Urteile

Kinderlärm

Bereits seit Jahren bemüht sich der ABA Fachverband darum, Kinderlärm als Prozessgrund auszuschließen. Es existiert ein mehrfach wiederholter Vorschlag an unterschiedliche Akteure im nordrhein-westfälischen Landtag. Unter anderem wurde empfohlen, das NRW-Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immisssionsschutzgesetz – LimschG) vom 18. März 1975 so zu verändern, dass Geräusche, die Kinder beim Spielen erzeugen, generell nicht unter den Immissionsschutz fallen dürften. Antwort der Landesregierung (Ministerium für Schule, Jugend und Kinder) 2005: Die Politik sieht keinen Handlungsbedarf.

Spielplatzurteile

Immer wieder gab es Versuche, Spielplätze auf juristischem Wege zu ver- oder zumindest zu behindern. Inzwischen ist sich die Rechtsprechung in Deutschland weitgehend einig: Spielplätze gehören in die Gesellschaft und sind von dieser hinzunehmen. Eines der neueren Urteile können Sie im Anschluss lesen. Weitere Gerichtsbeschlüsse sowie Beiträge zu grundsätzlichen Rechtsaspekten im Zusammenhang mit Spielplätzen stehen weiter unten zum Herunterladen zur Verfügung.

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ABA-Mitglieder begreifen sich als Solidargemeinschaft. Sie setzen sich in besonderer Weise für die Belange der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein.

Aktuelle Projekte

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