Kinder- und Jugendfördergesetz Nordrhein-Westfalen – 3. AG KJHG

Das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (3. AG KJHG NRW) finden Sie hier. Übrigens ist das Gesetz in Folge einer erfolgreichen Volksinitiative, die die AGOT-NRW initiiert hat, beschlossen worden. Die jetzigen Regierungsparteien CDU und FDP haben dies seinerzeit (1994) sehr begrüßt und durch diverse Anträge im nordrhein-westfälischen Landtag unterstützt.

Die AGOT-NRW hat unter dem Titel „Offene Kinder- und Jugendarbeit braucht Zukunft!“ einen Leitfaden und eine Checkliste für Träger und Fachkräfte zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes – KJFöG NRW – auf der örtlichen Ebene herausgegeben (25. November 2005). Die 20-seitige Broschüre kann hier geladen werden. Einen mustergültigen Kinder- und Jugendförderplan hat die Stadt Düsseldorf erstellt; dies tatsächlich unter Beteiligung der Träger vor Ort. Nachmacher finden ihn hier (4,5 MB). 

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Ihr
ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Empfehlungen zur Umsetzung des 3. AG-KJHG NRW auf der kommunalen Ebene (245 KB) – Wege zum kommunalen Kinder- und Jugenförderplan
Herausgegeben von den Landesjugendämtern Westfalen-Lippe und Rheinland

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27. April 2009

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