Gerichtsurteile zum Thema „Abenteuerspielplätze“: Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs

Das „Abenteuerspielplatz-Urteil“

„Ein Abenteuerspielplatz, der im Wesentlichen von älteren Kindern benutzt wird, soll nun aber nicht nur ein die Phantasie anregendes, schöpferisches Spiel ermöglichen; sein Zweck ist es auch, in besonderer Weise die Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos zu vermitteln, um seine Benutzer so aus moderner pädagogischer Sicht frühzeitig auf die Gefahren des täglichen Lebens einzustellen und sie lernen zu lassen, diese zwar zu wagen, sie aber auch zu beherrschen.