Kinderlärm
Bereits seit Jahren bemüht sich der ABA Fachverband darum, Kinderlärm als Prozessgrund auszuschließen. Es existiert ein mehrfach wiederholter Vorschlag an unterschiedliche Akteure im nordrhein-westfälischen Landtag. Unter anderem wurde empfohlen, das NRW-Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immisssionsschutzgesetz – LimschG) vom 18. März 1975 so zu verändern, dass Geräusche, die Kinder beim Spielen erzeugen, generell nicht unter den Immissionsschutz fallen dürften. Antwort der Landesregierung (Ministerium für Schule, Jugend und Kinder) 2005: Die Politik sieht keinen Handlungsbedarf.


