Angebot zur Unterstützung von Einrichtungen bei der Entwicklung und Erstellung eigener Kindesschutzkonzepte

Der ABA Fachverband unterstützt Einrichtungen bei der Entwicklung und Erstellung eigener Schutzkonzepte und bietet in diesem Jahr ein Komplettpaket der Begleitung an. Es ist jedoch auch möglich, gezielt einzelne Bausteine zu wählen. Für die Teilnahme ist eine grundsätzliche Interessenbekundung bis 11. Februar 2022 erforderlich.

PFLICHTAUFGABE:
Alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind aufgefordert, ein aktuelles Kindesschutzkonzept zu erstellen. Dabei gehen die Anforderungen über die Erfordernisse des alten Bundeskinderschutzgesetzes deutlich hinaus und verlangen auch Risiken innerhalb der Einrichtung zu bewerten und zu berücksichtigen. In dem Entwurf des Kinderschutzgesetzes NRW von November 2021 wird in § 11 die Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt und soll Bedingung für den Erhalt von Landes-Förderungen werden: Die Schutzkonzepte sollen verschiedene Formen der Gewalt berücksichtigen und einrichtungsspezifisch mit Partizipation der Kinder und Jugendlichen erstellt werden.

Umfang und Formate:
• 10 analoge bzw. digitale Bausteine der Fortbildung und Begleitung
• Begleitende Handreichung zur Erstellung eines Schutzkonzeptes vom ABA
• Vorbereitende und begleitende Fortbildungsunterlagen und Checklisten
• Sprechstunde über Zoom 1x monatlich nach Anmeldung
• Auf Wunsch Check von Schutzkonzeptentwürfen der Einrichtungen nach Erstellung

10 Bausteine:

Allgemeine Einführung – Potenzial- und Risikoanalyse – Täter*innenprofile und Personalauswahl – Verhaltenskodex und Schaffung sicherer Orte – Sexualpädagogisches Konzept – Social Media und Kindesschutz – Partizipation – Intervention 1 – Intervention 2 Praktisches Training – Abschluss

Weitergehende Informationen, Termine und Anmeldemöglichkeit …

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