Der ABA Fachverband erhält – vorbehaltlich der Bewilligung des Gesamtantrags der AGOT-NRW – Projektmittel zur Weiterleitung für die Gestaltung von Praxisprojekten für Extremismusprävention in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026.
Zielgruppe sind junge Geflüchtete (inkl. unbegleitete minderjährige Geflüchtete) im Alter von 6 bis 16 Jahren.
Daher rufen wir alle freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen auf, sich mit einem Projekt bis zum 19. Dezember 2025 bei uns zu bewerben.
Es handelt sich hierbei um keine Ausschlussfrist, allerdings werden Projekte, die nach dem 19. Dezember 2025 eingereicht werden, nachrangig behandelt.
1. Hintergrund & Ziel des Projekts
Extremismusprävention ist nicht der Kernauftrag der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – und dennoch wirkt Offene Kinder- und Jugendarbeit präventiv:
durch stabile Beziehungen, demokratische Alltagskultur und die Stärkung junger Menschen.
Ziel des Projektes „Du gehörst zu uns II“ ist es,
- diese präventiven Wirkungen sichtbar zu machen,
- sie in Form praxisnaher Qualitätsstandards zu beschreiben und
- Extremismusprävention als Bestandteil professioneller Qualitätsentwicklung in der OKJA zu verorten.
Teilnehmende Einrichtungen entwickeln hierzu eigene „Qualitätsstandards in Aktion“ – also konkrete Beschreibungen von Situationen, Handlungen und Teamprozessen, in denen sich demokratische, beteiligungsorientierte und präventionsbezogene Praxis zeigt.
Die Ergebnisse werden gemeinsam reflektiert, weiterentwickelt und in ein übertragbares Qualitätsraster überführt.
Das Projekt ist Teil des AGOT-NRW-Programms „Mit Haltung gegen Spaltung“.
2. Wer kann sich bewerben?
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die
- mit jungen Geflüchteten (6–16 Jahre) arbeiten
- Interesse an Qualitätsentwicklung, Demokratiebildung und Beteiligungskultur haben und
- bereit sind, eigene Praxisprojekte durchzuführen und zu reflektieren.
Auch kleinere Einrichtungen oder Teams mit wenigen Ressourcen sind ausdrücklich eingeladen, sich zu beteiligen.
3. Was wird gefördert?
- Umsetzung von Praxisprojekten in der Einrichtung,
- Entwicklung, Formulierung und Erprobung eigener Standards zu Themen wie Haltung, Partizipation, Konfliktbearbeitung, Umgang mit Diskriminierung und Radikalisierungstendenzen und
- Transfer der Ergebnisse in Form eines Handbuchs/Kriterienrasters mit Beispielen aus der Praxis („Standards in Aktion“).
Finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro pro Projekt (Personal- und Sachkosten; voraussichtlich 5 bis 6 Projekte, abhängig von Qualität/Umfang; auf Basis der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)).
Fachimpulse & Coaching (begleitender Workshop, kollegiale Reflexion, individueller Support; Teilnahme ist verpflichtend; mind. 1 Workshop + 1 Coaching-Termin).
4. Auswahlkriterien
- Zielgruppenbezug (6–16; Geflüchtete), Niedrigschwelligkeit & Beteiligung,
- Qualität & Realismus des Projektkonzepts (Ziele, Methoden, Zeit-/Ressourcenplanung),
- Team- und Organisationsbezug (Verankerung als Qualitätsentwicklung),
- Transferpotenzial („Standards in Aktion“ nachvollziehbar, übertragbar).
5. Projektzeitraum
1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026
6. Nutzen & Nachhaltigkeit für Einrichtungen
Teilnehmende Einrichtungen profitieren durch:
- Entwicklung eines praxisorientierten Instruments zur Selbstreflexion und Qualitätsentwicklung,
- Sichtbarmachung der eigenen präventiven und demokratiefördernden Wirkung,
- Stärkung von Teamprozessen, Haltung und Beteiligungskultur,
- Beitrag zur professionellen Diskussion um Extremismusprävention in der OKJA.
7. Bewerbung
Zur Bewerbung eines Projektes
- formlos eine DIN-A4-Seite mit inhaltlicher Projektskizze mit einer Beschreibung von
a. Ideen, Themen und Aktivitäten
b. Methoden
c. Motivation für die Teilnahme - das Formular mit den üblichen Informationen (Name des Trägers und der Einrichtung, Kontaktdaten Ansprechpartner*in, Projektzeitraum etc.) sowie dem Kostenplan unterteilt nach Personal- und Sachkosten ausfüllen (zum Formular …).
Beide Dokumente an christopher.roch@aba-fachverband.org schicken. Das Verhältnis von Personalkosten zu Sachkosten soll maximal 80 zu 20 betragen. Abrechenbar sind solche Personalkosten, die aus Stundenaufstockung des bestehenden Personals oder durch Neueinstellung entstehen.
