Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung

14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung

Der 14. Kinder- und Jugendbericht wurde im August 2012 von der Kommission unter der Leitung von Prof. Dr. Reinhard Wabnitz fertiggestellt und der Bundesregierung vorgelegt. Das Kabinett hat ihn am 30. Januar 2013 verabschiedet. Anschließend wurde er veröffentlicht.  

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Zusammenfassung des 14. Kinder- und Jugendberichts herunterladen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30. Januar 2013 herunterladen

Stellungnahme des ABA Fachverbandes zum 14. Kinder und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen – Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe (1)

Der 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und jugendhilfe in Deutschland) wurde am 30. April 2009 veröffentlicht. Der Bericht „Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen – Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ enthält eine Stellungnahme der Bundesregierung. Die Berichterstattung fand unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Heiner Keupp (Universität München) statt.
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Zum Thema Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei an dieser Stelle ein Besuch auf den Gesundheitsseiten im ABA-Netz empfohlen.

Lesehilfe zum 13. Kinder- und Jugendbericht
In der Lesehilfe werden neben Grundsätzlichem, jugendpolitischen Einschätzungen u.a. disparate Einschätzungen zwischen der Kommission und der Bundesregierung thematisiert.
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Link zum Deutschen Jugendinstitut (13. Kinder- und Jugendbericht)

12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule

12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung 2005: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule
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Das Deutsche Jugendinstitut zum 12. Kinder- und Jugendbericht:
Zwölfter Kinder- und Jugendbericht: Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule
 – Kinderbetreuung – Gesundheit – Ethnische Zugehörigkeit – Übergang von Schule-Beruf – Beteiligung der Jugend – Bildungsorte und Lernwelten – Schule & Partner – Kommmunale Bildungslandschaften – Lernen: informell (DJI Bulletin 73/2005, 40 Seiten, 1,4 MB)

11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

 
11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung 2002: Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung, Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe: Bilanzierung und Gestaltung, Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen – Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendpolitik und Kinder- und Jugendhilfe
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10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland

Im 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung von 1998 heißt es unter anderem: Es gibt – wenn auch nicht flächendeckend – bemerkenswerte kinderbezogene Angebote, z.B. Abenteuer-, Bau- und Aktivspielplätze sowie Kinderbauernhöfe … Bei … Abenteuerspielplätzen scheinen sich am ehesten originäre kinderspezifische Ansätze entwickelt zu haben“  – aus Sicht des ABA Fachverbandes eine nach wie vor äußerste aktuelle Feststellung (vgl. C 4.2.2 Offene Arbeit mit Kindern, Seite 223). Seinerzeit die Bundesregierung unter dem Kanzler Helmut Kohl dazu: „Die Bundesregierung sieht … als wünschenswert an, die kinderbezogenen Angebote wie … Abenteuer-, Bau- und Aktivspielplätze, musikalische Früherziehung, Kinder- und Jugendkunstschulen, Kinder- und Jugendtheater, Kinderkinos, Kindermuseen, Spielmobile flächendeckend zu verstärken.“ (aus der Stellungnahme der Bundesregierung, Kap. Freizeitgestaltung von Kindern in Familien; Kinder-, Jugend-, Umwelt und Kulturarbeit, Seite IX, Ziffer 19)
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9. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: Bericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern

Der 9. Kinder- und Jugendbericht von 1994 thematisiert erstmals die Situation von Kindern und Jugendlichen der ehemaligen DDR nach der „Wende“.
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8. Jugendbericht der Bundesregierung: Bericht über die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe (2)

8. Jugendbericht der Bundesregierung 1990: Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe: Bei diesem Bericht haben wir es mit einem „aufsehenerregenden“ Dokument zu tun. Er leitete einen Sichtwechsel in der Jugendhilfe ein. „Ganzheitlichkeit“ und Situationsbezogenheit, Integration und Partizipation werden in den Fokus genommen. 
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7. Jugendbericht der Bundesregierung: Jugendhilfe und Familie

7. Jugendbericht der Bundesregierung 1986: Jugendhilfe und Familie – die Entwicklung familienunterstützender Leistungen der Jugendhilfe und ihre Perspektiven
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6. Jugendbericht der Bundesregierung: Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen

6. Jugendbericht der Bundesregierung 1984: Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland
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5. Jugendbericht der Bundesregierung: Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe

5. Jugendbericht der Bundesregierung 1980: Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe
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4. Jugendbericht der Bundesregierung: Sozialisationsprobleme der arbeitenden Jugend

4. Jugendbericht der Bundesregierung 1978: Sozialisationsprobleme der arbeitenden Jugend in der Bundesrepublik Deutschland – Konsequenzen für Jugendhilfe und Jugendpolitik
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3. Jugendbericht der Bundesregierung

3. Jugendbericht der Bundesregierung 1972 (Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit)
Die damalige Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Käte Strobel, führt im Vorwort aus: “ Für jeden Menschen muss der Anspruch auf Erziehung rechtlich konkretisiert werden. Dieser Anspruch soll alle Hilfen einschließen, der der Entgfaltung seiner Persönlichkeit dienen. Die Jugendhilfe verlagert sich deshalb immer stärker aus dem Bereich der fürsorgerischen Leistungen in den Erziehungs- und Bildungsbereich. Die Bestandsaufnahme und analyse der heutigen Situation der Jugendämter, die der Jugendbericht vorlegt, hat erneut deutlich gemacht, dass die bisherige Gesetzgebung mit dem Streben junger Menschen nach Emanzipation und Mitverantwortung nicht Schritt gehalten hat. Im Vordergrund der (gegenwärtigen) jugendpolitischen Bemühungen … steht die Vorbereitung eines neuen, umfassend gestalteten Jugendhilferechts.“
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2. Jugendbericht der Bundesregierung

2. Bericht über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe 1968 (gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt vom 11. August 1961 von der Bundesregierung beschlossen)
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1. Jugendbericht  der Bundesregierung

Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe 1965 (gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt vom 11. August 1961
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Fußnoten

(1) Die Erstellung eines Kinder- und Jugendberichts ist eine gesetzliche Verpflichtung. Sie ergibt sich aus dem § 84 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe, auch als KJHG – Kinder- und Jugendhilfegesetz bekannt). 
Dort heißt es: 
(1) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten; jeder dritte Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln.
(2) Die Bundesregierung beauftragt mit der Ausarbeitung der Berichte jeweils eine Kommission, der mindestens sieben Sachverständige (Jugendberichtskommission) angehören. Die Bundesregierung fügt eine Stellungnahme mit den von ihr für notwendig gehaltenen Folgerungen bei.

(2) Die Jugendhilfe in Deutschland wurde von 1961 bis 1991 durch das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) geregelt. Vorläufer war das in den 1920er-Jahren entstandene Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG). Am 1. Januar 1991 wurde es durch das KJHG (SGB VIII) ersetzt.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27. Februar 2013 

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