NAGEL-Redaktion – Ist Ehe ungesund?

Ein Forscherteam der Boston University unter der Leitung von Elaine Eaker fand heraus, dass verheiratete Frauen, die einem Streit mit ihrem Ehemann aus dem Weg gehen, ein viermal höheres Risiko haben, an Herzerkrankungen und Schlaganfall zu sterben als unverheiratete Frauen. Dies berichtet der amerikanische Branchendienst Science Daily. Auch Männer sterben doppelt so oft früher, wenn sie mit einer emotional unausgeglichenen Frau verheiratet sind. In der Studie wurden zum ersten Mal die Auswirkungen der Ehe auf das Auftreten und die Entwicklung von Herzkrankheiten und Sterblichkeit untersucht.

Die Forscher analysierten ein Sample von 1.493 Männern und 1.501 Frauen, die verheiratet waren oder in einem eheähnlichen Beziehungsverhältnis lebten, und verfolgten den Gesundheitszustand der Teilnehmer über eine Dauer von zehn Jahren.

Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass Ehemänner mit einer doppelt so hohen Wahrscheinlichkeit früher sterben als unverheiratete Männer. „Verheiratete Männer sind zwar oft Nichtraucher, dennoch sind sie tendenziell dicker, haben schlechtere Blutwerte und höhere Cholesterinwerte als Singlemänner“, erklärte Eaker. Männer, deren Ehefrauen verärgert und gestresst aus der Arbeit zurückkehrten, hatten ein zweifach höheres Risiko an Herzerkrankungen zu sterben als unverheiratete Männer. Frauen, die in einer angespannten ehelichen Situation ihre Gefühle für sich behielten, hatten gegenüber extrovertierten und emotionalen Frauen ein vierfach höheres Risiko, zu sterben.

Die Forscher glauben, dass die Ergebnisse der Studie eine vermehrte Miteinbeziehung psychosozialer Faktoren in die medizinische Behandlungspraxis zur Folge haben wird. „Die Ergebnisse sind einzigartig. Wir haben Charakteristika der Ehe herausgefunden, die einen Einfluss auf die Gesundheit und die Lebensdauer der Ehepartner haben“, erklärte Eaker. In Zukunft sollen den Krankenberichten und Patientenblättern auch psychosoziale Screening-Fragen angefügt werden, empfehlen die Experten.

(Pressetext/GesundheitPro 4. März 2005)

i-Punkt 8-2005

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