Bundesverwaltungsgericht zur Förderung Freier Träger in der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17. Juli 2009 in mehreren Verfahren von freien Jugendhilfeträgern gegen die Landeshauptstadt Dresden über die Voraussetzungen eines Förderanspruchs aus öffentlichen Mitteln entschieden.