringere diagnostische Information liefert eine zustimmende Antwort des Kindes, und desto schwieriger wird es, zukünftig den Realitätsgehalt von Aussagen dieses Kindes festzustellen. Aber nicht nur suggestive Einflüsse verfälschen die Ergebnisse von Befragungen. Falsche Schlussfolgerungen kommen auch durch voreingenommene und einseitige Wahrnehmungen und Interpretationen der kindlichen Äußerungen zustande. So werden erwartungswidrige Antworten der Kinder schwerer wahrgenommen oder leicht „weginterpretiert“ (z.B. als Scheu der Kinder, über tatsächlich stattgefundenen Missbrauch zu sprechen). Wenn ein Kind nicht die erwarteten Antworten gibt, werden Befragungen z.T. sehr häufig wiederholt, was die Suggestionswirkung erheblich steigert. Mit der Voreingenommenheit geht auch eine Tendenz zur Überinterpretation der kindlichen Äußerungen im Sinne der vorgefassten Meinung einher, so dass Äußerungen von Kindern oft eindeutiger aufgefasst werden, als sie es sind. Als Schlussfolgerung ergibt sich daraus, bei Befragungen Fragen und Antworten wörtlich zu protokollieren, weil sie schon kurz nach der Befragung Erinnerungs-Verzerrungen in Richtung auf das erwartete Ergebnis einstellen. Bei späteren Überprüfungen des Verdachts ermöglichen es wörtliche Protokolle, die Entwicklung der Aussagen des Kindes zu rekonstruieren, um eventuelle Einflüsse von Erwachsenen festzustellen oder ausschließen zu können.

Hinweise für den Umgang mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs

Entsteht der Verdacht, dass ein Kind missbraucht worden sein könnte, befinden sich die damit befassten Personen in einer schwierigen Situation. Oft sind Verdachtsmomente zunächst nicht ausreichend, sodass weitere Nachforschungen erforderlich sind. Bei der weiteren Klärung eines Missbrauchs-Verdachts sollte in jedem Fall sehr genau überlegt werden, ob auch andere Erklärungen für Verhaltensweisen und Äußerungen des Kindes denkbar sind, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Es erscheint sinnvoll, vorsichtiger als bisher mit dem Verdacht umzugehen.

Jeder, der sich mit der Klärung eines solchen Verdachtes befasst, wird sich mit dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet vertraut machen müssen, um Fehlerquellen zu kennen und im eigenen Handeln zu vermeiden. Eine gegenüber dem Missbrauchsverdacht neutrale Einstellung und das Wissen, dass es falsche Beschuldigungen gibt, sind notwendiger Bestandteil dieser Kompetenzen. Der Verdacht sollte grundsätzlich nicht von der Person überprüft werden, die ihn aufgebracht hat, sondern von einer an dem Fall bisher nicht beteiligten Person. Daraus ergibt sich, dass es bei einem Verdacht, der im Kindergarten aufgekommen ist, nicht Aufgabe von ErzieherInnen sein kann, über Monate und Jahre verdächtiges Verhalten oder Äußerungen von Kindern zu beobachten. Eine Person, die den Verdacht systematisch untersucht, sollte frühzeitig eingeschaltet werden. Je länger der Zeitraum seit den vermuteten Missbrauchsereignissen ist und je öfter das Kind befragt worden ist, desto schwieriger wird es, den Verdacht zu klären.

Bisweilen werden Kinder z.B. von besorgten Müttern schon vor der Abklärung, ob ein Missbrauch stattgefunden hat, in eine Therapie geschickt, in der die Missbrauchserfahrungen bearbeitet werden sollen. Obwohl dies in manchen Fällen wegen der langen Dauer einer endgültigen Klärung notwendig sein kann, ist bei einer solchen Entscheidung zu bedenken, dass eine Therapie, in der Missbrauchserfahrungen vorausgesetzt und thematisiert werden, für ein tatsächlich nicht missbrauchtes Kind eine große Belastung darstellt. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Kind, das nicht missbraucht worden ist, schließlich vom eigenen Missbrauch überzeugt ist. In keinem Fall kann aber ein Therapeut oder eine Therapeutin , die mit einem Kind in der Therapie (vermutete) Missbrauchserfahrungen aufarbeitet, gleichzeitig als Sachverständige(r) zur Aufklärung des Verdachts beitragen. Wenn sich ein aufkommender Verdacht gegen ein Mitglied der engeren Familie (zumeist gegen den Vater) richtet, stellt sich die Frage, ob die Kinder aus der Familie herausgenommen und fremd untergebracht werden sollen. Hier lassen sich keine allgemeinen Richtlinien geben. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass die schwerwiegenden negativen Folgen, die eine oft länger als ein Jahr dauernde Trennung von den Eltern vor allem für jüngere Kinder bedeutet, von den antragstellenden Jugendämtern oft nicht ausreichend bedacht werden. Als besonders problematisch hat es sich erwiesen, Kinder aufgrund eines ungeklärten Verdachts in Pflegefamilien unterzubringen. Es ist besser, sie für die Übergangszeit in ein Heim zu geben, damit nicht für den Fall, dass sich herausstellt, dass der Verdacht falsch war, ein Kampf zwischen den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern um das Kind entbrennt.

Dr. Susanne Offe ist Dipl. Psychologin und arbeitet u.a. als Gerichtsgutachterin in Bielefeld. Prof. Dr. Heinz Offe ist ebenfalls Dipl. Psychologe. Er arbeitet als Hochschullehrer an der Fachhochschule in Bielefeld. Auch er ist als Gerichtsgutachter tätig.

Die vorstehende Auseinandersetzung wurde veröffentlicht in: DER NAGEL 56/1994. Sie wurde uns freundlicherweise vom Deutschen Kinderschutzbund zur Verfügung gestellt.

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