Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Positionen des ABA Fachverbandes)

Foto: Rainer Deimel
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Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist Jugendbildung, wie sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz (1) beschrieben wird. Sie befähigt Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung und ermöglicht jungen Menschen gesellschaftliche Mitveranwortung. Ebenso regt sie das soziale Engagement der Heranwachsenden an. Wie vor dem Hintergrund gesetzlicher Grundlagen aufgezeigt werden kann (2), handelt es sich bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit keineswegs – wie immer wieder behauptet – um eine „freiwillige Leistung“, sondern um eine pflichtige Aufgabe. Ebenso ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben ihre wichtigste Ziele und ihr fachliches Selbstverständnis, nämlich

  • Emanzipation
  • Partizipation
  • Integration

Dieser Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendarbeit wurde 1990 durch den 8. Jugendbericht der Bundesregierung beschrieben. Hinzu kam seinerzeit ebenso der Aspekt der Prävention; dieser allerdings wird durch die rechtliche Grundlage der Arbeit, wie sie dem § 11 SGB VIII zu entnehmen ist, nicht bestätigt. Eine qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendarbeit wirkt per se präventiv, ohne dass dies betont werden muss. Eine Überbetonung dieses Aspekts läuft nicht selten Gefahr, junge Menschen in ihrem Recht auf Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (3) zu behindern. Ebenso wird unter Umständen ihr Recht in Frage gestellt, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an den Interessen junger Menschen anzuknüpfen habe und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden soll, um sie dabei zu unterstützen, Selbstbestimmungsfähigkeiten zu erwerben sowie gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement zu stimulieren. (4) Eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik liefert Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker in seinem Beitrag „Prävention ist keine Jugendarbeit“. (5)

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