ABA-BLOG

NAGEL-Redaktion – Kinderrechtepark Hagen/Westfalen

BalanceAkt Kinderrechte − Skulpturenprojekt in Hagen

Weltweit einmalig werden in Hagen/Westfalen die Kinderrechte im öffentlichen Raum präsentiert und sind somit jederzeit sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen nachlesbar. Das gibt es selbst am Standort der Vereinten Nationen nicht.

 


Foto: Deutscher Kinderschutzbund, Hagen

Den Mittelpunkt bildet die Bronze-Skulptur „BalanceAkt Kinderrechte“. Dazu gehören 12 Stelen zu den Themen Kinderrechte und „Was Kinder brauchen“. Der Standort im Dr. Ferdinand-David-Park liegt idealerweise genau am Rathaus, dem Allerwelthaus und „Ein Haus für Kinder“ des Kinderschutzbundes. Besser kann das Zusammenspiel von Politik, engagierten Vereinen und Bürgern nicht dokumentiert werden.

Ziel

Mit diesem Projekt sollen die Kinderrechte nicht nur öffentlich nachzulesen sein. Sie sollen auch einen Impuls für die Stadt, die Region, das Land und darüber hinaus geben, Kinderrechte zu respektieren und konsequent umzusetzen. Dieses ist leider noch nicht  überall verwirklicht. Nach wie vor werden die Kinderrechte an vielen Stellen in der Welt missachtet, auch in Deutschland, auch in Hagen, auch in Familien und Einrichtungen, die persönlich bekannt sind. Mit Nachdruck müssen wir uns für die Einhaltung der Kinderrechte einsetzen, damit die Situation der Kinder verbessert wird. Gewalt an Kindern, Vernachlässigung und Armut sind nur drei Stichworte einer großen Palette an Notwendigkeiten, die in den Kinderrechten verankert sind.

Skulptur „BalanceAkt Kinderrechte“

Die aus Bronze gefertigte Skulptur stellt ein Kind dar, das ein Buch mit den Kinderrechten hoch hält, während es über einen mit Mosaiksteinen versehenen Regenbogen balanciert. Die fragile Gestaltung der Plastik soll darauf hinweisen, wie gefährdet die Kinderrechte heute noch immer sind, obwohl sie von so vielen Nationen anerkannt werden. Das Kunstwerk wurde von dem Künstler Prof. Alexander Parfeonov aus Smolensk geschaffen. Die Planung, die Herstellung, der Transport und das Aufstellen der Skulptur lagen in der Verantwortung des Freundeskreises Hagen-Smolensk e. V.


Foto: Deutscher Kinderschutzbund Hagen

12 Stelen über Kinderrechte

Die Skulptur „BalanceAkt Kinderrechte“ erhält eine wichtige Ergänzung durch 12 Stelen, die als ein „Pfad der Kinderrechte“ durch den Park führen. Es gibt zwei Laufrichtungen. In der einen Richtung werden die Kinderrechte stichwortartig aufgezählt, in der anderen Laufrichtung „Was Kinder brauchen“. Beginnend am Rathaus gibt es eine Stele, auf der ein Buch aufliegt, in dem die Kinderrechte im Originaltext nachgelesen werden können. Am Ende befindet sich eine Stele, auf der wiederum ein Buch aufliegt. Dieses geht darauf ein, was Kinder brauchen und präsentiert Aussagen von Kindern, Gedichte und Sinnsprüche usw. Die Realisierung der gradlinigen Kinderrechte-Stelen lag in den Händen des Kinderschutzbundes. Sie wurden von dem Hagener Edelstahldesigner Dirk Surma gestaltet.


Foto: Rainer Deimel

Begleitprojekte

Der Kinderschutzbund und auch das Allerwelthaus werden in Kooperation mit Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen und anderen sozialen Initiativen immer wieder kreative Begleitprojekte durchführen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen angeregt werden, sich mit den Kinderrechten und Bedürfnissen von Kindern zu beschäftigen.

Entstehung der Idee – eine internationale Geschichte

Auf dem Rückweg von Hagens Partnerstadt Smolensk hat Christa Burghardt (Kinderschutzbund Hagen) zufällig in Moskau die Skulpturengruppe „Die Laster der Erwachsenen“ des Künstlers Michael Schemjakin entdeckt. 15 einzelne, große Bronze-Skulpturen zeigen kreisförmig angeordnet sehr plastisch menschliche Laster, unter denen insbesondere Kinder zu leiden haben. Zum Beispiel wird ein Mann dargestellt, der ein Kind mit einem Rohrstock schlägt. Sie entwickelte die Idee, dass es eigentlich auch eine Skulpturengruppe geben müsste, die darstellt, was Kinder brauchen, beispielsweise Liebe, Geborgenheit, verlässliche Eltern usw. Nach ihrer Reise traf sie auf Hans-Werner Engel (heute Vorsitzender des Vereins Freundeskreis Hagen-Smolensk e.V.), der diese Skulpturengruppe ebenfalls kannte. Es wurde der Gedanke geboren, sich in Hagen für ein positives Gegenstück zu den Schemjakin-Skulpturen zu engagieren. Der Vorstand des Freundeskreises bat daher den Smolensker Künstler Prof. Alexander Parfeonov, entsprechende Entwürfe anzufertigen. Mitte 2009 einigten sich die Beteiligten auf einen Entwurf, bei dem ein Kind auf einem Regenbogen balanciert und das Buch der Kinderrechte hochhält. Eine komplette Skulpturengruppe wäre wirtschaftlich nicht zu realisieren gewesen. Damit „Was Kinder brauchen“ und die Kernaussagen der „Kinderrechte“ dennoch ausführlich dargestellt werden können, wurde die Idee entwickelt, 12 Kinderrechte-Stelen in dem Park zu integrieren. In der Folge wurden alle notwendigen Aktivitäten entfaltet, um dieses Skulpturen-Projekt in Hagen zu verwirklichen – auch als eine schöne und dauerhafte Ausdrucksform der Städtepartnerschaft Hagen-Smolensk, die 2010 ihr 25-jähriges Bestehen feiert.


Foto: Rainer Deimel

Schirmherrschaft

Die Schirmherrschaft für das Kinderrechte-Skulpturenprojekt haben der Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Herr Jörg Dehm und seine Ehefrau Birgit Dehm übernommen.

Finanzierung des Projektes

Die Finanzierung des Projektes erfolgte ausschließlich durch Spenden. Neben Dienstleistungs- und Geldspenden von Privatpersonen und aus der Wirtschaft ist es besonders erfreulich, dass die Partnerstadt Smolensk und die Bezirksvertretung Mitte der Stadt Hagen das Kinderrechte-Projekt gefördert haben. 

Ein herzliches Dankeschön

Allen Menschen, die sich an der Verwirklichung dieses Projektes beteiligt haben, muss an dieser Stelle für ihr Engagement vielmals gedankt werden.

Übergabe der Skulptur und Stelen

Genau am internationalen Weltkindertag, der in jedem Jahr immer am 20. September weltweit stattfindet, wurden das Kunstwerk sowie die Kinderrechte-Stelen in einem Festakt während eines Kinderfestes an die Kinder und Erwachsenen dieser Stadt übergeben.

 

                       

 

                   

 

 


Foto: Kinderschutzbund Hagen

Rechte für Kinder

Hallo Kinder!!!

Hier im Park steht ein Kunstwerk, auf dem ein Kind auf einem Regelbogen balanciert. In der Hand hält es das Buch „Meine Rechte“. Das ist ein Buch, das für Euch sehr wichtig ist. Denn darin steht, dass Kinder Rechte haben. Jedes Kind hat Rechte, auch Du. Die Kinderrechte wurden von den Politikern aus der ganzen Welt besprochen und aufgeschrieben. Alle Menschen sollen sich daran halten, damit es jedem Kind gut geht, egal ob es in Hagen lebt oder in Afrika oder sonstwo.


Foto: Deutscher Kinderschutzbund Hagen

Wer will, kann die Kinderrechte gerne nachlesen. Sie stehen hier im Park in einem Buch, das sich gegenüber dem Rathaus befindet. Der Text der Kinderrechte ist sehr lang. Leider ist er auch oft kompliziert geschrieben worden. Das war für die Erwachsenen wichtig, damit alles ganz genau ist und genau eingehalten werden kann. Hier im Park sind aber auch 10 Tafeln aus Edelstahl aufgestellt worden. Da werden die Kinderrechte kurz aufgezählt. Und auf der Rückseite steht, was Kinder alles brauchen. Da ist bestimmt vieles dabei, was Ihr braucht und was Du brauchst.


Foto: Rainer Deimel

Gerne können Kinder in das Allerwelthaus oder in den Kinderschutzbund gehen und nach den Kinderrechten fragen. Das sind die beiden Häuser, die hier am Park stehen. Wir sprechen gerne mit Euch darüber. Und wenn es etwas gibt, was man verändert haben möchte, kann man auch an das Rathaus schreiben, besonders an den Oberbürgermeister. Das Rathaus ist das große Gebäude an der Volme, das man von hier aus sehen kann.

Wir freuen uns, dass sich so viele Kinder und Erwachsene für die Kinderrechte interessieren. Sprecht viel darüber und kommt ruhig oft hierher, um alles nachzulesen. Wir machen dazu für Gruppen oder Schulklassen auch kleine Workshops. Die sind ganz prima, weil man dann viel mehr erfährt und auch noch Spaß dabei hat. Denn wir malen, basteln und machen dann viele interessante Dinge mit Euch. Fragt einfach beim Kinderschutzbund oder Allerwelthaus nach, wann wieder ein Workshop ist.


Foto: Rainer Deimel

Es ist wichtig, dass Du Deine Rechte kennst. So wie Du zu Hause manchmal Pflichten hast oder für die Schule Hausaufgaben machen musst, so müssen die Erwachsenen dafür sorgen, dass die Rechte von Kindern eingehalten werden. Wenn Du Dir hier im Park Deine Rechte auf den Tafeln ansiehst, merkst Du selbst, ob Deine Rechte in der Schule, in Deiner Familie, in der Nachbarschaft oder anderswo geachtet werden. Dann kannst Du mit Deinen Eltern, Lehrern und anderen Erwachsenen darüber sprechen. Du kannst ihnen auch sagen, was verändert werden muss. Denn das ist zum Beispiel auch ein Kinderrecht: Jedes Kind darf seine Meinung nämlich frei äußern.


Foto: Rainer Deimel


Übrigens: Die Kinderrechte sind für alle Kinder in der ganzen Welt gleich.

 

                                           Euer Kinderschutzbund                           

                        


Foto: Rainer Deimel

Kinderwünsche

Ich möchte, dass alle Menschen auf der Welt glücklich sind und sich vertragen.
Anna, 7 Jahre

Ich möchte, dass jedes Kind einen Schutzengel hat.
Leonie, 11 Jahre

Es soll keinen Krieg geben.
Jonathan, 12 Jahre

Ich will, dass wir uns alle lieb haben.
Lilli, 8 Jahre

Es soll keine Katastrophen geben.
Nicola, 14 Jahre

Mein Krebs soll weggehen. Ich will gesund sein. Alle anderen auch.
Florian, 11 Jahre

Ich bin ganz froh, wenn Mama und Papa sich vertragen.
Kim, 11 Jahre

Ich möchte, dass die Politiker Wort halten.
Coco, 14 Jahre

Ich möchte auf unserer Wiese spielen. Da werden wir immer weggejagt.
Hakan, 8 Jahre

Ich möchte in der Schule gut sein.
Antonio, 11 Jahre

Es ist so schön, wenn Papa oder Mama mir eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen.
Leonie, 8 Jahre

Meine Eltern sind geschieden. Das will ich nicht.
Violetta, 9 Jahre

Ich finde meine Eltern cool, weil ich denen alles erzählen kann.
Nick, 12 Jahre

Wenn ich mal etwas aus Versehen kaputt mache, sollen die Großen nicht schimpfen.
Martha, 7 Jahre

Am liebsten würde ich den ganzen Tag spielen und toben.
Leon, 10 Jahre

Ich möchte Freunde haben.
Max, 12 Jahre

Ich wünsche mir ein Kaninchen. Das ist so schön kuschelig.
Chiara, 5 Jahre

Ich möchte mich mit meiner allerbesten Freundin wieder vertragen.
Oxana, 10 Jahre

Ich mache gerne Sport. Am liebsten spiel ich Fußball.
Hassan, 10 Jahre

Ich möchte mal berühmt werden.
Paula, 14 Jahre

Ich bin so gerne bei meiner Oma. Die erzählt immer so schöne Geschichten.
Lisa, 7 Jahre

Mein Opa macht immer ganz tolle Sachen mit mir. Basteln und so.
Felix, 12 Jahre

Wenn ich groß bin, möchte ich einen Mann haben und Kinder und ein Pferd und alle sollen sich lieb haben.
Luise, 8 Jahre

In der Schule sollen mich die Kinder nicht immer so ärgern.
Matteo, 9 Jahre

Meine Eltern sollen sich nicht immer zanken.
Ivo, 7 Jahre

Ich wünsche mir ein Fahrrad.
Mustafa, 7 Jahre

Ich möchte mal einen tollen Beruf haben. Am liebsten Pilot.
David, 13 Jahre

Ich möchte gerne Keyboard lernen, aber meine Eltern haben kein Geld.
Alexander, 11 Jahre

Zu meinem Geburtstag möchte ich alle meine Freundinnen einladen.
Melina, 10 Jahre

Ich wünsche mir eine 4 in Mathe.
Gregori, 12 Jahre

                        

 


Foto: Rainer Deimel

Kinderängste – Kindersorgen

Immer werde ich ausgemeckert.
Lucca, 12 Jahre

Meine Freundin durfte nicht mit zur Klassenfahrt, weil ihre Eltern kein Geld haben.
Oxzana, 11 Jahre

Meine Mama hatte kein Geld für Turnschuhe. Da habe ich geschwänzt.
Kevin, 12 Jahre

Wir gehen immer zur Suppenküche und zum Suppenkasper. Da können wir essen. 
Vivian, 10 Jahre

Die anderen kriegen viel mehr Taschengeld und Klamotten. Aber Vater ist arbeitslos. Da geht das nicht.
Melina, 13 Jahre

Im Winter hatte ich lange ein Loch in meinen Schuhen, aber ich habe es nicht gesagt. 
Samira, 9 Jahre

Ich wäre ja freundlich zu unserem Nachbar, aber der jagt uns immer von der Wiese. 
Mehmet, 11 Jahre

Die Frau soll nicht immer vom Balkon schreien, wenn wir auf dem Spielplatz sind. 
Kolja, 8 Jahre

Als ich mit Kreide vor der Haustür gemalt habe, bin ich ausgeschimpft worden. 
Aishe, 10 Jahre

Warum können nicht alle Menschen glücklich sein? 
Julia, 13 Jahre

Meine Mutter ist psychisch krank. Aber das soll keiner wissen. 
Greta, 13 Jahre

Immer nur Handy, SMS, PC und chatten bringt es nicht. Aber wenn ich nicht mitmache, bin ich out und die ziehen ohne mich los. 
Lukas 15 Jahre

Ich hasse Ungerechtigkeit. 
Dina, 13 Jahre

Die Erwachsenen tun immer so, als ob sie alles besser wissen. 
Aylin, 15 Jahre

Alle reden von einer besseren Umwelt und machen nur Mist. 
Simon, 14 Jahre

Ich will nicht, dass ES passiert. 
Anonym, Missbrauchsopfer

Wir wollen nicht, dass unsere Eltern uns immer schlagen. 
Kinder einer Familie

Papa haut Mama immer und ich habe dann Angst. 
Junge aus dem Frauenhaus

Meine Mama weint viel und ist oft traurig. 
Mädchen einer Freizeitgruppe

Meine Mutter tratscht einfach herum, was ich ihr anvertraut habe. 
Tochter

Mein Vater hat versprochen, mit dem Trinken aufzuhören, aber der macht das sowieso nicht und wird immer weitersaufen. 
Sohn

Meine Eltern kümmern sich sowieso nicht um mich. 
Jugendliche

Meinen Eltern ist es egal, was ich mache. 
Jugendlicher

Die Mutter von meinem Freund liegt nur faul herum und dröhnt sich voll. 
Ein Freund

Meine Freundin hat zu Hause die Hölle. Sie darf überhaupt gar nichts, wird nur angebrüllt und herum kommandiert. 
Eine Freundin

Mein Onkel tut immer so cool, dabei will er mich nur begrapschen. 
Nichte

Meine Tante meint, sie müsste mich immer betätscheln und betüddeln. 
Neffe

Mein Lehrer demütigt mich immer vor der ganzen Klasse. 
Schülerin

In der Schule finden mich alle doof. 
Schüler

Mich hat keiner lieb.
Anonym

                        

 


Foto: Rainer Deimel

Kinder in der 3. Welt – Das ABC des Leidens

Ergebnisse eines Workshops mit Jugendlichen

AIDS-Waisen

Alkohol und Drogen

Angst

Armut

Bettelnde Kinder

Flüchtlingskinder

Genitalbeschneidungen von Mädchen

Gewaltopfer

Hoffnungslose Kinder

Hunger

Katastrophen

Kinderarbeit

Kinderpornografie

Kinderprostitution

Kindersklaven

Kindersoldaten

Kindersterblichkeit

Klau-Kinder

Krankheiten, unversorgt

Medizinische Versorgung, unzureichend

Mordopfer

Müllhaldenkinder

Nackte Angst

Säuglingssterblichkeit

Schnüffel-Kinder

Schulen, fehlend oder unzureichend

Selbstmord

Selbstzerstörung

Seuchen

Sextourismus

Slums

Traumatisierte Kinder

Trostlosigkeit

Unterernährung

Verschleppte Kinder

Verstümmelte Kinder

Zerbrechliche Körper

Zwangsverheiratung

                         


Foto: Rainer Deimel

Wir sind Kinder einer Welt

Ergebnisse eines Workshops

Den Kindern in Afrika, Asien, Lateinamerika und überall auf der Welt soll es gut gehen.

Kein Kind darf hungern.

Jedes Kind braucht eine medizinische Versorgung bei Krankheit.

Kein Kind darf an Unterernährung und wegen fehlender medizinischer Versorgung sterben.

Keinem Kind darf körperliche, sexuelle oder seelische Gewalt angetan werden.

Kein Kind darf zur Prostitution und Pornografie missbraucht werden.

Mädchen dürfen nicht beschnitten werden.

Kein Kind darf ausgebeutet werden.

Es darf keine Kinderarbeit geben.

Alle Kinder müssen lesen und schreiben lernen und brauchen eine Schule.

Alle Jugendlichen brauchen eine Berufsausbildung.

Es darf keine Flüchtlingskinder geben, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.

Kein Kind darf verschleppt werden.

Jedes Kind braucht Hilfe in Notsituationen.

Es darf keine Kindersoldaten geben.

Alle Kinder brauchen Frieden.

Jedes Kind braucht Achtung, Würde und eine gute Lebensgrundlage.

Jedes Kind hat ein Recht auf die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention.

Kinder in der 3. Welt brauchen uns.

             Weil Kinder in der 3. Welt arm sind, können wir hier reich sein.

                                 Diese Ungerechtigkeit muss aufhören.

                           


Foto: Rainer Deimel


Foto: Rainer Deimel

 

 


Foto: Rainer Deimel

 


Foto: Rainer Deimel

 

Kinderschutzbund Hagen in der Rubrik „Qualität: Inspiration“ im ABA-Netz

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NAGEL-Redaktion – Welche Bildung leistet die Offene Arbeit?

Von Rainer Deimel

Bildung ist keineswegs das Privileg von Schulen. Die Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügt nicht selten über geeignetere Möglichkeiten und Methoden zum Bildungserwerb. Ein wesentliches Merkmal in der Offenen Arbeit ist, dass Bildung im Transfer stattfindet; Kinder und Jugendliche eignen sich Erfahrungen durch aktive Auseinandersetzung und Handeln an.

 

Dass „Bildung“ seit Jahrhunderten etwas sehr Kreatives beschreibt , belegt auch der Blick in das Wörterbuch:

 

bilden, Verb, ‚formen, gestalten, hervorbringen, darstellen, sein‘, übertragen ‚erziehen, die geistigen Anlagen entwickeln‘, althochdeutsch biliden ‚formen, gestalten, zum Beispiel geben, nachahmen‘ (9. Jahrhundert) und bilidon ‚abbilden, nachahmen, Vorbild sein, gestalten‘ (8./9. Jahrhundert, vom 10. Jahrhundert an vorherrschend), postnominale Ableitungen von althochdeutsch bilidi (Bild), fallen zusammen in mittelhochdeutsch bilden ‚mit Bildern verzieren, gestalten, nachbilden, vorstellen‘ (gleichbedeutend mittelniederdeutsch belden, bilden und niederländisch beelden ‚bilden, abbilden, malen‘). Das bis heute ein Formen realer Gegenstände, namentlich ein Gestalten visuell erfassbarer Kunstwerke (bildende Kunst, 18. Jahrhundert, anfangs im Plural) bezeichnende Verb findet im Sprachgebrauch der Mystiker auch Anwendung auf den geistig-seelischen Bereich; von der Mitte des 18. Jahrhunderts an und besonders in der Klassik wird bilden zum Ausdruck für die Bestrebungen der bürgerlich-humanistischen Pädagogik; gleichzeitig werden daher auch das Partizipialadjektiv gebildet, das das Erziehungsergebnis kennzeichnet, und dessen Substantivierung der Gebildete üblich. Sich anschließende Präfixbildungen sind abbilden, Verb ‚im Bilde darstellen‘ (16. Jahrhundert; dazu Abbildung für ‚bildliche Wiedergabe‘, 2. Hälfte 16. Jahrhundert); ausbilden, Verb, ‚mit bestimmten Kenntnissen und Fertigkeiten versehen‘, auch ‚entwickeln, formen‘, mittelhochdeutsch uzbilden ‚eine Nachbildung zeigen‘ (dazu Ausbildung für ‚Schulung, Entwicklung‘, 1. Hälfte 17. Jahrhundert); einbilden, Verb, reflexiv ’sich der Wirklichkeit widersprechende Vorstellungen machen, sich etwas in den Kopf setzen‘, mittelhochdeutsch inbilden ‚einprägen, in der Seele abbilden‘ (bei den Mystikern), im älteren Neuhochdeutsch (reflexiv) noch allgemein ’sich etwas vorstellen‘, dann ’sich falsche Vorstellungen machen‘ (auch hinsichtlich des eigenen Wertes); dazu gehören Einbildung für ‚falsche Vorstellung , Überheblichkeit‘, mittelhochdeutsch inbildunge ‚das Einbilden, in die Seele senken‘, das Kompositum Einbildungskraft für ‚Phantasie‘ (1. Hälfte 17. Jahrhundert, vereinzelt im 16. Jahrhundert) sowie das in jüngerer Zeit sich verselbstständigende eingebildet, Partizipialadjektiv ‚überheblich‘ (17. Jahrhundert). Bildner ‚Gestalter, Former‘, althochdeutsch bilidari, bilideri ‚Bildner, Gestalter, Schöpfer‘ (9. Jahrhundert), mittelhochdeutsch bildaere, bildenaere ‚Bildner, Schöpfer‘, auch ‚Vorbild, Muster‘, mittelhochdeutsch Bilder ‚Schöpfer‘ noch bis ins 18. Jahrhundert neben sich schließlich durchsetzendem Bildner, das jetzt auf die gehobene Ausdrucksweise beschränkt ist oder als zweites Kompositumsglied z.B. in Bühnen-, Kostüm-, Maskenbildner vorkommt; bildsam Adjektiv ‚formbar‘, übertragen auch ‚für Lehren empfänglich, erziehbar‘, vereinzelt spätmittelhochdeutsch bildsam ‚vorbildhaft‘, neuhochdeutsch in den heutigen Verwendungen seit Mitte des 18. Jahrhunderts Bildung für ‚der Vorgang des Entfaltens der geistigen Anlagen, des Erziehens sowie dessen Ergebnis‘, auch ‚Schaffung, Formung‘ und ‚Gestalt‘, althochdeutsch bilidunga ‚Widerschein, Abbild‘ (11. Jahrhundert), bei Notker (für lateinisch imaginatio) ‚Vorstellung, Vorstellungskraft‘ (vgl. altsächsisch unbilidunga ‚Unförmigkeit‘, 11. Jahrhundert), mittelhochdeutsch bildunge ‚Bildnis, Gestalt, Muster‘, in der Mystik ‚Phantasie‘, neuhochdeutsch zunächst vor allem ‚bildliche Darstellung, Abbild‘ und (sehr verbreitet im 18. Jahrhundert) ‚Gestalt‘, seit Mitte des 18. Jahrhunderts (dem Verb bilden entsprechend) auch ‚geistig-seelische Formung des Menschen, Erziehung‘.

 

aus: Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, 2. Auflage, München 1993

 

 

Welche Bildungs-Komplexe werden in der Offenen Arbeit stimuliert?

     

  • Sensitive Bildung > mit allen Sinnen lernen
  •  

  • Praktische Bildung > manuelles, grob- wie feinmotorisches Lernen
  •  

  • Persönliche Bildung > Erwerb von Kompetenz
  •  

  • Kognitive Bildung > abstraktes Lernen > Lösung von Problemen
  •  

  • Soziale Bildung > Erwerb solidarischen Verhaltens
  •  

  • Politische Bildung > Herstellung gesellschaftlicher Zusammenhänge
  •  

  • Kulturelle/ästhetische Bildung > Schöpferische/künstlerische Befähigung (Theater, Musik, bildnerisches Gestalten, Film, Fernsehen, Computer usw.)
  •  

  • Methodische Bildung > Erwerb spezifischer Fähigkeiten
  •  

  • Emotionale Bildung > Erwerb emotionaler Kompetenz
  •  

  • Korporale Bildung > In der Bewegung (Spannung/Entspannung) wird die Entfaltung menschlicher Intelligenz günstig stimuliert, Essgewohnheiten usw.

 

Rolle der PädagogInnen

PädagogInnen sind weder „Raumwärter“ noch „Betreuer“. PädagogInnen haben einen kind- bzw. jugendgerechten (Lern- und Bildungs-) Rahmen zu organisieren. Pädagogik begreift sich in einem solchen Sinne als Rahmengestalter und Milieukonstrukteur.

Ferner muss seitens der Pädagogik eine Lobbyrolle eingenommen werden. Deren Grundlage fußt auf einer partizipatorischen Haltung: Pädagogik nimmt Bedürfnisse, Anliegen, Problemsituationen u.a. wahr und bemüht sich um eine erfolgreiche Dolmetscherfunktion. Pädagogik transportiert ihr Wissen über ihr Zielgruppen und -personen an hilfreiche Personen, Gremien, Politik usw. Dies geschieht unter dem Motto: „Ich habe wahrgenommen, dass …, schließe daraus … und so weiter“ und nicht: „Ich weiß, was für dich/euch gut ist.“

Pädagogik heißt auch Animation; dies verstanden in dem Sinne, Angebote vorzuhalten und eine Vielfalt an Optionen zu schaffen, die von den Kindern und Jugendlichen als attraktiv erlebt werden können. Pädagogik sorgt somit für Anregungen und Aktivitäten, die auf einer lustvollen und möglichst selbstbestimmten (freiwilligen) Basis angenommen werden.

Die Basis pädagogischen Handeln bildet die „Beziehungs-Arbeit“. Sie ist allerdings keineswegs – wie häufig in der Praxis postuliert – das alleinige Element professionellen Tätigwerdens. Die anderen beschriebenen Faktoren spielen eine ebenso bedeutsame Rolle. Kinder und Jugendliche erfahren persönliche und emotionale Wertschätzung, Bestätigung in ihrem Tun; sie erfahren Solidarität, lernen Unterschiede zu erkennen, zu respektieren und auszuhalten. Eine sich so begreifende pädagogische Haltung hat den Aspekt der Integration konstruktiv verinnerlicht.

Merke: Jedes Kind (jeder Jugendliche, jeder Erwachsene) ist prinzipiell unbelehrbar (nach Prof. Dr. Gerold Scholz, Universität Frankfurt am Main). Junge Menschen können nur lernen. Lernen ist ein Prozess, den Pädagogik mit den jungen Leuten gestaltet. Lernen findet lustvoll statt. Lernen muss Freude machen. „Fehler“ zu machen ist eine der wichtigsten Lernressourcen: Probieren, Fehler machen, nachdenken, erneut probieren, wiederholen … Die Einordnung misslungener Versuche als „Fehler“ ist eine unhaltbare Bewertung Erwachsener. Um zu begreifen, müssen Kinder „das Rad immer wieder neu erfinden“. Und schließlich: Lernen ist kontextabhängig.

 

Vorsicht! Falle! „Betreuung“ => Emanzipationsverhinderung (Motto: Ich weiß, was für dich am besten ist!)

Beschützen, Behüten, Bewahren, Behindern …

 

 

Literatur zum Kontext

 

Eckhard Schiffer:

Der Kleine Prinz in Las Vegas

Warum Huckleberry Finn nicht süchtig geworden ist

Warum Hieronymus B. keine Hexe verbrannt hat

 

Elisabeth C. Gründler/Norbert Schäfer:

Naturnahe Spiel- und Erlebnisräume

 

Jean Liedloff:

Auf der Suche nach dem verlorenen Glück

 

Wilhelm Rotthaus:

Wozu erziehen?

 

 

Angaben zum Autor:

Rainer Deimel, Jahrgang 1953, ist Bildungsreferent beim ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Systemischer Berater DGSF.

 

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NAGEL-Redaktion – Lebensraum Schule

Interview mit Dr. Ulrich Deinet,

außerordentlicher Professor für Sozialpädagogik, Fachhochschule Düsseldorf

nds: ?Kooperation oder freundliche Übernahme? lautet der Titel einer Ihrer Aufsätze. Sollte man angesichts vieler Widrigkeiten auf eine Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule lieber verzichten?

Deinet: Nein. Die Schule ist nach der Familie der wichtigste Lebensraum von  Kindern und Jugendlichen. Darum muss die Jugendhilfe sich gemäß ihres Auftrages, Lebenswelten zu verbessern, um diesen Bereich kümmern. Aus schulischer Sicht gibt es auch keine Alternative. Gerade in Stadtteilen mit großen Problemen gibt es ? aus der Not geboren ? viele Beispiele erfolgreicher Kooperation. Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob die beiden Systeme zusammenarbeiten können, sondern darum wie sie es tun. Leider muss man feststellen, dass beide Bereiche neue Entwicklungen im jeweils anderen Feld häufig nicht registrieren und alte Vorurteile pflegen, die man erst einmal ausräumen muss. Im Rahmen meiner Tätigkeit beim Landesjugendamt Westfalen-Lippe haben wir vor einiger Zeit begonnen, zu Fortbildungen Leitungskräfte aus Jugendamt, Schulträgergemeindenaufsicht und Schulverwaltung einzuladen. Alle empfanden es als positiv, sich im geschützten Raum austauschen zu können. Dieser Austausch sollte während der Ausbildung beginnen. Unsere Studenten werden z. B. im kommenden Semester Praktika an einer Hauptschule absolvieren. Auf lange Sicht sollten Fachhochschulen innerhalb des sozialpädagogischen Studiums einen Schwerpunkt ?Schule? bilden. Und es wäre gut, wenn auch Lehramtsstudenten so früh wie möglich Erfahrungen in anderen pädagogischen Feldern als Schule sammeln.

nds: Wie kann Zusammenarbeit gelingen?

Deinet: Der Bereich Jugendhilfe wird von Außenstehenden als etwas sehr Diffuses wahrgenommen. Von den 175 Jugendämtern des Landes experimentiert z.B. über die Hälfte mit ?Neuer Steuerung?, so dass es nicht leicht ist, festzustellen, wo die einzelnen Zuständigkeiten liegen. In NRW gibt es unzählige Gemeinden, die zwar Schulträger sind, aber nicht auch Jugendhilfeträger. Auch wenn es etwas trocken erscheint, der Dreh- und Angelpunkt einer gelingenden Zusammenarbeit ist ihre Struktur. Es darf nicht sein, dass es von engagierten Einzelkämpfern abhängt, ob Kooperation gelingt. Verlässliche Strukturen, die so flexibel sind, dass sie auf aktuelle Anforderungen angemessen reagieren können, muss man in den meisten Fällen allerdings erst noch schaffen. Wichtig ist eine zentrale Stelle, die die Zusammenarbeit koordiniert.

nds: Viele Schulsozialarbeiter beklagen, dass sie als ?Feuerwehr? für problematische SchülerInnen betrachtet werden.

Deinet: Auch hier spielt die Organisations-Struktur eine Rolle. Wenn Schulsozialarbeit schulstandortbezogen organisiert ist, wobei die Fach- und Dienstaufsicht bei der Schule liegt, werden SchulsozialarbeiterInnen häufig als Erziehungsgehilfe der Schule angesehen. Dies ist problematisch. Niemand wird jemals in der Lage sein, den angemeldeten Bedarf auch nur annähernd zu decken. Ich spreche mich gegen bloße Einzelfallorientierung aus und plädiere statt dessen für eine lebensweltbezogene Schulsozialarbeit, die sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen und Problemen ihrer Lebenswelt orientiert. Dafür ist es vorteilhaft, Schulsozialarbeit strukturell im Bereich der Jugendhilfe zu verankern und mit anderen Institutionen zu kooperieren.

nds: Was bedeutet das konkret?

Deinet: Viele individuelle Probleme haben Ursachen in den Lebensbedingungen der Schüler. Wer Schulsozialarbeit macht, sollte wissen, wo die SchülerInnen wohnen und ihre Freizeit verbringen. Dazu hilft es, im Stadtteil der Schule aufmerksam spazieren zu gehen und auch mal öffentliche Verkehrsmitteln zu benutzen. Aus der Analyse der Lebenswelt ergeben sich dann Angebote, die nicht immer an der Schule stattfinden müssen. Gerade aus Sicht oft schulmüder Kinder und Jugendlichen kann es positiv sein, wenn der Ort ein von Schule deutlich unterscheidbares Profil besitzt, das sie selbst gestalten können. Außerdem ist es weder notwendig noch möglich, als Quasi-Therapeut aufzutreten und alle Probleme persönlich zu lösen. Man sollte  vielmehr Ressourcen anderer kommunaler Beratungsstellen nutzen. Jugendarbeit ist nicht nur Beziehungsarbeit. Auf der anderen Seite ist es wichtig, sich nicht zu verzetteln und vor lauter Bestrebungen, sich zu vernetzen, nur noch in Gremien zu hocken. Schulsozialarbeiter arbeiten in einem Feld, in dem sich Schule und Jugendhilfe überschneiden und brauchen sehr viel Erfahrung und Kompetenz, um die Eigenständigkeit ihres Arbeitsfeldes zu behaupten. Schulsozialarbeit ist daher kein Arbeitsfeld für Berufsanfänger.

nds: Wie beurteilen Sie den Stand der Zusammenarbeit.

Deinet: Wir sind auf einem guten Wege, auch wenn es immer noch viele weiße Flecken auf der Landkarte der Kooperation gibt. Die Zusammenlegung der Ministerien für Jugend und Schule war ein Schritt in die richtige Richtung. Kinder- und Jugendarbeit muss sich auf ihren Bildungsauftrag besinnen. Gerade nach PISA konzentriert sich die Schule verständlicherweise ein wenig einseitig darauf, bessere Schulleistungen zu erreichen. Allzu oft sucht Schule dann eher einen Gehilfen als einen Partner. Die Aufgabe der Jugendhilfe ist es allerdings nicht, durch noch intensivere Hausaufgabenbetreuung oder Aufsicht blind diesem Ziel zu folgen. Sie sollte vielmehr einen eigenen Bildungsbegriff entgegensetzen, der sich am besten durch ?Aneignung von Lebenswelt? beschreiben lässt. Informelle Kompetenzen zu stärken, alltagspraktische Fähigkeiten zu lernen, die in Elternhäusern teilweise nicht mehr vermittelt werden – mit diesem Lernfeld hat Jugendhilfe viel Erfahrung und damit ist Schule meist überfordert. Die offene Ganztagsschule ist eine gute Nagelprobe für die Kooperation, auch wenn es noch viele Kritikpunkte gibt. So hat die Auswertung von Modellversuchen gezeigt, dass zum Beispiel Mittel aus dem Zeitbudget der Landesregierung, die für die Förderung der Kooperation vorgesehen waren, auch für schulische Standardaufgaben verwendet wurden. Jugendhilfe muss darauf achten, dass sie nicht untergebuttert wird.

Das Interview führte Ulrike Büttner von der Redaktion der nds. Veröffentlicht wurde es in der Ausgabe 10/2003. Prof. Dr. Ulrich Deinet erklärte sich ebenso wie die Redaktion der ndsfreundlicherweise bereit, den Beitrag hier einstellen zu können.

 

Dortmund, im Oktober 2003

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NAGEL-Redaktion – Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Über den Umgang mit Schnittflächen in Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schule

Von Bruno W. Nikles

Es besteht grundsätzlich wohl kein Zweifel an der Notwendigkeit einer engeren Kooperation von Jugendhilfe und Schule und es gibt eine ganze Fülle von einzelnen Beispielen und Ansätzen, wie eine solche Kooperation vor Ort aussehen kann. Kennzeichnend für die derzeitige Situation ist daher nicht, dass nichts geschieht, sondern

 

· dass es noch zu sehr aus einer Defizitperspektive heraus geschieht,

· dass sozusagen aus der Not Tugenden entwickelt werden,

· dass zu wenig systematisch an die Umsetzung von Kooperationen herangegangen wird und

· dass die schul- und jugendhilfepolitischen Perspektiven dieser Kooperation sich ernst noch verbreiten und festigen müssen.

 

In einer solchen Lage kann und muss man einerseits politische und konzeptionelle Signale setzen, andererseits aber auch sehr kritisch darauf schauen, wie man im Sinne gezielter Entwicklungen der Organisationen und der Handlungsansätze zu längerfristig tragfähigen Strukturen kommt und letztlich die Systeme, die heute zunehmend zum Teil nur noch mit großer Mühe der Erziehungs- und Bildungsaufgabe gerecht werden, verändert.

 

Zur Notwendigkeit einer kontextuellen Betrachtung

 

In einer sich sozial, ökonomisch und kulturell sicht- und spürbar rasch verändernden Gesellschaft bedarf es besonders kontextueller Betrachtungen, wollen wir uns nicht im Knäuel der vielfältigen Versuche, Modelle und Projekte verwickeln oder angesichts mangelnder Grundlinien an einzelnen Fällen ausschließlich ?abarbeiten?. Wir müssen strategisch-fachpolitisch darauf hinwirken, dass möglichst klare und tragfähige Orientierungsmuster und Handlungsstrukturen der weiteren Entwicklung Perspektive und Halt geben.

 

Kurze Orientierungen zu den Handlungsfeldern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

 

Hinsichtlich der Grundstrukturen der Jugendarbeit ist darauf hinzuweisen, dass es drei große – ihrerseits wiederum differenzierte – Bereiche gibt: die mitgliederbezogene verbandliche Jugendarbeit, die Offene Jugendarbeit (insbesondere in entsprechenden Einrichtungen) und die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit. Im Hinblick auf die Schule sind die Angebote der verbandlichen Jugendarbeit eher alternativ und komplementär zu sehen, während die anderen Felder der Jugendarbeit ein breiteres Verknüpfungsspektrum anbieten können.

 

Unterteilt man die Aufgabenfelder der Jugendsozialarbeit, so ist dort zunächst die Jugendberufshilfe, die eher nachrangig in die Jugendhilfe eingeordnet ist, zu nennen. Sie kooperiert mit Schule und Ausbildungssektor, enthält auch Angebote, die schulische Defizite ausgleichen und korrigieren. Insgesamt hat sie eher komplementäre Funktionen.

Die Schulsozialarbeit kooperiert mit der Schule, kann aber systembezogen sowohl additiv zur Schule tätig werden oder in das Schulsystem integriert sein. Weitere sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe ergänzen Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit und nur indirekt auch die Schule.

 

Die Ausgangslage

 

Gewandelte gesellschaftliche Verhältnisse zwingen Jugendhilfe und Schule zur Diskussion und zur Kooperation. Die Zuneigung füreinander ist aus Gründen der unterschiedlichen Arbeitsperspektiven, der andersartigen Personalstrukturen und der jeweiligen Organisationskontexte begrenzt. Weil das so ist und weil von den unterschiedlichen Bedingungsstrukturen auch vielfältige Hemmnisse und Störungen ausgehen, muss besonders sorgfältig an diesen Bedingungsstrukturen gearbeitet werden.

 

Die Ausgangslage ist hinsichtlich der sozialen Probleme gekennzeichnet durch

 

· veränderte Kompetenzen und Reichweiten der Erziehung in der Familie,

· Grenzen der erziehungsbezogenen Leistungsfähigkeit unserer schulischen Systeme,

· gewandelte Verhaltensmuster und Lebenslagen von Schülerinnen und Schülern,

· Bedeutungsverlagerungen zwischen den – zum Teil neuen – Sozialisationsinstanzen und

· veränderte Lebensgewohnheiten und Arbeitsbedingungen in Zeit und Raum.

 

Auf diesem Hintergrund gibt es mannigfaltige Berichte, artikulierte Besorgnisse und Einschätzungen

 

· über Schulversagen (ein übrigens doppeldeutiger Begriff !),

· über psycho-soziale Defizite bei Schülern,

· über ?burn-out?-Syndrome bei Lehrkräften,

· über die Pluralisierung der ethnischen Landschaft mit einer Relativierung von Wertsystemen,

· über mangelnde Flexibilität und Flexibilisierbarkeit der Schulorganisation.

 

Wir werden auch kaum zu Lösungen kommen, bei denen wie bei einer mathematischen Formel ein eindeutig definiertes Ergebnis zustande kommt, zumal die Bedingungen von Ort zu Ort und von Handlungsausschnitt zu Handlungsausschnitt sehr verschieden sind. Wir sind deshalb verwiesen

 

· auf eine Klärung, wohin die Reise gehen soll,

· auf eine Verbesserung der gezielten Implementation und Evaluation und

· vor allem auf eine Stärkung der strukturbildenden Faktoren.

 

Die Systeme und die Schnittflächen

 

Die Betrachtung der Systemkontexte folgt vier zentralen Begriffen: Ziele, Regeln, Orientierungen und Leistungen. Diese Begriffe bezeichnen in Anlehnung an systemtheoretische Analysemuster die zentralen Funktionen, die ein Systemzusammenhang erfüllen muss, um eine gewisse Stabilität zu sichern und um zugleich die System-Umwelt-Beziehungen erfolgreich bearbeiten zu können. Man kann zunächst die Jugendhilfe, sodann die Schule und schließlich das Handlungsfeld ?Jugendhilfe-Schule? jeweils als System betrachten.

 

Aufgrund ihrer Verfasstheit und der Tatsache, dass gerade die Schnittflächen zu anderen Sozialisations- und Handlungsträgern schon immer die charakteristischen Arbeitsbereiche der Jugendhilfe darstellten, ist die Jugendhilfe in der systemischen Betrachtung der Zusammenhänge geübter als die Schule.

 

In diesem Bereich der Interorganisationsaufgaben, das heißt dem Verhältnis und den Funktionen zwischen Organisationen, liegt derzeit der umfangreichste konzeptionelle und organisationsbezogene Steuerungsbedarf. Organisationsentwicklungen werden aus den herrschenden wissenschaftlichen und praxisbezogenen Blickrichtungen in der Regel auf intraorganisationelle Aspekte reduziert und zu wenig unter interorganisationellen Aspekten gesehen. Dies ist ein Grund dafür, warum es auch Planungen ? wie zum Beispiel die Jugendhilfeplanung -, die die Organisationen überspannen sollen, so schwer haben. Meist werden die zwischen den beteiligten Organisationen ablaufenden Prozesse im Sinne von Aktions-Reaktions-Mustern betrachtet und es wird zuwenig darüber nachgedacht, welches die gemeinsamen Systemstrukturen sind, die solche Schnitt- und Grenzfelder auszeichnen – und sie lebensfähig halten. Wir müssen also vor allem die Schnittflächen betrachten, für die und in denen sich die Kooperationen abspielen, wenn Schule und Jugendhilfe gemeinsam neue und veränderte Systemkontexte auf Dauer schaffen wollen.

 

Wenn nun von Schule oder Jugendhilfe die Rede ist, so ist zunächst nicht die einzelne Schule, ein einzelner Schultyp oder ein einzelnes Arbeitsfeld der Jugendhilfe gemeint. Ferner stellen meine Ausführungen laterale – perspektivisch-pendelnde – Suchbewegungen in diesem systemischen Verständnis dar, nicht Antworten auf konkrete Sachverhalte, Bedingungen oder Situationen.

 

Die Systemfunktionen in Einzelbetrachtung

 

Eine zentrale Annahme meiner Überlegungen ist, dass ein soziales System verschiedene zentrale Aufgaben lösen oder bearbeiten muss, um Identität entwickeln und Stabilität gewinnen zu können.

 

  1. Eine erste Aufgabe ist darin zu sehen, dassZieleaufgestellt, verfolgt, in bestimmten Willensbildungsprozessen bearbeitet, angepasst, vereinbart, ersetzt oder neu festgelegt werden. Ein soziales System, dass in diesem Funktionsbereich Schwächen zeigt, muss zwar nicht sofort ins Schlingern geraten, wird aber auf Dauer nicht ausreichend Kraft zur Entfaltung seiner Möglichkeiten gewinnen können. Dies gilt auch für das Verhältnis von Jugendhilfe/Schule, das bemüht sein muss, dauerhaft sich zu etablieren und als System zwischen zwei unterschiedlich strukturierten Hauptsystemen sich zu entfalten.

 

  1. Wenn wir nicht bei einer spontanen, situativen Betrachtung stehen bleiben wollen, dann werden wir auch über die grundlegendenRegelnsprechen müssen, die dem Handlungssystem Jugendhilfe/Schule gegeben oder von diesem selbst entwickelt und gefestigt werden. Zu den Regeln gehören alle Aspekte der Organisation, der regelmäßigen Abläufe, der rechtlichen Absicherung, der Festlegung von Kooperationsstrukturen und Netzen. Der gute Wille, der sich in Programmaussagen erschöpft, wird allein nicht ausreichen, wenn nicht konkrete Vereinbarungen, Regeln und Organisationsstrukturen das Knochengerüst bilden.

 

  1. Es gilt drittens einen Bereich zu betrachten, den ich hier mitOrientierungenbezeichnen möchte. Man könnte ihn auch mit dem Begriff ?pädagogische Kultur? oder pädagogische Grundorientierung begrifflich fassen. Während die Ziele eine handlungsbezogene Qualität haben, ist unter Kultur zu verstehen, welche tragenden Grundorientierungen ein soziales System besitzt oder entwickelt.

 

  1. Der vierte Aspekt wird von mir mitLeistungenoder ?Ökonomie? bezeichnet und umfasst in Anknüpfung an das griechische Wort ?oikos? den gesamten Haushalt, d.h. alle Ressourcen, die ein Leistungs- und Austauschsystem benötigt, aber auch wiederum zur Verfügung stellt. Hier gilt es zu thematisieren, welche Ressourcen das System Jugendhilfe/Schule benötigt und erhält, in welchem Leistungsaustausch es mit anderen Systemen und der Umwelt steht und welche Wirkungen es entfaltet.

 

Ein systemischer Blick auf das Verhältnis von Jugendhilfe und Schule

 

 

Ziele

 

Die Zielperspektiven der Zusammenarbeit der beiden Systeme sind überwiegend noch stark defizitär bestimmt.

 

Im breiten Spektrum ihrer unterschiedlichen Aufgaben- und Handlungsfelder orientiert sich die Jugendhilfe aber nur zu einem Teil an defizitären Lebenslagen. Oder sie nimmt die defizitären Lebenslagen ?nur? als Anknüpfungspunkt einer weiterreichenden Perspektive. Ihre sozialpädagogische Gesamtorientierung ist nicht ausschließlich am ?Hilfe?-Muster orientiert, sondern nicht unwesentlich an Mustern der ?Förderung?, der ?Begleitung?, der ?Aktivierung? und der ?Selbstorganisation?. Die Balance zu halten zwischen dem letztlich zentralen sozialpädagogischen Gesamtanspruch und den durch sozialen Problemdruck entstehenden Anforderungen an ihre Rolle als Ausfallbürge für die Eltern, für die Schule, für das Ausbildungssystem und für den Arbeitsmarkt, das ist gerade in finanzwirtschaftlich angespannten Zeiten und unter Bedingungen abnehmender jugend- und sozialpolitischer Unterstützung ein höchst schwieriges Unterfangen. Dies umso mehr, als es die Jugendhilfe aus einer Hand nicht gibt, sondern in der Pluralität ihrer Angebote und Träger Lösungen gesucht werden müssen.

 

Die Schule definiert die Zielhorizonte der Jugendhilfe dagegen eher in einer die sozialpädagogische Orientierung reduzierende Form. Es sei exemplarisch darauf hingewiesen, dass bei der Umschreibung des Einsatzes sozialpädagogischer Fachkräfte an Gesamtschulen die sozialpädagogische Begrifflichkeit auf die ?sozialpädagogischen Hilfen? im engeren Sinne Anwendung findet und weder programmatisch noch argumentativ als mitkonstituierender Teil des gesamten pädagogischen Geschehens dargestellt wird.

 

Will man nicht Schulsysteme entwickeln und etablieren, die im Sinne von Tagesinternaten mit umfassender Leistungspalette arbeiten, sollen also die verschiedenen pädagogischen Leistungskontexte nicht völlig integriert werden, so ist gerade hier eine intensivierte Zielentwicklung notwendig, sowohl jeweils vor Ort als auch auf gesamtgesellschaftlicher und bildungspolitischer Ebene.

 

 

Regeln

 

Während wir für den schulischen Bereich zur Zeit noch über nur recht schwache Regelungsressourcen für das Miteinander von Schule und Jugendhilfe verfügen, hält das Kinder- und Jugendhilfegesetz eine ausreichend breite und tragfähige Palette an Regelungen bereit.

 

Hinzuweisen ist vor allem auf drei Punkte:

· auf die generelle Kooperations- und Koordinationsverpflichtung gemäß Â§ 81,

· auf die Planungsverpflichtung und die damit verbundene Abstimmung mit anderen Planungen gemäß Â§ 80 und

· auf die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG.

 

Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit ergibt sich für die Jugendhilfe zentral aus ihrer Anwaltfunktion für die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen und folgt damit dem Programmsatz der Jugendhilfe (§ 1 KJHJG). Programmatisch, perspektivisch und fachlich kann die Jugendhilfe auf eine übergreifende Zusammenarbeit nicht verzichten, wenn sie eine ganzheitlich ausgerichtete und lebensweltorientierte Hilfe entwickeln und anbieten will. Aus dieser Sichtweise heraus ist die Jugendhilfe ganz praktisch und tatsächlich auch mit dem Versagen oder den Negativeffekten anderer Erziehungsinstitutionen konfrontiert: mit Erziehungsdefiziten der Familien, mit Grenzen schulischer Bildung, mit Zugangssperren und fehlenden Instrumenten im beruflichen Ausbildungssektor.

 

Bei der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist darauf hinzuweisen, dass neben den Eltern nur die Schule gemäß Art. 7 GG einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag hat. Die Jugendhilfe leitet ihren Erziehungsauftrag gewissermaßen ab: zum einen von den Eltern und/oder von den jungen Menschen selbst. Dies insbesondere im Bereich der individuellen Leistungsansprüche auf Hilfen zur Erziehung. Darüber hinaus sind die Angebote, Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe ausgerichtet an den Prinzipien der Offenheit und Freiwilligkeit. Es kann kein der Schulpflicht vergleichbares Prinzip angerufen werden, nimmt man einmal einzelne Maßnahmen aus, die aufgrund gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen erfolgen, wo die Jugendhilfe selbst nicht Entscheidungsträger ist. Diese ?Schwäche? ist zugleich die Stärke der Jugendhilfe, sich nämlich konzentrieren zu können auf die sozialpädagogisch-fachliche Kompetenz, die die Offenheit des Regelungskontextes für flexible und jederzeit anpassungs- und entwicklungsfähige Angebote nutzt.

 

Das Schulsystem wird diese Flexibilität aufgrund struktureller Gegebenheiten nicht erreichen können. In Teilbereichen und einzelnen Schultypen müssen und können wir hier jedoch Strategien der Öffnung verfolgen. Die dazu notwendige Bereitschaft finden wir einstweilen noch überwiegend bei engagierten Einzelpersonen oder einzelnen Schulen, die sogar ihre Öffnung hart erarbeiten und vielfach erstreiten müssen. Es bedarf deshalb einer stärkeren rechtlichen und strukturellen Ausgestaltung auf Landesebene.

 

Richtet man den Blick auf die Instrumente, die das Kinder- und Jugendhilferecht über das generelle Kooperationsgebot für eine konkrete Zusammenarbeit bereithält, so ist sodann auf den Komplex der Jugendhilfeplanung und in deren Kontext auf den Jugendhilfeausschuss und die Arbeitsgemeinschaften hinzuweisen.

 

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Gesamtverantwortung und die Planungsverantwortung für die Aufgaben der Jugendhilfe. Bemerkenswert ist, dass es sich hier nicht um eine kommunale Planung handelt, die nur Teilaspekte des planerischen Gegenstandes umfasst, etwa die baulich-technische Infrastruktur oder ausschließlich die Grundstruktur des Versorgungskontextes – wie wir es bei der Schulentwicklungsplanung kennen, um ein hier naheliegendes Planungsinstrument vergleichsweise zu nennen. Die Jugendhilfeplanung umfasst also im Prinzip die gesamte Palette der Merkmale eines Handlungsfeldes: die konzeptionell- fachliche Entwicklung, die Personalentwicklung, die Organisationsentwicklung und die Entwicklung der ökonomischen Ressourcen. Und dies zugleich in partizipativer Form mit den in manchen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe qualitativ und quantiativ dominierenden Trägern der freien Jugendhilfe, deren Autonomie die öffentlichen Träger nicht nur zu achten, sondern zu fördern haben, bei gleichzeitigem Versuch der gemeinsamen Ausrichtung an Planungszielen, Standards und Wirkungskriterien. Es handelt sich hier also um sehr vielschichtige und sehr anspruchsvolle Aufgaben, angesichts derer sich die systemübergreifenden Koordinationsaufgaben der Schule vergleichsweise bescheiden darstellen. Selbst die schulinternen Planungsaufgaben sind durch hoch arbeitsteilige, segmentierte und hierarchisierte Strukturen weniger komplex. Dies müssen vor allem Schulleute im Blick haben, die sich gelegentlich über die bunten Jugendhilfestrukturen wundern. Wer – bei allen Defiziten der Planung in der Jugendhilfe -. dann feststellt, dass doch ungeheuer vieles abgestimmt und koordiniert geschieht, der müsste eigentlich neidisch werden, die strenggefügten Schulstrukturen verlassen und Schule neu konzipieren.

 

Ein dritter und letzter Hinweis gilt den Arbeitsgemeinschaften. Diese in der Jugendhilfe seit Jahrzehnten in mehr oder weniger formalisierter Form gepflegten Arbeitsgemeinschaften haben in § 78 KJHG einen rechtlichen Rahmen erhalten, der allerdings überwiegend noch recht zögerlich ausgeschöpft wird.

 

Die Offenheit der gesetzlichen Vorgaben erlaubt vielfältig angepasste Lösungen. So sollte der in Entwürfen zum KJHG enthaltene, dann jedoch wieder fallengelassene Aspekt aufgegriffen werden, auch andere Institutionen wie die Arbeitsverwaltung oder die Schule in die entsprechenden Arbeitsgemeinschaften einzubeziehen und die ohnehin komplexe Koordinationslandschaft nicht durch zu viele separate Gremien zu belasten.

 

In der praktischen Wirklichkeit suchen die Arbeitsgemeinschaften über die Koordinationsaufgabe hinaus jedoch nach Wegen der generellen fachlichen Entwicklungsarbeit und Einflussnahme auf die Planung. Dies wiederum stößt in vielen Kommunen auf Vorbehalte, weil im Herrschaftsgefüge der verschiedenen Einfluss- und Handlungsfelder strategisch ausgerichtete Aktivitäten als störend angesehen werden.

 

Nun ist es im Hinblick auf eine orts- und institutionenbezogene Kooperation gewiss nicht ausreichend, in den Arbeitsgemeinschaften der Schule (und dann welcher ?) einen Platz einzuräumen. Wir hätten eine ähnliche Repräsentationsstruktur wie beim Jugendhilfeausschuss, wo die Schule zwar mit einem beratenden Sitz vertreten ist, über punktuelle Ratschläge oder Hinweise hinaus aber vielfach nichts passiert. Wer tragfähige Arbeits- und Planungsstrukturen entwickeln will, der muss schon von der strategischen Ebene der Gesamtstadt oder des Kreises zur operativen Ebene der Sozialräume, Schuleinzugsbezirke und Stadtteile wechseln. Dies lässt sich im Sinne der Arbeitsgemeinschaften gemäß Â§ 78 KJHG aber gut regeln, zumal – wie bereits angedeutet – auch innerhalb der Jugendhilfe Modelle der teilräumlichen Organisation und Arbeitsorientierung in jüngster Zeit stark favorisiert werden.

 

Die Jugendhilfeplanung stellt mit ihren Ansprüchen der lebensweltbezogenen Verknüpfung mit fachnahen anderen Planungen eine Herausforderung für die Schule dar.

 

Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung fordert die Schule vor allem in drei Regelungsbereichen heraus:

 

· Da ist zum einen der Lehrbetrieb mit den curricularen Vorgaben und dem staatlich verantworteten und gelenkten Personaleinsatz. Vor allem im Personaleinsatzbereich müssen die Regelungsressourcen der Mitwirkung der Schule an den Vernetzungen gestärkt werden.

 

· Sodann gibt es den Formenkreis der Aufgaben der kommunalen Schulträger, der sich im wesentlichen auf die ?Hardware? der Schule bezieht und sich organisatorisch in Schulverwaltungsämtern ? vielleicht müsste man in den meisten Fällen treffender von Schulunterhaltungsämtern sprechen ? konstituiert. Hier muss ein verändertes Verständnis von Schulträgerschaft entwickelt werden.

 

· Schließlich gilt es, die vielfältigen Projekte, Aktivitäten, Kontakte und Kooperationen, die sich quasi in den Zwischenraum zwischen ?Schulischem Lernsystem? und ?Schulverwaltung? hineingeschoben haben, angemessen zu regeln. Dies geht meines Erachtens langfristig nur dann, wenn über die Kooperation der Systeme Jugendhilfe und Schule hinaus auch integrative Elemente eingebaut werden.

 

Die im ?Zwischenraum? sich entwickelnden Aktivitäten kommen überwiegend aus dem unmittelbaren kommunalen Trägerraum, werden durch freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe durchgeführt und sind sowohl fachlich-inhaltlich als auch administrativ für die Schule ?Fremdkörper?. Fremdkörper in einem Sinne, wie es der berühmte Soziologe Georg Simmel für den Fremden selbst formuliert hat: Fremder ist nicht der, ?der heute kommt und morgen geht?, sondern der, ?der heute kommt und morgen bleibt ? und der, obgleich er nicht weitergezogen ist, ?die Gelöstheit des Kommens und Gehens nicht ganz überwunden hat?. Diese Gelöstheit mag zwar im Sinne eines pädagogischen Konzeptes gegenüber den strengen Formen des schulischen Unterrichts von ungeheurer Bedeutung sein und bewusst gepflegt werden, die Gelöstheit ist jedoch unter den Aspekten eines verlässlichen, nachhaltig wirksamen und systematisch verbundenen Systems Jugendhilfe/Schule nicht ohne Probleme. Für das Miteinander verbindlichere Regelungen zu treffen und gezielter Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen, dies sehe ich als eine vordringliche mittelfristige Aufgabe an.

 

 

Orientierungen

 

Ein soziales Handlungssystem lebt wesentlich von seinen grundlegenden Orientierungen. Schule und Jugendhilfe bezeichnen nicht nur unterschiedliche gesellschaftliche Handlungsfelder, sondern werden auch von unterschiedlichen Grundorientierungen bestimmt. Schule bedeutet Ort des Lernens, Ort der Vermittlung von Wissen und funktionaler Fertigkeiten – nicht ausschließlich, aber doch stark dominierend – für die berufliche und arbeitsorientierte Existenz des Menschen. Die Schule hat sich dabei in verschiedenen Organisationsformen neben der Vermittlung von einigen Grundorientierungen zur Sicherung gesellschaftlicher Integration und Loyalität immer als eine explizit leistungsorientierte Veranstaltung verstanden. Schulpädagogik konzentrierte sich in diesem Kontext auf den Schüler und thematisierte Grundfragen der Bedingungen und Formen effizienter und effektiver Wissensvermittlung bis hinein in das methodische Feld der allgemeinen Didaktik und der Theorie des Unterrichtens.

 

Während die Schule ?vor der Welt? steht und als hoch institutionalisierte Organisation eine mehr oder weniger kraftvolle Existenz führt, steht die Jugendhilfe ?in der Welt? und vermag sich nur begrenzt auf eine Pädagogik zu stützen, die vornehmlich ihr Binnensystem füllt und reguliert. Jugendhilfe ist nach ?außen? gerichtet und trägt über ihre sozialpädagogische Arbeit den spezifischen Entwicklungsbedingungen von jungen Menschen in ihren Lebensfeldern, insbesondere auch unter kompensatorischen Aspekten Rechnung. Sozialpädagogik versteht sich ? modern formuliert ? als pädagogisches Setting der Vermittlung von Person, sozialem Lebensraum und gesellschaftlichen Bedingungsfeldern. Ihr Bild ist widersprüchlich wie ihre Theorie und wie die gesellschaftliche Wirklichkeit, der sie sich zu stellen hat. Ihre methodischen Ansätze sind plural, aber immer stark eingebunden in die sozialen Bedingungskontexte.

 

Während sich die Schule überwiegend profiliert hat in ihrer fachlichen und fachdidaktischen Dimension und dort ihre Professionalität findet, kann die Jugendhilfe ihre Professionalität weitgehend nur im Gelingen von tragfähigem Alltagshandeln der Menschen, mit denen man zusammenkommt und arbeitet, suchen.

 

Für das Schulsystem ist es in mancherlei Hinsicht wichtig und notwendig, dass es sich abgrenzen kann von den vielfältigen lebensweltlichen Einflussfaktoren, um kontinuierliche Lernprozesse zu sichern. Hierbei hat die Schule die jungen Menschen sozusagen ?fest im Griff?, weder kann der Lehrer strukturell dem Schüler ausweichen, noch dieser dem Lehrer. Beide sind sich wechselseitig ?ausgeliefert? und regulieren deshalb viele Konflikte und Probleme durch situative Ausgrenzung oder Verdrängung. Die Jugendhilfe kann ? einmal den Bereich der engeren Hilfen zur Erziehung in fest institutionalisierten Bezügen ausgenommen ? den jungen Menschen nicht binden. Sie muss erst auf ihn zugehen und ihn für Aktivitäten gewinnen.

 

Angesichts der vielfältigen sozialen Probleme, der extern beeinflussten Entwicklungsbedingungen, die in die Schule hineingetragen werden, dürfte die Schule ? cum grano salis ? mit ihrer überwiegend schulpädagogischen Perspektive an Grenzen gestoßen sein. Verschiedene Schultypen, wie die Hauptschule und zumindest in Teilaspekten die Gesamtschule sind denn auch de facto in der ?mürben? oder ?zermürbenden? Situation, dass sie Formen traditioneller schulpädagogischer Orientierung bereits verlassen haben, ohne dass ihnen allerdings in der Konsequenz die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen, eine feste sozialpädagogische Basis ihrer schulischen Bildungsarbeit auch entwickeln zu können.

 

Es ist erstaunlich, dass gerade in Deutschland mit einer langen sozialpädagogischen Tradition sozialpädagogische Orientierungen für das schulische System wieder angemahnt werden müssen. Studierende in der Lehrerausbildung hören vielleicht im Zusammenhang mit der historischen Einführung in die Pädagogik noch etwas von Reformpädagogik und Sozialpädagogik. Sodann bricht die Beschäftigung mit der Thematik aber praktisch ab.

 

Abschließend zu diesem Punkt unserer Systembetrachtung: Es bedarf verstärkter Bemühungen um ein wechselseitiges Verständnis der jeweils anderen pädagogischen Ansätze und Methoden, Denkstile und -richtungen ? und dies handlungsorientiert hinein bis ins Lehrerverhalten und in die Arbeitsstile. Und damit die Parität gewahrt bleibt: auch die Sozialpädagogen mögen manchmal nur schwer verstehen, wie Lernprozesse verlaufen und institutionelle Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden müssen, löst sich doch hier manches in privatistischer Beliebigkeit auf.

 

 

Leistungen und Ressourcen

 

Ein nicht leichtes Kapitel angesichts der Tatsache, dass wir schon seit geraumer Zeit nicht mehr aus dem vollen schöpfen können, weder im Personalbereich noch bei der sächlichen Ausstattung. Wenn dem so ist, müssen wir Prioritäten setzen und nicht nach dem Motto verfahren: ?Wir strecken uns nach der Decke?. Um es einmal provokativ zu formulieren: Kann nicht eine Hauptschule gut und gerne auf anderthalb Lehrer verzichten, wenn dafür ein Sozialpädagoge und ein Sozialarbeiter in den Schulbetrieb integriert würden? Ist nicht manchmal eine Stunde Deutsch oder Englisch, die unter geradezu chaotischen Verhältnissen abläuft, entbehrlich, wenn man Konzepte des werk- und projektorientierten Lernens besser durchführen könnte? Worauf ich hinaus will, ist folgendes: Die Zeiten für Lösungsversuche durch ständig neu ausdifferenzierte Systeme ist vorbei, und wenn wir ernsthaft darüber nachdenken, bereits aus inhaltlich-konzeptionellen Erwägungen nicht erst heute und zudem nicht deshalb, weil die Ressourcen fehlen. Im Bereich der Jugendberufshilfe sind wohl inzwischen mehr Lehrer tätig als im Schulsystem Sozialpädagogen und Sozialarbeiter. Und ein Großteil des schulischen Lernens findet in Nachhilfestunden außerhalb der Schule statt. Wir benötigen nicht die Fortschreibung althergebrachter Systeme auf Sparflamme, sondern neukonzipierte und wenigstens teilintegrierte Konzepte mit gemeinsamen Orientierungsgrundlagen.

 

 

Perspektiven

 

Eine systemische Betrachtung der thematisierten Gegenstände und Felder vermag nicht nur die Situation zu diagnostizieren. Sie kann auch hilfreich sein, die notwendigen Schritte einer Weiterentwicklung präziser zu bestimmen.

 

Generell kann gesagt werden:

 

  1. In systemischer Perspektive können die Reduktionen thematisiert und problematisiert werden, die die je einzelnen Partner der Kooperation, die unterschiedlichen Träger und Institutionen kennzeichnen. Handlungssysteme benötigen selbstverständlich die Abgrenzung zu andern, um eigene Identitäten sichern zu können, doch sie tendieren auch dazu, ein Aufbrechen der Grenzen zu verhindern und Abweichungen und Grenzüberschreitungen zu unterbinden. Eine systemische Betrachtung macht vor allem auch im Interorganisationsbereich sichtbar, welche Veränderungen bei den einzelnen Teilsystemen und im Schnittfeld notwendig sind.

 

  1. In systemischer Perspektive kann herausgearbeitet werden, das Kooperationskontexte nur dann funktionieren können, wenn zentrale Systemfunktionen in ein tragfähiges Gleichgewicht kommen, wenn also gleichermaßen die Ziele definiert, die Regeln geklärt und angewandt, die Orientierungen stimmig und die Ressourcen ausreichend sind.

 

Auf der Zielebene hat sich ? selbst wenn dies überwiegend noch programmatisch ist und noch nicht ergebnisorientiert geschieht ? in den letzten Jahren einiges verändert. Die Schule wird nicht mehr als ein System unter der Käseglocke ständig wachsender Anforderungen an die Wissensvermittlung gesehen, sondern als prinzipiell öffnungsfähig auch für weitere Perspektiven, insbesondere in den extrafunktionalen und sozialen Kompetenzbereich der Schüler und Schülerinnen hinein. In unterschiedlicher Akzentuierung je nach Schultyp mehren sich seit einigen Jahren die Stimmen, die die ?Realitätsbezüge? der Schule und die aufgabenspezifische Verknüpfung mit anderen Institutionen fordern und dem Schulleben mehr Raum und der Schule insgesamt mehr Öffnung geben wollen, wie es im Entwurf zu einem Rahmenkonzept des KM in NW aus dem Jahre 1988 bereits niedergelegt wurde. Schule soll ihre sozialpädagogische Blindheit aufgeben, unter der sie überwiegend eine ?Reproduktion des pädagogischen Notfalls? betrieben hat. Solcherart löbliche und wohlfeile Programmatik ist wichtig und unverzichtbar. Aber von schönen Konzepten, Zielbildern oder Entwürfen kann kein Handlungssystem leben.

 

Deshalb müssen wir auf der Ebene der Regeln verbindlicher festlegen, wie die Kooperation im Schnittflächensystem auszusehen hat. Es wäre mithin zu begrüßen, wenn auch die schulrechtlichen Bestimmungen zur Kooperation verbessert würden und die Bindungsqualität von Kooperationen erhöht würde.

 

Institutionen kommen vielfach nur aus ihren Schneckenhäusern heraus, wenn sie mitRessourcen dazu gelockt werden. Ressourcenorientiert ist deshalb zu fordern:

 

  1. Wir brauchen eine positionelle Verankerung sozialpädagogischer Kompetenzen im Schulsystem. Wenn es keine Personen gibt, die aufgrund ihrer positionellen Ausstattung mit der Aufgabenerfüllung leben und nicht nur nebenbei Ausflüge in Projekte, Modelle und Abenteuer unternehmen, schaffen wir wenig Veränderungen. Die Begriffe Projekte und Modelle signalisieren für mich eine eher unstete, sich ständig wieder auflösende und zum Teil unwirkliche Szene von Jugendhilfeaktivitäten, die man pflegen, aber auch nicht pflegen kann, die man hier ernstnehmen, aber dort auch wieder als überflüssigen Zirkus abtun kann. Es bedarf meiner Einschätzung nach der gezielten Einrichtung von Positionen, von denen aus die Schnittstellenthematik aktiv bearbeitet werden kann. Nicht allein ?das Bewusstsein für die notwendige Kooperation? ? ich zitiere aus einer Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit ? ist wichtig, sondern auch die Schaffung von Strukturen. Nicht allein ?Zusammenarbeit?, ?Fachaustausch? und ?Gesprächsaustausch?, sondern gemeinsame verbindliche Arbeitsstrukturen müssen geschaffen werden. Ich vertraue nicht auf das Zauberwort ?Kooperation?, wenn beide Partner nicht eigene Aufmerksamkeits- und Bearbeitungsstrukturen für die Kooperation besitzen und vielfach ihr eigenes System eher unverändert lassen möchten. Dies gilt nicht nur für die Schule, sondern auch für die Jugendhilfe. Wenn die Jugendsozialarbeit in einem Positionspapier formuliert: ?Will Jugendsozialarbeit frühzeitig agieren, wird Schule notwendigerweise zum Handlungsfeld?, so mag dies aus Sprachstil und Ansatz der Jugendhilfe zwar nachvollziehbar sein. Aus der Sichtweise der Schule muss es aber zu einem ?Arbeitsprinzip? werden. Das heißt aber: Die Schule muss sich selbst pädagogisch umfassender und zugleich offener definieren und sich selbst als Ort sozialer bzw. sozialpädagogischer Arbeit begreifen. Dann kann sie spezielle und aufgrund der spezifischen Arbeitsformen und -strukturen nur durch die Jugendhilfe leistbare Beiträge adäquater aufnehmen und auch integrieren. Ausbildungsorientiert impliziert dies eigentlich die Forderung nach Personen mit Doppelqualifikationen oder zumindest einer Anreicherung mit Qualifikationsmerkmalen der jeweils anderen Profession.

 

 
  1. Es wird zur Weiterentwicklung des Verständnisses der Kommunen hinsichtlich ihrer Schulträgerschaft kommen müssen. Die Kommunen sind, so die Verwaltungssprache, für die ?äußeren Schulangelegenheiten? zuständig. Darunter fällt nach engem Verständnis die Unterhaltung der Schulen. Hausaufgabenbetreuung, Silentien, Schulsozialarbeit etc. werden in einem Konzeptentwurf der Kommunalen Gemeinschaftsstelle zur ?neuen Steuerung im Schulbereich? als ?Schülerangelegenheiten und Schülerbetreuung? verstanden und ebenfalls den ?äußeren Schulangelegenheiten? zugerechnet. Damit wäre die Verantwortung des Schulträgers klarer skizziert. Der Begriff ?äußere Schulangelegenheiten? wird jedoch fragwürdig. Ich meine, dass sich einmal ein erweitertes Verständnis von Schulträgerschaft einerseits und ein neues Verständnis von erweiterten ?inneren Schulangelegenheiten? entwickeln müsste.

 

Möglicherweise bieten die Neuen Steuerungskonzepte der Kommunalverwaltung, so die stärkere Verselbständigung der Schulen im Hinblick auf ihre Budgetverwaltung und -verantwortung und das Zusammenwachsen der Steuerungszentralen Jugendhilfe, Soziales und Kultur auch Chancen inhaltlich und organisatorisch integrierterer Sichtweisen.

 

  1. Das Schulsystem muss eigene Ressourcen erhalten (Personalkapazitäten, Sachmittel), die sie zielgerichtet in diesen Kooperationsraum einbringen kann. Nur wer die Mittel hat, um die Musik zu bezahlen, kann dann auch die entsprechenden Melodien bestellen. Mit Empfehlungen und Appellen allein wird kaum etwas bewegt. Es muss ein aktiver Leistungsaustausch zwischen Schule und Jugendhilfe zustande kommen, damit langfristig auch die geeigneten pädagogischen Leistungen für die jungen Menschen erbracht werden können.

 

Abschließend bleibt zu sagen: Es ist nicht nur nötig, über einzelne pragmatische Schritte der Kooperation zu reden und auf der Handlungsebene etwas zu bewegen. Unverzichtbar ist auch eine weitere Mobilisierung der Schul- und Jugendhilfepolitik. Eine gute Schulbildung, eine von der Jugendhilfe ausreichend flankierte soziale Entwicklung und ein erfolgreicher Übergang in Erwerbs- und Erwachsenenbiographien, das sind Schlüsselaufgaben der Politik. Die Schulen müssen bei aller Bindung an ihre hierarchischen Entscheidungsstrukturen vor Ort politischer werden und die Jugendhilfe muss weiter dafür eintreten, nicht als Sozialkonsum für eine von der Politik bereits abgehängte Generation etikettiert zu werden.

 

 

Der Autor Dr. Bruno Nikles ist Professor für Sozialplanung an der Universität Essen (jetzt Duisburg-Essen) und Vorsitzender des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO).

 

Vorstehender Text erschien in DER NAGEL 59/1997, hier eingestellt im Juli 2003.

Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften an Gesamtschulen in Ganztagsform. RdErl. d. Kultusministeriums vom 22.1.1991. GABl. NW I, S.42

Rahmenkonzept. Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule. Hg. Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 1988

Sozialarbeit und Schule. Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit – Jugendaufbauwerk (BAG JAW) zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit. In: Jugendhilfe 34. Jg. 1996, S. 112 (109-113)

Klaus Schäfer; Margrit Müller. Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen im Wandel: Neue Anforderungen an Jugendhilfe und Schulen. In: Jugendhilfe 34.Jg. 1996, S.117 (116-120)

Neue Steuerung im Schulbereich. Erste Beratung am 7. Juni 1996. [Konzeptentwurf] Kommunale Verwaltungsstelle (KGSt). Köln

NAGEL-Redaktion – Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Read More »

NAGEL-Redaktion – Aktion: Kooperationsvereinbarung Jugendhilfe-Schule

Eckpunkte für Kooperationsvereinbarungen

Dortmund, 07.04.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beteiligten dieser Aktion setzten sich als Mitglieder des Forums „Förderung von Kindern“ für eine von der Bedarfslage von Kindern und Familien ausgehenden Orientierung der notwendigen Förderungsbedingungen ein. Als mögliche Orientierung für die zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Trägern der Jugendhilfe und den Schulträgern abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen übermitteln wir Ihnen einige Gesichtspunkte für den erforderlichen Gestaltungsprozess.

Unsere Absicht ist es, alle Beteiligten bei der Entwicklung der örtlichen Angebote und der Zusammenarbeit zu unterstützen und Planungen an dem zu orientieren, was für die individuelle Entwicklung von Kindern und ihrer Familien heute erforderlich ist.

1.      Ziel unserer Empfehlung

ist es daher, bestehende Angebote in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu sichern und auszubauen, vom Bedarf der Kinder und der Lebenssituation von Familien mit Kindern auszugehen.

Dazu zählt unseres Erachtens, dass einerseits Angebote im Bereich der Schule tatsächlich im Rahmen von „integrativen Ganztagsschulen“ entwickelt und andererseits Kindern – außerhalb der Schule – die nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Landesausführungsregelungen erforderlichen bedarfsgerechten Angebote zur Verfügung gestellt werden.

Das Konzept der Offenen Ganztags-Grund-Schule erfüllt diese Bedingungen noch nicht.

Es ist daher erforderlich, Anstöße für die Weiterentwicklung von Schulen zu geben, bewährte und weiter auszubauende Leistungen der Jugendhilfe Kindern zur Verfügung zu stellen, die bestehenden bundesrechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Qualität und Quantität zu erfüllen, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule zu unterstützen und die professionelle Arbeit von Lehrerinnen, Lehrern sowie sozialpädagogischen Fachkräften zu ermöglichen.

Die Ausgestaltung der Angebote erfordert daher eine Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe.

Wir sind an einer Verbesserungen des Zusammenwirkens interessiert. Dies erfolgt in Kenntnis erheblicher rechtlicher Bedenken gegen die beabsichtigte Aufweichung des Verpflichtungscharakters des § 24 SGB VIII – KJHG und der Zuständigkeit der überörtlichen Träger der Jugendhilfe (Landesjugendämter) für die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Angebote der Jugendhilfe nach § 45 SGB VIII – KJHG, durch die zur Sicherung des Wohls des einzelnen Kindes bestimmte qualitative Anforderungen an Angebote gestellt werden.

Solange die Legitimation für die sogenannten außerunterrichtlichen Teile der Offenen Ganztagsgrundschule über die rechtlichen Bestimmungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt, solange ist diese nicht nur als gleichberechtigte Partnerin umfassend zu beteiligen, sondern sich auch die sich aus dem SGB VIII-KJHG und dem Landesausführungsrecht geltenden Regelungen unmittelbar gültig.

Das heißt auch, dass der Jugendhilfeausschuss mit über die Einrichtung Offener Ganztagsgrundschulen entscheidet, die Jugendhilfeplanung mitverantwortlich ist für die Festlegung von Standorten und die Zuteilung von Ressourcen und das Landesjugendamt in seiner Verantwortung nach § 45 KJHG bleibt.

2.      Gesichtspunkte für Inhalte von  Kooperationsvereinbarungen:

2.1     Anforderungen an Angebote

  • Integration der qualitativ angemessenen bestehenden und bewährten Angebote aus dem Bereich der Jugendhilfe und Schule in die Offene Ganztagsschule unter Beibehaltung des bestehenden pädagogischen Konzeptes und der Rahmenbedingungen.
  • Die Konzeption der Offenen Ganztagsschule muss verdeutlichen, dass die Angebote als umfangreiche Förderungsangebote auszurichten sind und den Zusammenhang von Erziehung – Bildung – Betreuung insgesamt sichern.
  • Den Trägern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die angenommenen Angebote für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren weiterzufinanzieren und weiterführen zu können, u.a. Horte / Schulkinderhäuser.
  • Die Gruppengröße soll sich nach den individuellen Förderungsbedarf der Kinder richten.
  • Die Qualität der Angebote muss im Gleichgewicht bleiben mit dem zahlenmäßigen Angebot.
  • Alle Angebote müssen im Rahmen der nach § 78 SGB VIII – KJHG – gebildeten Arbeitsgruppen abgestimmt sein.
  • Die Angebote der Eltern- und Familienbildung sowie -beratung sollen im Hinblick auf die Öffnung der Schule mit der Schularbeit vernetzt werden (z.B. in Form von Projektarbeit).
  • Es müssen verlässliche Regelungen zur Finanzierung der nicht von der Schule verantworteten Angebote getroffen werden, z.B. auch für Ferienaufenthalte.
  • Im Sinne der Verlässlichkeit für Kinder und Eltern müssen die Angebote über das Jahr 2007 hinaus zu sichern. Diese langfristige Angebotsplanung ist für die interessierte Öffentlichkeit transparent zu machen.
  • Regelungen zur Garantie von ernährungsphysiologisch sinnvollen Mittagsmahlzeiten sowie einer entsprechenden Ausstattung und Organisation für alle SchülerInnen sind erforderlich.

2.2     Personal, Kooperation der Beteiligten, Räume

  • Regelungen zur Qualifikation der sozialpädagogischen Fachkraft, d.h. Personalbemessung und Personalanbindung unter Sicherung der arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Standards (Tariftreue).
  • Einsatz von Vertretungskräften.
  • Regelungen zum Austausch der sozialpädagogischen Fachkräfte.

a) untereinander und

b) mit dem Lehrpersonal

c) gemeinsame Besprechungen (z.B. in Mitarbeiterinnenkonferenzen der Schule) der sozialpädagogischen Fachkräfte mit den Lehrerinnen und Lehrern (siehe auch Punkt Beteiligung von Kindern und Eltern).

  • Beteiligung der Kooperationspartner an Klassen- und Schulpflegschaftssitzungen, sowie an Elternsprechtagen.
  • Freistellung und Mittel für Fortbildung und Supervision
  • In den Schulen sind Beauftragte/Ansprechpartnerinnen (z.B. Ombudsfrau / Ombudsmann) für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich benannt.
  • Räume bzw. das Raumkonzept erfüllen die Anforderungen des § 45 SGB VIII-KJHG und verfügen insofern auch über ein differenziertes Außengelände sowie vielfältige Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten.

2.3     Qualitative und quantitative Bedarfsfeststellung

  • Es muss eine qualitative Bedarfsfeststellung (die nicht auf Quantitäten, z.B. den „zeitlichen“ Förderungsbedarf, konzentriert ist) mit den Eltern für ihre Kinder stattgefunden haben.
  • Es muss geprüft sein, ob das vorgesehene Angebot dem Bedarf der Kinder und Familien entspricht.
  • Es muss den Eltern transparent sein, wo sie ihren Bedarf artikulieren und einfordern können.
  • Es müssen Handlungsmöglichkeiten zur Anpassung an einen nicht vorhergesehenen und einen veränderten Bedarf vorgesehen sein.
  • Es müssen bedarfsgerechte Angebote in Bezug auf die tägliche Öffnungszeiten und die unterrichtsfreien Zeiten vorhanden sein und Berücksichtigung der vorhandenen und zu schaffenden Ressourcen.

2.4     Kinder- und Elternbeteiligung

  • Partizipation von Kindern und Eltern, kann z.B. konkret dadurch erfolgen, dass
  • alle Beteiligten / Kooperationspartner sich zur umfassenden Information verpflichten

a) untereinander sowie

b) gegenüber den Eltern und Kindern

  • Eine Institutionalisierung der Beteiligung, z.B. über die im Rahmen der relevanten landesrechtlichen Ausführungsregelungen vorgesehenen Möglichkeiten (Schulmitwirkungsgesetz und Regelungen des GTK für Einrichtungen der Jugendhilfe) hinaus, ist gesichert.

Strukturell könnte dieses Modell einer Erziehungspartnerschaft so aussehen:

Regelmäßige pädagogische Besprechungen, z.B. in Form von Konferenzen, Workshops, Arbeitstreffen, mit Eltern- und der Lehrenden aller Klassen und den sozialpädagogischen Fachkräften aus den Angeboten.

Dabei werden auch Ziele der pädagogischen Angebote und die Aspekte für die Umsetzung im Unterricht angesprochen.

Beschlussvorlagen für die Schulkonferenz werden erstellt, an deren Erstellung Eltern, Lehrer und Lehrerinnen und pädagogischen Fachkräften mitwirken.

  • An Entwicklungsgesprächen zwischen Lehrerinnen, Lehrern und sozialpädagogischen Fachkräften werden Eltern und – je nach Alter – Kinder beteiligt.

2.5     Elternbeiträge

Solange auf die Erhebung von Elternbeiträgen nicht verzichtet wird, müssen diese nach Einkommen gestaffelt werden. Der Jahresbetrag sollte jedoch nicht höher als die Landesförderung (820 ?) sein.

2.6     Evaluation

  • „Wirksamkeits-Kontrollen“ zwischen Eltern, Mitarbeiterinnen und Kindern über die Förderungsbedingungen sind gesichert.
  • Wirkungsmessungen im Hinblick auf die Veränderungen in den Familien und z.B. zur Berufstätigkeit sind vorgesehen, damit die Wirkungen der Angebote auch systematisch erfasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Amoneit (Progressiver Eltern- und Erzieherverband), Udo Beckmann (Verband Bildung und Erziehung), Antje Beierling (Verband alleinerziehender Mütter und Väter), Marianne Buhl (Katholische Erziehergemeinschaft), Gudrun Erlinghagen (Bundesverb. Evangelischer Erzieherinnen, Nordrhein), Klaus-Peter Freitag (Arbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen) Franz-Josef Hammelstein (Familienbund der Katholiken), Jürgen Herzog (Landeselternrat Tageseinrichtungen), Gisela Kierdorf (Zentralverband kath. Erzieherinnen), Doris Sandbrink (Evangelische Aktionsgemeinschaft f. Familienfragen, Rheinland), Dr. Jürgen Schmitter (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), Gerhard Stranz (Vereinigung der Waldorfkindergärten)

Anlage

Hinweise auf maßgebliche gesetzliche Grundlagen:

SGB VIII – KJHG:

§ 24 Ausgestaltung des Förderungsangebots in Tageseinrichtungen

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.

§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

(1) Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer (…) .

(2) Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Sie ist zu versagen, wenn die Betreuung der Kinder oder der Jugendlichen durch geeignete Kräfte nicht gesichert oder in sonstiger Weise das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung nicht gewährleistet ist. Über die Voraussetzungen der Eignung sind Vereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen anzustreben. Die Erlaubnis ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden. Zur Sicherung des Wohles der Kinder und der Jugendlichen können auch nachträgliche Auflagen erteilt werden. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.

(3) Sind in einer Einrichtung Mängel festgestellt worden, so soll die zuständige Behörde zunächst den Träger der Einrichtung über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Wenn die Abstellung der Mängel (…).

(4) Besteht für eine erlaubnispflichtige Einrichtung eine Aufsicht nach anderen Rechtsvorschriften, so hat die zuständige Behörde ihr Tätigwerden zuvor mit der anderen Behörde abzustimmen. Sie hat den Träger der Einrichtung rechtzeitig auf weitergehende Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften hinzuweisen.

Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder

§ 3 Auftrag des Hortes

(1) Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung mit einem eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Als Lebensraum für Kinder soll er in altersangemessener Weise sowohl die wachsende Selbständigkeit der Kinder unterstützen als auch die notwendige Orientierung und Bindung ermöglichen. Er hat die sozialen und emotionalen Bedürfnisse der Kinder, die Freizeitinteressen sowie die Erfordernisse, die sich aus der Schulsituation der Kinder ergeben, zu berücksichtigen. Bei seiner Arbeit hat der Hort eng mit den Schulen zusammenzuwirken. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.

Die Grundlagen für Kooperationsvereinbarungen sind im Erlass „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 12.02.2003 an folgenden Stellen zu finden:

Die Durchführung (der Offenen Ganztagsschule) liegt in der Verantwortung der Kommune als örtlichem Schulträger. Er soll durch eine gemeinsame Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der vor Ort bestehenden Trägerstruktur, insbesondere der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe,

–       die örtlichen qualitativen und quantitativen Förder- und Betreuungsbedarfe ermitteln,

–       die Standorte der Projekte auf der Basis des örtlichen Bedarfs festlegen,

–       die für Kinder im Grundschulalter vorhandenen Ganztagsangebote aus Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Schulkinderhäuser, „Schülertreff) und Schule („Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“) einbeziehen sowie

–       auf die Sicherstellung des dem örtlichen Bedarf entsprechenden Personals und der erforderlichen Räumlichkeiten hinwirken“. (Erlassanschreiben, S. 2)

1.4 Die offene Ganztagsschule soll auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Schulträger, den Schule und den beteiligten außerschulischen Partnern ausgestaltet werden. Auf der Landesebene ist beabsichtigt, diesen Prozess durch Rahmen-Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Land, den Schulträgern und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wirksam zu unterstützen.“ (Erlass, S. 5)

2.8 … . Die jeweilige Ausgestaltung erfolgt auf der Grundlage einer zwischen den Beteiligten abzuschließenden Kooperationsvereinbarung. Sie regelt u.a. die gegenseitigen Leistungen der Kooperationspartner sowie die Erstellung und Umsetzung eines gemeinsam zu entwickelnden pädagogischen Konzepts“. (Erlass, S. 7)

3.2 … . Stellt ein außerschulischer Träger Personal zur Verfügung oder ist Personal ehrenamtlich tätig, sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten in einer Kooperationsvereinbarung festzuhalten.“ (Erlass, S. 8)

Zuwendungsvoraussetzungen.

Vorlage einer Kurzfassung eines abgestimmten Konzeptes des Schulträgers und der örtlichen Kinder- und Jugendhilfeträger zur Umgestaltung von Schulen des Primarbereiches in offene Ganztagsschulen“ (Förderrichtlinie, S. 2)

 

Der Aktion gehören bisher an:

Arbeitsgemeinschaft Waldorfpädagogik
(Waldorfschulen NRW)
Mergelteichstrasse 59 – 44225 Dortmund

Bundesverband evangelischer Erzieherin-nen und Sozialpädagoginnen e.V. 
Landesgruppe Nordrhein
Stürzlebergerstr. 2 – 41469 Neuss

Der PARITÄTISCHE 
Wohlfahrtsverband NRW
Loher Straße 7 – 42293 Wuppertal

DKSB – Deutscher Kinderschutzbund 
Landesverband NRW
Domagkweg 20 – 42109 Wuppertal

Eltern helfen Eltern e.V.
Hammer Straße 1 – 48153 Münster

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen,  Rheinland
Rochusstraße 44 – 40479 Düsseldorf

Familienbund der Katholiken 
Landesverband NRW
Tempelhofer Str. 21 – 52068 Aachen

GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband NRW
Nünningstraße 11 45141 Essen

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V. Region NRW
Mergelteichstr. 59, 44225 Dortmund

KEG – Katholische Erziehergemeinschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Elisabethstr. 7 – 44319 Dortmund

LAGF – Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Nordrhein-Westfalen
Rochusstraße 44 – 40479 Düsseldorf

LER – Landeselternrat für Kindertagesein-richtungen in Nordrhein-Westfalen e.V.
Dresdener Str. 4 – 44139 Dortmund

PEV – Progressiver Eltern- und Erzieherver-band NW e.V.
Hohenstaufenallee 1 – 45888 Gelsenkirchen

VAMV, Verband alleinerziehender Mütter und Väter LV NRW e.V.
Juliusstraße 13 – 45128 Essen

ver.di – Landesbezirk NRW
Universitätsstraße 76 – 44789 Bochum

VBE, Verband Bildung und Erziehung, NRW
Westfalendamm 247 – 44141 Dortmund

ZKD – Zentralverband der MitarbeiterIn-nen in Einrichtungen der kath. Kirche in Deutschland e.V., LV Erzieherinnen NW
Breite Str. 101 – 50667 Köln

Kontaktanschrift:
Mergelteichstraße 59
44225 Dortmund
Telefon: 0231/9761570

Hinweise zu Aktionen von Beteiligten im „Forum Förderung von Kindern“ unter: 
www.muenster.org/eltern-helfen-eltern/Forum Kinder/forum.htm und www.elternrat.de/LER-KiTa-NRW/forum.htm

NAGEL-Redaktion – Aktion: Kooperationsvereinbarung Jugendhilfe-Schule Read More »

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