NAGEL-Redaktion – Spielplatzpaten im ABA Fachverband

Seit geraumer Zeit organisiert der ABA Fachverband Spielplatzpaten-Projekte. Er führt jährlich eine Spielplatzpaten-Konferenz durch, zu der sich neben ehrenamtlichen Paten auch deren Organisatoren treffen. Diese wiederum bilden sich auf einem eigens für sie jährlich stattfindenden Fachtag fort. Dieser wurde auf vielfachen Wunsch 2007 eingeführt. Neben der Spielplatzpaten-Konferenz und dem Fachtag für Organisatoren gibt es – je nach Bedarf – Bildungsreisen für die gesamte Zielgruppe. 2006 gab es beispielsweise eine Exkursion zu diversen interessanten Einrichtungen in Dortmund und eine weitere nach Hannover.

Leitungsteam Spielplatzpaten NRW

Ständige Vertreter/innen: Lotte Lohse (Dortmund), Elfriede Majer (Mülheim an der Ruhr), Angela Schäfer (Krefeld) und Rainer Deimel (ABA Fachverband).
Vertreterinnen 2011: Gabriel Menke (Köln) und Anita Takyi (Oberhausen)
Sprecherrat: Die Vertetung der Spielplatzpaten im ABA-Sprecherrat wird von Elfriede Majer wahrgenommen.


Foto: Rainer Deimel

Unterlagen für die Spielplatzpaten werden ab 2011 verstärkt in das mitgliederinterne ABA-Netz eingestellt.

Zum mitgliederinternen Netz

 

Aktuell

Bundesrat stimmt neuem Bundeskinderschutzgesetz zu

Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 zu dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, vorgelegten neuen Bundeskinderschutzgesetz Stellung genommen. Das Gesetz setzt auf einen umfassenden und aktiven Kinderschutz. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder dem Familiengericht. Der Bundesrat begrüßt diese Zielsetzung und unterstützt die zentralen Regelungsbereiche des Gesetzes. Nur in wenigen Punkten vertreten die Länder eine abweichende Meinung.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:
● Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe.
● Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche wird mit den Trägern vereinbart, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
● Verhinderung des „Jugendamts-Hopping“: Künftig ist sichergestellt, dass bei Umzug der Familie das neu zuständige Jugendamt alle notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, um das Kind wirksam zu schützen.
● Klarheit für Berufsgeheimnisträger bei der Informationsweitergabe ans Jugendamt: Häufig erkennen Ärzte oder andere Berufsgeheimnisträge die Gefährdung eines Kindes als erste. Hier wird es klare Regelungen geben, die die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützt, aber auch die Brücke zum Jugendamt schlägt.
● Regelung zum Hausbesuch: Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

Die Länder stimmten außerdem der zentralen Zielsetzung des Gesetzes zu, den präventiven Schutz von Kindern deutlich zu befördern. Folgende präventive Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf vorgesehen:
● Auf- und Ausbau Früher Hilfen sowie verlässlicher Netzwerke für werdende Eltern.
● Einführung von leicht zugänglichen und flächendeckenden Hilfsangeboten für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
● Das Gesetz sieht auch eine Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen vor, die Familien in belastenden Lebenslagen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes begleiten. Das Bundesfamilienministerium wird jährlich und für einen Zeitraum von vier Jahren 30 Millionen Euro ab 2012 zur Verfügung stellen, um den Einsatz von Familienhebammen in Deutschland zu verbessern.

Auch die Länder befürworten eine Ausweitung der Hebammenleistungen im Rahmen des Programms „Frühe Hilfen“. Sie fordern statt der Stärkung der Familienhebammen jedoch die Verlängerung des Behandlungszeitraums der normalen Hebammen von heute zwei auf künftig sechs Monate nach der Geburt. Dem steht bei dem Konzept der Familienhebammen ein doppelt so langer Zeitraum – nämlich zwölf Monate – für die Begleitung der Familien gegenüber. Hier werden Bund und Länder versuchen, eine rasche Einigung zum Wohle der Familien herbeizuführen.

Abgelehnt haben die Länder die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Regelungen zur Einführung verbindlicher fachlicher Standards im Kinderschutz. Das Gesetz sieht hierzu die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe vor. „Die Länder wollen den wichtigen Schritt von verbindlichen fachlichen Standards, die den Kinderschutz in Deutschland einen großen Schritt voranbringen sollen, leider nicht mitgehen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues. „Dabei ist insbesondere bei den Beratungen des Runden Tisches ‚Sexueller Kindesmissbrauch’ deutlich geworden, dass eine höhere Verbindlichkeit fachlicher Standards im Kinderschutz dringend notwendig ist, um Kinder bestmöglich vor Gefahren zu bewahren. Wir gehen deshalb davon aus, das das SPD-Präsidium auf die SPD-geführten Länder einwirkt, sich nicht länger solchen Standards zu verschließen, wie sie im Entwurf zum Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen sind“, so Dr. Hermann Kues.

Die Bundesregierung wird sich noch im Juni zu der Stellungnahme des Bundesrates äußern. Danach wird das Bundeskinderschutzgesetz im Bundestag beraten und abschließend nochmals dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Mai 2011

Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes zum Gesetz

Spielraumpaten

Nicola Hengst-Gohlke, aktiv im ABA Fachverband, hat das Konzept Spielraumpaten in die Öffentlichkeit gebracht. Sie setzt sich für eine systematische Verbreitung der Idee in Zusammenarbeit mit dem ABA Fachverband ein. Das gilt u.a. auch für CSR-Projekte (CSR = Corporate Social Responsibility, vgl. hierzu die Seiten Unternehmenskooperation im ABA-Netz).

Nicola Hengst-Gohlke engagiert sich in Mettmann mit der lokalen Initiative Spielplatzpaten für Mettmann für einen kindgerechten Bewegungsraum in der rheinischen Kreisstadt. 2010 fanden dort erstmalig spezielle Aktivitäten zum Weltspieltag am 28. Mai unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters statt. Eingebettet sind die Aktivitäten auch in das Bündnis „Recht auf Spiel“. Des Weiteren ist geplant, die Idee der Spielraumpaten auf Kreis-, Landes- und ggf. auch auf Bundesebene auszuweiten.

Die vorbildlichen Aktivitäten der Spielraumpaten in Mettmann haben wir auf eine separate Seite gestellt. Dorthin

Im Nachfolgenden gibt es einige interessante Dateien zum Herunterladen.

Profil der Spielraumpaten: Partner für spielerisches Engagement (2010)

Spielraumpaten: Hintergrundinformationen (2010)

„Gib mir 7“: Straßenspielaktionen & mehr in verkehrsberuhigten Bereichen 

Bei dieser Initiative geht es unter anderem darum, Autofahrern und Anwohnern in verkehrsberuhigten Bereichen die besondere Bedeutung des Verkehrsschildes 325 stärker ins Bewusstsein zu rufen und ein gemeinsames Verständnis für ein konstruktives Miteinander zu fördern. Die Präsentation fußt auf einem Vortrag bei der Kreisverkehrswacht Mettmann am 25. November 2010.
Vorstellung herunterladen

Zur Seite Spielraumpaten im ABA-Netz

 

Rückblick auf die Landeskonferenz der Spielplatzpaten NRW 2010

Am 13. November 2010 fand in Hilden die 11. Landeskonferenz der Spielplatzpaten NRW statt. Interessierte können sich auf einer speziellen Seite informieren. Aus einem Schreiben von Peter Riesener, Stadt Bottrop, vom 15. November 2010: „Ich habe Samstag sehr viele positive Anregungen mitnehmen können.“ Zur Spezialseite wechseln

 

„Heute müssen Kinder ihr Recht auf Spiel regelrecht einfordern!“

Nicola Hengst-Gohlke, Organisatorin der Spielplatzpaten in Mettmann, Mutter und in verschiedenen Zusammenhängen im ABA Fachverband aktiv, schrieb einen Leserbrief an die Zeitschrift „Kinder in NRW“, den diese in ihrer Ausgabe 3/2009 veröffentlicht hat. Wir stellen den Beitrag hier zur Verfügung. Er ist übertitelt mit Heute müssen Kinder ihr Recht auf Spiel regelrecht einfordern.

Im Rahmen des Pakts mit der Jugend fanden 2009 seitens des ABA Fachverbandes die Tage der Spielplatzpaten NRW 2009 statt. Dort wurde unter anderem auch eine Reihe von Gesprächen geführt. Wir haben diese dokumentiert. Sie eröffnen zahlreiche interessante Aspekte zum Einsatz von Ehrenamtlichen, ihren Befindlichkeiten sowie zu politischen Einschätzungen. Interesse? Zur Seite gelangt man per Mausklick über vorstehenden Link.

Landeskonferenz für Spielplatzpaten NRW 2009
Die Dokumentation zur Landeskonferenz für Spielplatzpaten 2009 ist auf einer separaten Seite dokumentiert. Die Konferenz fand am 14. November 2009 in Krefeld statt. Zur Seite

Spielplatztreff

Bettina Schilling aus Köln betreibt seit Anfang 2009 die intereressanten Seiten spielplatztreff.de im Internet. Mit dem ABA Fachverband verbindet sie das gemeinsame Interesse an der Qualität von Spielplätzen. Aus diesem Grund gibt es berechtigterweise eine Kooperation zwischen dem Verband und Spielplatztreff. Auf dessen Seiten befindet sich u.a. im Rahmen eines Blogs ein überaus interressantes Gespräch mit dem Spielflächenplaner Uwe Lersch aus Iserlohn. Sowohl Bettina Schilling als auch Uwe Lersch waren damit einverstanden, dass die Inhalte ins ABA-Netz übernommen werden. Das Gespräch setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: 
1. Sicherheit geht vor!
2. Der perfekte Spielplatz
3. Altersgerechte Spielplätze
Die im ABA Fachverband organisierten Spielplatzpaten werden in dem Gespräch etliche fachliche Aspekte finden, die ihr Engagement unterstützen. Wir haben dem Gespräch eine eigene Seite eingeräumt. Zur Seite

 

Rauchen auf Spielplätzen

Die Diskussion über die Durchsetzung des Rauchverbots in öffentlichen Räumen hat nun auch die Spielplätze erreicht. Die Einstellungen von Nichtrauchern und Rauchern stehen sich hier häufig kontrovers gegenüber. Eine einheitliche Lösung des Konflikts gestaltet sich als sehr schwierig. Es gibt in einigen Städten Ratsbeschlüsse, die das Rauchen auf Spielplätzen verbieten. In Essen gibt es keinen speziellen Beschluss und dementsprechend auch kein ausdrückliches Verbot, nur ein Verbot für Alkohol und für Tiere auf Spielplätzen.

Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen, die das Verhalten von Personen in öffentlichen Räumen regelt, gibt in § 10 (Kinderspielplätze) vor, dass die Benutzung von Spielplätzen sowie der Aufenthalt auf ihnen durch Hinweisschilder geregelt werden kann. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Vorgaben auf diesen Schildern verbindlich sind, sofern vorhanden. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsstrafen verfolgt werden.

Hinter der Tatsache, dass durch die Verordnung nicht noch mehr geregelt wird, steht der Gedanke, dass ein Spielplatz ein offener, sozialer Raum ist, auf dem übertrieben viele maßregelnde Verbote unangemessen sind. Spielplätze werden nicht nur von Kindern aufgesucht. Sie werden meist von Erwachsenen begleitet, während Spielplatzfesten nicht selten von der ganzen Familie. Somit ist ein Spielplatz auch Treffpunkt für Mütter und Väter, die das Aufstellen von Verboten als übertriebene Maßregelung verstehen würden. Es besteht die Gefahr, dass Verbote die Atmosphäre auf Spielplätzen negativ beeinflussen, vor allem, wenn es um die Durchsetzung dieser Verbote geht.

Mit dem Aufstellen von Hinweisschildern beschreitet man aus meiner Sicht diplomatischere Wege. Erwachsene haben Kindern gegenüber eine Vorbildfunktion: Von daher ist es unangemessen, den Kindern das Rauchen vorzuleben. Deswegen sollte auf Spielplätzen auf jeden Fall nicht geraucht werden! Hinweisschilder appellieren an die Vernunft der Erwachsenen. Somit sollten sie auch in den meisten Fällen funktionieren.

Andrea Boegel, Deutscher Kinderschutzbund Essen

Anmerkung der NAGEL-Redaktion: Diese Stellungnahme hat Andrea Boegel freundlicherweise aufgrund einer Anregung während des 3. ABA-Fachtags der Organisator(inne)n der nordrhein-westfälischen Spielplatzpaten erstellt; dieser fand am 10. März 2009 in Bochum statt.

ABA-Erhebung Spielplätze und Spielplatzpaten in Nordrhein-Westfalen 2008

Im Zeitraum von April bis Juli 2008 hat der ABA Fachverband den ersten Teil einer Erhebung zum Thema Spielplätze und Spielplatzpaten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und diese mit dem Stichtag 31. Juli 2008 ausgewertet. In diesem ersten Teil waren alle Kommunen mit einem eigenen Jugendamt beteiligt. Im zweiten Teil wurden im August und September 2008 die Daten der Gemeinden erhoben, in denen es kein kommunales Jugendamt gibt. Des Weiteren versucht der ABA Fachverband, vermehrt Aufschluss über Spielplatzpaten im privaten Zusammenhängen zu erlangen (Wohnungsgesellschaften). – Zur Seite ABA-Erhebung Spielplätze und Spielplatzpaten

Um die Seite „Spielplatzpaten“ nicht ausufern zu lassen, haben wir die zuvor hier befindlichen Inhalte entflochten und auf spezielle Unterseiten verlegt. Wir hoffen, Ihnen hiermit das Auffinden gewünschter Dokumente zu erleichten. 

Weitere Dokumente

Interesse an folgenden Themenkomplexen? Einfach die Links zum Öffnen der entsprechenden Unterseiten anklicken!

Was sind Spielplatzpaten?

Dokumente der Spielplatzpaten-Arbeit in NRW

Arbeitshilfen

Beispiele

Kurzweil

Angebote des ABA Fachverbandes für Spielplatzpaten sind im Verzeichnis Termine -> ABA-Veranstaltungen zu finden. Des Weiteren können Beratungstermine usw. individuell vereinbart werden.

Hinweise zum Ehrenamt/Freiwilliges Engagement

Zur Seite Spielplätze

Zur Seite Ressorts im ABA Fachverband

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