Das Antirassismus- und Menschenrechte-Zebra meldet sich auch außerhalb des Interkulturellen Menschenrechtekalenders zu Wort, zum Beispiel auf unseren Postkarten. Sie dürfen für nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendet werden. Mit einem Doppelklick auf das entsprechende Foto öffnet sich dieses in Originalgröße. Mit der rechten Maustaste können Sie es dann auf Ihrem Computer speichern.
Die Sammlung wird kontinuierlich erweitert. Gern nehmen wir auch Anregungen zu neuen Motiven entgegen.
Design: Ulrike Löw. Alle Rechte liegen beim ABA Fachverband und Ulrike Löw.
Die Diskussion über die Durchsetzung des Rauchverbots in öffentlichen Räumen hat nun auch die Spielplätze erreicht. Die Einstellungen von Nichtrauchern und Rauchern stehen sich hier häufig kontrovers gegenüber. Eine einheitliche Lösung des Konflikts gestaltet sich als sehr schwierig. Es gibt in einigen Städten Ratsbeschlüsse, die das Rauchen auf Spielplätzen verbieten. In Essen gibt es keinen speziellen Beschluss und dementsprechend auch kein ausdrückliches Verbot, nur ein Verbot für Alkohol und für Tiere auf Spielplätzen.
Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen, die das Verhalten von Personen in öffentlichen Räumen regelt, gibt in § 10 (Kinderspielplätze) vor, dass die Benutzung von Spielplätzen sowie der Aufenthalt auf ihnen durch Hinweisschilder geregelt werden kann. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Vorgaben auf diesen Schildern verbindlich sind, sofern vorhanden. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsstrafen verfolgt werden.
Hinter der Tatsache, dass durch die Verordnung nicht noch mehr geregelt wird, steht der Gedanke, dass ein Spielplatz ein offener, sozialer Raum ist, auf dem übertrieben viele maßregelnde Verbote unangemessen sind. Spielplätze werden nicht nur von Kindern aufgesucht. Sie werden meist von Erwachsenen begleitet, während Spielplatzfesten nicht selten von der ganzen Familie. Somit ist ein Spielplatz auch Treffpunkt für Mütter und Väter, die das Aufstellen von Verboten als übertriebene Maßregelung verstehen würden. Es besteht die Gefahr, dass Verbote die Atmosphäre auf Spielplätzen negativ beeinflussen, vor allem, wenn es um die Durchsetzung dieser Verbote geht.
Mit dem Aufstellen von Hinweisschildern beschreitet man aus meiner Sicht diplomatischere Wege. Erwachsene haben Kindern gegenüber eine Vorbildfunktion: Von daher ist es unangemessen, den Kindern das Rauchen vorzuleben. Deswegen sollte auf Spielplätzen auf jeden Fall nicht geraucht werden! Hinweisschilder appellieren an die Vernunft der Erwachsenen. Somit sollten sie auch in den meisten Fällen funktionieren.
Andrea Boegel, Deutscher Kinderschutzbund Essen
Anmerkung der NAGEL-Redaktion: Diese Stellungnahme hat Andrea Boegel freundlicherweise aufgrund einer Anregung während des 3. ABA-Fachtags der Organisator(inne)n der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten erstellt; dieser fand am 10. März 2009 in Bochum statt.
Vereinbarung über die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate
Frau/Herr _______________________________________
ist ehrenamtliche/r Spielplatzpatin/-pate des Spielplatzes _____________________________
Grundsätzlich sind Paten frei in der Ausgestaltung ihrer Tätigkeit.
Zu den Aufgaben können aber zum Beispiel gehören:
sich regelmäßig um den Spielplatz zu kümmern
bei Konflikten vermittelnd einzugreifen
Tierbesitzer freundlich auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen
Kindern Anregungen zum Spielen zu geben oder ein kleines Spielfest zu veranstalten
Informationen über Beschädigungen oder Verunreinigungen zu melden.
Bei Unfällen, die die Patin/der Pate bei ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erleidet, besteht Versicherungsschutz bei der Eigenunfallversicherung der Stadt Dortmund.
Es besteht Haftpflichtdeckungsschutz, den die Stadt Dortmund als Mitglied des kommunalen Schadensausgleiches Westdeutscher Städte in Bochum genießt.
Spielplatzpatinnen/-paten erhalten eine finanzielle Aufwandsentschädigung von pauschal
55,- Euro. Jährlich, z. B. für Telefonate, Porto etc.
Diese Vereinbarung kann jederzeit sowohl von der Patin/dem Paten als auch vom Jugendamt aufgekündigt werden, wobei Ansprüche gegeneinander nicht geltend gemacht werden können.
Mit der Weitergabe der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon) ist die Patin/der Pate
einverstanden/nicht einverstanden. (Nicht zutreffendes bitte streichen)
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – hat 1980 das Spielplatzpatenprojekt ins Leben gerufen.
2. Zielsetzung des Projekts
Ziel des Projektes ist es,
interessierte Bürgerinnen und Bürger verantwortlich an der Arbeit der Stadtverwaltung in Bezug auf Spielplätze teilhaben zu lassen,
eine Identifikation der Bürger mit den vorhandenen Spielplätzen und Spielanlagen zu fördern,
und den Kindern einen Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der ihnen eine Hilfe bei der Vertretung ihrer Interessen ist.
3. Aufgaben der Spielplatzpaten
Die Aufgaben der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten bestehen darin, Ansprechpartner für die Kinder zu sein, ihnen Anregung und Anleitung zum Spielen zu geben,
gemeinsam mit anderen Spielplatzbesuchern aufkommende Probleme, wie z. B. Streitigkeiten, Verunreinigungen und Beschädigungen für alle zufriedenstellend zu lösen,
Defekte an Spielgeräten der Verwaltung zu melden, damit sie umgehend repariert werden können
und eventuell Spielfeste und Spielaktionen durchzuführen, die den Kontakt der Nachbarn des Spielplatzes zu den Kindern und untereinander fördern.
4. Organisation
Spielplatzpaten können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln werden, sowie Vereine und Initiativen, die eine Person als Ansprechpartner für die Verwaltung benennen. Die Übernahme einer Spielplatzpatenschaft erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Die Ausfüllung der Aufgaben liegt bei jedem Paten selbst. Haftungsrechtlich kann er nicht belangt werden.
Die Spielplatzpaten bekommen Unterstützung vom Amt für Kinderinteressen der Stadt Köln auch durch vierteljährliche Treffen mit gegenseitigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie Bearbeitung und Behebung der von den Spielplatzpaten genannten Mängel durch die hierfür zuständigen Fachämter.
Ein weiterer Austausch von Informationen zwischen den Paten untereinander und dem Amt für Kinderinteressen ist durch die vierteljährlich erscheinende Spielplatzpatenzeitung „Spielplatz aktuell“ gegeben, in denen u. a. Termine der Spielplatzpatentreffen, von Spielplatzfesten, Informationen über Ausleihmöglichkeiten von Spielen sowie allgemeine Informationen für Spielplatzpaten herausgegeben werden.
5. Kooperation mit der Kölner Polizei
1998 wurde eine Kooperation zwischen den Kölner Spielplatzpaten, der Kölner Polizei und dem Amt für Kinderinteressen gegründet. Die Bezirksbeamten der Polizei unterstützen die Spielplatzpaten vor Ort bei ihrem Bemühen um kindgerechtes Spielen auf dem Spielplatz.
6. Daten und Zahlen
In Köln gibt es derzeit rund 600 öffentliche Spielplätze. Mit Stand vom 01.08.2003 werden 203 Spielplätze von 197 Spielplatzpaten betreut.
7. Informationen zum Projekt
Weitere Informationen zum Projekt „Spielplatzpaten in Köln“ gibt die Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Amt für Kinderinteressen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon-Nr. (0221) 2 21-2 41 45 (Frau Arnoldi).
Am 28. Mai ist Weltspieltag!
Der ABA Fachverband begreift sich als Interessenvertretung für Kinder. Insofern ist ihm sehr daran gelegen, dass Kinder ihr Leben unbeschadet meistern. Dies allerdings können sie nur dann, wenn ihnen ausreichend Erfahrungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Nicht selten werden Kinder in gut gemeinter, aber pädagogisch verhängnisvoller Weise lediglich „beschützt“. In der Rechtsprechung wird ein solches Verhalten seitens Eltern und anderen Erziehungspersonen inzwischen als „überspannt“ betrachtet. Auch die gesetzlichen Unfallversicherer wissen inzwischen, dass zur Gefahrenabwehr auch der Umgang mit Risiken gehört. Junge Menschen benötigen ein vernünftiges Maß an Risiken, um an diesen zu wachsen und somit ein entsprechendes Bewusstsein und damit ein angemessenes Sicherheitsverhalten zu entwickeln.
Von Joachim Ringelnatz stammt die nicht zu widerlegende Aussage: „Sicher ist, dass nichts sicher ist. Und das ist nicht sicher.“
So ist es! Gefährdungen sind niemals vollends auszuschließen. Allerdings erfahren junge Leute nur dann Unterstützung, wenn man sie ihre lebenswichtigen und Existenz sichernden Erfahrungen machen lässt. Ängstliche Behüter und Beschützer, die aus Furcht davor, es könne „etwas passieren“, alles Mögliches zu verhindern trachten, machen sich mit schuldig an tatsächlich vorkommenden Unfällen. Dieser Aspekt wird häufig ausgeblendet. Nach einem Unfall kommt dann nicht selten die „Bedenkerträger-Keule“: „Ich hab’s doch gleich geahnt!“ Und es werden unvernünftige Maßnahmen getroffen, die alle künftigen Gefahren eliminieren sollen. Ein wahrer Circulus vitiosus!
Wie gesagt: Dem ABA Fachverband ist daran gelegen, dass Kinder nicht zu Schaden kommen. Wir können ihnen dabei helfen, indem wir sie vertraut machen für den Umgang mit Risiken. Risiko ist ein wichtiger Spielwert! Eine angemessen und verantwortliche Gefahrenabwehr befasst sich nicht damit, was alles gefährlich sein könnte, vielmehr nimmt sie tatsächliche und unkalkulierbare Gefährdungen – wie sie etwa vom Straßenverkehr ausgehen – ins Visier und schafft dort Abhilfe.
Der ABA Fachverband hofft, dass es gelingt, diese Philosophie zunehmend in pädagogisch wirksame Kontexte hineinzunehmen. Dazu muss bei Eltern, Pädagogen, aber auch in Planungszusammenhängen ein entsprechendes Bewusstsein entwickelt werden. Seminare zum Thema können Mitgliedsorganisationen gern mit dem Verband vereinbaren.
Hagener Erklärung
Die Hagener Erklärung wurde einstimmig von den Teilnehmer(inne)n des ABA-Kongresses „Risiko als Spielwert“ am 29. November 1995 in Hagen verabschiedet. Der Kongress wurde von 80 Teilnehmer(inne)n besucht.
Hagener Erklärung herunterladen
Am 28. Mai ist Weltspieltag!
Material
Zur Normung nach DIN EN 1176/1177
Wir empfehlen die Internetseiten der Bürogemeinschaft Sachverständigenbüro für Holzschutz in Hannover. Wenn Sie vorstehendes Logo anklicken, gelangen Sie auf die Linkliste des Büros. Von dort aus können sie sich im Netz „Holzfragen“ mühelos weiter durchklicken.
Die Zeitschrift „Bauhandwerk“ 7-8/2004 (Bauverlag): „Diese Seite ist ein positives Beispiel dafür, was mit viel Engagement und Kompetenz online möglich ist. Zu den Themen Holz, Holzschutz und Holzschädlinge ist dies wohl eines der besten deutschsprachigen Portale mit zahlreichen illustrierten, praktischen Tipps und gut besuchten Fachforen.“
Gesetzliche Grundlagen und Tipps zur Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Spielplatzgeräten. Eine Arbeitshilfe der Fa. Eibe, März 2004 (24 Seiten, 770 KB)
Arbeitshilfe herunterladenCheckliste: Spielplatz – Spielen? Aber sicher! Ein Faltblatt des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV, Wien) – Herunterladen
Auszüge aus dem empfehlenswerten Buch „Spielgeräte: Sicherheit auf Europas Spielplätzen“ (Autoren: G. Agde, G. Beltzig, J. Richter und D. Settelmeier) können über einen externen Link geladen werden – Zum Link
Das könnte weiter für Sie von Interesse sein:
Achtung, Risiko! Von trügerischen Sicherheiten und ungeahnten Folgen
Wir danken der Redaktion von STADTundRAUM für die freundliche Überlassung dieses Beitrages, der als Kommentar in der Ausgabe 5/2003 veröffentlicht wurde. Ferner möchten wir auf unser Verzeichnis „Fachzeitschriften“ hinweisen, in dem wir die STADTundRAUM ausdrücklich empfehlen.
ABA Fachverband
Wartung von Spielgeräten
Der Artikel erschien in der „spielart 4 – Ausgabe 2004“ der Firma KOMPAN Deutschland. Wir bedanken uns bei Frau Ramona-Christina Schwarz von der Marketing-Leitung für die Genehmigung, den Artikel hier einstellen zu können.
Der sichere Spielplatz
In letzter Zeit wird immer häufiger festgestellt, dass Spielgeräte aufgestellt werden, die nicht für den jeweiligen Einsatzort geeignet sind. Man findet solche Produkte nicht nur in Spielbereichen von Hotels, Gaststätten, Einkaufszentren oder auf Spielplätzen von Wohnungsbaugesellschaften, sogar in Schulen und Kindergärten tauchen in letzter Zeit Spielgeräte auf, die hier nicht aufgestellt werden dürfen. (2006 – 14 KB)
Merkblatt für Spielplatzbetreiber der BAG Mehr Sicherheit für KinderPlanung und Errichtung einer Rollsportanlage (Skateranlage)
Planung (Curb, Rail, Bank, Jump-Ramp, Quarter-Pipe, Spine-Pipe, Wall-Ramp, Fun-Box, Pyramide, Mini-Pipe, Half-Pipe), allgemeine Hinweise, Absturzsicherungen, Sicherheitsbereiche, Hinweistafeln, Wartung und Unterhalt (Publikation der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung) – HerunterladenKinder brauchen Bewegung
Faltblatt der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8007, 6 Seiten, 106 KB)
Klettern: Sicher nach oben
Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8013, 16 Seiten, 1,3 MB)
Neuauflage 2010 vorstehender Broschüre „Klettern“: Klettern in Kindertagestätten und Schulen (BG/GUV-SI 8013, 24 Seiten, 1 MB)
Alternative Nutzung von Sportgeräten
Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8052, 30 Seiten, 5,83 MB)
Sicherheit fördern im Kindergarten (Von Dr. Torsten Kunz)
Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung – auch für andere Pädagogikbereiche geeignet (GUV-SI 8045, 43 Seiten, 1,3 MB)
„Inlineskaten“ mit Sicherheit
Broschüre der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SI 8012, 11 Seiten, 1,5 MB)
Springen mit dem Minitrampolin
Eine Broschüre von Hardi Frenger und Dieter Pieper, herausgegeben vom Bundesverband der Unfallkassen, München 2007 (GUV-SI 8033, 38 Seiten, 2.256 KB – eingestellt am 22. November 2007)
Inhalt
Springen mit dem Minitrampolin: Gerätesicherheit und Übungsorganisation, Verhaltenssicherheit und Hilfeleistung
Praktische Übungen: Aufwärmen und vorbereitende Übungen, einfache Sprünge, Salto vorwärts, Stützsprünge, Überschläge
Anhang: Literatur, Autoren, DIN-Norm
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Mut tut gut! Das wichtige Spiel der Kinder mit ihren Grenzen. Ein Beitrag von Dieter Breithecker und Hermann Städtler. Der Beitrag wurde von der „freizeit & spiel“ Mai/Juni 2007 veröffentlicht. Wir danken für die Genehmigung, den Artikel hier einstellen zu können.
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Einschätzungen
Bettina Schilling aus Köln betreibt seit Anfang 2009 die intereressanten Seiten spielplatztreff.de im Internet. Mit dem ABA Fachverband verbindet sie das gemeinsame Interesse an der Qualität von Spielplätzen. Aus diesem Grund gibt es berechtigterweise eine Kooperation zwischen dem Verband und Spielplatztreff.
Am 28. Mai ist Weltspieltag!
ABA-Mitglieder begreifen sich als Solidargemeinschaft. Sie setzen sich in besonderer Weise für die Belange der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein.
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