NAGEL-Redaktion – Beispiel Spielplatzsatzung Köln

1. Grundlage

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – hat 1980 das Spielplatzpatenprojekt ins Leben gerufen.

2. Zielsetzung des Projekts

Ziel des Projektes ist es,

  • interessierte Bürgerinnen und Bürger verantwortlich an der Arbeit der Stadtverwaltung in Bezug auf Spielplätze teilhaben zu lassen,
  • eine Identifikation der Bürger mit den vorhandenen Spielplätzen und Spielanlagen zu fördern,
  • und den Kindern einen Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der ihnen eine Hilfe bei der Vertretung ihrer Interessen ist.

3. Aufgaben der Spielplatzpaten

  • Die Aufgaben der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten bestehen darin, Ansprechpartner für die Kinder zu sein, ihnen Anregung und Anleitung zum Spielen zu geben,
  • gemeinsam mit anderen Spielplatzbesuchern aufkommende Probleme, wie z. B. Streitigkeiten, Verunreinigungen und Beschädigungen für alle zufriedenstellend zu lösen,
  • Defekte an Spielgeräten der Verwaltung zu melden, damit sie umgehend repariert werden können
  • und eventuell Spielfeste und Spielaktionen durchzuführen, die den Kontakt der Nachbarn des Spielplatzes zu den Kindern und untereinander fördern.

4. Organisation

Spielplatzpaten können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln werden, sowie Vereine und Initiativen, die eine Person als Ansprechpartner für die Verwaltung benennen. Die Übernahme einer Spielplatzpatenschaft erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Die Ausfüllung der Aufgaben liegt bei jedem Paten selbst. Haftungsrechtlich kann er nicht belangt werden.

Die Spielplatzpaten bekommen Unterstützung vom Amt für Kinderinteressen der Stadt Köln auch durch vierteljährliche Treffen mit gegenseitigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie Bearbeitung und Behebung der von den Spielplatzpaten genannten Mängel durch die hierfür zuständigen Fachämter.

Ein weiterer Austausch von Informationen zwischen den Paten untereinander und dem Amt für Kinderinteressen ist durch die vierteljährlich erscheinende Spielplatzpatenzeitung „Spielplatz aktuell“ gegeben, in denen u. a. Termine der Spielplatzpatentreffen, von Spielplatzfesten, Informationen über Ausleihmöglichkeiten von Spielen sowie allgemeine Informationen für Spielplatzpaten herausgegeben werden.

5. Kooperation mit der Kölner Polizei

1998 wurde eine Kooperation zwischen den Kölner Spielplatzpaten, der Kölner Polizei und dem Amt für Kinderinteressen gegründet. Die Bezirksbeamten der Polizei unterstützen die Spielplatzpaten vor Ort bei ihrem Bemühen um kindgerechtes Spielen auf dem Spielplatz.

6. Daten und Zahlen

In Köln gibt es derzeit rund 600 öffentliche Spielplätze. Mit Stand vom 01.08.2003 werden 203 Spielplätze von 197 Spielplatzpaten betreut.

7. Informationen zum Projekt

 

Weitere Informationen zum Projekt „Spielplatzpaten in Köln“ gibt die Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Amt für Kinderinteressen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Telefon-Nr. (0221) 2 21-2 41 45 (Frau Arnoldi).

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