Mit der Reform der Schuldenbremse stellt der Bund ab 2026 erhebliche Investitionsmittel aus einem Sondervermögen bereit. In NRW wurde dafür das „NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036″ verabschiedet. In diesem Beitrag geben wir eine kurze Übersicht über das Thema und haben eine Liste an hilfreichen Links zusammengestellt.
Warum ist das Sondervermögen für die OKJA relevant?
Diese Mittel des Sondervermögens eröffnen auch für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) konkrete Möglichkeiten: ob für Sanierungen, Barrierefreiheit, Energieeffizienz oder digitale Ausstattung. Wichtig zu wissen: Die Kommunen sind verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Mittel in Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu zählen ausdrücklich auch non-formale Bildungsorte wie Jugendzentren und offene Treffs.
Damit diese Mittel tatsächlich bei jungen Menschen ankommen, braucht es eine aktive Beteiligung der Träger vor Ort: in Gesprächen mit der Verwaltung, in kommunalen Gremien und im Dialog mit politischen Mandatsträger*innen.
Wo bekomme ich weitere Infos?
Die Landesarbeitsgemeinschaft Kath. OKJA NRW (LAG) hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und hilfreiche Materialien und Hintergrundinformationen zusammengestellt:
- Positionspapier – Forderungen der kath. und ev. Träger an Landes- und Kommunalpolitik: Zukunftssichere Strukturen für die OKJA
- Direkte Handlungsmöglichkeiten & Materialien – Briefvorlagen, Antragsvorlagen und praktische Tipps: Sondervermögen Infrastruktur – jetzt profitieren!
- Schreiben der AGOT NRW zum Thema: AGOT NRW – Sondervermögen (PDF)
Direkter Austausch zum Thema? Klar!
Online-Informationsveranstaltung der LAG Katholische OKJA NRW (für Mitglieder)
- 20. Mai 2026
- 11:30 - 13:00 Uhr
- Online
- kostenfrei
Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2026!
