Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen

SoVD: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Landespolitische Handlungsbedarfe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK) normiert erstmals in völkerrechtlich bindender Weise die Menschenrechte der Menschen mit Behinderung. Damit wird kein Sonderrecht für behinderte Menschen geschaffen, sondern die allgemeinen Menschenrechte werden aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung klargestellt und konkretisiert.