Spielplatzpaten
Von Christa Burghardt und Rainer Deimel
Übernahme von Spielplatzpatenschaften
Für Menschen, die eine verbindliche Verantwortung für einen Spielplatz übernehmen wollen, gibt es die Möglichkeit, „Spielplatzpate“ zu werden.
Sinn und Zweck der Spielplatzpatenschaft
Wie die Erfahrung zeigt, sind Spielplätze oftmals in einem sehr schlechten Zustand. Der Spielplatzeigentümer (Privatbesitzer oder Kommune) ist aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage, den Spielplatz ausreichend zu warten. Um diesem Missstand abzuhelfen, kann ein Spielplatzpate ergänzend eingesetzt werden, regelmäßige Kontrollbesuche durchzuführen. Diese haben unter anderem zum Ziel, bestehende Mängel und Gefahren zu beseitigen, damit der Spielplatz jederzeit bespielbar ist und Kinder sich dort ungefährdet aufhalten und betätigen können.
Wie wird man Spielplatzpate?
In zahlreichen Städten gibt es bereits Spielplatzpatenschaften. Es existieren unterschiedliche Patenschaftsmodelle. Zum Beispiel übergibt die Gemeinde die ehrenamtliche Betreuung der öffentlichen Spielplätze an Privatpersonen, Vereine, Elterninitiativen, Schulklassen usw., die günstigerweise aus der näheren Umgebung der Spielanlage kommen sollten. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung betreuen sie den ihnen anvertrauten Kinderspielplatz. Dort, wo es keine Patenschaftsmodelle gibt, können die Bürger(innen) oder Vereine sich an die zuständige Behörde (Jugendamt, Grünflächenamt usw.) bzw. an den Besitzer wenden, um eine Patenschaft anzuregen und Einzelheiten abzuklären.
Foto: Rainer Deimel
Mitarbeitersuche
Eine Mitarbeitersuche ist sinnvoll, um
● sich den Arbeitsaufwand zu teilen;
● eine Vertretung im Krankheitsfalle oder bei Urlaub zu haben und
● sich über die Belange im Quartier und anderes austauschen zu können. (1)
Kontaktaufnahme
Kontakte nicht nur zu dem Besitzer/Träger, sondern auch zu den
● Kindern und Eltern,
● anderen Paten/Patinnen (Erfahrungsaustausch),
● Initiativen,
● Vereinen,
● Behörden,
● Presse usw.
werden unter Umständen notwendig, um die Interessen der Kinder bzw. des Spielplatzes zu vertreten.
Partizipation/Beteiligung von Kinder, Jugendlichen und Familien
Der Sinn von Beteiligung ist in der pädagogischen Fachwelt längst bekannt. Die Bewohner fühlen sich ernster genommen. Auch die politische (Langzeit-)Wirkung innerhalb einer lebendigen demokratischen Gesellschaft ist von herausragender Bedeutung. Ihre Umsetzung hält leider im Alltag nicht immer mit dem Erkenntnisstand Schritt. Es sind auch Konstellationen zu beobachten, wo man es zweifellos mit einer Schein-Partizipation zu tun hat. Junge Menschen spüren sehr bald und deutlich, wenn sie nicht ernst genommen werden. Eine wichtige Faustregel ist, dass es von der Durchführung des Beteiligungsverfahrens bis zur Realisierung eines neuen bzw. renovierten Spielplatzes nicht länger als ein Jahr dauern darf, besser noch, wenn es innerhalb von ca. sechs Monaten geschieht. Während des Verfahrens müssen ferner die Grenzen der Beteiligung deutlich sein, etwa bezüglich des vorhandenen Geldes und anderer Ressourcen.
Beteiligungsverfahren haben sich in der Praxis immer wieder als sinnvoll erwiesen, um potenzielle Ehrenamtliche für ihr Umfeld zu interessieren und schließlich als neue Paten zu gewinnen.
Grenzen der Patentätigkeit
Der Tätigkeit als Spielplatzpate sind Grenzen gesetzt. Er ist kein Spielplatzpolizist, sondern ein Partner für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Anwohner usw. Die Gesamtverantwortlichkeit für den Spielplatz liegt selbstverständlich bei dem Spielplatzträger/-besitzer, der mit dem Paten alle Maßnahmen abstimmen muss. Auch muss klar sein, dass kinderfreundliche Spielplatzgestaltung kein Synonym für „Randalesicherheit“ ist. Dass Ausrüstung und Möblierung eines Spielplatzes einem gewissen Verschleiß und auch Zerstörungen unterliegen, muss einkalkuliert werden.
Es soll noch eine Abgrenzung vorgenommen werden: Aus Berlin etwa sind Sponsorenaktivitäten bekannt geworden, z.B. in Form von Stiftungen und Schenkungen (z.B. Spielgeräte, Bänke usw.). Die Stifter werden dort als Spielplatzpaten bezeichnet. Dies entspricht nicht dem Verständnis von Patenschaften, wie sie hier thematisiert werden.
Kritik an dem Patenschaftsmodell
Es besteht die Gefahr, dass der Spielplatzbesitzer sich in allem auf die Spielplatzpaten verlässt und somit versucht, sich aus der Verantwortung herauszunehmen. Durch eine gute Zusammenarbeit kann das jedoch verhindert werden. Die Auflistung der Betätigungsmöglichkeiten zeigt, wie vielfältig die Aufgaben der Paten sein können; sie darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Pate bzw. eine Patengruppe verpflichtet wird, diese Maximalanforderung zu erfüllen. Dies würde das Ziel, ehrenamtliches Engagement freundlich zu fördern, konterkarieren und in der Praxis vermutlich dazu führen, dass sich keine Paten finden ließen bzw. diese vermutlich schnell wieder absprängen. Jeder Pate sollte sich nach seinen individuellen Möglichkeiten und Interessen einsetzen können, sofern letztgenannte eine wohlverstandene Patenschaft nicht zweifelhaft erscheinen lassen. Patenschaften werden hin und wieder auch von Nachbarn fehlinterpretiert. So „verwechseln“ manche Anwohner(innen) die Paten mit dem örtlichen Stadtreinigungsamt. Hin und wieder wird über Konflikte mit Hundehalter(innen) berichtet. Die genannten Aspekte machen eine besondere Verantwortlichkeit der Koordinationsstelle für Patenschaften deutlich. Daneben ist auch nicht auszuschließen, dass sich jemand als Spielplatzpate bewirbt, der über eine „Blockwartmentalität“ verfügt und das Ehrenamt dafür als praktikables Vehikel empfindet. Einem solchen Verhalten müsste dann entgegengewirkt werden, notfalls durch Beendigung der Spielplatzpatenschaft.
Betätigungsmöglichkeiten für Spielplatzpaten
Welche Aufgaben auf den einzelnen Paten/die einzelne Patin zukommen, ist recht unterschiedlich und hängt sowohl von den getroffenen Vereinbarungen als auch vom persönlichen Engagement der Betreffenden ab. Folgende Betätigungsmöglichkeiten können in Frage kommen:
► Kontrollbesuche
sollten regelmäßig, möglichst täglich, durchgeführt werden, um kleinere Missstände zu beseitigen bzw. um größere Mängel an den Besitzer zu melden, damit diese behoben werden.
► Pflegearbeiten
● können anfallen durch die Beseitigung von Unrat und Abfällen;
● durch die Pflege der Grünanlagen;
● durch die Säuberung der Spielgeräte, Bänke usw.
► Renovierungsarbeiten
in Form von kleineren Reparaturen oder Anstreicharbeiten an den Spielgeräten, Bänken und Umzäunungen könnten durchgeführt werden.
► Gestaltungsmöglichkeiten
● bieten sich an durch das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, Blumen, Heilpflanzen oder Wildkräutern;
● durch das Aufhängen von Nistkästen für Vögel, Bruthilfen für Insekten usw.
● durch das Bemalen von Spielgeräten, Asphalt- und Plattenböden (z.B. mit Hinkelkästen);
● durch das Anbringen oder Bereitstellen von beweglichen Spielmaterialien (Holz, Steine, Kisten, Autoreifen usw.).
Foto: Pixelio
► Spielangebote
können durchgeführt werden (z.B. an bestimmten Tagen in der Woche unter Mithilfe von Eltern und Kindern, aus der Nachbarschaft oder durch Unterstützung von Mitarbeiter(innen) des Jugendamtes bzw. freier Träger. Es bieten sich an
● kleinere Spielangebote (Spielnachmittage, die ohne großen Materialaufwand stattfinden können);
● größere Spielaktionen, die lange vorbereitet werden müssen und den Einsatz von zusätzlichem Spielmaterial erfordern;
● Kinderfeste, die möglichst von einem größeren Mitarbeiterteam vorbereitet und durchgeführt werden sollten;
● eine mobile Spielplatzbetreuung (z.B. in Zusammenarbeit mit einem Spielmobil);
● Bereitstellung von beweglichem Spielmaterial (wie beschrieben), das unter Umständen in einer Spielkiste (Baubude, Garage, Container usw.) lagern kann und zu bestimmten Zeiten an die Kinder herausgegeben wird.
► Anschaffungen
● könnten notwendig werden, um Reparaturen oder Renovierungsarbeiten auszuführen (z.B. Kauf von Farben), aber auch um
● neue Spielgeräte bereitzustellen.
► Finanzierungsmöglichkeiten
müssten gesucht werden, um anfallende Kosten zu decken und zwar durch
● Anfrage/Anforderung bei dem Spielplatzbesitzer;
● durch Sponsoren (z.B. Geschäftsleute aus der Umgebung);
● durch Straßensammlungen in der Nachbarschaft;
● durch die Organisation eines Spiellfestes (Verwendung der Überschüsse);
● durch einen Antrag auf öffentliche Bezuschussung usw.
Koordinationsstelle
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine kontinuierliche Begleitung von Patenschaftsprojekten durch eine Koordinationsstelle unbedingt erforderlich ist, wenn ein Patenprojekt nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt sein soll. Ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) benötigen Aufmerksamkeit, Bestätigung und Hilfestellungen in als problematisch erlebten Situationen. Ehrenamtliches Engagement ist nicht selbstverständlich, sondern muss regelmäßig gepflegt werden. Spielplatzpaten/Spielplatzpatinnen brauchen eine professionelle Begleitung. Hierzu bieten sich Fortbildungen an, die Spaß machen und Bestätigung geben, Feste, Öffentlichkeitsarbeit usw. Eine einfache Übernahmevereinbarung über ein Gelände reicht nicht aus.
Es haben sich unterschiedliche Formen von Koordinationsstellen etabliert. Nicht selten liegt die Verantwortung in Händen kommunaler Büros für Kinderinteressen, bei Kinderbeauftragten oder Jugendämtern. Patenschaftsprojekte werden auch von freien Trägern (z.B. von Ortsverbänden des Deutschen Kinderschutzbundes, den „Falken“ usw.) und von Wohnungsgesellschaften organisiert.
Foto: Rainer Deimel
Rechtliche Aspekte
Es erscheint in jedem Falle sinnvoll, ein Patenschaftsprojekt vertraglich zu regeln. Wie bekannt, lauert „der Teufel“ manchmal im Detail. Um nicht der Gefahr zu erliegen, ehrenamtliches Engagement in Form von Patenschaften auszubeuten, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
Die Verkehrsicherungspflicht verbleibt in jedem Falle beim Träger bzw. Besitzer des Spielplatzes, d.h. dieser ist letztendlich für die Sicherheit seiner Anlage juristisch verantwortlich.
Wenn ein Patenschaftsprojekt organisiert wird, sollte dies dem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband, Eigenunfallversicherung) mitgeteilt werden. Wenn jemand wie ein hauptberuflich Beschäftigter im öffentlichen Rahmen beschäftigt wird, begründet dieses ein beitragsfreies Versicherungsverhältnis, sichert somit das berechtigte Interesse Ehrenamtlicher, „im Falle eines Falles“ nicht unabgesichert auskommen zu müssen (Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Renten usw.).
Von beachtlicher gesellschaftlicher Relevanz ist inzwischen das Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern geworden. Leider lässt sich nicht ausschließen, dass sich Pädophile möglicherweise über eine Spielplatzpatenschaft die Nähe zu Kindern zu schaffen versuchen. Die im ABA Fachverband organisierten Patenprojekte sind durchweg bemüht, eine Eignung vor einem vertraglichen Abschluss gewissenhaft zu überprüfen. Belegt wird eine solche ggf. durch ein polizeiliches Führungszeugnis. Seitens des ABA Fachverbandes existiert ferner die Empfehlung, eine Ehrenerklärung abzuschließen. Zweifel an einer Eignung sind allerdings auch dann indiziert, wenn Interessierte ordnungspolitische Vorstellungen bezüglich des Amtes allzu sehr in den Vordergrund stellen.
Neuere Erkenntnisse zum ehrenamtlichen Engagement
Eine Erhebung des ABA Fachverbandes in Nordrhein-Westfalen (2008/2009) hat ergeben, dass ehrenamtliches Potenzial in zahlreichen Zusammenhängen vorhanden ist. Allerdings muss eine gute Betreuung und Begleitung sowie ein förderlicher Service für die Engagierten organisiert werden; dies betrifft sowohl die Kommunal- als auch die Landesebene. Ehrenamtlichkeit ist kein Akt des Altruismus, vielmehr geht einem solchen immer auch das eigene Interesse der Freiwilligen voraus. Dieses Eigeninteresse muss, damit es sich im Gemeinwesen entfalten kann, formell und informell gewürdigt werden. Kompetenzen und Anregungen hierzu sowie den erforderlichen fachlichen Austausch organisiert der ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V.
Ehrenamtliches Engagement – wenn keine vordergründige Ausbeutung mitschwingt – geht auch nicht zu Lasten von Hauptamtlichkeit. Vielmehr fällt auf, dass die Kommunen regelmäßig dort, wo sie in hauptberufliches Personal investieren, ein Vielfaches an bürgerschaftlichem Engagement akquirieren können.
Die Verpflichtung, Kindern über ihr potenzielles natürliches Spielumfeld hinaus Spielflächen – auch in Form von möblierten Plätzen – zur Verfügung zu stellen, wird immer deutlicher. Der Trend, dass Kinder nicht mehr einfach „in den Wald“ zum Spielen gehen, ist auch in ländlichen Gebieten unübersehbar. Geschuldet ist dies zumeist neben einem zunehmenden Einsatz häuslicher virtueller und anderer technischer Medien der gestiegenen funktionalisierten Flächennutzung durch Verkehr und Kommerz, Änderungen elterlichen Verhaltens und Handelns sowie der Ausweitung des temporären Zugriffs von Schulen auf die Kinder.
Derartige gesellschaftliche Umgestaltungen wurden in etlichen der befragten Kommunen zur Kenntnis genommen; dementsprechend wurde gehandelt. Deutlich wurde dies beispielsweise im Bemühen um die Installierung von Spielplätzen, die vor Jahrzehnten in ländlichen Gebieten im Grunde völlig unbekannt waren. So verfügen beispielsweise die Kur- und Heilbäder in NRW über eine recht hohe Dichte von Spielmöglichkeiten.
Bei den ländlichen Gemeinden konnte überdies festgestellt werden, dass alle verantwortlichen hauptberuflichen Mitarbeiter in „technischen Ämtern“ (in der Regel im Grünflächen- oder Bauamt) beschäftigt sind. Auch hier bestätigte sich zum Teil die These, die bereits nach der ersten Runde der Befragung aufgestellt werden konnte: Je mehr eine Gemeinde in Hauptamtlichkeit investiert, umso größer ist der „ehrenamtliche Effekt“.
Ein weiterer interessanter Aspekt: Da es sich bei vielen Gemeinden um einen flächenmäßig umfassenden Zusammenschluss ehemaliger Dörfer handelt, spielt hier das Gemeinwesen häufig noch eine andere Rolle, als dies in größeren Gemeinden – zumal in Großstädten – der Fall ist. So kümmert sich beispielsweise der Ortvorsteher persönlich um die Ehrenamtlichen. Bisweilen gibt es in den Dörfern nur einen Spielplatz; die Identifikation der Bevölkerung mit „ihrem Spielplatz“ ist hoch. Äußerst positiv wirkt sich die „persönliche Ansprache“ der Engagierten durch die Kommune aus: Die Menschen fühlen sich in ihrem Engagement bestätigt und angenommen, wenn ihr Einsatz nicht als selbstverständlich betrachtet wird. Erfolgreich sind dementsprechend Einladungen zu Veranstaltungen, auf denen etwa mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken gedankt wird.
Interessant auch der Gesichtspunkt, dass und wie in manchen Gemeinden die Verantwortlichen auf die Wünsche der Bevölkerung zur Errichtung von Spielplätzen reagieren: Auch in dörflichen Strukturen wird seitens der Eltern bzw. der Nachbarschaft der Wunsch vermehrt vorgetragen, die Gemeinde solle einen Spielplatz für die Kinder im Ort errichten. Angesichts knapper öffentlicher Kassen wird in solchen Fällen auch versucht, die Bevölkerung als Paten in die Verantwortung einzubinden. Städtische Mitarbeiter äußerten gegenüber dem ABA Fachverband, dieses Vorgehen sei recht erfolgreich. Weiterer Gewinn: Wie bereits zuvor berichtet, wächst auf diese Weise die Identifikation der Dorfbevölkerung mit „ihrem Spielplatz“.
Konflikte und „Vandalismus“
Immer mehr stellt sich seitens der Spielplatzpaten der Bedarf an Kompetenzvermittlung bezüglich möglicher Konfliktlösungen im Alltag dar. Der ABA Fachverband ist bemüht, diesem Erfordernis nachzukommen; dies gilt vor allem für aktuell geplante Vorhaben.
Allzu gern schwingt auch der leidige Begriff des „Vandalismus“ in diesem Zusammenhang mit. (2) Würde man den Begriff gegenwärtig historisch einigermaßen korrekt verwenden, stünde er eher für kulturelle Umwälzungen, das Schaffen eigener Identität und die Überwindung von Mangelsituationen. Mit anderen Worten: Wenn Jugendliche „vandalisieren“, spricht dies eher für eine Abgrenzung gegenüber überkommenen gesellschaftlichen Erwartungen und vor allem für einen Mangel, den junge Menschen erleben. Sie finden nicht genügend Terrain, ihre Interessen auszuleben. In diesem Kontext wird auch der Begriff der „Prävention“ häufig missverständlich genutzt, geht es doch dabei nicht in erster Linie darum, Bestehendes zu erhalten, sondern junge Menschen davor zu bewahren, sich selbst – möglicherweise aus Unerfahrenheit oder auch aus Frustrationen heraus – nachhaltige Schäden zuzufügen.
Christa Burghardt ist Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes in Hagen
Rainer Deimel ist Referent für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit beim ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V.
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Fußnoten
(1) In manchen Fällen haben die Spielplätze mit Patenschaften gar den Ruf einer „Problemlöse-Instanz“. So war von Paten kürzlich wörtlich zu erfahren: „Kommt zum Spielplatz, ‚wenn was ist‘. Da könnt Ihr Eure Sorgen loswerden. Und vielleicht wird Euch da sogar geholfen.“
(2) Im 18. Jahrhundert wurde der Begriff „Vandalismus“ mit Rückblick auf die Plünderung Roms durch die Vandalen, einem germanischen Volksstamm, im Jahre 455 geprägt. Angesprochen wurde hier ein fanatisches zielloses Zerstören. Dieser Aspekt wird den Vandalen – immerhin ein Kulturvolk, soweit man das aus heutiger Sicht zu beurteilen vermag – allerdings nicht gerecht; vielmehr wurde dieses Bild durch das bedrohte Römische Reich geprägt.
Gründlich überarbeiteter Text vom 14. Mai 2010
Der Text fußt auf einer Arbeit aus dem Jahr 1999, weitere Aktualisierung am 8. August 2007.
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